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Aktuelles Öffentlicher Dienst

Und jährlich grüßt das Murmeltier

Zahlungen zum Finanzkraftausgleich umstritten

(BS/Marlies Vossebrecker) Sie sind nichts Neues und treten dennoch regelmäßig als neues Streitthema in Erscheinung – die jährlichen Zahlungen des Finanzkraftausgleichs der Bundesländer. Bayern will die hohen Zahlungen nicht weiter hinnehmen und bereitet erneut eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor. Der Finanzkraftausgleich, der den früheren Länderfinanzausgleich im Jahr 2020 abgelöst hat, ist vom solidarischen Grundgedanken geprägt, dass alle Bundesländer in Deutschland in gleicher Weise über ausrei chende finanzielle Mittel verfügen sollen, um ihren Pflichtaufgaben nachkommen zu können. Dabei sollen eventuell bestehende Differenzen und U ng leichheiten bezüglich des Wohlstands der Länder geebnet werden, damit die Bevölkerung bundesweit von einheitlichen

Lebensverhältnissen profitieren kann. Die Regelung hat unbefristete Gültigkeit. Sollten jedoch mindestens drei Länder oder der Bund eine Neuordnung nach 2030 fordern, dann muss über den Finanzkraftausgleich grundsätzlich neu entschieden werden.

Zahlungen 2022

Beim Finanzkraftausgleich im Jahr 2022 sind insgesamt 18,5 Milliarden Euro umverteilt worden. Dabei stehen lediglich fünf zahlende Länder ganzen elf empfangenden Ländern gegenüber.

Über die Hälfte der Zahlungen hat Bayern mit fast zehn Milliarden Euro allein getragen, gefolgt von Baden-Württemberg (4,5 Milliarden Euro) und Hessen (rund drei Milliarden Euro). Hamburg steuerte 800 Millionen Euro bei und Rheinland-Pfalz

112 Millionen. Bei den Empfängerländern führen Berlin mit 3,6 Milliarden Euro und Sachsen mit 3,3 Milliarden Euro die Liste an.

Trotz hoher Abgaben wird jedoch die Finanzkraft der vier größten Geberländer nicht eingeschränkt. Das hessische Finanzministerium gibt aber zu bedenken, dass bereits seit 28 Jahr en jedes Jahr aufs Neue mehr als eine Milliarde Euro an Ausgleichszahlungen im Rahmen des Finanzkraftausgleichs vorgen ommen worden seien. Somit stehe zu befürchten, dass die Finanzkraft Hessens an das (niedrigere) Niveau der anderen Länder angeglichen werde. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg hebt die Bedeutung der Solidarität der Länder untereinander hervor, zeigt jedoch durchaus Verständnis für den bayerischen Weg einer Klage gegen die Zahlungen: “Dazu gehört auch eine kritische und ergebnisoffene Evaluierung des bestehenden Ausgleichssystems, die sowohl seine positiven Aspekte als auch seine Schwachstellen beleuchtet und gewichtet.”

Klage aus Bayern –Mittelzwecke festlegen

Deutlich härter urteilt Bayern über die Notwendigkeit des Finanzkraftausgleichs, auch wenn Finanzminister Albert Füracker nicht den solidarischen Grundgedanken infrage stellt: “Bayern unterstützt solidarisch, aber Solidarität und Eigenverantwortung müssen sich die Waage halten”, erläutert er. Es brauche e ine Neuordnung, da die Ungleichheit zwischen den Ländern durch steigende Abgaben immer weite wachse. Das Land berei-

Beauftragtenflut

te eine Klage vor dem BVerfG vor, die noch im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt werden soll. Füracker erhofft sich nicht nur Klärung darüber, welchen Betrag Bayern künftig zu entrichten habe, sondern insbesondere darüber, zu welchen Zwecken die empfangenden Länder die Hilfsgelder überhaupt einsetzen dürften. Mit Blick auf Berlin als größtes Empfängerland etwa mahnt er, die Finanzierungshilfen nur für Pflichtaufgaben zu verwenden. Aller Kritik zum Trotz hält auch Füracker am solidarischen Grundgedanken des Finanzkraftausgleichs fest, um dauerhaften Missverhältnissen vorzubeugen.

Der Berliner Finanzsenator Daniel Wesener weist die Kritik zurück und verteidigt Notwendigkeit sowie Wirkung des Finanzkraftausgleichs: Nicht nur sei Berlins Steueraufkommen seit 2009 kontinuierlich gewachsen und liege heute sogar über dem Bundesdurchschnitt. Die Höhe der empfangenen Leistungen habe sich ebenfalls reduziert: “Unser Anteil am Verteilungsvolumen ist deutlich gesunken und lag 2022 erstmals unter 20 Prozent.” Mit einem Seitenhieb auf Bayern verweist er zudem darauf, dass der Freistaat selbst erst im Jahr 2020 für die aktuell geltenden Regelungen des Finanzkraftausgleichs gestimmt habe.

