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Zusätzliche Liquidität schaffen und Liquiditätsengpässe überbrücken Liquiditätsbedarf ermitteln. Viele
Betriebe haben im Zuge der Corona-Krise massive Umsatzeinbrüche erlitten oder erwirtschaften seit Monaten überhaupt keinen Umsatz mehr. Einige Betriebe haben zwar auf alternative Verkaufsformen umgestellt, wie Onlineverkauf, Zustellservice usw., wo bestimmte Einnahmen erzielt werden, doch sind diese oft nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ein Liquiditätsplan muss her Es ist daher umso wichtiger, dass der Betrieb einen genauen Liquiditätsplan macht, um zu sehen, wie viel Liquidität in den nächsten Wochen und Monaten gebraucht wird. Es gilt dabei die Einnahmenseite und die Ausgabenseite genau unter die Lupe zu nehmen. Es ist zu schauen, welche Umsätze gemacht werden und vor allem auch kassiert werden können. Dann gilt es die Ausgabenseite zu betrachten und die folgenden Fragen zu klären: Was hat der Betrieb für
Zahlungen zu tätigen? Welche Lieferanten müssen unbedingt bezahlt werden? Wo können Aufschübe vereinbart werden? Wie hoch sind die laufenden Fixkosten für Dienstleistungen und für Mieten. Wo können Reduzierungen vereinbart werden? Wie hoch sind die Personalkosten? Hat der Betrieb Reduzierungen der Personalkosten erreicht, indem er die Mitarbeiter in Lohnausgleich hat? Wie hoch sind die Finanzierungskosten? Wie ist der Betrieb derzeit finanziert? Welche Darlehen hat der Betrieb momentan, die bedient werden müssen. Welcher Kontokorrentrahmen steht zur Verfügung? Wenn diese Fragen im Einzelnen beantwortet werden, wird ersichtlich, welche Geldzuflüsse und welche Geldabflüsse der Betrieb hat. Dem entsprechend zeigt sich, welcher Liquiditätsbedarf für den Betrieb erforderlich ist. Sobald man weiß, welche Liquidität der Betrieb braucht, kann man mit den Banken sprechen.
Der Weg zur Bank Für bestehende Finanzierungen gilt es in erster Linie Aussetzungen der Raten bzw. Verlängerungen der Laufzeiten zu erwirken. Banken bieten ihren Kunden an, um Stundung für Kredite mit mittel-/langfristiger Laufzeit anzusuchen, sowie – alternativ oder zusätzlich – die Laufzeit derselben bis zu 24 Monate zu verlängern. Diese Maßnahmen beinhalten weder Zusatzkosten noch Zinsänderungen für die Kunden. Diese Anfragen werden im vereinfachten Verfahren bearbeitet. Bedingung ist, zum Zeitpunkt der Anfrage einen ordnungsgemäß bedienten Kredit (in bonis) zu haben.
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Für die Beschaffung neuer Liquidität hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket mit den lokalen Banken geschnürt, wodurch Finanzierungen bis zu 35.000 Euro mit einer Laufzeit von 5 Jahren und 12 Monaten tilgungsfreier Zeit ermöglicht werden. Die ersten zwei Jahre sind dabei zinsfrei, danach beträgt der Zinssatz 1,25 Prozent. Auch sind Überbrückungsfinanzierungen bis 800.000 Euro vorgesehen. Um die Finanzierungen zu ermöglichen werden Garantien über die Garantiegenossenschaft Garfidi vergeben, wofür vereinfachte Genehmigungsverfahren gelten. Garantien werden zudem vom Staatlichen Garantiefonds eingeräumt. Für Beratungen zur Liquiditätsplanung, zur Schaffung von zusätzlicher Liquidität, der Überbrückung von Liquiditätsengpässen und Anpassung Ihres Finanzierungsplans wenden Sie sich bitte an die Betriebsberatung des hds.
Franz Josef Dorfmann, Betriebsberatung, T 0471 310 424, fdorfmann@hds-bz.it
hdsmagazin #5-6/20