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Klemmbrett

Vor rund 40 Jahren wurden uns jungen Forststudenten an zahlreichen Übungen und Exkursionen die Grundlagen für den Umgang mit unseren Wäldern vermittelt. Die Verjüngung des Waldes, insbesondere im Gebirgswald sollte vorzugsweise durch die natürliche Ansamung in kleinen Öffnungen erfolgen. Die Förster hatten erkannt, dass durch eine kleinflächige Waldbewirtschaftung der Schutz vor Naturgefahren am besten gewährleistet werden konnte. Die Jäger versuchten durch die Regulierung der Huftierbestände dafür zu sorgen, dass die Waldverjüngung auch aufwachsen konnte. Die Abwesenheit von Luchs und Wolf als natürliche Feinde der Huftiere diente den Jägern als Hauptargument für ihre Tätigkeit. Nach jahrzehntelangen Bemühungen müssen wir heute feststellen, dass die Huftierbestände ständig angestiegen sind und dass die natürliche Verjüngung in vielen Gebirgswäldern nicht möglich ist. Der Klimawandel verschärft die Situation für die Wälder zusätzlich. Deren Anpassung erfordert die kontinuierliche Verjüngung mit angepassten Baumarten, was unter dem aktuellen Wildeinfluss nur sehr beschränkt und oft gar nicht möglich ist. Seit der Rückkehr von Luchs und Wolf gibt es deutliche Hinweise darauf, dass sich die zusätzliche natürliche Regulierung der Huftiere positiv auf die Entwicklung der Wälder auswirkt. Aus ökologischer Sicht könnten also die Jäger Luchs und Wolf als ihre Partner betrachten. Leider überwiegt aber bei einer Mehrheit der Jäger das Konkurrenzdenken, da ihnen die Raubtiere die Beute streitig machen. Damit sehen sie auch ihre bisherige Argumentation für die Notwendigkeit der Jagd infrage gestellt. Infolgedessen wird die Forderung nach «Gewährleistung einer angemessenen jagdlichen Nutzung» ins Feld geführt. Gemäss Botschaft zum neuen Jagdgesetz kann diese Forderung als Regulierungsgrund gegen den Wolf zur «Verhütung von grossem Schaden» verstanden werden (Art.7a). Diese Interpretation eines grossen Schadens ist absolut unverträglich mit dem Lebensraum Wald, solange die natürliche Verjüngung und damit auch die Anpassung an den Klimawandel nicht sichergestellt sind. Es ist überdies unverständlich, dass ausgerechnet die Regulierung grosser Beutegreifer auf Stufe Kanton hinunterdelegiert werden soll, obwohl in den vergangenen Jahrzehnten klar geworden ist, dass ein modernes Wildtiermanagement eine grossräumige Koordination erfordert. Die Chance, ein Jagdgesetz zu schaffen, das den heutigen ökologischen Gegebenheiten entspricht, wurde verpasst. Nicht einmal Arten wie Schneehase, Schneehuhn oder Birkhahn wurden von der Liste der jagdbaren Tiere gestrichen, obwohl es doch vorrangig um den Artenschutz und nicht um die Interessen der Jagd geht. Es gibt übrigens auch Gruppierungen von Jägern, die das genau so sehen. Die vorliegende Gesetzesrevision ist abzulehnen. Was wir aber brauchen, sind praktikable Bestimmungen zum Abschuss von Wölfen, die für Menschen gefährlich werden oder bei Nutztieren trotz Schutzmassnahmen Schaden anrichten. Dafür sollten die bisherigen Verfahren im Rahmen des geltenden Gesetzes vereinfacht und beschleunigt werden.

Am Klemmbrett die Gastkolumne von Raphael Schwitter

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