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STEUERTERMINE Alle Termine und Fristen

Steuertermine und Fälligkeiten

ACHTUNG Aufgrund des COVID-19 gilt für besonders betroff ene Wirtschaft ssektoren, z.B. im Tourismusbereich, für Personen- und Warentransport usw. ein Zahlungsaufschub auf den 1. Juni 2020. Die begünsti gen ATECO Kodexe sind in den Erlässen der Agentur der Einnahmen Nr. 12/E/2020 und 14/E/2020 aufgelistet.

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16. APRIL > STEUEREINBEHALTE: Einzahlung der im Vormonat getäti gten Steuereinbehalte > IRPEF ZUSCHLÄGE: Zahlung der regionalen/kommunalen IRPEF-Zuschläge aus nichtselbständiger Arbeit des Vormonats > MONATLICHE MWST. – ABRECHNUNG: Zahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats > INPS – MONATLICHE BEITRÄGE: Zahlung der Beiträge für die Arbeitnehmer betreff end den Vormonat > INPS – GETRENNTE SONDERVERWALTUNG: Zahlung der Beiträge des Vormonats

30. APRIL > MITTEILUNG UNIEMENS: Abgabefrist für den Vormonat > EINHEITLICHES LOHNBUCH: Fälligkeit für die Eintragungen des Vormonats NADINE NATZLER Rechtsabteilung

Stromrechnung im Detail

Worauf muss man bei seiner Stromrechnung achten? Vielen Handwerksbetrieben fällt es schwer, ihre Stromrechnung richti g lesen und verstehen zu können. Die zahlreichen Kostenstellen und Beträge führen zu Verwirrung und verhindern, dass der Einzelne die eff ekti ven Kosten für Energie errechnen kann. Ab Juli 2020 wird in Italien der „freie Energiemarkt“ eingeführt, wobei jeder Stromproduzent seine Preise selbst festlegen kann. Um so wichti ger wird es jetzt, die Kosten genauer analysieren zu können. Grundsätzlich gilt zu wissen, dass der eff ekti ve Preis für den Rohstoff Energie nur ein Dritt el der gesamten Stromrechnung ausmacht. Bei den restlichen zwei Dritt eln handelt es sich um Kosten für den Stromtransport und die Steuern. Somit setzt sich die Stromrechnung aus drei verschiedenen Kostenstellen zusammen: > Kosten für den Rohstoff Energie (= eff ekti ve Stromverbrauch) > Kosten für den Transport und die Verteilung der Energie, welche von der Stromaufsichtsbehörde festgelegt werden > Steuern, die vom Staat festgelegt werden Die Stromrechnung besteht aus einem variablen und zwei fi xen Kostenstellen. Verglichen werden können lediglich die variablen Preise und somit ausschließlich die Spesen für den Rohstoff Energie. Dieser wird meist auf der Hinterseite in Preis je Kilowatt stunde (kWh, abhängig von der Tageszeit) genauer erörtert. Der lvh steht für kostenlosten Beratungen zur Stromrechnung und zu besonderen Mitgliederangeboten zur Verfügung.

Informati onen

Nadine Natzler Tel. 0471 323 277 nadine.natzler@lvh.it

Sicherheitskurse online absolvieren

VERPFLICHTENDE ARBEITSSICHERHEITSKURSE KÖNNEN ÜBER DIE LVH-BILDUNGSWERKSTATT JETZT MITTELS EINER ONLINE-PLATTFORM ABSOLVIERT WERDEN.

Aus der derzeitigen Situation das Beste machen und die Zeit nutzen: Unter diesem Motto hat die lvh-Bildungswerkstatt jetzt die Möglichkeit eingerichtet, dass gesetzlich verpflichtende Arbeitssicherheitskurse mittels einer Online-Plattform absolviert werden können. Über ein virtuelles Klassenzimmer kommuniziert der Referent direkt mit den Kursteilnehmern und vermittelt die Kursinhalte mittels Vortrag, Folien, Bildern und Kurzfilmen – beinahe gleich wie im realen Kursraum. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Onlinekursen, den sogenannten Webinaren, ist ein PC oder Laptop mit Kamera und Mikrophon, sowie eine Internetverbindung. „Damit möchten wir eine digitale Lösung schaffen und die Zeit wertvoll nutzen, damit die Pflichtkurse im Bereich der Arbeitssicherheit auch weiterhin abgehalten werden können“, sagt lvh-Präsident Martin Haller. Gestartet sind die ersten Webinare für verschiedene Sicherheitskurse bereits Ende März. Weitere Informationen gibt es bei der lvh-Bildungswerkstatt unter 0471 323 370 oder weiterbildung@lvh.it.

Online Kurse Arbeitssicherheit jetzt von zuhause aus

Jahresabfallerklärung - MUD

DIE FRIST DER JAHRESABFALLERKLÄRUNG MUD WURDE AUFGRUND DER CORONA-KRISE VON 30. APRIL AUF 30. JUNI VERSCHOBEN. HIER DIE WICHTIGSTEN FAKTEN.

Auch heuer müssen wieder viele Handwerksbetriebe innerhalb 30. Juni 2020 die Jahresabfallerklärung MUD für das vorhergehende Jahr 2019 abfassen.

FÜR WEN BESTEHT DIE PFLICHT DER ABFASSUNG? Die Pflicht zur Abfassung der MUD-Erklärung besteht in der Provinz Bozen: > für Unternehmen und Körperschaften, welche Ersterzeuger von gefährlichen Abfällen sind; > für alle, welche Abfälle verwerten und beseitigen; > Unternehmen, welche gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern; > Abfallhändler und -vermittler mit oder ohne Besitz der Abfälle; > Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE), die im nationalen Register eingetragen sind und kollektive Finanzierungssysteme;

> Gemeinden, ihre Verbunde und die Bezirksgemeinschaften oder Sonderbetriebe mit dem Zweck der Hausmüllbewirtschaftung; > Landwirtschaftliche Unternehmen, welche mehr als 300 Kg gefährliche Sonderabfälle erzeugen;

VON DIESER PFLICHT AUSGENOMMEN SIND: > Unternehmen und Körperschaften, welche Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen sind; > Landwirtschaftliche Unternehmen, welche weniger als 300 Kg gefährliche Sonderabfälle erzeugen; > Unternehmen (Friseure, Schönheitspfleger, usw.), welche gefährliche Abfälle mit Infektionsrisiko (z.B. Rasierklingen, CER 18 01 03) produzieren und der „Programmvereinbarung zur Bewirtschaftung von gefährlichen Abfällen mit Infektionsrisiko, die außerhalb der Gesundheitsdienste anfallen“ beigetreten sind;

Achtung! Frist auf 30. Juni 2020 verschoben!

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