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Von der Anfrage zur Buchung

Online Marketing: Neue Kontakte mit dem Schnellanfragewidget des HGV Von der Anfrage zur Buchung

Von Dott.ssa Marlies Andergassen

Das neue HGVSchnellanfragewidget ermöglicht Gästen die Urlaubsanfrage auf einfachem und raschem Wege.

Die Möglichkeit der Anfrage hat in der aktuellen Zeit angesichts der andauernden Reise-Unsicherheit an enormer Wichtigkeit gewonnen.

Ein großer Vorteil von Anfragen besteht für Gäste darin, dass diese unverbindlich sind und sich zudem dazu eignen, sich erste Informationen einzuholen, ohne dass sie bereits an mögliche Reservierungsbedingungen gebunden sind. Im Gegensatz dazu können im Falle der Stornierung einer verbindlichen Buchung oftmals Gebühren anfallen.

Die Buchungen waren im Jahr 2020 und im bisherigen laufenden Jahr aufgrund der Corona-Pandemie stark rückläufig. Gäste haben ihren Urlaub in der Zwischenzeit auf unbestimmte Zeit verschoben und befinden sich so dennoch in der Urlaubsplanung.

Bevor in der aktuellen Lage der Entschluss zur verbindlichen Buchung fällt, wartet die Vielzahl der Gäste auf die rückkehrende Sicherheit bei den Reisemöglichkeiten. Aus diesem Grund spielen Anfragen in der aktuellen Zeit eine noch größere Rolle.

Unkomplizierte Buchungsanfrage

Die Integration des HGV-Anfragewidgets in die Website des Betriebes gibt interessierten Nutzern die Möglichkeit zur unverbindlichen Urlaubsanfrage. Zusätzlich dazu wurde kürzlich von der HGV-Abteilung IT / Online Marketing nun auch das HGV-Schnellanfragewidget entwickelt. Auch dies fördert die unkomplizierte Anfrage über die Betriebswebseiten.

Das HGV-Schnellanfragewidget unterscheidet sich im Wesentlichen vor allem in zwei Punkten vom HGV-Anfragewidget.

Die Möglichkeit der Schnellanfrage ist, je nach Konfiguration, entweder in Form eines entsprechenden Symbols (Icons) oder eines Buttons mit dem Titel „Schnellanfrage“ ständig und dauerhaft auf der Website präsent und kann vom Nutzer, unabhängig auf welcher Position der Website er sich befindet, jederzeit schnell angeklickt werden, ohne eine eigens dafür vom Vermieter vorgesehene Seite oder Unterseite aufrufen zu müssen.

Mit Klick auf das Symbol oder den Button öffnet sich das HGV-Schnellanfragewidget mit einer sehr reduzierten Anzahl an Feldern. Es werden nur die für eine Anfrage notwendigen Felder angezeigt und das Ausfüllen dieser reicht aus, um die Urlaubsanfrage an den Vermieter zu stellen.

Besteht beim HGV-Anfragewidget für Kunden also die Möglichkeit, eine große Anzahl an Feldern für die Abfrage auf Wunsch konfigurieren zu lassen, so beschränken sich die Felder im HGV-Schnellanfragewidget lediglich auf die wesentliche Informationsabfrage.

Gäste sind dazu bereit, ihre Urlaubsanfrage zu stellen, vorausgesetzt, die dafür vorgesehenen Formulare sind nicht durch unnötig viele (Pflicht-)Felder versehen.

Für die Optimierung der Conversion muss die Möglichkeit zur Buchung, zur Anfrage und zur Kontaktaufnahme den Nutzern der Seite in jedem Fall so einfach wie möglich gestaltet werden.

Buchungsanfragen erhöhen

Durch die Integration des HGV-Schnellanfragewidgets in die Website haben Betriebe die Möglichkeit, die Anzahl der Anfragen zu erhöhen.

FĂĽr eine Beratung im Bereich Buchbarkeit, Direktvertrieb und Online Marketing oder bei Interesse am HGV-Schnellanfragewidget, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HGV-Abteilung IT / Online Marketing gerne zur VerfĂĽgung.

