RATGEBER | VERTRÄGE
Vertragsgrundlagen beim Hausbau Je nach Vertragspartner und der Art des Hausbaus unterscheiden sich die Verträge und die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Unabhängig davon, ob es sich um ein Hausangebot, einen Hausbauvertrag, einen Bauträger- oder Architektenvertrag handelt, gilt: Prüfen Sie die Vertragsdokumente gründlich und ohne Zeitdruck!
W
eder die Bilder aus dem
der Vertragspartner verbindliche An-
rung enthalten sein. Bauherren soll-
Werbeprospekt,
noch
gaben zum Fertigstellungszeitpunkt
ten den Bauträgervertrag von einem
der Besuch eines Mus-
oder zumindest Angaben zur Dauer
Vertrauensanwalt und einem Bauher-
terhauses ersetzen ein Hausangebot.
der Bauausführung enthalten. Des
renberater gründlich prüfen lassen.
Ein Hausangebot muss die Ergebnisse
Weiteren muss der Zahlungsplan be-
aus den Verhandlungen, die konkre-
stimmte gesetzliche Vorgaben erfül-
Architektenvertrag
ten Leistungen und Sonderwünsche
len: Der Bauherr muss mit der ersten
Der Architektenvertrag ist ein Werk-
des Bauherrn dokumentieren. Zu ei-
Abschlagszahlung
Fertigstel-
vertrag, der zwischen dem Bauherrn
nem Hausangebot gehört zunächst
lungssicherheit in Höhe von fünf Pro-
und dem Architekten abgeschlossen
ein detailliertes Preisangebot mit den
zent der Vertragssumme als Sicherheit
wird. Er ist rechtlich unabhängig von
Mehrkosten für die gewünschten Son-
erhalten. Darüber hinaus dürfen die
den Bauverträgen mit den verschie-
derleistungen und den Gutschriften
Abschlagszahlungen bis zur Abnah-
denen Bauunternehmen. In der Praxis
für Eigenleistungen – aufgeschlüsselt
me nicht höher als 90 Prozent der Ver-
greift man bei der Beschreibung der
nach Material- und Lohnanteil. Ach-
tragssumme sein. So soll der Bauherr
Inhalte auf die neun Leistungsphasen
ten Sie darauf, dass das Angebot die
zum Ende des Bauvorhabens ein aus-
aus der Honorarordnung für Architek-
Grundrissvorschläge mit Bemaßung
reichend großes finanzielles Druck-
ten und Ingenieure (HOAI) zurück. Sie
und Angaben zur Wohnfläche bein-
mittel gegenüber dem Unternehmer
umfassen Vorentwurfsplanung, Ent-
haltet. Die komplette Bau- und Leis-
haben, um z. B. das Beseitigen von
wurfsplanung, Realisierungsplanung,
tungsbeschreibung und ein Muster-
Mängeln durchsetzen zu können.
Bauleitung
eine
Objektbetreuung
weitere Bestandteile des Angebots.
Bauträgervertrag
tenvertrag kann die Vollbeauftragung
Nicht nur für die Entscheidung des
Der Bauträgervertrag ist ein sehr um-
bis hin zu einzelnen Leistungspake-
Bauherren schafft dieser detaillierte
fangreiches Vertragswerk, das nota-
ten vereinbart werden. Weil eine enge
Überblick über Kosten und Leistungen
riell beurkundet werden muss. Zum
Zusammenarbeit zwischen dem Bau-
die Grundlage, auch die Bank benötigt
Vertragswerk gehören zumindest der
herrn und dem Architekten notwen-
diese Unterlagen zur Prüfung der Fi-
Kaufvertrag
Bauverpflichtung,
dig ist, werden die Verpflichtungen
nanzierungsmöglichkeiten.
die Bau- und Leistungsbeschreibung,
des Architekten wie auch die Pflich-
der Lageplan, die Baupläne und Bau-
ten, Aufgaben und Mitwirkungen des
zeichnungen. Beim Erwerb einer Ei-
Bauherrn im Vertrag aufgeführt. Zu-
nach
gentumswohnung und teilweise auch
dem sieht ein Architektenvertrag eine
(BGB)
beim Reihen- oder Doppelhaus müs-
Reihe weiterer Vereinbarungen vor
i.d.R.
sen zusätzlich die Teilungserklärung,
wie beispielsweise die Festlegungen
mit einem Generalunternehmer bzw.
die Gemeinschaftsordnung und Ab-
zu Nebenkosten, Abschlagszahlungen
-übernehmer zum Bau eines neuen
geschlossenheitsbescheinigung vor-
oder Berufshaftpflichtversicherung.
Gebäudes auf dem eigenen Grund-
liegen. Sonderwünsche und Eigenleis-
stück oder zu erheblichen Umbau-
tungen müssen Bauherren mit dem
Bau-/Leistungsbeschreibung
maßnahmen an einem bestehenden
Bauträgervertrag beurkunden lassen.
Die Bau- und Leistungsbeschreibung
Gebäude ab. Vor Vertragsabschluss
Auch im Bauträgervertrag müssen
ist wesentlicher Bestandteil jedes Ver-
muss dem Bauherrn laut neuem Bau-
verbindliche Angaben zum Fertigstel-
trags mit einem Generalunternehmer,
vertragsrecht eine Baubeschreibung
lungstermin oder, wenn dieser zum
Generalübernehmer und Bauträger.
zur Verfügung gestellt werden. Der
Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht
Je konkreter und verständlicher Leis-
Vertrag muss neben der üblichen Re-
angegeben werden kann, zumindest
tungsumfang, Art und Qualität der
gelung von Rechten und Pflichten
Angaben zur Dauer der Bauausfüh-
Baustoffe und Materialien sowie der
Verbraucherbauvertrag Einen
Verbraucherbauvertrag
Bürgerlichem schließen
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und
nach der Fertigstellung. Im Architek-
vertrag mit einem Zahlungsplan sind
Gesetzbuch
private
Bauherren
9-10/2021
mit
Herstellerkontakte ab Seite 80.