5 minute read

Was unter die Sachentlohnung fällt

Terminkalender

15. Dezember

Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.

16. Dezember

F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge • Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher

Abrechnung – November 2022 • Lohnsteuer – November 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an

Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter –

November 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal –

November 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie

Mitarbeiter – November 2022

Elektronische Überweisung

F24 – Gemeindeimmobiliensteuer GIS Bezahlung des Saldobetrages für das Jahr 2022.

Elektronische Überweisung

27. Dezember

F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge Bezahlung des MwSt.-Akontos für den Monat Dezember 2022 bei monatlicher Abrechnung, bzw. für das 4. Trimester 2022 bei trimestraler Abrechnung.

Elektronische Überweisung

15. Januar

Halbjährliche Meldung der eingekauften Zigaretten Inhaber einer Ermächtigung zum Zigarettenverkauf „Patentino“ müssen innerhalb 15. Januar 2023 dem Amt für Monopole Trentino-Südtirol die Meldung der Zigaretteneinkäufe für das zweite Halbjahr 2022 (Juli bis Dezember) übermitteln.

Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.

16. Januar

F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge • Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher

Abrechnung – Dezember 2022 • Lohnsteuer – Dezember 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an

Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter –

Dezember 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal –

Dezember 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie

Mitarbeiter – Dezember 2022

Elektronische Überweisung

31. Januar

Werbebonus Übermittlung der Eigenerklärung über die im Jahr 2022 effektiv getragenen und für den Werbebonus zugelassenen Kosten.

Fringe Benefit: Wert auf 3.000 Euro angehoben Was unter die Sachentlohnung fällt

Von Mag. iur. Nora Kritzinger

Der steuer- und beitragsfreie Fringe-Benefit-Wert, der bereits von 258,23 Euro auf 600 Euro erhöht wurde, wird nun durch das Gesetzesdekret Aiuti-quarter ausschließlich für das Jahr 2022 auf 3.000 Euro erhöht. Dieser Betrag kann von den Arbeitgebenden individuell, also auch nur einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zugewiesen werden.

In den Anwendungsbereich der allgemeinen Sachentlohnung (Fringe Benefit) fällt ausschließlich im Jahr 2022 auch die Rückvergütung von Strom-, Wasserund Gasrechnungen.

Durch ein klärendes Rundschreiben der Agentur der Einnahmen wurden kürzlich folgende Präzisierungen veröffentlicht: Demnach können auch Haushaltsanschlüsse, welche für Immobilien im Besitz von Familienangehörigen abgeschlossen wurden, berücksichtigt werden. Auch Haushaltsanschlüsse, welche auf das Kondominium laufen und zwischen den einzelnen Miteigentümern aufgeteilt werden, fallen in den Anwendungsbereich. Dasselbe gilt bei Haushaltsanschlüssen, welche auf den Vermieter laufen und bei denen laut Mietvertrag ei-

Mag. iur. Nora Kritzinger, HGV-Personalberatung ne analytische Abrechnung der Spesen erfolgt. In diesem Fall kann der Mieter die Rückvergütung beantragen und für den Vermieter verfällt die Rückvergütung, da die Spesen nicht mehr von ihm getragen werden.

Dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, mit welcher der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bestätigt, die entsprechende Dokumentation über die Bezahlung des Haushaltsanschlusses zu besitzen.

Da die Rückvergütung von Strom-, Wasser- und Gasrechnungen ein Teil der Sachentlohnungen im Rahmen des Limits von 3.000 Euro ist, gilt auch in diesem Fall, dass bei Überschreiten des Wertes nicht nur der überschüssige Betrag, sondern der gesamte Wert den Sozialbeiträgen und der ordentlichen Besteuerung unterworfen werden muss.

Recht: Abschaffung für Kleinstunternehmen aufgeschoben Geschützter Strommarkt

Von Dr. Marlies Klotz

Die staatliche Energiebehörde ARERA hat die Frist für die Abschaffung des geschützten Strommarktes für Kleinstunternehmen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 15 kW auf den 1. April 2023 aufgeschoben. Die Abschaffung war ursprünglich für den 1. Januar 2023 vorgesehen.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 werden die Unternehmen, welche sich noch nicht für einen Anbieter auf dem freien Markt entschieden haben, weiterhin vom bisherigen Anbieter des geschützten Strommarkts zu denselben Konditionen versorgt.