Sachsen: Ausrichtung ist Ländersache Als zweitgrößtes Empfängerland spricht sich Sachsen für die positive Wirkung des Finanzkraftausgleichs aus und stellt in Richtung Bayern klar, dass die Ausrichtung der Politik Ländersache sei. Finanzminister Hartmut Vorjohann verweist ebenfalls auf das Solidaritätsprinzip und stellt Sachsen als Beispiel für den gelungenen Einsatz der Fördermittel vor: “Die sächsische Haushaltspolitik leistet hier ihren Beitrag. Dazu gehören in Sachsen vor allem hohe Investitionsausgaben zum Erhalt und zur Ertüchtigung der öffentlichen Infrastruktur, niedrige Schulden sowie natürlich die finanzielle Vorsorge für Zukunftslasten und wichtige strategische Vorhaben." Er ist ebenso wie Wesener der Auffassung, dass sich eine Neuordnung nach nur wenigen Jahren nicht rentiere.

Zwischen Themensetzung und Postengeschacher (BS/Jonas Brandstetter) 42 Beauftragte leistet sich die aktuelle Bundesregierung. Zwar steht es ihr nach § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) zu, Regierungsbeauftragte als Unterstützungs- und Beratungsorgane zu berufen. Doch die Regelung ist schwammig gestaltet und unterliegt dem politischen Kalkül.

Was haben Mittelstand, Abrüstung und das Meer gemeinsam?

Diese sehr unterschiedlichen

Themen eint, dass sie von einem oder einer Bundesbeauftragten betreut werden. Es schließt sich die Frage an, welches Konstrukt es erlaubt, zu solch vielfältigen Themenfeldern Beauftragte zu berufen.

Die Beauftragten der Bundesregierung, Bundesbeauftragte, Bevollmächtigte, Koordinatoren etc. werden allesamt au f derselben verfassungsrechtlichen Grundlage von der Bundesregierung direkt beauftragt. Zumeist erfolgt dies über einen Kabinettsbeschluss oder einen Organisationserlass des Bundeskanzlers.

Eine Ausnahme stellen die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Eva Högl, und die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, dar. Wie bereits die Bezeichnungen vermuten lassen, sind diese Stellen als Hilfsorgane des Parlaments auch nur diesem unterstellt.

Monetäre Vorteile erwachsen aus der Tätigkeit als Regierungsbeauftragte in den meisten Fällen keine. Auch wird mit ihnen kein Arbeits- oder sonstiger Dienstvertrag geschlossen. Der Etat, der ihnen zur Ausübung ihrer Tätigkeit bereitsteht, variiert jedoch stark.

Für gewöhnlich sind die Beauftragten nicht in die ministeriale Linienorganisation eingebunden. Häufig treten die Beauftragten in Doppelfunktion als Abgeordnete des Bundestages auf. Zumeist gehören sie dabei der Fraktion einer Regierungspartei an.

Ein vielfältiges Arbeitsfeld

Entsprechend § 21 Abs. 3 GGO sind die Beauftragten an Regierungsvorhaben zu beteiligen, sollten diese ihren Themenbereich tangieren. Schriftliche Kabinettsv orlagen müssen dementsprechend noch vor der Kabinettssitzung über ihren Schreibtisch gehen. Es liegt ihnen frei, Stellungnahmen und abweichende Meinungen einfließen zu lassen. Abhängig davon, wie wohlgesonnen das Ressort den jeweiligen Beauftragten ist, kann die Einbindung kurz vor der Fassung des Beschlusses oder aber zu Beginn des Meinungsbildungsprozesses erfolgen. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Beauftragten, auf informellen Kanälen Anregungen und Vorschläge an die Regierenden heranzutragen. Mit eigener Entscheidungsgewalt und Eingriffsbefugnissen sind die Beauftragten hingegen nicht ausgestattet. Eine Ausnahme dieser Regel stellen Beauftragte dar, die durch Gesetz eingerichtet und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind. Als prominentestes Beispiel für Beauftragte mit originärer Entscheidungsgewalt ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) anzuführen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine einzelne Person, sondern eine Behörde mit rund 430 Stellen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, zurzeit Prof. Ulrich Kelber, wird vom Bundestag auf fünf Jahre gewählt. Der BfDI kontrolliert unter anderem die Einhaltung von Vorschriften wie Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-, und Einschränkungsrechten nach Paragraph 57, 58 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Verschiedene Institutionen, Stakeholder und Organisationen zusammenzubringen, entpuppt sich als eine der wichtigsten Aufgaben der Beauftragten. Gerade wenn ein Themengebiet in verschiedenen Ressorts angesiedelt ist. Trotz ihrer überwiegend koordinatorischen Funktion kann den Beauftragten eine gewisse politische Macht nicht abgespro- chen werden. Als Beauftragte der Regierung erhalten die von ihnen getroffenen Aussagen in gewissem Maße Legitimität, auch wenn sie inhaltlich über keine Entscheidungsgewalt verfügen. Öffentliche Stellungnahmen, Positionssetzungen und Veröffentlichungen kommen somit auch immer inhaltlichen Schwerpunktsetzungen gleich.

Beauftragte für das nächste In-Thema?

Auffällig ist, dass Beauftragte häufig für komplexe, politisch opportune oder kontroverse Themenkomplexe berufen werden. Somit ist die Berufung einer oder eines Beauftragten immer eine öffentlichkeitswirksame Positionierung. Ohne umfassende politische Maßnahmen zu verabschieden, erweckt man den Eindruck, ein Thema in den Fokus zu rücken und aktiv zu werden. Mit der Berufung vermittelt sich so das Bild einer thematischen Schwerpunktsetzung oder Neuausrichtung.

