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Aufbau des Ergebnishaushalts Eine kurze Einführung in die Darstellung des Ergebnisses

Aufbau des Ergebnishaushalts

Michael Dessulemoustier-Bovekercke (MSCT)

Ergebnisrechnung als Teil des gesamten Haushalts: Der Haushaltsgrundsatz der VRV 2015 besagt, dass anstelle der bisherigen Haushaltsvollziehung durch Anordnung und Ausführung in Form der kameralen Buchführung eine integrierte Haushaltsrechnung, bestehend aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt in Form einer DreiKomponenten-Rechnung vorzunehmen ist.Im Ergebnishaushalt sind nach § 3 Abs 2 VRV 2015 alle Erträge und Aufwendungen periodengerecht abzugrenzen. Der Ergebnishaushalt ist als Ergebnisvoranschlag und Ergebnisrechnung zu führen.

In der Ergebnisrechnung – als Teil des Ergebnishaushalts – werden die so genann

Abbildung 1: Erträge

MVAG- Ebene MVAGCode

1 Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit 211

2 Erträge aus eigenen Abgaben 2111 2 Erträge aus Ertragsanteilen 2112 2 Erträge aus Gebühren 2113 2 Erträge aus Leistungen 2114 2 Erträge aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit 2115 2 Erträge aus Veräußerung und sonstige Erträge 2116 2 Nicht finanzierungswirksame operative Erträge 2117

1 Erträge aus Transfers 212

2 Transferertrag von Trägern des öffentlichen Rechts 2121 2 Transferertrag von Beteiligungen 2122 2 Transferertrag von Unternehmen (mit Finanzunternehmen) 2123 2 Tr ansferertrag von Haushalten und Organisationen ohne Erwerbscharakter 2124 2 Transferertrag vom Ausland 2125 2 Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und Betrieben der Gebietskörperschaft und der Gebietskörperschaft 2126

2 Nicht finanzierungswirksamer Transferertrag 2127

1 Finanzerträge 213

2 Erträge aus Zinsen 2131 2 Erträge aus Zinsen aus derivativen Finanzinstrumenten ohne Grundgeschäft 2132

2 Erträge aus Gewinnentnahmen von marktbestimmten Betrieben 2133 2 Sonstige Finanzerträge 2134 2 Erträge aus Dividenden/Gewinnausschüttungen 2135 2 Sonstige nicht finanzierungswirksame Finanzerträge 2136 SU Summe Erträge 21

ten Erfolgskonten dargestellt und das so genannte Nettoergebnis der Gemeinde ermittelt. Dieses ergibt sich aus der Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen. Die Ergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Dabei werden die Aufwendungen nach ihrem Inhalt ausgewiesen und nicht nach jenen Bereichen, in welchen sie entstanden sind.

Inhalt des Ergebnishaushalts

Erträge stellen dabei Wertzuwächse dar, wobei es auf den Zeitpunkt der Zahlung nicht ankommt. Aufwendungen resultieren aus einem Werteverzehr, wobei es auch hier nicht auf den Zahlungszeitpunkt ankommt. Die Bestimmung des § 15 Abs 1 VRV 2015 letzter Satz regelt, dass Wertzuwächse und Werteverzehr nur aus Vorgängen mit fremden Dritten und nicht aus bloß internen Verrechnungen resultieren dürfen.

Im Ergebnishaushalt sind alle Erträge und Aufwendungen periodengerecht abzugrenzen. In der Ergebnisrechnung werden die so genannten Erfolgskonten dargestellt. Das sich nach Rücklagenbewegungen ergebende Nettoergebnis wird in den Vermögenshaushalt übernommen. Diese Buchung ist die letzte im Rahmen der jährlichen Abschlusserstellung. Sämtliche Erfolgskonten sind damit ausgeglichen (saldiert) und werden damit nur indirekt über den Ergebnisvortrag ins nächste Jahr übertragen.

Gliederung

Anders als beim Vermögens- und Finanzierungshaushalt, gibt die VRV 2015 keine eindeutige Mindestgliederung für die Ergebnisrechnung vor (vgl § 11 Abs 1 VRV 2015 über die Mindestgliederung des Finanzierungsvoranschlages sowie § 18 über die Mindestgliederung der Vermögensrechnung). Grundsätzlich unterscheidet die VRV 2015 zwischen Erträgen aus der operativen Verwaltungstätigkeit, Erträgen aus Transfers und Finanzerträgen. Die Erträge stellen sich nach der Anlage 1a zur VRV 2015 wie folgt dar (siehe Abbildung 1). Diese (Mindest-)Gliederung entspricht der Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppe 1, wie sie in Anlage 1a zur VRV 2015 dargestellt ist. Als Aufwand wird ein Wertverbrauch verstanden, der unabhängig vom Zahlungszeitpunkt zu einem Einsatz von Personal oder Verbrauch von Material führt. Die Aufwendungen lt Anlage 1a zur VRV gliedern sich wie folgt (siehe Abbildung 2). Anders als bei den beiden anderen Rechnungen ist nicht konkretisiert, dass diese Gliederung ein Mindestmaß darstellt. Die Notwendigkeit dieser Mindestgliederung ergibt sich aber daraus, dass der Ergebnisund der Finanzierungsvoranschlag nebeneinander dargestellt werden können.

Hinsichtlich der geforderten Periodenreinheit ist anzumerken, dass Aufwendungen und Erträge in jener Periode dargestellt sein sollen, der sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Abgrenzungen erfolgen über die so genannten Rechnungsabgrenzungsposten (vgl Anlage 1c zur VRV 2015).

Abbildung 2: Aufwendungen

MVAG- Ebene MVAGCode

1 Personalaufwand 221

2 Personalaufwand (Bezüge, Nebengeb., Mehrleistungen) 2211 2 Gesetzlicher und freiwilliger Sozialaufwand 2212 2 Sonstiger Personalaufwand 2213 2 Nicht finanzierungswirksamer Personalaufwand 2214 2 Sachaufwand (ohne Transferaufwand) 222 2 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren 2221 2 Verwaltungs- und Betriebsaufwand 2222 2 Leasing- und Mietaufwand 2223 2 Instandhaltung 2224 2 Sonstiger Sachaufwand 2225 2 Nicht finanzierungswirksamer Sachaufwand 2226

1 Transferaufwand (laufende Transfers und Kapitaltransfers) 223

2 Transferaufwand an Träger des öffentlichen Rechts 2231 2 Transferaufwand an Beteiligungen 2232 2 Transferaufwand an Unternehmen (mit Finanzunternehmen) 2233 2 Transferaufwand an Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter 2234

2 Transferaufwand an das Ausland 2235 2 Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und Betrieben der Gebietskörperschaft und der Gebietskörperschaft 2236

2 Nicht finanzierungswirksamer Transferaufwand 2237

1 Finanzaufwand 224

2 Zinsen aus Finanzschulden , Finanzierungsleasing, Forderungskauf und derivativen Finanzinstrumenten mit Grundgeschäft 2241

2 Zinsen und sonstige Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten ohne Grundgeschäft 2242

2 Gewinnentnahmen von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gebietskörperschaft (innerhalb der Gebietskörperschaft) 2243

2 Sonstiger Finanzaufwand 2244 2 Nicht finanzierungswirksamer Finanzaufwand 2245 SU Summe Aufwendungen 22

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