Kleinstunternehmen, die bis zum 31. März 2023 immer noch nicht auf den freien Strommarkt gewechselt haben, werden ab 1. April 2023 über den stufenweisen Schutzdienst (Servizio a Tutele Graduali STG) versorgt, der von der staatlichen Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) geregelt wird. Der stufenweise Schutzdienst (STG) wird von Energieanbietern durchgeführt, welche anhand von Wettbewerbsverfahren ermittelt werden und ist für maximal vier Jahre vorgesehen. Die betroffenen Betriebe könnten sich somit ab dem 1. April 2023 mit einem Stromvertrag eines neuen Energieanbieters wiederfinden.

Sollte am Ende des vierjährigen Zeitraums immer noch kein Wechsel zu einem Anbieter auf dem freien Markt erfolgt sein, werden die Kleinstunternehmen weiterhin vom selben Energieanbieter anhand seines günstigsten Angebots auf dem freien Markt versorgt.

Betriebe, welche aktuell noch vom geschützten Markt Strom beziehen, finden auf der Stromrechnung die Kennzeichnung „TU. GG.“ wieder.

Der HGV bietet seinen Mitgliedsbetrieben bei Südtirols lokalem Stromanbieter Alperia vorteilhafte Konditionen für die Energielieferung.

HGV-Ansprechpartner bei Alperia ist Philipp von Payr unter Tel. 0471 987 758, Mobil 347 718 60 16, philipp. vonpayr@alperia.eu.

Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung.

Mutual Help: Attraktives Leistungspaket auch für mitarbeitende Familienmitglieder Ergänzender Gesundheitsfonds für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Der Fonds übernimmt eine Reihe von Sanitätskosten und stellt als lokaler kompetenter Partner eine Ergänzung zum öffentlichen Gesundheitssystem dar.

mySanitour+ bietet als ergänzender Gesundheitsfonds Unterstützungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Südtiroler Tourismus und somit eine kostengünstige Möglichkeit, die Gesundheitsvorsorge deutlich zu verbessern. Nun können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie mitarbeitende Familienmitglieder, die ihre Mitarbeitenden bei mySanitour+ eingeschrieben haben, die Leistungen des Gesundheitsfonds von Mutual Help in Anspruch nehmen und sich individuell mit einem Beitrittsgesuch innerhalb November eines jeden Jahres für das Folgejahr einschreiben, wobei bei Neueinschreibungen ein Monat Karenzzeit angewandt wird.

Der Fonds übernimmt eine Reihe von Sanitätskosten, z. B. fachärztliche öffentliche Leistungen, private fachärztliche Untersuchungen, Laboruntersuchungen, Zahnbehandlungen bei vertragsgebundenen Zahnärzten, Zahnbehandlungen beim öffentlichen Gesundheitsdienst, chirurgische Eingriffe, physiotherapeutische Behandlungen, Thermalkuren, Sehhilfen und vieles mehr. Als lokaler kompetenter Partner stellt der Fonds eine Ergänzung zum öffentlichen GesundArbeitgebende und mitarbeitende Familienmitglieder können die Leistungen von Mutual Help nutzen.

Foto: HGJ/ Live-Style Agency

heitssystem dar. Er weist neben einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis zahlreiche weitere Vorteile auf: • steuerliche und beitragsmäßige Vorteile für den

Betrieb und den Eingeschriebenen; • abgestimmte Leistungspakete; • Konventionen mit heimischen Zahnarztpraxen und privaten Einrichtungen im sanitären Bereich; • Förderung des regionalen Wirtschaftskreislaufs sowie lokale Verwaltung

der Gelder und Dienstleistungen; • kompetenter zweisprachiger Partner vor Ort mit kurzen, effizienten Wegen.

Interessierte können das anwendbare Leistungspaket „Tertiärer Sektor (F22)“ für Handel, Dienstleistung und Tourismus“ für 144 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen.

Die Leistungen im Detail sowie das Beitrittsgesuch sind auf der HGV-Website www.hgv.it oder direkt auf der Website von Mutual Help ersichtlich. Auf der Website von Mutual Help sind alle Informationen aufgelistet. Das Beitrittsgesuch ist an Mutual Help zu senden.

Tel. 0471 974 964 info@mutualhelp.eu www.mutualhelp.eu

NEW!

www.gramm-spa.it | contact@gramm-spa.it

This article is from: