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Anlagen zum Voranschlag gemäß VRV 2015

Robert Blöschl (KDZ)

Auch mit der neuen VRV sind im Rahmen der Voranschlagserstellung einige Anlagen zu befüllen. Die Anlagen dienen einerseits dazu, bestimmte Informationen des Voranschlags für die Leserin oder den Leser übersichtlich aufzubereiten und andererseits dazu, Zusatzinformationen bereitzustellen.

Was ist zu beachten?

Die Anlagen geben jene Inhalte vor, welche mindestens enthalten sein müssen. Jeder Gemeinde steht es frei, zusätzliche Informationen bereitzustellen. An mancher Stelle kann es durchaus sinnvoll sein, gemeindespezifische Sachverhalte abzubilden.

Selbstverständlich dürfen keine Informationen vorenthalten werden. Dies bedeutet, dass auch leere Zeilen und Spalten

Anlage 6a Nachweis über Transferzahlungen gemäß VRV 2015

Transferzahlungen von/an Bund, Bundesfonds, Bundeskammern

Art Summe Einzahlungen Summe Auszahlungen Kapitaltransfers 96.200,00 0,00

laufende Transfers 264.400,00 0,00

Transferzahlungen von/an Länder, Landesfonds, Landeskammern

Art Summe Einzahlungen Summe Auszahlungen Kapitaltransfers 1.313.600,00 0,00

laufende Transfers 1.210.000,00 1.587.900,00

Transferzahlungen von/an Gemeinden, Gemeindeverbände, Gemeindefonds

Art Summe Einzahlungen Summe Auszahlungen Kapitaltransfers 0,00 0,00

laufende Transfers 23.000,00 2.451.000,00

Transferzahlungen von/an Sozialversicherungsträger

Art Summe Einzahlungen Summe Auszahlungen Kapitaltransfers 0,00 0,00

laufende Transfers 0,00 0,00

Transferzahlungen von/an sonst. Träger des öffentlichen Rechts

Art Summe Einzahlungen Summe Auszahlungen Kapitaltransfers 134.000,00 0,00

laufende Transfers 7.000,00 175.000,00

Quelle: KDZ, 2018. dargestellt werden müssen, denn auch dies stellt eine Form von Information dar. Nur wenn eine Anlage vollkommen leer wäre, kann die Darstellung unterbleiben. Dieser Fall wird im Voranschlag jedoch selten auftreten.

Welche Anlagen sind zu befüllen?

Die Personalplanung der Gemeinde muss dem Voranschlag beigefügt werden. Diese Planung war bisher als Dienstpostenplan bekannt und wird nun als Stellenplan bezeichnet. Nachdem die VRV 2015 die genaue Struktur des Stellenplans nicht vorgibt, können die bisher verwendeten Dienstpostenpläne weiterverwendet werden. Dabei sind die landesrechtlichen Vorgaben zu beachten.

Der Nachweis über die geflossenen Transferzahlungen war auch bisher zu erstellen. Da es sich um Zahlungen handelt, sind die Werte des Finanzierungshaushalts heranzuziehen. Die Gliederung hat zumindest nach Teilsektoren des Staates zu erfolgen. Für die Gemeinden wird es nicht viel Aufwand bedeuten, diesen Nachweis zu befüllen, da sämtliche Informationen aus der Buchhaltung übernommen werden können. Es ist damit zu rechnen, dass die EDV-Anbieter eine automatische Befüllung programmieren.

Mit der neuen VRV ändert sich das System der Haushaltsrücklagen. Haushaltsrücklagen werden aus dem Nettoergebnis gebildet und auf der Passivseite des Vermögenshaushalts ausgewiesen. Handelt es sich um finanzierte Rücklagen, ist gleichzeitig auf der Aktivseite eine Zahlungsmittelreserve zu bilden. Der neue Nachweis über die Rücklagenveränderung enthält somit neben der Rücklagenent-

wicklung auch die Stände der zugeordneten Zahlungsmittelreserven. Bei nicht finanzierten Rücklagen werden keine Zahlungsmittelreserven ausgewiesen. Werden innere Darlehen1 vergeben, sind diese ebenfalls in der Anlage darzustellen. Ein Hinweis auf den Hintergrund der Darlehensvergabe ist jedenfalls anzuraten.

