Ausgabe 2010
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Handelsgebräuche für die Schweiz
Lignum Holzbau Schweiz Holzindustrie Schweiz SIA CRB KBOB Waldwirtschaft Schweiz
Impressum
Druck Kalt-Zehnder-Druck AG, Zug Herausgeber Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Zürich Christoph Starck, Direktor
1. Auflage 2010
Haftungsausschluss Die vorliegende Publikation wurde mit aller Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Die Herausgeber und die Autoren haften nicht für Schäden, die durch die Benützung und Anwendung der vorliegenden Publikation entstehen können.
Inkraftsetzung 1. September 2010 nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 31. August 2011
Copyright © 2010 by Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Zürich Alle Rechte, auch das des auszugsweisen Nachdruckes, der auszugsweisen oder vollständigen Wiedergabe, der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen und das der Übersetzung sind vorbehalten.
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ISBN-13: 978-3-906703-25-1 Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau – Handelsgebräuche für die Schweiz, Ausgabe 2010
Holzbau Schweiz Schaffhauserstrasse 315 8050 Zürich Tel. +41 (0)44 253 63 93 Fax +41 (0)44 253 63 99 info@holzbau-schweiz.ch www.holzbau-schweiz.ch
Holzindustrie Schweiz Mottastrasse 9 3000 Bern 6 Tel. +41 (0)31 350 89 89 Fax +41 (0)31 350 89 88 admin@holz-bois.ch www.holz-bois.ch
Lignum Holzwirtschaft Schweiz Falkenstrasse 26 8008 Zürich Tel. +41 (0)44 267 47 77 Fax +41 (0)44 267 47 87 info@lignum.ch www.lignum.ch
Waldwirtschaft Schweiz Rosenweg 14 4501 Solothurn Tel. +41 (0)32 625 88 00 Fax +41 (0)32 625 88 99 info@wvs.ch www.wvs.ch
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
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Vorwort
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Vorwort Die Handelsgebräuche für Schnittholz (1983) werden den Verhältnissen in der Praxis schon lange nicht mehr gerecht. Zudem fehlt seit der Ablösung der Norm SIA 164 durch die neue Holzbaunorm SIA 265 (2003) eine Erscheinungssortierung für Bauholz und Hobelwaren. Es haben sich neue Produkte etabliert, insbesondere beim verleimten Vollholz und den Massivholzplatten (Brettsperrholz), für die einheitliche Festlegungen fehlen. Das führt beispielsweise dazu, dass im Bauwesen Holzprodukte mit Qualitätsbezeichnungen bestellt werden, bei denen weder das Produkt selbst noch die vorgegebenen Qualitätsbezeichnungen definiert sind. Eine Branchenumfrage aufgrund dieser Sachlage im Jahr 2007 ergab, dass eine Revision der Holzhandelsgebräuche für die gesamte Holzkette überall begrüsst würde. Aufgrund dieser Situationsanalyse verständigten sich die Projektinitianten Waldwirtschaft Schweiz, Holzindustrie Schweiz und Holzbau Schweiz über Inhalt, Gliederung und Form sowie über die Organisation zur Erarbeitung neuer Handelsgebräuche. Alle relevanten Verbände und Organisationen der Holz- und Baubranche wurden partnerschaftlich in das Unternehmen eingebunden. Sie haben ihre Interessen in den Begleitgruppen eingebracht und zusammen mit den Autoren die Festlegungen ausgehandelt. Vernehmlassungsverfahren und nachfolgende Einspracheverfahren für die beteiligten Verbände stellten sicher, dass die neuen Holzhandelsgebräuche allgemein akzeptiert werden. Die neuen Handelsgebräuche basieren weitgehend auf dem europäischen Normenwerk. Ergänzend dazu sind im Sinne eines nationalen Anwendungsdokuments landesspezifische Gebräuche und Regeln erfasst. Im Vergleich zu den bisherigen Holzhandelsgebräuchen ist der Horizont in der neuen Fassung breiter und umfasst Bretter, Kanteln, Hobelwaren, Bauholz (inkl. verleimtes Holz und Brettschichtholz) sowie Holzwerkstoffe. Es ist definiert, welche Anforderungen ein Produkt ohne spezielle Vereinbarung erfüllen soll. Für Hobelwaren und Bauholz sind im Hinblick auf die Kommunikation mit Bauherren, Architekten und Planern Erscheinungsklassen für erhöhte, normale und ohne Anforderungen an das Aussehen (Auslese-, Normal- und Industrie-Qualität) festgelegt. Ausserdem wurden die Abkürzungen für die Erscheinungsklassen aller Sortimente vereinheitlicht, bei den Brettern auf 1, 2, 3 usw., bei den Hobelwaren und bei Bauholz auf A, N und I. Für Architekten und Planer bieten die neuen ‹Qualitätskriterien für Holz- und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau› nicht nur einen Überblick zur Vielfalt des Baustoffs, sondern auch eine gesicherte Grundlage für die produktneutrale Ausschreibung von Holz und Holzwerkstoffen mit den zugehörigen Erscheinungsklassen. Zusammen mit den ‹Schweizer Handelsgebräuche für Rohholz, Ausgabe 2010› werden damit allseitig anerkannte Regeln zur Verfügung gestellt, die eine einfache Verständigung in der Holzkette und bis hin zum Endkunden ermöglichen. Hans Rupli, Zentralpräsident Holzbau Schweiz Hansruedi Streiff, Direktor Holzindustrie Schweiz Urs Amstutz, Direktor Waldwirtschaft Schweiz Christoph Starck, Direktor Lignum, Holzwirtschaft Schweiz
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
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Inhalt
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Inhalt
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Inhalt
0
Grundlagen
1
Allgemeines
1.1
Allgemeine Begriffe
1.2
Holzfeuchte
7
5
Holzwerkstoffe
5.1
Allgemeines
89
5.2
Massivholzplatten
92
8
5.3
Brettsperrholzplatten
100
9
5.4
Sperrholz
104
1.3
Masse und Messung
14
5.5
Furnierschichtholz
111
1.4
Merkmale für die Erscheinungsklassierung
16
5.6
Spanplatten
113
1.5
Festigkeitssortierung von Bauholz
24
5.7
Oriented Strand Boards (OSB)
115
5.8
Mineralgebunde Spanplatten
116
2
Bretter und Kanteln
5.9
Harte Faserplatten
117
2.1
Klotzbretter Nadelholz
25
5.10
Mittelharte Faserplatten
118
2.2
Klotzbretter Laubholz
28
5.11
Poröse Faserplatten
119
2.3
Sortierte Bretter Nadelholz
31
5.12
Mitteldichte Faserplatten (MDF)
120
2.4
Sortierte Bretter Laubholz
34
5.13
Holzfaser-Dämmstoffe
121
2.5
Parallelbretter Nadelholz
37
5.14
Holzwolle-Leichtbauplatten
122
2.6
Kanteln Nadelholz
42
5.15
Melaminbeschichtete Platten
123
5.16
Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL)
124
3
Hobelwaren aus Nadel- und Laubholz
3.1
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren
46
6
Rechtliche Bestimmungen
3.2
Schalungen für Aussenanwendungen
58
6.1
Vertrag und Vertragsabschluss
126
3.3
Täfer für Innenanwendungen
60
6.2
Fachspezifische Definitionen
127
3.4
Bodenriemen
62
6.3
Probelieferung
128
3.5
Profilleisten aus Nadel- und Laubholz
64
6.4
Besichtigung und Übernahme
128
6.5
Gewährleistung
128
6.6
Mehrkosten durch Verfügung von hoher Hand 129
4
Bauholz
4.1
Vollholz
66
6.7
Behördliche Ein- und Ausfuhrmassnahmen
4.2
Keilgezinktes Vollholz
70
6.8
4.3
Schichtverleimtes Vollholz
74
Höhere Gewalt, unverschuldete Erfüllungshindernisse
129
Internationaler Handel
130
129
4.4
Brettschichtholz
78
6.9
4.5
Brettschichtholz-Lamellen
82
6.10
Zahlungsbedingungen
130
4.6
Schalungskantholz
85
4.7
Schalbretter und Leisten
86
7
Literaturverzeichnis
131
4.8
Gerüstbretter
87
4.9
Latten
88
Impressum
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5
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Grundlagen
6
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Grundlagen
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0
Grundlagen
Auf der Basis von vereinheitlichten Prüf-, Produkte- und Ausführungsnormen sowie den europäischen Tragwerksnormen stellt die Europäische Union (EU) ein harmonisiertes technisches Regelwerk bereit. Damit werden die Voraussetzungen für einen freien Markt für Waren (z. B. Bauprodukte) und Dienstleistungen innerhalb des EU-Raumes geschaffen. Die Schweiz hat sich in verschiedenen internationalen Verträgen verpflichtet, dieses technische Regelwerk zu übernehmen. Falls eine EN-Norm für ein bestimmtes Produkt vorliegt, müssen die bisherigen schweizerischen Normen (z. B. SIA- oder VSS-Normen), die dieser EN-Norm widersprechen, bis zum Ablauf einer festgelegten Koexistenzperiode zurückgezogen werden.
Die vorliegende Publikation basiert auf dem Europäischen Normenwerk. Ergänzend dazu sind im Sinne eines nationalen Anwendungsdokumentes landesspezifische Gebräuche und Regeln erfasst, wo in den Produktenormen vorgesehen freie Klassen definiert und für nicht normierte Produkte spezifische Anforderungen als Regeln der Technik für die Schweiz festgelegt.
Die CE-Kennzeichnung eines Produktes bestätigt dessen Konformität mit einer harmonisierten europäischen Norm oder einer europäischen technischen Zulassung. Für den Export von Bauprodukten in den EU-Raum kann die CEKennzeichnung erforderlich sein. Das CE-Kennzeichen ist in der Schweiz für Bauprodukte nicht vorgeschrieben, es ist bislang ein freiwilliges Zeichen. In der Schweiz dürfen Bauprodukte, die nicht gemäss technischen Spezifikationen der bezeichneten harmonisierten Normen (hEN), sondern gemäss entsprechenden Regeln der Technik hergestellt werden, weiterhin in Verkehr gebracht werden und bedürfen keines Konformitätsnachweises.
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Allgemeine Begriffe
1
Allgemeines
Allgemeines
In diesem Kapitel werden Begriffe, Messmethoden und Merkmale für die Erscheinungsklassierung als Grundlage für die produktspezifischen Kapitel festgelegt.
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1.1
Allgemeine Begriffe
Erscheinungsklassierung Klassierung des Holzes nach Kriterien für relevante Merkmale bezüglich des Aussehens. Festigkeitssortierung Sortierung des Holzes nach Kriterien für relevante Merkmale bezüglich der mechanischen Eigenschaften. Schnittholz Holzerzeugnis, das durch Sägen oder Spanen von Rundholz oder grösseren Holzquerschnitten in Stammlängsrichtung hergestellt wurde und eventuell gekappt und/oder bearbeitet wurde, um eine bestimmte Masshaltigkeit zu erreichen. Baumkante Teil der Stammoberfläche mit oder ohne Rinde auf Breitoder Schmalseiten von Schnittholz. Mindestdeckbreite Die geringste Breite eines unbesäumten Schnittholzstückes, auf der schmalen (linken) Seite gemessen. Splintseite, linke Seite Jene Seite eines Schnittholzes, die von der Markröhre des ursprünglichen Rundholzes weiter entfernt liegt. Kernseite, rechte Seite Jene Seite eines Schnittholzes, die näher zur Markröhre des ursprünglichen Rundholzes liegt. Klotz, Blockware Das nach dem Aufschneiden eines Stammes zur ursprünglichen Stammform zusammengelegte unbesäumte Schnittholz ohne Schwarten. unbesäumtes Schnittholz Schnittholz mit parallelen Breitseiten und einer oder zwei unbesäumten Schmalseiten. besäumtes Schnittholz Schnittholz mit rechtwinkligem Querschnitt, wenn zulässig auch mit Baumkante, die das festgelegte Ausmass nicht überschreitet. Breitseite Eine der beiden breiteren Seitenflächen eines Schnittholzstückes. Schmalseite Eine der beiden schmalen Seitenflächen eines Schnittholzstückes mit rechteckigem Querschnitt.
8
Latte Besäumtes Schnittholz, das im Verhältnis zu seiner Länge sehr schmal und dünn ist. Für die Einteilung als Latte gelten bei der Festigkeitssortierung nach DIN 4074-1 folgende Grenzwerte für die Querschnittsabmessungen: Dicke 40 mm und Breite < 80 mm. Doppellatte Latte mit grösserem, meist quadratischem Querschnitt. Bei der Festigkeitssortierung nach DIN 4074-1 werden Doppellatten mit üblichen Querschnittsabmessungen als Kantholz eingeteilt. Brett Unbesäumtes oder besäumtes Schnittholz, das im Verhältnis zu seiner Breite dünn ist. Für die Einteilung als Brett gelten bei der Festigkeitssortierung nach DIN 4074-1 folgende Grenzwerte für die Querschnittsabmessungen: Dicke 40 mm und Breite 80 mm. Parallelbrett Brett mit parallel verlaufenden Schmalseiten. Rohhobler Parallelbrett, das als Grundmaterial für die Herstellung von Hobelwaren verwendet wird und dafür spezielle Anforderungen erfüllt. Bohle Besäumtes Schnittholz mit dickem, rechteckförmigem Querschnitt. Für die Einteilung als Bohle gelten bei der Festigkeitssortierung nach DIN 4074-1 folgende Grenzwerte für die Querschnittsabmessungen: Dicke > 40 mm und Breite > 3-fache Dicke. Kantholz Besäumtes Schnittholz mit grossem Querschnitt in quadratischer oder rechteckiger Form. Für die Einteilung als Kantholz gelten bei der Festigkeitssortierung nach DIN 4074-1 folgende Grenzwerte für die Querschnittsabmessungen: Breite Höhe 3-fache Breite und Breite > 40 mm. trocken sortiertes Holz Schnittholz, das bei einer Holzfeuchte von höchstens 20% sortiert wurde. Keilzinkung Längsverbindung zweier Hölzer, deren Enden mit keilförmigen Zinken gleicher Teilung und gleichen Profils ineinander greifen und miteinander verklebt sind.
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Allgemeines
1.2
Holzfeuchte
1.2.1
Begriffe
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Feuchtegehalt, Holzfeuchte Masse des im Holz enthaltenen Wassers, ausgedrückt als Prozentsatz des darrtrockenen Holzes. Fasersättigungspunkt Zustand eines Holzstückes, bei dem die Zellwände mit Wasser gesättigt sind, jedoch kein Wasser in den Zellhohlräumen vorhanden ist. Der Feuchtegehalt des Holzes beträgt bei einheimischen Holzarten im Fasersättigungspunkt etwa 30%. sägefrisches Holz (frisches Holz) Holz, das nicht bis zum oder unter den Fasersättigungspunkt getrocknet wurde. Frisches Holz hat normalerweise einen Feuchtegehalt von über 30%. verladetrockenes Holz Holz mit einem ausreichend niedrigen Feuchtegehalt, bei dem während des Transports Verfärbungen, Schimmel- und Pilzbefall weitgehend vermieden werden. Verladetrockenes Holz hat normalerweise einen Feuchtegehalt von unter 25%. lufttrockenes Holz Holz, das einen Feuchtegehalt in annäherndem Gleichgewicht mit den umgebenden atmosphärischen Bedingungen im Freien besitzt. Lufttrockenes Holz hat normalerweise einen Feuchtegehalt von unter 20%. darrtrockenes Holz Holz, das keine Feuchtigkeit enthält. Darrtrockenes Holz wird durch Trocknung bei 103 2 °C in einem ventilierten Trockenschrank erhalten. gelattetes Holz Holz, bei dem im Stapel zwischen den Holzlagen Stapellatten eingelegt sind. Exsikkator Laborgerät, das zur Trocknung fester Stoffe mit einem chemischen Trocknungsmittel verwendet wird.
Holzfeuchte
Schwinden (Schwindung) Verminderung der Masse eines Holzstückes bei Abnahme des Feuchtegehaltes unterhalb des Fasersättigungspunktes. Schwindmass (differentielles Schwindmass) Schwinden in einer bestimmten anatomischen Richtung bei Verminderung des Feuchtegehaltes um einen Prozentpunkt, siehe Kapitel 1.3.3. Quellen (Quellung) Vergrösserung der Masse eines Holzstückes bei Zunahme des Feuchtegehaltes. Quellmass (differentielles Quellmass) Quellen in einer bestimmten anatomischen Richtung bei Verminderung des Feuchtegehaltes um einen Prozentpunkt, siehe Kapitel 1.3.3. Nutzungsklasse (Feuchteklasse) In SN EN 1995-1-1 werden aufgrund des mittleren Feuchtegehaltes der Baustoffe, der infolge der Umgebungsbedingungen in der vorgesehenen Lage zu erwarten ist, drei Nutzungsklassen unterschieden, siehe Tabelle 1.2-1. Diese Nutzungsklassen entsprechen den Feuchteklassen in Norm SIA 265. Die Nutzungsklasse wird als Grundlage für die Festlegung des Modifikationsbeiwertes beim Tragsicherheitsnachweis verwendet. Nutzungsklasse (Feuchteklasse)
Umgebung Temperatur/ rel. Luftfeuchte
mittlerer Feuchtehalt 1) bei Nadelholz
1
20 °C / 65% 1)
bis 12%
2
20 °C / 85% 1)
über 12% bis 20%
3 1)
über 20%
Die relative Luftfeuchte bzw. der mittlere Feuchtegehalt wird nur einige Wochen pro Jahr überschritten.
Tabelle 1.2-1: Nutzungsklassen nach EN 1995-1-1.
Endfeuchte Feuchtegehalt am Ende der Holztrocknung. Messbezugsfeuchte siehe Kapitel 1.3.1. Soll-Feuchte Zielfeuchte, gewünschte Holzfeuchte eines Loses, angegeben als volle Prozentzahl. Ist-Feuchte mittlere Holzfeuchte, arithmetischer Mittelwert der Holzfeuchten der einzelnen Stücke eines Loses. Gebrauchsfeuchte Feuchtegehalt, der den Umgebungsbedingungen der Endverwendung entspricht.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
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Holzfeuchte
Allgemeines
Gebrauchsklasse (Gefährdungsklasse) In SN EN 335-1, -2 und -3 werden bezüglich physikalischer Beanspruchung des Holzes und der Holzwerkstoffe für die Schweiz vier relevante Gebrauchsklassen (frühere Bezeichnung: Gefährdungsklassen) unterschieden, siehe Tabelle 1.2-2. Für die Einteilung sind der Witterungsschutz bzw. die Holzfeuchtigkeit und die Dauer ihres Auftretens mit einem Wert von über 20% massgebend. Die Gebrauchsklasse dient als Grundlage für die Beurteilung der Eignung des Holzes (Holzart usw.) und der Holzwerkstoffe hinsichtlich der Dauerhaftigkeit und für die Festlegung der erforderlichen Holzschutzmassnahmen. Gebrauchsklasse (Gefährdungsklasse)
Befall durch Schimmelpilze, holzverfärbende oder holzzerstörende Pilze
Befall durch holzzerstörende Insekten
Lage
Feuchtegehalt
1
unter Dach vor der Witterung geschützt, keiner Befeuchtung ausgesetzt
höchstens 20%
Gefahr unbedeutend
möglich, Risiko von der geographischen Lage abhängig
2
unter Dach und nicht der Witterung ausgesetzt, mit gelegentlicher Befeuchtung durch hohe Umgebungsfeuchte
gelegentlich über 20%
Verfärbungen als Folge von Schimmelpilzen und holzverfärbenden Pilzen möglich
möglich, Risiko von der geographischen Lage abhängig
3
ständig der Witterung ausgesetzt oder vor der Witterung geschützt mit häufiger Befeuchtung, ohne Erdkontakt
häufig über 20%
häufig, inkl. Fäulnis durch holzzerstörende Pilze
möglich, Risiko von der geographischen Lage abhängig
4
in Kontakt mit Erde oder Wasser
ständig über 20%
Fäulnis durch holzzerstörende Pilze
möglich, Risiko von der geographischen Lage abhängig
Tabelle 1.2-2: In der Schweiz relevante Gebrauchsklassen für Vollholz nach SN EN 335-1bis -3 mit Art Gefährdung.
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Allgemeines
1.2.2
Holzfeuchte
Holzfeuchte von Bauteilen
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Bauteile aus Holz sind gemäss Norm SIA 265 in Regel vor der Verarbeitung auf diejenige Holzfeuchte zu trocknen, die den Bedingungen im fertiggestellten Bauwerk entspricht (Gebrauchsfeuchte). Die geforderte Holzfeuchte ist bei der Bestellung festzulegen. Ist die Holzfeuchte der zu bearbeitenden Holzprodukte zu tief, ist ein vorgängiger Ausgleich sicherzustellen, falls die Auswirkungen des Quellens ungünstig sind. Die Gebrauchsfeuchte von Bauteilen gemäss Norm SIA 265 ist in Tabelle 1.2-3 als durchschnittliche Holzfeuchte angegeben. Die Werte gelten für die klimatischen Bedingungen des Mittellandes. Für den Jura und die Voralpen sind die Werte etwas höher, für die Alpentäler etwas tiefer anzusetzen. Lokalklimatische Besonderheiten sind zu berücksichtigen. Holz und Holzwerkstoffe, die im Bereich der Wärmedämmung eingebaut werden und nicht an einen Durchlüftungsraum angrenzen sowie Unterkonstruktionen von nicht hinterlüfteten Aussenbekleidungen, dürfen gemäss den Normen SIA 232 und SIA 233 im Zeitpunkt des Einbaus eine Holzfeuchte von höchstens 16% aufweisen. Lage der Bauteile
Gebrauchsfeuchte durchschnittliche Holzfeuchte des Querschnitts Mittelwert
Schwankungsbereich
- in gut belüfteten, im Winter gut beheizten Räumen
9%
3%
- in gut belüfteten, im Winter schwach beheizten Räumen
12%
3%
- in gut belüfteten, unbeheizten Räumen
15%
3%
17%
5%
stark strahlungsabsorbierend
15%
5%
wenig strahlungsabsorbierend
17%
4%
stark strahlungsabsorbierend
13%
4%
wenig strahlungsabsorbierend
16%
4%
durchschnittlich
18%
6%
äussere Zone des Querschnitts
20%
8%
Vor der Witterung geschützte Bauteile
Vor der Witterung teilweise geschützte Bauteile - in offenen, überdachten Konstruktionen - kleine Querschnitte (z. B. Fassadentäfer unter Dach)
- mittlere Querschnitte (z. B. Balkonteile unter Dach)
Direkt bewitterte Bauteile - grössere Querschnitte
Feuchte Bauteile - in feuchten, ungenügend durchlüfteten Räumen - Bauteile unter Wasser (Süsswasser)
24% bis über Fasersättigung über Fasersättigung
Tabelle 1.2-3: Gebrauchsfeuchte von Bauteilen aus Holz in Abhängigkeit der Lage gemäss Norm SIA 265 als durchschnittliche Holzfeuchte des Querschnittes. Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
11
Holzfeuchte
1.2.3
Allgemeines
In Streitfällen ist die Holzfeuchte bzw. der Feuchtegehalt mit einem geeigneten Verfahren nach Kapitel 1.2.3.1 bis 1.2.3.3 zu ermitteln.
Die Erhöhung der Anzahl von Messungen an einem einzelnen Stück Schnittholz führt nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Genauigkeit des Ergebnisses bei der Schätzung des Feuchtegehaltes von Losen oder Lieferungen.
1.2.3.1
Falls notwendig, z. B. bei der Schätzung der Holzfeuchte an einem einzigen oder wenigen Stücken, sollten die Probenahme und die Häufigkeit der Messung mit den Angaben von Tabelle 1.2-4 übereinstimmen.
Elektrisches Widerstands-Messverfahren (SN EN 13183-2:2002/AC:2003) Eignung des Verfahrens
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Feuchtegehalt von Losen oder Lieferungen
Holzfeuchtemessung
Das elektrische Widerstands-Messverfahren kann angewendet werden für Schnittholz mit einem Feuchtegehalt zwischen 7% und 30%. Einige Arten von Holzschutzmitteln, Flammschutzmitteln oder Mitteln zur chemischen Behandlung können die Genauigkeit der Messung beeinflussen und erfordern daher jeweils eine spezielle Kalibrierung des Messgerätes für jede Art der Behandlung.
Anzahl zu prüfender Stücke
Anzahl der Messungen je Stück 1)
1
3
2
3
3
2
4
2
5
2
>5
1
Messgerät Nach dem Widerstandsprinzip arbeitendes elektrisches Holzfeuchtemessgerät mit einer Anzeige der Holzfeuchte in Schritten von 1% bis zu einer Holzfeuchte von 30%, ausgerüstet mit Einschlagelektroden. Das Gerät muss mit Einteilungen oder Tabellen ausgestattet sein, um nach Holzart und Temperatur zu korrigieren. Durchführung Vor dem Start der Messungen muss das Holzfeuchtemessgerät nach den Vorgaben des Geräteherstellers überprüft und entsprechend der Holzartenkorrekturliste justiert werden. Es sind isolierte Elektroden mit unbeschädigter Isolation zu verwenden. Wenn vom Gerätehersteller nicht anders vorgegeben, werden die Messungen in Faserrichtung durchgeführt. Die Elektroden werden an einer Breitseite des Schnittholzes im Abstand von 300 mm von einem der beiden Enden des Schnittholzes oder bei Schnittholz kürzer als 600 mm in der Mitte so eingeschlagen, dass die Spitze der Elektroden in eine Tiefe von 30% der Dicke des Stückes Schnittholz reichen. Die Messstelle muss frei von verkientem Holz und Merkmalen sein wie z. B. Rinde, Äste und Harzgallen. Wenn solche Merkmale bestehen, ist auf der
1)
Die Messstellen sollen nach Zufallsgesichtspunkten entlang der Länge ausgewählt werden, in einem Abstand von mindestens 300 mm (oder in der Mitte bei Probestücken kürzer als 600 mm) vom Ende.
Tabelle 1.2-4: Probenahme und Häufigkeit der Messung. 1.2.3.2
Darrverfahren für Holz (SN EN 13183-1:2002/AC:2003) Eignung des Verfahrens
Dieses Verfahren gilt als Referenzverfahren für Schnittholz und Holz, welches gehobelt oder anderweitig mechanisch oberflächenbearbeitet wurde. Prüfeinrichtung Waage mit einer Anzeige der Masse mit Skalenteilungswerten von: - 0,1 g, wenn die Masse des Prüfstückes im darrtrockenen Zustand wahrscheinlich grösser als 100 g ist. - 0,01 g, wenn die Masse des Prüfstückes im darrtrockenen Zustand wahrscheinlich kleiner als 100 g ist. Trockenschrank mit freier interner Luftzirkulation, in dem eine Temperatur von 103 2 °C eingehalten werden kann. Durchführung
nächsten freien Fläche Richtung Mitte zu messen. Bild 1.2-1:
Lage der Messstelle (1 Hammerelektrode, 2 Oberfläche, 3 Kante).
Die Messergebnisse sind nach 2 s bis 3 s abzulesen, nachdem der Messkreis eingeschaltet worden ist. Der geschätzte Feuchtegehalt wird mindestens mit der nächsten vollen Prozentzahl angegeben.
12
Aus einem Stück Schnittholz wird ein Prüfkörper entnommen. Der Prüfkörper muss ein Mass von mindestens 20 mm in Faserlängsrichtung haben und den gesamten Querschnitt des Schnittholzes umfassen. Der Prüfkörper wird entnommen als Querriegel von der innen liegenden frischen Schnittfläche in einem Abstand von 300 mm von einem oder dem anderen Ende des Stücks (oder im Mittelpunkt bei Stücken, die kürzer als 600 mm sind).
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Allgemeines
Holzfeuchte
1.2.3.3
Darrverfahren für Holzwerkstoffe (SN EN 322)
Dieses Verfahren dient zur Bestimmung des Feuchtegehaltes von Prüfkörpern aus Holzwerkstoffen. Prüfeinrichtung
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Bild 1.2-1:
Waage mit einer Anzeige der Masse mit Skalenteilungswerten von 0,01 g.
Entnahme des Prüfkörpers (1 Schnittholz, 2 Prüfkörper).
Der Prüfkörper muss frei von verkientem Holz und Merkmalen sein wie zum Beispiel Rinde, Äste und Harzgallen. Wenn solche Merkmale bestehen, ist auf der nächsten freien Fläche Richtung Mitte zu messen. Der Prüfkörper wird unmittelbar nach dem Schneiden gewogen. Falls es nicht möglich ist, den Prüfkörper unmittelbar nach dem Schneiden zu wägen, wird der Prüfkörper in einem versiegelten Behälter aufbewahrt, um Änderungen des Feuchtegehaltes zu vermeiden, und wird dann innerhalb von 2 h gewogen. Der gewogene Prüfkörper wird bei einer Temperatur von 103 2 °C getrocknet. Der Prüfkörper wird als darrtrocken bezeichnet, wenn der Masseunterschied zwischen zwei Wägevorgängen im Abstand von 2 h geringer als 0,1% ist. Das Trockengewicht muss unmittelbar nach Entnahme der Prüfkörper aus dem Trockenschrank bestimmt werden. Um genaue Ergebnisse zu erhalten, sollte Holz, welches flüchtige Bestandteile (Harze) enthält, unter Vakuumbedingungen bei niedrigen Temperaturen (max. 50 °C, Druck < 100 Pa) oder in einem Exsikkator über einem Trockenmittel getrocknet werden. Berechnung und Darstellung der Ergebnisse Der Feuchtegehalt ist als Massenteil in Prozent nach folgender Formel zu berechnen:
m1 m0 100% u m0
(1.2-1)
Dabei ist: m1
die Masse des Prüfkörpers vor dem Trocknen in Gramm
m0
die Masse des Prüfkörpers im darrtrockenen Zustand in Gramm
u
der Feuchtegehalt in Prozent
Trockenschrank mit freier interner Luftzirkulation, in dem eine Temperatur von 103 2 °C eingehalten werden kann. Exsikkator mit Trockenmittel, das die Luft so nahe wie möglich am absolut trockenen Zustand hält. Durchführung Der Prüfkörper muss die volle Plattendicke aufweisen und frei von losen Splittern und Sägespänen sein. Grösse und Form sind unwichtig. Die Ausgangsmasse des Prüfkörpers muss mindestens 20 g betragen. Der Prüfkörper wird unmittelbar nach der Entnahme auf 0,01 g genau gewogen. Falls es nicht möglich ist, den Prüfkörper unmittelbar nach der Entnahme zu wägen, wird der Prüfkörper in einem versiegelten Behälter aufbewahrt, um Änderungen des Feuchtegehaltes zu vermeiden, und wird dann innerhalb von 2 h gewogen. Der gewogene Prüfkörper wird im Trockenschrank bei einer Temperatur von 103 2 °C bis zur Massekonstanz getrocknet. Die Massekonstanz gilt als erreicht, wenn der Masseunterschied zwischen zwei Wägevorgängen im Abstand von 6 h geringer als 0,1% ist. Nach Abkühlung des Prüfkörpers in einem Exsikkator auf Raumtemperatur wird dieser so schnell auf 0,01 g genau gewogen, dass eine Zunahme des Feuchtegehaltes von mehr als 0,1% vermieden wird. Berechnung und Darstellung der Ergebnisse Der Feuchtegehalt ist als Massenteil in Prozent nach Formel (1.2-1) zu berechnen. Das Ergebnis in Prozent wird mit einer Dezimalstelle nach dem Komma angegeben. Der Feuchtegehalt einer Platte ist das arithmetische Mittel der Feuchtegehalte aller Prüfkörper einer Platte (gemäss Probenahme nach SN EN 326-1), gerundet auf eine Dezimalstelle.
Das Ergebnis in Prozent wird mit einer Dezimalstelle nach dem Komma angegeben.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
13
Masse und Messung
1.3
Masse und Messung
In diesem Kapitel werden Massbezeichnungen, Messgeräte und Verfahren zur Messung der Masse sowie Massänderungen aufgrund von Änderungen im Feuchtegehalt festgelegt.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
1.3.1
Allgemeines
Begriffe
Dicke Abstand zwischen den Breitseiten bei Brettern, Kanteln, Hobelwaren, Latten usw. Breite Abstand zwischen den Schmalseiten bei Brettern, Kanteln, Hobelwaren, Latten usw. Kleinere Querschnittsabmessung bei Bauholz (inkl. Brettschichtholz) mit rechteckförmigem Querschnitt. Höhe Grössere Querschnittsabmessung bei Bauholz (inkl. Brettschichtholz) mit rechteckförmigem Querschnitt. Länge Kürzester Abstand zwischen den Enden eines Stückes. Einschnittmass Mass, auf das eine Maschine eingestellt wird, um dem Schnittholz die erforderliche Abmessung zu geben.
Verrechnungsmass Mass, das für die Ermittlung des Ausmasses verwendet wird. Ausmass Menge für die Verrechnung, als Länge, Fläche, Volumen oder Stückzahl. Los Anzahl von Stücken mit gleicher Spezifikation. Ein Los Schnittholz kann z. B. sein: ein Paket Schnittholz, eine Lastwagen-, Waggon- oder Schiffsladung Schnittholz, ein Schnittholzstapel, eine Trockenkammerladung.
1.3.2
Messgeräte und Messverfahren
Für die Messgeräte gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Verordnung des EJPD über Längenmessmittel (SR 941.201). In Streitfällen gilt bei Schnittholz für die Genauigkeit der Geräte und der Ablesung SN EN 1309-1. Die produktspezifischen Messverfahren sind im entsprechenden Kapitel beschrieben. Bei Holzwerkstoffen gelten für die Bestimmung der Plattenmasse SN EN 324-1 und SN EN 324-2. Die Messstellen müssen sauber und fehlerfrei sein.
Nennmass Mass, das bei festgelegtem Feuchtegehalt genannt oder angegeben wird.
Neben der Abmessung ist auch der tatsächliche Feuchtegehalt anzugeben.
Soll-Mass Das nach Bearbeitung (bei einem festgelegten Feuchtegehalt) zu erreichende Mass, auf das die zulässigen Abweichungen bezogen werden.
1.3.3
Ist-Mass Mass eines Schnittholzstückes zum Zeitpunkt der Messung. zulässige Abweichung, Grenzabweichung Sammelbegriff für die obere und untere zulässige Abweichung. Die obere zulässige Abweichung ist die Differenz zwischen dem zulässigen Höchstmass und dem zugehörigen Soll-Mass. Die untere zulässige Abweichung ist die Differenz zwischen dem zulässigen Mindestmass und dem zugehörigen Soll-Mass. Masstoleranz, Toleranz Differenz zwischen oberer und unterer zulässiger Abweichung als absoluter Wert ohne Vorzeichen. Messbezugsfeuchte Feuchtegehalt, auf den sich die Masse beziehen müssen. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Messbezugsfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
14
Massänderungen aufgrund von Änderungen im Feuchtegehalt
Falls nichts anderes festgelegt ist, wird bei allen SchnittholzProdukten, keilgezinktem Vollholz, schichtverleimtem Vollholz, Brettschichtholz, Hobelwaren usw. vereinfachend angenommen, dass sich die Dicke und die Breite je 1% Feuchteänderung unterhalb der Fasersättigung von 30% um folgendes Mass verändert: - Nadelholz:
0,25%
- Laubholz:
0,25%
Mit diesen differenziellen Schwind- und Quellmassen ist auch das Zumass für den Einschnitt festzulegen. Für Spezialprodukte, bei denen die unterschiedlichen Massänderungen in radialer und tangentialer Richtung zu berücksichtigen sind, können als Grundlage für die Berechnung die differenziellen Schwind- und Quellmasse nach Norm SIA 265/1 vereinbart werden. Bei Holzwerkstoffen sind für die Berechnung der Massänderungen infolge von Feuchteänderungen produktspezifische Angaben der Hersteller zu verwenden. Wenn keine produktspezifischen Werte bestehen, kann näherungsweise mit den Werten in Tabelle 1.3-1 gerechnet werden.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Allgemeines
Masse und Messung
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Holzwerkstoff
Massänderung je 1% Änderung des Feuchtegehalts
Typ
Klasse/Holzart
Spanplatten (nach SN EN 312) OSB-Platten (nach SN EN 300)
Faserplatten (nach SN EN 622-2, -3 und -5)
Sperrholz (nach SN EN 636)
Länge in %
Breite in %
Dicke in %
P4, P5
0,05
0,05
0,7
P6, P7
0,03
0,04
0,5
OSB/2
0,03
0,04
0,7
OSB/3, OSB/4
0,02
0,03
0,5
HB (hart)
0,03
0,03
0,5
MBL, MBH (mittelhart)
0,04
0,04
0,7
MDF
0,05
0,05
0,7
Fichte oder Föhre
0,015
0,015
0,2
Buche
0,025
0,025
0,3
0,05
0,05
0,04
zementgebundene Spanplatten (nach SN EN 634-2)
Tabelle 1.3-1: Massänderung je 1% Änderung des Feuchtegehalts nach SN EN 12872 bei Holzwerkstoffen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
15
Merkmale für die Erscheinungsklassierung
1.4
Merkmale für die Erscheinungsklassierung
In diesem Kapitel sind die Merkmale und deren Messung für die Erscheinungsklassierung festgelegt.
schwarz umrandeter Ast, rindenumrandeter Ast Ast, der zu mehr als 3/4 seines Umfanges von Rinde umgeben ist.
1.4.1
schwarzer Ast Ast, der teilweise oder vollständig schwarz ist.
Allgemeine Begriffe
einzelne für sich allein, nicht mit andern zusammen
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Allgemeines
vereinzelt nur in sehr geringer Zahl vorkommend
andere Äste Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
1.4.2
Äste
Astloch Durch Herausfallen eines Astes verursachtes Loch.
1.4.2.1
Form der Äste
Kantenast Ast, der an einer Kante auftritt. Flügelast Ast, der so angeschnitten ist, dass das Verhältnis zwischen dem grössten und dem kleinsten Durchmesser an der Breitseite grösser als 4 ist. Schmalseitenast Ast, der an einer oder beiden Schmalseiten auftritt. Einzelast Ast, der so angeordnet ist, dass sich bis zu den benachbarten Ästen der Faserverlauf normalisiert hat. Üblicherweise sollte der Abstand zu den benachbarten Ästen in Längsrichtung mehr als 150 mm betragen.
1.4.3
Astgrösse
Für die Bestimmung der Astgrösse werden für die Erscheinungsklassierung je nach Produkt drei unterschiedliche Verfahren verwendet. Mittlerer sichtbarer Durchmesser des Astes Als Astgrösse gilt der Mittelwert des kleinsten und des grössten sichtbaren Durchmessers des Astes, siehe Bild 1.4-1. Bei Kantenästen werden die Kantenlänge und die Bogenhöhe des Astes gemessen und als kleinster und grösster sichtbarer Durchmesser eingesetzt. Bei Astansammlungen sind die Einzeläste zu messen. Bei Katzenpfoten ist die Gesamtgrösse der Astgruppe zu messen.
Astansammlung Ansammlung von Ästen, zwischen denen keine Normalisierung des Faserverlaufs erkennbar ist. Üblicherweise werden als Astansammlung diejenigen Äste berücksichtigt, die sich in Längsrichtung überwiegend innerhalb einer Länge von 150 mm befinden. Punktast Runder oder ovaler Ast, mit einem maximalen Durchmesser von 5 mm bzw. bei Sperrholz von 3 mm.
a a a d
Katzenpfote Gruppe von Punktästen, die eng beieinander liegen. Kommt häufig in Eichenholz vor. 1.4.2.2
Zustand der Äste
gesunder, festverwachsener Ast Ast, ohne Anzeichen von Fäulnis oder Verfärbung, der auf der Ansichtsseite zu mindestens 3/4 seines Querschnittsumfanges mit dem umgebenden Holz verwachsen ist.
b
Ast:
mittlerer sichtbarer Durchmesser =
Kantenast:
Breitseite: mittlerer sichtbarer Durchmesser =
teilweise verwachsener Ast Ast, der auf der Ansichtsseite zu mehr als 1/4 und weniger als 3/4 seines Querschnittsumfanges mit dem umgebenden Holz verwachsen ist.
a1 a2 2
a3 a5 2
Schmalseite: mittlerer sichtbarer Durchmesser = Bild 1.4-1:
16
a
a4 a5 2
Messung des kleinsten und grössten sichtbaren Durchmessers eines Astes.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Allgemeines
Merkmale für die Erscheinungsklassierung
Rechtwinklig zur Längsachse gemessene Breite des Astes Als Astgrösse gilt die rechtwinklig zur Holzstück-Längsachse gemessene Breite des Astes, siehe Bild 1.4-2. Bei Sperrholz ist als Längsachse eine Parallele zur Faserrichtung der Decklage zu wählen.
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Bei Astansammlungen gilt als Astgrösse entweder die Gesamtbreite der Astansammlung oder die Summe der Einzelastgrössen. Massgebend ist der jeweils kleinere Messwert.
Breite des Astes = Bild 1.4-3: d
a3 a4 a5 2
Messung der Breite eines Einzelastes rechtwinklig zur Holzstück-Längsachse bei Brettschichtholz-Lamellen.
b
Ast:
Breite des Astes = a 1 bzw. a2
Kantenast:
Breitseite: Breite des Astes = a3 Schmalseite: Breite des Astes = a4
Bild 1.4-2:
Messung des Astgrösse rechtwinklig zur Holzstück-Längsachse.
Bei Brettschichtholz-Lamellen berechnet sich die massgebende Breite eines Einzelastes aus der Summe der rechtwinklig zur Holzstück-Längsachse gemessenen Breiten des Astes auf allen Schnittflächen, auf denen der Ast auftritt, geteilt durch 2, siehe Bild 1.4-3. Bei einer Astansammlung berechnet sich die massgebende Breite sinngemäss aus der Summe der rechtwinklig zur Holzstück-Längsachse gemessenen Breiten der sichtbaren Äste auf allen Schnittflächen, geteilt durch 2, siehe Bild 1.4-4. Dabei werden alle Äste erfasst, die sich überwiegend innerhalb einer Messlänge von 150 mm befinden. Astmasse, die sich überlappen, werden nur einfach berücksichtigt.
