Der Moderne Staat - wichtige Ansätze

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HAUSHALTSREFORM

Voranschlags- und Rechnungsverordnung 2015 Was kommt auf die Gemeinden zu?

von Peter Biwald und Alexander Maimer

Die Voranschlags- und Rechnungsverordnung 2015 (VRV 2015) muss von den Gemeinden spätestens mit dem Voranschlag 20191 respektive 20202 umgesetzt werden. Davor sind für Österreichs Städte und

werden, sodass am Beispiel der Gebührenhaushalte das Ausmaß der Kostendeckung wesentlich besser als bisher beurteilt werden kann. Die Finanzierungsrechnung wird wie bisher die Einnahmen und Ausgaben auf Basis der Querschnittsrechnung darstellen.

Gemeinden noch einige Grundlagen- und Vorbereitungsarbeiten zu leisten, damit sie Peter Biwald

diese Umstellung gut und problemlos meistern. Die VRV 2015 sieht einen Ergebnis-, einen Finanzierungs- und einen Vermögenshaushalt vor. Mit dieser Darstellung ist bereits eine weitreichende Veränderung des bestehenden Buchhaltungsstils verbunden. Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen einer Gebietskörperschaft periodengerecht abgegrenzt dargestellt.

Alexander Maimer

Der Ergebnishaushalt beinhaltet, infolge der verursachungsgerechten Abgrenzungen von Aufwendungen, in jedem Fall kurzfristige und langfristige Rückstellungen3. Diese müssen von vielen Städten und Gemeinden erstmalig gebildet werden. Der Bereich der kurzfristigen Rückstellungen umfasst Rückstellungen für Prozesskosten, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, wenn deren Wert jeweils zumindest 5.000 Euro überschreitet sowie Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube. Letztere fallen in jeder Stadt oder Gemeinde an und müssen demnach jedenfalls berücksichtigt werden.

Ergebnishaushalt Die Ergebnisrechnung zeigt künftig, wie weit die Gemeinde Aufwendungen aus kommunalen Dienstleistungen und Infrastruktur mit ihren Erträgen (aus Steuern, Ertragsanteilen, /HLVWXQJVHUO|VHQ XVZ ¿QDQ]LHUHQ NDQQ 'LH Ergebnisrechnung ist nicht nur für den Gesamthaushalt darzustellen, sondern auch für die einzelnen Gruppen (= Politikfelder). Es ist daher künftig leichter zu erkennen, wo der Zuschussbedarf inkl. der Nutzung der Infrastruktur liegt. Weiters kann die Ergebnisrechnung bis zu den Unterabschnitten dargestellt

„Die Ergebnisrechnung zeigt, wie Dienstleistungen und Infrastruktur finanziert werden können.“ 5

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2016

Zu den langfristigen Rückstellungen zählen jene für Abfertigungen, für Jubiläumszuwendungen, für Haftungen, für die Sanierung von Altlasten oder etwa für Pensionen (Wahlrecht). Rückstellungen für Abfertigungen alt bzw. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen werden in der Praxis von jeder Stadt und Gemeinde zu erstellen sein. Dazu sollten entsprechende Grundlagen erarbeitet und erste Vorkehrungen bereits jetzt in der Gemeinde getroffen werden. Ob Rückstellungen für Haftungen zu bilden sind, sollte jede Gemeinde sorgfältig prüfen. In der VRV 2015 § 30 (1) heißt es, dass für 1 Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen 2 Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen 3 siehe dazu § 28 VRV 2015


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