Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXIX · 5/2021 · IR/IP · monatlich
hds magazin #5/21 Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it facebook.com/hds.unione @hds_unione
30 April: Tag der
Arbeitgeber
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editorial
Eine konkrete Hilfe für Familien und Betriebe in Südtirol
titelgeschichte Erster Tag der Arbeitgeber
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Um die von der Wirtschaftskrise infolge der andauernden CoronaPandemie betroffenen Arbeitnehmer und Betriebe zu unterstützen, stellt die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK) vier neue außerordentliche Leistungen zur Verfügung, die gezielt der Einkommensunterstützung von Betrieben und deren Beschäftigten dienen.
aktuelles Lehrgang zum Handelsfachwirt
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bezirke Online-Bezirksversammlungen 2021
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Ich bin froh, dass die bereits 2020 ausgeschütteten Gelder auch in diesem Jahr bereitgestellt werden können. Für die Körperschaft ist das ein wichtiger Kraftakt. Immerhin konnten wir die Gesamtsumme an Hilfsgeldern von 500.000 Euro auch für heuer bestätigen.
fachgruppen Sonderhilfe für Fitnessbranche
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bildung Viele interessante Kurse
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rechtsberatung Pflichten der Mandantenfirma
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steuerberatung Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft
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Für Arbeitnehmer sind ein außerordentlicher Elternbeitrag und ein außerordentlicher Wohnbeitrag vorgesehen. Die für Betriebe bestimmten Leistungen betreffen die Durchführung von Sicherheits-/Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz und die Anschaffung von Computern und dazugehöriger Software für die Mitarbeitenden in Smart Working sowie Ausgaben für die Digitalisierung bzw. den Onlineauftritt des Betriebs. Letzter Einreichtermin für alle Ansuchen um außerordentliche Leistungen ist der 15. Juni 2021. Mit diesen außerordentlichen Hilfen möchten wir ein weiteres Zeichen der Nähe zu den Familien und Betrieben in Südtirol geben. Ich erinnere daran, dass die Leistungen der Bilateralen Körperschaft nur denjenigen gewährt werden, die die EbK- sowie die Ascom- und Covelco-Beiträge ordnungsgemäß einzahlen. Weitere Informationen zur Bilateralen Körperschaft sind unter ebk.bz.it zu finden.
Sandro Pellegrini, Präsident EbK und Vizepräsident hds
REDAKTION, VERWALTUNG UND WERBUNG: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it VERANTWORTLICH IM SINNE DES PRESSEGESETZES UND VERANTWORTLICHER SCHRIFTLEITER: Dott. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) REDAKTION: Dott. Sergio Colombi, Manuela Seebacher, Dott.ssa Hanna Widmann, GRAFISCHES KONZEPT: Gruppe Gut – www.gruppegut.it GRAFIK: Stefano Hochkofler FOTOS: gettyimages, Helmuth Rier, Alfred Tschager, sxc DRUCKEREI: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen AUFGEGEBEN AM 21. APRIL 2021. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergegebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. HERAUSGEBER: hds Servicegenossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Eintragung ROC Nr. 14101. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana
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titelgeschichte
Jetzt gilt es: zusammenarbeiten und zusammenhalten. Gerade jetzt!
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30. April: Tag der Arbeitgeber Was wäre der Tag der Arbeit ohne Arbeitgeber?
Am 1. Mai wird traditionell der „Tag der Arbeit“ gefeiert. Die für Wohlstand und Arbeitsplätze wesentliche Rolle der Südtiroler Unternehmerinnen und Unternehmer findet dabei – leider ebenso traditionell – keine oder kaum Beachtung. Aus diesem Grund wird erstmals in Südtirol am 30. April der „Tag der Arbeitgeber“ ausgerufen. Ohne Unternehmer keine Arbeit. Nur Unternehmer sind ursächlich für Arbeit und Einkommen. Es gibt hier kein „Henne-Ei“Problem. Es gilt immer die Reihenfolge, dass zuerst ein Unternehmer oder eine Unternehmerin einen Betrieb gründet (oder in einen Betrieb investiert), erst dann folgen Arbeitsplätze und erst dann können Unter-
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nehmer und Mitarbeiter gemeinsam einen Betrieb erfolgreich entwickeln. Diese ursprüngliche Rolle des Unternehmers findet in der öffentlichen Diskussion nicht statt. Dafür gilt es jetzt Bewusstsein zu schaffen. Es soll aufgezeigt werden, wer in Südtirol für Arbeit, Einkommen und Wohlstand verantwortlich ist. Die seit Jahren erfolgreiche Sensibilisierungsinitiative der Wirtschaftskammer Österreich „Tag der Arbeitgeber“ soll nun auch in Südtirol als gemeinsame Initiative des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol sowie des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) Fuß fassen.
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titelgeschichte
Ziel ist es, dem Südtiroler Unternehmertum eine angemessene Bedeutung und Wertschätzung als Arbeitgeber in unserem Lebensraum zu verleihen.
Rote Nelke als Symbol Die rote Nelke als Sujet der Initiative weist elegant darauf hin, dass es ohne Unternehmer selbst für die Gewerkschaften nicht viel zu feiern gäbe. „Die Botschaft soll nicht aggressiv und klassenkämpferisch wirken, sondern sie wird charmant und mit einem Augenzwinkern inszeniert – und soll damit die Wichtigkeit der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hervorheben. Das Sujet präsentiert sich daher als Feiertags-Blumengruß mit obligater roter Nelke und der unschuldigen, aber in sich bestechend schlüssigen Frage: ‚Was wäre der Tag der Arbeit ohne ArbeitGEBER?‘ Die Formulierung als Frage wirkt un-aufdringlich und regt zum Nachdenken an“, erklären hds-Präsident Philipp Moser (r. im Bild) und HGV-Präsident Manfred Pinzger (l.).
Südtiroler Unternehmertum Ziel ist es, dem Südtiroler Unternehmertum eine angemessene Bedeutung und Wertschätzung als Arbeitgeber in unserem Lebensraum zu verleihen. Allein in den Sektoren Handel (Einzel- und Großhandel), Dienstleistungen sowie Hotellerie und Gastronomie beschäftigen über 26.000 Unternehmen in Südtirol fast 150.000 Menschen. Diese Würdigung gilt selbstverständlich auch für unsere zahlreichen mutigen EinPersonen-Unternehmen, die einen besonders wichtigen Job geschaffen haben: ihren eigenen. Wenn man bedenkt, wie viele Familien und Haushalte damit zusammenhängen, dann steigt die Bedeutung dieser Zahl um ein Vielfaches.
TAG DER ARBEITGEBER AM 30. APRIL
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Über 26.000 Südtiroler Unternehmen im Handel (Einzel- und Großhandel), in den Dienstleistungen sowie in der Hotellerie und in der Gastronomie beschäftigen fast 150.000 Menschen.
arbeitgeber.bz
Fortsetzung auf Seite 6
Wenn der Bauch entscheidet Es gibt nicht wenige Situationen in unserem Leben, in denen wir etwa von einer These überzeugt sind, wissen aber nicht genau warum: Wir haben ein Bauchgefühl. Es gibt gar einige Fachleute, so auch im Neuromarketing oder in der Hirnforschung, die eine Lanze für die Intuition brechen. Ein Hirnforscher der Universität Sydney bringt es auf den Punkt: „Unser rationelles Denken ist eine reine Marketingaktion unseres Bauchgefühls, damit wir glauben, wir hätten alles im Griff“. Keine unserer Entscheidungen seien rational, das gelte erst recht beim Einkaufen. Viele Kaufentscheidungen basieren auf Intuition. Nehme den Menschen das Denken ab, indem du intuitiv bedienbare Technik
anbietest: Das setzen die bekannten Tech-Giganten konsequent und vor allem erfolgreich um. Was heißt das für das tägliche Leben? Zuerst einmal die gnadenlose Reduzierung von Komplexität, mit der der Mensch konfrontiert werden soll. Ganz klare Botschaften, die dann auch ankommen.
Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation mstoffella@hds-bz.it
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titelgeschichte
Wohlstand gibt es nur mit einer gesunden Wirtschaft und mit gesunden Betrieben.
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„Gerade in herausfordernden Zeiten muss man die Bedeutung der verantwortungsvollen, wertvollen Arbeit unserer lokalen Unternehmerinnen und Unternehmer besonders ins gesellschaftliche Bewusstsein rufen“, betonen die beiden Verbandspräsidenten.
Arbeitsplätze für unser Land Gerade jetzt brauchen Unternehmer jegliche Unterstützung, damit sie weiterhin ihrem großen Auftrag – Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und zu garantieren und somit auch Wertschöpfung für das Land zu generieren – gerecht werden können. Wie wertvoll gesicherte Arbeitsplätze sind, wird den meisten Menschen erst jetzt wirklich bewusst. Händler, Dienstleister sowie Hoteliers und Gastronomen gehören zu den wichtigsten Arbeitgebern und Berufsausbildern vor Ort. So wird auch jungen Menschen eine wirtschaftliche Perspektive geboten. Doch nicht nur junge Menschen profitieren von den Arbeitsmöglichkeiten vor Ort. Mütter etwa haben die Möglichkeit, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, sich zu verwirklichen, und das mit den Pflichten des Familienlebens unter einen Hut zu bringen.