Breite der Astansammlung = Bild 1.4-4:
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
a1 a2 a3 a4 a5 a6 a7 2
Messung des Breite einer Astansammlung rechtwinklig zur Holzstück-Längsachse bei Brettschichtholz-Lamellen.
17
Merkmale für die Erscheinungsklassierung
Kleinster sichtbarer Durchmesser des Astes
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Als Astgrösse gilt der kleinste sichtbare Durchmesser eines Astes. Bei Kantenästen gilt die Bogenhöhe, wenn diese kleiner als der Durchmesser ist.
Ast:
kleinster sichtbarer Durchmesser = a1 bzw. a2
Kantenast:
Seite h: kleinster sichtbarer Durchmesser = der kleinere Wert von a3 und a5 Seite b: kleinster sichtbarer Durchmesser = der kleinere Wert von a4 und a5
Bild 1.4-5:
1.4.4
Messung des kleinsten sichtbaren Durchmessers eines Astes.
Mittlere Jahrringbreite
Zur Bestimmung der mittleren Jahrringbreite wird an den beiden Enden des Prüfstückes rechtwinklig zu den Jahrringen die längstmögliche Gerade markiert, ausgehend vom marknächsten Jahrring bis zum Jahrring in der von der Markröhre am weitesten entfernten Ecke des Querschnitts. Entlang dieser Geraden wird die Anzahl der Jahrringe ermittelt. Ist eine Markröhre vorhanden, so bleibt der Bereich der innersten 25 mm, ausgehend von der Markröhre, unberücksichtigt. Zur Bestimmung der mittleren Jahrringbreite in Millimeter ist die Länge der Gerade durch die Gesamtzahl der Jahrringe zu dividieren.
Bild 1.4-6:
18
Allgemeines
1.4.5
Faserverlauf
Faserneigung Die Faserneigung wird am Verlauf der Jahrringe oder der Schwindrisse gemessen. Die Faserneigung wird berechnet als Abweichung x der Fasern bezogen auf die Messlänge y und als Verhältniswert (x zu y) angegeben, siehe Bild 1.4-7. Örtliche Faserabweichungen, die von Ästen hervorgerufen werden, bleiben unberücksichtigt.
Bild 1.4-7:
Bestimmung der Faserneigung nach Schwindrissen.
Drehwuchs Von der Längsachse des Stammes abweichende Orientierung der Fasern, linksdrehend oder rechtsdrehend. Wechseldrehwuchs Von aussen nach innen im Stammquerschnitt wiederkehrender Richtungswechsel des Drehwuchses. welliger Faserverlauf In Längsrichtung des Stammes regelmässig wiederkehrender Richtungswechsel des Faserverlaufs in tangentialer Richtung. Wimmerwuchs In Längsrichtung des Stammes regelmässig wiederkehrender Richtungswechsel des Faserverlaufs in radialer Richtung. Wirbelwuchs Räumlich eng begrenzter, unregelmässiger Faserverlauf.
Massgebende Messstrecke für die Bestimmung der mittleren Jahrringbreite.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Allgemeines
1.4.6
Textur
Textur Erscheinungsbild der Oberfläche, das durch die anatomische Struktur, den Faserverlauf, die Breite und Regelmässigkeit der Jahrringe und die Farbe bestimmt wird.
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grobe Textur Holz mit relativ grossen Zellen und breiten oder unregelmässigen Jahrringen.
Merkmale für die Erscheinungsklassierung
1.4.9
Baumkante und Rinde
Baumkante Teil der Stammoberfläche mit oder ohne Rinde auf Breitoder Schmalseiten von besäumtem Schnittholz. Die grösste Breite der Baumkante h – h 1 bzw. b – b1 wird auf die jeweilige Querschnittsseite projiziert gemessen und als Bruchteil der zugehörigen Querschnittsseite angegeben ((h – h1)/h bzw. (b – b1)/b ).
mittelfeine Textur Holz mit mittelgrossen Zellen und/oder mittelbreiten, regelmässigen Jahrringen. feine Textur Holz mit kleinen Zellen und/oder relativ schmalen, regelmässigen Jahrringen. Markstrahl Bandförmiges, mit Bezug auf die Jahrringe radial gerichtetes Zellgewebe. Spiegel Längliche, unregelmässige Streifen oder Flecken, die sich bei einem Schnitt entlang der Markstrahlen ergeben und auf der Breitseite von riftgeschnittenem Holz erscheinen. Tritt bei allen Holzarten mit breiten, hohen Markstrahlen auf, z. B. bei Eiche und Buche.
1.4.7
Harz
Harzgallen Linsenförmiger Hohlraum, der Harz enthält oder enthalten hat. verkientes Holz, harzreiches Holz Holz, das einen abnormal hohen Harzgehalt aufweist.
1.4.8
Rindeneinwuchs
Im Holz vollständig oder teilweise eingeschlossene Rinde. Eine allfällige Messung erfolgt sinngemäss wie bei den Verfärbungen.
Bild 1.4-8:
Bestimmung der Baumkante.
Rinde Äussere Schutzschicht des Stammes und der Äste eines Baumes.
1.4.10
Splint und Kern
Splint Äussere Zone im Holz, das im stehenden Baum lebende Zellen enthält und Saft führt. Häufig farblich heller als Kernholz. Nicht immer deutlich vom Kernholz unterscheidbar. Die Messung des Splints (an Breit- oder Schmalseite) erfolgt an dessen breitester Stelle. Das Mass wird direkt oder als Prozentsatz der Seitenbreite angegeben. Kernholz Innere Zone im Holz, die im stehenden Baum aufgehört hat, lebende Zellen zu enthalten oder Saft zu führen. Häufig dunkler als Splintholz. Nicht immer deutlich vom Splintholz unterscheidbar. Falschkern Farblich verändertes Kernholz bei Holzarten mit hellem Kern, auch fakultativer Farbkern genannt, beispielsweise bei Buche und Esche. Braunkern Schwarzer oder dunkelbrauner Falschkern bei Esche. Rotkern Rotbrauner Falschkern bei Buche. Spritzkern Stark fortgeschrittener Rotkern bei Buche, im Querschnitt sternförmig erweitert.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
19
Merkmale für die Erscheinungsklassierung
1.4.11
Schnittart und Markröhre
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Markröhre Bereich innerhalb des ersten Jahrringes, der hauptsächlich aus weichem Zellgewebe besteht.
Allgemeines
Markstück, Markbrett Holzstück, das die Markröhre enthält.
Streifmark Markröhre, die an der Breit- oder der Schmalseite sichtbar ist.
Riftstück, Riftbrett Holzstück, dessen Jahrringe in einem Winkel von annähernd 90° (im Idealfall) auf die Breitseiten bzw. in einem Winkel von mindestens 60° auf die linke Breitseite auftreffen.
markfrei (herzfrei) Das Holz ist über die gesamte Länge und über den gesamten Querschnitt frei von Markröhre.
Halbriftstück, Halbriftbrett Holzstück, dessen Jahrringe in einem Winkel von etwa 60°, jedoch mindestens 30° auf die linke Breitseite auftreffen.
markdurchschnitten (herzgetrennt) Die Markröhre verläuft im äusseren Viertel des Holzquerschnitts und kann an der Oberfläche des Holzes sichtbar sein (Streifmark). Das Mark muss nicht zwingend auf der ganzen Länge durchschnitten sein.
Seitenbrett Holzstück aus dem äusseren Bereich des Stammquerschnittes mit vorwiegend liegenden Jahrringen.
Bild 1.4-9:
Bezeichnung der Schnittarten und der Querschnitte nach der Jahrringstellung.
In Bild 1.4-9 bedeuten: 1
Markstück
7
Halbriftbrett
2
markdurchschnittenes Stück, mit Streifmark
8
Hauptware
3
markfreies Stück, ohne Streifmark
9
mittengetrenntes Seitenbrett in der Hauptware
4
Markbrett
10
Seitenbrett
5
markdurchschnittenes Brett mit Streifmark
11
Schwarte
6
Riftbrett
20
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Allgemeines
1.4.12
Merkmale für die Erscheinungsklassierung
Oberflächenbläue Oberflächliche Bläue, bis etwa 2 mm tief, die durch normales Hobeln entfernt werden kann.
Reaktionsholz
Reaktionsholz Holz mit abweichendem Zellwandaufbau, dient der Richtungskorrektur von Baumteilen bei Schiefstellung und Stammkrümmung. Reaktionsholz wird wie Verfärbungen gemessen.
braune und rote Streifen (Braunstreif) Verfärbung in Form von braunen, geflammten Streifen. Tritt nur nach der Fällung auf.
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Buchs, Druckholz Reaktionsholz bei Nadelbäumen. Es wird an der äusseren Seite bei schiefen oder krummen Stämmen gebildet.
1.4.14
Fäule Zersetzung des Holzes durch Pilze, die zu einem Erweichen, zunehmendem Verlust an Masse und Festigkeit sowie oft zu einer Änderung von Textur und Farbe führt.
Zugholz Reaktionsholz bei Laubholz. Es wird an der inneren Seite bei schiefen oder krummen Stämmen gebildet.
1.4.13
Fäule
leichte Fäule Frühes Stadium der Fäule, die durch verfärbte Streifen oder Flecken gekennzeichnet ist. Die allgemeine Textur und die Festigkeitseigenschaften des Holzes sind noch mehr oder weniger unverändert.
Verfärbungen
Verfärbung Jede Änderung der natürlichen Farbe des Holzes, die keine Verminderung der Festigkeit bewirkt. Sie kann durch Pilzbefall, Bewitterung, Metallkontakt usw. verursacht werden. Natürliche Farbunterschiede des Holzes gelten nicht als Verfärbungen.
nagelfestes Holz Holz mit einer durch Pilzbefall verursachten Verfärbung und einer geringen Festigkeitsminderung ohne sichtbare Veränderung der Holzstruktur.
1.4.15
Insektenbefall
Frassgang Durch Insekten im Holz verursachter/-s Frassgang/Loch. aktiver Insektenbefall Nach der Verarbeitung im Holz noch aktive Insekten.
1.4.16
Pflanzliche Parasiten
parasitische Pflanze Pflanze, die ihre Nahrung aus dem stehenden Baum zieht, auf dem sie wächst. Bild 1.4-10:
Messung von Verfärbungen (inkl. Bläue, braune und rote Streifen).
Mistelspuren Von den Wurzeln der Mistel im Holz zurückbleibende Flecken.
Verfärbungen (inkl. Bläue, braune und rote Streifen) können in Längsrichtung des Holzes unterschiedliche Ausdehnungen haben. Sie werden an der Oberfläche des Schnittholzes an der Stelle der maximalen Ausdehnung rechtwinklig zur Längsachse gemessen. Die Summe der Breiten aller verfärbten Streifen wird als Bruchteil bezogen auf den Umfang des Querschnittes oder auf die massgebende Seite angegeben. Bläue Von nicht holzzerstörenden Pilzen verursachte hellblaue bis schwarze Verfärbung. Kommt gewöhnlich bei Splintholz bestimmter Holzarten vor. Verblauung, tiefe Bläue Bläue, mehr als etwa 2 mm tief, die durch normales Hobeln nicht entfernt werden kann.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
21
Merkmale für die Erscheinungsklassierung
1.4.17
Risse
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Riss Trennung des Holzes längs der Fasern. Die Messung der Rissbreite erfolgt auf der Oberfläche rechtwinklig zur Holzstück-Längsachse, bei Sperrholz wird sie rechtwinklig zur Faserrichtung der Decklage vorgenommen. Die Messung der Risslänge erfolgt auf der Oberfläche parallel zur Holzstück-Längsachse, bei Sperrholz parallel zur Faserrichtung der Decklage. Schwindriss Durch das Abschwinden des Holzes infolge Trocknung verursachter Riss. radialer Riss Entlang der Markstrahlen, also annähernd im Winkel von 90° zu den Jahrringen, verlaufender Riss. Die Rissbreite wird an der Oberfläche des Schnittholzes gemessen und auf die jeweilige Querschnittsseite bezogen.
Allgemeines
1.4.18
Krümmung, Verformung
Bei frischem Schnittholz ist die Krümmung und die Verformung in der Regel noch nicht zu erkennen. Sie erreicht ihr grösstes Ausmass erst, wenn das Holz getrocknet ist. Verdrehung und Längskrümmung Drehwuchs und Reaktionsholz können zu einer Verdrehung und Längskrümmung des Schnittholzes führen. Verdrehung und Längskrümmung werden gemessen als Pfeilhöhe an der Stelle der grössten Verformung, bezogen auf 2,0 m Messlänge. Querkrümmung Das in radialer und tangentialer Richtung unterschiedliche Schwindmass kann zu einer Querkrümmung (Schüsselung) führen. Querkrümmung wird als Pfeilhöhe bezogen auf die Breite des Schnittholzes gemessen.
Endriss Riss, der an der Stirnholzfläche auftritt. Die Risslänge wird an der Oberfläche des Schnittholzes gemessen. Oberflächenriss Riss, bis etwa 2 mm tief, der durch normales Hobeln entfernt werden kann.
Bild 1.4-11:
Verdrehung von Schnittholz.
Bild 1.4-12:
Längskrümmung von Schnittholz in Richtung der Dicke.
Bild 1.4-13:
Längskrümmung von Schnittholz in Richtung der Breite.
Bild 1.4-14:
Querkrümmung von Schnittholz (Schüsselung).
übrige Risse Ringschäle, Kernriss, Frostriss, Blitzriss, Stauchung usw. Stauchung (Stauchbruch) Bruch der Fasern quer zum Faserverlauf, hervorgerufen durch übermässigen Druck in Faserrichtung, entweder durch direkte Druckeinwirkung an den Enden oder bei Biegebeanspruchung.
22
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Allgemeines
1.4.19
Oberfläche
sägeroh (sägerau) Holzoberfläche, die nach dem Sägen keine weitere Bearbeitung erfahren hat, mit festgelegten zulässigen Abweichungen.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
feingesägt Gleichmässige Holzoberfläche mit geringer Rautiefe, die nach dem Sägen keine weitere Bearbeitung erfahren hat, mit festgelegten zulässigen Abweichungen. egalisiertes Schnittholz Schnittholz in frischem Zustand mit oder ohne maschinelle Bearbeitung, das engere zulässige Abweichungen besitzt als sägeraues Schnittholz. verdicktes Holz (kalibriertes Holz) Holz, das maschinell weiterbearbeitet wurde, um enge zulässige Abweichungen zu erreichen. gehobeltes Holz Holz, das auf mindestens einer Breitseite in voller Breite und Länge durch maschinelles Hobeln eine glatte Oberfläche erhalten hat. Flickzapfen Dübel, der aus Holz hergestellt wurde und dessen Faserrichtung rechtwinklig zur Dübelachse orientiert ist. Naturastdübel Dübel, der aus einem natürlichen Ast hergestellt wurde und daher an seinen Kreisflächen die natürlichen, kreisförmigen Wachstumsringe zeigt. ‹Schiffchen› Kleine Holzstückchen in ‹Schiffchenform› zur Ausbesserung, z. B. von Harzgallen. Flickleisten Kleine, leistenförmige Holzstücke zur Ausbesserung. Füllmasse Masse in holzähnlicher Farbe zur Füllung von Rissen und kleinen Löchern im Holz, die nach dem Aushärten wie Holz zu behandeln, schleifbar und überstreichbar ist. ausgeschlagene Stelle Ausbruch von Holz aus der fertigen Oberfläche durch die Wirkung eines Messers oder eines anderen Werkzeuges. Kommt häufig durch das Ausbrechen trockener Äste vor. Hobelmesserschlaglänge Abstand der Wellen auf der Oberfläche, die beim Hobeln durch die Rotation der Schneiden bei gleichzeitigem Vorschub entsteht.
Merkmale für die Erscheinungsklassierung
Hobelfehler Beim Hobeln entstandene Fehlstellen und Beschädigungen der Oberfläche, z. B. tiefe Welle auf der Oberfläche infolge Hobelmesserschlag (Hobelschlagmarkierung), eingedrücktes oder vorstehendes Holz infolge stumpfer oder beschädigter Messer, eingedrücktes Holz infolge eingeklemmter Astsplitter usw. Brennstelle Örtliche Verfärbung der Oberfläche durch Hitzeeinwirkung infolge der mechanischen Bearbeitung. Stapellattenmarkierung Von Stapellatten, die bei der Lagerung oder Trocknung zwischen den Holzlagen eingelegt werden, auf der Oberfläche von Schnittholz verursachte Verfärbung. offene Fugen Öffnungen zwischen zwei nebeneinanderliegenden Teilen einer Lage. Überlappungen, Überleimer Durch Überlappen zweier nebeneinanderliegender Furniere (oder von zwei Teilen eines gerissenen Furniers) bedingter Fehler in einer Lage. Kürschner Lokale Trennung zweier Lagen, bedingt durch fehlende Haftung. Auftreibung Lokale Verdickung auf einer Decklage. Druckstelle Durch Einpressen eines Fremdkörpers auf einer Decklage verursachte Hohlstelle. Hohlstelle Lokale Vertiefung in einer Decklage. Rauhigkeit Unebenheit der Oberfläche, bedingt durch Unregelmässigkeiten der Struktur oder durch Fertigungsfehler. Fremdkörper Anorganischer Einschluss in Holz. Durchschliff Lokales Fehlen der Decklage durch zu starken Abschliff, wodurch die Klebfuge (und/oder die nächste Lage) sichtbar wird. Leimdurchschlag Leim, der durch die Decklage gedrungen ist und dort Flecken verursachen kann. Flicken Furnierstück mit vorgegebener Form zum Ausflicken. Unterlegstück Längliches, schmales Furnierstück zum Ausflicken. Füllung Ausbessern durch Schliessen offener Fehler mit Kitt.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
23
Festigkeitssortierung von Bauholz
Allgemeines
1.5
Festigkeitssortierung von Bauholz
1.5.1
Europäische Normung
1.5.2
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Die allgemeinen Anforderungen und die CE-Kennzeichnung von festigkeitssortiertem Bauholz sind in SN EN 14081-1 ‹Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Teil1: Allgemeine Anforderungen› übergeordnet geregelt. Die eigentliche Festigkeitssortierung muss nach einer nationalen Norm vorgenommen werden, die den Anforderungen nach SN EN 518 ‹Bauholz für tragende Zwecke – Sortierung – Anforderungen an Normen über visuelle Sortierung nach der Festigkeit› entspricht.
CE-Kennzeichnung von festigkeitssortiertem Bauholz
Im europäischen Raum muss festigkeitssortiertes Bauholz den allgemeinen Anforderungen von SN EN 14081-1 entsprechen und über eine CE-Kennzeichnung verfügen, welche die Konformität des Produktes mit dieser Norm bestätigt. Nach dem Bundesgesetz über Bauprodukte in der Schweiz besteht für das Inland keine Kennzeichnungspflicht, zudem muss das Produkt nicht EN-konform sein, es kann alternativ den bewährten Regeln der Technik entsprechen.
Die Sortierklassen der europäisch anerkannten nationalen Sortiernormen werden in der SN EN 1912 ‹Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen – Zuordnung von visuellen Sortierklassen und Holzarten› einer Festigkeitsklasse nach SN EN 338 ‹Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen› zugeordnet. Für die visuelle Sortierung von Bauholz mit Herkunftsland Schweiz sind zur Zeit nur die deutsche Norm DIN 4074-1 (für Fichte, Tanne, Lärche und Föhre) und die britische Norm BS 4978 (für ‹Whitewood› bzw. Fichte und Tanne sowie ‹Redwood› bzw. Kiefer) europäisch anerkannt. Sortierklasse nach DIN 4074-1
Festigkeitsklasse nach SN EN 338
S13
C30
S10
C24
S7
C16
Tabelle 1.5-1: Zuordnung von Sortierklassen nach DIN 4074-1 zu Festigkeitsklasse nach SN EN 338 für die Holzarten Fichte, Tanne, Lärche und Föhre (Kiefer) in SN EN 1912.
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
2
Klotzbretter Nadelholz
Bretter und Kanteln
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Bretter und Kanteln werden durch Sägen und Spanen aus Rundholz hergestellt.
2.1
Klotzbretter Nadelholz
2.1.1
Produkt
Als Klotzbretter werden die nach dem Aufschneiden eines Stammes zur ursprünglichen Stammform zusammengelegten, unbesäumten Bretter ohne Schwarten bezeichnet. Sie bilden zusammen eine Qualitätseinheit. Klotzbretter dienen als Rohprodukt für die weitere Verarbeitung in Schreinerund Holzbaubetrieben. 2.1.2
Handelsübliche Masse
Als handelsübliche Masse gelten für lufttrockene und ofentrockene Klotzbretter aus Nadelholz folgende Abmessungen: - Dicken in mm: 18, 21, 24, 27, 30, 33, 36, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80
Bild 2.1-1:
- Mindestdeckbreiten bei Dicken ≤ 21 mm: 100 mm Dicken 24 bis 30 mm: 120 mm Dicken ≥ 33 mm: 140 mm
2.1.5
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte.
- Längen von 4,0 m bis 6,0 m, abgestuft von 0,1 zu 0,1 m.
2.1.3
Klotzbretter aus Fichte.
2.1.5.1
Volumen der Klotzware
Berechnungsgrundlage für das Volumen sind die Gesamtbreite, die Dicke und die Länge der Bretter.
Holzfeuchte
Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung müssen Klotzbretter lufttrocken geliefert werden.
Die Gesamtbreite aller Bretter eines Klotzes oder einer Reihe aufeinanderfolgender Stücke eines Klotzes, jeweils mit gleicher Länge und Dicke, wird auf halber Länge rechtwinklig zur Stammachse ohne Rinde gemessen. Sie entspricht der Summe der Breiten der klotzliegenden, oberen Seiten der unbesäumten Bretter. Gesunder Splint wird mitgemessen.
Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 2.1.5.2 2.1.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind - Dicke:
+ 3 mm / 1 mm
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Das Zumass für ungekappte Ware muss mindestens 20 mm betragen.
Massvergütung bei Überschreitung der Kriterien zur Erscheinungsklassierung
Bei vereinzelt auftretenden Überschreitungen der Kriterien zur Erscheinungsklassierung nach Tabelle 2.1-1 ist es nicht zulässig, ein oder mehrere Bretter aus der Klotzware herauszunehmen. In diesem Fall wird eine Volumenminderung dieser Bretter als Massvergütung vorgenommen, so dass nur die Teile berücksichtigt werden, welche die Kriterien in Tabelle 2.1-1 erfüllen.
Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
25
Klotzbretter Nadelholz
2.1.6
Bretter und Kanteln
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle der oberen Seite des klotzliegenden Brettes zu ermitteln.
Erscheinungsklassierung
Bei Klotzbrettern aus Nadelholz werden drei Erscheinungsklassen unterschieden: - 1
Auslese
- 2
Schreinerware
- 3
Zimmermannsware
Die Ware eines Klotzes wird im ganzen erscheinungssortiert. Ein einzelnes fehlerfreies Brett, das in einem Klotz einer niedrigeren Erscheinungsklasse enthalten ist, reicht zum Beispiel nicht aus, um den gesamten Klotz in eine höhere Klasse einzustufen. Andererseits führt beispielsweise ein Markbrett, das mehr Merkmale aufweist, als in der Erscheinungsklasse zulässig ist, in die der restliche Klotz eingestuft ist, nicht zu einer Abwertung des ganzen Klotzes. Diese ungünstigen Abweichungen werden durch entsprechende Massvergütungen nach 2.1.5.2 kompensiert.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Als unklassierte Ware werden Klotzbretter gehandelt, die der Zimmermannsware nicht mehr zugeordnet werden können. Für diese Erscheinungsklassen sind die Kriterien für die Holzarten Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäische Douglasie in der Tabelle 2.1-1 festgelegt. Merkmale
Erscheinungsklassen für Klotzbretter aus Nadelholz 1
2
3
Äste 1) - gesunde, festverwachsene Äste
nicht zulässig
bei:
Punktäste vereinzelt zulässig
- Fichte/Tanne bis 20 mm, - Lärche bis 30 mm, - Föhre und Douglasie bis 40 mm mittlerer Durchmesser vereinzelt zulässig
- andere Äste 2) und Astlöcher
nicht zulässig
nicht zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
bis 20 mm mittlerer Durchmesser vereinzelt zulässig
Jahrringbreite 1)
sprunghafte Wechsel nicht zulässig
sprunghafte Wechsel nicht zulässig
sprunghafte Wechsel zulässig
gerader Faserverlauf erforderlich
annähernd gerader Faserverlauf erforderlich
annähernd gerader Faserverlauf erforderlich
Anläufe in der Stockpartie zulässig
Anläufe in der Stockpartie zulässig
Anläufe in der Stockpartie zulässig
- Drehwuchs
nicht zulässig
geringer Drehwuchs zulässig
geringer Drehwuchs zulässig
- Wimmerwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Harzgallen 1)
bis 1 mm x 20 mm vereinzelt zulässig
bis 3 mm x 30 mm vereinzelt zulässig
bis 4 mm x 50 mm vereinzelt zulässig
verkientes Holz 1)
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
bis 40 mm mittlerer Durchmesser zulässig
Faserverlauf 1) - abnormale Faserneigung 3)
1)
Überschreitungen der Kriterien bei diesem Merkmal, welche die Klassierung nicht wesentlich beeinträchtigen und vereinzelt auftreten, sind vom Käufer gegen entsprechende Massvergütung zu tolerieren, siehe Kapitel 2.1.5 Ausmass.
2)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
3)
Abnormale Faserneigung schliesst Wirbelwuchs, Wipfelbruch und ähnliche Abweichungen ein.
Tabelle 2.1-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Klotzbrettern aus Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäischer Douglasie.
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
Klotzbretter Nadelholz
Merkmale
Erscheinungsklassen für Klotzbretter aus Nadelholz 1
Rindeneinwuchs
1)
3
nicht zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
zulässig
nicht zulässig
bis 5% der Brettbreite zulässig
bis 10% der Brettbreite zulässig
Verfärbungen 1)
nicht zulässig
nicht zulässig
bis 10% der Brettfläche zulässig
Fäule 1)
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- Endrisse
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
- nicht durchgehende Risse
nicht zulässig
bis 10% der Brettlänge vereinzelt zulässig
bis 20% der Brettlänge vereinzelt zulässig
- durchgehende Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
bis 10% der Brettlänge vereinzelt zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Dicke
bis 5 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Breite
bis 10 mm auf 2 m zulässig
bis 20 mm auf 2 m zulässig
bis 20 mm auf 2 m zulässig
- Verdrehung
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 2 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
- Querkrümmung
bis 1% der Brettbreite zulässig
bis 1% der Brettbreite zulässig
bis 2% der Brettbreite zulässig
Markröhre Reaktionsholz (Buchs)
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
2
Insektenbefall
1)
1)
Risse 1)
Krümmung
1)
Überschreitungen der Kriterien bei diesem Merkmal, welche die Klassierung nicht wesentlich beeinträchtigen und vereinzelt auftreten, sind vom Käufer gegen entsprechende Massvergütung zu tolerieren, siehe Kapitel 2.1.5 Ausmass.
Tabelle 2.1-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Klotzbrettern aus Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäischer Douglasie (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
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Klotzbretter Laubholz
2.2
Klotzbretter Laubholz
2.2.1
Produkt
Bretter und Kanteln
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Als Klotzbretter werden die nach dem Aufschneiden eines Stammes zur ursprünglichen Stammform zusammengelegten, unbesäumten Bretter ohne Schwarten bezeichnet. Sie bilden zusammen eine Qualitätseinheit. Klotzbretter dienen als Rohprodukt für die weitere Verarbeitung in Schreinerund Holzbaubetrieben. 2.2.2
Handelsübliche Masse
Die Handelsüblichkeit ist je nach Holzart unterschiedlich. Als handelsübliche Masse gelten für lufttrockene und ofentrockene Klotzbretter aus Ahorn, Buche, Eiche, und Esche folgende Abmessungen: Bild 2.2-1:
- Dicken in mm: 18, 21, 24, 27, 30, 33, 36, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80
2.2.5
- Mindestdeckbreiten bei Dicken ≤ 21 mm: 100 mm Dicken 24 bis 30 mm: 120 mm Dicken ≥ 33 mm: 140 mm
Holzfeuchte
Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung müssen Klotzbretter lufttrocken geliefert werden. Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 2.2.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind - Dicke:
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte.
- Längen von 2,5 m bis 6,0 m, abgestuft von 0,1 zu 0,1 m
2.2.3
Klotzbretter aus Eiche und Buche.
+ 3 mm / 1 mm
2.2.5.1
Volumen der Klotzware
Berechnungsgrundlage für das Volumen sind die Gesamtbreite, die Dicke und die Länge der Bretter. Die Gesamtbreite aller Bretter eines Klotzes oder einer Reihe aufeinanderfolgender Stücke eines Klotzes, jeweils mit gleicher Länge und Dicke, wird auf halber Länge rechtwinklig zur Stammachse ohne Rinde gemessen. Sie entspricht der Summe der Breiten der klotzliegenden, oberen Seiten der unbesäumten Bretter. Gesunder Splint wird mitgemessen. Bei Eiche wird Splint nicht mitgemessen. 2.2.5.2
Massvergütung bei Überschreitung der Kriterien zur Erscheinungsklassierung
Bei vereinzelt auftretenden Überschreitungen der Kriterien zur Erscheinungsklassierung nach Tabelle 2.2-1 ist es nicht zulässig, ein oder mehrere Bretter aus der Klotzware herauszunehmen. In diesem Fall wird eine Volumenminderung dieser Bretter als Massvergütung vorgenommen, so dass nur die Teile berücksichtigt werden, welche die Kriterien in Tabelle 2.2-1 erfüllen.
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Das Zumass für ungekappte Ware muss mindestens 20 mm betragen. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
2.2.6
Klotzbretter Laubholz
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle der oberen Seite des klotzliegenden Brettes zu ermitteln.
Erscheinungsklassierung
Bei Klotzbrettern aus Laubholz werden drei Erscheinungsklassen unterschieden: - 1
Auslese
- 2
Schreinerware (Innenausbau-Qualität)
- 3
Zimmermannsware
Die Ware eines Klotzes wird im ganzen erscheinungssortiert. Ein einzelnes fehlerfreies Brett, das in einem Klotz einer niedrigeren Erscheinungsklasse enthalten ist, reicht zum Beispiel nicht aus, um den gesamten Klotz in eine höhere Klasse einzustufen. Andererseits führt beispielsweise ein Markbrett, das mehr Merkmale aufweist, als in der Erscheinungsklasse zulässig ist, in die der restliche Klotz eingestuft ist, nicht zu einer Abwertung des ganzen Klotzes. Diese ungünstigen Abweichungen werden durch entsprechende Massvergütungen nach 2.2.5.2 kompensiert.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Als unklassierte Ware werden Klotzbretter gehandelt, die der Zimmermannsware nicht mehr zugeordnet werden können. Für diese Erscheinungsklassen sind die Kriterien für die Holzarten Ahorn, Buche, Eiche und Esche in der Tabelle 2.2-1 festgelegt. Merkmale
Erscheinungsklassen für Klotzbretter aus Laubholz 1
2
3
Äste 1) - gesunde, festverwachsene Äste
bis 30 mm mittlerer Durchmesser vereinzelt zulässig
bis 40 mm mittlerer Durchmesser zulässig
zulässig bei - Brettdicken bis 50 mm: mittlerer Durchmesser bis 50 mm, - Brettdicken ab 50 mm: mittlerer Durchmesser bis Brettdicke
- andere Äste 2) und Astlöcher
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
Punktäste zulässig Katzenpfoten bei Eiche zulässig
Jahrringbreite 1)
sprunghafte Wechsel nicht zulässig
sprunghafte Wechsel nicht zulässig
sprunghafte Wechsel zulässig
gerader Faserverlauf erforderlich
annähernd gerader Faserverlauf erforderlich
annähernd gerader Faserverlauf erforderlich
Anläufe in der Stockpartie sind zulässig
Anläufe in der Stockpartie sind zulässig
Anläufe in der Stockpartie sind zulässig
nicht zulässig
geringer Drehwuchs zulässig
zulässig
Faserverlauf 1) - abnormale Faserneigung 3)
- Drehwuchs 1)
Überschreitungen der Kriterien bei diesem Merkmal, welche die Klassierung nicht wesentlich beeinträchtigen und vereinzelt auftreten, sind vom Käufer gegen entsprechende Massvergütung zu tolerieren, siehe Kapitel 2.2.5 Ausmass.
2)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
3)
Abnormale Faserneigung schliesst Wirbelwuchs, Wipfelbruch und ähnliche Abweichungen ein.
Tabelle 2.2-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Klotzbrettern aus Ahorn, Buche, Eiche und Esche.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
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Klotzbretter Laubholz
Bretter und Kanteln
Merkmale
Erscheinungsklassen für Klotzbretter aus Laubholz 1
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Rindeneinwuchs
1)
2
3
nicht zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
Markröhre
zulässig
zulässig
zulässig
Verfärbungen
nicht zulässig
nicht zulässig
Vergrauung und Lagerflecken sind zulässig, wenn diese durch einen Hobelstoss entfernt werden können
bis 10% der Brettfläche zulässig
Vergrauung und Lagerflecken Vergrauung und Lagerflecken sind zulässig, wenn diese sind zulässig, wenn diese durch einen Hobelstoss durch einen Hobelstoss entfernt werden können entfernt werden können
Rotkern bei Buche 1)
nicht zulässig
bis 20% der Brettbreite zulässig
zulässig
Braunkern bei Esche 1)
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
zulässig
Mondring bei Eiche 1)
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- Endrisse
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
- nicht durchgehende Risse
nicht zulässig
bis 10% der Brettlänge vereinzelt zulässig
bis 20% der Brettlänge vereinzelt zulässig
- durchgehende Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
bis 10% der Brettlänge vereinzelt zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Dicke
bis 5 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Breite
bis 10 mm auf 2 m zulässig
bis 20 mm auf 2 m zulässig
bis 40 mm auf 2 m zulässig
- Verdrehung
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 2 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
- Querkrümmung
bis 1% der Brettbreite zulässig
bis 1% der Brettbreite zulässig
bis 2% der Brettbreite zulässig
Fäule
1)
Insektenbefall 1) Risse 1)
Krümmung
1)
Überschreitungen der Kriterien bei diesem Merkmal, welche die Klassierung nicht wesentlich beeinträchtigen und vereinzelt auftreten, sind vom Käufer gegen entsprechende Massvergütung zu tolerieren, siehe Kapitel 2.2.5 Ausmass.
Tabelle 2.2-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Klotzbrettern aus Ahorn, Buche, Eiche und Esche (Fortsetzung).
30
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
2.3
Sortierte Bretter Nadelholz
2.3.1
Produkt
Sortierte Bretter Nadelholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Sortierte Bretter aus Nadelholz sind in der Regel unbesäumt, können aber auch einseitig besäumt sein (nach Längstrennschnitt). Die Bretter werden einzeln nach Qualität sortiert (sogenannte Lyonersortierung). Sortierte Bretter dienen als Rohprodukt für die weitere Verarbeitung in Schreiner- und Holzbaubetrieben. 2.3.2
Handelsübliche Masse
Als handelsübliche Masse gelten für lufttrockene und ofentrockene sortierte Bretter aus Nadelholz folgende Abmessungen: - Dicken in mm: 18, 21, 24, 27, 30, 33, 36, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80
Bild 2.3-1:
- Mindestdeckbreiten bei Dicken ≤ 21 mm: 100 mm Dicken 24 bis 30 mm: 120 mm Dicken ≥ 33 mm: 140 mm
2.3.5
2.3.5.1
Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung müssen sortierte Bretter lufttrocken geliefert werden. Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3.
Die Breite eines unbesäumten Brettes wird bestimmt, indem man die Breite mit halber Baumkante ohne Rinde in halber Brettlänge misst. Wenn dies aufgrund eines Merkmals an dieser Stelle zu falschen Ergebnissen führt, werden zwei von dieser Stelle gleich weit entfernte Messungen durchgeführt und deren Mittel verwendet. Gesunder Splint wird mitgemessen. 2.3.5.2
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind - Dicke:
Volumen unbesäumter Bretter
Berechnungsgrundlage für das Volumen sind die Breiten, die Dicke und die Länge der Bretter.
Holzfeuchte
Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig.
2.3.4
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte.
- Längen von 4,0 m bis 6,0 m, abgestuft von 0,1 zu 0,1 m
2.3.3
Sortierte Bretter aus Fichte.
+ 3 mm / 1 mm
Massvergütung bei Überschreitung der Kriterien zur Erscheinungsklassierung
Bei vereinzelt auftretender Überschreitung der Kriterien zur Erscheinungsklassierung nach Tabelle 2.3-1 wird eine Volumenminderung dieser Bretter als Massvergütung vorgenommen, so dass nur die Teile berücksichtigt werden, welche die Kriterien in Tabelle 2.3-1 erfüllen.
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Das Zumass für ungekappte Ware muss mindestens 20 mm betragen. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
31
Sortierte Bretter Nadelholz
2.3.6
Bretter und Kanteln
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle der Brettseite zu ermitteln. Grundsätzlich sind beide Seiten in Betracht zu ziehen.
Erscheinungsklassierung
Bei sortierten Brettern aus Nadelholz werden drei Erscheinungsklassen unterschieden: - 1
Auslese
- 2
Schreinerware
- 3
Zimmermannsware
Falls beide Seiten dieselbe Klasse haben, ist dies die Klasse des Stückes. Falls es eine bessere und eine schlechtere Breitseite gibt, ist die Klasse des Stückes eine Klasse besser als die Klasse der schlechteren Seite.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Als unklassierte Ware werden Bretter gehandelt, die der Zimmermannsware nicht mehr zugeordnet werden können. Für diese Erscheinungsklassen sind die Kriterien für die Holzarten Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäische Douglasie in der Tabelle 2.3-1 festgelegt. Merkmale
Erscheinungsklassen für sortierte Bretter aus Nadelholz 1
2
3
Äste 1) - gesunde, festverwachsene Äste
nicht zulässig bzw. mindestens eine Seite astfrei
- andere Äste 2) und Astlöcher
nicht zulässig
nicht zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
bis 20 mm mittlerer Durchmesser vereinzelt zulässig
Jahrringbreite 1)
sprunghafte Wechsel nicht zulässig
sprunghafte Wechsel nicht zulässig
sprunghafte Wechsel zulässig
gerader Faserverlauf erforderlich
annähernd gerader Faserverlauf erforderlich
annähernd gerader Faserverlauf erforderlich
Anläufe in der Stockpartie zulässig
Anläufe in der Stockpartie zulässig
Anläufe in der Stockpartie zulässig
- Drehwuchs
nicht zulässig
geringer Drehwuchs zulässig
zulässig
- Wimmerwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Harzgallen 1)
bis 1 mm x 20 mm vereinzelt zulässig
bis 3 mm x 30 mm vereinzelt zulässig
bis 4 mm x 50 mm vereinzelt zulässig
verkientes Holz 1)
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
bei: - Fichte/Tanne bis 20 mm, - Lärche bis 30 mm, - Föhre und Douglasie bis 40 mm mittlerer Durchmesser vereinzelt zulässig
bis 40 mm mittlerer Durchmesser zulässig
Faserverlauf 1) - abnormale Faserneigung 3)
1)
Überschreitungen der Kriterien bei diesem Merkmal, welche die Klassierung nicht wesentlich beeinträchtigen und vereinzelt auftreten, sind vom Käufer gegen entsprechende Massvergütung zu tolerieren, siehe Kapitel 2.3.5 Ausmass.
2)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
3)
Abnormale Faserneigung schliesst Wirbelwuchs, Wipfelbruch und ähnliche Abweichungen ein.
Tabelle 2.3-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von sortierten Brettern aus Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäischer Douglasie.
32
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
Sortierte Bretter Nadelholz
Merkmale
Erscheinungsklassen für sortierte Bretter aus Nadelholz 1
Rindeneinwuchs
1)
3
nicht zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
nicht zulässig
bis 5% der Brettbreite zulässig
bis 10% der Brettbreite zulässig
Verfärbungen 1)
nicht zulässig
nicht zulässig
bis 10% der Brettfläche zulässig
Fäule 1)
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- Endrisse
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
- nicht durchgehende Risse
nicht zulässig
bis 10% der Brettlänge vereinzelt zulässig
bis 20% der Brettlänge vereinzelt zulässig
- durchgehende Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Dicke
bis 5 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Breite
bis 10 mm auf 2 m zulässig
bis 20 mm auf 2 m zulässig
bis 20 mm auf 2 m zulässig
- Verdrehung
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 2 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
- Querkrümmung
bis 1% der Brettbreite zulässig
bis 1% der Brettbreite zulässig
bis 2% der Brettbreite zulässig
Markröhre 1) Reaktionsholz (Buchs)
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
2
Insektenbefall
1)
1)
Risse 1)
Krümmung
1)
Überschreitungen der Kriterien bei diesem Merkmal, welche die Klassierung nicht wesentlich beeinträchtigen und vereinzelt auftreten, sind vom Käufer gegen entsprechende Massvergütung zu tolerieren, siehe Kapitel 2.3.5 Ausmass.
Tabelle 2.3-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von sortierten Brettern aus Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäischer Douglasie (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
33
Sortierte Bretter Laubholz
2.4
Sortierte Bretter Laubholz
2.4.1
Produkt
Bretter und Kanteln
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Sortierte Bretter aus Laubolz sind in der Regel unbesäumt, können aber auch einseitig besäumt sein (nach Längstrennschnitt). Die Bretter werden einzeln nach Qualität sortiert (sogenannte Lyonersortierung). Sortierte Bretter dienen als Rohprodukt für die weitere Verarbeitung in Schreiner- und Holzbaubetrieben. 2.4.2
Handelsübliche Masse
Die Handelsüblichkeit ist je nach Holzart unterschiedlich. Als handelsübliche Masse gelten für lufttrockene und ofentrockene sortierte Bretter aus Ahorn, Buche, Eiche und Esche folgende Abmessungen: Bild 2.4-1:
- Dicken in mm: 18, 21, 24, 27, 30, 33, 36, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80
2.4.5
- Mindestdeckbreiten bei Dicken ≤ 21 mm: 100 mm Dicken 24 bis 30 mm: 120 mm Dicken ≥ 33 mm: 140 mm
Holzfeuchte
Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung müssen sortierte Bretter lufttrocken geliefert werden. Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 2.4.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind - Dicke:
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte.
