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Aufbau der Vermögensrechnung Die Darstellung des Vermögens in kurzer Form

Aufbau der Vermögensrechnung

Michael Dessulemoustier-Bovekercke (MSCT)

Im Vermögenshaushalt werden das langund kurzfristige Vermögen und die lang- und kurzfristigen Fremdmittel dargestellt. Der Vermögenshaushalt ist jedenfalls als Vermögensrechnung zu führen. Als einziger Bestandteil des Gemeindehaushalts ist ein Vermögensvoranschlag nicht zwingend erforderlich. Die VRV 2015 sieht eine Gesamtvermögensrechnung vor, welche die Zielsetzungen und Besonderheiten des öffentlichen Sektors berücksichtigt.

Das Ziel besteht in der einheitlichen und vollständigen Darstellung von Vermögen und Schulden. Die Gliederung der Vermögensrechnung orientiert sich an den Vorgaben des IPSAS 1 Presentation of Financial Statements und weicht damit deutlich von der gewohnten Gliederung des UGB in Anlage- und Umlaufvermögen bzw. Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ab.

Gliederung der Vermögensrechnung

Die Mindestgliederung einer Vermögensrechnung stellt sich wie folgt dar (siehe Abb. 1).

Zum langfristigen Vermögen werden alle Vermögenswerte gezählt, die länger als ein Jahr in der Gemeinde eingesetzt werden, langfristig gebunden sind und dazu bestimmt sind, der Gemeinde dauerhaft zu dienen. Als kurzfristiges Vermögen werden hingegen alle Vermögenswerte bezeichnet, die innerhalb eines Jahres verbraucht oder in liquide Mittel umgewandelt werden, zum baldigen Verbrauch oder zur Veräußerung innerhalb des Finanzjahres bestimmt sind.

Im kurzfristigen Vermögen wird auch die aktive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen – hierbei handelt es sich um Ausgaben vor dem 31.12., die jedoch Aufwendungen betreffen, die zeitlich erst nach dem 31.12. anfallen. Unter den langfristigen Fremdmitteln sind alle langfristigen, mit einer voraussichtlichen Behaltedauer von mehr als einem Jahr versehenen Finanzschulden, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Unter den kurzfristigen Fremdmitteln sind Finanzschulden, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen, von denen auszugehen ist, dass sie binnen einen Jahres in Zahlungsströme umgewandelt werden und damit „verbraucht“ werden. Ebenso sind auch die passiven Rechnungsabgrenzungen zugeordnet. Es handelt sich dabei um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, in jenem Ausmaß, in dem sie einen Ertrag für einen Zeitraum nach diesem Tag darstellen. Die kurzfristigen Fremdmittel weisen eine ähnliche Zusammensetzung wie die langfristigen auf. Die Vermögensrechnung hat im Rechnungsabschluss zumindest die Hauptposten und die darunterliegende zweite Ebene (Postenbezeichnungen mit römischen Zahlen) zu enthalten. In welchen Fällen auch die dritte Gliederungsebene anzuwenden ist, wird von der VRV 2015 hingegen nicht geregelt. Auch wenn keine Verpflichtung zur Erstellung eines Voranschlags für den Vermögenshaushalt besteht, darf ein derartiger Vermögensvoranschlag überdacht werden. Für die Veranschlagung der nicht finanzierungswirksamen Aufwendungen, welche sich aus Veränderungen im Vermögen oder in Fremdmitteln ergeben können, kann ein Voranschlag sinnvoll sein. Zudem wird sich bei einer Aufstellung eines Ergebnisvoranschlags und eines Finanzierungsvoranschlags aufgrund der integralen Verknüpfung der drei Rechenwerke der Vermögensvoranschlag in einem Großen Ausmaß bereits ergeben. Insbesondere die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte und die Dotierung von Personalrückstellungen werden eine wesentliche Auswirkung auf den Ergebnisvoranschlag haben. Diese Veränderungen können jedoch nur mit der Veranschlagung der jeweiligen Vermögensposten für die jeweils folgende Jahr ermittelt werden. In Abbildung 2 sind die Inhalte der Posten der Vermögensrechnung in kurzer Form zusammengefasst.

