Evaluierung "Gemeindefinanzierung neu" in Oberösterreich

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ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

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Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Mit 1.1.2018 wurde die bisherige Gemeinde-Bedarfszuweisungsregelung des Landes Oberösterreich durch die „Gemeindefinanzierung neu“ ersetzt. Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Regelung leisten. Im Zentrum stehen dabei eine Analyse der veränderten finanziellen Verteilungen auf Gemeindeebene, eine finanzwirtschaftliche Betrachtung der Neuregelung sowie Einschätzungen von kommunalen Expertinnen und Experten hinsichtlich der Stärken und Schwächen.

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Zentrale Ergebnisse

Veränderte Verteilungswirkungen auf Gemeindeebene Im Jahr 2018 wurden 254 Mio. Euro an Gemeinde-Bedarfszuweisungen ausbezahlt. Diese verteilten sich auf mehrere Fonds (Abbildung 2):     

26 Prozent Strukturfonds: dient der Basisfinanzierung; Verteilung nach Finanzkraft, Einwohnerzahl und aufgabenorientierten Kriterien; 30 Prozent Härteausgleichsfonds: zum Haushaltsausgleich und Finanzkraftstärkung; Verteilung in Abhängigkeit des Haushaltsabganges und der Finanzkraft; 26 Prozent Projektfonds: zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten; in Abhängigkeit der Finanzkraft; 2 Prozent Regionalisierungsfonds: zur Förderung von Gemeinde-Kooperationen; in Abhängigkeit der Finanzkraft; 16 Prozent im Rahmen einer Sonderfinanzierung (gesonderte Projektfinanzierungen, BZMittel der Statutarstädte).

Durch die Neuregelung werden vor allem ländliche Gemeinden mittlerer Finanzkraft stärker gefördert als durch die bisherige Regelung. Bei finanzschwachen und kleinen Gemeinden liegen die Förderungen in einem ähnlichen Bereich wie bei der letzten Regelung. Verluste zeigen sich bei großen und überdurchschnittlich finanzstarken Zentren sowie im weiteren Umland von Zentren. Dies ist in den Anteilsverschiebungen an der Summe der BZ-Mittel gut erkennbar (Abbildung 4, Abbildung 7, Abbildung 10): 

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deutliche Anteilszuwächse bei den Gemeinden von 1.000 bis 2.500 EW (+2,7 Prozent Anteil), Rückgänge bei den Gemeinden von 2.501 bis 5.000 EW (-1,1 Prozent) und bei Statutarstädten (-1,0 Prozent); deutliche Anteilszuwächse bei Gemeinden des mittleren Finanzkraft-Quintils (+2,9 Prozent Anteil), Rückgänge bei den Gemeinden der beiden finanzkräftigeren Quintile (-1,6 Prozent im 4. FK-Quintil, -2,0 Prozent im 5. FK-Quintil); deutliche Anteilszuwächse bei Gemeinden im ländlichen Raum (+3,9 Prozent), Rückgänge bei den urbanen Zentren (-1,8 Prozent) und dem ländlichen Raum im Umland von Zentren (-1,2 Prozent) (siehe Abbildung 21).


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