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Bedroht

Der Badische Riesenregenwurm kommt ausschließlich in einem kleinen Teil des Südschwarzwalds vor. Rund um den Feldberg besiedelt er bodensaure Wälder zwischen 300 und 1400 Metern Höhe. Mit bis zu 60 Zentimeter Länge ist er der größte Regenwurm Mitteleuropas.

Wenige Tiere leben weltweit nur in Deutschland. Für sie tragen wir eine besondere Verantwortung. Gefährdet ist der Riesenregenwurm bislang nicht. Mit den steigenden Temperaturen dürfte sich sein schmales Verbreitungsgebiet aber noch verkleinern.

Von den 47 heimischen Regenwurm-Arten gelten 14 als extrem selten. Auf die Verdichtung der Böden in der großmaschinellen Land- und Forstwirtschaft reagieren sie genauso empfindlich wie auf Pestizide. Auch ihretwegen setzt sich der BUND für einen besseren Bodenschutz ein.

Neue Gentechnik

BAHN FREI?

Neue gentechnische Verfahren wie CRISPR-Cas und Co. sind zu Recht umstritten, auch was ihren Nutzen für Naturschutz und Landwirtschaft betrifft.

Die EU plant nun offenbar den Abbau gesetzlicher Hürden.

ist Mitarbeiterin des BUND-Teams Landnutzung.

Die neuen Verfahren unterliegen dem strengen EU-Gentechnikgesetz, was bislang einen verantwortungsvollen Umgang damit gewährleistet. Wegen vieler offener Fragen erscheint dies auch sehr angebracht, etwa mit Blick auf die Risiken für Natur und Umwelt.

BALD WENIGER REGELN?

Von enormer Bedeutung ist das EU-Gesetz auch für die gentechnikfreie Landwirtschaft. Müsste gentechnisch verändertes Saatgut zum Beispiel nicht als solches gekennzeichnet werden, entstünden ihr massive Nachteile. Eine Abgrenzung wäre dann nicht mehr möglich. Die meisten

Deutschen legen jedoch viel Wert auf Transparenz beim Einkauf. Sie wollen sich weiter gegen gentechnisch manipulierte Lebensmittel entscheiden können.

Dennoch könnte nun eine Aufweichung der Gentechnikregeln bevorstehen. Noch gilt für CRISPR-Cas und Co. das Gleiche wie für andere, ältere Gentechniken auch. Für das Frühjahr hat die EU-Kommission aber angekündigt, ihre Gesetzgebung zu überarbeiten.

RISIKEN KAUM ABSCHÄTZBAR

Wahrscheinlich wird sie eine Lockerung vorschlagen. Betroffen sein könnten zum Beispiel Sicherheitsprüfungen und die Kennzeichnungspflicht für Pflanzen, die mit bestimmten Methoden der neuen Gentechnik erzeugt wurden.

Das hätte gravierende Folgen für die Umwelt sowie alle Beteiligten entlang der Lebensmittelkette – Erzeugerinnen, Handel, Verbraucher. Das Fazit des BUNDHintergrunds »Ökologische Risiken der neuen Gentechnikverfahren«: Auch die neuen Techniken bringen (zum Teil sogar größere) Risiken mit sich. Ihr Nutzen sei weiter fragwürdig.

Zumal sich die neue Gentechnik nicht allein im Agrarbereich anwenden lässt. Angesichts der Biodiversitäts- und Klima- krise preist die Biotech-Branche auch im Naturschutz ihre Dienste an. Etwa um wildlebende Tier- und Pflanzenarten gegen Krankheiten zu stärken, um invasive Arten einzudämmen oder ausgestorbene Arten zu rekonstruieren.

Das Bundesamt für Naturschutz hat untersucht, ob die neuen Verfahren für den Schutz der biologischen Vielfalt nützlich sein könnten. Wie der BUND warnt es eindringlich davor, wildlebende Organismen in Unkenntnis der möglichen Schäden gentechnisch zu verändern. Der Kosmos der biologischen Vielfalt sei zu komplex, um das Risiko solcher Eingriffe wirklich abschätzen zu können. Eine Anwendung der Gentechnik im Naturschutz sei weder zweckmäßig noch zulässig.

Darüber hinaus widerspräche ein Einsatz der Gentechnik übergeordneten Zielen, besonders was die schutzwürdige Eigenart und Eigendynamik der Natur betrifft. Weit wichtiger bleibt es also, die Ursachen des Artensterbens und der fortschreitenden Klimakrise zu beheben.

Den BUND-Hintergrund zu den Risiken der neuen Gentechnikverfahren können Sie herunterladen unter: www.bund.net/ neue-gentechnik

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