Zudem ist das Amt der oder des Beauftragten stark mit der Person verknüpft. Somit bekommt ein bisweilen abstraktes, unbequemes und komplexes Thema ein menschliches Antlitz.

KNAPP

Zentralisierung in Berliner Landesamt (BS/mfe) Die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sollen in Berlin im Landesamt für Einwanderung (LEA) zusammengefasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat beschlossen. Den Planungen zufolge soll das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Momentan sind die zwölf Berliner Bezirksämter für Vorbereitungsarbeiten und Anspruchseinbürgerungen zuständig. Bei Letzteren handelt es sich um Fälle von Personen, denen während des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde oder um deren Abkömmlinge. In allen übrigen Fällen entscheidet derzeit die Senatsinnenverwaltung. Durch die Zentralisierung beim LEA, ein digitales Verfahren und eine einheitliche Entscheidungspraxis sollen Einbürgerungsverfahren beschleunigt und die Einbürgerungsquote im Land Berlin erhöht werden. Von der Zentralisierung im LEA versprechen sich die Verantwortlichen zahlreiche Synergieeffekte sowie eine frühzeitige und gezielte Beratung der Eingewanderten.

Doch eine Vielzahl der Beauftragten sind in Ministerien angesiedelt, die auch in der Linienorganisation ein Referat oder eine ganze Abteilung haben, die sich mit dem Themenkomplex befasst. So existiert im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) neben dem Beauftragten für den Mittelstand, Michael Kellner, eine ganze Abteilung mit vier Unterabteilungen und insgesamt 20 Referaten, die sich mit Mittelstandpolitik befasst.

Trostpflaster für Parteifreunde ohne Posten?

Die Etablierung von Beauftragten bekommt damit einen Beigeschmack. Einerseits unterstützen sie Ministerinnen und Minister in den jeweiligen Themengebieten, für die sie berufen sind – sei es durch die Wahrnehmung von Terminen oder um dem Thema zur gewünschten Aufmerksamkeit zu verhelfen. Gleichwohl ließe sich argumentieren, sie übernehmen unerwünschte Aufgaben. Andererseits kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Posten an die Parteifreundinnen und -freunde vergeben werden, die bei der Postenvergabe im Zuge einer Wahl leer ausgegangen sind.

Laufbahnveränderungen an der Ostsee (BS/mfe) Das Schweriner Landeskabinett hat eine neue “Allgemeine Laufbahnverordnung” (ALVO) beschlossen. Es geht insbesondere um die Weiterqualifizierung der Beschäftigten. Innenminister Christian Pegel (SPD) sagte: “Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in nahezu allen Berufen müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um auch durch Weiterqualifizierung künftig die Arbeit unserer Verwaltung zu sichern.” So sei für die Qualifizierung vom gehobenen in den höheren Dienst ein zweijähriger Masterstudiengang an einer Fachhochschule oder Hochschule im norddeutschen Raum geplant. Für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst sei geplant, ein verkürztes Bachelorstudium an der Fachhochschule Güstrow anzubieten. Für die Dauer des Studiums werden die Beamtinnen und Beamten von ihrer bisherigen Tätigkeit freigestellt. Momentan wird die Akkreditierung des Studiengangs vorbereitet.

Finanzämtern droht der Kollaps (BS/jf) “Die Bediensteten der Bewertungsstellen in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern kommen an ihre Leistungsgrenzen”, warnt der Landesverband der Deutschen SteuerGewerkschaft (DStG). Grund ist die Neubewertung von 2,4 Mio. Grundstücken zwischen Rhein und Sauer. Trotz Personalaufwuchs sei die psychische und physische Belastung bei bis zu 80 Telefonaten pro Tag enorm. Die Bewältigung der eigentlichen Arbeit sei kaum möglich. Und ein Ende scheint angesichts der sich abzeichnenden hohen Zahl an Einsprüchen bei den Feststellungsbescheiden nicht in Sicht, prognostiziert der DStGLandesvorsitzende Stefan Bayer Er schlägt deshalb vor, in die Bescheide einen Vorläufigkeitsvermerk aufzunehmen.

Der Begriff bezeichnet die ideale Zusammenstellung von traditionellen analogen mit modernen digitalen Lehr- und Lernformen unter dem Leitsatz “Die Pädagogik bestimmt die Technologie und nicht umgekehrt.”

Ei n B lended-Learning-Format ist dann gelungen, wenn es die Lernenden durch eine raffinierte Abfolge sorgfältig kreierter Lernsegmente ans Ziel bringt.

Die Potenziale von Blended Learning für die Personalentwicklung sind zahlreich. Allen voran ist der Zuwachs an Flexibilität zu nennen. Traditionell sind Lehren und Lernen parallel verlaufende Ereignisse. E-Learning bricht dieses Verhältnis auf und verschafft Lehrenden und Lernenden zeitliche und örtliche Unabhängigkeit. Gerade in Krisenzeiten kann dies ein Gamechanger sein, wie die COVID-19-Pandemie radikal verdeutlichte.

