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Neues APS 2024 bis 2033 Schon seit 50 Jahren gewährt die Europäische Union Entwicklungsländern erleichterten Marktzugang durch das Allgemeine Präferenzsystem für Entwicklungsländer (APS). Jetzt hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für das nächste 10-Jahres-Schema ab 2024 vorgelegt. Das aktuelle dreigliedrige Konzept bleibt erhalten. Stärker betont werden künftig Nachhaltigkeitsaspekte.
Anreize für Umwelt und Soziales Das neue APS soll Sozial-, Arbeits-, Umwelt- und Klimastandards in Entwicklungsländern stärken. Staaten, die ihren Least Developed Country (LDC)-Status wegen Überschreitung der Einkommensgrenze verlieren, können die Sonderregelung APS+ beantragen. Nullzollsatz erhalten sie dann nur noch bei Einhaltung strenger Standards. Bei schweren Verstößen gegen die Prinzipien der Klima- und Umweltschutzkonventionen soll der Entzug von APS-Präferenzen möglich sein, in besonders gravierenden Fällen auch im Schnellverfahren. Höhere Messlatte für APS+ Die Einhaltung der APS+-Anforderungen soll intensiver überwacht und transparenter werden. Die Zahl der internationalen
Standard-APS Länder mit niedrigem und niedrigmittlerem Einkommen (OBCs) erhalten Zollfreiheit für 60 Prozent ihrer in die EU gelieferten Waren. Für die restlichen Waren, die sog. sensible Produkte, unter die auch Textilien und Bekleidung fallen, werden die Zölle reduziert. Begünstigt sind derzeit z. B. Indien, Indonesien oder Thailand. Einfuhrzoll Konfektion: 9,6 statt i. d. R. 12 %.
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Konventionen, die ein Land ratifizieren muss, um sich für das APS+ zu qualifizieren, steigt von 27 auf 32. Neu auf der Liste sind: das Pariser Klimaabkommen (Ablösung Kyoto), zwei zusätzliche Menschenrechtsinstrumente zu den Rechten von behinderten Menschen und von Kindern, zwei Arbeitsrechtskonventionen zu Arbeitsinspektion und Dreiparteien-Dialog und eine Governance-Konvention zu organisiertem Verbrechen. Mehr Wettbewerb im Standard-APS Die Schwellenwerte für die Produktgraduierung - die Aussetzung von Zollpräferenzen für besonders wettbewerbsfähige Produkte - sollen um zehn Prozentpunkte sinken. Derzeit gilt in den Bereichen Textil (S-11a) und Bekleidung (S-11b) eine Graduierungsschwelle von 47,2 Prozent: Stellt ein APS-Land mehr als 47,2 Prozent der gesamten APS-Textil- bzw. Bekleidungslieferungen, erhält es keine APS-Präferenz mehr. Aktuell gilt dies für Textilien aus Indien. Informationen der EU-Kommission unter https://bit.ly/3u9oKJP.
APS+ Die besondere Anreizregelung für nachhaltige Entwicklung und gute Regierungsführung wird fortgeführt. Für Industriegüter, auch für Textilien und Bekleidung, entfallen i. d. R. sämtliche Zölle. Die Ursprungsregeln entsprechen denen des Standard-APS. Zu den Begünstigten zählen aktuell z. B. Pakistan, Sri Lanka und Usbekistan. Einfuhrzoll Konfektion: 0 statt i. d. R. 12 %.
Everything but Arms (EBA) Auch die Zoll- und Quotenfreiheit für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) im Rahmen des „Alles außer Waffen“-Programms bleibt erhalten. Zu den begünstigten Ländern gehören derzeit u. a. Bangladesch, Kambodscha, Myanmar und Äthiopien. Einfuhrzoll Konfektion: 0 statt i. d. R. 12 %, einfachere Ursprungsregeln.
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Zollhöhe bleibt Im Standard-APS soll für Textilien und Bekleidung weiterhin eine Reduktion des Drittlandszolls um ein Fünftel gelten, für andere Industriegüter weiterhin ein Abzug von 3,5 Prozentpunkten. Die Bagatellschwelle bleibt bei 1 Prozent und ist damit für Textilien und Bekleidung nicht erreichbar.