- Längen von 2,5 m bis 6,0 m, abgestuft von 0,1 zu 0,1 m
2.4.3
Sortierte Bretter aus Esche.
2.4.5.1
Volumen unbesäumter Bretter
Berechnungsgrundlage für das Volumen sind die Breiten, die Dicke und die Länge der Bretter. Die Breite eines unbesäumten Brettes wird bestimmt, indem man die Breite mit halber Baumkante ohne Rinde in halber Brettlänge misst. Wenn dies aufgrund eines Merkmals an dieser Stelle zu falschen Ergebnissen führt, werden zwei von dieser Stelle gleich weit entfernte Messungen durchgeführt und deren Mittel verwendet. Gesunder Splint wird mitgemessen. Bei Eiche wird Splint nicht mitgemessen. 2.4.5.2
Massvergütung bei Überschreitung der Kriterien zur Erscheinungsklassierung
Bei vereinzelt auftretender Überschreitung der Kriterien zur Erscheinungsklassierung nach Tabelle 2.4-1 wird eine Volumenminderung dieser Bretter als Massvergütung vorgenommen, so dass nur die Teile berücksichtigt werden, welche die Kriterien in Tabelle 2.4-1 erfüllen.
+ 3 mm / 1 mm
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Das Zumass für ungekappte Ware muss mindestens 20 mm betragen. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
34
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
2.4.6
Sortierte Bretter Laubholz
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle der Brettseite zu ermitteln. Grundsätzlich sind beide Seiten in Betracht zu ziehen.
Erscheinungsklassierung
Bei sortierten Brettern aus Laubholz werden drei Erscheinungsklassen unterschieden: - 1
Auslese
- 2
Schreinerware (Innenausbau-Qualität)
- 3
Zimmermannsware
Falls beide Seiten dieselbe Klasse haben, ist dies die Klasse des Stückes. Falls es eine bessere und eine schlechtere Breitseite gibt, ist die Klasse des Stückes eine Klasse besser als die Klasse der schlechteren Seite.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Als unklassierte Ware werden Bretter gehandelt, die der Zimmermannsware nicht mehr zugeordnet werden können. Für diese Erscheinungsklassen sind die Kriterien für die Holzarten Ahorn, Buche, Eiche und Esche in der Tabelle 2.4-1 festgelegt. Merkmale
Erscheinungsklassen für sortierte Bretter aus Laubholz 1
2
3
Äste 1) - gesunde, festverwachsene Äste
nicht zulässig bzw. mindestens eine Seite astfrei
bis 40 mm mittlerer Durchmesser zulässig
zulässig bei - Brettdicken bis 50 mm: mittlerer Durchmesser bis 50 mm, - Brettdicken ab 50 mm: mittlerer Durchmesser bis Brettdicke
- andere Äste 2) und Astlöcher
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
Punktäste zulässig Katzenpfoten bei Eiche zulässig
Jahrringbreite 1)
sprunghafte Wechsel nicht zulässig
sprunghafte Wechsel nicht zulässig
sprunghafte Wechsel zulässig
gerader Faserverlauf erforderlich
annähernd gerader Faserverlauf erforderlich
annähernd gerader Faserverlauf erforderlich
Anläufe in der Stockpartie sind zulässig
Anläufe in der Stockpartie sind zulässig
Anläufe in der Stockpartie sind zulässig
nicht zulässig
geringer Drehwuchs zulässig
zulässig
Faserverlauf 1) - abnormale Faserneigung 3)
- Drehwuchs 1)
Überschreitungen der Kriterien bei diesem Merkmal, welche die Klassierung nicht wesentlich beeinträchtigen und vereinzelt auftreten, sind vom Käufer gegen entsprechende Massvergütung zu tolerieren, siehe Kapitel 2.4.5 Ausmass.
2)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
3)
Abnormale Faserneigung schliesst Wirbelwuchs, Wipfelbruch und ähnliche Abweichungen ein.
Tabelle 2.4-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von sortierten Brettern aus Ahorn, Buche, Eiche und Esche.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
35
Sortierte Bretter Laubholz
Bretter und Kanteln
Merkmale
Erscheinungsklassen für sortierte Bretter aus Laubholz 1
Rindeneinwuchs
1)
3
nicht zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Vergrauung und Lagerflecken sind zulässig, wenn diese durch einen Hobelstoss entfernt werden können
bis 10% der Brettfläche zulässig
Vergrauung und Lagerflecken Vergrauung und Lagerflecken sind zulässig, wenn diese sind zulässig, wenn diese durch einen Hobelstoss durch einen Hobelstoss entfernt werden können entfernt werden können
Rotkern bei Buche 1)
nicht zulässig
bis 20% der Brettbreite zulässig
zulässig
Braunkern bei Esche 1)
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
zulässig
Mondring bei Eiche 1)
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- Endrisse
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
- nicht durchgehende Risse
nicht zulässig
bis 10% der Brettlänge vereinzelt zulässig
bis 20% der Brettlänge vereinzelt zulässig
- durchgehende Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Dicke
bis 5 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Breite
bis 10 mm auf 2 m zulässig
bis 20 mm auf 2 m zulässig
bis 40 mm auf 2 m zulässig
- Verdrehung
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 2 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
- Querkrümmung
bis 1% der Brettbreite zulässig
bis 1% der Brettbreite zulässig
bis 2% der Brettbreite zulässig
Markröhre 1) Verfärbungen
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
2
Fäule
1)
1)
Insektenbefall 1) Risse 1)
Krümmung
1)
Überschreitungen der Kriterien bei diesem Merkmal, welche die Klassierung nicht wesentlich beeinträchtigen und vereinzelt auftreten, sind vom Käufer gegen entsprechende Massvergütung zu tolerieren, siehe Kapitel 2.4.5 Ausmass.
Tabelle 2.4-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von sortierten Brettern aus Ahorn, Buche, Eiche und Esche (Fortsetzung).
36
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
Parallelbretter Nadelholz
2.5
Parallelbretter Nadelholz
2.5.1
Produkt
Parallelbretter sind parallel und kantig geschnitten und werden als Rohprodukt in Hobelwerken, Schreiner- und Holzbaubetrieben sowie in der Holzverpackungs- und Palettenindustrie weiterverarbeitet.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
2.5.2
Handelsübliche Masse
Als handelsübliche Masse gelten für Parallelbretter aus Nadelholz folgende Abmessungen: - Dicken in mm: 18, 22, 24, 27, 30, 36, 40, 45, 50, 60, 65, 70, 75, 80 - Breiten von 80 mm bis 250 mm
Bild 2.5-1:
Parallelbretter aus Fichte.
- Längen von 3,0 m bis 6,0 m, abgestuft von 0,5 zu 0,5 m
2.5.3
2.5.5
Holzfeuchte
Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung können Parallelbretter gelattet als sägefrische Ware geliefert werden und eine Holzfeuchte über 30% aufweisen.
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Berechnungsgrundlage für das Volumen sind die Breiten, die Dicke und die Länge der Parallelbretter. Bei unterschiedlichen Breiten wird die Breite gleichlanger Stücke einzeln gemessen, um deren Gesamtbreite zu ermitteln. Die Berechnung kann auch mit der Gesamtbreite einer Lage dicht nebeneinander liegender Bretter erfolgen.
Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 2.5.6 2.5.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind bei sägeroher Oberfläche: - Dicke:
+ 3 mm / 1 mm
- Breite:
+ 4 mm / 2 mm
bei verdickter oder gehobelter Oberfläche: - für Dicken und Breiten 100 mm: - für Breiten > 100 mm:
+ 1 mm / 1 mm + 1,5 mm / 1,5 mm
generell: - Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Das Zumass für ungekappte Ware muss mindestens 20 mm betragen. Andere zulässige Abweichungen von den Soll-Massen sind bei der Bestellung zu vereinbaren. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Erscheinungsklassierung
Bei Parallelbrettern aus Nadelholz werden sechs Erscheinungsklassen unterschieden: - 1
Auslese
- 2
Schreinerware
- 3
Zimmermannsware
- 4
zwecksortierte Holzverpackungs- und Palettenware
- 5
Holzverpackungs- und Palettenware
- 6
nagelfeste Ware
Für diese Erscheinungsklassen sind die Kriterien für die Holzarten Fichte, Tanne, Föhre, Lärche und mitteleuropäische Douglasie in den Tabellen 2.5-1 (Erscheinungsklassen 1 bis 3) und 2.5.2 (Erscheinungsklassen 4 bis 6) festgelegt. Parallelbretter werden auch als Rohhobler, d. h. als Ausgangsmaterial zur Herstellung von Hobelwaren, verwendet. Rohhobler werden üblicherweise als Mischung der Erscheinungsklassen 2 bis 5 (überwiegend Erscheinungsklassen 3) gehandelt, wobei spezifische Kriterien vom Besteller festgelegt werden. Parallelbretter werden üblicherweise nicht festigkeitssortiert gehandelt. Falls gewünscht, ist die erforderliche Festigkeitsklasse speziell zu vereinbaren. Für die Festigkeitssortierung gilt Norm DIN 4074-1.
37
Parallelbretter Nadelholz
Bretter und Kanteln
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle der Brettseite zu ermitteln. Grundsätzlich sind beide Seiten in Betracht zu ziehen. Merkmale
Falls beide Seiten dieselbe Klasse haben, ist dies die Klasse des Stückes. Falls es eine bessere und eine schlechtere Breitseite gibt, ist die Klasse des Stückes eine Klasse besser als die Klasse der schlechteren Seite.
Erscheinungsklassen für Parallelbretter aus Nadelholz 1
2
3
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Äste - gesunde, festverwachsene Äste
nicht zulässig
bis 20 mm mittlerer Durchmesser zulässig
bis 40 mm mittlerer Durchmesser zulässig
- andere Äste 1) und Astlöcher
nicht zulässig
nicht zulässig Punktäste vereinzelt zulässig
bis 20 mm mittlerer Durchmesser zulässig
Jahrringbreite
sprunghafte Wechsel nicht zulässig
sprunghafte Wechsel nicht zulässig
sprunghafte Wechsel zulässig
gerader Verlauf erforderlich
annähernd gerader Verlauf erforderlich
annähernd gerader Faserverlauf erforderlich
Faserverlauf - abnormale Faserneigung 2)
Anläufe in der Stockpartie zulässig - Drehwuchs
nicht zulässig
geringer Drehwuchs zulässig
zulässig
- Wimmerwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Harzgallen
nicht zulässig
bis 3 mm x 30 mm vereinzelt zulässig
bis 4 mm x 50 mm vereinzelt zulässig
verkientes Holz
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
Markröhre
markfrei
markfrei
markdurchschnitten
Splint
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
Schnittart
nach Vereinbarung
nach Vereinbarung
nach Vereinbarung
Baumkante und Rinde
nicht zulässig
nicht zulässig
Baumkante bei Brettdicken ab 40 mm schräg gemessen bis 1/4 der Brettdicke und bis 1/8 der Brettlänge zulässig
bei Douglasie, Föhre und Lärche
Rinde ist nicht zulässig Reaktionsholz (Buchs)
nicht zulässig
bis 10% der Brettbreite zulässig
bis 20% der Brettbreite zulässig
1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
2)
Abnormale Faserneigung schliesst Wirbelwuchs, Wipfelbruch und ähnliche Abweichungen ein.
Tabelle 2.5-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Parallelbrettern der Erscheinungsklassen 1 bis 3 aus Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäischer Douglasie.
38
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
Parallelbretter Nadelholz
Merkmale
Erscheinungsklassen für Parallelbretter aus Nadelholz 1
2
3
Verfärbungen
nicht zulässig
nicht zulässig
bis 10% der Brettfläche zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- Endrisse
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
- nicht durchgehende Risse
nicht zulässig
bis 10% der Brettlänge vereinzelt zulässig
bis 20% der Brettlänge vereinzelt zulässig
- durchgehende Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Dicke
bis 5 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Breite
bis 4 mm auf 2 m zulässig
bis 4 mm auf 2 m zulässig
bis 8 mm auf 2 m zulässig
- Verdrehung
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 2 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
- Querkrümmung
bis 1% der Brettbreite zulässig
bis 1% der Brettbreite zulässig
bis 2% der Brettbreite zulässig
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Risse
Krümmung
Tabelle 2.5-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Parallelbrettern der Erscheinungsklassen 1 bis 3 aus Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäischer Douglasie (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
39
Parallelbretter Nadelholz
Bretter und Kanteln
Merkmale
Erscheinungsklassen für Parallelbretter aus Nadelholz 4
5
6
Äste
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- gesunde, festverwachsene Äste
bei
zulässig
zulässig
- b ≤ 120 mm: bis 40 mm - 120 < b ≤ 180 mm: bis 50 mm - b > 180 mm: bis 70 mm mittlerer Durchmesser zulässig
- andere Äste 1) und Astlöcher
bis 40 mm mittlerer Durchmesser zulässig
zulässig
zulässig
Jahrringbreite
keine Anforderung
keine Anforderung
keine Anforderung
- abnormale Faserneigung 2)
zulässig
zulässig
zulässig
- Drehwuchs
zulässig
zulässig
zulässig
- Wimmerwuchs
zulässig
zulässig
zulässig
Harzgallen
bis 4 mm x 60 mm vereinzelt zulässig
bis 4 mm x 80 mm vereinzelt zulässig
zulässig
verkientes Holz
zulässig
zulässig
zulässig
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Markröhre
zulässig
zulässig
zulässig
Splint
zulässig
zulässig
zulässig
Schnittart
keine Anforderung
keine Anforderung
keine Anforderung
Baumkante und Rinde
Baumkante bei Brettdicken ab 40 mm schräg gemessen bis 1/4 der Brettdicke und bis 1/8 der Brettlänge zulässig 3)
Baumkante bei Brettdicken ab 40 mm schräg gemessen bis 1/4 der Brettdicke und bis 1/8 der Brettlänge zulässig 3)
Baumkante ist zulässig
Rinde ist nicht zulässig
Rinde ist nicht zulässig
zulässig
zulässig
Faserverlauf
Reaktionsholz (Buchs)
3)
Rinde ist nicht zulässig
zulässig
1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
2)
Abnormale Faserneigung schliesst Wirbelwuchs, Wipfelbruch und ähnliche Abweichungen ein.
3)
Bei ISPM-Standard 15 gelten zusätzlich die Anforderungen des BAFU.
Tabelle 2.5-2: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Parallelbrettern der Erscheinungsklassen 4 bis 6 aus Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäischer Douglasie.
40
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
Parallelbretter Nadelholz
Merkmale
Erscheinungsklassen für Parallelbretter aus Nadelholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
4
5
6 3)
Verfärbungen
bis 20% der Brettfläche zulässig 3)
bis 30% der Brettfläche zulässig 3)
zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
leichte Fäule zulässig 3)
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Befall zulässig 3)
- Endrisse
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
- nicht durchgehende Risse
bis 20% der Brettlänge zulässig
bis 40% der Brettlänge zulässig
zulässig
- durchgehende Risse
bis 20% der Brettlänge vereinzelt zulässig
bis 20% der Brettlänge zulässig
bis 40% der Brettlänge zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Dicke
bis 10 mm auf 2 m zulässig
bis 20 mm auf 2 m zulässig
bis 50 mm auf 2 m zulässig
- Längskrümmung in Richtung der Breite
bis 8 mm auf 2 m zulässig
bis 8 mm auf 2 m zulässig
bis 30 mm auf 2 m zulässig
- Verdrehung
bis 2 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 2 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 5 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
- Querkrümmung
bis 2% der Brettbreite zulässig
bis 2% der Brettbreite zulässig
bis 5% der Brettbreite zulässig
Risse
Krümmung
3)
Bei ISPM-Standard 15 gelten zusätzlich die Anforderungen des BAFU.
Tabelle 2.5-2: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Parallelbrettern der Erscheinungsklassen 4 bis 6 aus Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäischer Douglasie (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
41
Kanteln Nadelholz
Bretter und Kanteln
2.6
Kanteln Nadelholz
2.6.1
Produkt
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Kanteln aus Nadelholz werden mehrheitlich als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Fenstern verwendet. Es wird unterschieden zwischen Kanteln für Flügel und Rahmen. Der Unterschied besteht in der Sichtbarkeit der Oberflächen. Flügel sind 4-seitig sichtbar, Rahmen sind meist nur winkelseitig sichtbar bleibend, siehe Bild 2.6-1.
1 Bild 2.6-2: min. 10 mm
2 3
2.6.1.1
Sichtflächen von Flügel- und Rahmenkanteln (1 Flügelkanteln, 2 Rahmenkanteln, 3 Markseite, Sichtfläche).
Massive Kanteln (natur)
Vollholz bzw. massive Rechteckquerschnitte, meist für natur belassene Anwendung. 2.6.1.2
Innerhalb eines schichtverklebten Querschnittes sind Lamellen mit ähnlicher Jahrringlage zu verwenden. Durch Keilzinkenverbindungen in Längsrichtung zusammengefügte Lamellen oder Kappware (Klötzli) müssen bezüglich der Lage und Grösse der Jahrringe eine möglichst ähnliche Holzstruktur aufweisen. Zinkenspiel ist nicht zulässig. Die Herstellung von keilgezinkten und/oder lamellierten Kanteln erfordert eine Befähi gung und eine qualitätsgesicherte Produktion. Der Klebstoff muss sich für den vorgesehenen Anwendungsbereich eignen.
min. 25 mm Bild 2.6-1
Kanteln aus Fichte.
Keilverzinkte und/oder lamellierte Kanteln
Rechteckquerschnitte in folgenden Ausführungen: - Vollquerschnitt, Kanteln in der Länge durch Keilzinkenverbindungen zusammengefügte Kappware (Klötzli), meist zum Streichen eingesetzt - schichtverklebter Querschnitt, Decklamellen und Mittellage durchgehend (DDD) - schichtverklebter Querschnitt, Decklamellen durchgehend, Mittellage keilgezinkt (DKD)
2.6.2
Handelsübliche Masse
Als handelsübliche Masse gelten folgende Abmessungen: - Dicken von 60 bis 85 mm - Breiten von 70 bis 185 mm - Längen bei massiven Kanteln (natur) bis 5,0 m, bei keilverzinkten Kanteln bis 6,0 m, beide mit Abstufung von 0,5 m zu 0,5 m. Paketierungen sind zu vereinbaren. 2.6.3
Holzfeuchte
Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung müssen Kanteln bei der Auslieferung eine Holzfeuchte von 11 ± 2% aufweisen. Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3.
- schichtverklebter Querschnitt, eine Decklamelle durchgehend, zweite Decklamelle und Mittellage keilgezinkt, z. B. für Holz-Alu-Fenster (DKK) - schichtverklebter Querschnitt, Decklagen und Mittellage keilgezinkt (KKK)
42
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
2.6.4
Kanteln Nadelholz
2.6.6
Masshaltigkeit
Die Oberflächenbeschaffenheit massiver Kanteln ist zu vereinbaren. Üblich sind sägeroh, kalibriert (verdickt) oder gehobelt.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Keilgezinkte Kanteln sind mindestens an zwei rechtwinklig zueinander stehenden Flächen abzurichten und auf der gegenüberliegenden Seite zu kalibrieren (verdicken). Als Soll-Masse gelten die Nennmasse inkl. erforderliche Zumasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Bei massiven Kanteln sind die erforderlichen Zumasse zu vereinbaren. Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind bei sägeroher Oberfläche: - für Dicken und Breiten 100 mm:
+ 3 mm / 1 mm
- für Dicken und Breiten > 100 mm:
+ 4 mm / 2 mm
Erscheinungsklassierung
Bei massiven Vollholz-Fensterkanteln aus Nadelholz in Stangen werden drei Erscheinungsklassen unterschieden: - 1
Auslese (für naturbelassene Fenster)
- 2
Normal
- 3
Kappware (Klötzli)
Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung von Fensterkanteln beziehen sich auf die vereinbarte Holzfeuchte und sind für die Holzarten Fichte, Tanne, Föhre, mitteleuropäische Douglasie und Lärche in Tabelle 2.6-1 zusammengestellt. Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal massgebenden, ungünstigsten Stelle der Kantel zu ermitteln.
bei kalibrierter (verdickter) oder gehobelter Oberfläche: - für Dicken und Breiten 100 mm:
+ 1 mm / 1 mm
- für Dicken und Breiten > 100 mm:
+ 1,5 mm / 1,5 mm
generell: - Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Das Zumass für ungekappte Ware muss mindestens 20 mm betragen. Bei Zuschnitten sind die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen der Länge zu vereinbaren. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen. 2.6.5
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Bei vereinzelten Überschreitungen der Kriterien nach Tabelle 2.6-1 ist anstelle der Zurückstufung der Erscheinungsklasse einer Kantel eine Massvergütung (Abmessen) möglich. Die Massvergütung (Abmessen) erfolgt in 0,5-mSchritten in der Länge.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
43
Kanteln Nadelholz
Bretter und Kanteln
Merkmal
Erscheinungsklassen für Vollholz-Fensterkanteln aus Nadelholz 1
Kappstellen
2 höchstens 1 Kappstelle pro 1,0 m bis 1,4 m Länge ist zulässig
höchstens 1 Kappstelle pro 2,0 m Länge ist zulässig
3 für die Länge der Kappstücke gilt: - durchschnittliche Länge 250 mm
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- Mindestlänge 170 mm Äste - gesunde, festverwachsene Äste
nicht zulässig 3) bzw. an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) bis 25 mm mittlerer Durchmesser zulässig
nicht zulässig 3) bzw. an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) bis 25 mm mittlerer Durchmesser zulässig
mit Abstand zwischen den Ästen von mehr als dem 10-fachen Astdurchmesser, mindestens aber 300 mm, zulässig
- andere Äste 1) und Astlöcher
nicht zulässig 3) bzw. an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) bis 20 mm mittlerer Durchmesser vereinzelt zulässig
nicht zulässig 3) bzw. an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) bis 20 mm mittlerer Durchmesser vereinzelt zulässig
mit Abstand zwischen den Ästen von mehr als dem 10-fachen Astdurchmesser, mindestens aber 300 mm, zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
Jahrringbreite
gleichmässige Breiten bis 5 mm erforderlich
gleichmässige Breiten bis 5 mm erforderlich
gleichmässige Breite bis 5 mm erforderlich
Faserneigung
Schrägfaserigkeit bis 10 mm pro Laufmeter zulässig
Schrägfaserigkeit bis 10 mm pro Laufmeter zulässig
Schrägfaserigkeit bis 10 mm pro Laufmeter zulässig
Wimmerwuchs
nicht zulässig 3)
nicht zulässig 3)
geringer Wimmerwuchs zulässig
Harzgallen
nicht zulässig 3) bzw. an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) max. 2 Stück pro Laufmeter bis 3 mm x 35 mm vereinzelt zulässig
nicht zulässig 3) bzw. an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) max. 2 Stück pro Laufmeter bis 3 mm x 35 mm vereinzelt zulässig
nicht zulässig 3) bzw. an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) max. 2 Stück pro Laufmeter bis 3 mm x 35 mm vereinzelt zulässig
verkientes Holz
nicht zulässig 3)
nicht zulässig 3)
nicht zulässig 3)
Punktäste vereinzelt zulässig
1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
2)
Vergleiche Bild 2.6-1.
3)
Zulässig, wenn die Überschreitung des Kriteriums im Bereich der Anzahl zulässiger Kappstellen liegt.
Tabelle 2.6-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von massiven Vollholz-Fensterkanteln aus Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), mitteleuropäischer Douglasie und Lärche.
44
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bretter und Kanteln
Kanteln Nadelholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Merkmal
Erscheinungsklassen für Vollholz-Fensterkanteln aus Nadelholz 1
2
3
3)
3)
3)
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Schnittart
markfrei, rift/halbrift
markfrei, rift/halbrift
markfrei, rift/halbrift
Splint
bei Föhre und Douglasie nur ohne Bläue, bei Lärche nur an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) zulässig
bei Föhre und Douglasie nur ohne Bläue, bei Lärche nur an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) zulässig
bei Föhre und Douglasie nur ohne Bläue, bei Lärche nur an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) zulässig
Baumkante und Rinde
Baumkante schräg gemessen Baumkante schräg gemessen Baumkante schräg gemessen bis 25 mm zulässig bis 25 mm zulässig bis 25 mm zulässig Rinde ist nicht zulässig
Rinde ist nicht zulässig
Rinde ist nicht zulässig
Reaktionsholz (Buchs)
leichter, nicht störender Buchs zulässig
leichter, nicht störender Buchs zulässig
leichter, nicht störender Buchs zulässig
Verfärbungen
nicht zulässig 4)
nicht zulässig 4)
nicht zulässig 4)
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Risse
an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) vereinzelt kleine Risse zulässig
an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) vereinzelt kleine Risse zulässig
an nicht sichtbar bleibenden Flächen 2) vereinzelt kleine Risse zulässig
- Verdrehung
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 2 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
- Längskrümmung
bis 7 mm auf 2 m zulässig
bis 7 mm auf 2 m zulässig
bis 10 mm auf 2 m zulässig
mechanische Beschädigungen
nicht zulässig 3)
nicht zulässig
Krümmung
3)
nicht zulässig 3)
2)
Vergleiche Bild 2.6-1.
3)
Zulässig, wenn die Überschreitung des Kriteriums im Bereich der Anzahl zulässiger Kappstellen liegt.
4)
Bei Kanteln zum Streichen kann leichte Bläue als zulässig vereinbart werden.
Tabelle 2.6-1:
Kriterien für die Erscheinungsklassierung von massiven Vollholz-Fensterkanteln aus Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), mitteleuropäischer Douglasie und Lärche (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
45
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren
3
Hobelwaren aus Nadel- und Laubholz
Hobelware ist mindestens dreiseitig gehobeltes Schnittholz, das in Form von Profilbrettern, meist mit Nut und Kamm oder sonstigen lösbaren Breitenverbindungen versehen oder auch glattkantig, hergestellt wird. Die Kanten können gefast oder gerundet sein. Das Angebot der Industrie umfasst eine Vielzahl von Profilen in verschiedenen Holzarten, die für Bekleidungen von Wänden, Decken und Böden im Innen- und Aussenbereich bestimmt sind. Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Hobelwaren
3.1
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren
3.1.1
Hobelwaren aus Nadelholz
3.1.1.1
Hobelwaren aus Schwachholz (astig)
In diesem Kapitel sind die handelsüblichen Festlegungen für die in der Schweiz gebräuchlichsten Hobelwaren aus massivem Nadel- und Laubholz zusammengestellt. Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen sind nicht Bestandteil dieser Publikation.
Aus Schwachholz (Rundholz mit kleinem Durchmesser) wird astige Hobelware hergestellt. Bei den Holzarten Fichte (inkl. nordeuropäischer Herkunft), Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäische Douglasie werden vier Erscheinungsklassen unterschieden. Die Erhältlichkeit der AusleseQualität ist vorgängig abzuklären. - A
Auslese-Qualität, feinastige Ware für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen,
- N1 Normal-Qualität, astige Ware für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen, - N2 Rustikale Normal-Qualität, astige Ware für den sichtbaren Bereich bei verminderten Anforderungen an das Aussehen, - I
Bild 3.1-1:
Hobelware aus Schwachholz (astig): Täfer aus Fichte in Normal-Qualität (N1) (Fichte).
Bild 3.1-2:
Hobelware aus Schwachholz (astig): Lamellen-Schalung aus Lärche in NormalQualität (N1).
Industrie-Qualität, Ware für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen.
Für die Unmissverständlichkeit kann die Abkürzung für Auslese-Qualität mit ‹(CH)› ergänzt, also ‹A (CH)› verwendet werden. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung sind in Tabelle 3.1-1 zusammengestellt. Lamellen- und Rhomboid-Schalungen aus Schwachholz (astig) werden üblicherweise ‹mittengetrennt› aus breiterer Rohware hergestellt. Generell gelten dafür ebenfalls die Kriterien zur Erscheinungsklassierung gemäss Tabelle 3.1-1, aber für die Äste gelten spezielle Kriterien gemäss Tabelle 3.1-1a.
46
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Hobelwaren
3.1.1.2
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren
Hobelwaren aus Starkholz (astarm)
Aus Starkholz (Rundholz mit grossem Durchmesser) wird astarme Hobelware hergestellt. Bei den Holzarten Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäische Douglasie werden vier Erscheinungsklassen unterschieden. Die Erhältlichkeit ist vorgängig abzuklären.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- A
Auslese-Qualität, praktisch astfreie Ware für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen,
- N1 Normal-Qualität, astarme Ware für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen, - N2 Rustikale Normal-Qualität, Ware für den sichtbaren Bereich bei verminderten Anforderungen an das Aussehen, - I
Bild 3.1-3:
Hobelware aus Starkholz (astarm): Täfer aus Tanne in Auslese-Qualität (A).
Bild 3.1-4:
Hobelware aus Laubholz: Täfer aus Eiche in Auslese-Qualität (A).
Industrie-Qualität, Ware für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen.
Für die Unmissverständlichkeit kann die Abkürzung für Auslese-Qualität mit ‹(CH)› ergänzt, also ‹A (CH)› verwendet werden. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung sind in Tabelle 3.1-2 zusammengestellt. 3.1.2
Hobelwaren aus Laubholz
Bei Hobelwaren aus Eiche, Buche, Esche und Ahorn werden drei Erscheinungsklassen unterschieden. Die Erhältlichkeit ist abzuklären. - A
Auslese-Qualität, praktisch astfreie Ware für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen,
- N1 Normal-Qualität, Ware für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen, - N2 Rustikale Normal-Qualität, Ware für den sichtbaren Bereich mit verminderten Anforderungen an das Aussehen. Für die Unmissverständlichkeit kann die Abkürzung für Auslese-Qualität mit ‹(CH)› ergänzt, also ‹A (CH)› verwendet werden. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung sind in Tabelle 3.1-3 zusammengestellt. 3.1.3
Erscheinungsklassierung
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle der Sichtfläche des Profilbrettes zu ermitteln. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung beziehen sich auf die vereinbarte Holzfeuchte und auf die bei der üblichen Verwendung sichtbar bleibende Oberfläche.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
47
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Schwachholz (astig)
Merkmale
Hobelwaren
Erscheinungsklassen für Hobelware aus Schwachholz (astig) A
N1
N2
I
Äste
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- festverwachsene und teilweise verwachsene Äste
gesunde Äste sind zulässig mit mittlerem Durchmesser bei - 90 b 120 mm: Fichte, Tanne bis 25 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 30 mm - 120 < b 150 mm: Fichte, Tanne bis 30 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 35 mm - 150 < b 175 mm: Fichte, Tanne bis 40 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 40 mm - 175 < b 200 mm: Fichte, Tanne bis 45 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 45 mm schwarz- und rindenumrandete Äste sowie schwarze Äste sind nicht zulässig bzw. einzelne Punktäste sind zulässig
- nicht verwachsene Äste, Fauläste und Astlöcher
nicht zulässig
- Astrisse auf Flächen und Kanten, ausgebrochene Aststellen
bis 5% der Astfläche zulässig, wenn das Profil geschlossen bleibt
1)
gesunde, schwarzund rindenumrandete Äste sind zulässig mit mittlerem Durchmesser bei
gesunde, schwarzund rindenumrandete Äste sind zulässig mit mittlerem Durchmesser bei
- 90 b 120 mm: Fichte, Tanne bis 30 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 35 mm
- 90 b 120 mm: Fichte, Tanne bis 35 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 50 mm
- 120 < b 150 mm: Fichte, Tanne bis 35 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 45 mm
- 120 < b 150 mm: Fichte, Tanne bis 45 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 60 mm
- 150 < b 175 mm: Fichte, Tanne bis 45 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 50 mm
- 150 < b 175 mm: Fichte, Tanne bis 50 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 65 mm
- 175 < b 200 mm: Fichte, Tanne bis 50 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 55 mm
- 175 < b 200 mm: Fichte, Tanne bis 55 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 70 mm
schwarze Äste sind bis zur 0,25-fachen Grösse dieser Werte zulässig
schwarze Äste sind bis zur 0,25-fachen Grösse dieser Werte zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
einzelne Punktäste sind zulässig
Punktäste sind zulässig
bis 15% der Astfläche zulässig, wenn die Deckung nicht beeinträchtigt ist
bis 30% der Astfläche zulässig
zulässig 1)
zulässig 1)
zulässig 1)
Wenn die Verwendbarkeit des Profilbrettes nicht beeinträchtigt ist.
Tabelle 3.1-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von astiger Hobelware aus Schwachholz in Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche, mitteleuropäischer Douglasie.
48
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Hobelwaren
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Schwachholz (astig)
Merkmale
Erscheinungsklassen für Hobelware aus Schwachholz (astig) A
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Harzgallen
N1
N2
I 1)
bis 4 mm x 60 mm mehrere zulässig und tangential angeschnittene bis 10 x 30 mm mehrere zulässig
zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
bei Lärche leichter Splint auf der Rückseite zulässig 2)
bei Lärche leichter Splint auf der Rückseite zulässig 2)
bei Lärche leichter Splint auf der Rückseite zulässig 2)
bei Lärche leichter Splint auf der Rückseite zulässig 2)
bei Douglasie bis 1/4 der Deckbreite zulässig 2)
bei Douglasie bis 1/3 der Deckbreite zulässig 2)
bei Douglasie zulässig 2)
bei Douglasie zulässig 2)
- bei Verwendung im Innenbereich
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
zulässig
Markröhre
bis 10% der Profilbrettlänge vereinzelt zulässig 3)
bis 20% der Profilbrettlänge vereinzelt zulässig 3)
bis 30% der Profilbrettlänge vereinzelt zulässig 3)
zulässig
Baumkante
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
ohne Rinde zulässig
Reaktionsholz (Buchs)
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
Verfärbungen
nicht zulässig
leichte Verfärbung vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Insektenbefall zulässig
Rindeneinwuchs
bei Fichte bis 1 mm x 15 mm vereinzelt zulässig
bei Fichte bis 3 mm x 40 mm vereinzelt zulässig
bei Föhre, Lärche und Douglasie bis 2 mm x 40 mm vereinzelt zulässig
bei Föhre, Lärche und Douglasie bis 4 mm x 50 mm mehrere zulässig
nicht zulässig
Splint bei Douglasie, Föhre und Lärche - bei Verwendung im Aussenbereich
1)
Wenn die Verwendbarkeit des Profilbrettes nicht beeinträchtigt ist.
2)
Bei direkter Bewitterung bezüglich Dauerhaftigkeit nur bedingt geeignet.
3)
Für wetterexponierte Ware mit Oberflächenbehandlung nicht zulässig.
1)
1)
zulässig 1)
Tabelle 3.1-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von astiger Hobelware aus Schwachholz in Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche, mitteleuropäischer Douglasie (Fortsetzung 1).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
49
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Schwachholz (astig)
Merkmale
Hobelwaren
Erscheinungsklassen für Hobelware aus Schwachholz (astig) A
N1
N2
I
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Risse - Oberflächenrisse
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
- Endrisse
bis 50 mm Länge 4) zulässig
bis 50 mm Länge zulässig 4)
bis 50 mm Länge zulässig 4)
zulässig
1)
- übrige Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
1)
- Längskrümmung, Verdrehung
zulässig, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
zulässig, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
zulässig 1)
zulässig 1)
- Querkrümmung
bis 1% der Deckbreite zulässig, bei Bodenriemen bis 0,7% der Deckbreite zulässig
bis 1% der Deckbreite zulässig, bei Bodenriemen bis 0,7% der Deckbreite zulässig
zulässig 1)
zulässig 1)
Oberfläche
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
- Ausbesserungen mittels Flickzapfen, Naturastdübel oder ‹Schiffchen›
1 Naturastdübel pro schlechtestem Meter ist zulässig 5)
1 Naturastdübel oder 1 Flickzapfen pro schlechtestem Meter zulässig 5), mittels ‹Schiffchen› ausgebesserte Harzgallen vereinzelt zulässig 5)
Flickzapfen und Naturastdübel vereinzelt zulässig 5), mittels ‹Schiffchen› ausgebesserte Harzgallen zulässig 5)
zulässig 1)
- Hobelmesserschlaglänge bis 1,5 mm zulässig auf der Oberfläche
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
- Bearbeitungsfehler 6)
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
- Stapellattenmarkierungen
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Krümmung
1)
Wenn die Verwendbarkeit des Profilbrettes nicht beeinträchtigt ist.
4)
In der fertig montierten Hobelware nicht zulässig.
5)
Für wetterexponierte Ware nicht zulässig.
6)
Brennstellen, Druckstellen, Hobelfehler, beschädigte Kanten usw.
1)
zulässig 1) zulässig
Tabelle 3.1-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von astiger Hobelware aus Schwachholz in Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche, mitteleuropäischer Douglasie (Fortsetzung 2).
50
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Hobelwaren
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Schwachholz (astig)
Merkmale
Erscheinungsklassen für Lamellen- und Rhomboid-Schalungen aus Schwachholz (astig) A
N1
Äste
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- festverwachsene und teilweise verwachsene Äste
gesunde Äste sind zulässig mit mittlerem Durchmesser bei
gesunde, schwarz- und rindenumrandete Äste sind zulässig mit mittlerem Durchmesser bei
- b 75 mm: Fichte, Tanne bis 25 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 30 mm
- b 60 mm: Fichte, Tanne bis 30 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 35 mm
- 75 < b < 90 mm: Fichte, Tanne bis 30 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 35 mm
- 60 < b 75 mm: Fichte, Tanne bis 35 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 45 mm
schwarz- und rindenumrandete Äste sowie schwarze Äste sind nicht zulässig bzw. einzelne Punktäste sind zulässig
- 75 < b < 90 mm: Fichte, Tanne bis 45 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 50 mm schwarze Äste sind bis zur 0,25-fachen Grösse dieser Werte zulässig
- nicht verwachsene Äste, Fauläste und Astlöcher
nicht zulässig
- Astrisse auf Flächen und Kanten, ausgebrochene Aststellen
bis 5% der Astfläche zulässig, wenn das Profil geschlossen bleibt
nicht zulässig einzelne Punktäste sind zulässig bis 15% der Astfläche zulässig, wenn die Deckung nicht beeinträchtigt ist
Tabelle 3.1-1a: Spezielle Kriterien bei den Ästen für die Erscheinungsklassierung von Lamellen- und Rhomboid-Schalungen aus Schwachholz (astig) in Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche, mitteleuropäischer Douglasie.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
51
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Starkholz (astarm)
Merkmale
Erscheinungsklassen für Hobelware aus Starkholz (astarm) A
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Äste
- festverwachsene und teilweise verwachsene Äste
Hobelwaren
N1
N2
generell:
generell:
generell:
nicht zulässig
je 1,5 m Länge ist ein Ast zulässig
zulässig
einzelne Punktäste sind zulässig
einzelne Punktäste sind zulässig
Punktäste sind zulässig
nicht zulässig
gesunde, schwarzund rindenumrandete Äste sind zulässig mit mittlerem Durchmesser bei
gesunde, schwarzund rindenumrandete Äste sind zulässig mit mittlerem Durchmesser bei
- b 120 mm: Fichte, Tanne bis 40 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 40 mm
- b 120 mm: Fichte, Tanne bis 50 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 50 mm
- 120 < b 150 mm: Fichte, Tanne bis 45 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 50 mm
- 120 < b 150 mm: Fichte, Tanne bis 60 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 65 mm
- b > 150 mm: Fichte, Tanne bis 55 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 60 mm
- b > 150 mm: Fichte, Tanne bis 70 mm; Douglasie, Föhre und Lärche bis 80 mm
schwarze Äste sind bis zur 0,25-fachen Grösse dieser Werte zulässig
schwarze Äste sind bis zur 0,25-fachen Grösse dieser Werte zulässig
I
zulässig
1)
- nicht verwachsene Äste, Fauläste und Astlöcher
nicht zulässig
nicht zulässig
wie festverwachsene Äste zulässig, Astlöcher sind nicht zulässig
zulässig 1)
- Astrisse, ausgebrochene Aststellen
nicht zulässig
kleine Astrisse sind zulässig
zulässig, Löcher sind nicht zulässig
zulässig 1)
1)
Wenn die Verwendbarkeit des Profilbrettes nicht beeinträchtigt ist.
Tabelle 3.1-2: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von astarmer Hobelware aus Starkholz in Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche, mitteleuropäischer Douglasie.
52
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Hobelwaren
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Starkholz (astarm)
Merkmale
Erscheinungsklassen für Hobelware aus Starkholz (astarm) A
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Harzgallen
N1
N2
I 1)
bis 4 mm x 60 mm mehrere zulässig und tangential angeschnittene bis 10 mm x 30 mm mehrere zulässig
zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
bei Lärche leichter Splint auf der Rückseite zulässig 2)
bei Lärche leichter Splint auf der Rückseite zulässig 2)
bei Lärche leichter Splint auf der Rückseite zulässig 2)
bei Lärche leichter Splint auf der Rückseite zulässig 2)
bei Douglasie bis 1/4 der Deckbreite zulässig 2)
bei Douglasie bis 1/3 der Deckbreite zulässig 2)
bei Douglasie zulässig 2)
bei Douglasie zulässig 2)
- bei Verwendung im Innenbereich
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
zulässig
Markröhre
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig 3)
zulässig
Schnittart
rift/halbrift
rift/halbrift
keine Anforderung
keine Anforderung
Baumkante
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
ohne Rinde zulässig 1)
Reaktionsholz (Buchs)
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
Verfärbungen
nicht zulässig
leichte Verfärbung vereinzelt zulässig
bis 10% der Fläche zulässig
zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Insektenbefall zulässig
Rindeneinwuchs
bei Fichte bis 1 mm x 15 mm vereinzelt zulässig
bei Fichte bis 3 mm x 40 mm vereinzelt zulässig
bei Föhre, Lärche und Douglasie bis 2 mm x 40 mm vereinzelt zulässig
bei Föhre und Lärche bis 4 mm x 50 mm vereinzelt zulässig
nicht zulässig
bei Douglasie bis 4 mm x 60 mm vereinzelt zulässig
Splint bei Douglasie, Föhre und Lärche - bei Verwendung im Aussenbereich
1)
Wenn die Verwendbarkeit des Profilbrettes nicht beeinträchtigt ist.
