FINANZWIRTSCHAFT
Gebührenkalkulation Neues Nachschlagewerk für die Praxis erschienen. von Peter Biwald, Sabine Bollinger, Florian Koci und Dalilah Pichler
Peter Biwald
Dalilah Pichler
ierzehn Jahre nach Erscheinen des Bandes „Kalkulation von Gebühren und Entgelten“ war es an der Zeit, den Praxisleitfaden vollständig zu überarbeiten. Die Neuauflage, unter teilweise neuer Autorenschaft, wurde um aktuelle Erkenntnisse der Fachwelt wie auch der Judikatur ergänzt und die Kalkulationsbeispiele aus der Praxis der Gebührenhaushalte aktualisiert.
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Neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten der Gebührenhaushalte kommen noch die rechtlichen Fragen hinzu. Denn werden Überschüsse erzielt, entbrennt eine Diskussion wie mit diesen rechtskonform umzugehen ist. Auch die Berücksichtigung von Folgekosten ist oft nicht eindeutig und sollte auf einem nachvollziehbaren Argumentarium basieren.
Gebühren dienen der Finanzierung der Daseinsvorsorge wie auch der Erreichung sachpolitischer Ziele. Bei den Gemeinden reichen diese Leistungen von der Ver- und Entsorgung (insbesondere Abfall, Wasser und Kanal), über den Sozial- und Kulturbereich bis hin zu Infrastrukturleistungen. Der Stellenwert der Gebühren hat in den letzten Jahren tendenziell zugenommen. Sie gehören damit nach den Ertragsanteilen und eigenen Steuern zu den wichtigsten Einnahmen. Eine solide betriebswirtschaftliche Kalkulation ist deshalb enorm wichtig, um die Finanzierung der Daseinsvorsorge zu sichern.
Leitfaden für die Praxis
Peter Biwald, Sabine Bollinger, Florian Koci, Dalilah Pichler
Gebührenkalkulation Leitfaden für die Praxis
www.kdz.or.at
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Österreichischer Städtebund
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KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #2 2021
Diese Themen werden im neuen Band „Gebührenkalkulation – Leitfaden für die Praxis“ ausführlich behandelt. Die Publikation stellt die Entwicklung der Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis in Bezug auf die Ermittlung der Kostenüberschüsse und deren Verwendung im inneren Zusammenhang mit den Gebührenhaushalten in den Fokus. Im Folgenden sollen beispielhaft Fragen, die im Leitfaden behandelt werden, auszugsweise beantwortet werden:
Wie hoch dürfen Gebühren sein? Die Gebühren dürfen nach dem Finanzausgleichsgesetz (derzeit FAG 2017) das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtung oder Anlage sowie für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung einer die Art der Einrichtung oder Anlage entsprechenden Lebensdauer nicht übersteigen. Die Gebühren können also bis zu 200 Prozent der Kosten für die Bereitstellung der Leistung betragen. Der Verfassungsgerichtshof erkennt in seiner Rechtsprechung an, dass der Gebührenkalkulation ein betriebswirtschaftlicher Kostenbegriff zugrunde gelegt wird.