Schwerpunkte setzen

Durch die Kombination mit analogen Methoden können Lehrende aus einer großen didaktischen Vielfalt schöpfen und ein tieferes Lernen ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist nicht nur eine qualitativ hochwertige digitale Aufbereitung der Lerninhalte, sondern auch eine angemessene Vorgabe der Lerndauer und -ziele, um den Lernprozess nicht dem Zufall zu überlassen. Die Masse an Ressourcen bedarf zudem einer Standardisierung und Katalogisierung, um den Informationszugang zu erleichtern. Hilfreich sind eine einheitliche Größe und Binnenstruktur von möglichst in sich geschlossenen Lerneinheiten.

Blended Learning ermöglicht außerdem adaptives Lernen. Ein Vorzug, der insbesondere bei der Einarbeitung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern hilfreich ist. Lernende können

Traditionell trifft modern

Problemlöser Blended Learning

(BS/Denise Bressau*) Eine zeitgemäße Personalentwicklung kommt ohne den Einsatz digitaler Medien nicht mehr aus. Es ist allerdings nicht zielführend, herkömmliche Methoden des Lehrens und Lernens vollkommen durch digitale Bildungsangebote zu ersetzen oder diese lediglich ergänzend einzusetzen. Digitale Medien entfalten ihre pädagogische Wirkung erst durch einen didaktisch zweckmäßigen Einsatz in einem Lernarrangement. Im Blended Learning wird diese Erkenntnis umgesetzt.

wird für die Planung, Durchführung, Evaluation und eventuell auch Zertifizierung des neuen Einarbeitungskonzeptes ein behördliches Bildungsmanagement eingerichtet.

Ein vielversprechender

Lösungsansatz entsprechend ihres persönlichen Wissensstands inhaltliche Schw erpunkte setzen und die Bearbeitungsgeschwindigkeit an ihr Lerntempo anpassen. Auf diese Weise können auch heterogene Lerngruppen bestens versorgt werden.

Die seit Jahren stetig voranschreitende Digitalisierung führte bisher nicht zu einer Etablierung von Blended-Learning-Formaten für ein wirksames und wirtschaftliches Lernen von Praxisthemen. D abei könnten eine Fülle von Problemen, mit denen nicht nur Behörden des Öffentlichen Dienstes, sondern viele Unternehmen nach wie vor konfrontiert werden, durch Blended Learning gelöst oder zumindest gelindert werden. So auch die qualitative und quantitative Überlastung von Fallmanagerinnen und Fallmanagern in deutschen JobCentern, von der auch das KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf betroffen ist.

Langfristig erfolgreich Der Zuwachs an Individuali- sierung erfordert eine Ausweitung der Lehrhandlung. Das Präsentieren von Inhalten tritt zugunsten der Beratung und Betreuung der Lernenden in den Hintergrund. Ein persönlicher Ansprechpartner sollte auch i n digitalen Lernphasen jederzeit zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt kann auch der Lernerfolg durch Blended Learning

Stress im Amt?

gesteigert werden. Realitätsnahe Fallstudien und kooperative Lernszenarien aktivieren die Lernenden kognitiv wie emotional und sorgen für einen einfacheren Transfer in das Arbeitsverhalten. Nicht zuletzt kann ein funktionierendes Blended-Learning-Format der Personalgewinnung und Bindung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen. Durch

Wie man dem Teufelskreis entrinnen kann (BS/Gerda Schneider) Zeitdruck, komplexe Aufgaben, Digitalisierung, Fachkräftemangel, Ansprüche von allen Seiten – das erzeugt Stress. Hinzu kommen globale und persönliche Krisen. Kein Wunder, dass der Stress im Amt zunimmt. Ein mögliches Gegenmittel: Resilienz.

Viele Führungskräfte und Mitarbeitende fühlen sich ausgelaugt und sind chronisch erschöpft.

Es kommt zu nachlassender Aufmerksamkeit, Konzentrationsproblemen, verminderter Leistungsfähigkeit sowie zunehmenden gesundheitlichen Problemen bis zum Burnout. Dies führt bei einer sowieso dünnen Personaldecke in Verwaltungen zu einem Teufelskreis: Die Fehlerquote steigt, Konflikte und Unzufriedenheit nehmen zu, hohe Fehlzeiten und Personalfluktuation führen zu noch höherem Druck und Stress.

Zukunftskompetenz

Resilienz

Dabei gibt es große individuelle Unterschiede im Erleben von Stress. Während die einen schwierigste Situationen meistern, kapitulieren andere schon bei den kleinsten Problemen.

Während die einen aus Krisen unbeschadet oder gestärkt hervorgehen, werden andere krank oder zerbrechen daran. Wie schaffen es manche Menschen, trotz Krisen, Stress und Belastungen gesund und gelassen zu bleiben?

Als Antwort auf diese Frage ist in den letzten Jahren zunehmend ein Begriff ins Zentrum des Interesses geraten: Resilienz. Zum Begriff selbst gibt es zahlreiche Definitionen. Im Wesentlichen geht es um die Entwicklung einer inneren Stärke, die dazu beiträgt, mit belastenden Lebensumständen und ungünstigen Bedingungen flexibel umzugehen und gesund zu bleiben. Diese innere Stärke soll es Menschen ermöglichen, Krisen und Widrigkeiten des Lebens zu meistern und daraus eine individuelle psychische Widerstandskraft zu entwickeln. Die psychische Gesundheit ist angesichts zunehmender Stressbelastung und psychosomatischen Erkrankungen auch im Gesundheitsmanagement in Verwaltungen in den Fokus gerückt.