2)
Bei direkter Bewitterung bezüglich Dauerhaftigkeit nur bedingt geeignet.
3)
Für wetterexponierte Ware mit Oberflächenbehandlung nicht zulässig.
1)
zulässig 1)
Tabelle 3.1-2: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von astarmer Hobelware aus Starkholz in Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche, mitteleuropäischer Douglasie (Fortsetzung 1).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
53
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Starkholz (astarm)
Merkmale
Hobelwaren
Erscheinungsklassen für Hobelware aus Starkholz (astarm) A
N1
N2
I
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Risse - Oberflächenrisse
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
- Endrisse
bis 50 mm Länge 4) zulässig
bis 50 mm Länge zulässig 4)
bis 50 mm Länge zulässig 4)
zulässig
1)
- übrige Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
1)
- Längskrümmung, Verdrehung
zulässig, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
zulässig, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
zulässig 1)
zulässig 1)
- Querkrümmung
bis 1% der Deckbreite zulässig, bei Bodenriemen bis 0,7% der Deckbreite zulässig
bis 1% der Deckbreite zulässig, bei Bodenriemen bis 0,7% der Deckbreite zulässig
zulässig 1)
zulässig 1)
Oberfläche
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
- Ausbesserungen mittels Flickzapfen, Naturastdübel oder ‹Schiffchen›
nicht zulässig
1 Naturastdübel pro schlechtestem Meter zulässig 5), mittels ‹Schiffchen› ausgebesserte Harzgallen vereinzelt zulässig 5)
Flickzapfen und Naturastdübel vereinzelt zulässig 5), mittels ‹Schiffchen› ausgebesserte Harzgallen zulässig 5)
zulässig 1)
- Hobelmesserschlaglänge bis 1,5 mm zulässig auf der Oberfläche
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
- Bearbeitungsfehler 6)
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
- Stapellattenmarkierungen
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Krümmung
1)
Wenn die Verwendbarkeit des Profilbrettes nicht beeinträchtigt ist.
4)
In der fertig montierten Hobelware nicht zulässig.
5)
Für wetterexponierte Ware nicht zulässig.
6)
Brennstellen, Druckstellen, Hobelfehler, beschädigte Kanten usw.
1)
zulässig 1) zulässig
Tabelle 3.1-2: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von astarmer Hobelware aus Starkholz in Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche, mitteleuropäischer Douglasie (Fortsetzung 2).
54
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Starkholz (astarm)
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Hobelwaren
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
55
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Laubholz
Merkmale
Hobelwaren
Erscheinungsklassen für Hobelware aus Eiche, Buche, Esche und Ahorn A
N1
N2
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Äste - festverwachsene und teilweise verwachsene Äste
gesunde, festverwachsene Äste mit mittlerem Durchmesser bis 15 mm vereinzelt zulässig
gesunde, festverwachsene Äste mit mittlerem Durchmesser bis 40 mm vereinzelt zulässig
gesunde, festverwachsene und teilweise verwachsene Äste zulässig
- andere Äste 2) und Astlöcher
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
einzelne Punktäste zulässig
einzelne Punktäste zulässig
einzelne Punktäste und Katzenpfoten zulässig
- Astrisse, ausgebrochene Aststellen
nicht zulässig
kleine Astrisse sind zulässig
zulässig, Löcher sind nicht zulässig
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
- bei Verwendung im Aussenbereich
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- bei Verwendung im Innenbereich
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
Mondring bei Eiche
nicht zulässig
nicht zulässig
nach Vereinbarung zulässig
Rotkern bei Buche
nicht zulässig.
nach Vereinbarung zulässig
zulässig
Braunkern bei Esche
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
zulässig
Markstrahl
zulässig
zulässig
zulässig
Markröhre
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Schnittart
rift/halbrift
rift/halbrift
keine Anforderung
Baumkante
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Reaktionsholz (Zugholz)
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
Verfärbungen
nicht zulässig
leichte Verfärbung vereinzelt zulässig
bis 10% der Fläche zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Splint bei Eiche
3)
1)
1)
Wenn die Verwendbarkeit des Profilbrettes nicht beeinträchtigt ist.
2)
Nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
3)
Für wetterexponierte Ware mit Oberflächenbehandlung nicht zulässig.
Tabelle 3.1-3: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Hobelwaren aus Eiche, Buche, Esche und Ahorn.
56
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Hobelwaren
Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Laubholz
Merkmale
Erscheinungsklassen für Hobelware aus Eiche, Buche, Esche und Ahorn A
N1
N2
Risse - Oberflächenrisse
nicht zulässig
vereinzelt zulässig 4)
zulässig 4)
bis 50 mm Länge zulässig 4)
- Endrisse
bis 50 mm Länge zulässig
- übrige Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- Längskrümmung, Verdrehung
zulässig, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
zulässig, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
zulässig 1)
- Querkrümmung
bis 1% der Deckbreite zulässig, bei Bodenriemen bis 0,7% der Deckbreite zulässig
bis 1% der Deckbreite zulässig, bei Bodenriemen bis 0,7% der Deckbreite zulässig
zulässig 1)
Oberfläche
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
gehobelt, geschliffen oder sägeroh
- Ausbesserungen mittels Flickzapfen und Naturastdübel
nicht zulässig
1 Naturastdübel pro schlechtestem Meter zulässig 5)
Flickzapfen und Naturastdübel vereinzelt zulässig 5)
- Hobelmesserschlaglänge auf der Oberfläche
bis 1,5 mm zulässig
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
- Bearbeitungsfehler 6)
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
- Stapellattenmarkierungen
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
bis 50 mm Länge zulässig
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Krümmung
1)
Wenn die Verwendbarkeit des Profilbrettes nicht beeinträchtigt ist.
4)
In der fertig montierten Hobelware nicht zulässig.
5)
Für wetterexponierte Ware nicht zulässig.
6)
Brennstellen, Druckstellen, Hobelfehler, beschädigte Kanten usw.
1)
Tabelle 3.1-3: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Hobelwaren aus Eiche, Buche, Esche und Ahorn (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
57
Schalungen für Aussenanwendungen
3.2
Schalungen für Aussenanwendungen
3.2.1
Produkt
Hobelwaren
Schalungen für Aussenanwendungen aus Massivholz werden mit oder ohne Nut und Kamm hergestellt.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Die Formen von Profilbrettern für Schalungen sind in den Bildern 3.2-1 und 3.2-2 schematisch dargestellt.
Bild 3.2-1:
Querschnitt eines Profilbrettes mit Nut und Kamm (schematisch).
Bild 3.2-4:
Schalung aus Lärche als Fassadenbekleidung.
Bezeichnungen in Bildern 3.2-1, 3.2-2 und 3.2-3: t
Dicke
p
Breite (Federmass)
b
Deckbreite
kd
Kammdicke
kb
Kammbreite
tf
Dicke unter Kamm
nt
Nuttiefe
nw
Nutweite Sichtfläche
Bild 3.2-2:
Beispiele für vier Querschnitte ohne Nut und Kamm (schematisch).
Für die Ausbildung von Nut und Kamm gelten die Abmessungen in mm gemäss Bild 3.2-3 als Richtwerte.
3.2.2
Handelsübliche Masse
3.2.2.1
Schalungen aus Nadelholz
Als handelsübliche Masse gelten für Schalungen aus Nadelholz in Fichte Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäischer Douglasie folgende Abmessungen (regionale Unterschiede sind möglich): Profilbretter mit Nut und Kamm (Dicke x Deckbreite) in mm: - 20 x 90, 20 x 110, 20 x 135, 20 x 155, 20 x 180 - 26 x 90, 26 x 110
5 5
10 8
Bild 3.2-3
Typische Masse (Richtwerte) für die Ausbildung von Nut und Kamm.
Zur Erfüllung von Anforderungen an den Feuerwiderstand können abweichende Formen und Abmessungen erforderlich sein.
58
Profilbretter glattkantig (Dicke x Deckbreite) in mm: - 20 x 95, 20 x 120, 20 x 145, 20 x 160, 20 x 190 - 26 x 95, 26 x 120, 26 x 140 Längen generell von 3,0 m bis 6,0 m, abgestuft von 0,5 zu 0,5 m.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Hobelwaren
3.2.2.2
Schalungen aus Fichte ‹nordischer Herkunft›
Als handelsübliche Masse gelten für Schalungen aus nordeuropäischer Fichte folgende Abmessungen: Profilbretter mit Nut und Kamm (Dicke x Deckbreite) in mm: - 20 x 90, 20 x 110, 20 x 135, 20 x 155, 20 x 180 - 26 x 90, 26 x 110, 26 x 135 Profilbretter glattkantig (Dicke x Deckbreite) in mm: - 20 x 95, 20 x 120, 20 x 145, 20 x 160, 20 x 190 Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- 26 x 95, 26 x 120, 26 x 140 Längen von 3,0 m bis 5,4 m, abgestuft von 0,3 zu 0,3 m. 3.2.2.3
Schalungen aus Laubholz
Die Erhältlichkeit (Holzart und Dimensionen) ist abzuklären. 3.2.3
Oberfläche
Ohne spezielle Vereinbarung müssen die Sichtfläche (Sichtseite des Profilbrettes, allenfalls auch die Schmalseiten) glatt gehobelt und die Rückseite vom Hobelmesser noch durchgehend gestreift worden sein. Falls die Profilbretter mehrseitig sichtbar bleiben, ist dies speziell zu vereinbaren. Für Schalungen im Aussenbereich mit schichtbildenden Oberflächenbeschichtungen sind die Kanten grundsätzlich mit Radius ≥ 2,5 mm zu runden. Gehobelte und geschliffene Ware darf innerhalb einer Liefereinheit nicht vermischt werden. Andere mögliche Oberflächen sind speziell zu vereinbaren, z. B.: geschliffen, sägeroh, gebürstet, sandgestrahlt. 3.2.4
Holzfeuchte
Die erforderliche Holzfeuchte der Profilbretter ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung müssen Schalungen folgende Holzfeuchte aufweisen: - für Aussenanwendung 15 ± 2% - für Blindschalungen höchstens 16% Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Schalungen für Aussenanwendungen
3.2.5
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind bei gehobelten Profilbrettern - Dicke:
± 0,5 mm
- für Breiten ≤ 100 mm:
± 1,0 mm
- für Breiten > 100 mm:
± 1,5 mm
- Länge:
Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm
Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen. 3.2.6
Ausmass
Für das Ausmass der Fläche gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Das Ausmass wird als Fläche = Länge x Deckbreite berechnet. 3.2.7
Erscheinungsklassierung
Die Grundsätze für die handelsübliche Erscheinungsklassierung für Hobelwaren aus Nadel- und Laubholz sind im Kapitel 3.1 definiert. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung von Schalungen sind je nach Holzart aus den Tabellen 3.1-1 bis 3.1-3 zu entnehmen. Lamellen- und Rhomboid-Schalungen aus Schwachholz (astig) werden üblicherweise ‹mittengetrennt› aus breiterer Rohware hergestellt. Generell gelten dafür ebenfalls die Kriterien zur Erscheinungsklassierung gemäss Tabelle 3.11, aber für die Äste gelten spezielle Kriterien gemäss Tabelle 3.1-1a. Bei Auslese- und Normal-Qualität (N1) ist die Mischung von Holzarten und die Mischung von Holz einer Art aus Herkunftsgebieten mit unterschiedlicher Textur des Holzes innerhalb einer Liefereinheit nicht zulässig. Schalungen werden üblicherweise nicht festigkeitssortiert gehandelt. Falls gewünscht ist die erforderliche Festigkeitsklasse speziell zu vereinbaren. Für die Festigkeitssortierung gilt Norm DIN 4074-1.
59
Täfer für Innenanwendungen
Hobelwaren
3.3
Täfer für Innenanwendungen
3.3.1
Produkt
Täfer für Innenanwendungen aus Massivholz werden mit oder ohne Nut und Kamm hergestellt.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Die Formen von Profilbrettern für Täfer sind in den Bildern 3.3-1 und 3.3-2 schematisch dargestellt.
Bild 3.3-1:
Bild 3.3-2:
Querschnitt eines Profilbrettes mit Nut und Kamm (schematisch).
Beispiel für einen Querschnitt ohne Nut und Kamm (Glattkantprofil).
Für die Ausbildung von Nut und Kamm gelten die Abmessungen in mm gemäss Bild 3.3-3 als Richtwerte.
Bild 3.3-4:
Täfer aus Fichte als Innenwandbekleidung.
3.3.2
Handelsübliche Masse
3.3.2.1
Täfer aus Nadelholz
Als handelsübliche Masse gelten für Täfer aus Nadelholz in Fichte Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäischer Douglasie folgende Abmessungen (regionale Unterschiede sind möglich): Profilbretter mit Nut und Kamm (Dicke x Deckbreite) in mm: - 15 x 90, 15 x 114
5 5
10 8
Bild 3.3-3
Typische Masse (Richtwerte) für die Ausbildung Nut und Kamm.
- 18 x 135 - 20 x 90, 20 x 110, 20 x 135, 20 x 155, 20 x 180 - 26 x 90, 26 x 110 Profilbretter glattkantig (Dicke x Deckbreite) in mm: - 15 x 95, 15 x 120 - 18 x 120, 18 x 145
Zur Erfüllung von Anforderungen an den Feuerwiderstand können abweichende Formen und Abmessungen erforderlich sein.
- 26 x 95, 26 x 120, 26 x 140
Bezeichnungen in Bildern 3.3-1, 3.3-2 und 3.3-3:
Längen von 3,0 m bis 6,0 m, abgestuft von 0,5 zu 0,5 m.
- 20 x 95, 20 x 120, 20 x 145, 20 x 160, 20 x 190
t
Dicke
p
Breite (Federmass)
3.3.2.2
b
Deckbreite
Als handelsübliche Masse gelten für Täfer aus nordeuropäischer Fichte folgende Abmessungen:
kd
Kammdicke
Profilbretter mit Nut und Kamm (Dicke x Deckbreite) in mm:
kb
Kammbreite
- 13 x 90, 13 x 114
tf
Dicke unter Kamm
- 15 x 90, 15 x 114, 15 x 135
nt
Nuttiefe
nw
Nutweite
Täfer aus Fichte ‹nordischer Herkunft›
- 18 x 114, 18 x 135 - 20 x 90, 20 x 110, 20 x 135, 20 x 155, 20 x 180 - 26 x 90, 26 x 110, 26 x 135
Sichtfläche
60
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Hobelwaren
Täfer für Innenanwendungen
Profilbretter glattkantig (Dicke x Deckbreite) in mm:
3.3.6
- 13 x 95, 13 x 120
Für das Ausmass der Fläche gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte.
- 15 x 95, 15 x 120, 15 x 140
Das Ausmass wird als Fläche = Länge x Deckbreite berechnet.
- 18 x 120, 18 x 145 - 20 x 95, 20 x 120, 20 x 145, 20 x 160, 20 x 190 - 26 x 95, 26 x 120, 26 x 140 Längen 3,0 m bis 5,4 m, abgestuft von 0,3 zu 0,3 m.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
3.3.2.3
Täfer aus Laubholz
Die Erhältlichkeit (Holzart und Dimensionen) ist abzuklären. 3.3.3
Ausmass
Oberfläche
Ohne spezielle Vereinbarung müssen die Sichtfläche (Sichtseite des Profilbrettes, allenfalls auch die Schmalseiten) glatt gehobelt und die Rückseite vom Hobelmesser noch durchgehend gestreift worden sein. Falls die Profilbretter mehrseitig sichtbar bleiben, ist dies speziell zu vereinbaren.
3.3.7
Erscheinungsklassierung
Die Grundsätze für die handelsübliche Erscheinungsklassierung für Hobelwaren aus Nadel- und Laubholz sind im Kapitel 3.1 definiert. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung von Täfer sind je nach Holzart aus den Tabellen 3.1-1 bis 3.1-3 zu entnehmen. Bei Auslese- und Normal-Qualität (N1) ist die Mischung von Holzarten und die Mischung von Holz einer Art aus Herkunftsgebieten mit unterschiedlicher Textur des Holzes innerhalb einer Liefereinheit nicht zulässig.
Gehobelte und geschliffene Ware darf innerhalb einer Liefereinheit nicht vermischt werden. Andere mögliche Oberflächen sind speziell zu vereinbaren, z. B.: geschliffen, sägeroh, gebürstet, sandgestrahlt. 3.3.4
Holzfeuchte
Die erforderliche Holzfeuchte der Profilbretter ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung muss Täfer folgende Holzfeuchte aufweisen: - für Innenanwendung 10 ± 2% - für Blindware höchstens 16% Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 3.3.5
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind bei gehobelten Profilbrettern - Dicke:
± 0,5 mm
- für Breiten ≤ 100 mm:
± 1,0 mm
- für Breiten > 100 mm:
± 1,5 mm
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm bei Kurzriemen mit umlaufender Nut und Kamm ± 2 mm Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
61
Bodenriemen
Hobelwaren
3.4
Bodenriemen
3.4.1
Produkt
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Bodenriemen aus Massivholz werden in der Regel mit Nut und Kamm hergestellt. Die Nut- und Kammausbildung kann in Riemenlängsrichtung, z. B. bei Kurzriemen, auch stirnseitig, d. h. umlaufend, vorhanden sein. Profile ohne Nut und Kamm eignen sich z. B. für Terrassenböden. Typische Formen von Profilbrettern für Bodenriemen sind in den Bildern 3.4-1 und 3.4-2 dargestellt.
Bild 3.4-4:
Bodenriemen aus Lärche als Bodenbelag im Aussenbereich.
Bezeichnungen in Bildern 3.4-1, 3.4-2 und 3.4-3: Bild 3.4-1:
Bild 3.4-2:
Querschnitt eines Bodenriemens mit Nut und Kamm (schematisch).
Querschnitt (Glattkantprofil) eines Bodenriemens ohne Nut und Kamm (schematisch).
Für die Ausbildung von Nut und Kamm gelten die Abmessungen in mm gemäss Bild 3.4-3 als Richtwerte. 5 5
Dicke
p
Breite (Federmass)
b
Deckbreite
kd
Kammdicke
kb
Kammbreite
u
Hinterfügung
nt
Nuttiefe
nw
Nutweite
wo
Dicke der Oberwange
wu
Dicke der Unterwange Sichtfläche
10 8
Bild 3.4-3
t
Typische Masse (Richtwerte) für die Ausbildung von Nut und Kamm
Die Nut- und Kammabmessungen sind proportional zur Dicke t anzupassen. Zur Erfüllung von Anforderungen an den Feuerwiderstand können abweichende Formen und Abmessungen erforderlich sein.
3.4.2
Handelsübliche Masse
3.4.2.1
Bodenriemen aus Nadelholz
Als handelsübliche Masse gelten für Bodenriemen aus Nadelholz folgende Abmessungen: - Deckbreite:
von 70 mm bis 140 mm
- Dicke in mm: 20, 26, 34, 40, 45, 55 - Längen:
3.4.2.2
von 3,0 m bis 6,0 m, abgestuft von 0,5 zu 0,5 m bzw. bei nordeuropäischer Fichte von 3,0 bis 5,4 m, abgestuft von 0,3 zu 0,3 m
Bodenriemen aus Laubholz
Als handelsübliche Masse gelten für Bodenriemen aus Laubholz folgende Abmessungen: - Deckbreite:
von 70 mm bis 140 mm
- Dicke in mm: 20 bis 40 - Längen: 62
von 0,8 m bis 4,0 m
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Hobelwaren
3.4.3
Bodenriemen
3.4.6
Oberfläche
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Ohne spezielle Vereinbarung müssen die Sichtfläche (Oberseite des Profilbrettes) glatt gehobelt und die Unterseite auf mindestens 80% der Deckbreite vom Hobelmesser noch durchgehend gestreift sein. Falls die Profilbretter mehrseitig sichtbar bleiben, ist dies zu vereinbaren.
Ausmass
Für das Ausmass der Fläche gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Das Ausmass wird als Fläche = Länge x Deckbreite berechnet.
Geschliffene Sichtflächen sind speziell zu vereinbaren.
3.4.7
Gehobelte und geschliffene Ware darf innerhalb einer Liefereinheit nicht vermischt werden.
Die Grundsätze für die handelsübliche Erscheinungsklassierung für Hobelwaren aus Nadel- und Laubholz sind im Kapitel 3.1 definiert.
3.4.4
Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung von Bodenriemen sind, je nach Holzart, aus den Tabellen 3.1-1 bis 3.1-3 zu entnehmen.
Holzfeuchte
Die erforderliche Holzfeuchte der Profilbretter ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung müssen Bodenriemen für die Innenanwendung eine Holzfeuchte von 9 ± 2% aufweisen. Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 3.4.5
Masshaltigkeit
Erscheinungsklassierung
Bei Auslese- und Normal-Qualität (N1) ist die Mischung von Holzarten und die Mischung von Holz einer Art aus Herkunftsgebieten mit unterschiedlicher Textur des Holzes innerhalb einer Liefereinheit nicht zulässig. Bodenriemen werden üblicherweise nicht festigkeitssortiert gehandelt. Falls gewünscht ist die erforderliche Festigkeitsklasse speziell zu vereinbaren. Für die Festigkeitssortierung gilt Norm DIN 4074-1.
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind bei gehobelten Profilbrettern - Dicke:
± 0,3 mm
- Breite:
± 0,3%
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm bei Kurzriemen mit umlaufender Nut und Kamm ± 2 mm Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
63
Profilleisten aus Nadel- und Laubholz
Hobelwaren
3.5
Profilleisten aus Nadel- und Laubholz
3.5.1
Produkt
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Profilleisten aus Massivholz finden im Möbelbau und im Innenausbau sowie für Konstruktionen als Deckleisten, Sockelleisten, Winkelleisten usw. Verwendung. Die folgenden Angaben beziehen sich vorwiegend auf die gängigen Nadelholzarten Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäische Douglasie sowie auf die Laubholzarten Eiche, Buche, Esche und Ahorn. Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen sind nicht Bestandteil dieser Publikation. 3.5.2
Handelsübliche Masse
Die Profile und deren Abmessungen sind vielfältig. Längen bis 6,0 m sind üblich.
Bild 3.5-1:
3.5.3
3.5.6
Holzfeuchte
Profilleisten aus Nadel- und Laubholz.
Erscheinungsklassierung
Die erforderliche Holzfeuchte der Profilleisten ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig.
Bei Profilleisten aus Nadel- und Laubholz werden drei Klassen unterschieden:
Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte.
- A
Auslese-Qualität für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen,
Ohne spezielle Vereinbarung müssen Profilleisten für den Innenbereich bei der Auslieferung eine Holzfeuchte von 9 ± 2% aufweisen.
- N
Normal-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen,
- I
Industrie-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen.
Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 3.5.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind: - Profilquerschnitt - Fixlängen
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Ausmasse sind an der für das jeweilige Merkmal massgebenden ungünstigsten Stelle der Leisten zu ermitteln. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung beziehen sich auf die vereinbarte Holzfeuchte und sind in der Tabelle 3.5-1 festgelegt.
± 0,2 mm ≤ 2,0 m ± 1,5 mm, > 2,0 m ± 2,0 mm
- Längen roh gekappt Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen. 3.5.5
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte.
64
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Hobelwaren
Profilleisten aus Nadel- und Laubholz
Merkmale
Erscheinungsklassen für Profilleisten aus Nadel- und Laubholz A
N
I
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Äste - gesunde, festverwachsene Äste
nicht zulässig
bei Leistenbreite ab 20 mm: pro Laufmeter 1 Ast mit mittlerem Durchmesser bis 1/5 der Breite zulässig 2)
mit mittlerem Durchmesser bis 1/2 der Breite zulässig 2)
- andere Äste 1) und Astlöcher
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Punktäste vereinzelt zulässig
Punktäste zulässig
Harzgallen
nicht zulässig
auf der Rückseite vereinzelt zulässig
zulässig 2)
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
auf der Rückseite vereinzelt zulässig
zulässig
Splint
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
Markröhre
nicht zulässig
auf der Rückseite zulässig
zulässig
Baumkante
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Reaktionsholz (Buchs)
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Verfärbungen
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser auf der Rückseite bei inaktivem Insektenbefall zulässig 2)
auf der Rückseite zulässig 2)
zulässig 2)
2)
2)
Risse - Oberflächenrisse
auf der Rückseite zulässig
2)
Krümmung - Längskrümmung und Verdrehung
zulässig, sofern eine fachgerechte Montage gewährleistet ist
zulässig, sofern eine fachgerechte Montage gewährleistet ist
zulässig, sofern eine fachgerechte Montage gewährleistet ist
Oberfläche
gehobelt
gehobelt
gehobelt
- Hobelmesserschlaglänge
bis 1,5 mm zulässig
bis 1,5 mm zulässig
ohne Begrenzung
- Bearbeitungsfehler 3)
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
- Stapellattenmarkierungen
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
2)
1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste oder schwarze Äste.
2)
Wenn die Verwendbarkeit der Profilleiste nicht beeinträchtigt ist.
3)
Brennstellen, Druckstellen, Hobelfehler, beschädigte Kanten usw.
Tabelle 3.5-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Profilleisten aus Nadelholz Fichte, Tanne, Föhre (Kiefer), Lärche und mitteleuropäische Douglasie sowie aus Laubholz Eiche, Buche, Esche und Ahorn.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
65
Vollholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
4
Bauholz
Bauholz
Für Holzprodukte, die im Bauwesen überwiegend für tragende Zwecke eingesetzt werden, sind in diesem Kapitel die handelsüblichen Festlegungen zusammengestellt.
klassen regelt die Norm SN EN 1912. Für die visuelle Festigkeitssortierung von Vollholz aus der Schweiz ist darin die Norm DIN 4074-1 anerkannt.
Für die Festigkeitssortierung von Bauholz für tragende Zwecke gilt im Grundsatz die Norm SN EN 14081-1. Die Zuordnung von visuellen Sortierklassen zu den Festigkeits-
Beim Brettschichtholz gelten bezüglich Festigkeit die Anforderungen der Norm SN EN 14080.
4.1
Vollholz
4.1.1
Produkt
Vollholz, üblicherweise mit Querschnitt in quadratischer oder rechteckiger Form, wird durch Sägen oder Spanen von Rundholz oder grösseren Holzquerschnitten in Stammlängsrichtung hergestellt. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei Vollholz aus Nadelholz: - mindestens Festigkeitsklasse C24, - Holzart Fichte/Tanne, - Holzfeuchte sägefrisch (über 30%), - Erscheinungsklasse I (Industrie-Qualität), - Oberfläche sägeroh, Äste und Harzgallen ungeflickt, ohne Ausbesserung mittels Füllmassen. Bild 4.1-1: 4.1.2
Vorzugsmasse
Als Vorzugsmasse für Vollholz gelten folgende Querschnittsabmessungen in mm: - 60/80, 60/100, 60/120, 60/160 - 80/80, 80/100, 80/120, 80/160, 80/180 - 100/100, 100/120, 100/140, 100/160, 100/200 - 120/120, 120/240 - 140/140, 140/240 Vorzugslängen sind 4,0 m und 5,0 m. 4.1.3
Vollholz nach Liste
Für Vollholz nach Liste sind üblicherweise folgende Querschnittsabmessungen, abgestuft von 20 zu 20 mm, möglich:
4.1.4
Vollholz aus Tanne in Normal-Qualität (N), sägeroh.
Holzfeuchte
Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig, siehe Kapitel 1.2.2. Die Holzfeuchte mit Toleranzbereich bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung kann Vollholz sägefrisch geliefert werden und eine Holzfeuchte von über 30% aufweisen. Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 4.1.5
Masshaltigkeit
- Breite von 60 bis 300 mm
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind
- Höhe von 60 bis 300 mm
bei sägeroher Oberfläche:
markdurchschnittene Querschnitte:
- für Breiten und Höhen 100 mm:
+ 3 mm / 1 mm
- Breite von 60 bis 160 mm
- für Breiten und Höhen > 100 mm:
+ 4 mm / 2 mm
generell:
- Höhe von 80 bis 280 mm
- Breite von 60 bis 140 mm
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Ohne spezielle Vereinbarungen sind mehrfache Längen mit entsprechendem Zumass zulässig.
- Höhe von 80 bis 280 mm
bei verdickter oder gehobelter Oberfläche:
Längen von 3,0 m bis 13,0 m sind üblicherweise möglich.
- für Breiten und Höhen 100 mm:
+ 1 mm / 1 mm
Bei anderen Querschnittsabmessungen und anderen Längen ist die Erhältlichkeit abzuklären.
- für Breiten und Höhen > 100 mm:
+ 1,5 mm / 1,5 mm
markfreie Querschnitte:
66
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
Vollholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Ohne spezielle Vereinbarungen sind mehrfache Längen mit entsprechendem Zumass zulässig. Bei Zuschnitten sind die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen der Länge zu vereinbaren.
4.1.7
Bei Vollholz aus Fichte und Tanne werden drei Erscheinungsklassen unterschieden:
Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen. 4.1.6
Erscheinungsklassierung
- A
Auslese-Qualität für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen,
- N
Normal-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen,
- I
Industrie-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen.
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle im Vollholz zu ermitteln. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung beziehen sich auf die vereinbarte Holzfeuchte und sind in den Tabellen 4.1-1 und -2 zusammengestellt.
Ausmass
Für das Ausmass gelten bei üblichen Querschnittsabmessungen (siehe Kapitel 4.1.3) die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Abweichende Regelungen des Verrechnungsmasses für andere Querschnittsabmessungen sind in der Offerte anzugeben.
Die Kriterien der Erscheinungsklassen entsprechen auch den Anforderungen der Festigkeitsklasse C24. Für die Festigkeitssortierung gilt grundsätzlich Norm DIN 4074-1.
Die Mitlieferung und Verrechnung zwangsläufig anfallender Zweitstücke ist in der Offerte anzugeben.
Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei der Auslieferung:
Folgende Zuschläge sind üblich:
- Erscheinungsklasse I (Industrie-Qualität),
- für markdurchschnittene Querschnitte,
- Oberfläche sägeroh, Äste und Harzgallen ungeflickt, ohne Ausbesserung mittels Füllmassen.
- für markfreie Querschnitte, - für Längen über 8,0 m.
Erscheinungsklassen für Vollholz
Merkmal A
N
I
Oberfläche
gehobelt
gehobelt
verdickt
- Ausbesserungen mittels Flickzapfen, Naturastdübel, ‹Schiffchen› und Flickleisten
pro Fehlstelle ist maximal ein Flickzapfen bzw. ein Naturastdübel mit Durchmesser bis 40 mm oder ein ‹Schiffchen› bzw. eine Flickleiste mit einer Breite bis 45 mm zulässig 1)
Flickzapfen, Naturastdübel, ‹Schiffchen› und Flickleisten sind zulässig 1)
nicht erforderlich
- Ausbesserungen mittels Füllmassen
nicht zulässig
zulässig
nicht erforderlich
- Hobelmesserschlaglänge
bis 3 mm zulässig
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
- Bearbeitungsfehler 2)
nicht zulässig
zulässig 3) zulässig, bei sichtbar bleibenden Oberflächen sind Bearbeitungsfehler mit Abmessungen über 20 mm auszuflicken
1)
Durch Ausbesserungen verursachte Querschnittsverminderungen müssen kleiner sein als die mögliche Querschnittsverminderung infolge der zulässigen Astgrösse, siehe Tabelle 4.1-2.
2)
Brennstellen, Druckstellen, Hobelfehler, beschädigte Kanten usw.
3)
Zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit des Vollholzes nicht beeinträchtigen.
Tabelle 4.1-1: Vollholz aus Fichte und Tanne mit gehobelter oder verdickter Oberfläche: Ergänzende Kriterien für die Erscheinungsklassierung (siehe Kapitel 4.1.7).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
67
Vollholz
Bauholz
Merkmal
Erscheinungsklassen für Vollholz A
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Äste
mit kleinstem sichtbarem Durchmesser bis 2/5 der Abmessung der zugehörigen Querschnittsseite, aber höchstens 70 mm, zulässig
N
I
mit kleinstem sichtbarem Durchmesser bis 2/5 der Abmessung der zugehörigen Querschnittsseite zulässig
mit kleinstem sichtbarem Durchmesser bei C24 bis 2/5, bei C16 bis 3/5 der Abmessung der zugehörigen Querschnittsseite zulässig
mit grösstem sichtbarem Durchmesser bis 2/3 der Abmessung der zugehörigen Querschnittsseite zulässig - gesunde, festverwachsene Äste
zulässig
zulässig
zulässig
- andere Äste 1) und Astlöcher
mit grösstem sichtbarem Durchmesser bis 40 mm zulässig 2)
zulässig 2)
zulässig
mittlere Jahrringbreite
bis 6 mm zulässig
bis 6 mm zulässig
bis 6 mm zulässig
Faserneigung
bis 12% zulässig
bis 12% zulässig
bis 12% zulässig
Harzgallen
bis 3 mm x 50 mm zulässig
bis 5 mm x 50 mm zulässig
zulässig
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Schnittart
markfrei erforderlich
markdurchschnitten erforderlich
keine Anforderung
Baumkante und Rinde
nicht zulässig
nicht zulässig
Baumkante bis 1/4 der Abmessung der zugehörigen Querschnittsseite, parallel zu dieser Querschnittsseite gemessen, zulässig Rinde nicht zulässig
Reaktionsholz (Buchs)
bis 1/5 des Querschnittsumfanges zulässig
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
- Bläue
nicht zulässig
bis 1/5 des Querschnittsumfanges zulässig
zulässig
- braune und rote Streifen
nicht zulässig
bis 1/5 des Querschnittsumfanges zulässig
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Verfärbungen
1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
2)
Bei der Auslieferung zulässig. Bei sichtbar bleibenden Oberflächen von verbautem Vollholz sind andere Äste und Astlöcher mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm auszuflicken.
Tabelle 4.1-2: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Vollholz aus Fichte und Tanne.
68
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
Vollholz
Merkmal
Erscheinungsklassen für Vollholz A
Insektenbefall
N
I Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Insektenbefall zulässig
nicht zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Insektenbefall zulässig
Rissbreite bis 3% der zugehörigen Querschnittsseite, jedoch nicht mehr als 6 mm, zulässig
Rissbreite bis 5% der zugehörigen Querschnittsseite, jedoch nicht mehr als 10 mm, zulässig
Risstiefe bis zur 0,5-fachen Abmessung der jeweiligen Querschnittsseite, parallel zu dieser Querschnittsseite gemessen, zulässig
Risstiefe bis zur 0,5-fachen Abmessung der jeweiligen Querschnittsseite, parallel zu dieser Querschnittsseite gemessen, zulässig
Risstiefe bis zur 0,5-fachen Abmessung der jeweiligen Querschnittsseite, parallel zu dieser Querschnittsseite gemessen, zulässig
- Endrisse
Risslänge bis zur 1-fachen Abmessung der grösseren Querschnittsseite zulässig
Risslänge bis zur 1-fachen Abmessung der grösseren Querschnittsseite zulässig
Risslänge bis zur 1,5-fachen Abmessung der grösseren Querschnittsseite zulässig
- übrige Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- Verdrehung
bis 1 mm pro 25 mm Höhe auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Höhe auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Höhe auf 2 m zulässig
- Längskrümmung
bis 4 mm auf 2 m zulässig
bis 8 mm auf 2 m zulässig
bis 8 mm auf 2 m zulässig
Risse Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- Schwindrisse
Krümmung
Tabelle 4.1-2: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Vollholz aus Fichte und Tanne (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
69
Keilgezinktes Vollholz
4.2
Keilgezinktes Vollholz
4.2.1
Produkt
Bauholz
Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke aus Nadelholz wird üblicherweise mit den angegebenen Vorzugsmassen als Handelsware produziert (handelsübliche Bezeichnungen z. B. KVH usw.).
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Die Herstellung von keilgezinktem Vollholz erfordert eine Befähigung und eine qualitätsgesicherte Produktion. Der Klebstoff muss sich für den vorgesehenen Anwendungsbereich eignen. Die Festigkeit der Längsstösse muss mindestens die Anforderungen der vereinbarten Festigkeitsklasse erfüllen. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei keilgezinktem Vollholz aus Nadelholz: - mindestens Festigkeitsklasse C24,
Bild 4.2-1:
- Holzart Fichte/Tanne,
Keilgezinktes Vollholz aus Fichte in Industrie-Qualität (I), verdickt und gefast.
- Holzfeuchte 15 ± 3%, - Erscheinungsklasse I (Industrie-Qualität), verdickt und gefast, - Äste und Harzgallen ungeflickt, ohne Ausbesserung mittels Füllmassen.
4.2.2
Handelsübliche Masse
Als handelsübliche Masse gelten für keilgezinktes Vollholz folgende Querschnittsabmessungen in mm, abgestuft von 20 zu 20 mm: - 60/100 bis 60/240 - 80/100 bis 80/240 - 100/100 bis 100/240 - 120/120 bis 120/240 - 140/140 und 140/240 Die Vorzugslänge ist 12,0 bis 13,0 m. 4.2.3
4.2.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei verdickten oder gehobelten Oberflächen sind: - für Breiten und Höhen 100 mm:
+ 1 mm / 1 mm
- für Breiten und Höhen > 100 mm:
+ 1,5 mm / 1,5 mm
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Ohne spezielle Vereinbarungen sind mehrfache Längen mit entsprechendem Zumass zulässig. Bei Zuschnitten sind die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen der Länge zu vereinbaren. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
Holzfeuchte
Keilgezinktes Vollholz wird üblicherweise mit einer Holzfeuchte von 15% produziert. Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig, siehe Kapitel 1.2.2. Die Holzfeuchte mit Toleranzbereich bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung muss keilgezinktes Vollholz bei der Auslieferung eine Holzfeuchte von 15 ± 3% aufweisen.
4.2.5
Ausmass
Für das Ausmass gelten bei üblichen Querschnittsabmessungen (siehe Kapitel 4.2.2) die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Abweichende Regelungen des Verrechnungsmasses für andere Querschnittsabmessungen sind in der Offerte anzugeben.
Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3.
70
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
4.2.6
Keilgezinktes Vollholz
Erscheinungsklassierung
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Bei keilgezinktem Vollholz aus Fichte und Tanne werden zwei Erscheinungsklassen unterschieden: - N
Normal-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen,
- I
Industrie-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen. Die Kriterien dieser Erscheinungsklasse entsprechen auch den Anforderungen der Festigkeitsklasse C24.
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle im keilgezinkten Vollholz zu ermitteln. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung beziehen sich auf die vereinbarte Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte) und sind in Tabelle 4.2-1 zusammengestellt. Die Kriterien der Erscheinungsklassen entsprechen auch den Anforderungen der Festigkeitsklasse C24. Für die Festigkeitssortierung gilt grundsätzlich Norm DIN 4074-1. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei der Auslieferung: - Erscheinungsklasse I (Industrie-Qualität), - Äste und Harzgallen ungeflickt, ohne Ausbesserung mittels Füllmassen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
71
Keilgezinktes Vollholz
Bauholz
Merkmal
Erscheinungsklassen für keilgezinktes Vollholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
N
I
Äste
mit kleinstem sichtbarem Durchmesser bis 2/5 der Abmessung der zugehörigen Querschnittsseite, aber höchstens 70 mm, zulässig
mit kleinstem sichtbarem Durchmesser bei C24 bis 2/5, bei C16 bis 3/5 der Abmessung der zugehörigen Querschnittsseite zulässig
- gesunde, festverwachsene Äste
zulässig
zulässig
- andere Äste 1) und Astlöcher
zulässig, mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm sind auszuflicken
zulässig
mittlere Jahrringbreite
bis 6 mm zulässig
bis 6 mm zulässig
Faserneigung
bis 12% zulässig
bis 12% zulässig
Harzgallen
bis 5 mm x 50 mm zulässig
zulässig
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
zulässig
Schnittart
markdurchschnitten erforderlich
markdurchschnitten erforderlich
Baumkante und Rinde
nicht zulässig
Baumkante schräg gemessen bis 10% der kleineren Querschnittsseite zulässig Rinde nicht zulässig
Reaktionsholz (Buchs)
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
- Bläue
nicht zulässig
zulässig
- braune und rote Streifen
nicht zulässig
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Insektenbefall zulässig
Rissbreite bis 3% der zugehörigen Querschnittsseite, jedoch nicht mehr als 6 mm, zulässig
Rissbreite unbegrenzt
Risstiefe bis zur 0,5-fachen Abmessung der jeweiligen Querschnittsseite, parallel zu dieser Querschnittsseite gemessen, zulässig
Risstiefe bis zur 0,5-fachen Abmessung der jeweiligen Querschnittsseite, parallel zu dieser Querschnittsseite gemessen, zulässig
- Endrisse
Risslänge bis zur 1-fachen Abmessung der grösseren Querschnittsseite zulässig
Risslänge bis zur 1,5-fachen Abmessung der grösseren Querschnittsseite zulässig
- übrige Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
Verfärbungen
Risse - Schwindrisse
1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
Tabelle 4.2-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von keilgezinktem Vollholz aus Fichte und Tanne.
