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Kinderbetreuung: Entwicklung und Finanzierung

Kinderbetreuung

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YRQ Karoline Mitterer

In der Kinderbetreuung kam es in den letzten Jahren zu einem starken Ausbau des Betreuungsangebotes, das hat sich massiv auf die Ausgabenentwicklung in den Gemeinden ausgewirkt. So ist seit 2007 die Anzahl der betreuten Kinder um 17 Prozent gestiegen, die Ausgaben der Gemeinden jedoch um 70 Prozent. Worauf ist das zurückzuführen? Und wie wird der KinderbetreuXQJVEHUHLFKLQVJHVDPW¿QDQ]LHUW"

Der Kinderbetreuungsbereich ist in den letzten Jahren zu einem der dynamischsten Ausgabenbereiche gewachsen. Eltern und Sprösslinge merken davon unmittelbar relativ wenig.

Ausbau des Betreuungsangebotes

Bereits seit vielen Jahren kommt es zu einem kontinuierlichen Ausbau des Kinderbetreuungsbereiches. Dieser Trend wurde durch die

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15a-Vereinbarungen zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen nochmals verstärkt. Die Betreuungsquote der 0- bis 2-Jährigen stieg seit 1995 von 4,6 auf 23,0 Prozent, das entspricht einer Steigerung um das Fünffache. Ein Versorgungsangebot von 33 Prozent, welche das Barcelona-Ziel vorgibt, ist trotz der starken Entwicklung noch deutlich weit entfernt.

Bei den 3- bis 5-Jährigen wuchs die Betreuungsquote von 70,6 auf 90,8 Prozent. Das Barcelona-Ziel für diese Altersgruppe ist geschafft (90 Prozent). In dieser Altersgruppe ist der Anstieg in den letzten Jahren auch DXIJUXQGGHVYHUSÀLFKWHQGHQ.LQGHUJDUWHQjahres für 5-Jährige (seit 2009 geltend) zu bemerken.

Neben der Zahl an betreuten Kindern veränderten sich jedoch auch noch weitere Leistungsindikatoren. So sank – nicht zuletzt auch aufgrund der höheren Anzahl an Kleinkindgruppen – der Betreuungsschlüssel. Hinzu kommt ein starker Ausbau der

Abb. 1: Entwicklung der %HWUHXXQJVTXRWHQDFK $OWHUVJUXSSHQ ELV

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2015 auf Basis Statistik Austria: Kindertagesheimstatistik 1995 bis 2013.

Be treuungszeiten durch längere Öffnungszeiten oder auch weniger Schließtage.

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Die Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung liegt im Kinderbetreuungsbereich nicht in einer Hand. So wird die Aufgabenverantwortung in erster Linie durch die Länder über vorgegebene Rahmenbedingungen bestimmt. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aber auch durch die 15a-Vereinbarungen und damit teils auch seitens des Bundes. Die eigentliche Aufgaben- und Ausgabenverantwortung wird letztlich durch die Gemeinden getragen, wenngleich ein Teil der Ausgaben durch Landesförderungen (für das pädagogische Personal) bzw. durch die Mittel aus den 15a-Vereinbarungen zur Kinderbetreuung abgegolten werden.

Auch die Einnahmenverantwortung ist nur teilweise im Entscheidungsbereich der Gemeinden. Ein Teil der Ausgaben wird zwar durch Leistungsentgelte direkt durch die Gemeinden bestimmt, die restlichen Ausgaben müssen hingegen über Landestransfers gedeckt werden. Darauf haben wiedeUXPGLH*HPHLQGHQNHLQHQGLUHNWHQ(LQÀXVV ebenso wie nicht über allgemeine Steuermittel (Ertragsanteile und eigene Abgaben). Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung zusammenzuführen liegt hier auf der Hand. Dies könnte beispielsweise erfolgen, indem die Länderzuschüsse für den Kinderbetreuungsbereich entfallen und den Ge meinden im Rahmen einer aufgabenorientierten Mittelverteilung der Ertragsanteile mehr Mittel für die Kinderbetreuung bereitgestellt werden.