Entwicklung von Resilienz Resilienz ist eine Fähigkeit, die sich trainieren und ausbauen lässt. Es werden Strategien entwickelt, mit den Belastungen und Stressoren des Arbeitslebens besser umzugehen und ge- sund zu bleiben. Immer mehr Verwaltungen haben erkannt, dass Resilienzförderung dazu beiträgt, eine gesundheitsbewusste Kultur zu etablieren und die Mitarbeitenden besser gegen Stress zu wappnen. Dafür gilt es zunächst zu verstehen, wie Stress entsteht, welche mentalen Muster ih n verstärken und wie man ihn regulieren kann. Dazu braucht es Achtsamkeit, also sich bewusst zu sein, was in dem Moment, der als Stress wahrgenommen wird, passiert. So werden mentale Muster offenbar und es gelingt, aus dem Autopiloten auszusteigen und wieder handlungsfähig zu werden. Resilienz beruht auf mehreren Schlüsselfaktoren, die bei einem Training gestärkt werden. Dabei geht es unter anderem um Opti- mismus, Akzeptanz, Lösungsorientierung, Eigenverantwortung und Beziehungsgestaltung. Für sich selbst gut zu sorgen, sich als wirksam zu erleben, Grenzen zu setzen, mit negativen Emotionen und Gedanken umzugehen, sich selbst zu regulieren, gesund zu kommunizieren – das alles sind Ansatzpunkte, um langfristig resilienter zu werden. Jede Person findet ihren eigenen Weg und die für sie passenden Strategie. Resilienz ist jedoch mehr als Strategie. Sie ist eine innere Haltung, die Entwicklung, Zeit und Reife braucht.

Resilienz als Schutzschild Angesichts der vielfältigen Herausforderungen brauchen Verwaltungen flexible und kreative Führungskräfte und Mitarbeitende, die ihre Ressourcen sinnvoll einsetzen und auch bei hoher Belastung handlungsfähig und gesund bleiben. Resilienz wirkt wie ein Schutzschild gegen den zunehmenden Stress in einer krisenbehafteten, unsicheren und komplexen Welt. Sie ist eine Zukunftskompetenz, die sich auf die gesamte Organisation und deren Leistungsfähigkeit auswirkt.

Save the date

Mehr dazu beim Praxisseminar des Behörden Spiegel “Resilienz –gesunder Umgang mit Belastungen und Stress” am 27. und 28. April 2023 in Bonn. Anmeldung und weitere Informationen unter www.fuehrungskraefteforum.de, Suchwort: “Resilienz” eine gelingende Einarbeitung erfahren diese Wertschätzung. Ihre Arbeitszufriedenheit und damit die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen Bindung werden gesteigert und die Fluktuation gemindert, was sich wiederum auf die Zufriedenheit aller Beschäftigten auswirkt.

Eine positive Begleiterscheinung der Nutzung von Blended Learning in der Personalentwicklung ist Kosteneffizienz, die allerdings nur bei längerfristiger Nutzung in unterschiedlichen Einsatzfeldern eintritt. Eine tatsächlich effizientere Bildungslogistik bringt dann schnell positive Skaleneffekte mit sich. Hierfür sollten finanzielle Anreize nie didaktische Interessen verdrängen. Idealerweise

Geeignetes Personal für die Besetzung vakanter Stellen zu rekrutieren ist schwierig, die Fluktuation für den Öffentlichen Dienst vergleichsweise hoch. Damit gehen Unterbesetzung, Wissensverlust und die ständige Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einher. Die zusätzliche Arbeitslast tragen vor allem die in der Behörde verbleibenden Beschäftigten: ein Teufelskreis, der durch ein gelingendes Blended-LearningFormat durchbrochen werden kann.

Die Erkenntnisse entstammen der Bachelorarbeit “BlendedLearning-Szenarien zur Einarbeitung neuer Fallmanager:innen am Beispiel des KreisJobCenters Marburg-Biedenkopf”. Diese erreichte Platz eins bei der Prämierung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten im Rahmen der Rektorenkonferenz der Hochschulen für den Öffentlichen Dienst 2022 (siehe Behörden Spiegel Dezember 2022, Seite sechs).

*Denise Bressau ist Kreisinspektorin beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Worauf es ankommt

“Azubi-Recruiting Trends” gehen in die nächste Runde (BS/akh) Es fehlen Auszubildende. Viele Betriebe kennen dieses Problem und kämpfen bereits seit Jahren damit. Hat dieser Zustand nun zu einem Umdenken bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geführt? Das wollen die aktuellen “Azubi­Recruiting Trends” herausfinden. Betriebe suchen zunehmend verzweifelt nach potenziellen Auszubildenden. Dennoch kommen beide häufig nicht zusammen.