Wohlstand gibt es nur mit einer gesunden Wirtschaft. Menschen eine Arbeit zu geben, für das nötige Steueraufkommen zu sorgen, was nicht zuletzt uns allen wieder zugutekommt. Arbeitsplätze schaffen letztendlich nur die Unternehmerinnen und die Unternehmer, nicht die Politik. Diese muss aber für die entsprechenden Rahmenbedingungen sorgen, gerade in so bedrohlichen Zeiten.
Große Verantwortung Jetzt sind die Weichen zu stellen, damit in Zukunft das „Unternehmer sein und werden“ weiterhin attraktiv bleibt. Leistung und Initiative sind zu belohnen und Innovation sowie Unternehmergeist gehören gefördert. So wie die Impfung ein Mittel ist, um die Gesundheitskrise in den Griff zu bekommen, so ist der Leistungsträger Unternehmer das Mittel, um die Wirtschaftskrise zu meistern. Jetzt gilt es: zusammenarbeiten und zusammenhalten. Gerade jetzt! Südtirols Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen das. Alles Gute zum 30. April und für das Jahr 2021!
Wie wertvoll gesicherte Arbeitsplätze sind, wird den meisten Menschen erst jetzt wirklich bewusst.
Was wäre der Tag der Arbeit ohne Arbeit30. April
mstoffella@hds-bz.it
Am 1. Mai wird traditionell der „Tag der Arbeit“ gefeiert. Die für Wohlstand und Arbeitsplätze wesentliche Rolle der Südtiroler Unternehmerinnen und Unternehmer findet dabei – leider ebenso traditionell – keine oder kaum Beachtung.
Rahmenbedingungen der Politik
Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, am 30. April, den „Tag der Arbeitgeber“ auszurufen. arbeitgeber.bz Eine gemeinsame Initiative von
Die Auswirkungen einer Krise auf die Arbeitswelt spüren wir sofort: Der Wohlstand geht zurück. Weniger Unternehmer, weniger Arbeit, weniger Arbeitsplätze.
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aktuelles
Der Weg zum Handelsfachwirt
Plädoyer für Gesundheitspass
Onlineinfoabend begeistert. In einer zunehmend digitalen Welt haben sich die Ansprüche der Kunden stark verändert. Um für diese und weitere Herausforderungen gerüstet zu sein, braucht es neue Unternehmer- und Führungskompetenzen im Vertrieb. Ob Einzelhandel, Großhandel oder Onlineverkauf: Der innovative Fortbildungslehrgang Handelsfachwirt bietet eine kompakte Vertiefung aller Aspekte eines modernen ganzheitlichen Verkaufsmanagements. Etwa 50 Teilnehmer haben Anfang April dem Onlinemeeting zum Lehrgang beigewohnt. Ihr Wissen, ihre Erfahrungen und Kenntnisse, knackig und kompakt verpackt, vermittelten dabei Vertreter von Land und hds.
hds unterstützt Bemühungen der EU. „Sobald genügend Menschen geimpft sind, sollte einem Gesundheitspass auf europäischer Ebene nichts mehr im Wege stehen. Die Menschen wollen ihre Bewegungsfreiheit wieder zurückhaben und sollten entsprechend mit dem Pass belohnt werden“, betont hds-Präsident Philipp Moser. Bis dahin könnten bereits jene belohnt werden, die geimpft sind oder einen aktuellen negativen Test vorlegen können. „Wir müssen einfach Möglichkeiten schaffen, damit die Bevölkerung mit dieser Pandemie so gut wie möglich umgehen und damit die Wirtschaft weiterarbeiten und Tausende von Arbeitsplätzen retten kann“, fordert Moser abschließend.
Programm und Inhalte Der Lehrgang zum Handelsfachwirt beginnt am 10. September und dauert rund ein Jahr. Er umfasst 360 Unterrichtsstunden. Dabei werden Kenntnisse in den Bereichen Unternehmensführung und -steuerung, Führung und Kommunikation, Handelsmarketing, Einkauf und Logistik, Vertrieb sowie Projektmanagement und Projektarbeit vermittelt. Im Rahmen des Lehrgangs sind zwei schriftliche Prüfungen (u. a. Fallstudien) und eine Projektarbeit mit Bezug zur persönlichen beruflichen Praxis (mit Präsentation) vorgesehen.
Der Diplom-Lehrgang wird vom Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung in Kooperation mit dem hds angeboten.
INFORMATION, BERATUNG UND ANMELDUNG Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung, Alessandro Risio, T 0471 416 985, lehrlingswesen@provinz.bz.it, Anmeldeformular auf www.provinz.bz.it/meister.
Lokal und nachhaltig Das Institut für Handelsforschung IFH in Köln hat in einer aktuellen Studie das Konsumverhalten unter Pandemiebedingungen genauer unter die Lupe genommen und hat sich insbesondere mit der Frage nach Regionalität und Nachhaltigkeit beschäftigt. Das Ergebnis: In den vergangenen Monaten wurde immer mehr Wert auf den Einkauf bei lokalen Händlern und auf Nachhaltigkeit gelegt, online wie auch offline, Tendenz steigend.
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Schnell, großzügig und unbürokratisch
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hds-Sonderfonds für Beratungsgespräche. Der Exekutivausschuss des hds hat in seiner jüngsten Sitzung im Zuge der Bilanzbesprechung des Jahres 2020 einen Sonderfonds für Mitgliedsbetriebe im Gesamtumfang von 460.000 Euro beschlossen. „Unsere Unternehmen im Handel und in der Dienstleistung benötigen dringend Hilfe und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen. Da war es für uns klar, dass wir sofort reagieren und eine Maßnahme als Verband anbieten müssen“, betont hdsPräsident Philipp Moser. Der Sonderfonds sieht vor, dass die Beratungsdienstleistungen der hds Servicegenossenschaft zu den aktuellen Unterstützungsmaßnahmen des Staates (Dekret „Sostegni“) und des Landes Südtirol (Corona-Hilfspaket) vom Verband bis zu einem Umfang von 460.000 Euro übernommen werden. „Mit dieser Summe können wir den Betrieben für die Beratung und Betreuung der entsprechenden Beitragsansuchen bis zu 500 Euro zurückerstatten“, erklärt Moser. Es handelt sich dabei um Beratungsleistungen für das Steuerjahr 2020.
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Kommt die Digitalsteuer? Onlineriesen sollen zur Kasse gebeten werden. Die USA haben sich offen für ein
gemeinsames Abkommen zur Besteuerung von Digitalkonzernen gezeigt. Die neue US-Regierung baut damit eine der größten Barrieren für das schon einige Jahre andauernde Ringen um eine Digitalsteuer im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ab. Ex-Präsident Donald Trump hatte die Gespräche zwischen rund 140 Ländern über neue Steuerregeln die vergangenen Jahre über ausgebremst. Gewinner der Pandemie Es ist keine Frage: Die globalen Onlinegiganten gehören zu den Corona-Gewinnern schlechthin. Allein die mittlerweile monatelange Pflichtschließung des Einzelhandels verlagert massenweise Umsatzgewinne Richtung Onlineriesen. „Digitale Großkonzerne zahlen hierzulande dank Steueroptimierungen und -verschiebungen in Steueroasen keine Steuern für ihre erwirtschafteten Umsätze. Derzeit sind unsere heimischen Betriebe benachteiligt: Neben der Pflichtschließung müssen stationäre Betriebe im Handel noch dazu diesen enormen, steuerlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Onlinegiganten hinnehmen. Das muss sich mit der Einführung einer Digitalsteuer ändern“, betont hds-Präsident Philipp Moser (im Bild).
Der hds weist in diesem Zusammenhang auch auf einen anderen Aspekt hin: In Südtirol wird das Weiterarbeiten bzw. die Öffnung der Industrie damit begründet, dass sonst die Produktion in andere Länder verlagert wird. „Und das ist richtig so, denn sonst würden viele Arbeitsplätze und industrielles Know-how aufs Spiel gesetzt. Beim Handel ist es aber genauso: Darf der lokale Handel nicht weiterarbeiten und wird er zwangsgeschlossen, so verlagern sich reihenweise Einkäufe und somit Umsätze in Richtung Onlinegiganten“, sagt Moser. Globale Lösung über OECD Die OECD schätzt, dass die geplanten Mindestsätze und die Digitalabgabe zusammen die Steuereinnahmen um 60 bis 100 Milliarden Dollar erhöhen könnten, was vier Prozent der weltweiten Körperschaftssteuer entspricht. Die EU-Kommission bevorzugt den Gang über die OECD. Sie will notfalls zeitnah eigene Regeln vorschlagen und damit das Verschieben von Gewinnen in Steueroasen massiv erschweren.
