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Gebühren: Neues Nachschlagewerk für die Praxis

Gebührenkalkulation

Neues Nachschlagewerk für die Praxis erschienen.

von Peter Biwald, Sabine Bollinger, Florian Koci und Dalilah Pichler

Peter Biwald

Dalilah Pichler

Vierzehn Jahre nach Erscheinen des Bandes „Kalkulation von Gebühren und Entgelten“ war es an der Zeit, den Praxisleitfaden vollständig zu überarbeiten. Die Neuauflage, unter teilweise neuer Autorenschaft, wurde um aktuelle Erkenntnisse der Fachwelt wie auch der Judikatur ergänzt und die Kalkulationsbeispiele aus der Praxis der Ge bührenhaushalte aktualisiert.

Gebühren dienen der Finanzierung der Daseinsvorsorge wie auch der Erreichung sachpolitischer Ziele. Bei den Gemeinden reichen diese Leistungen von der Ver- und Entsorgung (insbesondere Abfall, Wasser und Kanal), über den Sozial- und Kultur bereich bis hin zu Infrastrukturleistungen. Der Stellenwert der Gebühren hat in den letzten Jahren tendenziell zugenommen. Sie ge hören damit nach den Ertragsanteilen und eigenen Steuern zu den wichtigsten Einnahmen. Eine solide betriebswirtschaftliche Kalkulation ist deshalb enorm wichtig, um die Finanzierung der Daseinsvorsorge zu sichern.

Peter Biwald, Sabine Bollinger, Florian Koci, Dalilah Pichler

Gebührenkalkulation

Leitfaden für die Praxis

www.kdz.or.at 24

Österreichischer Städtebund Neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten der Gebührenhaushalte kommen noch die rechtlichen Fragen hinzu. Denn werden Überschüsse erzielt, entbrennt eine Diskussion wie mit diesen rechtskonform umzugehen ist. Auch die Berücksichtigung von Folgekosten ist oft nicht eindeutig und sollte auf einem nachvollziehbaren Argumentarium basieren.

Leitfaden für die Praxis

Diese Themen werden im neuen Band „Gebührenkalkulation – Leitfaden für die Praxis“ ausführlich behandelt. Die Publikation stellt die Entwicklung der Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis in Bezug auf die Ermittlung der Kostenüberschüsse und deren Verwendung im inneren Zusammenhang mit den Gebührenhaushalten in den Fokus. Im Folgenden sollen beispielhaft Fragen, die im Leitfaden behandelt werden, auszugsweise beantwortet werden:

Wie hoch dürfen Gebühren sein?

Die Gebühren dürfen nach dem Finanzausgleichsgesetz (derzeit FAG 2017) das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtung oder Anlage sowie für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung einer die Art der Einrichtung oder Anlage entsprechenden Lebensdauer nicht übersteigen. Die Gebühren können also bis zu 200 Prozent der Kosten für die Bereitstellung der Leistung betragen. Der Verfassungsgerichtshof erkennt in seiner Rechtsprechung an, dass der Gebührenkalkulation ein betriebswirtschaftlicher Kostenbegriff zugrunde gelegt wird.

Wie können Überschüsse verwendet werden?

Gebühren sind keine Steuern, da es für die Leistung einer Gebühr eine konkrete Gegenleistung gibt. Folglich sind in Gebührenhaushalten erzielte Überschüsse im inneren Zusammenhang mit diesen zu verwenden. Dazu zählen insbesondere: • Rücklagenzuführung im Gebührenhaushalt; • Rückführung in den allgemeinen

Haushalt (wenn in der Vergangenheit

Zuführungen aus diesem an den

Gebührenhaushalt erfolgt sind); • Folgekosten im inneren Zusammenhang mit dem Gebührenhaushalt – insbesondere in den Bereichen Gemeindestraßen, Hochwasser- und

Katastrophenschutz, Klimaschutz, öffentliche WC-Anlagen und Teile der

Straßenreinigung; • Verfolgen von Lenkungszielen, z.B. ökologische, wie das Schaffen von Anreizen zu sorgsamem Wasserverbrauch oder zur Mülltrennung bzw. Reduktion des

Abwasser- oder Abfallaufkommens; • Abdecken von Kostenunterdeckungen aus Vor-Perioden, wobei der Verfassungsgerichtshof einen Durchrechnungszeitraum von jedenfalls bis zu zehn

Jahren anerkennt.

Was ist zusammenfassend zu tun?

Die Beurteilung der ordnungsgemäßen Verwendung der Kostenüberschüsse im Zusammenhang mit dem Gebührenhaushalt ist ein mehrstufiger Prozess. Der Ausgangspunkt ist die Ermittlung der Kosten und der Kostendeckung. Dies hat in einem mehrjährigen – jedenfalls bis zu zehnjährigen – Betrachtungszeitraum zu erfolgen. Sind in diesem Betrachtungszeitraum Kostenüberschüsse entstanden, erfolgt im nächsten Schritt der Nachweis der Verwendung dieser Überschüsse. Verbleibende Überschüsse sind dann jedenfalls ordnungsgemäß verwendet, wenn lenkungspolitische Ziele verfolgt und diese auch erreicht werden. Andernfalls bzw. falls keine lenkungspolitischen Ziele verfolgt werden, sind künftige nicht ordnungsgemäß verwendete Überschüsse in den Gebührenhaushalt rückzuführen.

Das KDZ unterstützt Sie mit dem Gebührencheck bei der richtigen Kostenermittlung, wie weit Überschüsse für Folgekosten im inneren Zusammenhang mit den Gebührenhaushalten verwendet werden und inwieweit lenkungspolitische Ziele erreicht wurden. <

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Mag. Peter Biwald Tel: +43 1 892 34 92-15 Mobil: +43 676 849 579 15 Mail: biwald@kdz.or.at Dalilah Pichler, MSc Tel: +43 1 892 34 92-25 Mobil: +43 676 849 579 25 Mail: pichler@kdz.or.at

AD PERSONAM

Mag. Sabine Bollinger ist seit 1997 als Juristin im Magistrat der Stadt Wien tätig. Seit 2020 leitet sie das Referat Strategisches Abgabenrecht und Legistik und ist dabei insbesondere mit Fragestellungen im Zusammenhang mit Landes- und Gemeindeabgaben befasst.

Foto: privat

AD PERSONAM

Mag. Florian Koci ist seit 2015 als Jurist im Magistrat der Stadt Wien tätig. Seit 2016 ist er mit der Begutachtung legistischer Vorhaben, die im Zusammenhang mit der Änderung von Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben stehen, befasst.

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