Tel. 0471 317 840 products@hgv.it

Steuer: Innerhalb 16. März Mitteilung an die Agentur der Einnahmen notwendig Steuerguthaben zur Beschaffung von Liquidität nutzen

Von Dr. Matthias Sepp

Der Gesetzgeber hat mit dem Dekret Neustart die Möglichkeit geschaffen, Steuerabsetzbeträge und Steuerguthaben in unmittelbare Liquidität umzuwandeln.

Steuerpflichtige, die in den Jahren 2020 und 2021 Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen durchgeführt haben, können den ihnen zustehenden Absetzbetrag auch an Dritte abtreten. Die Abtretung kann dabei unentgeltlich (z. B. an den Gesellschafter), im Gegenzug eines Rechnungsrabattes (z. B. an einen Lieferanten) oder auch entgeltlich (z. B. an ein Bankinstitut) erfolgen. Diese Möglichkeit kann durchaus Vorteile für den Steuerpflichtigen mit sich bringen. Zum einen können Absetzbeträge, die anderenfalls auf zehn bzw. fünf Jahre in der Steuererklärung in Abzug gebracht worden wären, unmittelbar in Liquidität umgewandelt werden. Zum anderen muss sich der Steuerpflichtige keine Gedanken darüber machen, ob er auch jedes Jahr genügend Steueraufkommen in seiner Steuererklärung erzielt, um die Absetzbeträge auch voll ausnutzen zu können.

Von dieser Regelung sind die Absetzbeträge folgender Maßnahmen betroffen: • Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden mit

Steuerabzug von 50 Prozent laut Art. 16-bis, Abs. 1 Buchstabe a und b, DPR 917/1986; • Energiesparmaßnahmen (Art. 14 DL Nr. 63/2013) auch in Form von Superbonus 110 Prozent; • Fassadenbonus 90 Prozent; • Installation von Fotovoltaikanlagen (Art. 16-bis

DL, Absatz 1 Buchstabe h,

DPR 917/1986); • Einbau von Ladestationen von Elektrofahrzeugen (Art. 16-ter DL 63/2013).

Um die Absetzbeträge an einen Dritten abtreten zu können, muss bis 16. März 2021 eine Mitteilung an die Agentur der Einnahmen erfolgen.

Neben den Steuerabsetzbeträgen können auch einige Steuerguthaben an Dritte abgetreten werden. Davon betroffen sind nachfolgende Begünstigungen: • der Miet- und Pachtbonus; • der Bonus Vacanze; • der Bonus Sanificazione; • der Bonus für die Anpassung der Arbeitsplätze.

Die Abtretung dieser Steuerguthaben ist einfacher und kann direkt vom Steuerpostfach des Steuerpflichtigen durchgefĂĽhrt werden.

Eine Abtretung dürfte vor allem für die Betriebe interessant sein, die aufgrund der weiterhin sehr eingeschränkten Tätigkeit die bestehenden Steuerguthaben in nächster Zeit nicht mit anderen Steuern verrechnen können.

Bei der Abtretung an Dritte mĂĽssen unbedingt auch die anfallenden Kosten bewertet werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, auch mehrere Angebote einzuholen und eventuell auch nachzuverhandeln.

Marketing: Neue Chancen durch Angebotsgruppen – HGV bietet Unterstützung Gemeinsam mehr Gäste erreichen

Entscheidet man sich fĂĽr eine Hotelkooperation, entscheidet man sich mit Gleichgesinnten, gemeinsame Sache zu machen. Ein profiliertes Produkt wird einer definierten Zielgruppe angeboten.

Die Mitglieder einer Angebotsgruppe verbindet optimalerweise eine gemeinsame Lebenseinstellung mit ähnlichen Werten und Interessen, welche sie dem Gast spürbar übermitteln und für ihn erlebbar machen. Dabei wird der Mitbewerber in der Gruppe nicht als Konkurrent, sondern als Partner gesehen, der mit seinen Stärken die Gruppe bereichert und zum Erfolg dieser beiträgt.

