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SPÄTER SIEG FÜR DIE NATUR

Was passiert, wenn durch die Bautätigkeit von Behörden ein Umweltschaden entsteht?

Ein Gericht legte jetzt erstmal fest: Der Schaden muss saniert werden!

PETER ROTTNER

Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz

Mit einem Urteil vom November 2022 verpflichtet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Freistaat Bayern, ein Sanierungskonzept für die massiven Umweltschäden, die durch den Bau des Kramertunnels bei GarmischPartenkirchen entstanden sind, zu erarbeiten. Im Zuge der Baumaßnahme sind im Naturschutzgebiet zahlreiche Quellen versiegt, Quellmoore trockengefallen und der Grundwasserspiegel abgesackt. Der BUND Naturschutz hatte den Freistaat Bayern wegen der entstandenen Schäden verklagt. Bereits seit den 2000er-Jahren kämpft der BN unter der Leitung von Andreas Keller gegen den vierspurigen Tunnelbau der B 23 bei Garmisch-Partenkirchen durch die Bergflanke des Kramers. Aufgrund der instabilen geologischen Verhältnisse an diesem

Bergmassiv befürchtete die BN-Ortsgruppe, dass durch den Tunnelbau das Wasser aus dem Berg geleitet würde und tiefer gelegene Hangquellen-Moore, die unter dem Schutz der FFH-Richtlinie stehen, austrocknen werden.

Moore Zerst Rt

Diese fachliche Einschätzung wurde im Gerichtsverfahren gegen den Tunnelbau ignoriert. Der BN verlor das Verfahren in zwei Instanzen. Es kam, wie es kommen musste: Der Tunnel wurde gebaut, und die wertvollen Hangquellen-Moore liefen trocken und sind erst einmal zerstört. Daraufhin stellte der BN einen Antrag auf Durchführung eines Umweltschadensverfahrens. Ziel war es, dass der Tunnel, der für den Verkehr noch nicht freigegeben ist, abgedichtet wird, so wie es im Planungsverfahren versprochen, aber aus Kostengründen nicht eingehalten wurde. Die Behörde lehnte ein Umweltschadensverfahren mit Hinweis auf die vorliegende Genehmigung ab, so dass der BUND Naturschutz erneut vor Gericht zie- hen musste. Er bekam nun in der zweiten Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof recht: Der Freistaat muss geeignete Maßnahmen festsetzen, um den Umweltschaden zu sanieren. Der BN hofft, dass jetzt in diesem Verfahren angeordnet wird, den Tunnel abzudichten.

Wegweisendes Urteil

Dieses Urteil ist ein großer Teilerfolg für den BUND Naturschutz. Die bayerischen Behörden und Gerichte haben bisher stets bestritten, dass ein justiziabler Umweltschaden überhaupt durch »berufliche Tätigkeit der Straßenbaubehörden« entstehen kann. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof aber klargestellt, dass auch staatliche Behörden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit belangt werden können. Daher wurde nun das Verfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wieder aufgenommen. Insofern ist dieses Urteil wegweisend, weil es staatliche Behörden auch bei genehmigten Baumaßnahmen im Falle eines Umweltschadens zu einem Umweltschadensverfahren verpflichten kann. Das Gericht ließ keine Revision zu. Der Freistaat Bayern hat aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, so dass diese unendliche Geschichte in eine weitere Runde geht - hoffentlich mit gutem Ende!

Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt mit seinen Stellvertreterinnen Myriam Rapior (links) und Verena Graichen (rechts). KOMMENTAR

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