bezirke
Unser Sprachrohr
SÜDTIROL
Zwischen Hoffnung und Frustration Corona-Krise fordert jeden alle Tage neu heraus. „Seit über 12 Monaten leben wir in einem Ausnahmezustand. Vieles haben wir neu dazulernen müssen. Und als Interessenvertreter haben wir uns kontinuierlich rund um die Uhr für unsere Sektoren eingesetzt. Entscheidend war und ist für uns immer noch auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für das lokale Einkaufen und Konsumieren.“ So das persönliche Statement der sechs Bezirkspräsidenten des hds (hier im Bild), abgegeben Anfang März 2021 im Rahmen der Versammlungen auf Bezirksebene. Zahlreiche Mitglieder waren der Einladung zum Onlineaustausch gefolgt. Konkrete Fördermaßnahmen Über die aktuellen Unterstützungsmaßnahmen für die Betriebe auf Staats- und Landesebene informierten hds-Präsident Philipp Moser und Direktor Bernhard Hilpold. Vizepräsident Sandro Pellegrini hingegen stellte die vier außerordentlichen Leistungen der Bilateralen Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK) vor, die gezielt der Einkommensunterstützung von Betrieben und deren Beschäftigten dienen. Offene Netzwerkgespräche Die Entscheidungen, die auf Landes- oder Staatsebene getroffen werden, sind oft nicht nachvollziehbar. Gleiche Regeln für alle Wirtschaftsbereiche war somit die konkrete Forderung der zugeschalteten Mitglieder. So brauchen Unternehmer, gleich wie Privatpersonen, Planungssicherheit und schnelle, unbürokratische Hilfen. Beim offenen Meinungsaustausch kamen sowohl die Verkaufsform click & collect als auch die Verlagerung der Umsätze in Richtung Onlinehandel, die Südtiroler Impfstrategie und die Möglichkeiten von kostenlosen Tests sowie das Unverständnis für die strengeren Regeln im Südtiroler Handel im Vergleich zum restlichen Italien zur Sprache. Gezeigt hat allen Beteiligten allemal, dass offene Netzwerkgespräche in Krisenzeiten wertvoll für alle sind.
Bozen Land: Christian Giuliani
Eisacktal/Wipptal: Hartmut Überbacher
Pustertal: Daniel Schönhuber
Vinschgau: Dietmar Spechtenhauser
Bozen Stadt: Simone Buratti
Meran/Burggrafenamt: Johann Unterthurner
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BOZEN STADT
Treue, Zufriedenheit, Loyalität hds-Ehrendiplom für 50 Jahre Mitgliedschaft. In Bozen wurde Ende März der Straudi Ag das hds-Ehrendiplom für 50 Jahre treue Mitgliedschaft verliehen. Die Urkunde überreicht und im Namen des hds gedankt hat hds-Bezirksleiterin Bozen Stadt Marcella Macaluso. Hier im Bild v. l. mit dem Vorsitzenden Serafino Straudi, Seniorchef Danilo Straudi und dem Geschäftsführer Francesco Straudi, der seit vielen Jahren aktiv im hds-Ortsausschuss von Bozen mitwirkt.
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i oleb .it/d nline z b h d s s s in d o Info bar. f A ll e ab r u
bezirke
VINSCHGAU
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Voller Einsatz, volle Energie, volle Kraft do leb i, do kaf i. Seit einigen Jahren setzt sich der hds mit verschiedenen Aktionen dafür ein, den lokalen Einzelhandel im Vinschgau zu stärken, die Bevölkerung zum Einkaufen vor Ort einzuladen und dafür zu sensibilisieren. „Nach mehreren Ausgaben der Initiative ,Mein Ort soll leben, erlebe deinen Ort‘ folgte 2019 die erste Ausgabe von ,do leb i, do kaf i‘ – gekoppelt mit einem Gewinnspiel für die Kunden. Nachdem die neue Aktion aufgrund des Lockdowns im Frühling 2020 ausfiel, startet der Bezirksausschuss nun einen motivierten Versuch, das Projekt heuer fortzusetzen. Jetzt heißt es: Voller Einsatz für die Betriebe vor Ort!“, erklärt hds-Bezirkspräsident Dietmar Spechtenhauser (im Bild).
kmeister@hds-bz.it
Foto: www.fotowieser.it
Gewinnspiel mit schönen Preisen Für das Gewinnspiel wurde der Zeitraum vom 3. bis 22. Mai gewählt. Als Hauptpreis winkt ein E-Bike der Marke CUBE. Weitere
Preise sind über 20 monni cards und Einkaufsgutscheine im Wert von 100 bis 250 Euro. Mit diesen Preisen möchte der hds regionale Kreisläufe unterstützen und die Wertschöpfung im Tal behalten. An der Aktion nehmen rund 100 Vinschger hds-Mitgliedsbetriebe als Partner teil. Die Gewinncoupons sind in diesen Betrieben erhältlich und können auch dort wieder abgegeben werden. Flankierend zum Gewinnspiel wird die Aktion über die nächsten Monate mit einer Beschilderungskampagne begleitet. Außerdem wurde das Schaufenster eines derzeit leerstehenden Geschäfts im Zentrum von Latsch mit derselben Grafik beklebt. Im Herbst wird die Aktion durch die Verteilung von Papiertaschen im gleichen Design abgeschlossen.
BRUNECK es Groß iel nnsp Gewi 22.05.21 03. –
... weil a intakte Nohversorgung
Süße Ostergrüße
kuane Selbstverständlichkeit isch! Anna und Wilfried Stimpfl Nur wo Leben ist, ist Erleben möglich. Die Nahversorgung ermöglicht Ihren Einkauf in Dörfern und Städten, schafft Arbeitsplätze und sorgt für Lebensqualität in unseren lebendigen Orten. Nutzen auch Sie das vielfältige Angebot des lokalen Einzelhandels. Do leb i, do kaf i.
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In Bruneck ist immer etwas los ... und die Kaufleute sind immer recht kreativ und einfallsreich, um ihren Kunden für ihren Einkauf vor Ort zu danken und sie dafür zu belohnen. Nachdem im vergangenen Jahr die Osteraktion Coronabedingt ausgefallen war, waren die Passanten der Stadtgasse heuer umso erfreuter. Als nettes Präsent wurde ihnen von den Brunecker Kaufleuten ein süßes Osterhasengebäck überreicht. Der hds gratuliert den Machern zur gelungenen Aktion.
Besonders jetzt positiv denken „Warum haben wir es als Gesellschaft in einem ganzen Jahr nicht geschafft, Arbeit und Pandemie so zu organisieren, dass wir nicht Gesundheit gegen Wirtschaft oder umgekehrt ausspielen müssen? Diese seit 12 Monaten verordnete Alternativlosigkeit macht selbst den folgsamsten Mitbürger kleinmütig. Aktives Unternehmertum braucht unbedingt und baldigst ein positives Umfeld, positive Nachrichten und Bilder. Die Hoffnung stirbt zuletzt und bis dahin versuchen wir weiterhin positiv zu denken. Da kommt die Hoffnung auf einen schönen, aufblühenden Frühling gerade recht.“ Dietmar Spechtenhauser hds-Bezirkspräsident Vinschgau
fachgruppen hds-bz.it/handelsagenten
die jüngst gestiegenen Kosten und Ausgaben für die Arbeit von Handelsagenten und -vertreter hinzu. So sind etwa die Treibstoffkosten, die kaum thematisiert werden, in den letzten Wochen stark gestiegen“, klagt Präsident De Filippi. Die Handelsagenten und -vertreter sind der wichtigste Motor für den Erfolg der kleinen und mittleren Unternehmen in Italien. Leidet diese Berufsgruppe, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung in Italien. In den kommenden Wochen wird der gesamtstaatliche Verband Fnaarc daher weiterhin die Regierung und die öffentliche Meinung auf die Probleme aufmerksam machen, die diese wichtige Berufsgruppe belasten.
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HANDELSAGENTEN UND -VERTRETER
Die Corona-Hilfen reichen nicht Fnaarc schlägt Alarm. Die erzwungene Tätigkeitsunterbrechung, die Planungsunsicherheit, nicht ausreichende Corona-Hilfen, zu späte Auszahlungen – das sind nur einige der Probleme, mit denen die Berufsgruppe der Handelsagenten und -vertreter in der aktuellen pandemiebedingt schwierigen Wirtschaftslage besonders zu kämpfen hat. „Im letzten Jahr – erklärt der Präsident des Landesverbandes der Handelsagenten und -vertreter Vito De Filippi (im Bild) – wurde unsere Berufsgruppe besonders hart von der Krise getroffen, viele von uns konnten praktisch kaum arbeiten. Wenn dazu noch Probleme bei der Inanspruchnahme der Hilfszahlungen kommen, wird der Ernst der Lage deutlich.“ Die von der Regierung und vom Land eingeführten Hilfsmaßnahmen berücksichtigen nicht die Tatsache, dass die Provisionszahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. „In den letzten Monaten – fügt De Filippi hinzu – fanden Gespräche zwischen dem gesamtstaatlichen Fnaarc-Präsidenten Alberto Petranzan und dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung zu verschiedenen für unsere Berufsgruppe relevanten Themen statt. Nach dem Antritt der neuen Regierung wurden diese Gespräche aber nicht fortgesetzt.“ Da die Situation sich in der Zwischenzeit möglicherweise noch verschlechtert, hat die Wiederaufnahme der Gespräche absolute Priorität. „Zu den Reisebeschränkungen, zum drastischen Rückgang der Konsumausgaben und zur weiterhin bestehenden Planungsunsicherheit kommt eine weitere Belastung durch
cwalzl@hds-bz.it
HANDELSAGENTEN UND -VERTRETER
Mindest- und Höchstbeiträge 2021 Die Stiftung Enasarco hat die Mindest- und Höchstbeiträge 2021 für Agenten mit Mehrfachagenturvertrag und für solche mit einer einzigen Auftraggeberfirma mitgeteilt. • Für Handelsagenten mit Mehrfachagenturvertrag beträgt das jährliche beitragspflichtige Provisionsmaximum für jedes Agenturverhältnis 25.682 Euro (das ergibt einen maximalen Beitrag von 4365,94 Euro). Als jährlicher Mindestbeitrag für jedes Agenturverhältnis sind hingegen 431 Euro (107,75 Euro pro Quartal) vorgesehen. • Für Handelsagenten mit Einzelagenturvertrag gilt ein jährliches beitragspflichtiges Provisionsmaximum pro Agenturvertrag von 38.523 Euro (das ergibt einen maximalen Beitrag von 6548,91 Euro). Der jährliche Mindestbeitrag für jedes Agenturverhältnis wurde hingegen mit 861 Euro (215,25 Euro pro Quartal) festgelegt.
