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KRAVAG Allgemeine Versicherungs-AG

Der langjährige Dienstwagennutzer geht in den Ruhestand, der Produktmanager verändert sich beruflich und der Junior macht seinen Abschluss. Alle haben eins gemeinsam: Sie benötigen ein Auto. Da der Trend zum Zweit- und Drittwagen geht, stellt sich für Sie als Versicherungsmakler die Frage: Wie wird das Auto versichert?

Am Markt bestehen unzählige Möglichkeiten einer SF-Einstufung für neu hinzukommende Fahrzeuge. Stichwort Zweitwagen: gleicher SFR wie beim Erstfahrzeug oder Partnerregelungen und Kundenkinderregelungen. Letztlich bieten alle Kfz-Versicherer eine breite Palette, die sich auf den ersten Blick deckungsgleich darstellt. Aber wie immer gibt es haarfeine Unterschiede. Die Kfz-Policen unserer Servicegesellschaften R+V, KRAVAG Allgemeine und Condor bieten hier eine Vielzahl von nicht marktüblichen Inhalten, die Ihnen eine deutliche Entlastung und Hilfe bieten.

Alle unsere Sondereinstufungen berücksichtigen beim Erstvertrag, also beim bestehenden Fahrzeug, abweichend von den meisten Wettbewerbern, keinen Nutzerkreis und eine Beschränkung des Fahreralters. Bedingungen und Voraussetzungen müssen nur bei dem neu hinzukommenden, sondereingestuften Fahrzeug berücksichtigt werden.

Ein Highlight ist unsere neu eingeführte Regelung für Dienstwagennutzer, die keinen eigenen weiteren Vertrag auf ihren Namen haben. Das vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Formular genügt – wir bieten hier einen SFR für die

KRAVAG Allgemeine Versicherungs-AG Sondereinstufungen – was tun?

Privatperson anhand der erfahrenen schadenfreien Jahre mit einem Dienstwagen, der echte erfahrene SFR verbleibt zur weiteren Nutzung in der Firma. Unsere Kundenkinderregelung bietet die Einstufung in die SF-Klasse 5, wobei das Kind als Halter und VN auftritt. Dies ist sicherlich eine große Hilfe beim Einstieg des Kindes mit einer eigenen SF-Klasse. Ein zusätzliches Highlight: Wir übernehmen Sondereinstufungen vom Markt, übertragen SFR bis 7 Jahre nach Beendigung des Vertrages und lassen bei Nachweis einer Police/Beitragsrechnung auch länger als 7 Jahre stornierte Verträge wieder aufleben.

Durch einen Sonderbaustein braucht er nicht mehr als jüngster bzw. zusätzlicher Fahrer angegeben werden. Dieser Baustein ermöglicht ihm die Berechtigung alle Pkw*, die bei einer unserer Servicegesellschaften versichert sind, zu nutzen und zu fahren und muss auch hier nicht mehr angegeben werden.

Seien Sie auch in diesem Jahr, gespannt auf unsere Schulungen, Online-Seminare und Informationen.

Kontakt KRAVAG Allgemeine Versicherungs-AG Heidenkampsweg 102 20097 Hamburg www.makler.kravag.de

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