Ein Grund: Die Betriebe wählen für ihre Suche oft die falschen Orte, um geeignete Interessenten anzutreffen. Das zeigte die Studie “Azubi-Recruiting Trends” im vergangenen Jahr. Nun stellt sich die Frage: Haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazugelernt und ihr Ausbildungsangebot verändert? Die laufende Umfrage soll Antworten auf diese und weitere Fragen bringen. Noch bis Ende März können Schülerinnen und Schüler, Azubis und Ausbildungsverantwortliche an der Online-Befragung teilnehmen.

2022 folgten rund 6.800 Teilnehmende aus den drei Gruppen diesem Aufruf. Die “Azubi-Recruiting Trends” sind damit die aktuell größte mehrperspektivische Studie zum Thema.

Das Ziel im Blick

In der deutschlandweiten Studie werden aktuelle Entwicklungen aus mehreren Perspektiven beleuchtet, Defizite in der Praxis aufgezeigt und auf Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Im Mit- telpunkt steht dabei die Frage, wie Ausbildungsorganisationen ihr Angebot bestmöglich auf die Zielgruppe ausrichten und es gezielt vermarkten können. Der Fokus liegt in diesem Jahr auf Verbesserungsansätzen für die Ausbildungssubstanz und Recruitingprozessen, aber auch auf dem Einsatz von Social Media sowie Azubi-Onboarding. “B esonders gespannt bin ich persönlich darauf, ob die Betriebe angesichts der zunehmenden Kandidatenorientierung im Azubi-Recruiting tatsächlich etwas in ihren Auswahlprozessen verändert haben”, betont Felicia Ullrich, zertifizierte Eignungsdiagnostikerin, die die Studie vor elf Jahren ins Leben gerufen hat. Bereits seit über zehn Jahren gibt es die Umfrage des Solinger Ausbildungsspezialisten uform. Prof. Dr. Christoph Beck von der Hochschule Koblenz begleitet auch in diesem Jahr die Befragung wissenschaftlich und AUBI-plus ist wie in den Vorjahren Partner der Studie. Ergebnisse werden ab Juni veröffentlicht.

Die Umfrage und weitere Informationen zur Studie gibt es unter www.testsysteme.de/studie .

Die Judikative als eine der Säulen der Demokratie sollte völlig unabhängig agieren. Eine unabhängige und unbestechliche Judikative schafft Vertrauen in ein Rechtssystem. Fälle, wie der aktuell in Frankfurt verhandelte stören bzw. zerstören dieses Vertrauen. Zwar geht es bei dem V erfahren glücklicherweise nicht um die Beeinflussung von Gerichtsurteilen, sondern um Gutachtenvergabe und Abrechnungen. Da sich dieses Vergehen aber über Jahre hinwegzog und das Land hohe Geldbeträge kostete, ist der Vertrauensverlust groß. Zumal der Angeklagte selbst gegen ähnliche Straftaten in der Gesundheitsbranche ermittelte und seine Posi t ion ausnutzte, um seine Straftaten zu vertuschen.

Mehr als 15 Jahre soll B. hauptsächlich an seine eigene Firma Aufträge und Gutachten vergeben haben. Aufgefallen ist der Missstand dann auch nur Aufgrund eines Tipps aus dem Umfeld des Staatsanwaltes. Gerade dieser Umstand gibt zu denken. Sind die Korruptionspräventionsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft tatsächlich so uneffektiv? Nein, es wurde versäumt, genauer hinzuschauen.

Was lief schief?

Der Rechnungshof des Landes Hessen hat sich die Zustände in der Frankfurter Staatsanwaltschaft betrachtet, um festzustellen was schiefgelaufen ist und was verbessert werden kann. Zu den Erkenntnissen gehörte dabei, dass seit 2013 keine Innenrevision mehr bei der Staatsanwaltschaft durchgeführt wurde und auch das Vier-Augen Prinzip keine verbindliche Vorgabe war. In der Folge konnten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Sachverständige ohne die Kennt ni snahme und Billigung ihrer Vorgesetzten beauftragen. Darüber hinaus wurden Überprüfungen und Listen in Bezug auf Vergabe nicht ordnungsgemäß oder garnicht geführt. So wurde zum Beispiel eine Liste

Vertrauen ist gut, Rotation ist besser

Korruptionsprävention in der hessischen

Justiz am Fall Alexander B.

(BS/sr) 2020 gab es am hessischen Landgericht in Frankfurt a. M. einen Skandal in der Justiz. Es wurden Korruptionsvorwürfe gegen den Oberstaatsanwalt Alexander B. erhoben. Die Korruptionsvorwürfe gegen B. sind tiefgreifend und wurden 2022 noch einmal erweitert. Seit Mitte Januar läuft nun der Prozess gegen ihn.

ruptionsprävention geschaffen. Dennoch hätte eine gewissenhafte Durchsetzung ebensolcher Maßnahmen zu einem früheren Entdecken des Korruptionsfalls führen können. Nun ist der Schaden angerichtet. Neben dem finanziellen Konsequenzen für das Land hat vor allem der Ruf der Justiz, der gelitten. Da wirkt die Umsetzung von eigentlich vorgegeben Präventionsmaßnahmen eher schwach, um das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen. Vielleicht wird das Urteil des im Januar gestarteten Prozesses Vertrauen schaffen.