Qualitätskriterien

Wie im Allgemeinen der Hotelstern ein Bewertungssymbol ist, so sind es bei einer Angebotsgruppe die

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www.kaan.it . info@kaan.it Blumau . Tel. 0471 353316 Qualitätskriterien, welche dem Gast zusätzlich Klarheit darüber geben, was er sich von der Angebotsgruppe erwarten kann.

Die Kriterien stehen in Verbindung mit den jeweiligen Themen, die von der Gruppe gespielt werden. Während es beispielsweise bei den Vinum Hotels Südtirol Anforderungen rund um den Wein sind, sind es bei den Vitalpina Hotels Südtirol Anforderungen, die eine nachhaltige Lebensweise betreffen. Die Qualitätskriterien sind das Versprechen, das hinter der Marke steht und diese attraktiv und begehrenswert macht.

Für Hoteliers bietet der Beitritt zu einer Angebotsgruppe zahlreiche Vorteile. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt dabei in der Weiterentwicklung des Betriebes und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch den regelmäßigen Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen wird ein kontinuierlicher Innovationsprozess angeregt.

Positiv wirkt sich eine Beteiligung auch auf die Online-Vermarktung aus. Von Der HGV bietet UnterstĂĽtzung bei der professionellen Vermarktung.

Foto: Adobe Stock

der stetigen Optimierung der gemeinsamen Website bis hin zur Vermarktung auf verschiedenen Online-Plattformen: Durch die Budgetbeteiligung aller Mitglieder wird eine starke Präsenz auf Suchmaschinen sowie eine ganzjährige und somit kontinuierliche Bewerbung ermöglicht. Auch steht durch eine Kooperation mehr Budget für zusätzliche Online-Aktionen bereit.

In puncto Pressearbeit können die Mitglieder einer Kooperationsgruppe voneinander profitieren, indem viel mehr spannende Angebote geschnürt werden. Die Strahlkraft einer Hotelgruppe kann somit sehr viel stärker und nachhaltiger sein.

Im HGV werden die Angebotsgruppen Vitalpina Hotels Südtirol, Vinum Hotels Südtirol, die Historischen Gastbetriebe Südtirols sowie die Gruppe Südtiroler Gasthaus betreut. Rund um die Geschäftsführung kümmert sich ein Team aus Expertinnen und Experten um die Anliegen und die professionelle Vermarktung der Mitgliedsbetriebe sowie um die Gesamtbetreuung der jeweiligen Angebotsgruppe.

Weitere Infos gibt es auf der Marketing-Landingpage des HGV: marketing.hgv.it.

Datenanalyse: Neues Tool mit smarter Funktionalität Google Analytics 4

Von Daniel Susanna

Seit Oktober 2020 gibt es das neue Google Analytics 4, welches das bisherige klassische Analytics „Universal Analytics“ ersetzen soll.

Google Analytics ist ein Marketing-Tool, welches statistische Daten einer Web site erfasst und somit Websitebetreibern erlaubt, die Entwicklung ihrer Seite genauestens im Blick zu halten. Anhand dieser statistischen Daten können gezielt Optimierungsmaßnahmen getroffen werden, welche den Erfolg einer Website steigern können. Dabei umfasst Google Analytics umfangreiche Analysemöglichkeiten, welche die Besucheranzahl, Besuchsdauer und das Besucherverhalten betreffen. Durch die Möglichkeit, Ziele individuell zu definieren (z. B. eine erfolgreiche Buchung), kann gemessen werden, ob getätigte Marketing- bzw. Werbemaßnahmen zum gewünschten Erfolg geführt haben.

DatenschutzUpgrade

Datenschutz ist nach wie vor ein sehr aktuelles Thema und dafĂĽr steht auch das neue Google Analytics 4, denn es soll kĂĽnftig auch ohne Cookies funktionieren.

Des Weiteren sind IP- Adressen standardmäßig anonymisiert, was auch eine Voraussetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist. Zudem soll es Betrieben erleichtert werden, gesetzeskonforme Einstellungen für die Sammlung, Aufbewahrung und

Daniel Susanna, Mitarbeiter der HGV-Abteilung IT / Online Marketing Die neue smarte Analytics-Version von Google setzt verstärkt auf Datenschutz.

