4 minute read

Arbeitslosengeld für Saisonbeschäftigte

Terminkalender

15. Februar

Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.

16. Februar

F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge • Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher

Abrechnung – Januar 2020 • Lohnsteuer – Januar 2020 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter –

Januar 2020 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal –

Januar 2020 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie

Mitarbeiter – Januar 2020 • NISF/INPS – Rentenversicherung der Hoteliers und Gastwirte – Beiträge im festen Ausmaß – 4. Rate 2020

Elektronische Überweisung

28. Februar

Druck der Buchhaltungsunterlagen Druck des Journal, Haupt und Inventarbuches, MwSt.Eingangs und Ausgangsregisters und des Abschreiberegisters für das Jahr 2019.

1. März

Mitteilung der Mehrwertsteuerabrechnung Telematische Versendung der Mehrwertsteuerabrechnung für das 4. Trimester, bzw. für die Monate Oktober, November, Dezember 2020.

15. März

Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.

16. März

F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge • Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher

Abrechnung – Februar 2021 • Mehrwertsteuer – alle Betriebe: Bezahlung der eventuellen Restschuld aus der Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2021 • Lohnsteuer – Februar 2021 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter –

Februar 2021 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal –

Februar 2021 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie

Mitarbeiter – Februar 2021

Vidimationsgebühr für Kapitalgesellschaften Alle Kapitalgesellschaften (AGs, GmbHs, Kommanditgesellschaften auf Aktien) müssen die jährliche Gebühr für die Vidimierung der Gesellschafterbücher entrichten.

Soziales: Arbeitslosengeld für Saisonbeschäftigte Lösung ist in Aussicht

Von Wilfried Albenberger

Für Saisonmitarbeiterinnen und mitarbeiter, die gegenwärtig kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben, gibt es eine Lösung. Senator Dieter Steger erhielt die Zusage, dass für die betreffenden Mitarbeiter das Arbeitslosengeld um zwei Monate verlängert wird.

Bereits im November letzten Jahres war absehbar, dass die Wintersaison nicht wie geplant beginnen konnte und somit die saisonal tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht beschäftigt werden konnten. Die Folge dieser Entwicklung: Abertausende von saisonal Beschäftigten im Tourismus hatten dadurch kein Anrecht mehr auf das Arbeitslosengeld und standen somit mittellos dar.

Die Regelung besagt: Das staatliche Arbeitslosengeld NASpI wird bis zu zwei Jahre ausbezahlt. Die Dauer hängt von der jeweiligen Arbeitstätigkeit ab und wird maximal für den Zeitraum der Hälfte der Versicherungsbeiträge in den letzten vier Jahren ausbezahlt.

Das heißt, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vier volle Arbeitsjahre aufweisen kann, hat sie oder er Anrecht auf zwei Jahre Arbeitslosengeld. Oder: Wenn acht Monate im Jahr gearbeitet wird, kann für vier Monate das Arbeitslosengeld bezogen werden.

Bereits im Spätherbst 2020 war dem HGV klar, dass viele Saisonbeschäftigte der westlichen Landeshälfte nicht ausreichend abgedeckt sind, da im Jahr 2020 durch die kurze Sommersaison zu wenig versicherte Arbeitswochen angereift sind. Dieselbe Situation trifft nun erst recht für die Wintersaison 2020/2021 zu.

Der HGV hat sich aufgrund dieser prekären Situation sofort mit allen zuständigen Ämtern und Vertretern auf lokaler und nationaler Ebene zusammengesetzt und nach Lösungen gesucht. Siehe dazu auch den Artikel auf Seite 3 dieser HGV-Zeitung. Das Problem der saisonal Beschäftigten muss für einen längeren Zeitraum gelöst werden.

Foto: HGJ/LiveStyle-Agency

Mitte Januar erhielt Senator Dieter Steger in Rom die Zusage, dass der Arbeitslosenstatus und die entsprechende Arbeitslosenunterstützung für saisonal Beschäftigte um vorerst weitere zwei Monate verlängert wird. Dazu werden auch die notwendigen Geldmittel zur Verfügung gestellt.

Gleichzeitig braucht es aber eine weitere Verlängerung dieser Maßnahme. Dies ist notwendig, da die Wintersaison bis dato nicht starten konnte und deshalb auch jetzt keine Versicherungswochen anreifen konnten.

Die aufgezeigte Problematik ergibt sich erneut zwischen Herbst 2021 und Frühjahr 2022. In dieser Zeit werden wieder zahlreiche saisonal Beschäftigte durch die „kurzen Saisonverträge“ in diesem Jahr nicht die Voraussetzungen haben, die Fehlzeiten so, wie bisher gewohnt, abdecken zu können. Deshalb ist zu empfehlen, dass jene Arbeitnehmer, welche im Jahr 2021 eine Sommersaison machen, auch im Winter 2021/2022 einer Beschäftigung nachgehen, damit die Pensionsabdeckung garantiert ist.

Dieses Problem wurde auch bei einer Aussprache mit Landesrat Philipp

Wilfried Albenberger, Leiter der HGV-Personalberatung Achammer und den Fachgewerkschaften aufgezeigt. Der HGV und die Fachgewerkschaften haben den Landesrat ersucht, auf nationaler Ebene zu intervenieren, damit weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Saisonarbeiter getroffen werden.

Befristete Verträge verlängerbar

Der HGV hat sich bemüht, auch in Südtirol Maßnahmen zu treffen, welche sich positiv auf Betriebe mit saisonal Beschäftigten auswirken. Dabei hat der HGV jüngst mit den lokalen Gewerkschaften eine Zusatzvereinbarung zum Landesabkommen vom März 2019 unterzeichnet. Im Zusatzabkommen wurde vereinbart, dass aufgrund der Covid-19-Ausnahmesituation befristete bzw. saisonale Arbeitsverträge auch im Jahr 2021 bis zu zweimal verlängert werden können.

Im ursprünglichen Landesabkommen ist vorgesehen, dass befristete bzw. saisonale Arbeitsverträge pro Saison nur einmal verlängert werden dürfen, sofern der betreffende Mitarbeiter bereits im Betrieb beschäftigt war. Ein Beispiel: Der befristete Arbeitsvertrag hat eine Dauer vom 1. Januar 2021 bis 28. Februar 2021. Dieser Vertrag kann nun vom 1. März 2021 bis zum 31. März 2021 zum ersten Mal und vom 1. April 2021 bis zum 20. April 2021 ein zweites Mal verlängert werden.

Unverändert bleibt die Regelung, wonach für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche das erste Mal im Betrieb beschäftigt werden, zwei Vertragsverlängerungen vorgesehen sind.

This article is from: