St.Galler Hauseigentümer Februar 2022

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Nr. 1 • Februar 2022 • 44. Jahrgang

ST.GALLER

HAUSEIGENTÜMER HEV Kanton St.Gallen | HEV St.Gallen

cht: u s e G t

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1 Seite

Es braucht mehr Strom – aber keine Planwirtschaft

Seite 5

Härtefallregelung beim Heizungsersatz

Seite 7

Was bedeutet Siedlungs­ entwicklung nach innen?

Seite 13

Wärmepumpen: Gut für Wohnhäuser, gut für Industriegebäude Seite 25


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Inhalt

Impressum Offizielles Magazin des Kantonalen und des Städtischen Hauseigentümer Ver­ban­des St. Gallen Für Verbandsmitglieder ist das Abon­ne­ment im Jahresbeitrag inbegriffen HERAUSGEBER | HauseigentümerVerband Kanton und Stadt St. Gallen Poststrasse 10 Postfach | 9001 St. Gallen Telefon 071 227 42 42 Telefax 071 227 42 49 TITELBILD Blick über St.Gallen Remo Daguati, St.Gallen TELEFONISCHE RECHTSAUSKÜNFTE 9.00 bis 12.00 Uhr (071 227 42 44) Eine mündliche Rechtsauskunft von höchstens 15 Minuten pro Jahr ist für Verbandsmitglieder gratis. AUFLAGE | WEMF-BEGLAUBIGT 30 487 Ex. WEMF 2020 Erscheinungsweise | 6 Ausgaben/Jahr) REDAKTIONSADRESSE Remo Daguati (Da) | Geschäftsführer HEV SG Poststrasse 10 | 9001 St. Gallen remo.daguati@hev-sg.ch

Editorial

• Es braucht mehr Strom – aber keine Planwirtschaft

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Kantonalverband

• Härtefallregelung beim Heizungsersatz • Webinare zu energetischen Optimierungen, E-Mobilität und Steuern • Wärmepumpen: Gut für Wohnhäuser, gut für Industriegebäude • Dampfbaden als Voraussetzung für besseren Schlaf

Rechtsecke

• Grundstückneuschätzung nach Verkauf

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Stadtverband

• Schiene im Ödland • Was bedeutet Siedlungsentwicklung nach innen?

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HEV Verwaltungs AG

• «Mensch, Service und Fachkompetenz im Mittelpunkt – Immobilienverkauf ist Vertrauenssache» • Liegenschaftem

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Service

• Veranstaltungshinweise • Sektionen und Mitgliederdienstleistungen

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BEITRÄGE Beiträge, die nicht von den Orga­nen des Kantonal- oder Stadt­ver­bandes sowie dem Redaktor gezeichnet sind, müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken. VERLAG/PRODUKTION MetroComm AG | Bahnhofstrasse 8 Postfach | 9001 St. Gallen Telefon 071 272 80 50 Telefax 071 272 80 51 www.metrocomm.ch VERLAGSLEITUNG Natal Schnetzer LAYOUT/GESTALTUNG Beatrice Lang blang@metrocomm.ch ANZEIGENVERWALTUNG Irene Köppel Telefon 079 352 81 85 ikoeppel@metrocomm.ch DRUCK Print Media Corporation Eichbüelstrasse 27 8618 Oetwil am See ABONNEMENTE/ADRESSÄNDERUNGEN HEV-Geschäftsstelle Poststrasse 10 | 9001 St. Gallen Telefon 071 227 42 42 info@hev-sg.ch Herausgeber und Redaktion haben keinen Einfluss auf Design oder Inhalt von Inseraten und Publireportagen und lehnen deshalb jede Haftung dafür ab.

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www.hev-sg.ch Hauseigentümer-Verband Kanton St.Gallen mit den Sektionen: Degersheim | Flawil-Uzwil | Goldach | Gossau | Linthgebiet | Toggen­burg | Oberrheintal | Rheineck-Thal | Rorschach | Sarganserland | St. Gallen | Unterrheintal | Werdenberg | Wil www.hev-stgallen.ch Hauseigentümer-Verband St. Gallen www.hevsg.ch HEV Verwaltungs AG St. Gallen Die Unternehmung des Kantonalen und Städtischen Hauseigentümer-Verbandes St. Gallen

Februar | 2022


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Editorial

Planwirtschaft füllt keine Stromlücke

Es braucht mehr Strom – aber keine Planwirtschaft Der HEV hat das Ziel des Bundesrates, im Rahmen des Pari­ ser Übereinkommens bis 2050 die Klima­neutralität zu er­ reichen stets unterstützt und er wird dies auch weiterhin tun. Es ist klar, dass es eine Absenkung des CO2 braucht, aber mit realistischen Massnahmen in einem realistischen Zeitraum.