72
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
Keilgezinktes Vollholz
Merkmal
Erscheinungsklassen für keilgezinktes Vollholz N
I
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Krümmung - Verdrehung
bis 1 mm pro 25 mm Höhe auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Höhe auf 2 m zulässig
- Längskrümmung
bis 8 mm auf 2 m zulässig
bis 8 mm auf 2 m zulässig
Oberfläche
gehobelt und gefast
verdickt und gefast
- Ausbesserungen mittels Flickzapfen, Naturastdübeln, ‹Schiffchen› und Flickleisten
Flickzapfen, Naturastdübel, ‹Schiffchen› und Flickleisten sind zulässig 2)
nicht erforderlich
- Ausbesserungen mittels Füllmassen
zulässig
nicht erforderlich
- Hobelmesserschlaglänge
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
zulässig, Bearbeitungsfehler mit Abmessungen über 20 mm sind auszuflicken
zulässig 4)
- Bearbeitungsfehler
3)
2)
Durch Ausbesserungen verursachte Querschnittsverminderungen müssen kleiner sein als die mögliche Querschnittsverminderung infolge der zulässigen Astgrösse.
3)
Brennstellen, Druckstellen, Hobelfehler, beschädigte Kanten usw.
4)
Zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit des keilgezinkten Vollholzes nicht beeinträchtigen.
Tabelle 4.2-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von keilgezinktem Vollholz aus Fichte und Tanne (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
73
Schichtverleimtes Vollholz
4.3
Schichtverleimtes Vollholz
4.3.1
Produkt
Bauholz
Schichtverleimtes Vollholz für tragende Zwecke aus Nadelholz wird üblicherweise mit den angegebenen Vorzugsmassen als Handelsware produziert (Bezeichnungen z. B. DuoBalken, Trio-Balken, Leimholz, Rahmenbauholz usw.).
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Die Herstellung von schichtverleimtem Vollholz erfordert eine Befähigung und eine qualitätsgesicherte Produktion. Der Klebstoff muss sich für den vorgesehenen Anwendungsbereich eignen. Die Einzelhölzer dürfen mittels Keilzinkenverbindung in Längsrichtung gestossen sein. Die Festigkeit dieser Längsstösse muss mindestens die Anforderungen der vereinbarten Festigkeitsklasse erfüllen. Die Querschnittsabmessungen der Einzelhölzer dürfen folgende Abmessungen nicht überschreiten: - bei 2-teiligem Querschnittsaufbau in mm: Dicke/Breite 80/280 - bei 3- und mehrteiligem Querschnittsaufbau in mm: Dicke/Breite 80/280 oder 120/100, Einzelhölzer mit einer Dicke 100 mm müssen markdurchschnitten sein. Die kernnahen (‹rechten›) Seiten der Einzelhölzer müssen beim verleimten Querschnitt nach aussen gerichtet sein. Schichtverleimtes Vollholz mit Dicken der Einzelhölzer von über 35 mm ist nur für die Verwendung in den Feuchteklassen 1 und 2 gemäss Norm SIA 265(2003), ohne extreme klimatische Wechselbeanspruchungen, geeignet. Schichtverleimtes Vollholz muss mindestens die Anforderungen der vereinbarten Festigkeitsklasse erfüllen. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei schichtverleimtem Vollholz aus Nadelholz:
Bild 4.3-1:
4.3.3
Schichtverleimtes Vollholz aus Fichte in Normal-Qualität (N), gehobelt und gefast. Holzfeuchte
Schichtverleimtes Vollholz wird je nach Hersteller mit einer Holzfeuchte zwischen 8% und 15% produziert. Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig, siehe Kapitel 1.2.2. Die Holzfeuchte mit Toleranzbereich bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung muss schichtverleimtes Vollholz bei der Auslieferung je nach verwendetem Klebstofftyp folgende Holzfeuchte aufweisen: - bei Harnstoff-Formaldehyd (UF), Melamin-Harnstoff-Formaldehyd (MUF) und Resorcin-Formaldehyd (RF)
10 2%
- Polyurethan (PUR)
12 2%
Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3.
- mindestens Festigkeitsklasse C24, - Holzart Fichte/Tanne,
4.3.4
- Holzfeuchte 10 2% oder 12 2% je nach Klebstofftyp (siehe Kapitel 4.3.3),
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei verdickten oder gehobelten Oberflächen sind:
- Erscheinungsklasse I (Industrie-Qualität), verdickt und gefast.
4.3.2
Handelsübliche Masse
Als handelsübliche Masse gelten für schichtverleimtes Vollholz folgende Querschnittsabmessungen in mm, abgestuft von 20 zu 20 mm: - 60/100 bis 60/200 - 80/160 bis 80/200 - 100/160 bis 100/200 und 100/240 - 120/120, 120/160, 120/200 und 120/240 - 140/140, 140/200 und 140/240 - 160/160, 160/200 und 160/240 Die Vorzugslänge ist 12,0 m bis 13,0 m.
74
Masshaltigkeit
- für Dicken und Breiten 100 mm:
+ 1 mm / 1 mm
- für Dicken und Breiten > 100 mm:
+ 1,5 mm / 1,5 mm
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Ohne spezielle Vereinbarungen sind mehrfache Längen mit entsprechendem Zumass zulässig. Bei Zuschnitten sind die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen der Länge zu vereinbaren. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
4.3.5
Schichtverleimtes Vollholz
Ausmass
Für das Ausmass gelten bei üblichen Querschnittsabmessungen (siehe Kapitel 4.3.2) die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Abweichende Regelungen des Verrechnungsmasses für andere Querschnittsabmessungen sind in der Offerte anzugeben. 4.3.6
Erscheinungsklassierung
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Bei schichtverleimtem Vollholz aus Fichte und Tanne werden zwei Erscheinungsklassen unterschieden: - N
Normal-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen,
- I
Industrie-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen.
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle im schichtverleimten Vollholz zu ermitteln. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung beziehen sich auf die vereinbarte Holzfeuchte und sind in Tabelle 4.3-1 zusammengestellt. Die Kriterien der Erscheinungsklassen entsprechen auch den Anforderungen der Festigkeitsklasse C24. Für die Festigkeitssortierung gilt grundsätzlich Norm DIN 4074-1. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei der Auslieferung: - Erscheinungsklasse I (Industrie-Qualität).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
75
Schichtverleimtes Vollholz
Bauholz
Merkmal
Erscheinungsklassen für schichtverleimtes Vollholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
N
I
Äste
mit kleinstem sichtbarem Durchmesser bis 2/5 der Abmessung der zugehörigen Querschnittsseite, aber höchstens 70 mm, zulässig
mit kleinstem sichtbarem Durchmesser bei C24 bis 2/5, bei C16 bis 3/5, der Abmessung der zugehörigen Querschnittsseite zulässig
- gesunde, festverwachsene Äste
zulässig
zulässig
- andere Äste 1) und Astlöcher
zulässig, mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm sind auszuflicken
zulässig
mittlere Jahrringbreite
bis 6 mm zulässig
bis 6 mm zulässig
Faserneigung
bis 12% zulässig
bis 12% zulässig
Harzgallen
bis 5 mm x 50 mm zulässig
zulässig
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
zulässig
Schnittart
markdurchschnitten erforderlich 2)
markdurchschnitten erforderlich
Baumkante und Rinde
nicht zulässig
Baumkante schräg gemessen bis 10% der kleineren Querschnittsseite zulässig Rinde nicht zulässig
Reaktionsholz (Buchs)
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
- Bläue
nicht zulässig
zulässig
- braune und rote Streifen
nicht zulässig
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Insektenbefall zulässig
Verfärbungen
Risse - Schwindrisse
Rissbreite bis 2% der zugehörigen Querschnittsseite der Einzelhölzer, jedoch nicht mehr als 4 mm, zulässig Risstiefe bis zur 0,5-fachen Abmessung der jeweiligen Querschnittsseite, parallel zu dieser Querschnittsseite gemessen, zulässig
Risstiefe bis zur 0,5-fachen Abmessung der jeweiligen Querschnittsseite, parallel zu dieser Querschnittsseite gemessen, zulässig
- Endrisse
Risslänge bis zur 1-fachen Abmessung der grösseren Querschnittsseite zulässig
Risslänge bis zur 1,5-fachen Abmessung der grösseren Querschnittsseite zulässig
- übrige Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
2)
Die Einschnittart markfrei der Einzelhölzer ist speziell zu vereinbaren.
Tabelle 4.3-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von schichtverleimtem Vollholz aus Fichte und Tanne.
76
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
Schichtverleimtes Vollholz
Merkmal
Erscheinungsklassen für schichtverleimtes Vollholz N
I
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Krümmung - Verdrehung
bis 1 mm pro 25 mm Höhe auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Höhe auf 2 m zulässig
- Längskrümmung
bis 4 mm auf 2 m zulässig
bis 4 mm auf 2 m zulässig
Oberfläche
gehobelt und gefast
verdickt und gefast
- Ausbesserungen mittels Flickzapfen, Naturastdübeln, ‹Schiffchen› und Flickleisten
Flickzapfen, Naturastdübel, ‹Schiffchen› und Flickleisten sind zulässig 3)
nicht erforderlich
- Ausbesserungen mittels Füllmassen
zulässig
nicht erforderlich
- Hobelmesserschlaglänge
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
zulässig, Bearbeitungsfehler mit Abmessungen über 20 mm sind auszuflicken
zulässig 5)
- Bearbeitungsfehler
4)
3)
Durch Ausbesserungen verursachte Querschnittsverminderungen müssen kleiner sein als die mögliche Querschnittsverminderung infolge der zulässigen Astgrösse.
4)
Brennstellen, Druckstellen, Hobelfehler, beschädigte Kanten usw.
5)
Zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit des schichtverleimten Vollholzes nicht beeinträchtigen.
Tabelle 4.3-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von schichtverleimtem Vollholz aus Fichte und Tanne (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
77
Brettschichtholz
4.4
Brettschichtholz
4.4.1
Produkt
Bauholz
Brettschichtholz muss nach Norm EN 14080 bzw. SFHRichtlinie produziert werden. Die Herstellung von Brettschichtholz erfordert eine Befähigung und eine werkseigene Produktionskontrolle mit Fremdüberwachung.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Der Klebstoff muss sich für den vorgesehenen Anwendungsbereich eignen. Lamellendicken bis 45 mm sind zulässig. Brettschichtholz mit Lamellendicken von über 35 mm ist nur für die Verwendung in den Feuchteklassen 1 und 2 gemäss Norm SIA 265(2003), ohne extreme klimatische Wechselbeanspruchungen, geeignet. Brettschichtholz muss mindestens die Anforderungen der vereinbarten Festigkeitsklasse erfüllen.
Bild 4.4-1:
Brettschichtholz aus Fichte in NormalQualität (N), gehobelt und gefast.
Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei Brettschichtholz: - mindestens Festigkeitsklasse GL24h,
4.4.4
Holzfeuchte
- Holzart Fichte bei Erscheinungsklasse A und Fichte/Tanne bei Erscheinungsklassen N und I,
Brettschichtholz wird je nach Hersteller mit einer Holzfeuchte zwischen 8% und 15% produziert.
- Holzfeuchte 10 2% oder 12 2% je nach Klebstofftyp (siehe Kapitel 4.4.4),
Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig, siehe Kapitel 1.2.2.
- Erscheinungsklasse I (Industrie-Qualität), verdickt, ohne Fase.
Die Holzfeuchte mit Toleranzbereich bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte.
4.4.2
Vorzugsmasse
Folgende Abmessungen gelten bei geradem Brettschichtholz als Vorzugsmasse: - Breite von 100 bis 200 mm, abgestuft von 20 zu 20 mm, - Höhe von 120 bis 1200 mm, abgestuft auf die Lamellendicke (üblicherweise 40 mm), - Längen bis 15,0 m.
4.4.3
Ohne spezielle Vereinbarung muss Brettschichtholz bei der Auslieferung je nach verwendetem Klebstofftyp folgende Holzfeuchte aufweisen: - bei Harnstoff-Formaldehyd (UF), Melamin-Harnstoff-Formaldehyd (MUF) und Resorcin-Formaldehyd (RF)
10 2%
- Polyurethan (PUR)
12 2%
Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3.
Mögliche Masse
Folgende Abmessungen sind bei geradem und gebogenem Brettschichtholz möglich: - Breite von 80 bis 260 mm, abgestuft von 20 zu 20 mm, - Höhe von 100 bis 2000 mm, abgestuft auf die Lamellendicke (üblicherweise 40 mm). - Längen bis 35,0 m. Brettschichtholz mit diesen Abmessungen kann nicht von allen Produzenten geliefert werden. Die Erhältlichkeit und die Transportierbarkeit sind ebenso wie bei gekrümmtem Brettschichtholz abzuklären.
78
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
4.4.5
Brettschichtholz
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei verdickten oder gehobelten Oberflächen sind bei grösster Querschnittsabmessung 400 mm: - für Breiten und Höhen 100 mm:
+ 1 mm / 1 mm
- für Breiten und Höhen > 100 mm:
+ 2 mm / 2 mm
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
bei grösster Querschnittsabmessung > 400 mm: + 2 mm / 2 mm
- Breite: - für Höhen > 400 mm:
+ 1% / 0,5%
- Die Winkel des Querschnittes dürfen vom rechten Winkel maximal im Verhältnis 1:50 abweichen. generell: - Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Ohne spezielle Vereinbarung sind mehrfache Längen mit entsprechendem Zumass zulässig. Bei Zuschnitten sind die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen der Länge zu vereinbaren. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen. 4.4.6
Ausmass
Für das Ausmass gelten bei üblichen Querschnittsabmessungen (siehe Kapitel 4.4.3) die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Abweichende Regelungen des Verrechnungsmasses für andere Querschnittsabmessungen sind in der Offerte anzugeben. 4.4.7
Erscheinungsklassierung
Bei Brettschichtholz aus Fichte und Tanne werden drei Erscheinungsklassen unterschieden: - A
Auslese-Qualität für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Ansprüchen an das Aussehen,
- N
Normal-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen,
- I
Industrie-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen.
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung beziehen sich auf die vereinbarte Holzfeuchte und sind in Tabelle 4.4-1 zusammengestellt. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei der Auslieferung: - Erscheinungsklasse I (Industrie-Qualität), ohne Fase.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
79
Brettschichtholz
Bauholz
Merkmal
Erscheinungsklassen für Brettschichtholz A
N
I
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Äste - gesunde, festverwachsene Äste
bis 70 mm Durchmesser zulässig
zulässig
zulässig
- andere Äste 1) und Astlöcher
mit grösstem sichtbarem Durchmesser bis 40 mm zulässig
zulässig
zulässig
mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm sind auszuflicken
mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm sind auszuflicken, mit kleinerem Durchmesser sind nur nach spezieller Vereinbarung auszuflicken Harzgallen
bis 3 mm x 50 mm zulässig
bis 5 mm x 50 mm zulässig
zulässig
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Schnittart Lamellen
Streifmark in den Decklamellen zulässig, ohne sichtbare Markröhre an der Oberfläche nur nach spezieller Vereinbarung
Streifmark in den Decklamellen zulässig
zulässig
Baumkante und Rinde
nicht zulässig
nicht zulässig
Baumkante zulässig Rinde nicht zulässig
Verfärbungen - Bläue
nicht zulässig
zulässig bis 10% der sichtbaren Oberfläche
zulässig
- braune und rote Streifen
nicht zulässig
zulässig bis 10% der sichtbaren Oberfläche
zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Insektenbefall zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Insektenbefall zulässig
- Schwindrisse
bis 3 mm Rissbreite zulässig
bis 4 mm Rissbreite zulässig
zulässig
- übrige Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
bis 4 mm auf 2 m zulässig
bis 4 mm auf 2 m zulässig
bis 4 mm auf 2 m zulässig
Risse
Krümmung - Längskrümmung 1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
Tabelle 4.4-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Brettschichtholz aus Fichte und Tanne.
80
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
Brettschichtholz
Merkmal
Erscheinungsklassen für Brettschichtholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
A
N
I
Keilzinkenabstand bei den Decklamellen
Abstand untereinander mindestens 1,0 m
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
Oberfläche
gehobelt
gehobelt
verdickt
- Ausbesserungen mittels Flickzapfen, Naturastdübeln, ‹Schiffchen› und Flickleisten
pro Fehlstelle ist maximal ein Flickzapfen bzw. ein Naturastdübel mit Durchmesser bis 40 mm oder ein ‹Schiffchen› bzw. eine Flickleiste mit einer Breite bis 45 mm zulässig 2)
Flickzapfen, Naturastdübel, ‹Schiffchen› und Flickleisten sind zulässig 2)
nicht erforderlich
- Ausbesserungen mittels Füllmassen
nicht zulässig
zulässig
nicht erforderlich
- Hobelmesserschlaglänge
bis 3 mm zulässig
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
nicht zulässig
zulässig, Bearbeitungsfehler mit Abmessungen über 20 mm sind auszuflicken
zulässig 4)
- Bearbeitungsfehler
3)
einzelne Hobelschläge mit Tiefe bis 1,0 mm im Anfangs/Endbereich von 300 mm zulässig 2)
Durch Ausbesserungen verursachte Querschnittsverminderungen dürfen die Gewährleistung der Festigkeitsklasse des Brettschichtholzes nicht beeinträchtigen.
3)
Brennstellen, Druckstellen, Hobelfehler, beschädigte Kanten usw.
4)
Zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit des Brettschichtholzes nicht beeinträchtigen.
Tabelle 4.4-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Brettschichtholz aus Fichte und Tanne (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
81
Brettschichtholz-Lamellen
4.5
Brettschichtholz-Lamellen
4.5.1
Produkt
Bauholz
Brettschichtholz-Lamellen werden als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Brettschichtholz verwendet.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Brettschichtholz-Lamellen müssen mindestens die grundlegenden Anforderungen der vereinbarten Festigkeitsklasse soweit erfüllen, dass sie mit dem üblichen Auskappen einzelner Strukturstörungen (z. B. Äste) bei der Brettschichtholzproduktion vollständig erfüllt werden können. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei BrettschichtholzLamellen aus Nadelholz: - grundlegende Anforderungen der Festigkeitsklasse C24 bzw. T14, - Holzart Fichte/Tanne,
Bild 4.5-1:
- Holzfeuchte 12 2%,
Brettschichtholz-Lamelle aus Fichte in Normal-Qualität (N), sägeroh.
- Erscheinungsklasse I (Industrie), - Oberfläche sägeroh.
4.5.6
4.5.2
Bei Brettschichtholz-Lamellen aus Fichte oder Tanne werden zwei Erscheinungsklassen unterschieden:
Masse
Die Abmessungen der Brettschichtholz-Lamellen sowie deren Paketierung sind zu vereinbaren. 4.5.3
Holzfeuchte
Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung müssen Brettschichtholz-Lamellen bei der Auslieferung eine Holzfeuchte von 12 ± 2% aufweisen. Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 4.5.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind: - Dicke:
+ 3 mm / 1 mm
- Breite:
+ 4 mm / 2 mm
- Länge:
Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm
Erscheinungsklassierung
- N
Normal-Qualität,
- I
Industrie-Qualität.
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle in der Brettschichtholz-Lamelle zu ermitteln. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung beziehen sich auf die vereinbarte Holzfeuchte und sind in Tabelle 4.5-1 zusammengestellt. Eine Überschreitung der Kriterien bei den Merkmalen Äste, Faserneigung, Harzgallen und Rindeneinwuchs sowie bei mechanischen Beschädigungen ist zulässig, wenn dadurch pro Brettschichtholz-Lamelle nicht mehr als zwei Auskappungen erforderlich sind. Für die Festigkeitssortierung gilt Norm DIN 4074-1. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei der Auslieferung: - Erscheinungsklasse I (Industrie), - Oberfläche sägeroh.
Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen. 4.5.5
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte.
82
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
Brettschichtholz-Lamellen
Merkmal
Erscheinungsklassen für Brettschichtholz-Lamellen N
I 3)
Breite rechtwinklig zur Längsachse gemessen bis 1/3 der Lamellenbreite zulässig Astansammlungen: 3) Breite rechtwinklig zur Längsachse gemessen bis 1/2 der Lamellenbreite zulässig
Breite rechtwinklig zur Längsachse gemessen bis 1/3 der Lamellenbreite zulässig
- gesunde, festverwachsene Äste
zulässig
zulässig
- andere Äste 1) und Astlöcher
mit grösstem sichtbarem Durchmesser bis 40 mm einzelne zulässig
zulässig
mittlere Jahrringbreite
bis 6 mm
bis 6 mm
Faserneigung 2)
bis 12%
bis 12%
bis 5 mm x 50 mm einzelne zulässig
zulässig
nicht zulässig
zulässig
zulässig
zulässig
bei höchstens 20% der Lamellen zulässig
zulässig
nicht zulässig
Baumkante einseitig bis 10 mm zulässig
Äste
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
3)
2)
Harzgallen
2)
Rindeneinwuchs 2)
Astansammlungen: Breite 3) rechtwinklig zur Längsachse gemessen bis 1/2 der Lamellenbreite zulässig
Schnittart - Streifmark - Markquerschnitt Baumkante und Rinde
2)
Rinde nicht zulässig Reaktionsholz (Buchs)
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
- Bläue
vereinzelt zulässig
zulässig
- braune und rote Streifen
vereinzelt bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
bis 2/5 des Querschnittsumfanges zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Insektenbefall zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser bei inaktivem Insektenbefall zulässig
- Schwindrisse
bis 4 mm Rissbreite zulässig
zulässig
- Endrisse
bis 50 mm zulässig
bis 50 mm zulässig
- übrige Risse
nicht zulässig
nicht zulässig
Verfärbungen
Risse
1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
2)
Zulässige Überschreitung der Kriterien siehe Kapitel 4.5.6.
3)
Zur Ermittlung der Breite siehe Kapitel 1.4.2 unter ‹Rechtwinklig zur Längsachse gemessene Breite des Astes›.
4)
Beschädigte Kanten und Schmalseiten, Druckstellen usw.
5)
Zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit der Brettschichtholz-Lamellen nicht beeinträchtigen.
Tabelle 4.5-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Brettschichtholz-Lamellen aus Fichte und Tanne.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
83
Brettschichtholz-Lamellen
Bauholz
Merkmal
Erscheinungsklassen für Brettschichtholz-Lamellen N
I
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Krümmung - Verdrehung
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
bis 1 mm pro 25 mm Breite auf 2 m zulässig
- Längskrümmung
bis 8 mm auf 2 m zulässig
bis 8 mm auf 2 m zulässig
- Querkrümmung
bis 1/30 der Lamellenbreite zulässig
bis 1/30 der Lamellenbreite zulässig
mechanische Beschädigungen 2) 4)
zulässig
5)
zulässig 5)
2)
Zulässige Überschreitung der Kriterien siehe Kapitel 4.5.6.
4)
Beschädigte Kanten und Schmalseiten, Druckstellen usw.
5)
Zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit der Brettschichtholz-Lamellen nicht beeinträchtigen.
Tabelle 4.5-1: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Brettschichtholz-Lamellen aus Fichte und Tanne (Fortsetzung).
84
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
Schalungskantholz
4.6
Schalungskantholz
4.6.1
Produkt
Schalungskantholz ist ein Vollholz-Produkt für tragende Zwecke, das im Bauwesen hauptsächlich temporär eingesetzt wird. Bei Schalungskantholz erfolgt keine Erscheinungsklassierung. Für die Festigkeitssortierung gilt Norm DIN 4074-1. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei Schalungskantholz: Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- mindestens Festigkeitsklasse C16, - Holzart Fichte/Tanne/Föhre, Oberfläche sägeroh.
4.6.2
Handelsübliche Masse
Als handelsübliche Masse gelten für Schalungskantholz folgende Querschnittsabmessungen in mm:
Bild 4.6-1:
Schalungskantholz aus Tanne, sägeroh.
- 80/120, 120/160 Längen von 3,0 m, 4,0 m und 5,0 m sind üblich. 4.6.3
Holzfeuchte
Ohne spezielle Vereinbarung kann Schalungskantholz sägefrisch geliefert werden und eine Holzfeuchte von über 30% aufweisen. 4.6.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse in sägefrischem Zustand (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen in sägefrischem Zustand sind: - für Breiten und Höhen 100 mm:
+ 3 mm / 1 mm
- für Breiten und Höhen > 100 mm:
+ 4 mm / 2 mm
- Länge:
4.6.5
Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
85
Schalbretter und Leisten
4.7
Schalbretter und Leisten
4.7.1
Produkt
Bauholz
Schalbretter sind ein Vollholz-Produkt für allgemeine und für tragende Zwecke. Leisten sind ein Vollholz-Produkt für allgemeine Zwecke. Schalbretter und Leisten werden im Bauwesen hauptsächlich temporär eingesetzt.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Bei Schalbrettern und Leisten erfolgt keine Erscheinungsklassierung. Für die Festigkeitssortierung von Schalbrettern gilt Norm DIN 4074-1. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei Schalbrettern: - mindestens Festigkeitsklasse C16, - Holzart Fichte/Tanne, Oberfläche sägeroh.
4.7.2
Bild 4.7-1:
Handelsübliche Masse
Schalbretter aus Fichte, sägeroh (hinten) und einseitig gehobelt (vorne).
Als handelsübliche Masse gelten für Schalbretter folgende Querschnittsabmessungen in mm: - roh: Dicke 30, Breite sägefallend 90 bis 220
4.7.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse in sägefrischem Zustand (Messbezugsfeuchte 30%). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen in sägefrischem Zustand sind:
- einseitig gehobelt: Dicke 27, Breite sägefallend 90 bis 220 - vierseitig gehobelt: 27/125, 27/150, 27/180, 27/200
- Schalbretter: Dicke roh:
Für Schalbretter sind Längen von 3,0 m, 4,0 m und 5,0 m üblich.
Dicke gehobelt:
Als handelsübliche Masse gelten für Leisten folgende Querschnittsabmessungen in mm:
+ 2 mm / 2 mm + 0,5 mm / 0,5 mm
Breite:
+ 4 mm / 2 mm
Länge:
Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm
- Leisten: Dicken und Breiten roh:
- Dreiecksleisten: 15/15, 20/20, 25/25, 30/30, 40/40, 50/50 - Trapezförmige Fugenleisten, gehobelt: 12/13/20, 15/10/15, 15/15/20, 15/20/25, 20/19/30, 20/24/35
Dicken und Breiten gehobelt: Länge:
+ 1 mm / 1 mm + 0,5 mm / 0,5 mm
Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm
- Viertelstäbe: 10/10, 15/15, 20/20
4.7.5
Für Leisten ist eine Länge von 2,5 m üblich.
Für das Ausmass gelten die Nennmasse.
4.7.3
Ausmass
Holzfeuchte
Ohne spezielle Vereinbarung können Schalbretter und Leisten sägefrisch geliefert werden und eine Holzfeuchte von über 30% aufweisen.
86
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bauholz
Gerüstbretter
4.8
Gerüstbretter
4.8.1
Produkt
Gerüstbretter sind ein Vollholz-Produkt für tragende Zwecke, das im Bauwesen hauptsächlich temporär eingesetzt wird. Bei Gerüstbrettern erfolgt keine Erscheinungsklassierung. Für die Festigkeitssortierung gilt Norm DIN 4074-1. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei Gerüstbrettern: Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- mindestens Festigkeitsklasse C24, - Holzart Fichte/Tanne, Oberfläche sägeroh. 4.8.2
Handelsübliche Masse
Als handelsübliche Masse gelten für Gerüstbretter folgende Querschnittsabmessungen in mm:
Bild 4.8-1:
Gerüstbrett aus Tanne, sägeroh.
45/250, 45/280, 45/300, 50/250, 50/280 und 50/300 Längen von 4,0 m und 5,0 m sind üblich. 4.8.3
Holzfeuchte
Ohne spezielle Vereinbarung können Gerüstbretter sägefrisch geliefert werden und eine Holzfeuchte von über 30% aufweisen. 4.8.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse in sägefrischem Zustand (Messbezugsfeuchte 30%). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen in sägefrischem Zustand sind: + 3 mm / 1 mm
- Dicke: - Breite:
+ 4 mm / 2 mm
- Länge:
Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm
4.8.5
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
87
Latten
Bauholz
4.9
Latten
4.9.1
Produkt
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Latten sind ein Vollholz-Produkt für allgemeine oder tragende Zwecke. Die Herstellung von keilgezinkten Latten erfordert eine Befähigung und eine qualitätsgesicherte Produktion. Der Klebstoff der Längsstösse muss sich für den vorgesehenen Anwendungsbereich eignen. Die Festigkeit der Längsstösse muss mindestens die Anforderungen der vereinbarten Festigkeitsklasse erfüllen. Latten für den Normalverbrauch müssen gesund, bruchfrei und kleinastig sein. Zulässig sind leichte Verfärbungen durch braune und rote Streifen, Verfärbungen durch Bläue, leichter Insektenbefall sowie kleine Baumkante. Latten werden üblicherweise nicht festigkeitssortiert gehandelt. Falls gewünscht ist die erforderliche Festigkeitsklasse speziell zu vereinbaren. Für die Festigkeitssortierung gilt Norm DIN 4074-1. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei Latten:
Bild 4.9-1:
4.9.4
Latten aus Fichte und Tanne.
Masshaltigkeit
- Holzart Fichte/Tanne, Oberfläche sägeroh.
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Massabweichungen von den Soll-Massen sind:
4.9.2
- Dicken und Breiten roh:
Handelsübliche Masse
Als handelsübliche Masse gelten für Latten folgende Querschnittsabmessungen in mm: - Dachlatten: 24/48, 30/50, 30/60 in der Westschweiz zusätzlich: 27/40, 27/50, 27/60 - Doppellatten: - Fassadenlatten:
45/50, 50/50, 60/60 30/60, 30/70, 30/90 verdickt: 27/60, 27/70, 27/90
- Dicken und Breiten gehobelt: - Länge:
+ 3 mm / 1 mm 0,5 mm
Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm
Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der Messbezugsfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
- Konstruktionslatten, gehobelt: 20/50, 20/60, 20/70, 27/60 Längen von 4,0 m und 5,0 m sind üblich. 4.9.3
Holzfeuchte
4.9.5
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte.
Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig, siehe Kapitel 1.2. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung werden Latten generell lufttrocken und keilgezinkte bzw. verleimte Latten mit einer Holzfeuchte von 12 2% geliefert. Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3.
88
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
5
Holzwerkstoffe
Holzwerkstoffe und ähnliche Produkte werden fast ausnahmslos industriell als Standardware hergestellt. Neben einigen patentierten und firmenspezifischen Produkten sind praktisch alle Holzwerkstoffe normiert.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Allgemeines
5.1
Allgemeines
5.1.1
Holzwerkstoffe
Folgende Holzwerkstoffe und ähnliche Produkte sind normiert (SN EN) oder weitgehend standardisiert: - Massivholzplatten nach SN EN 13353 (CE-Kennzeichnung gemäss SN EN 13986), - Brettsperrholzplatten (nicht normiert), - Sperrholz nach SN EN 636 (Furniersperrholz, Stabsperrholz, Stäbchensperrholz, Verbundsperrholz; CE-Kennzeichnung gemäss SN EN 13986), - Furnierschichtholz nach SN EN 14279 (CE-Kennzeichnung gemäss SN EN 13986), - Furnierschichtholz nach SN EN 14374 (mit CE-Kennzeichnung), - kunstharzgebundene Spanplatten nach SN EN 312 (CE-Kennzeichnung gemäss SN EN 13986), - Flachsspanplatten nach SN EN 15197, - Platten aus langen, schlanken, ausgerichteten Spänen (OSB) nach SN EN 300 (CE-Kennzeichnung gemäss SN EN 13986), - Spanplatten nach dem Strangpressverfahren nach SN EN 14755 (CE-Kennzeichnung gemäss SN EN 13986), - zementgebundene Spanplatten nach SN EN 634-2 (CE-Kennzeichnung gemäss SN EN 13986), - gipsgebundene Spanplatten (nicht normiert), - Faserplatten nach dem Nassverfahren nach SN EN 6222 bis -4 (harte Platten SN EN 622-2, mittelharte Platten SN EN 622-3, poröse Platten SN EN 622-4; CE-Kennzeichnung gemäss SN EN 13986), - Faserplatten nach dem Trockenverfahren (MDF) nach SN EN 622-5 (CE-Kennzeichnung gemäss SN EN 13986), - Holzfaser-Dämmplatten nach SN EN 13171 (mit CE-Kennzeichnung), - Holzwolle-Leichtbauplatten nach SN EN 13168 (mit CE-Kennzeichnung), - melaminbeschichtete Platten nach SN EN 14322.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
In diesem Kapitel sind die wesentlichsten Definitionen der normierten Holzwerkstoffe kurz dargestellt. Zudem erfolgt eine Festlegung für die nicht normierten Brettsperrholzplatten.
Je nach Produkt und Verwendung sind Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung direkt in der Produktnorm oder in einer für den spezifischen Verwendungszweck übergeordneten Norm (z. B. SN EN 13986, SN EN 14041, SN EN 14342) geregelt. Eine Übersicht zu den generellen Verwendungszwecken normierter Holzwerkstoffe nach technischen Klassen ist in Tabelle 5.1-1 zusammengestellt. 5.1.2
Holzwerkstoffähnliche Kunststoffe
Folgende holzwerkstoffähnlichen Kunststoffe werden in der Holzverarbeitung und im Bauwesen eingesetzt: - Schichtpressstoffplatten (HPL) mit Dicke bis 2 mm zum Verkleben nach SN EN 438-3, - Kompakt-Schichtpressstoffplatten (HPL) mit Dicke ab 2 mm nach SN EN 438-4, - Flooring-Schichtpressstoffplatten (HPL) mit Dicke bis 2 mm zum Verkleben nach SN EN 438-5, - Kompakt-Schichtpressstoffplatten (HPL) für die Aussenanwendung mit Dicke ab 2 mm nach SN EN 438-6, - Kompaktplatten und HPL-Mehrschicht-Verbundplatten für Wand- und Deckenbekleidungen nach SN EN 438-7 (mit CE-Kennzeichnung), - Design-Schichtpressstoffplatten (HPL) nach SN EN 438-8, - Schichtpressstoffplatten (HPL) mit alternativem Kernaufbau nach prEN 438-9.
5.1.3
Spezifische Begriffe
technische Klasse Produkt-Leistungsklasse, die ein normgerechtes Zuordnen von Produktleistung und Verwendungszweck erleichtern soll. allgemeine Zwecke Alle nicht tragenden Anwendungen, die nicht anderweitig festgelegt sind. nicht tragende Zwecke Einsatz unter nicht tragenden Bedingungen, z. B. als Teil eines Gebäudes oder einer Konstruktion.
89
Allgemeines
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
tragende Zwecke Einsatz in einer tragenden Konstruktion, d. h. in planmässig miteinander verbundenen Teilen, um einem Bauwerk mechanische Festigkeit und Standsicherheit zu verleihen. Trockenbereich Bedingungen entsprechend Nutzungsklasse 1 nach SN EN 1995-1-1 bzw. Gebrauchsklasse 1 nach SN EN 335-1 bis -3, siehe Kapitel 1.2. Für die Verwendung im Trockenbereich vorgesehene Holzwerkstoffe sind für die Innenverwendung ohne Gefahr einer Durchfeuchtung, entsprechend der Gebrauchsklasse 1, geeignet. Feuchtbereich Bedingungen entsprechend Nutzungsklasse 2 nach SN EN 1995-1-1 bzw. Gebrauchsklasse 2 nach SN EN 335-1 bis -3, siehe Kapitel 1.2. Für die Verwendung im Feuchtbereich vorgesehene Holzwerkstoffe sind im Aussenklima bei Schutz gegen direkte Bewitterung (z. B. hinter Aussenbekleidung oder unter Dach), entsprechend der Gebrauchsklasse 2, geeignet und können einer kurzzeitigen Bewitterung (z. B. während der Bauphase) ausgesetzt werden. Sie sind ebenso für Innenverwendung geeignet, wenn die Feuchtebeanspruchung das Niveau des Trockenbereichs überschreitet. Aussenbereich Bedingungen entsprechend Nutzungsklasse 3 nach SN EN 1995-1-1 bzw. Gebrauchsklasse 3 nach SN EN 335-1 bis -3, siehe Kapitel 1.2. Für die Verwendung im Aussenbereich vorgesehene Holzwerkstoffe sind im Aussenklima ohne Schutz gegen direkte Bewitterung, entsprechend der Gebrauchsklasse 3, geeignet. Die Gebrauchstauglichkeit dieser Holzwerkstoffe im Aussenbereich wird beeinträchtigt, wenn keine geeignete Schutzbehandlung und/oder entsprechende Beschichtung der Oberflächen und der Kanten erfolgt und wenn die Platten nicht fachgerecht eingebaut und instand gehalten werden. Plattenlänge Mass in der Richtung des Faserverlaufs der Decklagen bei mehrlagigen Massivholzplatten, Brettsperrholzplatten, Sperrholzplatten oder Furnierschichtholzplatten. Plattenbreite Mass im rechten Winkel zur Plattenlänge bei mehrlagigen Massivholzplatten, Brettsperrholzplatten, Sperrholzplatten oder Furnierschichtholzplatten. Vorderseite Breitseite einer Platte, die der höheren Erscheinungsklasse zuzuordnen ist. Falls beide Breitseiten in dieselbe Erscheinungsklasse fallen, kann die Platte so angesehen werden, als ob sie zwei Vorderseiten, aber keine Rückseite besässe.
Holzwerkstoffe
Rückseite Breitseite einer Platte, die im Vergleich zur Vorderseite einer niedrigeren Erscheinungsklasse zugeordnet werden kann. Decklage Äussere Lage bei mehrlagigen Massivholzplatten, Brettsperrholzplatten, Sperrholzplatten oder Furnierschichtholzplatten. Innenlage Jede Lage, die keine Decklage ist, bei mehrlagigen Massivholzplatten, Brettsperrholzplatten, Sperrholzplatten oder Furnierschichtholzplatten. Mittellage Zentrale Lage bei mehrlagigen Massivholzplatten, Brettsperrholzplatten, Sperrholzplatten oder Furnierschichtholzplatten. unbeschichtete Platte Holzwerkstoff ohne Beschichtung, Lackierung oder Furnier auf den Oberflächen. beschichtete Platte Holzwerkstoff, der mit einer oder mehreren Beschichtungen oder Filmen überzogen ist, beispielsweise mit imprägniertem Papier, Kunststoff, Kunstharzfolie, Metall. belegte Platte Holzwerkstoff, der mit einer oder mehreren Schichten belegt ist, üblicherweise mit Schichtpressstoffplatten (HPL). lackierte Platte Holzwerkstoff, der mit einer Lackschicht überzogen ist, die funktionellen oder dekorativen Zwecken dient und üblicherweise in flüssiger Form aufgebracht wird. furnierte Platte Mit einem Furnier beschichteter Holzwerkstoff.
5.1.4
Holzwerkstoffe in Innenräumen
Für die Auswahl und Anwendung von Holzwerkstoffen in Innenräumen stehen bezüglich der Formaldehyd-Emission bei der Lignum (Download oder Bestellmöglichkeit unter www.lignum.ch) folgende Anwendungshilfen zur Verfügung: - Merkblatt ‹Holzwerkstoffe in Innenräumen – Merkblatt zur Sicherstellung einer tiefen FormaldehydRaumluftkonzentration› - Technische Dokumentation ‹Holzwerkstoffe in Innenräumen – Grundlagen und Massnahmen zur Sicherstellung einer tiefen Formaldehyd-Raumluftkonzentration› - Hilfsmittel 1: Anwendungsmatrix zur fachgerechten Verwendung von Holzwerkstoffen in Innenräumen - Hilfsmittel 2: Produktliste, laufend nachgeführte Liste geeigneter Holzwerkstoffe zur Verwendung im Innenraum Andere Emissionen von Holzwerkstoffen in Innenräumen sind nach den produktspezifischen Deklarationen der Hersteller zu berücksichtigen.
90
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
Allgemeines
Verwendung
für nicht tragende Zwecke mit Lage im
Holzwerkstoff
Trockenbereich
Feuchtbereich
Aussenbereich
Trockenbereich
Feuchtbereich
Aussenbereich
Massivholzplatten (SN EN 13353)
SWP/1 NS
SWP/2 NS
SWP/3 NS
SWP/1 S SWP/1 SD
SWP/2 S SWP/2 SD
SWP/3 S SWP/3 SD
Brettsperrholzplatten (nicht normiert) Sperrholzplatten (SN EN 636) Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
für tragende Zwecke mit Lage im
produktspezifisch EN 636-1
EN 636-1
EN 636-2
EN 636-3
Furnierschichtholz (SN EN 14279)
LVL/1
LVL/2
LVL/3
Furnierschichtholz (SN EN 14374)
LVL
LVL
LVL
P4
P5
P6
P7
OSB/2
OSB/3
Spanplatten (SN EN 312)
EN 636-2
produktspezifisch EN 636-3
P3
- hoch belastbare Platten - für allgemeine Zwecke
P1
- für Inneneinrichtungen (Möbel)
P2
Oriented Strand Boards (OSB) (SN EN 300) - hoch belastbare Platten
OSB/4
- für allgemeine Zwecke
OSB/1
- für Inneneinrichtungen (Möbel)
OSB/1
Zementgebundene Spanplatten (SN EN 634-2) Harte Faserplatten (SN EN 622-2)
Klasse 1 Klasse 2
Klasse 1 Klasse 2
HB.LA
HB.HLA1
- hoch belastbare Platten - für allgemeine Zwecke
HB.HLA2 HB
HB.H
HB.E
Mittelharte Faserplatten (SN EN 622-3)
MBH.LA1 MBH.LA2
- nur für kurze und sehr kurze Lasteinwirkungsdauer - für allgemeine Zwecke
Klasse 1 Klasse 2
MBH.HLS1 MBH.HLS2 MBL MBH
MBL.H MBH.H
MBL.E MBH.E
Poröse Faserplatten (SN EN 622-4) - nur für kurze und sehr kurze Lasteinwirkungsdauer - für allgemeine Zwecke
SB.LS SB
Mitteldichte Faserplatten (MDF) (SN EN 622-5)
SB.H MDF.RWH
- nur für kurze und sehr kurze Lasteinwirkungsdauer - für allgemeine Zwecke
SB.HLS
SB.E MDF.LA MDF.HLS
MDF L-MDF UL1-MDF UL2-MDF
MDF.H L-MDF.H
Tabelle 5.1-1: Generelle Verwendungszwecke normierter Holzwerkstoffe nach technischen Klassen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
91
Massivholzplatten
5.2
Massivholzplatten
5.2.1
Produkt
Holzwerkstoffe
Massivholzplatten werden nach SN EN 13353 als einlagige und als mehrlagige Platten aus Nadelholz und aus Laubholz hergestellt. Nach der Verwendungsmöglichkeit werden bei den Massivholzplatten die folgenden neun technischen Klassen unterschieden: Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Für die nicht tragende Verwendung: - SWP/1 NS
für den Trockenbereich,
- SWP/2 NS
für den Feuchtbereich,
- SWP/3 NS
für den Aussenbereich.