Der Schuldennachweis weicht in einigen Punkten von der bisherigen Darstellung ab. Die bestehende Einteilung nach der Bedeckungsart wurde nicht übernommen. Eine Bedeckungsart wäre z. B. Schulden, deren Schuldendienst mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen wird. Die Finanzschulden sind nur nach der Art der Gläubigerin oder des Gläubigers zu gliedern. Die geforderten Informationen zum einzelnen Darlehen überschneiden sich in weiten Teilen mit den auch bisher ausgewiesenen Daten (Währung, ursprüngliche Darlehenshöhe, Buchwert zu Beginn des Voranschlagsjahrs, Zugänge, Tilgungen usw.). Anzumerken ist, dass der Schuldzweck nicht mehr verpflichtend angegeben werden muss. Zum besseren Verständnis für die Empfängerinnen und Empfänger des Voranschlags ist es jedoch durchaus sinnvoll, diese Information zu ergänzen.

Vergütungen innerhalb der Gemeinde sind jedenfalls dann zu veranschlagen, wenn es sich um Entgelte für tatsächlich erbrachte Leistungen von wirtschaftlichen Unternehmungen, Betrieben und betriebsähnlichen Einrichtungen, oder an solche handelt. Die veranschlagten Vergütungen sind in einem eigenen Nachweis auf Ebene der Gruppen des Ansatzverzeichnisses abzubilden. Es handelt sich hierbei um die internen Erträge und Aufwendungen, also um jene Werte, welche im Ergebnisvoranschlag budgetiert wurden.

Eine Sonderstellung nimmt der Voranschlagsquerschnitt ein. Diesen gibt es auch weiterhin, die Bedeutung wird je-

1 In einigen Gemeinden ist die Praxis verbreitet, innere Darlehen zu vergeben. Dies bedeutet, dass ein Funktionsbereich einem anderen Funktionsbereich Liquidität in Form eines Darlehens zur Verfügung stellt. doch deutlich abnehmen, da die neue Haushaltsstruktur dem Querschnitt sehr ähnlich ist. Der Voranschlagsquerschnitt dient der Herleitung des Finanzierungssaldos gemäß den Regelungen des ESVG 2010.

Derzeit wird der Querschnitt, wie er in der Anlage zur VRV enthalten ist, seitens der Statistik Austria überarbeitet. Laut Informationen der Statistik Austria müssen alle drei Komponenten (Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt) für die Berechnung herangezogen werden. Dies ist jedoch im Voranschlag nicht möglich, da der Vermögenshaushalt nicht veranschlagt wird. Auf Basis dieser unterschiedlichen Datengrundlage (exkl./inkl. Vermögenshaushalt) könnte es daher sein, dass die Berechnung des Finanzierungssaldos in Voranschlag und Rechnungsabschluss abweicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Querschnitt vorerst wie verordnet umzusetzen ist und es nach der erstmaligen Umsetzung zu einer weiteren Novelle kommt.

Anlage 6f: Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen, VRV 2015

Gruppenebene Erträge Aufwendungen

0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

140.000,00 17.000,00 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 0,00 0,00 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 4.900,00 135.000,00 3 Kunst, Kultur und Kultus 0,00 35.000,00 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 0,00 0,00 5 Gesundheit 0,00 2.100,00 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 0,00 100.000,00 7 Wirtschaftsförderung 0,00 8.700,00 8 Dienstleistungen 1.154.000,00 1.001.100,00 9 Finanzwirtschaft 0,00 0,00

Summe 1.298.900,00 1.298.900,00

Quelle: KDZ, 2018.

Erforderliche Anlagen zum Voranschlag

Anlage Inhalte

– Stellenplan für den Gesamthaushalt Angabe der im Voranschlagsjahr erforderlichen Dienstposten der Beamten, der Vertragsbediensteten und der ständigen sonstigen Bediensteten 5b Voranschlagsquerschnitt Finanzierungssaldo der Gebietskörperschaft gemäß ESVG ("Maastricht-Ergebnis") 6a Nachweis über Transferzahlungen Gliederung der Ein- und Auszahlungen aus Transfers nach Teilsektoren des Staates

6b Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven

6c Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst

6f Nachweis über haushaltinterne Vergütungen Entwicklung der Haushaltsrücklagen und der zugrundeliegenden Zahlungsmittelreserven im Voranschlagsjahr Gliederung der Entwicklung der Finanzschulden nach Gläubigerart Interne Vergütungen zwischen Dienststellen auf Ebene der Gruppen des Ansatzverzeichnisses

Quelle: KDZ, 2018.

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