Walter Locher Präsident HEV Kanton St.Gallen, Kantonsrat

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Derzeit herrscht aber in der Diskussion um die Energie­ wende kein Realismus vor. Einmal mehr sucht die Poli­ tik auf dem Buckel der Haus- und Grundeigentümer das Heil in planwirtschaftlichen Elementen. Im Zusammenhang mit der vom Volk im Jahre 2017 gut geheissenen Energiestrategie 2050 war immer die Rede von einem tendenziell rückläufigen Stromver­ brauch. Bisher ist allerdings das Gegenteil eingetreten. Trotz effizienteren Haushaltgeräten, sparsamerem Energieverbrauch in der Industrie und sorgfältigem Umgang mit dem Energieverbrauch durch die Hausund Grundeigentümer ist es klar: Als Folge der Digita­ lisierung, der zunehmenden Elektromobilität, aber auch dem Einbau von Wärmepumpen und anderen al­ ternativen Wärmeerzeugungsanlagen wird der Strom­ verbrauch in den nächsten Jahren erheblich zunehmen. Durch die vorgesehene Abschaltung von Kohlekraft­ werken und Kernkraftwerken im In- und Ausland wird die Differenz zwischen Stromverbrauch und Stroman­ gebot laufend grösser. Die Politik kümmert sich derzeit wenig um diese Situa­ tion und lässt die Planwirtschaft Urstände feiern. Mit der demnächst im Parlament zu behandelnden Volks­ initiative «Für ein gesundes Klima» (Gletscherinitiati­ ve) sollen ab 2050 sämtliche fossilen Brenn- und Treib­ stoffe unabhängig von der erreichten Klimaneutralität total verboten werden. Die Initiative gibt aber keine Antwort auf die Frage, wie die drohende Energielücke gefüllt werden soll. Das überlässt man anderen. Eine drohende Strommangellage würde in der Schweiz zu sehr hohen wirtschaftlichen, aber auch sozialen Schäden führen. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass der fehlende Strom ausgerechnet dann importiert wer­ den kann, wenn er auch in anderen Ländern fehlt. Die Corona- und Pandemie-Erfahrung hat es gezeigt: In Krisen ist sich jeder Staat der nächste. Einmalmehr soll nach der Meinung linker Politik der Haus- und Grundeigentümer das Versorgungsproblem lösen. Man will ihn unter anderem verpflichten, auf jedem Hausdach Photovoltaikanlagen zu installieren. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat das kürzlich als wichtige Massnahme gefordert. Damit wird einmal mehr die planwirtschaftliche Hand auf das Grundeigen­ tum gelegt.

Über den dringend erforderlichen Ausbau von Energie­ projekten und der damit erforderlichen Beschränkung der heiligen Kuh «Verbandsbeschwerderecht» wird da­ bei einmal mehr nicht gesprochen. Dabei ist es Zeit, die alten Privilegien einzelner grüner Organisationen end­ lich entweder aufzuheben oder dann auf alle Akteure, die sich mit den wichtigen Zukunftsfragen der Energie­ versorgung und der Raumplanung beschäftigen, auszu­ dehnen, also auch auf den HEV. Es sind nämlich derzeit rund 30 ausgewählte grüne Organisationen, denen das Einsprache- und Beschwerde-Privileg gemäss einer Liste des Bundesrates zukommt. Wichtige Projekte zur Sicherstellung der Stromversorgung sind durch Ver­ bandsbeschwerden blockiert, so etwa der Ausbau der Wasserkraft am Triftgletscher durch die Acqua Viva und die Greina-Stiftung, diverse Wind- und andere Alternativenergieprojekte wie etwa der Windpark Grenchenberg durch BirdLife Schweiz und weitere Organisationen. Versuche und Diskussionen zur Ein­ schränkung des Beschwerderechtes im Zusammen­ hang mit der sich abzeichnende Strommangellage und der Beschleunigung von Massnahmen gegen den Kli­ mawandel wecken sofort lautstarken Widerstand der Verbände, die nicht bereit sind, auf ihre Privilegien zu verzichten Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat gegen die Idee einer grossflächige Installation von Photovoltaikanlagen auf Autobahnen etc. bereits Wider­stand angekündigt. Damit wäre dieses Projekt bereits gestorben, bevor es überhaupt näher diskutiert wurde. Nur schon die Aussicht auf das Drohpotential der Verbandsbeschwerde genügt bereits. Also muss einmal mehr der Haus- und Grundeigentü­ mer mit der Auflage von Bauverpflichtungen herhalten, um das Problem der Strommangellage vermeintlich zu lösen. Dabei kann ein Beitrag zur Klimaneutralität uns Eigentümern im Sinne der Eigenverantwortung ganz ohne Zwang selbst überlassen werden. Die Schlach­ tung der heiligen Kuh «Verbandsbeschwerderecht» würde wesentlich mehr bringen. Sichere Stromversorgung verlangt ausreichende Pro­ duktion durch heimische Kern- und Wasserkraftwerke, Photovoltaik- und Windanlagen und einen gesamteuro­ päischen Verbund mit der EU, die auf einen wirksamen Energieverbund ebenso angewiesen ist wie die Schweiz. Die Illusion, dass der laufende Mehrverbrauch an elek­ trischer Energie (E-Mobilität, Digitalisierung etc.) und die daraus drohende Stromlücke einfach mit Verzicht und scharfen Auflagen für Haus- und Grundeigentü­ mer geschlossen werden könnte ist fehl am Platz. Denn Planwirtschaft füllt keine Stromlücke. Februar | 2022


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Kantonalverband

Härtefallregelung beim Heizungsersatz Unserer Umwelt ist Sorge zu tragen. Dies ist richtig und wichtig. Aber auch bei diesem Thema gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wie beim übrigen staatlichen Handeln.