Für die tragende Verwendung: - SWP/1 S
für den Trockenbereich,
- SWP/2 S
für den Feuchtbereich,
- SWP/3 S
für den Aussenbereich.
Bild 5.2-1:
Einlagige Massivholzplatte aus Fichte, Erscheinungsklasse B.
Bild 5.2-2:
Mehrlagige Massivholzplatte aus Fichte, Erscheinungsklasse B.
Für die tragende Verwendung auf Grundlage von deklarierten Werten: - SWP/1 SD
für den Trockenbereich,
- SWP/2 SD
für den Feuchtbereich,
- SWP/3 SD
für den Aussenbereich.
Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung bei Massivholzplatten erfolgen nach SN EN 13986. Für charakteristische Festigkeits- und Steifigkeitswerte siehe SN EN 12369-3:2008 oder Produkt-Zulassungen der Hersteller. 5.2.1.1
Einlagige Massivholzplatten
Einlagige Massivholzplatten bestehen aus mehreren Holzstücken, die nur in einer Lage miteinander verklebt sind. Alle Fugen müssen gut verklebt sein; offene Fugen sind nicht zulässig. Mischungen von Holzarten innerhalb einer Platte sind nicht zulässig. einlagige Massivholzplatte Typ SC Bei Massivholzplatten vom Typ SC sind die Holzstücke in der Länge gestossen und in der Regel an den Stossstellen miteinander verklebt oder keilgezinkt (‹SC› – showing cuts). Die Mindestlänge der Holzstücke beim Typ SC ist in Tabelle 5.2-2 für Nadelholz und in Tabelle 5.2-4 für Laubholz angegeben. Die Holzstücke dürfen Keilzinkung, stumpfen Stoss oder jede andere Art einer Stossverbindung haben. einlagige Massivholzplatte Typ NC Bei Massivholzplatten Typ NC sind die Holzstücke auf die volle Plattenlänge stossfrei durchlaufend (‹NC› – no cuts).
92
Handelsübliche Masse Handelsübliche Masse von einlagigen Massivholzplatten aus Nadelholz sind in mm: - Plattendicke: 14, 18, 21, 22, 24, 27, 32, 34, 42, 50, 52 - Plattenbreite: 1200 bis 1250, 2000 bis 2050 - Plattenlänge: 5000 Als Plattenlänge gilt das Mass in der Richtung des Faserverlaufs. Bei anderen Abmessungen ist die Erhältlichkeit abzuklären. 5.2.1.2
Mehrlagige Massivholzplatten
Mehrlagige Massivholzplatten bestehen aus zwei in Faserrichtung parallel verlaufenden Decklagen und mindestens einer zur Faserrichtung der Decklagen um 90° versetzten Innenlage, die miteinander verklebt sind. Alle Plattenarten müssen in der Dicke symmetrisch aufgebaut sein. Die Decklagen müssen eine Mindestdicke von 3,5 mm, bei Platten aus Nadelholz für tragende Zwecke (siehe Klasse S) eine Mindestdicke von 5 mm aufweisen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
Massivholzplatten
Mehrlagige Massivholzplatten aus Nadelholz Alle Lamellen der Decklagen (Vorderseite und Rückseite) müssen üblicherweise aus derselben Holzart bestehen, Ausnahmen sind in Tabelle 5.2-3 angegeben. Für Anforderungen an die Breite der Lamellen der Decklagen und an die Endverbindungen der Lamellen siehe Tabelle 5.2-3.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Die Innenlagen dürfen keine offenen Fugen (ob verklebt oder nicht verklebt) haben. Verfärbungen sowie leichte Fäule und einzelne kleine Frassgänge sind zulässig. Die Oberflächenbehandlung der Platte muss der vorgesehenen Verwendung entsprechen (z. B. geschliffen, gehobelt, beschichtet).
5.2.3
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse für den bei der Auslieferung festgelegten Feuchtegehalt. Die zulässigen Abweichungen für die Länge, Breite und Dicke sowie die Toleranzen der Dicke innerhalb einer Platte, der Kantengeradheit und der Rechtwinkligkeit sind in Tabelle 5.2-1 angegeben. Bestimmte Verwendungszwecke können andere zulässige Abweichungen und Toleranzen erfordern, siehe z. B. SN EN 12871 für tragende Platten zur Verwendung in Fussböden, Wänden und Dächern. Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden.
Mehrlagige Massivholzplatten aus Laubholz Alle Lamellen der Platte müssen aus derselben Holzart bestehen. Die Breite der Lamellen der Decklagen sollte mindestens 75 mm betragen.
Masshaltigkeit
Eigenschaft Dicke
Toleranz innerh. einer Platte zulässige Abweichung
Anforderung 0,5 mm ± 1,0 mm
Verbindungen in den Decklagen müssen verklebt sein; offene Klebfugen, mit Ausnahme in den Klassen B und C (siehe Tabelle 5.2-4), sind nicht zulässig.
Länge und Breite Kantengeradheitstoleranz
1,0 mm/m
Verbindungen in den Innenlagen sind ohne Verklebung zulässig. Stumpfe Stossverbindungen und Keilzinkenverbindungen der einzelnen Stücke der Innenlagen sind auch zulässig.
Rechtwinkligkeitstoleranz
1,0 mm/m
± 2 mm
Tabelle 5.2-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für Massivholzplatten.
Handelsübliche Masse Handelsübliche Masse von mehrlagigen Massivholzplatten aus Nadelholz sind in mm: - Plattendicke: 13, 15, 16, 19, 21, 22, 26, 27, 32, 35, 40, 42, 50, 52, 55, 60
5.2.4
Erscheinungsklassierung
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Einlagige Massivholzplatten
- Plattenbreite: 1000 bis 1025, 1200 bis 1250, 2000 bis 2100, 2500
Für einlagige Massivholzplatten aus Nadelholz sind in SN EN 13017-1 vier Erscheinungsklassen festgelegt.
- Plattenlänge: 5000, 6000 Als Plattenlänge gilt das Mass in der Richtung des Faserverlaufs der Decklagen.
- 0-Qualität für den sichtbaren Bereich bei höchsten Anforderungen an das Aussehen (z. B. Möbel).
Bei anderen Abmessungen ist die Erhältlichkeit abzuklären.
- A-Qualität für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen.
5.2.2
- B-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen.
Feuchtegehalt
Bei Auslieferung müssen Massivholzplatten SN EN 13353 folgenden Feuchtegehalt aufweisen:
nach
- für die Verwendung im Trockenbereich (SWP/1): 8 ± 2% - für die Verwendung im Feuchtbereich (SWP/2): 10 ± 3% - für die Verwendung im Aussenbereich (SWP/3): 12 ± 3% Wenn beispielsweise aufgrund besonderer regionaler Klimabedingungen andere Feuchtegehalte notwendig sind, ist der erforderliche Feuchtegehalt ausdrücklich anzugeben. Bei der Verwendung von chemisch oder thermisch behandeltem Holz können die Gleichgewichtsfeuchten der Platten erheblich von Platten aus unbehandeltem Holz abweichen. In diesem Fall ist eine Abweichung von den oben genannten Anforderungen möglich.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
- C-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen. Für einlagige Massivholzplatten aus Laubholz sind in SN EN 13017-2 drei Erscheinungsklassen festgelegt. - A-Qualität für den sichtbaren Bereich bei höchsten/erhöhten Anforderungen an das Aussehen. - B-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen. - C-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen. Die Zuordnung zu den Erscheinungsklassen muss nach den Anforderungen in Tabelle 5.2-2 bei Nadelholz und in Tabelle 5.2-4 bei Laubholz erfolgen. 93
Massivholzplatten
Holzwerkstoffe
Für mehrlagige Massivholzplatten aus Laubholz sind in SN EN 13017-2 drei Erscheinungsklassen festgelegt.
Die Beurteilung der Erscheinungsklasse muss auf der besseren Breitseite der Platte erfolgen. Bei der Beschreibung der Platte ist nur die Klasse der besseren Seite anzugeben.
- A-Qualität für den sichtbaren Bereich bei höchsten/erhöhten Anforderungen an das Aussehen.
Mehrlagige Massivholzplatten
- B-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen.
Für mehrlagige Massivholzplatten aus Nadelholz sind in SN EN 13017-1 fünf Erscheinungsklassen festgelegt.
- C-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- 0-Qualität für den sichtbaren Bereich bei höchsten Anforderungen an das Aussehen (z. B. Möbel).
Die Zuordnung zu den Erscheinungsklassen muss nach den Anforderungen in Tabelle 5.2-3 bei Nadelholz und in Tabelle 5.2-4 bei Laubholz erfolgen.
- A-Qualität für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen. - B-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen.
Die Beurteilung der Erscheinungsklassen muss auf Vorderund Rückseite der Platte erfolgen. In Ausschreibung und Kennzeichnung sind die Symbole der Klassen von beiden Seiten, durch einen Schrägstrich getrennt, anzugeben (Beispiele: A/B, B/B, B/C, A/C, S/S).
- C-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen. - S-Qualität für tragende Zwecke in Bereichen ohne Anforderungen an das Aussehen.
Merkmale
Die Klasse S bei Nadelholz ist für tragende Zwecke vorgesehen (z. B. für Betonschalungen und als Bauplatte). Kombinationen der Klasse S mit anderen Klassen innerhalb derselben Platte sind nicht üblich.
Erscheinungsklassen für Oberflächen von einlagigen Massivholzplatten aus Nadelholz 0
A
B
C
Holzartenmischung
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Splint
bei Föhre: zulässig
bei Föhre: zulässig
zulässig
zulässig
bei Lärche: schmale Streifen zulässig
bei Lärche: schmale Streifen zulässig
feine Textur und gerader Faserverlauf
feine Textur und gerader Faserverlauf
grobe Textur und Faserneigung zulässig
keine Anforderung
bei Fichte: bis 20 mm mittlerer Durchmesser zulässig
bei Fichte: bis 30 mm mittlerer Durchmesser zulässig
zulässig
zulässig
bei Föhre und Lärche: bis 35 mm mittlerer Durchmesser zulässig
bei Föhre und Lärche: bis 50 mm mittlerer Durchmesser zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig, mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm auszuflicken
vereinzelt zulässig, mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm auszuflicken
zulässig
Punktäste zulässig
Punktäste zulässig
Naturastdübel vereinzelt zulässig
Naturastdübel zulässig
Textur, Faserverlauf Äste - gesunde, festverwachsene Äste
- andere Äste 1) und Astlöcher
- Flickzapfen 1)
Punktäste: bis 4 Stk./m2 zulässig
nicht zulässig
zulässig
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
Tabelle 5.2-2: Erscheinungsklassen nach SN EN 13017-1 für einlagige Massivholzplatten aus Nadelholz. 94
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
Massivholzplatten
Merkmale
Erscheinungsklassen für Oberflächen von einlagigen Massivholzplatten aus Nadelholz 0
A
B
C
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Harzgallen - Harzgallen
nicht zulässig
bis 3 mm x 50 mm vereinzelt zulässig
bis 5 mm x 50 mm zulässig
zulässig
- ausgebesserte Harzgallen
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
Markröhre
nicht zulässig
bis 200 mm Länge vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
Reaktionsholz (Buchs)
nicht zulässig
Streifen vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
Verfärbung
nicht zulässig
nicht zulässig
leichte Verfärbung zulässig
zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
bei inaktivem Insektenbefall kleine Löcher vereinzelt zulässig
Verklebung
keine offenen Fugen
keine offenen Fugen
keine offenen Fugen
offene Fugen bis 100 mm/m Klebfuge zulässig
Dicke der Klebfugen
bis 0,2 mm
bis 0,2 mm
bis 0,3 mm
keine Anforderung
Breite der Einzellamellen
min. 18 mm (gilt nicht für den Randbereich)
min. 18 mm (gilt nicht für den Randbereich)
min. 18 mm (gilt nicht für den Randbereich)
keine Anforderung
Länge der Stücke bei Typ SC
Typ SC ist nicht zulässig
min. 150 mm
min. 150 mm
keine Anforderung
Qualität der Oberflächenbearbeitung
ohne Fehlstellen
ohne Fehlstellen
Fehlstellen vereinzelt zulässig
keine Anforderung
Qualität der Schmalseiten und der Stirnenden (Baumkante, ausgeschlagene Stellen)
ohne Fehlstellen
kleine Fehler bis 5 mm von der Schmalseite entfernt vereinzelt zulässig
Fehler bis 10 mm von der Schmalseite entfernt zulässig
Fehler bis 50 mm von der Schmalseite entfernt vereinzelt zulässig
Tabelle 5.2-2: Erscheinungsklassen nach SN EN 13017-1 für Oberflächen von einlagigen Massivholzplatten aus Nadelholz (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
95
Massivholzplatten
Holzwerkstoffe
Merkmale
Erscheinungsklassen für Oberflächen von mehrlagigen Massivholzplatten aus Nadelholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
0
A
B
C
S
Holzartenmischung nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig, bei Fichte ist ein gleichmässig verteilter Anteil von 10% Tanne zulässig
zulässig
zulässig
Splint
bei Föhre: zulässig
bei Föhre: zulässig
zulässig
zulässig
zulässig
bei Lärche: schmale Streifen bis 20% der Lamellenbreite zulässig
bei Lärche: schmale Streifen bis 20% der Lamellenbreite zulässig
Farbe und Textur gut ausgeglichen, grobe Textur nicht zulässig
Farbe und Textur gut ausgeglichen, grobe Textur zulässig
Farbe und Textur weitgehend ausgeglichen, grobe Textur zulässig
keine Anforderung
keine Anforderung
zulässig
bis 60 mm Durchmesser zulässig
einzelne zulässig, mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm sind auszuflicken
zulässig
bis 10 mm Durchmesser einzelne zulässig
Aussehen, Farbe und Textur
Äste - gesunde, festverwachsene Äste
- andere Äste 1) und Astlöcher
zulässig bei Fichte: bei Fichte: bis 30 mm mittlerer bis 40 mm mittlerer Durchmesser Durchmesser zulässig zulässig bei Föhre und Lärche: bis 50 mm mittlerer Durchmesser zulässig
bei Föhre und Lärche: bis 60 mm mittlerer Durchmesser zulässig
nicht zulässig
bei Fichte: nicht zulässig bei Föhre und Lärche: einzelne zulässig, mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm sind auszuflicken
- Flickzapfen
Naturastdübel vereinzelt zulässig
Naturastdübel zulässig
zulässig
zulässig
bis 40 mm Durchmesser zulässig
- Harzgallen
bis 2 mm x 30 mm vereinzelt zulässig
bis 3 mm x 40 mm vereinzelt zulässig
bis 5 mm x 50 mm vereinzelt zulässig
zulässig
bis 5 mm x 50 mm zulässig
- ausgebesserte Harzgallen
vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
zulässig
zulässig
Harzgallen
1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
Tabelle 5.2-3: Erscheinungsklassen nach SN EN 13017-1 für Oberflächen von mehrlagigen Massivholzplatten aus Nadelholz.
96
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
Massivholzplatten
Merkmale
Erscheinungsklassen für Oberflächen von mehrlagigen Massivholzplatten aus Nadelholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
0
A
B
C
S
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
vereinzelt zulässig
Markröhre
nicht zulässig
bis 400 mm Länge vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
zulässig
Reaktionsholz (Buchs)
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
bis 40% der Plattenbreite zulässig
Verfärbung
nicht zulässig
nicht zulässig
leichte Verfärbung zulässig
zulässig
zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
bei inaktivem Insektenbefall kleine Löcher vereinzelt zulässig
nicht zulässig
Risse
Oberflächenrisse vereinzelt zulässig
Oberflächenrisse vereinzelt zulässig
Oberflächen- und Endrisse bis 50 mm Länge vereinzelt zulässig
zulässig
je m2 ein Riss bis 1 mm breit und 500 mm lang zulässig (Neigung bis 1:10)
Verklebung
offene Fugen nicht zulässig
offene Fugen nicht zulässig
offene Fugen bis 100 mm/m Klebfuge zulässig
offene Fugen bis 100 mm/m Klebfuge zulässig
offene Fugen bis 100 mm/m Klebfuge zulässig
Dicke der Klebfugen
bis 0,2 mm zulässig
bis 0,2 mm zulässig
bis 0,3 mm zulässig
keine Anforderung
bis 0,3 mm zulässig
Breite der Einzellamellen
min. 60 mm (gilt nicht für die Kantenlamelle)
min. 60 mm (gilt nicht für die Kantenlamelle)
keine Anforderung
keine Anforderung
min. 30 mm, max. 180 mm (gilt nicht für die Kantenlamelle)
Zuschnitt der Lamellen
parallel zugeschnitten erforderlich
parallel zugeschnitten erforderlich
parallel zugeschnitten erforderlich
parallel oder konisch zugeschnitten
parallel oder konisch zugeschnitten
Endverbindungen der Lamellen
nicht zulässig
nicht zulässig
Keilzinkung oder gleichwertige Verbindung zulässig
zulässig
Keilzinkung oder gleichwertige Verbindung zulässig
Qualität der Oberflächenbearbeitung
Fehlstellen nicht zulässig
kleine Fehlstellen vereinzelt zulässig
Fehlstellen vereinzelt zulässig
keine Anforderung
kleine Fehlstellen vereinzelt zulässig
Qualität der Schmalseiten und der Stirnenden (Baumkante, ausgeschlagene Stellen)
Fehlstellen nicht zulässig
kleine Fehlstellen vereinzelt zulässig
Fehlstellen vereinzelt zulässig
keine Anforderung
Fehlstellen nicht zulässig
Tabelle 5.2-3: Erscheinungsklassen nach SN EN 13017-1 für Oberflächen von mehrlagigen Massivholzplatten aus Nadelholz (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
97
Massivholzplatten
Holzwerkstoffe
Merkmale
Erscheinungsklassen für Oberflächen von ein- und mehrlagigen Massivholzplatten aus Laubholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
A
B 1)
beschränkt zulässig
C 2)
Splint
beschränkt zulässig
zulässig
Aussehen, Farbe und Textur
auffallendes und rustikales ausgeglichenes und Erscheinungsbild zulässig, farblich ausgewogenes grobe Textur zulässig Erscheinungsbild, für die Holzart typische Textur zulässig, gleichmässige Textur erforderlich
Braun-, Nass- und Spritzkern
nicht zulässig
beschränkt zulässig 3)
zulässig
Markstrahlen
zulässig
zulässig
zulässig
Wimmerwuchs
zulässig
zulässig
zulässig
schlafende Augen
zulässig
zulässig
zulässig
- gesunde, festverwachsene Äste
bis 10 mm mittlerer Durchmesser zulässig, bis 25 mm mittlerer Durchmesser einzelne zulässig
bis 30 mm mittlerer Durchmesser zulässig
zulässig
- andere Äste 4) und Astlöcher
nicht zulässig, Punktäste zulässig
lose Äste nicht zulässig, Punktäste zulässig
zulässig
- Flickzapfen
nicht zulässig
Flickstellen oder Dübelungen in Reihen nicht zulässig
keine Anforderung
keine Anforderung
Äste
schöne Ausbesserungen oder Dübel bis 30 mm Durchmesser zulässig Rindeneinwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Verfärbung
nicht zulässig
leichte Verfärbung zulässig
zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Risse
nicht zulässig
einzelne Risse bis 2 mm x 50 mm und Risse nahe den Kanten bis 1 mm x 100 mm zulässig
zulässig
1)
Bei Eiche, Kirsche, Ulme, Edelkastanie und Robinie ist Splint in der Klasse A nicht zulässig.
2)
Bei Eiche und Edelkastanie ist Splint in der Klasse B nicht zulässig.
3)
Braunkern bei Esche und Rotkern bei Buche (auch gedämpft) ist in Klasse B zulässig.
4)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
Tabelle 5.2-4: Erscheinungsklassen nach SN EN 13017-2 für Oberflächen von ein- und mehrlagigen Massivholzplatten aus Laubholz.
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
Merkmale
Massivholzplatten
Erscheinungsklassen für Oberflächen von ein- und mehrlagigen Massivholzplatten aus Laubholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
A
B
C
Verklebung
Decklagen gut verklebt, geschlossene Fugen an Schmal- und Breitseiten
Decklagen gut verklebt, geschlossene Fugen an Schmal- und Breitseiten
Decklagen an der Breitseite gut verklebt, keine Anforderung an die Verklebung der Schmalseite
offene Fugen
nicht zulässig
nahe den Kanten bis 1 mm x 200 mm zulässig
zulässig
Dicke der Klebfugen
bis 0,2 mm
bis 0,2 mm
keine Anforderung
Länge der Stücke bei Typ SC
min. 150 mm
min. 150 mm
min. 150 mm
- einlagige Massivholzplatten
fein gehobelt oder fein geschliffen, Hobelschlagmarkierungen nicht zulässig
fein gehobelt oder fein geschliffen, Hobelschlagmarkierungen nicht zulässig
fein gehobelt oder fein geschliffen, Hobelschlagmarkierungen nicht zulässig, einige kleine Schleiffehler zulässig
- mehrlagige Massivholzplatten
fein geschliffen
fein geschliffen
fein geschliffen, einige kleine Fehler zulässig
Oberflächenbearbeitung
Tabelle 5.2-4: Erscheinungsklassen nach SN EN 13017-2 für Oberflächen von ein- und mehrlagigen Massivholzplatten aus Laubholz (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
99
Brettsperrholzplatten
5.3
Brettsperrholzplatten
5.3.1
Produkt
Holzwerkstoffe
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Brettsperrholzplatten bestehen aus zwei, in Faserrichtung parallel verlaufenden Decklagen und zumindest einer zur Faserrichtung der Decklagen um 90° versetzten Innenlage, die miteinander verklebt sind. Brettsperrholzplatten müssen in der Dicke symmetrisch aufgebaut sein. Die Einzelbretter müssen in ihrer Längsrichtung durch Keilzinkung oder eine andere gleichwertige Verbindung miteinander verklebt sein. Die Einzelbretter einer Lage dürfen seitlich untereinander ohne Verklebung stumpf gestossen sein. Dabei sind folgende Fugenbreiten zulässig: - Decklagen: im Mittel bis 3 mm, weitere Beschränkung bei den Erscheinungsklassen siehe Tabelle 5.3.1.
Bild 5.3-1:
- Innenlagen: bis 6 mm Die Dicke der Einzelbretter muss mindestens 5 mm und darf höchstens 50 mm betragen. Die Breite der Einzelbretter muss zwischen 20 mm und 300 mm betragen. Einzelbretter mit Breiten unter 80 mm müssen seitlich miteinander verklebt sein. Bei Innenlagen müssen seitlich nicht miteinander verklebte Einzelbretter folgende Bedingung erfüllen: Brettbreite zu Brettdicke 2 zu 1.
Brettsperrholzplatte (5-lagig) aus Fichte, Erscheinungsklasse B.
Folgende Abmessungen sind bei Brettsperrholzplatten üblicherweise lieferbar: - Plattenformat bis 3,0 m x 9,0 m, - Plattendicke bis 200 mm. Grössere Abmessungen sind möglich, die Erhältlichkeit und die Transportierbarkeit sind abzuklären.
Die Herstellung von Brettsperrholzplatten erfordert eine Befähigung und eine qualitätsgesicherte Produktion.
Als Plattenlänge gilt das Mass in der Richtung des Faserverlaufs der Decklagen.
Der Klebstoff muss sich für den vorgesehenen Anwendungsbereich eignen.
5.3.3
Brettsperrholzplatten mit Schichtdicken von über 35 mm sind nur für die Verwendung in den Feuchteklassen 1 und 2 gemäss Norm SIA 265(2003), ohne extreme klimatische Wechselbeanspruchungen, geeignet. Das Grundmaterial zur Herstellung von Brettsperrholzplatten muss mindestens die Anforderungen der vereinbarten Festigkeitsklasse, mindestens aber C16, erfüllen. Ohne spezielle Vereinbarung muss das Grundmaterial der Decklagen der Festigkeitsklasse C24 entsprechen. 5.3.2
Mögliche Schichtaufbauten und Abmessungen
Die lieferbaren Schichtaufbauten und Abmessungen von Brettsperrholzplatten sind von der Produktionseinrichtung des Herstellers abhängig. Neben firmenspezifisch standardisierten Brettsperrholzplatten können mehrere Hersteller Brettsperrholzplatten mit individuell festgelegtem Schichtaufbau in auftragsbezogenen Abmessungen sowie Sonderaufbauten mit grösseren Brettdicken und Hohlräumen liefern.
Feuchtegehalt
Brettsperrholzplatten werden je nach Hersteller mit einem Feuchtegehalt zwischen 8% und 15% produziert. Der erforderliche Feuchtegehalt ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig, siehe Kapitel 1.2.2. Der Feuchtegehalt bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung müssen Brettsperrholzplatten bei der Auslieferung je nach verwendetem Klebstofftyp folgenden Feuchtegehalt aufweisen: - bei Harnstoff-Formaldehyd (UF), Melamin-Harnstoff-Formaldehyd (MUF) und Resorcin-Formaldehyd (RF)
10 2%
- Polyurethan (PUR)
12 2%
Die Messung des Feuchtegehaltes erfolgt nach Kapitel 1.2.3.
Folgende Abmessungen sind bei Brettsperrholzplatten üblicherweise lieferbar: - Plattenformat bis 3,0 m x 9,0 m, - Plattendicke bis 200 mm.
100
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
5.3.4
Brettsperrholzplatten
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse beim vereinbarten Feuchtegehalt (Messbezugsfeuchte).
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen sind: - für Dicken 50 mm:
+ 1 mm / 1 mm
- für Dicken > 50 mm:
+ 2% / 2%
- Länge und Breite: Übermass ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Bei Zuschnitten oder zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) sind die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen zu vereinbaren. Entspricht der vorhandene Feuchtegehalt bei der Messung nicht dem vereinbarten Feuchtegehalt, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen. 5.3.5
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse beim vereinbarten Feuchtegehalt (Messbezugsfeuchte). Als Verrechnungsfläche gilt das kleinste umschreibende Rechteck. Abschnitte und Ausschnitte werden verrechnet und nicht mitgeliefert. Folgende Zuschläge sind üblich: - Zuschnitt bzw. Abbund, - Oberflächenbehandlung.
5.3.6
Erscheinungsklassierung
Bei Brettsperrholzplatten aus Nadelholz werden drei Erscheinungsklassen unterschieden: - A-Qualität (Auslese) für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen, - B-Qualität (Normal) für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen, - C-Qualität (Industrie) für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen. Die Beurteilung der Erscheinungsklassen muss auf Vorderund Rückseite der Platte erfolgen. In Ausschreibung und Kennzeichnung sind die Symbole der Klassen von beiden Seiten, durch einen Schrägstrich getrennt, anzugeben (Beispiele: B/B, B/C, C/C). Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung beziehen sich auf den vereinbarten Feuchtegehalt und sind in Tabelle 5.3-1 zusammengestellt. Ohne spezielle Vereinbarung gilt Erscheinungsklasse B/C.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
101
Brettsperrholzplatten
Holzwerkstoffe
Merkmale
Erscheinungsklassen für Oberflächen von Brettsperrholzplatten aus Nadelholz A
Holzartenmischung
nicht zulässig
B zulässige Kombinationen:
C zulässig
- Fichte/Tanne - Lärche/Douglasie
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Splint
zulässig
zulässig
Farbe und Textur gut ausgeglichen, grobe Textur zulässig
Farbe und Textur weitgehend ausgeglichen, grobe Textur zulässig
keine Anforderung
bei Fichte und Tanne: bis 40 mm mittlerer Durchmesser zulässig
zulässig
zulässig
einzelne zulässig, mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm auszuflicken
zulässig
Naturastdübel zulässig
zulässig
zulässig
bis 3 mm x 40 mm vereinzelt zulässig
bis 5 mm x 50 mm vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
zulässig
bei Föhre: zulässig bei Douglasie und Lärche: schmale Streifen bis 20% der Einzelbrettbreite zulässig
Aussehen, Farbe und Textur
Äste - gesunde, festverwachsene Äste
bei Douglasie, Föhre und Lärche: bis 60 mm mittlerer Durchmesser zulässig - andere Äste 1) und Astlöcher
bei Fichte und Tanne: nicht zulässig bei Douglasie, Föhre und Lärche: einzelne zulässig, mit grösstem sichtbarem Durchmesser über 20 mm auszuflicken
- Flickzapfen Harzgallen - Harzgallen
- ausgebesserte Harzgallen mit ‹Schiffchen› zulässig 1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
Tabelle 5.3-1: Erscheinungsklassen für Oberflächen von Brettsperrholzplatten aus Nadelholz.
102
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
Brettsperrholzplatten
Merkmale
Erscheinungsklassen für Oberflächen von Brettsperrholzplatten aus Nadelholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
A
B
C
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
Markröhre
bis 400 mm Länge vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
Reaktionsholz (Buchs)
vereinzelt zulässig
zulässig
zulässig
Verfärbung
nicht zulässig
bis 20% der Oberfläche pro Seite zulässig
zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
Frassgänge bis 2 mm Durchmesser sind bei inaktivem Insektenbefall zulässig
Risse
vereinzelte Oberflächenrisse zulässig
vereinzelte Oberflächenrisse und Endrisse bis 50 mm Länge zulässig
zulässig
Verklebung
keine offenen Fugen
seitlich unverleimte, sauber gestossene Fugen zulässig
offene Fugen mit Breite im Mittel bis 3 mm, höchstens 6 mm zulässig
Oberflächenbearbeitung
geschliffen, kleine Fehlstellen vereinzelt zulässig
geschliffen, Fehlstellen vereinzelt zulässig
keine Anforderung
Qualität der Schmalseiten und der Stirnenden (Baumkante, ausgeschlagene Stellen)
kleine Fehlstellen vereinzelt zulässig
Fehlstellen vereinzelt zulässig
keine Anforderung
Ausbesserungen mittels Füllmassen
nicht zulässig
zulässig
nicht erforderlich
Tabelle 5.3-1: Erscheinungsklassen für Oberflächen von Brettsperrholzplatten aus Nadelholz (Fortsetzung).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
103
Sperrholz
Holzwerkstoffe
5.4
Sperrholz
5.4.1
Übersicht
Sperrholz ist ein Verbund miteinander verklebter Furnierlagen, wobei die Faserrichtungen aufeinanderfolgender Lagen meistens rechtwinklig zueinander verlaufen.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Nach dem Plattenaufbau werden gemäss SN EN 313-1 folgende Typen unterschieden: - Furniersperrholz Sperrholz, bei dem alle Lagen aus parallel zur Plattenebene liegenden Furnieren bestehen. - Stabsperrholz (Tischlerplatten) Sperrholz mit einer Mittellage, die aus verklebten oder nicht verklebten 7 mm bis 30 mm breiten Vollholzstäben besteht. Für Stabsperrholz bestehen keine spezifischen SN EN, siehe DIN 68705-2.
Bild 5.4-1:
Furniersperrholz.
Bild 5.4-2:
Stabsperrholz (Tischlerplatte).
- Stäbchensperrholz (Tischlerplatten) Sperrholz mit einer Mittellage, die aus maximal 7 mm breiten und hochkant angeordneten Schälfurnierstreifen besteht, wobei alle oder die meisten miteinander verklebt sind. Für Stäbchensperrholz bestehen keine spezifischen SN EN, siehe DIN 68705-2. - Verbundsperrholz Sperrholz, dessen Mittellage (oder bestimmte Lagen) nicht aus Vollholz oder Furnieren bestehen. Auf jeder Seite der Mittellage sind mindestens zwei gekreuzte Lagen angeordnet. Für Verbundsperrholz bestehen keine spezifischen SN EN. Nach Verwendungsmöglichkeit werden bei den Sperrholzplatten gemäss SN EN 636 die folgenden drei technischen Klassen unterschieden: - EN 636-1
für den Trockenbereich,
- EN 636-2
für den Feuchtbereich,
- EN 636-3
für den Aussenbereich.
Zudem wird Sperrholz für allgemeine Zwecke und Sperrholz für tragende Zwecke unterschieden. Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung bei Sperrholzplatten erfolgen nach SN EN 13986. Für charakteristische Festigkeits- und Steifigkeitswerte siehe SN EN 12369-2:2004 oder Produkt-Zulassungen der Hersteller. Bei der Oberflächenbehandlung von Sperrholz sollten zur Erzielung eines gewünschten Aussehens und einer gewünschten Dauerhaftigkeit gemäss SN EN 635-4 mehrere Kriterien berücksichtigt werden. Tabelle 5.4-3 enthält die Mindestanforderungen zur Auswahl von Sperrholz für die Anwendung verschiedener Oberflächenbehandlungen zur Verwendung im Trocken-, Feucht- oder Aussenbereich.
104
5.4.2
Handelsübliche Masse
Handelsübliche Masse von Furniersperrholz sind in mm: - Plattendicke: 4, 5, 6, 8, 9, 12, 15, 18, 21, 24, 27, 30 - Plattenbreite: 1200 bis 1250 - Plattenlänge: 2400 bis 2500 Bei einigen Sperrhölzern sind die Plattenbreite und Plattenlänge in den umgekehrten Abmessungen üblich. Die Erhältlichkeit dieser und weiterer Abmessungen ist je nach Produkt und Hersteller unterschiedlich und demzufolge abzuklären. Als Plattenlänge gilt das Mass in der Richtung des Faserverlaufs der Decklagen. 5.4.3
Feuchtegehalt
Der erforderliche Feuchtegehalt ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig und ist bei der Wahl des Produkts zu berücksichtigen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
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5.4.4
Sperrholz
5.4.5
Masshaltigkeit
Erscheinungsklassierung
Als Soll-Mass gilt das Nennmass des Sperrholzes bei einem Feuchtegehalt von 10 ± 2%.
Für Sperrholz sind in SN EN 635-2 und SN EN 635-3 fünf Erscheinungsklassen festgelegt.
Die zulässigen Abweichungen für die Länge, Breite und Dicke sowie die Toleranzen der Dicke innerhalb einer Platte, der Kantengeradheit und der Rechtwinkligkeit sind in Tabelle 5.4-1 angegeben. Bestimmte Verwendungszwecke können andere zulässige Abweichungen und Toleranzen erfordern, siehe z. B. SN EN 12871 für tragende Platten zur Verwendung in Fussböden, Wänden und Dächern.
- E-Qualität für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen.
Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden. Eigenschaft
Anforderung
Dicke von ungeschliffenen Platten zulässige Abweichung (t: Nenndicke)
(0,4 + 0,03·t) mm + (0,8 + 0,03·t) mm
Toleranz innerhalb einer Platte Nenndicke 3 mm bis 12 mm Nenndicke über 12 mm Dicke von geschliffenen Platten zulässige Abweichung (t: Nenndicke) Toleranz innerhalb einer Platte Nenndicke 3 mm bis 25 mm Nenndicke über 25 mm
1,0 mm 1,5 mm (0,4 + 0,03·t) mm + (0,2 + 0,03·t) mm 0,6 mm 0,8 mm
Länge
± 3,5 mm
Breite
± 3,5 mm
Kantengeradheitstoleranz
1,0 mm/m
Rechtwinkligkeitstoleranz
1,0 mm/m
- I-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen. - II-Qualität für den sichtbaren Bereich mit Lasur- oder halbtransparentem Farbanstrich bei normalen Anforderungen an das Aussehen. - III-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen und mit deckendem Farbanstrich beschränkt auch für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen. - IV-Qualität für untergeordnete Zwecke ohne Anforderungen. Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Zuordnung zu den Erscheinungsklassen muss nach den Kriterien in Tabelle 5.4-2 erfolgen. Die Beurteilung der Erscheinungsklassen muss auf Vorderund Rückseite der Platte erfolgen. In Ausschreibung und Kennzeichnung sind die Symbole der Klassen von beiden Seiten, zuerst die Klasse der Vorderseite und durch einen Schrägstrich getrennt die Klasse der Rückseite, anzugeben (Beispiele: I/II, II/III). Bei finnischem Sperrholz wird häufig noch eine von SN EN 635-2 und SN EN 635-3 abweichende Erscheinungsklassierung mit den Klassen B, S, BB und WG für Birken-Deckfurniere bzw. I, II, III und IV für NadelholzDeckfurniere verwendet, siehe Angaben der Lieferanten.
Tabelle 5.4-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für Sperrholz.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
105
Sperrholz
Holzwerkstoffe
Merkmale
Erscheinungsklassen für Oberflächen von Sperrholz aus Nadelholz und aus Laubholz E
Unregelmässigkeiten in der Holzstruktur
I
II
III
IV
praktisch einwandfrei
wenn sehr gering zulässig
wenn gering zulässig
zulässig
zulässig
praktisch einwandfrei
bis 15 mm Durchmesser zulässig, Summe der Durchmesser bis 30 mm/m2 zulässig, sehr kleine Risse bei Ästen zulässig
bei Nadelholz: bis 50 mm Durchmesser zulässig
bei Nadelholz: bis 60 mm Durchmesser zulässig
zulässig 2)
bei Laubholz: bis 35 mm Durchmesser zulässig, kleine Risse bei Ästen zulässig
bei Laubholz: bis 50 mm Durchmesser zulässig
wenn nicht ausgebessert generell bis 5 mm Durchmesser zulässig
bis 40 mm Durchmesser zulässig
zulässig 2)
zulässig
zulässig
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Äste - gesunde, festverwachsene Äste
zusätzlich Punktäste bis 3 Stk./m2 bis 3 mm Durchmesser zulässig - andere Äste 1) und Astlöcher
praktisch einwandfrei
wenn ausgekittet bis 2 Stk./m2 bis 6 mm Durchmesser zulässig
bei Nadelholz: wenn ausgekittet bis 6 Stk./m2 bis 25 mm Durchmesser zulässig bei Laubholz: wenn ausgekittet bis 3 Stk./m2 bis 10 mm Durchmesser zulässig verkientes Holz (streifige Harzzonen)
nicht zulässig
nicht zulässig
wenn gering zulässig
1)
Teilweise oder nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
2)
Holzeigene Merkmale sind zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit der Platten nicht beeinträchtigen.
Tabelle 5.4-2: Erscheinungsklassen für Oberflächen von Sperrholz aus Nadelholz und aus Laubholz nach SN EN 635-2 und -3.
106
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
Sperrholz
Merkmale
Erscheinungsklassen für Oberflächen von Sperrholz aus Nadelholz und aus Laubholz E
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
I nicht zulässig
II
III
wenn sorgfältig ausgekittet zulässig
bei Nadelholz: bis 40 mm Breite zulässig
bei Nadelholz: bis 6 mm Breite zulässig
bei Laubholz: bis 25 mm Breite zulässig
IV zulässig 2)
bei Laubholz: bis 5 mm Breite zulässig Verfärbung
praktisch einwandfrei
bei geringem Farbunterschied zulässig
bei geringem Farbunterschied zulässig
zulässig
zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
pflanzliche Parasiten
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig 2)
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
bis 10 Stk./m2 bis 3 mm quer zur Plattenebene zulässig
bis 3 Stk./m2 bis 15 mm Breite und 60 mm Länge zulässig
zulässig 2)
praktisch einwandfrei
wenn sorgfältig ausgekittet bis 3 Stk./m Plattenbreite, Länge bis 10% der Plattenlänge, bis 3 mm Breite zulässig
bis 3 Stk./m Plattenbreite mit Länge bis 33% der Plattenlänge zulässig
bis 3 Stk./m Plattenbreite mit Länge bis 50% der Plattenlänge zulässig
bei Nadelholz: bis 25 mm Breite zulässig
bei Nadelholz: bis 10 mm Breite zulässig
bei Nadelholz: bis 15 mm Breite zulässig, wobei alle Risse mit mehr als 2 mm Breite ausgekittet sein müssen
Risse - offene Risse
bei Laubholz: bis 5 mm Breite zulässig alle Risse mit mehr als 2 mm Breite müssen ausgekittet sein
- geschlossene Risse 2)
praktisch einwandfrei
zulässig
zulässig
bei Laubholz: zulässig 2)
bei Laubholz: wenn nicht ausgebessert bis 20 mm Breite zulässig oder wenn vollständig ausgekittet unbegrenzt zulässig zulässig
zulässig
Holzeigene Merkmale sind zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit der Platten nicht beeinträchtigen.