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An der Finanzierung der elementaren Bildung sind sämtliche Gebietskörperschaftsebenen beteiligt, wie dies in Abb. 2 (S. 26) exemplarisch für das Jahr 2013 dargestellt wird. Vom %XQGÀRVVHQGLH0LWWHOJHPl‰GHQ

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15a-Vereinbarungen (90 Mio. Euro) an die Länder. Diese Mittel wurden von den Ländern auf die Gemeinden und privaten Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen aufgeteilt. Zusätzlich schießen die Länder aber auch Mittel aus dem allgemeinen Haushalt bei. Den Großteil der Finanzierung haben jedoch die Gemeinden zu tragen.

Foto: iStock

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Damit erhalten die Gemeinden sowohl Mittel von den Ländern als auch (indirekt) vom Bund. Die Bundesmittel werden dabei über den Umweg der Länder an die Gemeinden – RIWQDFKQLFKWZHLWHUGH¿QLHUWHQ.ULWHULHQ± weitergegeben. Zusätzlich ist auf TransferYHUÀHFKWXQJHQLQQHUKDOEGHU*HPHLQGH ebe ne sowie zwischen Gemeinden und privaten Trägern hinzuweisen. Wenn ein Kind den Kindergarten der Nachbargemeinde besucht, werden entsprechende Kostenbeiträge von der Wohnsitzgemeinde an >

die Trägergemeinde geleistet. Zusätzlich bestehen Transfers von den Gemeinden an private Träger, um das Kinderbetreuungsangebot in den Gemeinden zu sichern.

In Summe wurden von den drei Gebietskörperschaftsebenen im Jahr 2013 insgesamt 2.074 Mio. Euro für die Kinderbetreuung verZHQGHW'DYRQHQW¿HOHQ • 90 Mio. Euro auf den Bund rund 4 Prozent), • 585 Mio. Euro auf die Länder (rund 28 Prozent) und • 1.399 Mio. Euro auf die Gemeinden (67 Prozent). • Hinzu kommen Finanzierungsbeiträge der Eltern. Die insgesamt gut 2 Mrd. Euro verteilen sich

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Abb. 2: )LQDQ]LHUXQJLP KinderbetreuungsEHUHLFK

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2015 auf Basis Statistik Austria: Gemeinde- und Länder- ¿QDQ]GDWHQ Anmerkung: Werte sind NRQVROLGLHUW]%VLQGEHL den Ausgaben der Gemeinden die Transfereinnahmen von den /lQGHUQDEJH]RJHQ zu rund einem Viertel auf private (und sonstige) Kinderbetreuungseinrichtungen und zu rund drei Viertel auf die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinden.

Rolle der Gemeinden stärken

Es ist davon auszugehen, dass die Kinderbetreuung auch zukünftig ein dynamischer Bereich bleiben wird. Umso wichtiger wäre hier eine österreichweite Strategie zum Ausbau des Kinderbetreuungsbereiches, welche nicht nur auf die betreute Kinderanzahl, sondern auch auf weitere Leistungsindikatoren wie Öffnungszeiten, Betreuungsschlüssel etc. Bezug nimmt.

Gleichzeitig bedarf es einer weiteren Stärkung der Gemeindeautonomie. Wichtiger Lösungsansatz dabei ist ein aufgabenorientierter Finanzausgleich, welcher die Ertragsanteile in Abhängigkeit des Leistungsangebotes bereitstellt. Das KDZ hat hierzu ein entsprechendes Modell erstellt, wie dies konkret umgesetzt werden kann. Kernpunkt ist, die laufende Finanzierung des Kinderbetreuungsbereiches ausschließlich bei den Gemeinden anzusetzen und gleichzeitig ausreichend Mittel für diesen Bereich über die Ertragsanteile zur Verfügung zu stellen. <

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