Karl Güntzel Kantonsrat und GL-Mitglied des HEV Kanton St.Gallen

Leider wird aber dies gerade bei diesem Thema ver­ drängt durch die vermeintlichen «Klimaschützer». Dies zeigt sich auch im Kanton St.Gallen bei jüngeren Erlas­ sen zum Thema Energie. Das geht so weit, dass die Re­ gierung und die Mehrheit des Kantonsrats bei dieser Thematik wider besseres Wissens Beschlüsse fassen. Dies zeigte sich beim VI. Nachtrag zum Energiegesetz und beim Energiekonzept 2021-2030. So will der Staat jegliche fossile Energieträger ablehnen. Strombetriebe­ ne Heizungen, wie Wärmepumpen und Fahrzeuge gel­ ten jedoch als absolut umweltfreundlich. Dies auch wenn der Strom in der Schweiz aktuell mehrheitlich noch sogenannter «Dreckstrom» ist aus AKW und Kohlekraftwerken und auch die graue Energie der Grossbatterien von Elektrofahrzeugen nicht berück­ sichtigt werden.

Auszug aus der Härtefallregelung Grundsätzliches Für selbstgenutzte Wohnbauten durch natürliche Personen. Massgebend sind die Verhältnisse bei Einreichung des Gesuchs. Drittbeiträge sind zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung ist dreistufig vorzugehen 1: Objektbezogen Wenn das Gebäude innert 5 Jahren abgerissen oder totalsaniert wird, kann eine Ausnahme erteilt werden. Denkmalschützerische Vorgaben sind zu berücksichtigen. 2: Fremdfinanzierung Nicht, wenn die Ersatzkosten über eine Erhöhung der Hypothek finanziert werden können. Bei teilweiser Finanzierung über eine Hypothek kommt Stufe 3 zur Anwendung. 3: Selbstfinanzierung Bei der Selbstfinanzierung werden zur Berechnung des Härtefalls die Vermögenslage und oder das Nettoeinkommen berücksichtigt. a. Berechnung der Vermögensgrenze: Massgebend ist das steuerbare Vermögen abzüglich dem Nettowert des selber genutzten Wohneigentums abhängig vom Vermögen als Richtwert der Einzelperson oder des Ehepaars. b. Berechnung der Einkommensgrenze: Massgebend ist das steuerbare Einkommen abzüglich Netto-Eigenmietwert abhängig vom Einkommen als Richtwert der Einzelperson oder des Ehepaars.

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Regierung delegiert Härtefall an Gemeinden Ein zentraler Punkt beim erwähnten VI. Nachtrag zum Energiegesetz ist das faktische Verbot von neuen Ölhei­ zungen. Ein Ersatz ist theoretisch zwar möglich, jedoch mit vielen Auflagen verbunden, die das weitgehend verhindern. Deshalb stellte sich aus der Sicht der Haus­ eigentümer bei der Behandlung dieser Vorlage vor zwei Jahren die Frage, ob diesem Nachtrag überhaupt zuge­ stimmt werden könne. Angesichts der Zusicherung der Regierung, dass bei finanziellen Härtefällen – was ins­ besondere bei älteren Eigentümern mit kleiner Rente zutreffen kann – tragbare Ausnahmeregelungen mög­ lich sein werden, verzichtete der HEV Kanton St.Gallen auf das Referendum. Er vertraute auf die Regierung, welche durch das Gesetz beauftragt wird, den Härtefall in der Energieverordnung zu regeln (Art.12e Abs.2 EnG). Die Regierung kam diesem Auftrag jedoch nicht nach, sondern gab diese Aufgabe, ohne dazu ermäch­ tigt zu sein, an die Baubewilligungsbehörden der Politi­ schen Gemeinden weiter (Art.9c Abs.2 EnV).

Einheitliche Härtefallregelung Deshalb suchte der HEV Kanton St.Gallen zusammen mit der Vereinigung der St.Gallischen Gemeindepräsi­ denten (VSGP) eine Lösung für eine einheitliche Härte­ fallregelung im Kanton St.Gallen. Ende 2021 wurde eine gemeinsame Grundlage verabschiedet, welche al­ len Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Sie ist aber freiwillig. Die zentralen Punkte dieser Härtefallrege­ lung finden Sie in der Info-Box. Das gesamte Grundla­ genpapier können Sie auf der Homepage des HEV Kan­ ton St.Gallen mit folgendem Link www.hev-sg.ch/ haertefallregelung öffnen und herunterladen. Wir hof­ fen, damit einen Beitrag zur Problemlösung zu leisten. Verbandsmitglieder, welche für den Heizungsersatz in ihrer Liegenschaft einen Härtefall geltend machen, bitten wir um Information an info@hev-sg.ch oder um einen Anruf bei der Härtefall-Hotline (Telefon 071 571 06 45). Dies hilft uns zu beurteilen, ob ein weiterer po­ litischer Vorstoss im Kantonsrat notwendig wird. Weitere Details: www.hev-sg.ch/haertefallregelung Februar | 2022


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Rechtsecke

Gleichbehandlung im Unrecht

Grundstück­neuschätzung nach Verkauf Das Ehepaar A. erwarb am 17.6.2017 ein im Kanton St.Gallen gelegenes Grundstück mit Einfamilien­ haus und Garage zu hälftigem Miteigentum. Der Kaufpreis betrug Fr. 1 330 000. Die Liegenschaft war am 9.5.2014 mit einem Verkehrswert von Fr. 879 000 geschätzt worden. Das Kantonale Steueramt bean­tragte beim Grundbuchamt aufgrund des bezahlten Kaufpreises eine Neuschätzung.

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Diese fand am 6.6.18 statt und ergab einen Ver­ kehrswert von Fr. 1 070 000. Das Ehepaar erhob gegen die Schätzung Einsprache beim Kantonalen Steueramt, welches die Einsprache mit Entscheid vom 8.1.2019 abwies. Den dagegen erhobenen Rekurs hiess die Ver­ waltungsrekurskommission mit Entscheid vom 3.12.19 gut. Dagegen erhob das Kantonale Steueramt Beschwer­ de beim Verwaltungsgericht. Dieses hiess die Beschwer­ de mit Entscheid vom 25.6.2020 gut. Mit Eingabe vom 31.8.2020 erhoben die Eheleute A. beim Bundesgericht Beschwerde. Das Bundesgericht wies diese mit Entscheid vom 25.6.21 jedoch ab (StE 1/2022 B52.21 Nr. 19).

Einfluss auf Vermögenssteuerwert Der Streit drehte sich um die Neubeurteilung der Schät­ zung und die damit verbundene Festsetzung des Ver­ mögenssteuerwertes des Grundstücks. Nach Art. 14 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) ist das Vermögen für die kantonale Vermögenssteuer zum Verkehrswert zu bewerten. Gemäss Art. 57 Abs. 1 des kantonalen Steuergesetzes (StG/SG) entspricht der vermögens­ steuerliche Verkehrswert von Grundstücken dem mitt­ leren Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnli­ cher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der be­treffen­den Gegend veräussert werden. Der Verkehrswert wird mittels Schätzung nach den Bestimmungen des Geset­ zes über die Durchführung der Grundstückschätzung (GGS/SG) festgelegt. Eine Neubeurteilung der Schät­ zung erfolgt in der Regel alle zehn Jahre, auf Antrag

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Rechtsberatung von Mo – Do von 09.00 – 12.00 Uhr von 13.30 – 16.15 Uhr Bitte Mitglied-Nr. bereithalten. Beratungshonorar: CHF 200.00 pro Std. exkl. Mwst.

des Eigentümers oder nach einer wesentlichen Verän­ derung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Ob­ jektes. Ausserdem sollte der Verkehrswert eines Grund­ stücks ohne Neubeurteilung der Schätzung an die Entwicklung der Marktpreise angepasst werden, wenn sich diese im Vergleich zum Stand der letzten Werter­ mittlung um mehr als zehn Prozent verändert haben (vgl. Art. 30 bis Abs. 1 Steuerverordnung (StV/SG)).

Fehlende Verkehrswertstatistik Wie sich aus dem angefochtenen Urteil ergibt, fehlte es an einer Verkehrswertstatistik, aufgrund derer eine solche Anpassung ohne Neubeurteilung der Schätzung vorgenommen werden könnte. In diesem Fall ist es dem Kantonalen Steueramt nur möglich, im Einzelfall eine Neubewertung der Schätzung zu veranlassen. Im vor­ liegenden Fall waren offenkundige Anhaltspunkte da­ für gegeben, da der Kaufpreis erheblich, nämlich rund 45 % über dem letzten Schätzwert lag. Harmonisie­ rungsrechtlich war somit eine Neubeurteilung der Schätzung nicht zu beanstanden.

Gleichbehandlung im Unrecht Die Beschwerdeführer machten jedoch geltend, dass sie als Neuerwerber schlechter behandelt würden als beste­ hende Grundeigentümer und dass es willkürlich sei, vom Zehnjahresturnus abzuweichen. Grundsätzlich kann sich der Steuerpflichtige nicht mit dem Argument entziehen, das Recht sei in anderen Fällen falsch oder gar nicht angewendet worden. Weicht die Behörde nicht nur in einem oder in einigen Fällen, sondern in ständi­ ger Praxis vom Gesetz ab, und gibt sie zu erkennen, dass sie auch in Zukunft nicht gesetzeskonform entscheiden werde, so kann der Bürger verlangen, gleich behandelt, also ebenfalls gesetzwidrig behandelt zu werden (Gleich­ behandlung im Unrecht). Äussert sich die Behörde nicht über ihre Absicht, so ist anzunehmen, dass sie zu einer gesetzmässigen Praxis übergehen wird. Deshalb war auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit nicht zu beanstanden, dass das Steueramt im vorliegen­ den Fall den wesentlich über dem letzten Schätzwert liegenden Veräusserungspreis zum Anlass genommen hat, eine Neubeurteilung der Schätzung vorzunehmen. Februar | 2022


Kantonalverband

Virtuelle Informationsveranstaltungen des HEV Sarganserland

Webinare zu energetischen Optimierungen, E-Mobilität und Steuern Der HEV Sarganserland organisierte in den vergangenen Wochen verschiedene Webinare, um seinen Mitgliedern auch in Zeiten des Abstand­ haltens fachliches Wissen rund um das Haus- und Grundeigentum zu vermitteln.

Markus Bonderer, Präsident des HEV Sarganserland, begrüsst die Mitglieder virtuell zu verschiedenen Webinaren.

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Am 23. November 2021 referierten beim Webinar zum Thema «Bauli­ che- und Energetische Optimierungen» die Herren Christoph Sprecher, Fridolin Sprecher und Benjamin Zäch der Greencover AG, Sargans. Am 14. Dezember 2021 fand dann das zweite Webinar zum Thema «Energie; Fokus E-Mobilität» statt. Hier referierte Hanspeter Thal­ mann von der SAK AG, St.Gallen.

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Beim dritten Online-Anlass wurde das Thema «Steuern; finanzielle Deklaration und Möglichkeiten bei Investitionen» behandelt. Hier re­ ferierten am 11. Januar 2022 Urs Ackermann und Roman Good von der FIT AG, Mels. Der HEV Sarganserland dankt allen Referenten und freut sich über möglichst viele weitere Aufrufe der Videos (siehe QR-Code). Februar | 2022

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Stadtverband

H E V

Schiene im Ödland

Strasse bleibt Entwicklungsanker Das Bahnangebot zwischen Zürich, Wil und St.Gallen soll erst ab dem Jahr 2035 verbessert werden – die städtische S-Bahn bleibt somit auf Jahrzehnte hinaus ein Flickwerk. Damit wird die Strasse zur Lebensader unserer Region.

Um eine frühere Umsetzung eines funktionierenden S-Bahn-Systems zu forcieren, hatte der Kanton St.Gallen dem Bundesamt für Verkehr ein Fahrplan­ konzept für eine Übergangsphase eingereicht. Insbe­ sondere sollte damit die höchst unbefriedigende Situa­ tion im S-Bahn-Bereich zwischen Wil und St.Gallen geheilt werden.

Klares Nein zur Schiene aus Bern Christoph Solenthaler Präsident HEV Stadt St.Gallen

Das BAV hat nun das Fahrplankonzept ohne jegliche Alternativmöglichkeiten abgelehnt. Aus dem nega­ti­ven Bescheid ist auch erkennbar, dass dem Kanton St.Gallen bis 2035 aufgrund umfangreicher Erweite­ rungsarbeiten zwischen Zürich und Winterthur (Bau Brüttenertunnel) zahlreiche Nachteile im Schienenver­ kehr zugemutet werden (Ausfälle, Verspätungen). Für den Stadtverband sind diese News höchst unerfreulich. Mehrere Jahre haben wir uns ohne ideologische Scheuklappen für eine Verbesserung der Erreichbar­ keit über Schiene wie Strasse eingesetzt. Doch wo kein Wille, da keine Anschlüsse. Wichtige Entwicklungs­ areale im Westen der Stadt hätten von besseren Verbin­ dungen via Bahn profitiert. Ein neuer Doppelbahnhof Haggen/Bruggen wurde uns dafür in Aussicht gestellt. Ein schwacher Trost, wenn auch dort weiterhin keine Züge halten.

Strasse bleibt Lebensanker von St.Gallen

fünf baureifen Erweiterungsprojekten für den Ausbau­ schritt 2023. Der Lebensanker für die Erreichbarkeit von St.Gallen bleibt greifbar, sofern links-grüne Mehr­ heiten unserer Stadt die Vorteile nicht torpedieren.

Mechanismen der Innenentwicklung besser verstehen Im Jahr 2022 wird der HEV einen Schwerpunkt auf das Thema «Innenentwicklung» legen. Denn der Richtplan und die neue Bau- und Zonenordnung unserer Stadt sind in Erarbeitung. Wichtige Weichenstellungen, was und wie in unserer Stadt künftig gebaut wird, werden vorgenommen. Ein Ziel muss dabei sein, Anreize für bauwillige Investoren zu schaffen. Dass St.Gallen im Vergleich zu anderen Schweizer Städten seit 2009 tiefe durchschnittliche Investitionen pro Wohnung in Reno­ vationen und Umbauten ausweist, haben unsere Studi­ en zum Wohnstandort aufgezeigt. Der Abbau von unnö­ tigen bürokratischen Hürden ist für die Entwicklung unserer Stadt wichtig und für eine reibungslose Funk­ tionsweise des Wohnungsmarktes zentral. In Zusam­ menarbeit mit Wüest Partner (siehe separater Artikel) laden wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer deshalb ein, das Potential auszuloten, wie ihre Grund­ stücke und Bauten gemeinsam verdichtet, ergänzt oder sogar erneuert werden können. Wir freuen uns auf Ihre Eingaben.