cwalzl@hds-bz.it
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fachgruppen hds-bz.it/eventdienstleister hds-bz.it/gastbetriebe
EVENTDIENSTLEISTER UND VERANSTALTER
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Zukunftsaussichten der Branche. „Es war für uns alle ein hartes Jahr 2020, aber wir Eventdienstleister und Veranstalter haben es auch mit der Unterstützung und dem Rückhalt des Landes überstanden“, betonen die Präsidentin, Katrin Trafoier (r. im Bild), und Vizepräsident Oskar Stricker (l.) bei der vor Kurzem stattgefundenen Onlinevollversammlung. Resilienz ist gefragt „Gemeinsam mit dem Land konnten wir die Kriterien für die Auszahlung von Fixkostenzuschüssen an die besonders betroffenen Sektoren ausarbeiten. Italienweit waren wir damals wie heute die Einzigen“, berichtet Trafoier. Dennoch ist die Veranstaltungsbranche weiterhin ohne mittelfristige Perspektive und muss weiterhin viel Resilienz und Durchhaltevermögen zeigen. „Schließlich sind Umsatzverluste von bis zu 95 Prozent keine Ausnahme“,
sagt Trafoier. Vor großen Herausforderungen stehen auch Südtirols Veranstalter: Für viele davon ist eine Planung kaum möglich oder sie sind, aufgrund von kurzfristen Absagen, mit hohen Kosten konfrontiert. Netzwerke aufbauen Im vergangenen Jahr galt es für die Berufsgruppe auch Netzwerke auf institutioneller Ebene auf- und auszubauen und die Bekanntheit der Fachgruppe zu stärken. „So ist es gelungen, ein wichtiger Ansprechpartner der IDM zu werden“, ergänzt die Präsidentin. Die Eventdienstleister wirken zurzeit aktiv beim Landeskonzept Tourismus 2030 mit und sind im regelmäßigen Austausch mit der Tagungs- und Messewirtschaft MICE (Meetings Incentives Conventions Exhibitions). Plattform für Mitglieder „Unser Ziel ist es, Ansprechpartner für den Bereich Event zu sein und damit der Ansprechpartner für die Politik und alle weiteren Stakeholder in Südtirol. Wir wol-
Viele Südtiroler Eventdienstleister und Veranstalter haben an der Onlineversammlung teilgenommen.
hdsmagazin #5/21
len unseren Mitgliedern als Plattform einen institutionalisierten Austausch bieten. Veranstalter, Dienstleister im Eventbereich und Locations sind Teil der Eventbranche und im selben Boot. Wir sind ein wesentlicher Wertschöpfungsfaktor“, unterstreicht Trafoier. Oberste Priorität bleibt im Moment jedoch die Existenzsicherung der Eventdienstleister. Es gilt, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Eventbranche eine Zukunft hat und sich rasch erholen kann. Abgeschlossen wurde die Onlineversammlung mit Fragen und Rückmeldungen der zahlreich zugeschalteten Mitglieder. Im Mittelpunkt standen Reststart-Strategien für Veranstaltungen, Neustart der Messen, die Sicherheitsaspekte bei Events und die Vernetzung mit der Südtiroler Kreativwirtschaft.
lsala@hds-bz.it
GASTRONOMIE
ERMÄSSIGUNG UN NEUER TERMIN D Die Gebühr für das Rai-Sonde rabonnement 2021 ist fü r Beherbergung s- und Gastbetriebe um 30 Prozent redu ziert worden. Jene, die bereits den Beitr ag entrichtet habe n, erhalten eine Steuergutschrift in Hö he des Gebühren anteils, der der Ermäßigu ng unterliegt. Außerdem wurd e die Frist für die Erneuerung der RA I-Sondergebüh r für alle Betreiber ohne Zusatzkosten au f den 31. Mai verschoben .
G A T L BEITG I R P A . 0 3 R E B E G T I E R P A . 0 3 R E TAG DER ARB B E G T I E B R A R E D G A T L E I B R E P G T I E B R R 30. A A R E D G A T L I R P A . 0 3 R R E E B D G A T L BEITGE I R P A . 0 3 R E B E G T I E B R A P R A E . 0 D 3 R E TAG B E G T I E B R A R E D G A T L I B R E P G A T . I 0 E B R ER 3 A R E D G A T L I R P A . 0 3 R E E B D E G G A T T L I RBEI R P A . 0 3 R E B E G T I E B R A P R A E . D 0 3 G R E B L TA E G T I E B R A R E D G A T L I R E P G A T . I 0 E B R ER 3 A R E D G A T L I R P A . 0 3 R E E B D E G G T A I T L I RBE R P A . 0 3 R E B E G T I E B R A A R . E 0 D 3 G R E B L TA E G T I E B R A R E D G A T L I R E P G A T . I 0 E B R A BER 3 R E D G A T L I R P A . 0 3 R E B D E G G T A I T L I R ARBE P A . 0 3 R E B E G T I E B R A R . E 0 D 3 G R E B E G RIL TA T I E B R A R E D G A T L I R P G A T . I 0 E 3 B R A R EBER E D G A T L I R P A . 0 3 R E B D E G G T A I T L I R ARBE P A . 0 3 R E B E G T I E B R A R . E 0 D 3 G R E B E G RIL TA T I E B R A R E D G A T L I R P G A T . I 0 E 3 B R A R EBER E D G A T L I R P A . 0 3 R E B E G G T A I T E L I R P A R ARB . 0 3 R E B E G T I E B R A R E 0 D 3 G R A E T B L I E G T PR I E B R A R E D G A T L I R P A T . I 0 E 3 B R A R E GEBER D G A T L I R P A . ITGEBER 30
Was wäre der Tag der Arbeit ohne Arbeit-
Eine gemeinsame Initiative von
Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, am 30. April, den „Tag der Arbeitgeber“ auszurufen. arbeitgeber.bz
Am 1. Mai wird traditionell der „Tag der Arbeit“ gefeiert. Die für Wohlstand und Arbeitsplätze wesentliche Rolle der Südtiroler Unternehmerinnen und Unternehmer findet dabei – leider ebenso traditionell – keine oder kaum Beachtung.
30. April
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s en bi 1 h c u Ans Mai 202 14 .
fachgruppen hds-bz.it/dienstleister
sern. 2021 haben wir bereits wieder fast gleich lange geschlossen wie im Vorjahr. Die Situation in unserem Bereich ist nach wie vor dramatisch. Ich hoffe, dass wir weiterhin mit einer aktiven Unterstützung vonseiten der Politik rechnen dürfen“, zeigt sich Armin Bonamico zuversichtlich.
DIENSTLEISTER
Perspektiven zum Restart Endlich Sonderhilfen für Fitnessbranche. Fitnesszentren hat der Covid-19-Notstand besonders hart getroffen. Für sie hat die Landesregierung nun Überbrückungshilfen beschlossen. „Ein erster wichtiger Schritt ist getan!“, betont Armin Bonamico, Sprecher der Fitnessstudio-Betreiber im hds. In Anlehnung an die Unterstützungsmaßnahmen, die das Land im vergangenen September für Reisebüros und Reiseveranstalter sowie die Eventdienstleister vorgesehen hat, werden nun auch Fitnesszentren sektorenspezifische Corona-Zuschüsse gewährt. Dafür sind rund vier Millionen Euro vorgesehen.
Hohe Umsatzeinbußen Die Fitnesszentren in Südtirol sind seit Beginn der Pandemie beispiellos betroffen mit enormen Umsatzverlusten. „Die einschränkenden Bestimmungen haben uns hart getroffen. Wir mussten lange Schließungen hinnehmen“, berichtet Bonamico. So waren die Zentren im März, April und Mai 2020 geschlossen, und seit 26. Oktober sind sie ununterbrochen zu und eine Wiedereröffnung ist noch nicht absehbar. „Mit Einschränkungen durften wir zudem im Sommer, also in einer Zeit in der Hallenfitness am unattraktivsten ist, geöffnet haben. Und da Mitgliedschaften abzuschließen war fast unmöglich.“ „Es geht nun darum, den Betrieben eine Perspektive zu bieten und ihren Fortbestand über die Krise hinaus zu sichern“, unterstreicht der Sprecher der Fitnesszentren im hds. „Diese Zuschüsse helfen uns die finanzielle Situation etwas zu verbes-
Landeszuschüsse für Fitnesszentren Selbstständige, Einzelunternehmen und Gesellschaften, die mindestens 70 Prozent ihres gesamten Umsatzes aus dem Betrieb von Fitnesszentren oder dem Sportunterricht in Turnhallen oder Fitnessstudios erzielen, können bis zum 14. Mai um Sonderbeihilfe ansuchen. Vorausgesetzt wird, dass die Tätigkeit schon vor dem 1. Jänner 2019 ausgeübt wurde und im Jahr 2019 einen Mindestumsatz von 30.000 Euro erbracht hat. Zudem muss ein Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum nachgewiesen werden.
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Wie hoch sind die Beiträge? Die Zuschüsse werden nach den betrieblichen Fixkosten des Jahres 2019 bemessen, wobei auch der Umsatzrückgang berücksichtigt wird. Bei einem Umsatzrückgang von 40 bis 50 Prozent beträgt der Zuschuss 40 Prozent. Der Beitrag steigt auf 60 Prozent, wenn der Umsatzrückgang zwischen 50 und 60 Prozent liegt. Ein Beitrag von 70 Prozent der betrieblichen Fixkosten kann schließlich bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang gewährt werden. Das Höchstausmaß des Landeszuschusses liegt bei 80.000 Euro, für Unternehmensgruppen sind es 100.000 Euro. Der Beitrag darf nicht höher als die Fixkosten von 2020 sein. Andernfalls muss der Begünstigte den Anteil der Förderung, welcher allfällig die Summe der Fixkosten für das gesamte Jahr 2020 übersteigt, zuzüglich der ab dem Datum der Auszahlung des Zuschusses anfallenden gesetzlichen Zinsen zurückzahlen.
Von der Landesförderung ausgenommen sind Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, sowie Unternehmen, die bereits einen Zuschuss im Sinne der Covid-19-Richtlinien (Beschluss Landesregierung Nr. 270/2020) erhalten haben, sofern dieser mindestens 50 Prozent der Fixkosten ausmacht.
ezoeschg@hds-bz.it
Armin Bonamico ist der Sprecher der Fitnessstudio-Betreiber im hds.
hdsmagazin #5/21
fachgruppen #wirhaltenunsdran #fürunserezukunft #fürsicheresarbeiten Hier im Bild Elisabeth Nardin: Sie betreut die Gruppe der Jungen im hds.
hds-bz.it/junge hds-bz.it/dolmetscher hds-bz.it/buchhaendler
BUCHHÄNDLER
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JUNGE IM hds
DOLMETSCHER
Wir sind cool!
New Future
Kulturbonus für Jugendliche
Eine Aktion der Jungen Wirtschaft Südtirol. Junge Gedanken sind frisch und lebendig und sie können oft viel bewirken und bewegen. So will die Junge Wirtschaft Südtirol mit ihrer Social-Media-Aktion „Wir sind cool! #AbstandMaskeHygiene“ vornehmlich Jugendliche ermutigen, die AHARegeln und Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb aber auch in der Freizeit einzuhalten.
Neue Veranstaltungsformate im digitalen Zeitalter. Das 35-Jahr-Jubiläum des Südtiroler Dolmetscherverbandes fällt auf ein besonderes Jahr: Seit über 12 Monaten sind weltweit Präsenzveranstaltungen kaum möglich, mehrsprachige Veranstaltungen und Kommunikation heute dafür wichtiger als je zuvor. Dank neuer technischer Möglichkeiten haben sich mittlerweile verschiedene Veranstaltungsformate etabliert. Wie sie funktionieren, welche Vor- und Nachteile sie bieten, und was man dafür braucht, das haben die Dolmetscher Ende März in Zusammenarbeit mit Eurac Research in einem interessanten Webinar aufgezeigt.
Betrieb online eintragen. Auch in diesem Jahr können Jugendliche, die heuer volljährig werden, um einen Voucher für Kultur ansuchen. Das Haushaltsrahmengesetz 2021 sieht dafür 500 Euro pro Jugendlichen vor. Zu den Leistungen, die in Anspruch genommen werden können, zählen der Kauf von Büchern, Tickets für Konzerte, verschiedene Eintrittskarten sowie Gebühren für Tanz-, Theater- oder Sprachkurse. Eine Liste aller Betriebe, bei denen der Bonus eingelöst werden kann, ist auf dem Onlineportal www.18app.italia.it zu finden. Alle interessierten Buchhandlungen sollten sich daher auf der Webseite registrieren.
snapshot pictures „Ganz nach dem Motto ‚Sicheres Arbeiten in Südtirols Betrieben ist möglich!‘ erwarten wir dein cooles snapshot picture, das wir anschließend auf unseren Social-Media-Kanälen posten werden. Einige kreative und lustige Bilder sind bereits im Umlauf, schau sie dir doch mal an!“, bewerben die Jungen im hds die Gemeinschaftsaktion.
Der Jungen Wirtschaft Südtirol gehören neben den Jungen im hds auch die Junghandwerker im lvh, Hoteliers- und Gastwirtejugend (HGJ), Südtiroler Bauernjugend (SBJ) und Jungunternehmer im Unternehmerverband an.
enardin@hds-bz.it
Ausblick - Was noch kommt Renommierte Experten aus der Kommunikationsbranche haben die Veränderungen in der Veranstaltungsbranche im Rahmen der Pandemie analysiert. Seit über einem Jahr macht sie die Durchführung von Veranstaltungen unmöglich. Die Umstellung von Präsenz- auf Onlineweiterbildung und die daraus entstandenen technologischen und digitalen Entwicklungen sind gar zur Normalität geworden, auch in punkto Datensicherheit. Der hds wünscht sich viele weitere solcher Veranstaltungen, die eine Bereicherung für ganz Südtirol sind, dem Südtiroler Dolmetscherverband hingegen ein tolles Jubiläumsjahr.
com/ ook. faceb .giovani e jung
hdsmagazin #5/21
h ds _ e g e im @ j un e llun i o n a n in v o i g
lsala@hds-bz.it
cwalzl@hds-bz.it
fachgruppen hds-bz.it/buchhaendler
BUCHHÄNDLER
Ein sehr besonderer Mensch RIP. Anfang März hat uns Lino Stefani im stolzen Alter
Stefani verkörperte, wie kein anderer vor oder nach ihm, die Buchhandlung Cappelli am Siegesplatz in Bozen. Das Unternehmen Gruppo Stefani umfasst heute die Buchhandlung mit Schmökern der unterschiedlichsten literarischen Genres, den Schreibwarenhandel, der sich dem Verkauf von Büroartikeln und -ausstattung widmet, und einen spezialisierten Papierhandel. „Mit Respekt und tiefer Verbundenheit erinnern wir uns an einen besonderen Menschen und seine Leidenschaft für Bücher. Beeindruckend war seine Hartnäckigkeit, seine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung und seine Liebe zur Natur und den Bergen, die er bis ins hohe Alter pflegte. Danke Lino und adieu, du wirst uns sehr fehlen.“ Mit diesen Worten verabschiedet sich die Präsidentin der Buchhändler im hds, Susanna Valtiner, von einem ganz Großen, der mit seinem Wesen und Wissen die Nachkriegszeit in Bozen geprägt hat.
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von 95 Jahren verlassen. Der bekannte Unternehmer galt als eine führende und starke Persönlichkeit und war für viele Jahre Bezugspunkt für die italienischsprachige Bevölkerung in Südtirol.
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hdsmagazin #5/21
fachgruppen hds- bz.it/gastbetriebe hds-bz.it/handel Eine spannende Sitzung: oben l. Diego Bernardi, r. hds-Direktor Bernhard Hilpold und in der Mitte der Verantwortliche der Gastronomie im hds, Pietro Perez.