Tabelle 5.4-2: Erscheinungsklassen für Oberflächen von Sperrholz aus Nadelholz und aus Laubholz nach SN EN 635-2 und -3 (Fortsetzung 1).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
107
Sperrholz
Holzwerkstoffe
Merkmale
Erscheinungsklassen für Oberflächen von Sperrholz aus Nadelholz und aus Laubholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
E
I
II
III
IV
andere Merkmale
praktisch einwandfrei
entsprechend der ähnlichsten Kategorie
entsprechend der ähnlichsten Kategorie
entsprechend der ähnlichsten Kategorie
entsprechend der ähnlichsten Kategorie
offene Fugen
praktisch fehlerfrei
nicht zulässig
1 Stk./m Plattenbreite bis 3 mm Breite zulässig, Fugen mit mehr als 1 mm Breite sind auszukitten
bis 2 Stk./m Plattenbreite zulässig
bis 25 mm Breite zulässig
bei Nadelholz: bis 10 mm Breite zulässig, Fugen mit mehr als 1 mm Breite sind auszukitten bei Laubholz: bis 5 mm Breite zulässig
Überlappungen
praktisch fehlerfrei
nicht zulässig
bei Nadelholz: 1 Stk./m Plattenbreite bis 100 mm Länge zulässig bei Laubholz: 1 Stk./m2 bis 100 mm Länge zulässig
bei Nadelholz: bis 2 Stk./m Plattenbreite zulässig
zulässig 3)
bei Laubholz: bis 2 Stk./m2 zulässig
Kürschner
praktisch fehlerfrei
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Auftreibungen, Druckstellen, Hohlstellen
praktisch fehlerfrei
nicht zulässig
wenn gering zulässig
zulässig
zulässig
Rauhigkeit
praktisch fehlerfrei
nicht zulässig
wenn gering zulässig
zulässig
zulässig
Durchschliff
praktisch fehlerfrei
nicht zulässig
nicht zulässig
auf 1% der Plattenoberfläche zulässig
auf 5% der Plattenoberfläche zulässig 3)
Leimdurchschlag
praktisch fehlerfrei
nicht zulässig
wenn gering vereinzelt zulässig
auf 5% der Plattenoberfläche zulässig
zulässig 3)
Fremdpartikel
nicht zulässig
nicht zulässig
eisenhaltige Partikel nicht zulässig
eisenhaltige Partikel nicht zulässig
eisenhaltige Partikel nicht zulässig
3)
Fertigungsbedingte Fehler sind zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit der Platten nicht beeinträchtigen.
Tabelle 5.4-2: Erscheinungsklassen für Oberflächen von Sperrholz aus Nadelholz und aus Laubholz nach SN EN 635-2 und -3 (Fortsetzung 2).
108
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
Sperrholz
Merkmale
Erscheinungsklassen für Oberflächen von Sperrholz aus Nadelholz und aus Laubholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
E
I
II
III
IV 3)
Schleif- und Sägefehler an den Plattenkanten
praktisch fehlerfrei
bis zu 2 mm Abstand von der Plattenkante zulässig
bis zu 5 mm Abstand von der Plattenkante zulässig
bis zu 5 mm Abstand von der Plattenkante zulässig
zulässig
andere Fehler
praktisch fehlerfrei
entsprechend der ähnlichsten Kategorie
entsprechend der ähnlichsten Kategorie
entsprechend der ähnlichsten Kategorie
entsprechend der ähnlichsten Kategorie
praktisch fehlerfrei
bei Nadelholz: bis 5 Stk./m2 zulässig
bei Nadelholz: zulässig
wenn sauber ausgeführt und Oberfläche geschlossen zulässig
wenn sauber ausgeführt und Oberfläche geschlossen zulässig
innerhalb der Grenzen des Merkmals zulässig
unbegrenzt
Ausbesserungen - Flicken und Unterlegstücke
bei Laubholz: wenn sauber ausgeführt und Oberfläche geschlossen bis 3 Stk./m2 zulässig - Kunststofffüllung nicht zulässig
3)
nicht zulässig
bei Laubholz: wenn sauber ausgeführt und Oberfläche geschlossen bis 6 Stk./m2 zulässig innerhalb der Grenzen des Merkmals zulässig
Fertigungsbedingte Fehler sind zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit der Platten nicht beeinträchtigen.
Tabelle 5.4-2: Erscheinungsklassen für Oberflächen von Sperrholz aus Nadelholz und aus Laubholz nach SN EN 635-2 und -3 (Fortsetzung 3).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
109
Sperrholz
Holzwerkstoffe
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Merkmale
Eignung sämtliche Beschichtung Oberflächenmittel (imprägniertes (inkl. Klarlack) Papier, Kunststoff, Harzfilm)
Lasur oder halbtransparenter Farbanstrich
Oberfläche
geschliffen oder strukturiert
geschliffen oder glatt
geschliffen oder strukturiert
geschliffen oder glatt
keine Anforderung
MindestErscheinungsklasse 1)
I
III ausgebessert
II
III
IV
Fehler in der ersten Innenlage
keine offenen Fehler oder Überlappungen
Farbanstrich
keine spezielle Anforderung
keine Anforderung
Deckfurnierdicke - Trockenbereich (EN 636-1)
max. 3,0 mm
max. 3,0 mm
max. 3,0 mm
max. 3,0 mm
keine Anforderung
- Feuchtbereich (EN 636-2)
min. 0,4 mm, max. 3,0 mm
min. 0,4 mm, max. 3,0 mm
min. 0,4 mm, max. 3,0 mm
min. 0,4 mm, max. 3,0 mm
min. 0,4 mm, max. 3,0 mm
- Aussenbereich (EN 636-3)
min. 0,6 mm, max. 3,0 mm
min. 0,6 mm, max. 3,0 mm
min. 0,6 mm, max. 3,0 mm
min. 0,6 mm, max. 3,0 mm
min. 0,6 mm, max. 3,0 mm
- Trockenbereich (EN 636-1)
keine Anforderung
keine Anforderung
keine Anforderung
keine Anforderung
keine Anforderung
- Feuchtbereich (EN 636-2)
max. 5,0 mm
max. 5,0 mm
max. 5,0 mm
max. 5,0 mm
max. 5,0 mm
- Aussenbereich (EN 636-3)
max. 5,0 mm
max. 5,0 mm
max. 5,0 mm
max. 5,0 mm
max. 5,0 mm
Innenlagendicke
1)
Nach SN EN 635-1, SN EN 635-2 und SN EN 635-3.
Tabelle 5.4-3: Mindestanforderungen gemäss SN EN 635-4 für Sperrholz nach SN EN 636 für die Anwendung verschiedener Oberflächenbehandlungen zur Verwendung im Trocken-, Feucht- oder Aussenbereich.
110
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
5.5
Furnierschichtholz
5.5.1
Furnierschichtholz SN EN 14279
Furnierschichtholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Furnierschichtholz für allgemeine Zwecke und zur Verwendung im Bauwesen nach SN EN 14279 ist ein Verbund von Furnieren, in dem die Furniere vorwiegend in derselben Faserrichtung ausgerichtet sind. Diese Definition schliesst Furnierschichtholz mit Querlagen nicht aus. Nach Verwendungsmöglichkeit werden bei Furnierschichtholz nach SN EN 14279 die folgenden drei technischen Klassen unterschieden: - LVL/1 für den Trockenbereich, - LVL/2 für den Feuchtbereich, - LVL/3 für den Aussenbereich. Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung von Furniersperrholz nach SN EN 14279 erfolgen nach SN EN 13986. Für charakteristische Festigkeits- und Steifigkeitswerte siehe Produkt-Zulassungen der Hersteller. Handelsübliche Masse Die lieferbaren Abmessungen von Furnierschichtholz nach SN EN 14279 sind je nach Hersteller unterschiedlich. 5.5.2
Furnierschichtholz SN EN 14374
Furnierschichtholz für tragende Zwecke nach SN EN 14374 ist ein Verbund von Furnieren, in dem die Furniere vorwiegend in derselben Faserrichtung ausgerichtet sind. Diese Definition schliesst Furnierschichtholz mit Querlagen nicht aus. Die Anzahl der Furniere im Querschnitt muss mindestens fünf betragen. Die Dicke der Furniere darf bis zu 6 mm betragen. Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung erfolgen direkt gemäss SN EN 14374. Für charakteristische Festigkeits- und Steifigkeitswerte siehe Produkt-Zulassungen der Hersteller. Handelsübliche Masse Handelsübliche Masse von Furnierschichtholz nach SN EN 14374 sind in mm: - Plattendicke: 21, 24, 27, 33, 39, 45, 51, 57, 63, 69
Bild 5.5-1:
5.5.3
Furnierschichtholz mit Querlagen (SN EN 14374).
Feuchtegehalt
Die Auslieferung von Furnierschichtholz nach SN EN 14279 erfolgt je nach Hersteller bzw. Produkt mit einem Feuchtegehalt von 6% bis 12%. Furnierschichtholz nach SN EN 14374 wird üblicherweise mit einem Feuchtegehalt von ca. 9% ab Werk ausgeliefert. Der erforderliche Feuchtegehalt ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig und ist bei der Wahl des Produkts zu berücksichtigen. 5.5.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Mass gilt das Nennmass des Furnierschichtholzes bei einem Feuchtegehalt von 10 ± 2%. Die zulässigen Abweichungen und Toleranzen sind in Tabellen 5.5-1 und 5.5-2 angegeben. Bestimmte Verwendungszwecke können andere zulässige Abweichungen und Toleranzen erfordern, siehe z. B. SN EN 12871 für tragende Platten zur Verwendung in Fussböden, Wänden und Dächern. Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden.
- Plattenbreite: 1800, 2500 - Plattenlänge: 6000, 12000 Als Plattenlänge gilt das Mass in der Richtung des Faserverlaufs der Decklagen. Bei anderen Abmessungen ist die Erhältlichkeit abzuklären.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
111
Furnierschichtholz
Holzwerkstoffe
Eigenschaft Dicke von ungeschliffenen Platten zulässige Abweichung (t: Nenndicke)
Anforderung SN EN 14279 (0,4 + 0,03·t) mm + (0,8 + 0,03·t) mm
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Toleranz innerhalb einer Platte Nenndicke 3 mm bis 12 mm
1,0 mm
Nenndicke über 12 mm
1,5 mm
Dicke von geschliffenen Platten zulässige Abweichung (t: Nenndicke)
5.5.5
Erscheinungsklassierung
Für Furnierschichtholz nach SN EN 14279 gilt die Erscheinungsklassierung für Oberflächen von Sperrholz, siehe Kapitel 5.4.5. Für Furnierschichtholz nach SN EN 14374 ist die Erscheinungsklassierung für Oberflächen nicht normiert.
(0,4 + 0,03·t) mm + (0,2 + 0,03·t) mm
Toleranz innerhalb einer Platte Nenndicke 3 mm bis 25 mm
0,6 mm
Nenndicke über 25 mm
0,8 mm
Länge
± 3,5 mm
Breite
± 3,5 mm
Kantengeradheitstoleranz
1,5 mm/m
Rechtwinkligkeitstoleranz
2,0 mm/m
Tabelle 5.5-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen bei Furnierschichtholz SN EN 14279. Eigenschaft Dicke
Zulässige Abweichung (t: Nenndicke)
Länge Breite
Querschnittswinkel: Abweichung von 90° 1)
Anforderung SN EN 14374 (0,4 + 0,03·t) mm 1) + (0,8 + 0,03·t) mm 1) ± 5 mm
b < 400 mm
± 2 mm
b 400 mm
± 0,5% 1:50 (ca. 1,1°)
Örtliche Abweichungen der Dicke aufgrund von Unterbrechungen im Furnier, wie z. B. Astlöcher oder Fugen, sind zulässig.
Tabelle 5.5-2: Zulässige Abweichungen und Toleranzen bei Furnierschichtholz SN EN 14374.
112
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
5.6
Spanplatten
5.6.1
Kunstharzgebundene Spanplatten
Spanplatten
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Kunstharzgebundene Spanplatten nach SN EN 312 sind ein Holzwerkstoff, hergestellt durch Verpressen unter Hitzeeinwirkung von kleinen Teilen aus Holz (z. B. Holzspänen, Hobelspänen, Sägespänen) und/oder anderen lignozellulosehaltigen Teilchen (z. B. Flachsschäben, Hanfschäben, Bagasse) mit Klebstoffen. Nach Verwendungsmöglichkeit werden bei den kunstharzgebundenen Spanplatten die folgenden sieben technischen Klassen unterschieden: - P1
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- P2
Platten für Inneneinrichtungen (inkl. Möbel) zur Verwendung im Trockenbereich,
- P3
Platten für nicht tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich,
- P4
Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- P5
Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich,
- P6
Hoch belastbare Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- P7
Hoch belastbare Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich.
Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung bei kunstharzgebundenen Spanplatten erfolgen nach SN EN 13986. 5.6.2
Handelsübliche Masse
Handelsübliche Masse von kunstharzgebundenen Spanplatten der technischen Klassen P4 und P5 sind in mm: - Plattendicke: 13, 16, 19, 22, 25, 28, 32, 38 - Plattenbreite: 2050 bis 2100 - Plattenlänge: 2800, 5600 Die Erhältlichkeit dieser und weiterer Abmessungen ist je nach Hersteller und technischer Klasse der Spanplatten unterschiedlich und demzufolge abzuklären. Einige Produkte der technischen Klasse P5 sind auch in den handelsüblichen Massen von OSB erhältlich, siehe Kapitel 5.7.2. 5.6.3
Feuchtegehalt
Die Auslieferung kunstharzgebundener Spanplatten erfolgt je nach Hersteller bzw. Produkt mit einem Feuchtegehalt von 5% bis 13%. Der erforderliche Feuchtegehalt ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig und ist bei der Wahl des Produkts zu berücksichtigen.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Bild 5.6-1:
5.6.4
Spanplatte (P5).
Masshaltigkeit
Als Soll-Mass gilt das Nennmass bei dem Feuchtegehalt, der sich im Material bei einer relativen Luftfeuchte von 65% und einer Temperatur von 20 °C einstellt. Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen für die Länge, Breite und Dicke sowie die Toleranzen der Dicke innerhalb einer Platte, der Kantengeradheit und der Rechtwinkligkeit sind in Tabelle 5.6-1 angegeben. Bestimmte Verwendungszwecke können andere zulässige Abweichungen und Toleranzen erfordern, siehe z. B. SN EN 12871 für tragende Platten zur Verwendung in Fussböden, Wänden und Dächern. Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden. Eigenschaft
Anforderung
Zulässige Abweichungen - Dicke (geschliffene Platten) innerhalb einer Platte und zwischen den Platten
± 0,3 mm
- Dicke (ungeschliffene Platten) innerhalb einer Platte und zwischen den Platten
0,3 mm + 1,7 mm
- Länge und Breite
± 5 mm
Kantengeradheitstoleranz
1,5 mm/m
Rechtwinkligkeitstoleranz
2 mm/m
Tabelle 5.6-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für kunstharzgebundene Spanplatten bei der Auslieferung.
113
Spanplatten
5.6.5
Holzwerkstoffe
Flachsspanplatten
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Flachsspanplatten nach SN EN 15197 werden durch Verpressen von Flachsschäben unter Hitzeeinwirkung mit Klebstoffen hergestellt. Sie enthalten mindestens 70% Flachs und andere Rohstoffe wie Holzbestandteile (Holzspäne, Hobelspäne, Sägespäne und Ähnliches). Nach Verwendungsmöglichkeit werden bei Flachsspanplatten die folgenden vier technischen Klassen unterschieden: - FB1
Flachsspanplatte für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich (üblicherweise für Füllzwecke),
- FB2
Flachsspanplatte für nicht tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich (üblicherweise zur Weiterverarbeitung, wie zum Furnieren),
- FB3
Flachsspanplatte für Inneneinrichtungen (inkl. Möbel) zur Verwendung im Trockenbereich,
- FB4
Flachsspanplatte für nicht tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich.
Für weitere Anforderungen siehe SN EN 15197.
114
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Holzwerkstoffe
5.7
Oriented Strand Boards (OSB)
5.7.1
Produkt
Oriented Strand Boards (OSB)
OSB nach SN EN 300 ist eine aus langen, flachen Holzspänen (Strands) und mit einem Bindemittel gefertigte Mehrschichtplatte. Die Holzspäne in den Aussenschichten sind parallel zur Plattenlänge oder -breite ausgerichtet. Die Holzspäne in der Mittelschicht bzw. in den Mittelschichten können zufällig angeordnet sein oder sind im Allgemeinen rechtwinklig zu den Holzspänen der Aussenschichten ausgerichtet. Als Hauptachse von OSB gilt die Richtung in Plattenebene, welche die höheren Eigenschaftswerte bei Biegung aufweist. Die Nebenachse verläuft rechtwinklig zur Hauptachse in der Plattenebene. Nach Verwendungsmöglichkeit werden bei OSB die folgenden vier technischen Klassen unterschieden:
Bild 5.7-1:
- OSB/1 Platten für allgemeine, nicht tragende Zwecke und für Inneneinrichtungen zur Verwendung im Trockenbereich,
5.7.4
- OSB/2 Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich, - OSB/3 Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich, - OSB/4 hochbelastbare Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich. Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung bei OSB erfolgen nach SN EN 13986. 5.7.2
Handelsübliche Masse
Handelsübliche Masse von OSB sind in mm: - Plattendicke: 12, 15, 18, 22, 25 - Plattenbreite: 1250 - Plattenlänge: 2500, 5000 Bei anderen Abmessungen ist die Erhältlichkeit abzuklären. 5.7.3
Feuchtegehalt
Die Auslieferung von OSB erfolgt je nach Hersteller bzw. Produkt mit einem Feuchtegehalt von 2% bis 12%. Der erforderliche Feuchtegehalt ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig und demzufolge bei der Wahl des Produkts zu berücksichtigen.
Oriented Strand Board (OSB/3).
Masshaltigkeit
Als Soll-Mass gilt das Nennmass bei dem Feuchtegehalt, der sich im Material bei einer relativen Luftfeuchte von 65% und einer Temperatur von 20 °C einstellt. Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen für die Länge, Breite und Dicke sowie die Toleranzen der Dicke innerhalb einer Platte, der Kantengeradheit und der Rechtwinkligkeit sind in Tabelle 5.7-1 angegeben. Bestimmte Verwendungszwecke können andere zulässige Abweichungen und Toleranzen erfordern, siehe z. B. SN EN 12871 für tragende Platten zur Verwendung in Fussböden, Wänden und Dächern. Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden. Eigenschaft
Anforderung
Zulässige Abweichungen - Dicke (geschliffene Platten) innerhalb einer Platte und zwischen den Platten
± 0,3 mm
- Dicke (ungeschliffene Platten) innerhalb einer Platte und zwischen den Platten
± 0,8 mm
- Länge und Breite
± 3 mm
Kantengeradheitstoleranz
1,5 mm/m
Rechtwinkligkeitstoleranz
2 mm/m
Tabelle 5.7-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für OSB bei der Auslieferung.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
115
Mineralgebundene Spanplatten
5.8
Mineralgebundene Spanplatten
5.8.1
Zementgebundene Spanplatten
Holzwerkstoffe
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Zementgebundene Spanplatten nach SN EN 633 sind ein Holzwerkstoff, hergestellt durch Verpressen von kleinen Teilen aus Holz oder anderen Teilchen pflanzlichen Ursprungs mit einem hydraulischen Zement und möglichen Zusätzen. Bei mit Portlandzement (PZ) gebundenen Platten zur Verwendung im Trocken-, Feucht- und Aussenbereich nach SN EN 634-2 werden zwei technische Klassen mit verschiedenem Biege-Elastizitätsmodul (Klasse 1: 4500 N/mm 2, Klasse 2: 4000 N/mm2), aber sonst gleichen Anforderungen unterschieden. Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung bei zementgebundenen Spanplatten erfolgen nach SN EN 13986. 5.8.2
Handelsübliche Masse
Handelsübliche Masse von zementgebundenen Spanplatten sind in mm: - Plattendicke: geschliffen
12, 14, 16, 18, 22, 25, 30, 33, 37
ungeschliffen 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 24, 28, 32, 36, 40 - Plattenbreite: 1250
Bild 5.8-1:
Zementgebundene Spanplatte, geschliffen. Eigenschaft
Anforderung
zulässige Abweichungen - Dicke (geschliffene Platten) innerhalb einer Platte und zwischen den Platten
± 0,3 mm
- Dicke (ungeschliffene Platten) innerhalb einer Platte und zwischen den Platten bis 12 mm
± 0,7 mm
- Plattenlänge: 2600, 3100
12 mm bis 15 mm
± 1,0 mm
Bei anderen Abmessungen ist die Erhältlichkeit abzuklären.
15 mm bis 19 mm
± 1,2 mm
über 19 mm
± 1,5 mm
5.8.3
Feuchtegehalt
Die Auslieferung von zementgebundenen Spanplatten erfolgt je nach Hersteller bzw. Produkt mit einem Feuchtegehalt von 6% bis 12%. Der erforderliche Feuchtegehalt ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig und demzufolge bei der Wahl des Produkts zu berücksichtigen. 5.8.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Mass gilt das Nennmass bei dem im Anlieferungszustand vorhandenen Feuchtegehalt. Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen für die Länge, Breite und Dicke sowie die Toleranzen der Dicke innerhalb einer Platte, der Kantengeradheit und der Rechtwinkligkeit sind in Tabelle 5.8-1 angegeben. Bestimmte Verwendungszwecke können andere zulässige Abweichungen und Toleranzen erfordern, siehe z. B. SN EN 12871 für tragende Platten zur Verwendung in Fussböden, Wänden und Dächern. Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden.
116
- Länge und Breite
± 5 mm
Kantengeradheitstoleranz
1,5 mm/m
Rechtwinkligkeitstoleranz
2 mm/m
Tabelle 5.8-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für zementgebundene Spanplatten bei der Auslieferung. 5.8.5
Gipsgebundene Spanplatten
Gipsgebundene Spanplatten sind ein Holzwerkstoff, hergestellt durch Verpressen von kleinen Teilen aus Holz oder anderen Teilchen pflanzlichen Ursprungs mit Gips und möglichen Zusätzen. Für gipsgebundene Spanplatten bestehen keine SN EN. Handelsübliche Masse von gipsgebundenen Spanplatten sind in mm: - Plattendicke: 8, 10, 12, 15, 18, 22 - Plattenbreite: 1220 - Plattenlänge: 2600, 3000 Bei anderen Abmessungen ist die Erhältlichkeit abzuklären. Gipsgebundene Spanplatten sind einseitig geschliffen (kalibriert) und beidseitig geschliffen erhältlich. Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
5.9
Harte Faserplatten
5.9.1
Produkt
Harte Faserplatten
Harte Faserplatten (HB) nach SN EN 622-2 werden aus Lignozellulosefasern nach dem Nassverfahren mit einer Rohdichte ab 900 kg/m3 hergestellt.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Nach Verwendungsmöglichkeit werden bei den harten Faserplatten die folgenden sechs technischen Klassen unterschieden: - HB
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- HB.H
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich,
- HB.E
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Aussenbereich,
- HB.LA
Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- HB.HLA1 Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich, - HB.HLA2 hoch belastbare Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich. Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung bei harten Faserplatten erfolgen nach SN EN 13986. 5.9.2
Handelsübliche Masse
Die handelsüblichen Masse von harten Faserplatten sind je nach Produkt, Verwendungszweck und Hersteller unterschiedlich und sind abzuklären. 5.9.3
Feuchtegehalt
Die Auslieferung von harten Faserplatten erfolgt je nach Hersteller bzw. Produkt mit einem Feuchtegehalt von 4% bis 9%. Der erforderliche Feuchtegehalt ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig und ist bei der Wahl des Produkts zu berücksichtigen.
Bild 5.9-1:
5.9.4
Harte Faserplatte (HB).
Masshaltigkeit
Als Soll-Mass gilt das Nennmass bei dem Feuchtegehalt, der sich im Material bei einer relativen Luftfeuchte von 65% und einer Temperatur von 20 °C einstellt. Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen für die Länge, Breite und Dicke sowie die Toleranzen der Dicke innerhalb einer Platte, der Kantengeradheit und der Rechtwinkligkeit sind in Tabelle 5.9-1 angegeben. Bestimmte Verwendungszwecke können andere zulässige Abweichungen und Toleranzen erfordern, siehe z. B. SN EN 12871 für tragende Platten zur Verwendung in Fussböden, Wänden und Dächern. Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden. Eigenschaft
Anforderung
Zulässige Abweichungen - Dicke
Nenndicke bis 3,5 mm
± 0,3 mm
3,5 mm bis 5,5 mm
± 0,5 mm
über 5,5 mm
± 0,7 mm
- Länge und Breite
± 2 mm/m, höchstens ± 5 mm
Kantengeradheitstoleranz
1,5 mm/m
Rechtwinkligkeitstoleranz
2 mm/m
Tabelle 5.9-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für harte Faserplatten bei der Auslieferung.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
117
Mittelharte Faserplatten
5.10
Mittelharte Faserplatten
5.10.1
Produkt
Holzwerkstoffe
Mittelharte Faserplatten (MBL, MBH) nach SN EN 622-3 werden aus Lignozellulosefasern nach dem Nassverfahren mit einer Rohdichte von 400 kg/m3 bis 900 kg/m3 hergestellt.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Mittelharte Faserplatten geringer Dichte (MBL) haben einen Dichtebereich von 400 kg/m3 bis kleiner als 560 kg/m3, mittelharte Faserplatten hoher Dichte (MBH) haben einen Dichtebereich von 560 kg/m3 bis kleiner als 900 kg/m3. Nach Verwendungsmöglichkeit werden bei den mittelharten Faserplatten die folgenden zehn technischen Klassen unterschieden: - MBL
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- MBL.H
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich,
- MBL.E
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Aussenbereich,
- MBH
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- MBH.H
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich,
- MBH.E
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Aussenbereich,
- MBH.LA1
Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- MBH.LA2
hoch belastbare Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- MBH.HLS1 Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich nur für sehr kurze und kurze Lasteinwirkungsdauer, - MBH.HLS2 hoch belastbare Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich nur für sehr kurze und kurze Lasteinwirkungsdauer.
Bild 5.10-1:
5.10.4
Mittelharte Faserplatte (MBH).
Masshaltigkeit
Als Soll-Mass gilt das Nennmass bei dem Feuchtegehalt, der sich im Material bei einer relativen Luftfeuchte von 65% und einer Temperatur von 20 °C einstellt. Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen für die Länge, Breite und Dicke sowie die Toleranzen der Dicke innerhalb einer Platte, der Kantengeradheit und der Rechtwinkligkeit sind in Tabelle 5.10-1 angegeben. Bestimmte Verwendungszwecke können andere zulässige Abweichungen und Toleranzen erfordern, siehe z. B. SN EN 12871 für tragende Platten zur Verwendung in Fussböden, Wänden und Dächern. Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden. Eigenschaft
Anforderung
Zulässige Abweichungen - Dicke
Nenndicke bis 10 mm
± 0,7 mm
über 10 mm
± 0,8 mm
Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung bei mittelharten Faserplatten erfolgen nach SN EN 13986.
- Länge und Breite
5.10.2
Kantengeradheitstoleranz
1,5 mm/m
Rechtwinkligkeitstoleranz
2 mm/m
Handelsübliche Masse
Die handelsüblichen Masse von mittelharten Faserplatten sind je nach Produkt, Verwendungszweck und Hersteller unterschiedlich und demzufolge abzuklären. 5.10.3
Feuchtegehalt
± 2 mm/m, höchstens ± 5 mm
Tabelle 5.10-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für mittelharte Faserplatten bei der Auslieferung.
Die Auslieferung von mittelharten Faserplatten erfolgt je nach Hersteller bzw. Produkt mit einem Feuchtegehalt von 4% bis 9%. Der erforderliche Feuchtegehalt ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig und ist bei der Wahl des Produkts zu berücksichtigen.
118
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
5.11
Poröse Faserplatten
5.11.1
Produkt
Poröse Faserplatten
Poröse Faserplatten (SB) nach SN EN 622-4 werden aus Lignozellulosefasern nach dem Nassverfahren mit einer Rohdichte kleiner als 400 kg/m3 hergestellt.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Nach Verwendungsmöglichkeit werden bei den porösen Faserplatten die folgenden fünf technischen Klassen unterschieden: - SB
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- SB.H
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich,
- SB.E
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Aussenbereich,
- SB.LS
Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich nur für sehr kurze und kurze Lasteinwirkungsdauer,
- SB.HLS
Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich nur für sehr kurze und kurze Lasteinwirkungsdauer.
Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung bei porösen Faserplatten erfolgen nach SN EN 13986. 5.11.2
Handelsübliche Masse
Die handelsüblichen Masse von porösen Faserplatten sind je nach Produkt, Verwendungszweck und Hersteller unterschiedlich und sind abzuklären.
Bild 5.11-1:
5.11.4
Poröse Faserplatte (SB).
Masshaltigkeit
Als Soll-Mass gilt das Nennmass bei dem Feuchtegehalt, der sich im Material bei einer relativen Luftfeuchte von 65% und einer Temperatur von 20 °C einstellt. Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen für die Länge, Breite und Dicke sowie die Toleranzen der Dicke innerhalb einer Platte, der Kantengeradheit und der Rechtwinkligkeit sind in Tabelle 5.11-1 angegeben. Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden. Eigenschaft
Anforderung
Zulässige Abweichungen 5.11.3
Feuchtegehalt
Die Auslieferung von porösen Faserplatten erfolgt je nach Hersteller bzw. Produkt mit einem Feuchtegehalt von 4% bis 9%. Der erforderliche Feuchtegehalt ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig und demzufolge bei der Wahl des Produkts zu berücksichtigen.
- Dicke
Nenndicke bis 10 mm
± 0,7 mm
10 mm bis 19 mm
± 1,2 mm
über 19 mm
± 1,8 mm
- Länge und Breite
± 2 mm/m, höchstens ± 5 mm
Kantengeradheitstoleranz
1,5 mm/m
Rechtwinkligkeitstoleranz
2 mm/m
Tabelle 5.11-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für poröse Faserplatten bei der Auslieferung.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
119
Mitteldichte Faserplatten
5.12
Mitteldichte Faserplatten (MDF)
5.12.1
Produkt
Holzwerkstoffe
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Mitteldichte Faserplatten (MDF) nach SN EN 622-5 werden aus Lignozellulosefasern nach dem Trockenverfahren, d. h. mit einer Faserfeuchte von weniger als 20% im Stadium der Plattenformung, mit einem zugegebenen Bindemittel hergestellt. Nach Verwendungsmöglichkeit werden bei den MDF Faserplatten die folgenden acht technischen Klassen unterschieden: - MDF
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- MDF.H
Platten für allgemeine Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich,
- MDF.LA
Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
Bild 5.12-1:
- MDF.HLS Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich nur für sehr kurze und kurze Lasteinwirkungsdauer,
5.12.3
- L-MDF
Leicht-MDF für nicht tragende und allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- L-MDF.H
Leicht-MDF für nicht tragende und allgemeine Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich,
- UL1-MDF
- UL2-MDF
Ultraleicht-MDF für nicht tragende und allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich, Ultraleicht-MDF für nicht tragende und allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich,
- MDF.RWH nicht tragende Platten zur Verwendung als Unterdeckplatten für Dachdeckungen und Wände. Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung bei MDF Faserplatten erfolgen nach SN EN 13986. Marktüblich sind zudem folgende auf die Rohdichte bezogene Bezeichnungen für MDF-Platten: - Leicht-MDF:
3
MDF mit einer Rohdichte 650 kg/m
Feuchtegehalt
Die Auslieferung von MDF-Faserplatten erfolgt je nach Hersteller bzw. Produkt mit einem Feuchtegehalt von 4% bis 11%. Der erforderliche Feuchtegehalt ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig und ist bei der Wahl des Produkts zu berücksichtigen. 5.12.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Mass gilt das Nennmass bei dem Feuchtegehalt, der sich im Material bei einer relativen Luftfeuchte von 65% und einer Temperatur von 20 °C einstellt. Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen für die Länge, Breite und Dicke sowie die Toleranzen der Dicke innerhalb einer Platte, der Kantengeradheit und der Rechtwinkligkeit sind in Tabelle 5.12-1 angegeben. Bestimmte Verwendungszwecke können andere zulässige Abweichungen und Toleranzen erfordern, siehe z. B. SN EN 12871 für tragende Platten zur Verwendung in Fussböden, Wänden und Dächern. Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden.
MDF mit einer Rohdichte 800 kg/m 3
- HDF:
Mitteldichte Faserplatte (MDF).
Eigenschaft
Anforderung
Zulässige Abweichungen
3
- Ultraleicht-MDF: MDF mit einer Rohdichte 550 kg/m
5.12.2
- Dicke
Nenndicke bis 6 mm
± 0,2 mm
6 mm bis 19 mm
± 0,2 mm
über 19 mm
± 0,3 mm
Handelsübliche Masse
Handelsübliche Masse von MDF-Platten sind in mm:
- Länge und Breite
- Plattendicke: 3, 4, 6, 8, 10, 12, 16, 19, 22, 25, 30, 40 - Plattenbreite: 2070 - Plattenlänge: 2800, 4100, 5600 Die Erhältlichkeit dieser und weiterer Abmessungen ist je nach Hersteller und technischer Klasse der MDF-Platten unterschiedlich und demzufolge abzuklären. 120
± 2 mm/m, höchstens ± 5 mm
Kantengeradheitstoleranz
1,5 mm/m
Rechtwinkligkeitstoleranz
2 mm/m
Tabelle 5.12-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für MDF-Faserplatten bei der Auslieferung. Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
5.13
Holzfaser-Dämmstoffe
5.13.1
Übersicht
Holzfaser-Dämmstoffe
Werkmässig hergestellte Produkte aus Holzfasern für die Wärmedämmung von Gebäuden sind in SN EN 13171 normiert.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Holzfaserdämmstoffe werden aus Holzfasern, gegebenenfalls unter Hinzufügung von Bindemitteln und/oder Zusatzmitteln hergestellt. Mechanisch gebundene Erzeugnisse fallen ebenfalls unter diese Begriffsbestimmung. Holzfaserdämmstoffe werden in Form von Platten, Formstück, Rolle, Matte, Lamellenmatte oder Filz geliefert. Es werden folgende Bezeichnungen für die Kennzeichnung der Produkte verwendet: WF
Holzfaser
Ti
Klasse der zulässigen Abweichung für die Dicke
DS(T+)i
Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur
DS(TH)i
Dimensionsstabilität bei definierten Temperatur- und Feuchtebedingungen
CS(10\Y)i
Druckspannung oder Druckfestigkeit
Tri
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
CC(i 1/i2/y)c
Kriechverhalten
WS
kurzzeitige Wasseraufnahme
Mui oder Zi
Wasserdampfdiffusion
SDi
dynamische Steifigkeit
Cpi
Zusammendrückbarkeit
APi
praktischer Schallabsorptionsgrad
AWi
bewerteter Schallabsorptionsgrad
AFr
Strömungswiderstand
Bild 5.13-1:
5.13.3
Holzfaser-Dämmplatte.
Masshaltigkeit
Als Soll-Mass gilt das Nennmass bei der Auslieferung. Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen für die Länge, Breite, Dicke, Rechtwinkligkeit und Ebenheit sind in Tabelle 5.13-1 angegeben. Eigenschaft Länge
Anforderung bei Platten
bei Rollen, Matten, Filzen
± 2% 2%/ + unbegrenzt
(Messung: SN EN 822) Breite (Messung: EN 822) Dicke
± 1,5% Klasse T1
5 mm / + 15%, max. + 15 mm
(Messung: SN EN 823) Klasse T2
Dabei wird mit ‹i› die entsprechende Klassen- oder Stufennummer, mit ‹c› die Nenndruckspannung und mit ‹y› die Anzahl Jahre angegeben.
4 mm / + 10%, max. + 10 mm
Klasse T3
3 mm / + 5%, max. + 5 mm
Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung erfolgen nach SN EN 13171.
Klasse T4
1 mm / + 3 mm
Klasse T5
5%, max. 1 mm + 15%, max. + 3 mm
Klasse T6
1 mm + 10%, max. + 2 mm
Rechtwinkligkeit (Messung: SN EN 824)
bei Platten
5 mm/m
Ebenheit (Messung: SN EN 825)
bei Platten
6 mm/m
Für produktspezifische Angaben zur Wärmeleitfähigkeit siehe SIA-Verzeichnis ‹Baustoffkennwerte› (Download unter www.sia.ch). 5.13.2
Handelsübliche Masse
Die handelsüblichen Masse von Holzfaser-Wärmedämmstoffen sind je nach Produkt, Verwendungszweck und Hersteller unterschiedlich und demzufolge abzuklären.
Dicke (Messung: SN EN 12431)
Tabelle 5.13-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für Holzfaser-Wärmedämmstoffe.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
121
Holzwolle-Leichtbauplatten
5.14
Holzwolle-Leichtbauplatten
5.14.1
Übersicht
Holzwerkstoffe
Werkmässig hergestellte Produkte aus Holzwolle für die Wärmedämmung von Gebäuden sind in SN EN 13168 normiert.
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Holzwolle-Platten sind ein Dämmprodukt, das aus loser Holzwolle, die mit einem mineralischen Bindemittel gebunden ist, zu seiner endgültigen Dicke geformt wird. Holzwolle-Mehrschichtplatten sind ein Dämmprodukt, in welchem die Holzwolle mit einem mineralischen Bindemittel gebunden ist und auf einer oder beiden Seiten mit einem anderen Dämmstoff (z. B. Mineralwolle oder HartschaumPlatten) beschichtet ist. Die Holzwolle-Schichten von Mehrschichtplatten bedecken die angrenzende Dämmschicht vollkommen. Es werden folgende Bezeichnungen für die Kennzeichnung der Produkte verwendet:
Bild 5.14-1:
Holzwolle-Leichtbauplatte.
Für produktspezifische Angaben zur Wärmeleitfähigkeit siehe SIA-Verzeichnis ‹Baustoffkennwerte› (Download unter www.sia.ch).
WW
Holzwolle-Platte
WW-C
Holzwolle-Mehrschichtplatte
WW-C/3 xx
3-Schicht-Holzwolle-Mehrschichtplatte in Verbindung mit dem Dämmstoff xx
Li
Klasse der zulässigen Abweichung für die Länge
Wi
Klasse der zulässigen Abweichung für die Breite
Di
Klasse der zulässigen Abweichung für die Dicke
Als Soll-Mass gilt das Nennmass bei der Auslieferung.
Si
Stufe für die Abweichung von der Rechtwinkligkeit
Pi
Stufe für die Abweichung von der Ebenheit
Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen für die Länge, Breite, Dicke, Rechtwinkligkeit und Ebenheit sind in Tabelle 5.14-1 angegeben.
CS(10/Y)x
Stufe für die Druckspannung oder Druckfestigkeit, x die Druckspannung bei 10% Stauchung oder die Druckfestigkeit
Cli
Stufe des Chloridgehalts (Stufe 1 bis 0,35%, Stufe 2 bis 0,15%, Stufe 3 bis 0,06%)
DS(TH)
Dimensionsstabilität bei definierten Temperatur- und Feuchtebedingungen
DS(L)
Dimensionsstabilität bei definierter Druck- und Temperaturbeanspruchung
PL(2)i
Punktlast
WS
kurzzeitige Wasseraufnahme
Tri
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
Mui oder Zi
Wasserdampfdiffusion
CC(i 1/i2/y)c
Kriechverhalten
APi
praktischer Schallabsorptionsgrad
AWi
bewerteter Schallabsorptionsgrad
Dabei wird mit ‹i› die entsprechende Klassen- oder Stufennummer, mit ‹c› die Nenndruckspannung und mit ‹y› die Anzahl Jahre angegeben. Die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung erfolgen nach SN EN 13168. 122
5.14.2
Handelsübliche Masse
Die handelsüblichen Masse von Holzwolle-Leichtbauplatten sind je nach Produkt, Verwendungszweck und Hersteller unterschiedlich und demzufolge abzuklären. 5.14.3
Masshaltigkeit
Eigenschaft
Anforderung
Länge
Klasse L1
10 mm / + 5 mm
(Messung: SN EN 822)
Klasse L2 Klasse L3
5 mm / + 3 mm ± 1 mm, ab 1250 mm: ± 2 mm
Breite
Klasse W1
± 3 mm
(Messung: SN EN 822)
Klasse W2
± 1 mm
Dicke
Klasse T1
2 mm / + 3 mm
(Messung: SN EN 823)
Klasse T2 Klasse T3
3 mm / + 4 mm
Klasse T4
± 2 mm
Rechtwinkligkeit
Stufe S1
6 mm/m
(Messung: SN EN 824)
Stufe S2 Stufe S3
4 mm/m
Stufe P1 Stufe P2
6 mm/m
Ebenheit (Messung: SN EN 825)
± 1 mm
2 mm/m
3 mm/m
Tabelle 5.14-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für Holzwolle-Platten und Holzwolle-Mehrschichtplatten. Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Holzwerkstoffe
5.15
Melaminbeschichtete Platten
5.15.1
Produkt
Melaminbeschichtete Platten
Melaminbeschichtete Platten nach SN EN 14322 sind kunstharzgebundene Spanplatten nach SN EN 312 (P2), Hartfaserplatten nach SN EN 622-2 (HB) oder MDF-Faserplatten nach SN EN 622-5 (MDF), alle zur Verwendung für Inneneinrichtungen oder für allgemeine Zwecke im Trockenbereich, die ein- oder beidseitig durch direktes Verpressen mit Papieren beschichtet werden. Diese Papiere sind mit härtbaren Aminoplastharzen imprägniert. Durch Druck und Wärmeeinwirkung erfolgen die Aushärtung und die Verbindung mit der Trägerplatte ohne Zugabe eines zusätzlichen Klebstoffes. Das Harz der Deckschicht ist ein Aminoplastharz (überwiegend Melaminharz). Die Plattenoberfläche kann ein- oder beidseitig eben oder strukturiert sein und dekorative Farbtöne oder Muster aufweisen. Melaminbeschichtete Holzwerkstoffe gemäss SN EN 14322 werden als MFB bezeichnet und nach der Abriebbeständigkeit und dem Anfangsabriebpunkt folgenden fünf Klassen zugeordnet: 1, 2, 3A, 3B, 4. 5.15.2
Handelsübliche Masse
Die handelsüblichen Masse von melaminbeschichteten Platten entsprechen meistens den handelsüblichen Massen der beschichteten Trägerplatten.
Bild 5.15-1:
Melaminbeschichtete Spanplatte.