Umso mehr gilt es nun, der Strassenanbindung unserer Stadt Sorge zu tragen. Sie bleibt auf Jahrzehnte hinaus der Entwicklungsanker für die Erreichbarkeit unserer Stadt. Und da haben uns fast zeitgleich beste Neuig­ keiten aus Bern erreicht: 1,2 Milliarden Franken be­ antragt der Bundesrat dem Parlament für die Sanie­ rung und Stärkung unserer Stadtautobahn. Nebst dem Bau der dritten Röhre des Rosenbergtunnels ist auch der Zubringer zum Güterbahnhof vorgesehen. Im Stra­ tegischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) rangiert das St.Galler Vorhaben als eines von

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Februar | 2022


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Feuchte Wände sind ein wahres Ärgernis und eine Plage. Sie mindern die Lebensqualität der Bewohner in den eigenen vier Wänden und sind gleichzeitig Brutstätten für schwere dauerhafte Erkrankungen. Bei Mensch und Tier. Ist die Feuchtigkeit einmal sichtbar, ist es nur ein Frage der Zeit bis die mikrobiellen Schäden im Mauerwerk eintreten. Sichtbares Ergebnis ist der Schimmel- und Pilzbefall, auch Modergeruch ist ein klares Anzeichen, dass hier eine geschädigte Wand vorliegt. Spätestens jetzt sollte gehandelt werden, denn Schimmel und Pilze produzieren in kürzester Zeit tausende Sporen, die an die Raumluft abgeben werden. Durch das Einatmen gelangen sie in die Lunge und können zu Asthma, Husten, Allergien oder anderen Krankheiten führen. Februar | 2022 1

Trockene Mauern auch ohne bauliche Sanierung Eine herkömmliche bauliche Sanierung stellt meist einen sehr grossen Aufwand dar und ist mit erheblichen Kosten, Lärm, Dreck und Staub verbunden. Mit HEGUSEBA funktioniert Mauerentfeuchtung auch ohne diese Nebenwirkungen. Das Unternehmen mit Sitz in Berneck bietet ein funktionierendes umweltbewusstes System zur Mauerentfeuchtung an, das Wände auch ohne bauliche Massnahmen nachhaltig trocknet. Inhaber Baltus Herzog: «Ich entfeuchte seit mehr als 16 Jahren mit einem 40 jährigen System, das in der Schweiz erfunden und hergestellt

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12 Februar | 2022


Stadtverband

H E V

Pilotprojekte gesucht!

Was bedeutet Siedlungs­ entwicklung nach innen?

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Die Siedlungsentwicklung nach innen ist derzeit in aller Munde. Das Ziel, das sie verfolgt, ist in der Essenz unbestritten: Da die Bevölkerung der Schweiz stetig wächst und der Boden ein begrenztes Gut ist, müssen immer mehr Menschen auf der gleichen Fläche wohnen und arbeiten.

Dass dieser Prozess in vollem Gange ist, zeigt ein Blick in die Statistik. So weist die Arealstatistik des Bundes­ amts für Statistik für den Kanton St.Gallen aus, dass in den Jahren 2007/2008 rund 416 m2 Siedlungsfläche pro Einwohner zur Verfügung standen. 2016/2019 waren es noch 407 m2. Grundsätzlich kann man eine qualitätsvolle Siedlungs­ entwicklung nach innen auf drei Arten erreichen: Ers­ tens durch das Füllen von Lücken in den Bauzonen; zweitens durch Nachverdichten auf bereits bebauten Parzellen, indem man An- oder Aufbauten an bestehen­ den Gebäuden vornimmt oder diese abreisst und durch einen Ersatzneubau ersetzt; und drittens durch die Transformation ganzer Areale, indem man beispiels­ weise alte Industriegebiete umnutzt.

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Geeignete Gemeinden Innentwicklung erfolgt mit Vorteil dort, wo die nötige Infrastruktur bereits vorhanden ist oder mit relativ ge­ ringem Aufwand ausgebaut werden kann. Entschei­ dend ist die Erschliessung: Wohnen und Arbeiten soll an denjenigen Standorten ausgebaut werden, die gut erreichbar sind. Insbesondere die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist heutzutage von fundamentaler Bedeutung. Aus­ serdem ist es wichtig, Arbeitsplätze und Wohnräume nahe beieinander zu planen, um den Pendelverkehr zu begrenzen. Städte wie St.Gallen ver­ fügen über eine sehr gute Infrastruktur und werden in der Raumplanung für die weitere Siedlungsentwick­ lung priorisiert. Einige ländliche Gemeinden hingegen wurden vom Kanton St.Gallen sogar dazu aufgefordert, Bauland auszuzonen.

