Einstieg Magazin 2021 | Dortmund

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Kaffee kochen, Bier holen, Klappe halten?

Auch in der Ausbildung hast du Rechte. Und Pflichten. Nicht nur zuhause, auch im Arbeitsleben gibt es Regeln, an die sich alle halten müssen. Was erlaubt ist und was nicht, steht zum Beispiel im Ausbildungsvertrag. Die dort festgesetzten Rechte und Pflichten gelten für Azubis, aber auch für die Ausbilder:innen. Das gibt Sicherheit für beide Seiten.

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er bzw. die eine oder andere von uns kennt die Sprüche der Großeltern über die Lehrjahre, die angeblich keine Herrenjahre sind. Über die Zeit, wo Opa als Lehrjunge einfach nur „Stift“ genannt wurde. Und der für den Polier auf dem Bau das Bier holen oder für den Boss im Büro Kaffee kochen musste. Ansonsten galt: Klappe halten, sonst konnte man gleich nach Hause gehen. Heute ist die Welt eine andere als vor 50 oder 60 Jahren. Die Rechte von Auszubildenden sind vertraglich klar geregelt. Die Pflichten aber auch.

Keine Ausbildung ohne Vertrag Wenn ein Ausbildungsvertrag unterschrieben wird, dann gehen zwei Seiten eine Verpflichtung ein: Der ausbildende Betrieb auf der einen Seite und die Einsteiger:innen in die Berufswelt auf der anderen. Kein Wunder also, dass so ein Vertrag schriftlich festgelegt sein muss. Kein Wunder auch, dass bei nicht volljährigen Azubis eine erziehungsberechtigte Person mit unterschreiben muss. Im Vertrag muss geregelt sein, welche Inhalte in welchem zeitlichen Ablauf vermittelt werden. Außerdem wird dort festgehalten, 10

wo der Ausbildungsbetrieb sitzt und in welcher Berufsschule der Unterricht stattfindet. Und auch die Arbeitszeit, die Ausbildungsvergütung, der Urlaubsanspruch sowie die Probezeit sind in dem Vertrag geregelt und ob es weitere Vereinbarungen gibt. Und für den Fall, dass man so gar nicht miteinander auskommt, sind hier auch die einzuhaltenden Kündigungsfristen festgelegt. Ganz wichtig dabei: Auch eine Kündigung in der Probezeit, die von beiden Seiten von heute auf morgen und ohne Begründung ausgesprochen werden kann, muss schriftlich erfolgen! Es gibt aber auch Dinge, die im Ausbildungsvertrag verboten sind. Betriebe dürfen dort nichts festschreiben, was über die Zeit der Ausbildung hinausgeht. Es ist also rechtlich nicht zulässig, eine:n Auszubildende:n schon im Ausbildungsvertrag an die eigene Firma zu binden. Auch wenn es verständlich ist, dass Firmen gute Leute nicht nur ausbilden, sondern danach auch behalten wollen. Azubis müssen ihrer Firma auch kein Geld dafür bezahlen, dass man ihnen etwas beibringt. Und die Betriebe können sich nicht selbst schon im Ausbildungsvertrag von Schadensersatzansprüchen befreien oder Vertragsstrafen androhen, wenn der oder die Auszubildende nicht so spurt wie die Chefin oder der Chef sich das vorstellt.

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