Masshaltigkeit Als Soll-Mass gilt das Nennmass bei dem Feuchtegehalt, der sich im Material bei einer relativen Luftfeuchte von 65% und einer Temperatur von 20 °C einstellt. Die zulässigen Abweichungen und Toleranzen sind in Tabelle 5.15-1 angegeben. Eigenschaft
Anforderung
Zulässige Abweichungen - Dicke bezogen auf das Nennmass Klasse 1 und Klasse 2: Nenndicke bis 20 mm über 20 mm
± 0,3 mm ± 0,5 mm
Klassen 3A, 3B, 4: Nenndicke bis 20 mm 0,3 mm/ + 0,5 mm über 20 mm ± 0,5 mm - Länge und Breite handelsübliche Masse Zuschnitte
± 5,0 mm ± 2,5 mm
Dickentoleranz innerhalb einer Platte
0,6 mm
Verzug
2 mm/m
Kantenausbrüche handelsübliche Masse Zuschnitte
10 mm 3,0 mm
Oberflächenfehler Punkte Längsfehler
2 2 2 mm /m 20 mm/m
Tabelle 5.15-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für melaminbeschichtete Platten bei der Auslieferung. Die entsprechenden Prüfverfahren sind in SN EN 14323 festgelegt.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
123
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Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL)
Holzwerkstoffe
5.16
Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL)
5.16.1
Übersicht
Dekorative Schichtpressstoffplatten bestehen aus Zellulosefaserbahnen (üblicherweise Papier), die mit wärmehärtenden Harzen imprägniert sind. Die Deckschicht ist mit Melaminharz imprägniert und besitzt dekorative Farben oder Druckdesigns (Metall-, Holz-, Keramik-, Phantasie- und Perlglanzdekore). Die Kernlagen sind mit Phenolharzen imprägniert. Sie werden in einem Hochdruckprozess unter Zufuhr von Hitze verbunden und härten zu einem homogenen Material mit geschlossener Oberfläche sowie höherer Dichte (mindestens 1,35 g/cm³) aus. Produktspezifische Details und Abmessungen sind bei den Herstellern bzw. Lieferanten abzuklären. 5.16.2
Schichtpressstoffplatten unter 2 mm Dicke
Bild 5.16-1:
Dekorative Schichtpresssto ffplatte (HGS) nach SN EN 438-3.
Bild 5.16-2:
Kompakt-Schichtpressstoffplatte (EGS) nach SN EN 438-6 für die Aussenanwendung.
Dekorative Schichtpressstoffplatten nach SN EN 438-3 mit einer Dicke unter 2 mm sind vorgesehen für die Verklebung auf Trägermaterialien. Sie werden mit einem Klassifizierungssystem aus drei Buchstaben bezeichnet. 1. Buchstabe: Einsatzgebiet H horizontaler Einsatz V vertikaler Einsatz 2. Buchstabe: Anforderungen bezogen auf die Abrieb-, Stoss- und Kratzfestigkeit G allgemeine Zwecke oder mässige Beanspruchung D starke oder sehr starke Beanspruchung 3. Buchstabe: Typ S Standard-Qualität P nachformbarer Schichtpressstoff (PostformingEignung, nachformbar bei erhöhter Temperatur) F flammenhemmender Schichtpressstoff Beispiele: HGP: horizontale Postforming-Standardanwendung, VGF: vertikale, schwerentflammbare Standardanwendung. 5.16.3
Kompakt-Schichtpressstoffplatten mit Dicken ab 2 mm
Kompakt-Schichtpressstoffplatten nach SN EN 438-4 sind vorgesehen für die Fixierung auf Trägermaterialien oder als selbst tragende Elemente. Sie werden mit einem Klassifizierungssystem aus drei Buchstaben bezeichnet. 1. Buchstabe:
5.16.4
Flooring-Schichtpressstoffplatten unter 2 mm Dicke
Flooring-Schichtpressstoffplatten nach SN EN 438-5 mit einer Dicke unter 2 mm sind vorgesehen für das Aufbringen auf Trägermaterialien. Die herausragendende Eigenschaft ist die hohe Abriebfestigkeit, erzielt durch Einlagerung von abrasiven Partikeln. Sie sind klassifiziert in 5 Klassen: AC 1 (Abriebklasse 1) bis AC 5 (Abriebklasse 5) Mit steigender Abriebfestigkeit werden alle Anwendungsgebiete abgedeckt, von geringer Beanspruchung bei privater Nutzung bis zu starker gewerblicher Belastung.
C für Kompakt 2. Buchstabe: G allgemeine Zwecke oder mässige Beanspruchung 3. Buchstabe: S Standard-Qualität F flammenhemmender Schichtpressstoff
124
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Holzwerkstoffe
5.16.5
Kompakt-Schichtpressstoffplatten für die Aussenanwendung
Kompakt-Schichtpressstoffplatten nach SN EN 438-6 mit einer Dicke ab 2 mm sind für die Anwendung im Freien vorgesehen. Sie werden mit einem Klassifizierungssystem aus drei Buchstaben bezeichnet. 1. Buchstabe:
Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL)
5.16.6
Kompaktplatten und HPL-MehrschichtVerbundplatten für Wand- und Deckenbekleidungen
In SN EN 438-7 sind Anforderungen, Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung für Kompaktplatten und HPL-Mehrschicht-Verbundplatten für Wand- und Deckenbekleidungen für Innen- und Aussenanwendung festgelegt.
E für Aussenanwendung
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
2. Buchstabe: G mässige Beanspruchung D starke Beanspruchung 3. Buchstabe:
5.16.7
Design-Schichtpressstoffe und Schichtpressstoffe mit alternativem Kernaufbau
In SN EN 438-8 und -9 sind Anforderungen für DesignSchichtpressstoffe und für Schichtpressstoffe mit alternativem Kernaufbau enthalten.
S Standard-Qualität F flammenhemmender Schichtpressstoff Die Qualitäten EGS und EGF sind vorgesehen für Verwendungen mit mittlerer Beanspruchung durch Sonnenlicht und Bewitterung. Die Qualitäten EDS und EDF sind vorgesehen für Verwendungen mit Langzeit-Beanspruchung durch starke Sonnenstrahlung und Witterung.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
125
Vertrag und Vertragsabschluss
6
Rechtliche Bestimmungen
Rechtliche Bestimmungen
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Für den Handel mit Holz und Holzwerkstoffen gilt grundsätzlich das Obligationenrecht (OR) [6.1]. In diesem Kapitel sind fachspezifische Definitionen (Mengen, Termine, Fristen usw.) und Regelungen im Falle von dispositivem Recht des OR im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für die Produkte nach Kapitel 2 bis 4 (Bretter und Kanteln, Hobelwaren, Bauholz) sowie Kapitel 5.3 (Brettsperrholzplatten) zwischen dem Hersteller bzw. Händler und seinem direkten Abnehmer zusammengestellt. Diese Bestimmungen gelten nicht für Werkverträge.
6.1
Vertrag und Vertragsabschluss
6.1.1
Vertragsinhalt
Der Vertrag soll in der Regel mindestens enthalten: - Art der Ware, Holzart, Herkunft, Erscheinungsklasse, Festigkeitsklasse, Holzfeuchte, - Abmessungen und Menge, - Holzschutz bzw. Oberflächenbehandlung, - Preis und Preisbasis, - Übergabeort der Lieferung,
6.1.3
Vertragsänderung
Werden nach einem schriftlichen Vertragsabschluss oder nach schriftlicher Bestätigung eines Vertrages noch abweichende mündliche Vereinbarungen getroffen, so sind diese mindestens von einer Seite dem Vertragspartner schriftlich zu bestätigen. Bleibt die Bestätigung innert drei Werktagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) ohne schriftlichen Widerspruch oder schriftliche Ergänzung durch den Empfänger, so gilt dies als dessen Zustimmung zum Inhalt der Bestätigung.
- Lieferfrist, - Zahlungsbedingungen. Für die Umschreibung des verkauften Holzes gelten Kapitel 2 bis 5. Abweichungen davon sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bei Inspektion einer Lieferung sind ungünstige Abweichungen von den geforderten Grenzwerten der Kriterien für die Erscheinungsklassierung bei 5% der Menge zulässig, wenn es sich um Standardprodukte (Gattungsware) handelt. 6.1.2
Vertragsbestätigung
Ein mündlich zustande gekommener Vertrag ist rechtsgültig, auch wenn er nicht schriftlich bestätigt wird. Verkäufer und Käufer können den Inhalt eines mündlichen Vertrages nachträglich schriftlich bestätigen. Bleibt die Bestätigung innert drei Werktagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) ohne schriftlichen Widerspruch oder schriftliche Ergänzung durch den Empfänger, so gilt dies als dessen Zustimmung zum Inhalt der Bestätigung. Wenn zwei Bestätigungsschreiben, die verschiedene Bestimmungen enthalten, sich kreuzen, so gilt dasjenige des Verkäufers, es sei denn, der Käufer erhebe unverzüglich Widerspruch.
126
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Rechtliche Bestimmungen
6.2
Fachspezifische Definitionen
6.2.1
Mengenangaben
Es bedeuten:
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- ‹ca.›: Dem Verkäufer steht es frei, bis zu 10% mehr oder 10% weniger als die vertraglich genannte Menge zu liefern. - ‹von – bis›: Der Verkäufer darf nicht weniger als die Mindestmenge und nicht mehr als die Höchstmenge liefern. Soweit die tatsächliche Menge in diesem Rahmen liegt, hat sie der Käufer anzunehmen. - ‹das besichtigte Holz›: Alles Holz, das vorgezeigt wurde. Eine anfällig unrichtige Schätzung des noch ungemessenen Holzes ist unverbindlich.
6.2.2
Liefer- und Verladefristen
Werden Termine durch die Angabe von Fristen bestimmt, ohne ausdrückliche Festlegung des Fristbeginns, so gilt als Fristbeginn jener Zeitpunkt, in welchem der Vertragsabschluss in irgendeiner Form zustande gekommen ist. Termin ist der Endpunkt der Frist. Es gelten folgende Liefer- und Verladefristen: - ‹sofort›, ‹vorrätig›, ‹disponibel›, ‹ab Lager›: Die Lieferung an den vereinbarten Ort oder die Abfuhr vom vereinbarten Ort hat bei Inlandgeschäften innert fünf Werktagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) zu erfolgen.
Fachspezifische Definitionen
6.2.4
Übergabeort und Transportkosten
Als Übergabeort wird jener Ort bezeichnet, bis zu welchem der Verkäufer das Holz auf seine Kosten und Gefahr zu bringen hat. Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung am Übergabeort auf den Käufer über, jedoch nicht vor dem hierfür vereinbarten frühesten Termin. Es bedeutet: - ‹ab Lagerplatz›, ‹ab Werk›, ‹abgeholt›: Der Käufer hat das Holz dort zu übernehmen, wo es zur Zeit des Vertragsabschlusses lagert oder wohin es nach Vereinbarung vom Verkäufer zur Lagerung zu bringen ist. Der Auflad geht zu Lasten des Verkäufers. - ‹Franko Werk oder Werkplatz›, ‹Franko Baustelle›, ‹Franko Empfangsstation›: Der Verkäufer hat das Holz auf seine Kosten bis auf den vom Käufer angegebenen Werkplatz zu liefern. Der Ablad geht zu Lasten des Käufers. Die Kosten der allfälligen Verpackung oder Bedeckung des Holzes beim Versand (Emballage, Abdeckungsbretter usw.) hat in der Regel der verladepflichtige Verkäufer zu tragen. Besitzt das Abdeckungsmaterial nach Gebrauch noch einen Verkaufswert, so hat der Verlader Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Für den internationalen Handel gilt Kapitel 6.9.
- ‹sukzessive›: Die Lieferung soll so gleichmässig als möglich über einen vereinbarten Zeitraum (Anfangs- und Endzeitpunkt) verteilt werden. - ‹auf Abruf›: Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, an einem ihm passenden Werktag (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes das gekaufte Holz abzurufen. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Holz auf erfolgten Abruf zu liefern. Nach dem Auslaufen der Abruffrist entfällt der Anspruch des Käufers auf das Holz. Der Verkäufer kann hingegen weiterhin auf der Abnahme des Holzes beharren. Ist keine Lieferfrist vereinbart, so wird "sofortige" Lieferung als vereinbart vermutet, und beide Parteien können jederzeit die Erfüllung des Vertrages verlangen. 6.2.3
Lieferungs- und Abnahmeverzug
Bei Lieferungs- und Abnahmeverzug gelten als angemessene Nachfrist bei Inlandgeschäften drei Werktage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
127
Probelieferung, Besichtigung und Übernahme, Gewährleistung
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6.3
Rechtliche Bestimmungen
Probelieferung
Bei Probelieferungen ist die Menge vertraglich festzusetzen. Sie haben den Durchschnitt der betreffenden Sache darzustellen und dürfen nicht besser sein als dieser Durchschnitt.
Der Verkäufer ist zur Erfüllung weiterer Lieferungen nur verpflichtet, wenn die Probelieferung vom Käufer anstandslos angenommen worden ist.
Die Annahme einer Probelieferung darf nur dann verweigert werden, wenn sie von völlig anderer Beschaffenheit oder Provenienz ist, als vertraglich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Soll die Ausführung weiterer Lieferungen von der Genehmigung einer Probelieferung abhängig gemacht werden, so muss eine solche Vereinbarung im Vertrag unmissverständlich zum Ausdruck gebracht sein. Bei blossen Wendungen wie ‹vorderhand nur einen Wagen›, ‹vorderhand nur eine Lieferung von ... m 3› usw. wird vermutet, es liege lediglich ein Abschluss für ratenweise Lieferung vor.
Bestellung und Annahme einer Probelieferung verpflichten den Käufer nicht zur Annahme weiterer Lieferungen.
6.4
Besichtigung und Übernahme
Die gemeinsame Vermessung bzw. Klassierung des Holzes durch Käufer und Verkäufer oder deren Bevollmächtigte gilt als qualitative und quantitative Übernahme. Das Ergebnis einer derartigen Übernahme ist an Ort und Stelle in einem Übernahmeprotokoll festzulegen und möglichst von beiden Parteien zu unterschreiben. Durch die Übernahme anerkennt der Käufer das ihm vom Verkäufer rechtzeitig zur Besichtigung und Prüfung bereitgestellte Holz als vertragsmässige Leistung. Die Übernahme schliesst die Genehmigung all jener Eigenschaften (Qualität, Sortierung, Abmessungen, Holzfeuchte usw.) ein, deren Prüfung erfolgt ist oder dem Käufer bei Anwendung der im Holzgeschäft üblichen Aufmerksamkeit und Fachkenntnis möglich war. Vorbehalten bleiben die
6.5
Gewährleistung
6.5.1
Mängelrüge
Beanstandungen der Sache sind dem Verkäufer unter Angabe der Mängel nach gegebener Möglichkeit zur Besichtigung und Prüfung unverzüglich, spätestens aber innert acht Tagen nach Eintreffen der Lieferung und vor der Weiterverarbeitung zu melden. Bei Holz, für welches eine Übernahme im Sinne von Kapitel 6.4 stattgefunden hat, ist die nachträgliche Bemängelung der mit der Übernahme genehmigten Eigenschaften des Holzes ausgeschlossen. Die Beanstandung verborgener Mängel hat spätestens acht Tage nach deren Entdeckung zu erfolgen. Natürliche Eigenschaften des Holzes können nicht als verdeckte Mängel gerügt werden.
genaue Feststellung der Menge und die richtige Erfüllung vereinbarter Dimensionsverhältnisse. Ist nur eine Teilpartie der insgesamt verkauften und zu liefernden Menge besichtigt worden, so ist die bei der besichtigten Teilpartie feststellbar gewesene Beschaffenheit für die ganze Lieferung massgebend. Die allgemeine Besichtigung eines Stapels gilt nicht als Übernahme, es sei denn, der Käufer oder sein Bevollmächtigter verzichte ausdrücklich auf die nähere Prüfung oder bekunde einen solchen Verzicht durch schlüssiges Verhalten (z. B. Erteilung von Instruktionen an den Verkäufer an Ort und Stelle wie Anordnung des Versandes des vorgezeigten Holzes).
6.5.3
Ersatz, Preisminderung oder Wandelung
Bei jedem Mangel hat der Käufer neben dem Schadenersatzanspruch zunächst einzig das Recht, vom Verkäufer mängelfreien Ersatz der beanstandeten Sache zu verlangen. Bei auf Bestellung für den Käufer hergestellter Sache ist der Verkäufer berechtigt, anstatt des Ersatzes eine unentgeltliche Nachbesserung vorzunehmen. Wenn innerhalb von drei Werktagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) keine Einigung über einen Ersatz bzw. über eine unentgeltliche Nachbesserung zustande kommt, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl: - weiterhin auf Ersatz zu beharren oder - eine dem Minderwert der beanstandeten Sache entsprechende Preisminderung geltend zu machen oder
Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Sache rücksichtlich der entdeckten Mängel als genehmigt.
- den Kauf rückgängig zu machen.
6.5.2
Weigert sich der Verkäufer ausdrücklich, Ersatz zu liefern, oder ist er offensichtlich hierzu nicht in der Lage, hat der Käufer von Beginn weg die Wahl zwischen Minderung und Wandelung.
Verjährung
Es gilt OR Art. 210.
128
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Rechtliche Bestimmungen
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6.6
Mehrkosten durch Verfügung von hoher Hand
Entstehen nach Abschluss des Vertrages bei der Lieferung Mehrkosten, so können sie auf den Käufer überwälzt werden, wenn sie ihre Ursache nachweisbar in unvorhersehbaren Ereignissen haben, deren Auswirkungen auf den Vertrag sich auch bei Anwendung aller kaufmännischen Sorgfalt vom Verkäufer nicht verhindern liess (z. B. Verfügung von hoher Hand, behördliche Massnahmen, Zölle, Zollerhöhungen, Bahntariferhöhungen). In gleicher Weise wirken sich Frachtherabsetzungen bei Frankoverkäufen oder Zollermässigungen zugunsten des Käufers aus. Der Eintritt preiserhöhender Ereignisse ist der Gegenpartei sofort nach gegebener Möglichkeit anzuzeigen.
6.7
Nieder- und Hochwasserzuschläge sowie Erhöhungen von Schiffsraten gelten nicht als Mehrkosten aus unvorhergesehenem Ereignis. Wer sich im rechtmässigen Verzug befindet, geht der Vorteile verlustig, sofern die Mehrkosten während seines Verzuges in Kraft getreten sind. Erfolgt hingegen die Lieferung verspätet und dadurch erst nach Inkrafttreten der neuen Mehrkosten, ohne dass eine rechtmässige Inverzugsetzung des Säumigen vorausging, so kann die vorgesehene Kostenüberwälzung trotzdem stattfinden.
Behördliche Ein- und Ausfuhrmassnahmen
Ist im Vertrag nicht bestimmt, wer die zur Ein- oder Ausfuhr erforderlichen behördlichen Bewilligungen zu beschaffen hat, so wird vermutet, dass jede der Vertragsparteien für die in ihrem Lande nötigen Bewilligungen sorgt und auch die damit verbundenen Kosten trägt, siehe auch Kapitel 6.9. Ist ‹ausfuhrfrei› oder ‹einfuhrfrei› gehandelt, wird vermutet, dass die verantwortliche Partei die vorgeschriebene Ausbzw. Einfuhrbewilligung bereits besitzt oder sichergestellt hat. Die Berufung auf einen Bewilligungsnotstand ist in solchen Fällen unstatthaft. Wurde unter Vorbehalt der Aus- bzw. Einfuhrbewilligung gehandelt, so hat die nachweisbare Nichterteilung der vorgeschriebenen und ordnungsgemäss nachgesuchten Grenzpassierbewilligung die schadenersatzlose Vertragsauflösung zur Folge.
6.8
Verfügungen, Ein- und Ausfuhrmassnahmen, höhere Gewalt
In allen andern Fällen hat die Liefer- bzw. Abnahmeunmöglichkeit mangels behördlicher Bewilligung die Vertragsauflösung ohne Schadenersatz nur dann zur Folge, wenn die behördliche Aus- bzw. Einfuhrmassnahme nach Vertragsabschluss erlassen wurde und von derjenigen Partei, welche die Bewilligung hätte beschaffen müssen, auch bei Anwendung der gebotenen kaufmännischen Sorgfalt zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnte. Die sich im Bewilligungsnotstand befindliche Partei hat überdies nachzuweisen, dass sie innert nützlicher Frist keine Bewilligung erwirken konnte.
Höhere Gewalt, unverschuldete Erfüllungshindernisse
Wird die Lieferung oder die Übernahme des Holzes durch höhere Gewalt verunmöglicht oder derart erschwert, dass der behinderten Vertragspartei die Erfüllung billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann, so kann sie vom Vertrag oder dessen unerfülltem Teil ohne Schadenersatzpflicht zurücktreten. Die Erfüllungsunmöglichkeit ist der anderen Vertragspartei unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt zur Kenntnis zu bringen und nötigenfalls zu beweisen.
Hat hingegen das durch höhere Gewalt oder sonstige von einer Vertragspartei nicht zu vertretende Umstände erwachsene Hindernis den Charakter eines vorübergehenden, auf absehbare Zeit verschwindenden Zustandes, so verlängert sich die Erfüllungsfrist um die Dauer des Hindernisses, es sei denn, dass die Erfüllungsfrist um mehr als vier Monate erstreckt würde oder der andern Vertragspartei die Erfüllung den Umständen entsprechend nicht mehr zugemutet werden kann. Die Vertragspartei, welche eine Verlängerung der Erfüllungsfrist wegen Verhinderung durch höhere Gewalt in Anspruch nehmen will, hat dies der andern Vertragspartei spätestens in dem Zeitpunkt mitzuteilen, in welchem sie die Auswirkungen der eingetretenen höheren Gewalt auf den zu erfüllenden Vertrag erkennen kann.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
129
Internationaler Handel, Zahlungsbedingungen
6.9
Internationaler Handel
Im internationalen Handel werden folgende Punkte üblicherweise mit den Klauseln der Incoterms 2000 [6.2] geregelt: - die Lieferung und Abnahme der Ware, - die Kostenübertragung, - den Gefahrenübergang, Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Rechtliche Bestimmungen
Zusätzlich sollten im Vertrag vereinbart werden: - der Eigentumsübergang, - die Zahlungsabwicklung, - das anwendbare Recht, - der Gerichtsstand.
- die Lieferung der Dokumente oder der entsprechenden elektronischen Mitteilungen. Im Vertrag soll die zutreffende Klausel nach Incoterms 2000 festgelegt werden.
6.10
Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Zahlung innert 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung netto. Fracht und Zoll sind, sofern sie aus der Faktur detailliert ersichtlich sind, skontofrei. Auch wenn der Verkäufer vertragsgemäss die Fracht zu tragen hat, ist er berechtigt, das Holz unfrankiert zu liefern. In diesem Falle hat der Käufer die Fracht, die er alsdann auf der Lieferungsfaktur in Abzug bringen kann, zinsfrei vorzulegen. Die gleiche Regel gilt sinngemäss auch für den Zoll.
130
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Literaturverzeichnis
7
Literaturverzeichnis
7.1
Kapitel Allgemeines
[1.1]
SIA 265:2003. Holzbau; 2003; Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.2]
SIA 265/1:2009. Holzbau – Ergänzende Festlegungen; 2009; Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.3]
DIN 4074-1:2008-12. Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz; Dezember 2008; DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
[1.4]
[1.5]
SN EN 1995-1-1:2004. Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau; November 2004; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. SN EN 335-1:2006. Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Definition der Gebrauchsklassen – Teil 1: Allgemeines; August 2006; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.6]
SN EN 335-2:2006. Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Definition der Gebrauchsklassen – Teil 2: Anwendung bei Vollholz; August 2006; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.7]
SN EN 335-3:1995. Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Definition der Gefährdungsklassen für einen biologischen Befall – Teil 3: Anwendung bei Holzwerkstoffen; Juli 1995; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.8]
SN EN 338:2009. Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen; Oktober 2009; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.9]
SN EN 350-1:1994. Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz – Teil 1: Grundsätze für die Prüfung und Klassifikation der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz; Mai 1994; CEN, Schweizerischer Ingenieurund Architektenverein.
[1.10]
SN EN 350-2:1994. Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz – Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa; Mai 1994; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
[1.11]
SN EN 460:1994. Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz – Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen; Mai 1994; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.12]
SN EN 844-1:1995. Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 1: Gemeinsame allgemeine Begriffe über Rund- und Schnittholz; März 1995; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.13]
SN EN 844-3:1995. Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 3: Allgemeine Begriffe über Schnittholz; März 1995; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.14]
SN EN 844-4:1997. Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 4: Begriffe zum Feuchtegehalt; März 1997; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.15]
SN EN 844-6:1997. Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 6: Begriffe zu Massen von Schnittholz; März 1997; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.16]
SN EN 844-7:1997. Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 7: Begriffe zum anatomischen Aufbau von Holz; März 1997; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.17]
SN EN 844-9:1997. Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 9: Begriffe zu Merkmalen von Schnittholz; März 1997; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.18]
SN EN 844-10:1998. Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 10: Begriffe zu Verfärbung und Pilzbefall; April 1998; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.19]
SN EN 844-11:1998. Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 11: Begriffe zum Insektenbefall; April 1998; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.20]
SN EN 844-12:2000. Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 12: Zusätzliche Begriffe und allgemeiner Index; November 2000; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
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SN EN 1309-1:1997. Rund- und Schnittholz – Verfahren zur Messung der Masse – Teil 1: Schnittholz; April 1997; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
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Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
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SN EN 1311:1997. Rund- und Schnittholz – Verfahren zur Messung von Schädlingsbefall; April 1997; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
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SN EN 1313-1:2010. Rund- und Schnittholz – Zulässige Abweichungen und Vorzugsmasse – Teil 1: Nadelschnittholz; Januar 2010; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.26]
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SN EN 13183-1:2002. Feuchtegehalt eines Stückes Schnittholz – Teil 1: Bestimmung durch Darrverfahren (inkl. Änderung AC:2003); April 2002; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.30]
SN EN 13183-2:2002. Feuchtegehalt eines Stückes Schnittholz – Teil 2: Schätzung durch elektrisches Widerstands-Messverfahren (inkl. Änderung AC:2003); April 2002; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.31]
SN EN 13183-3:2005. Feuchtegehalt eines Stückes Schnittholz – Teil 3: Schätzung durch kapazitives Messverfahren; März 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.32]
SN EN 13556:2003. Rund- und Schnittholz – Nomenklatur der in Europa verwendeten Handelshölzer; Juni 2003; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.33]
SN EN 14298:2004. Schnittholz – Ermittlung der Trocknungsqualität; November 2004; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.34]
SN ENV 14464:2002. Schnittholz – Verfahren zur Ermittlung der Verschalung; November 2002; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[1.35]
SR 941.201. Verordnung des EJPD über Längenmessmittel vom 19. März 2006 (Stand am 2. Mai 2006); Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Systematische Sammlung des Bundesrechts (Download unter www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Literaturverzeichnis
7.2
Kapitel Bretter und Kanteln
[2.1]
SN EN 942:2007: Holz in Tischlerarbeiten – Allgemeine Anforderungen; März 2007; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[2.2]
SN EN 975-1:2009. Schnittholz – Sortierung nach dem Aussehen von Laubholz – Teil 1: Eiche und Buche; März 2009; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[2.3]
SN EN 1611-1:1999. Schnittholz – Sortierung nach dem Aussehen von Nadelholz – Teil 1: Europäische Fichten, Tannen, Kiefern und Douglasie und Lärchen (inkl. Änderung A1:2002); August 1999; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[2.5]
SN EN 13307-1:2006. Holzkanteln und Halbfertigprofile für nicht tragende Anwendungen – Teil 1: Anforderungen; November 2006; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[2.6]
SN EN 14220:2006. Holz und Holzwerkstoffe in Aussenfenstern, Aussentüren und Aussentürzargen – Anforderungen und Spezifikationen; November 2006; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[2.7]
SN EN 14221:2006. Holz und Holzwerkstoffe in Innenfenstern, Innentüren und Innentürzargen – Anforderungen und Spezifikationen; November 2006; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[2.4]
SN EN 12246:1999. Qualitäts-Sortierung von Holz zur Verwendung in Paletten und Packmitteln; Juni 1999; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
7.3
Kapitel Hobelwaren
[3.1]
SN EN 13629:2002. Holzfussböden – Massive Laubholz-Dielen; Dezember 2002; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[3.6]
SN EN 14762:2006. Holzfussböden – Probenahme und Bewertung der Konformität; Februar 2006; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[3.2]
SN EN 13647:2002. Holzfussböden und Wandund Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung geometrischer Eigenschaften; Dezember 2002; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[3.7]
[3.3]
SN EN 13990:2004. Holzfussböden – Massive Nadelholz-Fussbodendielen; Februar 2004; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
SN EN 14915:2006. Wand- und Deckenbekleidung aus Massivholz im Innen- und Aussenbereich – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung; August 2006; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[3.8]
SN EN 14951:2006. Innen- und Aussenbekleidungen aus massivem Laubholz – Profilholzelemente; März 2006; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[3.9]
SN EN 15146:2006. Innen- und Aussenbekleidungen aus massivem Nadelholz – Profilholz ohne Nut und Feder; Dezember 2006; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[3.4]
[3.5]
SN EN 14342:2005. Parkett und Holzfussböden – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung; Mai 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. SN EN 14519:2005. Innen- und Aussenbekleidungen aus massivem Nadelholz – Profilholz mit Nut und Feder; Dezember 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
133
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Literaturverzeichnis
7.4
Kapitel Bauholz
[4.1]
DIN 4074-1:2008-12. Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz; Dezember 2008; DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
[4.2]
SN EN 336:2003. Bauholz für tragende Zwecke – Masse, zulässige Abweichungen; April 2003; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[4.3]
[4.4]
SN EN 338:2009. Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen; Oktober 2009; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. SN EN 386:2001. Brettschichtholz – Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung; Oktober 2001; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[4.7]
SN EN 1912:2004+A4:2010. Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen – Zuordnung von visuellen Sortierklassen und Holzarten; März 2010; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[4.8]
SN EN 14080:2005. Holzbauwerke – Brettschichtholz – Anforderungen; Juni 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
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prEN 14080:2009. Holzbauwerke – Brettschichtholz und Balkenschichtholz – Anforderungen; Januar 2009; Europäisches Komitee für Normung CEN.
[4.10]
SN EN 14081-1:2005. Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Teil 1: Allgemeine Anforderungen; November 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[4.5]
SN EN 390:1994. Brettschichtholz – Masse – Grenzabmasse; November 1994; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[4.6]
SN EN 1194:1999. Holzbauwerke – Brettschichtholz – Festigkeitsklassen und Bestimmung charakteristischer Werte; April 1999; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
7.5
Kapitel Holzwerkstoffe
[5.1]
Reimer, J.: Plattenförmige Holzwerkstoffe; Oktober 2008; Holzwerkstoffe Schweiz, Fachverband des Holzhandels, Reinach.
[5.6]
SN EN 312:2003. Spanplatten – Anforderungen; August 2003; CEN, Schweizerischer Ingenieurund Architektenverein.
[5.2]
SIA 265/1:2009. Holzbau – Ergänzende Festlegungen; 2009; Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.7]
[5.3]
SN EN 1995-1-1:2004. Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau; November 2004; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
SN EN 313-1:1996. Sperrholz – Klassifizierung und Terminologie – Teil 1: Klassifizierung; März 1996; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.8]
SN EN 313-2:1999. Sperrholz – Klassifizierung und Terminologie – Teil 2: Terminologie; Oktober 1999; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.9]
SN EN 314-2:1993. Sperrholz – Qualität der Verklebung – Teil 2: Anforderungen; Februar 1993; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.10]
SN EN 315:2000. Sperrholz – Masstoleranzen; Juli 2000; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.4]
SN EN 300:2006. Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) – Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen; Juli 2006; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.5]
SN EN 309:2005. Spanplatten – Definition und Klassifizierung; Januar 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
134
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
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[5.11]
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[5.12]
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SN EN 324-1:1993. Holzwerkstoffe – Bestimmung der Plattenmasse – Teil 1: Bestimmung der Dicke, Breite und Länge; Februar 1993; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.14]
SN EN 324-2:1993. Holzwerkstoffe – Bestimmung der Plattenmasse – Teil 1: Bestimmung der Rechtwinkligkeit und der Kantengeradheit; Februar 1993; CEN, Schweizerischer Ingenieurund Architektenverein.
[5.15]
SN EN 326-3:2003. Holzwerkstoffe – Probenahme, Zuschnitt und Überwachung – Teil 3: Abnahmeprüfung eines Loses von einzelnen Platten; November 2003; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
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SN EN 438-1:2005. Dekorative HochdruckSchichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 1: Einleitung und allgemeine Informationen; Januar 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieurund Architektenverein.
[5.17]
SN EN 438-3:2005. Dekorative HochdruckSchichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 3: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe mit einer Dicke kleiner als 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial; Januar 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.18]
[5.19]
SN EN 438-4:2005. Dekorative HochdruckSchichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 4: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe mit einer Dicke von 2 mm und grösser; Januar 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. SN EN 438-5:2005. Dekorative HochdruckSchichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 5: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe für Fussböden mit einer Dicke kleiner 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial; Januar 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
[5.20]
SN EN 438-6:2005. Dekorative HochdruckSchichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 6: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe für die Anwendung im Freien mit einer Dicke von 2 mm und grösser; Januar 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieurund Architektenverein.
[5.21]
SN EN 438-7:2005. Dekorative HochdruckSchichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 7: Kompaktplatten und HPL-MehrschichtVerbundplatten für Wand- und Deckenbekleidungen für Innen- und Aussenanwendung; Januar 2005; CEN, Schweizerischer Ingenieurund Architektenverein.
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SN EN 438-8:2009. Dekorative HochdruckSchichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 8: Klassifizierung und Spezifikationen für Design-Schichtpressstoffe; 2009; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.23]
prEN 438-9:2008. Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 9: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe mit alternativem Kernaufbau; 2008; Europäisches Komitee für Normung CEN.
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SN EN 13017-2:2000. Massivholzplatten – Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche – Teil 2: Laubholz; November 2000; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
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[5.44]
SN EN 13171:2008. Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmässig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikation; November 2008; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.45]
SN EN 13353:2008. Massivholzplatten (SWP) – Anforderungen; November 2008; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.46]
SN EN 13986:2004. Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung; Oktober 2004; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.47]
SN EN 14279:2004. Furnierschichtholz (LVL) – Definitionen, Klassifizierung und Spezifikationen; Dezember 2004; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.48]
SN EN 14322:2004. Holzwerkstoffe – Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im Innenbereich – Definition, Anforderungen und Klassifizierung; März 2004; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.32]
[5.33]
SN EN 635-2:1995. Sperrholz – Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche –Teil 2: Laubholz; Mai 1995; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.34]
SN EN 635-3:1995. Sperrholz – Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche –Teil 3: Nadelholz; Mai 1995; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.35]
CEN/TS 635-4:2007. Sperrholz – Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche –Teil 4: Einflussgrössen auf die Eignung zur Oberflächenbehandlung, Leitfaden; August 2007; Europäisches Komitee für Normung CEN.
[5.36]
SN EN 635-5:1999. Sperrholz – Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche –Teil 5: Messverfahren und Angabe der Fehler; März 1999; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.37]
SN EN 636:2003. Sperrholz – Anforderungen; Juli 2003; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.38]
SN EN 12775:2001. Massivholzplatten – Klassifizierung und Terminologie; Januar 2001; CEN, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein.
[5.49]
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[5.39]
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[5.50]
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[5.51]
Lignatec 21/2008. Holzwerkstoffe in Innenräumen, Merkblatt zur Sicherstellung einer tiefen Formaldehyd-Raumluftkonzentration; Juli 2008; Lignum, Holzwirtschaft Schweiz.
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Literaturverzeichnis
7.6
Kapitel Rechtliche Bestimmungen
[6.1]
SR 220. Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (Stand am 1. Januar 2010); Systematische Sammlung des Bundesrechts (Download unter www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html).
[6.2]
Incoterms 2000. Incoterms 2000 EnglischDeutsch ‹Die offiziellen Regeln der ICC zur Auslegung von Handelsklauseln›; Januar 2000; ICC Deutschland.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
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Impressum
Impressum
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Projekt Neufassung Holzhandelsgebräuche Im Rahmen des Projekts ‹Neufassung Holzhandelsgebräuche› wurden die beiden folgenden Publikationen erarbeitet: - Schweizer Handelsgebräuche für Rohholz, Ausgabe 2010 - Qualitätskriterien für Holz- und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau – Handelsgebräuche für die Schweiz, Ausgabe 2010 Projektträger Holzbau Schweiz, Zürich Holzindustrie Schweiz HIS, Bern Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Zürich Waldwirtschaft Schweiz WVS, Solothurn Projektpartner Berner Waldbesitzer BWB, Kappelen Bündner Waldwirtschaftsverband SELVA, Landquart Gebäudehülle Schweiz, Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen, Uzwil Holzenergie Schweiz, Zürich Holzwerkstoffe Schweiz HWS, Fachverband des Holzhandels, Reinach IG Blockbau, Hombrechtikon Interessengemeinschaft der Schweizerischen Parkettindustrie ISP, Heimberg Schweizerische Fachgemeinschaft Holzleimbau SFH, Schüpfen Schweizerische Interessengemeinschaft Industrieholz, Zürich Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassadenbranche FFF, Bachenbülach Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser VGQ, Biel/Bienne Verband der Schweizerischen Holzverpackungs- und Palettenindustrie VHPI, Busswil Verband Schweizer Forstpersonal VSF, Lyss Verband Schweizer Hobelwerke VSH, Hunzenschwil Verband Schweizerischer Forstunternehmungen VSFU, Bern Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM, Zürich Verein Schweizer Holzimprägnierwerke VSHI, Willisau Patronatspartner Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB, Bern Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SIA, Zürich Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung CRB, Zürich Massgebliche finanzielle Unterstützung Aktionsplan Holz, Bundesamt für Umwelt BAFU Selbsthilfefonds der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft SHF, Bern
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Projektleitung Christoph Fuhrmann, Fuhrmann Ingenieurbüro für Holzbau, Schwanden bei Brienz Autoren der vorliegenden Publikation Hans Banholzer, Ingenieurbüro für Holzbau, Rothenburg Christoph Fuhrmann, Fuhrmann Ingenieurbüro für Holzbau, Schwanden bei Brienz Begleitgruppe Projektträger Urs Amstutz (WVS), Markus Mooser (Aktionsplan Holz, BAFU), Hans Rupli (Holzbau Schweiz), Christoph Starck (Lignum), Hansruedi Streiff (HIS) Begleitgruppe Bretter, Kanteln und Hobelwaren Hans Banholzer (Autor, Vorsitz) Heinz Ammann (Holzbau Schweiz), Pierre Clénin (VHPI), Bernhard Dubach (HIS), Hans-Peter Flückiger (VSH), Bernhard Gerber (Holzbau Schweiz), Urs Luginbühl (VGQ), Werner Oetiker (VSSM), Christoph Wälchli (FFF) Begleitgruppe Bauholz und Holzwerkstoffe Christoph Fuhrmann (Autor, Vorsitz) Kurt Betschart (Gebäudehülle Schweiz), Hanspeter Fäh (Holzbau Schweiz), Bruno Hüppi (Holzbau Schweiz), Markus Lädrach (HIS), Urs Luginbühl (VGQ), Werner Oetiker (VSSM), Werner Peter (SFH), Jörg Reimer (Holzwerkstoffe Schweiz) Bildnachweis Titelbild: Beat Bühler, Zürich Reinzeichnungen: René Clausen, Clausen GmbH, Bibern SH Fotos: Bilder 2.1-1, 2.2-1, 2.3-1, 2.4-1, 2.5-1, 2.6-2: Holzindustrie Schweiz (Thomas Rohrer) Bild 3.2-4: Patrick Markmiller-Banholzer, St. Niklausen LU Bild 3.3-4: NTC/LIGNUM Bild 3.4-4: Archiv OLWO Otto Lädrach AG, Worb Bilder 3.1-1, 3.1-2, 3.1-3, 3.1-4, 3.5-1, 4.1-1, 4.2-1, 4.3-1, 4.4-1, 4.5-1, 4.6-1, 4.7-1, 4.8-1, 4.9-1, 5.2-1, 5.2-2, 5.3-1, 5.4-1, 5.4-2, 5.5-1, 5.6-1, 5.7-1, 5.8-1, 5.9-1, 5.10-1, 5.11-1, 5.12-1, 5.13-1, 5.14-1, 5.15-1, 5.16-1, 5.16-2: René Clausen, Clausen GmbH, Bibern SH
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Impressum
Druck Kalt-Zehnder-Druck AG, Zug Herausgeber Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Zürich Christoph Starck, Direktor
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau – Handelsgebräuche für die Schweiz, Ausgabe 2010 1. Auflage 2010
Inkraftsetzung 1. September 2010 nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 31. August 2011
Holzbau Schweiz Schaffhauserstrasse 315 8050 Zürich Tel. +41 (0)44 253 63 93 Fax +41 (0)44 253 63 99 info@holzbau-schweiz.ch www.holzbau-schweiz.ch
Holzindustrie Schweiz Mottastrasse 9 3000 Bern 6 Tel. +41 (0)31 350 89 89 Fax +41 (0)31 350 89 88 admin@holz-bois.ch www.holz-bois.ch
Lignum Holzwirtschaft Schweiz Falkenstrasse 26 8008 Zürich Tel. +41 (0)44 267 47 77 Fax +41 (0)44 267 47 87 info@lignum.ch www.lignum.ch
Waldwirtschaft Schweiz Rosenweg 14 4501 Solothurn Tel. +41 (0)32 625 88 00 Fax +41 (0)32 625 88 99 info@wvs.ch www.wvs.ch
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
ISBN-13: 978-3-906703-25-1
Haftungsausschluss Die vorliegende Publikation wurde mit aller Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Die Herausgeber und die Autoren haften nicht für Schäden, die durch die Benützung und Anwendung der vorliegenden Publikation entstehen können. Copyright © 2010 by Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Zürich Alle Rechte, auch das des auszugsweisen Nachdruckes, der auszugsweisen oder vollständigen Wiedergabe, der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen und das der Übersetzung sind vorbehalten.
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
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Ausgabe 2010
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Handelsgebräuche für die Schweiz
Lignum Holzbau Schweiz Holzindustrie Schweiz SIA CRB KBOB Waldwirtschaft Schweiz