manufakt, April 2020

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BETRIEB | Steuern, Expertenmeinung

Steuertermine und Fälligkeiten ACHTUNG

16 04|2020

Aufgrund des COVID-19 gilt für besonders betroffene Wirtschaftssektoren, z.B. im Tourismusbereich, für Personen- und Warentransport usw. ein Zahlungsaufschub auf den 1. Juni 2020. Die begünstigen ATECO Kodexe sind in den Erlässen der Agentur der Einnahmen Nr. 12/E/2020 und 14/E/2020 aufgelistet.

16. APRIL

> STEUEREINBEHALTE: Einzahlung der im Vormonat getätigten Steuereinbehalte > IRPEF ZUSCHLÄGE: Zahlung der regionalen/kommunalen IRPEF-Zuschläge aus nichtselbständiger Arbeit des Vormonats > MONATLICHE MWST. – ABRECHNUNG: Zahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats > INPS – MONATLICHE BEITRÄGE: Zahlung der Beiträge für die Arbeitnehmer betreffend den Vormonat > INPS – GETRENNTE SONDERVERWALTUNG: Zahlung der Beiträge des Vormonats

30. APRIL

> MITTEILUNG UNIEMENS: Abgabefrist für den Vormonat > EINHEITLICHES LOHNBUCH: Fälligkeit für die Eintragungen des Vormonats

LVH-EXPERTEN ANTWORTEN

NADINE NATZLER Rechtsabteilung

Stromrechnung im Detail Worauf muss man bei seiner Stromrechnung achten? Vielen Handwerksbetrieben fällt es schwer, ihre Stromrechnung richtig lesen und verstehen zu können. Die zahlreichen Kostenstellen und Beträge führen zu Verwirrung und verhindern, dass der Einzelne die effektiven Kosten für Energie errechnen kann. Ab Juli 2020 wird in Italien der „freie Energiemarkt“ eingeführt, wobei jeder Stromproduzent seine Preise selbst festlegen kann. Um so wichtiger wird es jetzt, die Kosten genauer analysieren zu können. Grundsätzlich gilt zu wissen, dass der effektive Preis für den Rohstoff Energie nur ein Drittel der gesamten Stromrechnung ausmacht. Bei den restlichen zwei Dritteln handelt es sich um Kosten für den Stromtransport und die Steuern. Somit setzt sich die Stromrechnung aus drei verschiedenen Kostenstellen zusammen: > Kosten für den Rohstoff Energie (= effektive Stromverbrauch) > Kosten für den Transport und die Verteilung der Energie, welche von der Stromaufsichtsbehörde festgelegt werden > Steuern, die vom Staat festgelegt werden Die Stromrechnung besteht aus einem variablen und zwei fixen Kostenstellen. Verglichen werden können lediglich die variablen Preise und somit ausschließlich die Spesen für den Rohstoff Energie. Dieser wird meist auf der Hinterseite in Preis je Kilowattstunde (kWh, abhängig von der Tageszeit) genauer erörtert. Der lvh steht für kostenlosten Beratungen zur Stromrechnung und zu besonderen Mitgliederangeboten zur Verfügung. Informationen

Informationen Wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksbüro.

Nadine Natzler Tel. 0471 323 277 nadine.natzler@lvh.it


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