Verbesserungsbedarf mit EDV-Sachverständigen seit 2009 nur zweimal aktualisiert. Dadurch konnte die Liste laut Rechnungshof unmöglich den Markt abbilden oder den jeweils aktuellen Bedarf decken. Auch bei der Löschung von Daten durch die Sachverständigen gab die Staatsanwaltschaft zu, nicht über die Datenschutz-Grundverordnung hinaus Kontrollen und Vereinbarungen mit den Sachverständigen durchgeführt zu haben. Zu den weiteren Problemen, die der Rechnungshof in seiner Überprüfung feststellte, gehörten eine fehlende Überprüfung der Abrechnungen, fehlende Überwachung durch das Justizministerium und keine Identifizierung von besonders Korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten. Auch von einer Rotation der Aufgaben und des Personals wurde in ein igen Abteilungen abgesehen, obwohl es ein bewährtes Mittel zur Korruptionsprävention ist. Augenbinde ab Seit dem Aufdecken des Korruptionsfalls B. hat sich jedoch bereits einiges getan. So hat die Generalstaatsanwaltschaft bereits mit der Umsetzung der kleinen Innenrevisionen und einer separaten, risikoorientierten großen Innenrevision begonnen. Auch sei man im Dezember vergangenen Jahres damit beschäftigt gewesen, Maßstäben für besonders risikogefährdeter Arbeitsgebiete zu entwickeln. Auch bei der Anwendung des Vier-Augen-Prinzips gab es eine Kehrtwende: Das Verfahren ist mittlerweile verbindlich für die Beauftragung von Sachverständigen vorgegeben. Darüber hinaus ist noch eine Überprüfung der Einhaltung des Vier-

Gemeinsam für gleichberechtigte Teilhabe

Expertise zu Migrationsrecht und -politik bündeln

(BS/Ann Kathrin Herweg) Fachkräftegewinnung aus dem Ausland – so lautete das Thema, mit dem sich der Beirat für Migration in Berlin in seiner ersten Sitzung befasst hat. Das Ziel des Gremiums: fachlicher Austausch der Mitglieder über das Migrationsrecht und seine praktische Anwendung. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Beiräte.

In der Auftaktveranstaltung haben die Beiratsmitglieder verschiedene Aspekte diskutiert, die für die Gewinnung von ausländischen Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt förderlich wären. Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport setzt sich nun mit den einzelnen Anregungen auseinander und eruiert Möglichkeiten der Umsetzung bzw. Unterstützung. Auch die Senatsverwaltung selbst sieht sich als möglichen Arbeitgeber für ausländische Fachkräfte. “Selbstverständlich ist jeder und jede, der oder die die notwendige Qualifikation mitbringt, als potenzielle Mitarbeitende im Öffentlichen Dienst willkommen”, so eine Stimme aus der Senatsverwaltung. “Das Partizipationsgesetz (PartMigG) hat zum Ziel, die Partizipation und die gleichberechtigte Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte zu fördern – und zwar in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der Berliner Stadtgesellschaft.”

Perspektiven schaffen

Die Themen, mit denen sich der Berliner Beirat für Migration beschäftigen wird, sind vielseitig. Sie umfassen Grundsatzthemen aus der nationalen und internationalen Gesetzgebung, der Rechtsprechung sowie dem

Verwaltungsvollzug. “Der Beirat hat beratende Funktion und soll frühzeitig auf gesellschaftliche Situationen und Entwicklungen aufmerksam machen und Möglichkeiten des Umgangs mit migrationsrechtlichen und -politischen Fragen aufzeigen”, heißt es aus der Senatsverwaltung.

“Eine vielfältige Gemeinschaft lebt von ihrer Kraft, aufzunehmen und zu verbinden. Die Expertinnen und Experten des Beirats für Migration übernehmen eine entscheidende Funktion. Sie stützen mit ihrer Expertise Entscheidungsprozesse in migrationspolitischen sowie rechtlichen Fragestellungen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag für ein Zusammenwachsen, für Zusammenhalt und schaffen Perspektiven”, so Senatorin Iris Spranger. In ihrer Rolle als fachlich zuständiges Senatsmitglied sitzt sie dem Beirat vor.

Herausforderungen meistern

In anderen Ländern sind schon länger Beiräte aktiv, die sich mit Migrationsgeschehen und Integration befassen. So feierte der Landesintegrationsbeirat Brandenburg im vergangenen Jahr bereits sein 20 jähriges Bestehen.

Migration gehöre zur Realität des 21. Jahrhunderts, erläuterte Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Lan- des Brandenburg, anlässlich des Jubiläums und erinnerte sie besonders an die vielen Menschen, die zur Flucht gezwungen werden.

“Den Geflüchteten Schutz zu gewähren, ist eine humanitäre Pflicht für Europa, Deutschland und Brandenburg”, so Nonnemacher. “Wir sind schon längst Einwanderungsland geworden, auch wenn sich diese Erkenntnis noch nicht überall durchgesetzt hat. Dabei stehen wir vor großen Herausforderungen, das will ich nicht beschönigen.” Sie sei jedoch überzeugt, dass man diese gemeinsam meistern könne.

