Vor rund 40 Jahren wurden uns jungen Forststu denten an zahlreichen Übungen und Exkursio nen die Grundlagen für den Umgang mit unseren Wäldern vermittelt. Die Verjüngung des Waldes, insbesondere im Gebirgswald sollte vorzugsweise durch die natürliche Ansamung in kleinen Öff nungen erfolgen. Die Förster hatten erkannt, dass durch eine kleinflächige Waldbewirtschaftung der Schutz vor Naturgefahren am besten gewährleis tet werden konnte. Die Jäger versuchten durch die Regulierung der Huftierbestände dafür zu sorgen, dass die Waldverjüngung auch aufwachsen konn te. Die Abwesenheit von Luchs und Wolf als na türliche Feinde der Huftiere diente den Jägern als Hauptargument für ihre Tätigkeit. Nach jahrzehn telangen Bemühungen müssen wir heute feststel len, dass die Huftierbestände ständig angestiegen sind und dass die natürliche Verjüngung in vielen Gebirgswäldern nicht möglich ist. Der Klimawan del verschärft die Situation für die Wälder zusätz lich. Deren Anpassung erfordert die kontinuierliche Verjüngung mit angepassten Baumarten, was un ter dem aktuellen Wildeinfluss nur sehr beschränkt und oft gar nicht möglich ist. Seit der Rückkehr von Luchs und Wolf gibt es deutliche Hinweise darauf, dass sich die zusätzli che natürliche Regulierung der Huftiere positiv auf die Entwicklung der Wälder auswirkt. Aus öko logischer Sicht könnten also die Jäger Luchs und Wolf als ihre Partner betrachten. Leider überwiegt aber bei einer Mehrheit der Jäger das Konkurrenz denken, da ihnen die Raubtiere die Beute strei tig machen. Damit sehen sie auch ihre bisherige Argumentation für die Notwendigkeit der Jagd infrage gestellt. Infolgedessen wird die Forderung nach «Gewährleistung einer angemessenen jagdli chen Nutzung» ins Feld geführt. Gemäss Botschaft zum neuen Jagdgesetz kann diese Forderung als Regulierungsgrund gegen den Wolf zur «Verhü tung von grossem Schaden» verstanden werden (Art.7a). Diese Interpretation eines grossen Scha dens ist absolut unverträglich mit dem Lebensraum
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Wald, solange die natürliche Verjüngung und da mit auch die Anpassung an den Klimawandel nicht sichergestellt sind. Es ist überdies unverständlich, dass ausgerechnet die Regulierung grosser Beute greifer auf Stufe Kanton hinunterdelegiert werden soll, obwohl in den vergangenen Jahrzehnten klar geworden ist, dass ein modernes Wildtiermanage ment eine grossräumige Koordination erfordert. Die Chance, ein Jagdgesetz zu schaffen, das den heutigen ökologischen Gegebenheiten entspricht, wurde verpasst. Nicht einmal Arten wie Schnee hase, Schneehuhn oder Birkhahn wurden von der Liste der jagdbaren Tiere gestrichen, obwohl es doch vorrangig um den Artenschutz und nicht um die Interessen der Jagd geht. Es gibt übrigens auch Gruppierungen von Jägern, die das genau so sehen. Die vorliegende Gesetzesrevision ist abzulehnen. Was wir aber brauchen, sind praktikable Bestim mungen zum Abschuss von Wölfen, die für Men schen gefährlich werden oder bei Nutztieren trotz Schutzmassnahmen Schaden anrichten. Dafür sollten die bisherigen Verfahren im Rahmen des geltenden Gesetzes vereinfacht und beschleunigt werden. Am Klemmbrett die Gastkolumne von Raphael Schwitter