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KREISLAUFWIRTSCHAFT
Zum Autor
Valentin Engelbert ist als Rechtsanwaltsanwärter bei HSP. law tätig. Er ist spezialisiert auf öffentliches und privates Baurecht, mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft.
Kreislaufwirtschaft – Cradle to Cradle in der Immobilienwirtschaft – Legistische Herausforderungen
Kommentar: Valentin Engelbert
Im Umgang mit dem Klimawandel sind umfassende Änderungen hin zu einer klimaneutralen, ressourcenschonenden und nachhaltigen Immobilienwirtschaft unumgänglich. Das bedeutet insbesondere auch in der Immobilienwirtschaft Ressourcen und Materialien eines Produktes nach dem Ablauf seiner Lebensspanne – soweit es geht – weiterhin in der Wirtschaft für andere Zwecke zu nutzen und damit Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren.
Mit dem Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft setzte die EU 2020 einen großen Schritt in Richtung einer kreislauffähigen Wirtschaft. Dabei wurde einer der inhaltlichen Schwerpunkte des Aktionsplans auf die Immobilien- und Bauwirtschaft gelegt, da dieser Bereich momentan zu den ressourcenintensivsten Branchen überhaupt zählt. Auch auf nationaler Ebene erkannte man schon früh, dass gerade im Bausektor weitgehender Handlungsbedarf besteht, um von einem linearen zu einem zirkulären System der Ressourcenverwendung zu gelangen.
Ressourcenmanagement ist gefragt
Eines der obersten Ziele der nächsten Jahre ist es deshalb, ein effizientes Ressourcenmanagement zu schaffen, das die Produktion von Abfällen weitestmöglich verhindert und im Gegenzug die Wiederverwendbarkeit von Materialien fördert. Um eine bestmögliche Umsetzung dieses Zieles gewährleisten zu können, ist es daher wichtig, bereits bei der Planung von Gebäuden anzusetzen, da in dieser Phase der größte Spielraum für Dispositionen besteht. Werden Gebäude kreislauforientiert geplant, ausgeschrieben, errichtet und saniert, kann eine maximale Materialtransparenz gewährleistet werden. Das bedeutet unter anderem auch, dass mit dem Wissen darüber, welche Materialien wann, wo und wie in Gebäuden verbaut wurden, eine Wiederverwendbarkeit von Bauteilen im Nachhinein leichter fällt und Ressourcen geschont werden können.
Es braucht Gesetzesänderungen
Aus rechtlicher Sicht stellt die Kreislaufwirtschaft eine rechtliche Querschnittsmaterie dar, welche sich in sämtliche Bereiche und Aspekte des Bauwesens zieht. Es gilt daher, Rahmenbedingungen und Anreize in Gesetzen zu schaffen, die eine Hebelwirkung für die standardmäßige Etablierung von kreislauforientiertem Bauen entfalten. Nicht zuletzt werden nach einer ausreichenden Evaluierungsphase voraussichtlich Kriterien für zirkuläres Bauen Eingang in die einschlägigen Baugesetze finden und entsprechende öffentliche Förderungen für kreislauffähige Bauprojekte implementiert.
Ein Beispiel für die Notwendigkeit der Implementierung solcher Regelungen ist das Ziel der Stadt Wien bis 2050 80 Prozent der Bauteile und Materiealien von Abrissgebäuden und Großumbauten wiederverwenden bzw. verwerten zu können. Nur durch die Unterstützung von gesetzlichen Regelungen wird dieses hochgesteckte Ziel erreichbar sein. Erste diesbezüglich Konzepte finden sich bereits in Ausarbeitung, welche konkreten Erfordernisse gesetzlich normiert werden, bleibt jedoch abzuwarten.