EINZELHANDEL, GASTRONOMIE
Tarife reduziert, Zahlung 20 verschoben SIAE-Gebühr 2021. Die SIAE hat – angesichts der pandemiebedingten, geringeren wirtschaftlichen Aktivität der Betriebe – beschlossen, eine Ermäßigung von 15 Prozent der Tarife für Hintergrundmusik zu gewähren und die Frist für die Erneuerung der Jahresabonnements weiter zu verschieben. Die neue Frist, die auf den 30. Juni für Jahresabonnements und den 31. Juli für Saisonabonnements festgelegt wurde, gilt für alle Nutzungsarten von Hintergrundmusik (öffentliche Einrichtungen, Hotels, Geschäfte usw.). Exklusiv für hds-Mitglieder Alle hds-Mitglieder profitieren von einer hds-Konvention und erhalten auf die SIAEGebühr einen Rabatt von 25 Prozent. Mehr Infos auf hds-bz.it/konventionen.
hdsmagazin #5/21
GASTRONOMIE
Südtirols Gastronomie am Scheideweg Hilfspakete und mögliche RestartStrategien. Die Pandemie hat auch Südtirols Gastronomie hart getroffen. „Auch wenn viele Betriebe am Ende ihrer Kräfte sind, müssen wir trotzdem in die Zukunft blicken und überlegen, wie ein Neustart aussehen könnte und welche der bisherigen Strategien überdacht werden müssen“, sagt Diego Bernardi, Vertreter der Gastronomie im hds, beim jüngsten Onlinemeeting. „Unabhängig von den Hilfsgeldern, die jetzt sehr schnell auszuzahlen sind, ist es unser Ziel, dass wir bald wieder arbeiten können“, betont Bernardi. Es gilt, die gastronomischen Angebote neu zu organisieren und zum Teil neu zu erfinden. „Die Beziehung zum Gast und zu den Lieferanten sind neu zu bewerten, auch im Zuge neuer Gewohnheiten der Bevölkerung, wie etwa das Smart Working. Genau zu bewerten sind auch die Entwicklung der neuen Dienste an unsere Kunden, wie die Hauszustellung und der Abholservice.“
Der Livestream wurde mit zahlreichen Fragen und Rückmeldungen der zugeschalteten Mitglieder abgeschlossen. Im Mittelpunkt standen dabei die Themen Finanzierungsmöglichkeiten bei Liquiditätsengpässen, Lohnausgleichskasse, mögliche Öffnungsstrategien im Handel und in der Gastronomie, Impfplan sowie Mensaersatzdienste.
pperez@hds-bz.it
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weiterbildung hds-bz.it/bildung
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Bilde dich weiter! 21
Neuer Lehrgang zum Unternehmensinternen Coach. Gerade in dieser besonderen Zeit, wo Organisationen und Mitarbeiter sehr gefordert sind, ist Weiterentwicklung kein Selbstläufer, sondern eine große Chance. Resilienz, Stressresistenz, Zusammenhalt im Team, Zukunftsorientierung und Zuversicht gewinnen zunehmend an Bedeutung. All diese Eigenschaften können weder verordnet werden, noch sind sie leicht erlernbar. Dafür brauchen Menschen kontinuierliche Anleitung und Stärkung.
Eine gute Investition Möchtest du diese Eigenschaften für dich weiterentwickeln oder hast schon daran gedacht, jemandem im Haus zu haben, der sich mit deren Entwicklung beschäftigt? Einen Kulturcoach, der Anlaufstelle, Initiator und Ausführender zugleich sein kann? Der Einzelne in ihrer Rolle unterstützt, Teams in Konfliktbewältigung zur Seite steht, akuten und alten Stress verarbeiten hilft und Energietankstellen anbietet. Dieser Kulturcoach steht als Inhouse-Experte für Begleitung und Entwicklung zur Verfügung. Dazu greift er auf erprobte Methoden des Coachings, der Moderation und der Mediation zurück.
IMPFEN SCHÜTZT! Für dich. Für mich. Für uns.
Den Lehrgang zum Unternehmensinternen Coach bietet das Südtiroler Bildungszentrum in Zusammenarbeit mit der Future Coaching Academy im Raum Bozen an, heuer bereits zum sechsten Mal. Die erste Einheit beginnt am 9. Juni 2021, die achte und letzte Einheit hingegen am 24. August 2022.
„Wieder mehr Zwischenmenschlichkeit und die Aussicht auf ein freieres Leben: Lassen Sie sich impfen, es wirkt!“
Alle Informationen zum Lehrgang und alle Details zu möglichen Förderungen erhalten Sie gerne von der hdsweiterbildung in Bozen. Patrizia Anhof freut sich auf Ihren Anruf: T 0471 310 324, panhof@hds-bz.it.
Dr. Martin Steinkasserer Primar Gynäkologie und Geburtshilfe Krankenhaus Bozen
hdsweiterbildung@hds-bz.it
coronaschutzimpfung.it
hdsmagazin #5/21
weiterbildung hds-bz.it/kurse
Bildung macht hungrig 22
Stillen Sie Ihren Wissenshunger mit diesen Spezialisierungskursen der hdsweiterbildung
Digitalisierung & Social Media WELCHER SOCIAL-MEDIA-KANAL PASST ZU MIR UND MEINEM UNTERNEHMEN?
Es gibt eine unzählige Menge an verschiedenen Social-Media-Kanälen. Viele von uns nutzen bereits einige davon – vorwiegend privat. Doch wie kann man dieses Medium für ein lokales Geschäft nutzen? Welche Unterschiede gibt es und worauf sollte man bei der Auswahl achten? In einem spannenden Seminar mit Armin Theiner erfahren Sie mehr darüber. Ihr Termin in Bozen am 10. Mai von 14:00 bis 18:00 Uhr. Melden Sie sich gleich an!
Marketing & PR ZAUBERWORT MUNDWERBUNG
Wer von jemandem empfohlen wird, dem wird normalerweise mehr vertraut. Doch wie kann ich meine Dialoggruppen, wie Konsumenten, Freunde oder aber Lieferanten dazu bringen, Empfehlungen über mich als Anbieter, meine Produkte und Dienstleistungen zu geben. Holen Sie sich die Tipps von Silvia Schroffenegger. Ihr Kurs findet in Bozen am 19. Mai von 09:00 bis 17:00 Uhr statt. Das Team der hdsweiterbildung freut sich auf Sie!
Verkauf DAS KUNDENHIRN IN KAUFLAUNE BRINGEN
DIE RICHTIGE ONLINE-WERBESTRATEGIE FINDEN
Das Verständnis der Emotionen und Treiber der Käufer ist wichtig, insbesondere in Bezug auf Faktoren, die sich auf die Entscheidungsprozesse auswirken. Die Werkzeuge, auf die Vertriebsmitarbeiter und Verkaufsteams zurückgreifen, müssen jedoch angemessen und kontextspezifisch sein. Erfahren Sie mehr über das Geheimnis Kundenhirn in einer hdsweiterbildung mit Karl Kirchler. Sie findet am 26. Mai von 09:00 bis 17:00 Uhr in Bozen statt. Die Weiterbildung ist auch als Paket mit dem Neuromarketing-Kurs vom 6. Oktober buchbar. Lassen auch Sie sich begeistern!
Martin Viehweider verschafft Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten der Unternehmenskommunikation im Onlinebereich. Er bietet eine Hilfestellung für Betriebe, sich für die richtige Onlinestrategie zu entscheiden und zeigt auf, wann es besser ist, Aktionen selbst umzusetzen und wann man sich besser Unterstützung von einem Experten holen soll. Der Kurs findet in Bozen am 31. Mai von 14:00 bis 18:00 Uhr statt. Sichern Sie sich Ihren Platz!
Infos und Anmeldung: T/F 0471 310 323/325, hdsweiterbildung@hds-bz.it, hds-bz.it/spezialisierungskurse.
Marketing & PR
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Verena Kasal
Jasmin Sandri
rechtsberatung hds-bz.it/recht hds-bz.it/handelsagenten
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Agenturvertrag: Pflichten der Mandantenfirma Das Agenturverhältnis basiert auf den Abschluss eines Vertrages, der auch die Rechte und Pflichten beider Parteien zum Inhalt hat. Genauso wie dem Handelsvertreter, entstehen auch der Mandantenfirma zahlreiche Verpflichtungen. Dazu zählen etwa die Folgenden: Pflichten und Rechte
Sowohl bei Abschluss des Vertrags als auch während dessen Durchführung obliegt es der Mandantenfirma, dem Handelsvertreter zwecks Förderung von Vertragsabschlüssen alle erforderlichen Unterlagen zu den vertragsgegenständlichen Produkten oder Dienstleistungen auszuhändigen sowie die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Dies umfasst unter anderem die Zurverfügungstellung von Katalogen, Mustern bzw. der aktualisierten Preisliste, ebenso wie die
Mitteilung über die Aufnahme neuer Produkte ins Sortiment. Außerdem sollten dem Handelsvertreter die üblichen Lieferzeiten der bestellten Produkte und gegebenenfalls Verspätungen oder Verhinderungen bei der Vertragserfüllung mitgeteilt werden. Im Falle eines vermittelten Geschäftes, obliegt es der Mandantenfirma, dem Handelsvertreter innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens den Ausgang des Geschäftes mitzuteilen, sei es im Falle einer Annahme als auch einer Ablehnung. Das Agenturverhältnis sollte stets durch das Prinzip der Transparenz geprägt sein, die durch die vorgenannten Informationspflichten sichergestellt sein sollte. Ebenso ist es für die Mandantenfirma verpflichtend, dem Handelsvertreter spätestens im Dreimonatszeitraum (ab Anreifen der Provisionen) einen Kontoauszug über die geschuldeten Provisionen auszuhändigen. Innerhalb derselben Frist müssen die Provisionen effektiv ausbezahlt werden.
Für das Vertragsverhältnis gilt das Grundprinzip der Treu und des Glaubens, das von beiden Parteien in der Ausführung des Agenturvertrages stets gewahrt werden muss. Es ist äußerst wichtig, den Agenturvertrag regelmäßig zu überprüfen und Neuerungen anzupassen. Dadurch kann eventuellen Auseinandersetzungen bei Vertragsende vorgebeugt werden. Die Rechtsberatung der hds Servicegenossenschaft bietet hds-Mitgliedern Beratungen zum Thema an.
Lisa Baumgartner, Rechtsberatung, T 0471 310 423, lbaumgartner@hds-bz.it
hdsmagazin #5/21
steuerberatung hds-bz.it/steuern
Dekret „Sostegni“: alle Neuheiten 24
Hilfsmaßnahmen für die krisengebeutelte Wirtschaft
Die Anträge können bis 28. Mai 2021 über die elektronischen Kanäle der Agentur für Einnahmen oder über die Webplattform eingereicht werden, die im Login-Bereich des Portals „Fatture e Corrispettivi“ (Rechnungen und Entgelte) der Agentur für Einnahmen zur Verfügung steht. Der Steuerzahler kann befähigte Dienstleister beauftragen, die er bereits für die Einsicht in die elektronischen Rechnungen oder in das Steuerpostfach in Anspruch nimmt, oder selbst im Login-Bereich mit dem SPID-, CIE- oder CNS-Verfahren oder über Entratel der Agentur für Einnahmen auf das Portal zugreifen. Der Betrag ist steuerfrei und bei Antragstellung kann man auch wählen, ob die Entschädigung direkt ausgezahlt oder ob der Beitrag in ein Steuerguthaben umgewandelt werden soll, das im Rahmen der Steuerzahlungen mit dem Vordruck F24 verrechnet werden kann.
Löschen von Steuerzahlkarten Neuer Verlustbeitrag Anspruch auf den neuen Verlustbeitrag haben die Inhaber einer Mehrwertsteuernummer, die eine Unternehmenstätigkeit ausüben, als freie Künstler oder Freiberufler tätig sind oder landwirtschaftliche Einkünfte erwirtschaften, die im Steuerjahr 2019 Entgelte und Erträge von unter 10 Millionen Euro verzeichneten. Der Beitrag kann unter der Voraussetzung beantragt werden, dass der durchschnittliche Monatsumsatz und das durchschnittliche Monatsentgelt des Jahres 2020 mindestens um 30 Prozent niedriger ist als die entsprechenden Beträge im Jahr 2019. Für die Berechnung des durchschnittlichen Monatsbetrags müssen Steuerzahler, die ihre MwSt.-Nummer nach dem 1. Jänner 2019 eröffnet haben, die Monate ab dem Datum der Aktivierung berücksichtigen. Den geforderten Umsatzrückgang nicht erfüllen müssen Steuerzahler, die ihre Mehrwertsteuernummer nach dem 1. Jänner 2019 eröffnet haben. Keinen Anspruch auf diesen Verlustbeitrag haben Rechtssubjekte, deren Tätigkeit zum 23. März 2021 als beendet aufscheint, und Rechtssubjekte, die ihre MwSt.-Nummer nach Inkrafttreten des Dekrets eröffnet haben. Der Beitrag entspricht der Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittsumsatz bzw. den monatlichen Durchschnittsentgelten des Jahres 2020 und denen des Jahres 2019, wobei dieser Betrag mit folgenden Prozentsätzen zu multiplizieren ist: • 60 Prozent für Rechtssubjekte mit Erträgen und Entgelten bis 100.000 Euro, • 50 Prozent für Rechtssubjekte mit Erträgen und Entgelten bis 400.000 Euro, • 40 Prozent für Rechtssubjekte mit Erträgen und Entgelten von über 400.000 Euro bis maximal 1 Million Euro, • 30 Prozent für Rechtssubjekte mit Erträgen und Entgelten von über 1 Million Euro bis 5 Millionen Euro, • 20 Prozent für Rechtssubjekte mit Erträgen und Entgelten von über 5 Millionen bis 10 Millionen Euro. Vorgesehen sind Mindestbeträge von 1000 Euro für natürliche Personen und 2000 Euro für sonstige Rechtssubjekte und ein Höchstbetrag von 150.000 Euro.
hdsmagazin #5/21
Es wird die automatische Streichung von Restschuldbeträgen bis zur Höhe von 5000 Euro (einschließlich Kapital, Zinsen für die verspätete Eintragung in die Steuerrolle und Sanktionen) vorgesehen, die aus einzelnen Belastungen resultieren, mit denen der Einhebungsdienst im Zeitraum 2000 bis 2010 beauftragt wurde (auch wenn sie unter verschiedene Löschungsinitiativen „rottamazione“ fallen). Die Streichung betrifft Steuerzahlkarten von Rechtssubjekten, deren Einkommen im Jahr 2019 unter 30.000 Euro lag.
Begünstigte Regelung von gütlichen Zahlungsaufforderungen (avvisi bonari) Es wird eine begünstigte Regelung (ohne Sanktionen) von Beträgen vorgesehen, die infolge von beanstandeten Unregelmäßigkeiten bei automatischen Zahlungen geschuldet sind, die nicht innerhalb der Aussetzungsfristen gesendet, aber innerhalb 31.12.2020 (bezogen auf die Erklärungen für das Jahr 2017) und innerhalb 2021 (bezogen auf die Erklärungen für das Jahr 2018) ausgearbeitet wurden. Diese begünstigte Regelung gilt jedoch nicht für formelle Kontrollen nach Art. 36-ter des DPR Nr. 600/1973. Die Reduzierung geltend machen kann, wer Umsatzeinbußen von über 30 Prozent verzeichnet (bzw. Einbußen in dieser Höhe bei Erträgen/Entgelten, wenn keine Mehrwertsteuererklärung vorgesehen ist). Die Agentur für Einnahmen wird einen Vorschlag zur Regelung der gütlichen Aufforderung senden, wenn die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Nichtzahlung innerhalb der vorgeschriebenen Fälligkeitstermine ist die Schuldenregelung nicht wirksam.
Aussetzung der Tätigkeit des Einhebungsdienstes Die Aussetzung der Zahlungen für Steuerzahlkarten, Belastungsmitteilungen und Festsetzungsbescheide, die dem Einhebungsdienst übergeben wurden (ab 28.02.) wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Mitteilung über die Uneinbringlichkeit für Beträge, die in den
steuerberatung Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 dem Einhebungsdienst übergeben wurden, werden jeweils innerhalb 31. Dezember 2023, innerhalb 31. Dezember 2024, innerhalb 31. Dezember 2025 und innerhalb 31. Dezember 2026 vorgelegt.
Löschung „rottamazione ter“, Saldo und Streichung Die Raten im Rahmen der Löschung „rottamazione ter“ und der Saldobetrag und die Streichung, die im Jahr 2020 fällig waren, können zur Gänze innerhalb 31. Juli 2021 gezahlt werden; die zum 28. Februar, 31. März, 31. Mai und 31. Juli 2021 fälligen Raten können innerhalb 30. November 2021 gezahlt werden. Es wird eine Toleranzfrist von 5 Tagen gewährt.
Unterstützungsmaßnahmen für im Einzugsgebiet von Skigebieten gelegene Berggemeinden
Aufschub für Steuerzahlungen Da die Frist für den Versand der Einheitsbescheinigung durch die Steuersubstitute, für die Aushändigung der Einheitsbescheinigung an die Betroffenen und für die Versendung der Daten über die abzugsfähigen und absetzbaren Ausgaben und Kosten verlängert wurde, wird die Agentur für Einnahmen die vorausgefüllte Einkommensteuererklärung ab dem 10. Mai 2021 bereitstellen.
Aufbewahrung der elektronischen Rechnungen Die Frist für die Speicherung der elektronischen Rechnungen des Jahres 2019 wurde bis zum 10. Juni 2021 verlängert.
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Es wurde ein Beitragsfonds für Betriebe eingerichtet, die ihre Tätigkeit in Berggemeinden ausüben, die im Einzugsgebiet von Skigebieten liegen. In diesen Fällen werden die Unterstützungsmaßnahmen direkt von den Regionen/autonomen Provinzen über regionale Ausschreibungen ausgezahlt.
Entschädigung für Arbeitnehmer der Tourismus- und der Unterhaltungsbranche sowie Gelegenheitsarbeitskräfte Für Arbeitnehmer aus bestimmten Branchen ist eine Entschädigung in Höhe von 2400 Euro vorgesehen, die von der Sozialversicherungsanstalt NISF/INPS ausgezahlt wird. Anspruch auf diese Leistung haben: • Saisonarbeitnehmer und Leiharbeitskräfte im Tourismus und in Thermalanstalten, • unselbstständig Beschäftigte mit befristetem Vertrag im Tourismus und in Thermalanstalten, • Saisonarbeitnehmer und Leiharbeitskräfte in anderen Branchen als Tourismus und Thermalanstalten, • intermittierend beschäftigte Arbeitnehmer, • gelegentlich selbstständig Erwerbstätige, • Haustürverkäufer, • in der Unterhaltungsbranche tätige Personen. Diese Entschädigung wird automatisch den Arbeitnehmern ausgezahlt, die bereits ähnliche Leistungen über die so genannten „Ristori“-Verordnungen bezogen haben. Arbeitnehmer, die bisher keine Leistungen erhielten, können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, innerhalb 30. April 2021 bei der Sozialversicherungsanstalt NISF/INPS einen entsprechenden Antrag stellen. Vorgesehen ist weiters eine Entschädigung zwischen 3600 und 1200 Euro für im Sport tätige Personen, die aufgrund der Corona-Maßnahmen ihre Tätigkeit beenden, reduzieren oder aussetzen mussten. Die Entschädigung wird von der Gesellschaft „Società sport e salute spa“ ausgezahlt.
Steuern planen, Vorteile nutzen Gemeindesteuern ausgesetzt Aufgrund der Liquiditätsengpässe vieler Familien und Unternehmen, wird die Zahlung verschiedener Gemeindegebühren bzw. Gemeindesteuern bis zum 31. Dezember ausgesetzt. Hierbei handelt es sich um die Gemeindeimmobiliensteuer GIS, die Plakatierungsgebühren, die Konzessionsgebühren für die Besetzung auf Märkten sowie die Aufenthaltsabgabe betreffend Villen, Wohnungen und Unterkünfte (Kurtaxe). Bis zum 30. Juni sind hingegen die Gemeindegebühren für Abfallentsorgung, Trinkwasserversorgung, Kanalisation und Abwasserreinigung ausgesetzt. Aufschub Anpassung Registrierkasse Die Anpassung der Registrierkasse auf die Version 7.0 ist bis zum 1. Oktober verlängert worden; der ursprüngliche Stichtag wäre der 1. April gewesen.
hdsmagazin #5/21
info arbeit hds-bz.it/gewerkschaftsangelegenheiten hds-bz.it/arbeit
Lohnausgleich verlängert 26
Das Dekret „Sostegni“ (Gesetzesdekret Nr. 41 vom 22. März 2021) enthält viele wichtige Maßnahmen, die auch im Zusammenhang mit dem Lohnausgleich stehen. Hier ein erster kurzer Überblick, die vertiefenden Informationen sind online auf hds-bz.it/arbeit zu finden. Lohnausgleich • Der Sonderlohnausgleich (CIG in deroga Cassa integrazione guadagni in deroga) und der Lohnausgleich über den Solidaritätsfonds (FIS - Fondo integrazione salariale) wird um weitere 28 Wochen verlängert: Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2021. • Der ordentliche Lohnausgleich (CIGO Cassa integrazione guadagni ordinaria) wird hingegen um weitere 13 Wochen verlängert: Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2021.
• Der Lohnausgleich über den alternativen bilateralen Solidaritätsfonds (FSBA - Fondo di solidarietà bilaterale alternativo) – es handelt sich um Handwerksbetriebe – wird gleich gehandhabt wie jener über den FIS. Für diese Zeiträume müssen die Betriebe keine Zusatzbeiträge einzahlen. Die neuen 28 Wochen bzw. die 13 Wochen Lohnausgleich können auch bei jenen Mitarbeitern ab 1. April 2021 angewandt werden, die bis zum 23. März 2021 in das Unternehmen eingetreten sind.
Diese Lohnausgleichempfänger müssen heuer eine Steuererklärung (730 oder PF) einreichen. Erstellt werden kann diese entweder selbst über das System „730 precompilato“ (Zugangsvoraussetzung ist ein eigener SPID) oder über ein Steuerbeistandszentrum (Patronat, Gewerkschaft, Wirtschaftsberater).
Die hds Servicegenossenschaft bietet neben vielen anderen Dienstleistungen auch die Abfassung des Modells 730 an. Terminvereinbarungen im Info-Center: • T 0472 543 565 (Bozen und Umgebung, Eisacktal/Wipptal, Pustertal), • T 0473 272 511 (Meran/Burggrafenamt), • T 0473 730 397 (Vinschgau).
steuerberatung@hds-bz.it loehne@hds-bz.it
hdsmagazin #5/21
Josef Kaser, Bereichsleiter Personalverwaltungsdienste, T 0471 310 450, jkaser@hds-bz.it
Befristete Arbeitsverträge Es besteht die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge einmalig, um max. weitere 12 Monate zu verlängern bzw. zu erneuern. Dabei unterliegt die Verlängerung oder aber die Erneuerung keinerlei Begründung. Die Gesamtdauer von 24 Monaten darf nicht überschritten werden und gilt bis Ende 2021.
Lohnausgleichempfänger müssen Steuererklärung abfassen Viele Betriebe haben 2020 aufgrund der Covid-19-Situation Mitarbeiter in die Lohnausgleichkasse überstellt. Die Auszahlung erfolgte über den Lohnstreifen des Mitarbeiters oder wurde direkt vom Sozialfürsorgeinstitut NISF/INPS ausbezahlt. Im zweiten Fall wird dem Mitarbeiter eine Einheitliche Bescheinigung (CU – Certificazione Unica) als Download auf der Internetseite inps.it bereitgestellt.
Entlassungsschutz Der Entlassungsschutz wurde für Betriebe, die den ordentlichen Lohnausgleich (CIGO) beantragen, bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ausnahmen vom Kündigungsschutz sind die Auflassung der Tätigkeit, Konkurs und Betriebsvereinbarung mit den Gewerkschaften. Für Betriebe, welche in den Anwendungsbereich des Sonderlohnausgleichs (CIG in deroga) fallen bzw. den Lohnausgleich über den Solidaritätsfonds beantragen, gilt das Entlassungsverbot bis zum 31. Oktober 2021. Ausnahmen vom Kündigungsschutz sind auch hier die Auflassung der Tätigkeit, Konkurs und Betriebsvereinbarung mit den Gewerkschaften.
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Sicherheitsprotokolle überarbeitet Neue Regeln, neue Pflichten. Der hds hat die Sicherheitsprotokolle für Betriebe im Handel überarbeitet. Diese sehen nun ein regelmäßiges Testen auf das Coronavirus für Mitarbeiter vor, wie es in der Dringlichkeitsverordnung Nr. 14 vom 13. März 2021 vorgesehen ist. Dabei obliegt es dem Betriebsinhaber, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Betriebsarzt – wenn dieser ernannt ist – festzulegen, welche Mitarbeiter direkten Kundenkontakt haben und den ein Meter Abstand zu Kunden voraussichtlich nicht einhalten können.
Die neuen Protokolle gelten, solange die aktuellen Verordnungen in Kraft sind. Alle weiteren Maßnahmen zur Beschränkung der Infektionsgefahr gilt es weiterhin zu beachten. Das neue Sicherheitsprotokoll online unter Downloads auf hds-bz.it/coronavirus.
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Verpackungsmaterial kennzeichnen Das Nationale Konsortium der Verpackungsmaterialien (CONAI) sammelt und verwertet Verpackungsabfälle wieder. Die Finanzierung dieses Dienstes erfolgt über eine Umweltabgabe auf alle Verpackungen, die auf italienischem Staatsgebiet in Umlauf gebracht werden. Verpackungen müssen nun künftig mit einer Etikette versehen werden (Legislativdekret 116 vom 3. September 2020, in Kraft getreten am 26. September 2020), um auf die Beschaffenheit des Verpackungsmaterials hinzuweisen. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Entscheidung der EU-Kommission 97/129/EG alphanumerisch. Während innerhalb der Europäischen Union vom Pro-
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duzenten bis zum letzten Wiederverkäufer alle in der Verkaufskette verantwortlich sind, ist es für Importeure (vor allem von außerhalb der EU) wichtig zu kontrollieren, ob die Verpackung diese alphanumerische Kennzeichnung aufweist. Ab 1. Jänner 2022 muss außerdem ein zusätzlicher Hinweis zur künftigen Entsorgungsmöglichkeit angebracht werden. Mehr Infos online in einer News vom 5. März.
INFO B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Februar 2020 – 2021 ist gleich + 0,5 % (75 % = + 0,375). - Veränderung in Bozen Februar 2020 – 2021 ist gleich + 1,3 % (75 % = + 0,975).
B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Februar 0,763196.
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hdsmagazin #5/21
Du willst dein eigenes Unternehmen gründen? Der hds begleitet dich gerne dabei!
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Bürokratische Aspekte
Von der Idee zur Verwirklichung • Businessplan • Geoanalyse • Rentabilitätsrechnung
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6 Personalstruktur
• Eröffnung MwSt.-Position • Meldungen Handelskammer, Gemeinde usw.
• Brauche ich Mitarbeiter? • Klärung arbeitsrechtlicher Aspekte
Berufliche Voraussetzungen • Habe ich die Voraussetzung, um die geplante Tätigkeit zu eröffnen?
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5 Rechtsform • Einzelfirma oder Gesellschaft? • Welche ist die richtige Gesellschaftsform?
Standort • Wo wird das Unternehmen angesiedelt? • Kauf-/Mietentscheidung • Beratung bei Miet- und Kaufverträgen
hds Servicegenossenschaft
8 Kontinuierliche Betreuung
• Buchhaltung • Steuererklärung • Lohnstreifen
9 Ganzheitliche Beratung • Benchmark-Analysen • Betriebliche Weiterentwicklung
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Finanzielle Aspekte
Aus- und Weiterbildung
• Kapitalbedarfsplanung • Maßgeschneiderte Finanzierung • Gibt es Beiträge?
• Pflichtkurse für Inhaber und Mitarbeiter • Beratung sowie Aus- und Weiterbildungsangebote
Kontakt: T 0471 310 311, beratung@hds-bz.it, hds-bz.it/beratung