Abbildung 1: Schematische Darstellung der Vermögensrechnung

AKTIVA PASSIVA

Langfristiges Vermögen Nettovermögen (Ausgleichsposten)

A.I Immaterielle Vermögenswerte C.I Saldo der Eröffnungsbilanz

A.II Sachanlagen C.II Kumuliertes Nettoergebnis

A.III Aktive Finanzinstrumente / C.III Haushaltsrücklagen Langfristiges Finanzvermögen C.IV Neubewertungsrücklagen

A.IV Beteiligungen C.V Fremdwährungs

A.V Langfristige Forderungen umrechnungsrücklagen

Kurzfristiges Vermögen Sonderposten Investitionszuschüsse

B.I Kurzfristige Forderungen

B.II Vorräte Langfristige Fremdmittel

B.III Liquide Mittel E.I Langfristige Finanzschulden

B.IV Aktive Finanzinstrumente/ E.II Langfristige Verbindlichkeiten Kurzfristiges Finanzvermögen E.III Langfristige Rückstellungen

B.V Aktive Rechnungsabgrenzung

Kurzfristige Fremdmittel F.I Kurzfristige Finanzschulden F.II. Kurzfristige Verbindlichkeiten F.III Kurzfristige Rückstellungen F.IV Passive Rechnungsabgrenzung

Abbildung 2: Posten der Vermögensrechnung und deren Inhalt

langfristige Vermögenswerte

Immaterielle Vermögensrechte Aktivierungsfähige Rechte, z. B. Software Sachanlagen Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur, wie z. B. Straßenbauten, Brücken, Tunnel Gebäude und Bauten, z. B. Schulen, Wohngebäude, Amtsgebäude Wasser- und Kanalisationsbauten, Technische Anlagen, Fahrzeuge und Maschinen Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kulturgüter Geleistete Anzahlungen für Anlagen und Anlagen in Bau

Aktive Finanzinstrumente / Langfristiges Finanzvermögen

bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinstrumente, zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente Partizipations- und Hybridkapital, derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft Beteiligungen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und an assoziierten Unternehmen, sonstige Beteiligungen und verwaltete Einrichtungen, die der Kontrolle unterliegen Forderungen Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus gewährten Darlehen und andere langfristige Forderungen

kurzfristige Vermögenswerte

Kurzfristige Forderungen Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, aus Abgaben Sonstige kurzristige Forderungen auch aus der nicht voranschlagswirksame Gebarung Vorräte Ersatzteile, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Altmaterial, Baustoffe, Unfertige und fertige Erzeugnisse Für Distributionszwecke vorgesehene Vorräte Sonstige Vorräte und gegebene Anzahlungen Liquide Mittel Kassa, Bankguthaben, Schecks, Zahlungsmittelreserven, Zahlungsmitteläquivalente Aktive Finanzinstrumente/ Kurzfristiges Finanzvermögen Aktive Rechnungsabgrenzung

langfristige Fremdmittel

Finanzschulden Langfristige Finanzschulden, z. B. aus Investitionsdarlehen Langfristige Forderungen (-) und langfristige Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten mit Grundgeschäft Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten, Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Rückstellungen Rückstellungen für Abfertigungen und für Jubiläumszuwendungen Rückstellungen für Haftungen, Rückstellungen für Sanierung von Altlasten Rückstellungen für Pensionen für Beamte (fakultativ), Rückstellungen für Betriebspensionen (fakultativ) Sonstige langfristige Rückstellungen

kurzfristige Fremdmittel

Finanzschulden kurzfristige Forderungen (-) und langfristige Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten mit Grundgeschäft Finanzschulden gegenüber öffentlichen Finanzunternehmen kurzfristig (ÖBFA-Barvorlagen), Sonstige kurzfristige Finanzschulden Verbindlichkeiten Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Abgaben Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (auch nicht voranschlagswirksam) Rückstellungen Rückstellungen für Prozesskosten Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechungen sonstige kurzfristige Rückstellungen"

Passive Rechnungsabgrenzung

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