Foto: Armin Terzer

Löschung der Daten vorzunehmen.

Ein Websitebesucher muss aber weiterhin die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob er auf einer Website durch verschiedene Dienste erfasst werden möchte oder nicht. Bei Websites, welche mit dem HGV-Webseitentool erstellt werden, bietet die sogenannte „Consent Management Platform“ Besuchern die Möglichkeit, verschiedene Dienste ein- oder auszuschalten. Darunter fallen unter anderem Dienste wie Google Analytics, Google Maps oder YouTube.

Neuerungen und Features

Google Analytics 4 ist aber nicht nur ein Datenschutz-Upgrade, sondern bringt auch zahlreiche neue Funktionen mit sich und ist smarter als sein Vorgänger. Durch das eigenständige „Machine Learning“ kann Google Analytics 4 fehlende oder unvollständige Datensätze/Prozesse erweitern bzw. vervollständigen und das Tracking auf verschiedenen Geräten eines Nutzers zukünftig erheblich erleichtern. Zudem können Unternehmen mit mehreren Websites und Apps von einer übergreifenden Messung der Daten profitieren.

Des Weiteren erfasst Google Analytics 4 nicht nur mehr den klassischen Seitenaufruf, sondern zeichnet standardmäßig mehrere Ereignisse auf. Da nicht mehr die Sitzungen, sondern die Nutzer selbst im Vordergrund stehen, fallen darunter nun Ereignisse, welche Interaktionen mit der Website betreffen, wie etwa das Scroll-Verhalten, Klicks auf externe Links, Interaktionen mit einem Video oder das Herunterladen von Dateien (z. B. Prospekten oder einer Preisliste).

Die HGV-Widgets wurden bereits an das neue Google Analytics 4 angepasst und können somit für die Ereignis-, Conversion- und E-Commerce-Aufzeichnungen eingesetzt werden.

Kostenloses Upgrade

Kunden des HGV-Webseitentools bekommen das Upgrade auf Google Analytics 4 und die dazugehörigen Anpassungen, ebenso wie die Nutzung der „Consent Management Platform“, automatisch und kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Abteilung IT / Online Marketing des HGV empfiehlt den Kunden und Mitgliedern, das Upgrade auf Google Analytics 4 durchzuführen. Die alte „Universal- Analytics-Property“ bleibt dabei erhalten und sollte mindestens ein Jahr parallel aktiv bleiben. Somit hat man genügend Zeit, sich mit dem neuen Google Analytics 4 auseinanderzusetzen, Daten mit dem alten „Universal Analytics“ zu vergleichen, Ereignisse und Conversions festzulegen und eventuelle E-Commerce-Einstellungen vorzunehmen. Es gilt zu beachten, dass die IP-Adressen im alten „Universal Analytics“ anonymisiert sein müssen und Websitebesucher die Möglichkeit haben, den Dienst Google Analytics komplett zu deaktivieren.

Für weitere Informationen zum neuen Google Analytics 4 und bei Interesse an einem Upgrade steht die HGV-Abteilung IT / Online Marketing gerne zur Verfügung. Am 30. April ist die SIAE- Gebühr fällig.

Foto: Adobe Stock

SIAE-Gebühr ist wieder fällig HGV setzt sich für Reduzierung ein

Allen bei der SIAE registrierten Betrieben wird auch heuer wieder der Einzahlungsschein für die SIAE- Gebühren per E-Mail, PECE-Mail oder mittels Post zugestellt, auf dem die bei der SIAE gemeldeten Geräte (TV, Radiogeräte, usw.) aufscheinen. Die jährliche Gebühr für die Erneuerung der Abonnements ist dieses Jahr aufgrund der Covid-19 Pandemie innerhalb 30. April zu entrichten.

Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe setzt sich der HGV gemeinsam mit den gesamtstaatlichen Interessenverbänden Federalberghi und Confcommercio/FIPE für eine Reduzierung der SIAE-Gebühr für das Jahr 2021 ein. Sobald etwas Neues zu den Gebühren und Einzahlungsmodalitäten vorliegt, wird der HGV umgehend informieren. dw

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