125-127 Steuer+Recht+Finanz.qxp_kloen 23.11.21 08:02 Seite 125
SERVICE RECHTSANWÄLTE
Der Steuertipp
Förderung des Umstiegs auf Elektromobilität
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Allgemein RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht
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Arbeitsrecht RA Tobias Burgmann Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de
Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Telefon 81 51 11
fung und Leasing dieser Fahrzeuge außerdem noch Umweltprämien in Höhe von bis zu Euro 6.000 bei Anschaffung eines Elektrofahrzeuges sowie bis zu Euro 4.500 bei Hybridfahrzeugen. Liegt der Nettolistenpreis des PKW über Euro 40.000 reduziert sich die Förderung. Durch diese Maßnahme werden politische Kaufanreize für die noch vergleichsweise geringe Nachfrage nach Elektrofahrzeugen geschaffen. Der hohe Preis der Fahrzeuge, die beschränkte Reichweite und eine bislang unzureichende Ladeinfrastruktur stellen immer noch ein deutliches Hindernis für die Kaufentscheidung dar. Es ist interessant zu beobachten, wie der Staat auf diesem Gebiet seine Leitungsfunktion über das Steuerrecht ausübt. Wir dürfen gespannt sein, ob die Mobilität durch diese Maßnahmen in den nächsten Jahren einen strukturellen Wandel erlebt und die Ziele des Gesetzgebers erreicht werden. Übrigens wird auch die Überlassung eines betrieblichen Elektrofahrrades vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer steuerlich gefördert: Diese Überlassung ist aktuell komplett steuerfrei gestellt.
RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de
Erbrecht • Familienrecht RA und Notar Maximilian Fischer M.A. Am Marktplatz 2a 22880 Wedel Telefon 04103 / 6574
Erbrecht • Testamentsvollstreckung Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de Kai-Jürgen Aßmann Rechtsanwalt und Mediator Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de
Familienrecht • Scheidungsrecht RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de
Klönschnack 12 · 2021
eit 2011 hat sich die jeweilige Bundesregierung zum Ziel gesetzt, in Deutschland eine Entwicklung zu „einem Leitmarkt für Elektromobilität“ unter Nutzung vorhandener Chancen und Voraussetzungen hervorzurufen (Regierungsprogramm Elektromobilität v. 18.5.2011). Seitdem gibt es immer wieder neue Programme und starke Kaufanreize, damit im Bereich des Verkehrswesens die Emissionen reduziert werden können. Unterschieden wird zwischen Elektrofahrzeugen, die ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden, und Hybridfahrzeugen, bei denen neben einem klassischen Motor auch ein elektrischer Antrieb vorliegt. Nach der aktuellen Neuregelung wird die Besteuerung der Privatnutzung für rein elektrische Firmenwagen stark begünstig, wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als Euro 60.000 beträgt. Statt 1 % vom Bruttolistenpreis wie bei herkömmlichen PKWs werden lediglich noch 0,25 % vom Bruttolistenpreis monatlich als Privatnutzung versteuert. Ist das Fahrzeug teurer als Euro 60.000, beträgt die Privatnutzung 0,5 % vom Bruttolistenpreis. Handelt es sich um ein Hybridfahrzeug, beträgt die zu versteuernde Privatnutzung 0,5 %, wenn die elektrische Reichweite ab dem 1.1.2022 mindestens 60 Kilometer beträgt. Außerdem fällt für rein batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang keine KfzSteuer an. Diese Steuerbefreiung gilt leider nicht für Hybridfahrzeuge, wobei hier eine vergleichsweise niedrige Steuerbelastung anfällt, da diese vom CO2-Ausstoß des Fahrzeuges abhängig ist. Das Bundesamt für Wirtschaft gewährt bei Anschaf-
Der Rechtsberater
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