DIE MACHTLOSEN BETROFFENEN Auch wenn dies nicht zu erwarten ist, können am ehesten ganz kleine Kinder, so etwa bis zum 3. Lebensjahr, mit Trennungs- und Scheidungssituationen umgehen. Dies ist dadurch bedingt, dass das „Vergessen“ einer Bezugsperson in diesem Alter am schnellsten stattfindet. Kinder und Jugendliche, so ab einem Alter von 12 Jahren, werden es vielleicht nicht nach außen tragen, dass sie massive Probleme mit der Trennungs- oder Scheidungssituation der
Eltern haben. Tatsächlich ist es aber – wenige Fälle ausgenommen, in denen die Trennung oder Scheidung als „Erleichterung“ empfunden wird – ein massiver Eingriff in das tägliche Leben der Kinder, zumeist auch mit Einflüssen auf deren weitere Entwicklung. Grundsätzlich ist es also wichtig, den Kindern stets – dies gilt für alle Altersstufen – klarzumachen, dass sie an der Situation der Eltern keinerlei Schuld haben. Ein zweiter wichtiger
Grundsatz lautet, den Kindern zu vermitteln, dass sie keinen Elternteil „verlieren“ werden und auch zukünftig, wenn kein gemeinsamer Haushalt der Elternteile mehr besteht, beide für die Kinder da sein werden. Die zu regelnden Bereiche Wird der elterliche Haushalt aufgelöst, so gibt es einen Lösungsbedarf, im Wesentlichen für drei große Bereiche:
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Kinder leiden in Trennungs- und Scheidungssituationen besonders. Rechtsanwalt Dr. Michael Augustin gibt Rat, worauf in solchen Fällen zu achten ist.
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