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Instandhaltung muss gewährleistet werden
Terminkalender
15. Juli
Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.
Halbjährliche Meldung der eingekauften Zigaretten Die Inhaber einer Ermächtigung zum Zigarettenverkauf „Patentino“ müssen die Meldung der Zigaretteneinkäufe für das erste Halbjahr 2021 (Januar bis Juni) an das Bezirksinspektorat des staatlichen Monopolamtes in Trient übermitteln.
16. Juli
F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge • Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher
Abrechnung – Juni 2021 • Lohnsteuer – Juni 2021 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Frei berufler, Verwalter und freie Mitarbeiter – Juni 2021 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal –
Mitarbeiter – Juni 2021
Elektronische Überweisung
20. Juli
F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Einkommenssteuern und Pensionsbeiträge — IRPEF/IRES/INPS/ Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen (Aufschubtermin) Bezahlung des Saldos für 2020 und des 1. Akontos für 2021 aus der Einkommenserklärung Modell Redditi. Dieser Termin gilt für Subjekte, die vom Terminaufschub aufgrund der Zuverlässigkeitsindizes betroffen sind.
Elektronische Überweisung
F24 — Handelskammer-Jahresgebühr Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2021 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2021 mittels Vordruck F24 entrichten. Dieser Termin gilt für Subjekte, die vom Terminaufschub aufgrund der Zuverlässigkeitsindizes betroffen sind.
Elektronische Überweisung
30. Juli
F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Einkommenssteuern und Pensionsbeiträge — IRPEF/IRES/INPS/ Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen Bezahlung des Saldos für 2020 und des 1. Akontos für 2021 aus der Einkommenserklärung Modell Redditi. Die Bezahlung muss mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent erfolgen. Dieser Termin gilt für alle Subjekte, die nicht vom Terminaufschub aufgrund der Zuverlässigkeitsindizes betroffen sind.
Elektronische Überweisung
F24 — Handelskammer-Jahresgebühr Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2021 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2021 mittels Vordruck F24 entrichten. Die Bezahlung muss mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent erfolgen. Dieser Termin gilt für alle Subjekte, die nicht vom Terminaufschub aufgrund der Zuverlässigkeitsindizes betroffen sind.
Elektronische Überweisung
Brandschutz: Wartung von Brandmeldeanlagen Instandhaltung muss gewährleistet werden
Von David Winkler
Die Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen und Feuerlöschern müssen von Wartungsfirmen halbjährlich durchgeführt werden. Nur so sind eine dauerhafte Wirksamkeit und Betriebssicherheit garantiert.
Die halbjährliche Wartung der Brandmeldeanlage umfasst neben der Sichtprüfung der gesamten Anlage die Auslösung aller Melder, die Prüfung der korrekten Anzeige an der Zentrale, einen Funktionstest der Alarmierungseinrichtung und der Brandfallsteuerungen sowie die Notstromversorgung (Akkus) der Anlage. Das entsprechende Protokoll ist im Betrieb aufzubewahren. Nach zwölf Jahren müssen die Brandmeldeanlagen einer Generalüberholung (collaudo) unterzogen werden. Im Rahmen dieser Generalüberholung müssen die Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden.
Foto: allesfoto.com
Brandmelder ausgetauscht werden. Der Austausch der Brandmelder muss innerhalb von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Generalüberholungsphase eingeleitet wird, abgeschlossen werden.
Wartung von Feuerlöschern
Auch Feuerlöscher müssen halbjährlich von einer Wartungsfirma überprüft werden. Die durchgeführte Kontrolle muss mit einer entsprechenden Prüfetikette, welche am Feuerlöscher anzubringen ist, bestätigt werden. Erreicht ein Feuerlöscher das Alter von drei Jahren, so muss dieser mit neuem Pulver befüllt werden. Je nach Art des Feuerlöschers muss zudem nach zehn bzw. zwölf Jahren die sogenannte Druckbehälterprüfung (collaudo) durchgeführt werden.
Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung.
Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it
Voucher: Bestimmungen angepasst Gültigkeit wurde verlängert
Im Zuge der Gesetzesumwandlung des Dekrets Sostegni wurden Änderungen hinsichtlich der Regelungen zum Voucher vorgenommen.
Die Bestimmungen des letzten Jahres zum Coronavirus-Notstand sahen vor, dass bei Stornierungen bis zum 31. Juli 2020 anstelle der Rückzahlung von geleisteten Zahlungen ein Voucher ausgestellt werden konnte. Diese Möglichkeit bestand unabhängig davon, ob der Gast diese wollte oder nicht. Die damaligen Bestimmungen sahen vor, dass der Voucher eine Gültigkeit von höchstens 18 Monaten hat.
Nun ist vorgesehen, dass diese Voucher, welche gemäß den damaligen Bestimmungen ausgestellt wurden, automatisch eine Gültigkeit von 24 Monaten ab dem Ausstellungsdatum haben.
Sollte ein Gast den Voucher nach Ablauf der 24 Monate noch nicht eingelöst und innerhalb der 24 Monate auch keinen zukünftigen Aufenthalt gebucht haben, hat er innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der 24 Monate Anspruch auf die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. mk
Urlaubsbonus bis Ende 2021 einlösbar
Mit dem Dekret Milleproroghe 2021 wurde der Zeitraum, in dem der Urlaubsbonus oder „tax credit vacanze“ bei Beherbergungsbetrieben eingelöst werden kann, verlängert.
Für Privatpersonen ist es möglich, den Urlaubsbonus bis zum 31. Dezember 2021 zu den bereits bekannten Bedingungen einmalig zu nutzen.
Der Bonus konnte von diesen Personen unter den gegebenen Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. am