Standards setzten

Die Zusammenarbeit der Beiräte mit den jeweiligen Ländern trägt Früchte: Der Beirat der Landesregierung für Teilhabe und Inte gration in Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise mit der Mitarbeit an der Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetztes des Landes dazu beigetragen, wichtige Standards in der Integrationspolitik zu setzten.

An der Entwicklung der Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 haben die Expertinnen und Experten ebenfalls maßgeblich mitgewirkt. Die Strategie sei Kompass für die Landesregierung, aber auch für hauptamtliche und ehrenamtliche Akteure vor Ort sowie für die Bevölkerung insgesamt, heißt es vonseiten des Ministeriums für Kinder, Jugend,

Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, wo das Gremium angesiedelt ist. Sprachrohr sein Migration und Integration werden die einzelnen Landesregierungen auch künftig vor große Herausforderungen stellen. Die Beiräte sind daher in den kommenden Jahren weiter g e fordert, mit ihrer Expertise in Fragen rund um Migrationsrecht und -politik zu beraten. In Baden-Württemberg beispielsweise stehen für die aktuelle Legislaturperiode v. a. Fragen der Gestaltung einer modernen Einwanderungsgesellschaft auf der Agenda. “Baden-Württemberg ist seit jeher geprägt von Vielfalt, welche zum Nutzen aller gestaltet werden muss”, heißt es vom zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Dabei soll der Landesbeirat für Integration unterstützen. “Ziel des Landesbeirats ist es, als Sprachrohr für Stimmen aus allen gesellschaftlichen Bereichen sowie aller am Integrationsprozess beteiligten Akteurinnen und Akteure zu dienen. Er gilt als Scharnier zwischen der Politik und den integrationspolitischen Akteurinnen und Akteuren sowie den Menschen vor Ort und soll eine bedeutende Stimme zu allen Fragen der Integration im Land sein.”

Augen-Prinzips eingeführt worden. Hierfür wurde die Stelle der Ans prechperson für Kor -

Im Zusammenhang mit dem soeben gestarteten Prozess forderte unteranderem Heribert Hirte , Vorstandsmitglied bei Transparency International: “Bei der Justiz müssen umfassende Kontrollinstrumente eingeführt werden, entsprechende Compliance Management-Systeme, wie sie etwa bei der Finanzmarktaufsicht gelten und dort gerade im A nschluss an den WirecardSkandal verschärft wurden. Dazu gehört auch eine Sensibilisierung für Auffälligkeiten und die Bereitschaft, Verhaltensweisen auch von Koll eginnen und Kollegen zu hinterfragen.” Er hält die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen für unerlässlich. Zu den weiteren Vorschlägen desselben gehörten unter anderem die Entwicklung eines Rotationskonzepts für Aufgaben und Personal sowie eine strikte Kontrolle der Datenverwaltung und löschung.

“Der Bundesadler rockt”

Dr. Ruth Brand als Präsidentin Destatis ins Amt eingeführt (BS/ecp) Bundesinnenministerin Nancy Faeser führte am 20. Januar Dr. Ruth Brand als Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in ihr Amt ein. Brand ist damit zugleich Bundeswahlleiterin.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (l.) lobt Dr. Ruth Brand (r.), neue Präsidentin von Destatis: Sie steht für die Verlässlichkeit, die das Statistische Bundesamt seit Jahrzehnten auszeichnet und zugleich für weitere Innovationen und Digitalisierung” Foto: BS/ Statistisches Bundesamt (Destatis)

Der “Anspruch und Ansporn als Statistisches Bundesamt ist es, der Garant für unabhängig qualitätsgesicherte Informationen in Deutschland zu sein”, hob Dr. Ruth Brand die Bedeutung des Statistischen Bundesamtes im Rahmen ihrer Amtseinführung in Wiesbaden hervor. Die Behörde wolle alle gesellschaftlichen Gruppen erreichen und zu einem faktenbasierten demokratischen Diskurs beitragen. Dabei betonte Brandt die Arbeitsschwerpunkte der kommenden Jahre: “Mit neuen Datenquellen, innovativen Methoden und kreativen Ideen werden wir unsere Angebote in der kommenden Zeit stetig weiterentwickeln”. Dies sei in Anbetracht der Europawahl 2024 und der politisch zur Debatte stehenden Wahlrechtsreform vonnöten. Auch Innenministerin Faeser lobte die bisherige Arbeit der Behörde aus dem Geschäftsbereich des BMI: “Die Informationen des Statistischen Bundes- amtes genießen zu Recht hohes Vertrauen, weil sie unabhängig und qualitätsgesichert sind. Gerade in Krisenzeiten, wenn der Staat schnelle und weitreichende Entscheidungen treffen muss, zeigt sich, wie wichtig zuverlässige und vor allem aktuelle Informationen sind.” Destatis hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder laufend Statistiken über wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge zu erheben und zu veröffentlichen.

Mit Brand, die das Amt mit 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Jahreswechsel von Dr. Georg Thiel übernommen hat, der zum Jahresende 2022 in den Ruhestand ging, erhält die Behörde eine erfahrende Statistikerin. Brand leitete von 2020 bis 2022 das Beschaffungsamt des BMI, zuvor war sie bereits 20 Jahre für Destatis tätig und hat im Dienst der Behörde einmal gesagt: “Der Bundesadler rockt.”

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