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RATGEBER | VERTRÄGE

Vertragsgrundlagen beim Hausbau Je nach Vertragspartner und der Art des Hausbaus unterscheiden sich die Verträge und die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Unabhängig davon, ob es sich um ein Hausangebot, einen Hausbauvertrag, einen Bauträger- oder Architektenvertrag handelt, gilt: Prüfen Sie die Vertragsdokumente gründlich und ohne Zeitdruck!

W

eder die Bilder aus dem

der Vertragspartner verbindliche An-

rung enthalten sein. Bauherren soll-

Werbeprospekt,

noch

gaben zum Fertigstellungszeitpunkt

ten den Bauträgervertrag von einem

der Besuch eines Mus-

oder zumindest Angaben zur Dauer

Vertrauensanwalt und einem Bauher-

terhauses ersetzen ein Hausangebot.

der Bauausführung enthalten. Des

renberater gründlich prüfen lassen.

Ein Hausangebot muss die Ergebnisse

Weiteren muss der Zahlungsplan be-

aus den Verhandlungen, die konkre-

stimmte gesetzliche Vorgaben erfül-

Architektenvertrag

ten Leistungen und Sonderwünsche

len: Der Bauherr muss mit der ersten

Der Architektenvertrag ist ein Werk-

des Bauherrn dokumentieren. Zu ei-

Abschlagszahlung

Fertigstel-

vertrag, der zwischen dem Bauherrn

nem Hausangebot gehört zunächst

lungssicherheit in Höhe von fünf Pro-

und dem Architekten abgeschlossen

ein detailliertes Preisangebot mit den

zent der Vertragssumme als Sicherheit

wird. Er ist rechtlich unabhängig von

Mehrkosten für die gewünschten Son-

erhalten. Darüber hinaus dürfen die

den Bauverträgen mit den verschie-

derleistungen und den Gutschriften

Abschlagszahlungen bis zur Abnah-

denen Bauunternehmen. In der Praxis

für Eigenleistungen – aufgeschlüsselt

me nicht höher als 90 Prozent der Ver-

greift man bei der Beschreibung der

nach Material- und Lohnanteil. Ach-

tragssumme sein. So soll der Bauherr

Inhalte auf die neun Leistungsphasen

ten Sie darauf, dass das Angebot die

zum Ende des Bauvorhabens ein aus-

aus der Honorarordnung für Architek-

Grundrissvorschläge mit Bemaßung

reichend großes finanzielles Druck-

ten und Ingenieure (HOAI) zurück. Sie

und Angaben zur Wohnfläche bein-

mittel gegenüber dem Unternehmer

umfassen Vorentwurfsplanung, Ent-

haltet. Die komplette Bau- und Leis-

haben, um z. B. das Beseitigen von

wurfsplanung, Realisierungsplanung,

tungsbeschreibung und ein Muster-

Mängeln durchsetzen zu können.

Bauleitung

eine

Objektbetreuung

weitere Bestandteile des Angebots.

Bauträgervertrag

tenvertrag kann die Vollbeauftragung

Nicht nur für die Entscheidung des

Der Bauträgervertrag ist ein sehr um-

bis hin zu einzelnen Leistungspake-

Bauherren schafft dieser detaillierte

fangreiches Vertragswerk, das nota-

ten vereinbart werden. Weil eine enge

Überblick über Kosten und Leistungen

riell beurkundet werden muss. Zum

Zusammenarbeit zwischen dem Bau-

die Grundlage, auch die Bank benötigt

Vertragswerk gehören zumindest der

herrn und dem Architekten notwen-

diese Unterlagen zur Prüfung der Fi-

Kaufvertrag

Bauverpflichtung,

dig ist, werden die Verpflichtungen

nanzierungsmöglichkeiten.

die Bau- und Leistungsbeschreibung,

des Architekten wie auch die Pflich-

der Lageplan, die Baupläne und Bau-

ten, Aufgaben und Mitwirkungen des

zeichnungen. Beim Erwerb einer Ei-

Bauherrn im Vertrag aufgeführt. Zu-

nach

gentumswohnung und teilweise auch

dem sieht ein Architektenvertrag eine

(BGB)

beim Reihen- oder Doppelhaus müs-

Reihe weiterer Vereinbarungen vor

i.d.R.

sen zusätzlich die Teilungserklärung,

wie beispielsweise die Festlegungen

mit einem Generalunternehmer bzw.

die Gemeinschaftsordnung und Ab-

zu Nebenkosten, Abschlagszahlungen

-übernehmer zum Bau eines neuen

geschlossenheitsbescheinigung vor-

oder Berufshaftpflichtversicherung.

Gebäudes auf dem eigenen Grund-

liegen. Sonderwünsche und Eigenleis-

stück oder zu erheblichen Umbau-

tungen müssen Bauherren mit dem

Bau-/Leistungsbeschreibung

maßnahmen an einem bestehenden

Bauträgervertrag beurkunden lassen.

Die Bau- und Leistungsbeschreibung

Gebäude ab. Vor Vertragsabschluss

Auch im Bauträgervertrag müssen

ist wesentlicher Bestandteil jedes Ver-

muss dem Bauherrn laut neuem Bau-

verbindliche Angaben zum Fertigstel-

trags mit einem Generalunternehmer,

vertragsrecht eine Baubeschreibung

lungstermin oder, wenn dieser zum

Generalübernehmer und Bauträger.

zur Verfügung gestellt werden. Der

Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht

Je konkreter und verständlicher Leis-

Vertrag muss neben der üblichen Re-

angegeben werden kann, zumindest

tungsumfang, Art und Qualität der

gelung von Rechten und Pflichten

Angaben zur Dauer der Bauausfüh-

Baustoffe und Materialien sowie der

Verbraucherbauvertrag Einen

Verbraucherbauvertrag

Bürgerlichem schließen

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und

nach der Fertigstellung. Im Architek-

vertrag mit einem Zahlungsplan sind

Gesetzbuch

private

Bauherren

9-10/2021

mit

Herstellerkontakte ab Seite 80.


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