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Winser Rat beriet über Antrag auf Genehmigungserweiterung
Einstimmiges Votum gegen Fallschirmspringer-Pläne WINSEN (ram). Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) tagte am vergangenen Donnerstag in „Dat Groode Hus“ auf dem Museumshof. Beraten wurde dabei unter anderem das überaus umstrittene Thema einer Erweiterung der Genehmigung für den Sonderlandeplatz für Fallschirmspringer bei Meißendorf. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte die Gemeinde Winsen um eine Stellungnahme zu diesem Fallschirmspringerplatz gebeten. Der Sonderlandeplatz besteht seit 1975 in Brunsiek. Die heutige bestehende Zulassung des Platzes umfasst momentan ausschließlich die Ladung von Fallschirmspringern, nicht jedoch das zum Absetzen der Springer notwendige Absetzflugzeug. Seit 1991 wurde für ein Luftfahrzeug jährlich im
Rahmen einer Außenstart- und -landeerlaubnis für den Zeitraum vom 16. März bis 31. Oktober genehmigt. Da solche Erlaubnisse jedoch eine Ausnahme vom in Deutschland geltenden Flugplatzzwang darstellen und nur vorübergehend sein dürfen, wird nun vom Fallschirmsportverein Hannover e.V. zur Herstellung der Rechtssicherheit eine dauerhafte Erweiterung der Genehmigung angestrebt. Gleichzeitig wird um ersatzlose Aufhebung der in der bisherigen
Genehmigung enthaltenen Auflagen gebeten, die da lauten: Zwischen 13 und 15 Uhr werden keine Flüge stattfinden, ebenso nicht nach 19.30 Uhr abends und vor 9 Uhr morgens. Der Flugbetrieb ruht vom 1. November bis 15. März und die Anzahl der Startvorgänge wird auf 4.000 je Jahr begrenzt. Parallel zu der Nutzungsänderung liegt der Verwaltung ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans vor, der bereits in der Ortsratssitzung Meißendorf am 17. November
Eine Erhöhung des Fluglärms würde die Bürger belasten und den Tourismus beeinträchtigen.
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2016 kontrovers diskutiert wurde. Geplant ist die Errichtung eines Flugzeughangers mit angeschlossenem Sozialtrakt. Die Verwaltung hatte zunächst den Auftrag vom Ortsrat bekommen zu überprüfen, ob die Auflagen von 1991 weiterhin bestehen bleiben und wie man sich rechtlich absichern kann. Die Überprüfung ergab, dass entgegen der ursprünglichen Aussage aus Wolfenbüttel alle Auflagen neu verhandelt werden müssen. Die Verwaltung sieht deutliche Probleme, wenn die Nutzungsänderung ohne Auflagen erfolgen sollte. Im Vorfeld der Ratssitzung hat es schon starke Kritik an den Vorhaben der Fallschirmspringer gegeben. So weist der Verein gegen Fluglärm e.V. darauf hin, dass seit der Gründung des Fallschirmsportvereins dieser umstritten sei und sich die Anwohner gegen den Fluglärm und die Gefährdungen durch die Einsatzflugzeuge wehren. Deshalb sei der Verein gegen Fluglärm in Meißendorf gegründet worden, dem sich auch betroffene Anwohner aus Winsen, Walle, Bannetze und Hornbostel anschlossen. Der Verein klagte und erreichte die jetzt geltenden Auflagen. Der Fallschirmspringerverein hatte 2016 einen Bauantrag für einen Hanger zur Unterbringung von zwei Flugzeugen gestellt. Dieser müsse abgelehnt werden, da er in unmittelbarem Zusammenhang mit der beantragten Erweiterung der Genehmigung stehe, fordert der Verein gegen Fluglärm. Denn es müsste viel geflogen werden, um die großen Investitionen zu erwirtschaften. Dies würde zu Lasten der einheimischen Bevölkerung gehen. Der
Die Pläne des Fallschirmspringervereins stoßen auf starken Widerstand der Bürger der umliegenden Orte. Fotos: Müller Verein gegen Fluglärm kritisiert, dass die Mitglieder des Fallschirmspringervereins fast ausschließlich von außerhalb kommen und sich nicht mit der Region identifizieren würden. Auch der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass er deutliche Probleme sehe, wenn die Nutzungsänderung ohne Auflagen für den Fallschirmspringerverein erfolge. Der Verband nimmt an, dass ein kommerzieller Flugbetrieb aufgenommen werden soll. So weise beispielsweise die im Bauantrag vom 14. Oktober 2016 dargestellte Vorhabensbeschreibung auf Büroräume für eine Flugplatzbetriebsgemeinschaft hin. Durch die Anträge auf Änderung der Genehmigung sowie das Betreiben als Ausbildungs- und Sprungzentrum ändere sich nach Meinung des Verbandes Wohneigentum der Platzstatus und es sei deshalb eine komplette Neubetrachtung der Genehmigung sowie des Pla-
nungsverfahrens erforderlich. Während der Winser Ratssitzung kritisierte der Meißendorfer Ortsbürgermeister und CDU-Ratsherr Wilhelm Claus Köhler scharf, dass man erst nach der Beratung des Bauantrages im November 2017 im Ortsrat am 31. Januar von dem Antrag an die Landesbehörde erfahren habe und sogar erst am 28. Februar ein Schreiben dieser Behörde bei der Verwaltung eingegangen sei. „Dieser Antrag ist ungeheuerlich“, erklärte er. Auch Bürgermeister Dirk Oelmann machte deutlich, dass man eine Verschlechterung für die Bürger nicht wolle. Es gehe nicht, dass man einen Bauantrag stellt und vorher solch einen Antrag an die Landesbehörde geschickt hat. „Das machen wir so nicht mit“, betonte er. Dem schloss sich der Rat einstimmig an und beauftragte die Verwaltung die Genehmigung in allen Punkten abzulehnen. Nun ist es an der Landesbehörde zum Wohl der Bürger zu entscheiden.
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