public Sonderheft VRV 2015

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Aufbau der Vermögensrechnung Michael Dessulemoustier-Bovekercke (MSCT)

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m Vermögenshaushalt werden das langund kurzfristige Vermögen und die

lang- und kurzfristigen Fremdmittel dargestellt. Der Vermögenshaushalt ist jedenfalls als Vermögensrechnung zu führen. Als

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einziger Bestandteil des Gemeindehaushalts ist ein Vermögensvoranschlag nicht zwingend erforderlich. Die VRV 2015 sieht eine Gesamtvermögensrechnung vor, welche die Zielsetzungen und Besonderheiten des öffentlichen Sektors berücksichtigt. Das Ziel besteht in der einheitlichen und vollständigen Darstellung von Vermögen und Schulden. Die Gliederung der Vermögensrechnung orientiert sich an den Vorgaben des IPSAS 1 Presentation of Financial Statements und weicht damit deutlich von der gewohnten Gliederung des UGB in Anlage- und Umlaufvermögen bzw. Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ab.

Gliederung der Vermögensrechnung Die Mindestgliederung einer Vermögensrechnung stellt sich wie folgt dar (siehe Abb. 1).

Unter den langfristigen Fremdmitteln sind alle langfristigen, mit einer voraussichtli-

Auch wenn keine Verpflichtung zur Erstel-

chen Behaltedauer von mehr als einem Jahr

genshaushalt besteht, darf ein derartiger Vermögensvoranschlag überdacht werden. Für die Veranschlagung der nicht finanzie-

versehenen Finanzschulden, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Unter den kurzfristigen Fremdmitteln sind Finanzschulden, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen, von denen auszugehen ist, dass sie binnen einen Jahres in Zahlungsströme umgewandelt werden und damit „verbraucht“ werden. Ebenso sind auch die passiven Rechnungsabgrenzungen zugeordnet. Es handelt sich dabei um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, in jenem Ausmaß, in dem sie einen Ertrag für einen Zeitraum nach diesem Tag darstellen. Die kurzfristigen Fremdmittel weisen eine ähnliche Zusammensetzung wie die langfristigen auf. Die Vermögensrechnung hat im Rechnungsabschluss zumindest die Hauptposten und die darunterliegende zweite Ebene (Postenbezeichnungen mit römischen Zahlen) zu enthalten. In welchen Fällen auch die dritte Gliederungsebene anzuwenden ist, wird von der VRV 2015 hingegen nicht geregelt.

Zum langfristigen Vermögen werden alle Vermögenswerte gezählt, die länger als ein Jahr in der Gemeinde eingesetzt werden, langfristig gebunden sind und dazu bestimmt sind, der Gemeinde dauerhaft zu dienen. Als kurzfristiges Vermögen werden hingegen alle Vermögenswerte bezeichnet, die innerhalb eines Jahres verbraucht oder in liquide Mittel umgewandelt werden, zum baldigen Verbrauch oder zur Veräußerung innerhalb des Finanzjahres bestimmt sind. Im kurzfristigen Vermögen wird auch die aktive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen – hierbei handelt es sich um Ausgaben vor dem 31.12., die jedoch Aufwendungen betreffen, die zeitlich erst nach dem 31.12. anfallen.

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lung eines Voranschlags für den Vermö-

rungswirksamen Aufwendungen, welche sich aus Veränderungen im Vermögen oder in Fremdmitteln ergeben können, kann ein Voranschlag sinnvoll sein. Zudem wird sich bei einer Aufstellung eines Ergebnisvoranschlags und eines Finanzierungsvoranschlags aufgrund der integralen Verknüpfung der drei Rechenwerke der Vermögensvoranschlag in einem Großen Ausmaß bereits ergeben. Insbesondere die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte und die Dotierung von Personalrückstellungen werden eine wesentliche Auswirkung auf den Ergebnisvoranschlag haben. Diese Veränderungen können jedoch nur mit der Veranschlagung der jeweiligen Vermögensposten für die jeweils folgende Jahr ermittelt werden. In Abbildung 2 sind die Inhalte der Posten der Vermögensrechnung in kurzer Form zusammengefasst.

Abbildung 1: Schematische Darstellung der Vermögensrechnung AKTIVA

PASSIVA

Langfristiges Vermögen A.I Immaterielle Vermögenswerte A.II Sachanlagen A.III Aktive Finanzinstrumente / Langfristiges Finanzvermögen A.IV Beteiligungen A.V Langfristige Forderungen

Nettovermögen (Ausgleichsposten) C.I Saldo der Eröffnungsbilanz C.II Kumuliertes Nettoergebnis C.III Haushaltsrücklagen C.IV Neubewertungsrücklagen C.V Fremdwährungsumrechnungsrücklagen

Kurzfristiges Vermögen B.I Kurzfristige Forderungen B.II Vorräte B.III Liquide Mittel B.IV Aktive Finanzinstrumente/ Kurzfristiges Finanzvermögen B.V Aktive Rechnungsabgrenzung

Sonderposten Investitionszuschüsse Langfristige Fremdmittel E.I Langfristige Finanzschulden E.II Langfristige Verbindlichkeiten E.III Langfristige Rückstellungen Kurzfristige Fremdmittel F.I Kurzfristige Finanzschulden F.II. Kurzfristige Verbindlichkeiten F.III Kurzfristige Rückstellungen F.IV Passive Rechnungsabgrenzung


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