Februar | 2022


Umweltfreundlicher Kalkschutz

Qualitative Siedlungsentwicklung ist an vielen Orten möglich In einer gut erschlossenen Gemeinde wie St.Gallen ist grundsätzlich jeder Standort für eine qualitätsvolle Innenentwicklung geeignet. Selbst auf den ersten Blick eher unattraktive Standorte bieten gute Chancen: Geglückte Bauprojekte generieren an solchen Lagen beson­ ders viel Mehrwert. Wichtig ist, dass architektonisch geschickt vorgegangen wird. Dank passender Bebauungsformen können zum Beispiel geschützte Grünräume im Innern einer Überbauung geschaffen werden. Ein gutes Konzept ist daher an vielen Orten wichtiger als die unmittelbare Umgebung. Eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen bedeutet nicht automatisch, dass alte Liegenschaften verschwinden müssen. Viele besonders gelun­ gene Projekte beziehen bestehende Gebäude in das neue Konzept mit ein, machen Ge­ schichte sichtbar und spielen mit dem Gegensatz zwischen alt und neu.

Ausnutzungsreserven aktivieren Generell kann gesagt werden, dass vorhandene oder absehbare substanzielle Ausnutzungs­ reserven Anreize schaffen, bestehende Gebäude aufzustocken oder zum Beispiel durch einen verdichteten Ersatzneubau zu ersetzen. Eine häufige Herausforderung stellt die Kleinteiligkeit von Parzellen und die Zerstückelung von Besitzverhältnissen dar. Sehr oft sind die Geometrien einzelner Grundstücke nicht geeignet zur Nachverdichtung. In solchen Fällen dient es der Siedlungsentwicklung, wenn Grundstücke zusammengelegt werden könnten. Durch eine solche Arrondierung können grosse, zusammenhängende Flächen ent­ stehen, die Chancen bieten für die Schaffung von qualitativ hochstehendem Wohnraum mit grosszügigen Grünflächen. Die Siedlungsentwicklung nach innen vermag in vielen Fällen Standorte zu veredeln. Was es dazu braucht, sind Vorstellungskraft und eine gute Zusam­ menarbeit auf allen Ebenen. Autoren: Jörg Schläpfer, Stefan Meier, Wüest Partner

Gesucht:

Liegenschaften und Grundstücke von HEV-Mitgliedern mit Innenverdichtungs- und Kooperationspotential

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Sie haben ein Grundstück oder eine Liegenschaft, auf der Sie zusammen mit Nachbarn das Potential einer gezielten Innenverdichtung prüfen wollen? Der HEV St.Gallen sucht im Sektionsgebiet ein beispielhaftes Vorhaben als Pilotprojekt einer Innenverdichtung. Wir wollen damit Erkenntnisse zu Vorgehen, Hindernissen sowie Anreizen für bauwillige Hausbesitzer und Investoren gewinnen. Sie erhalten zu Vorzugskonditionen eine Studie für Ihr Grundstück. Zusammen mit Wüest Partner werden die Szenarien zu «Fortführung Bestand» vs. «Optimaler Innenverdichtung» vs. «Ersatzneubau» erarbeitet und bewertet (Landwert, Mehrwertabgabe, Nachhaltigkeitsaspekte, räumliche Qualität). Die generellen Erkenntnisse werden in einem Artikel sowie an einer Tagung zum Thema Innenentwicklung vorgestellt. Bei Interesse oder weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Remo Daguati, Geschäftsführer HEV St.Gallen, remo.daguati@hev-stgallen.ch, +41 79 385 43 75


Veranstaltungshinweise HEV Schweiz

DV HEV Schweiz, Freitag, 1. Juli 2022, Basel

HEV Kanton St.Gallen

105. Delegiertenversammlung HEV Kanton St.Gallen, Montag, 20. Juni 2022, Werk 1, Gossau Gruppe Haus- und Grundeigentum, Montag, 7. November 2022, St.Gallen

HEV Goldach und Umgebung

Ob Sie bauen oder renovieren auf uns ist Verlass

www.stutzag.ch

Die Hauptversammlung 2022 wird aufgrund Pandemie erneut schriftlich durchgeführt. Der Versand der Unterlagen ist im März 2022. Der Frühlingsanlass 2022 findet am 21. Mai 2022 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Der HEV Goldach kann kurz vor Bauvollendung exklusiv die Zentrumsüberbauung der FORTIMO in Goldach besichtigen.

HEV Region Gossau

Die 105. Delegiertenversammlung HEV Region Gossau, Montag, 7. März 2022, ist abgesagt und findet auf dem Schriftweg statt. 22. Juni 2022, 18:30 Uhr: Besonderes Feierabendgespräch mit Herr Nationalrat Markus Ritter (Die Mitte, Mitglied der WAK-N) über die Abschaffung des Eigenmietwertes samt offeriertem Nachtessen 7. September 2022: Herbstausflug des HEV Region Gossau 2. November 2022, 18:00 Uhr: Feierabendgespräch Die Einladungen werden nur noch per E-Mail verschickt. Bitte geben Sie uns Ihre Mailadresse bekannt (info@hev-gossau.ch). Verlangen Sie unseren Produktekatalog!

ERAG AG

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Telefon 071 388 01 01 kontakt@erag.swiss www.erag.swiss

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HEV Linthgebiet

Hauptversammlung 2022: Dienstag, 3. Mai 2022, Restaurant Kreuz, Jona

HEV Oberrheintal

Hauptversammlung, Samstag, 30. April 2022, 15.00 Uhr, Rhema, mit Referat von Lukas Summermatter, Direktor Gebäudeversicherung St.Gallen, zum Thema Naturgefahren für Liegenschaftseigentümer und Auftritt Komiker Stefan Heuss

HEV St.Gallen

129. Mitgliederversammlung, Montag, 30. Mai 2022, 17:00 Uhr, OLMA Messen St.Gallen Die Einladungen werden per E-Mail verschickt. Bitte geben Sie uns Ihre Mailadresse bekannt. Sie können diese unter folgendem Link erfassen: https://www.hev-stgallen.ch/email/

HEV Toggenburg

Donnerstag, 28. April 2022: Haupt­ versammlung im Neckertal mit vorgängiger Möglichkeit Rundgang Baumwipfelpfad Freitag-Sonntag; 6. bis 8. Mai 2022: Teilnahme an Toggenburger Messe in Wattwil

HEV Wil und Umgebung

Mittwoch, 4. Mai 2022: 104. Hauptversammlung im Stadtsaal Wil (schriftlicher Einladungsversand) Die Einladungen werden nur noch per E-Mail verschickt. Bitte geben Sie uns Ihre Mailadresse bekannt (info@hev-wil.ch). Oberstrasse 141 | 9000 St. Gallen | 071 272 27 27

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Verwaltungs AG

Die HEV Verwaltungs AG ist die Immobiliendienstleisterin des Hauseigentümerverbandes Kanton und Stadt St.Gallen und bietet HEV-Mitgliedern wie auch Nicht-Mitgliedern Dienstleistungen rund um die Liegenschaften an.

«Mensch, Service und Fachkompetenz im Mittelpunkt – Immobilienverkauf ist Vertrauenssache» Seit über 100 Jahren etabliert Mit einer langen Tradition im Immobiliensektor bietet die HEV Verwaltungs AG Ihren Kundinnen und Kunden einen Komplettservice rund um die Liegenschaft. Ob Verkauf, Vermietung, Schätzung, Bewirtschaftung oder Rechtsberatung: Die Fachleute der HEV Verwaltungs AG an den Standorten St.Gallen, Rapperswil, Wattwil, Wil, Buchs SG und Goldach kennen den lokalen Immobilienmarkt bestens und vermitteln pro Jahr rund 200 Liegenschaften an glückliche Käufer*innen. So stehen beim HEV Traditionsunternehmen die persönliche Beratung sowie erstklassige Services rund um die Immobilie im Fokus. Denn nur mit Knowhow aus den verschiedenen Fachbereichen und einer vertrauensvollen Partnerschaft kann eine ganzheit­ liche Beratung angeboten werden.

Der Verkaufsprozess Ist der Entschluss zum Immobilienverkauf gefasst, so muss dieser strategisch geplant und sorgfältig vorbereitet werden. Oft neigt der Privatverkäufer zu einem vorschnellen Internetauftritt. Unschärfen bei der Festlegung des Verkaufspreises sollten vermieden werden. Ist das Objekt auf dem Markt publiziert, so sind spätere Preiskorrekturen oft problematisch. Ein professionelles Schätzungsgutachten als Grundlage für die Festlegung des Marktpreises lohnt sich immer. Die Schätzungsexperten der HEV Verwaltungs AG erstellen Gutachten nach anerkannten Richtlinien. Nach erfolgter Bewertung kommen die HEV Verkaufsberater*innen zum Zuge. Sie bereiten den Marktauftritt und die Medienplanung sorfgältig vor. Anschliessend kümmern sie sich um den kompletten Verkaufsprozess inklusive Besichtigungen, Verhandlungen, Kaufvertragserstellung auf dem Grundbuchamt sowie der Organisation der öffentlichen Beurkundung. Die Verkaufsdienstleistungen: › Ermitteln von Verkaufspreis / -strategie › Fotografie & virtuelle 360° Besichtigungstour › Professionelle Verkaufsdokumentation › Automatisiertes Mailing an Such-Abonnenten › Erstellen und disponieren der Onlineinserate › Anbringen einer HEV-Verkaufstafel › Objektbesichtigung mit Interessenten › Verhandlungsführung mit Interessenten › Abklärungen bei Behörden und Banken › Erstellen des Kaufvertragsentwurfes › Vorausberechnung Grundstückgewinnsteuer › Organisation / Begleitung zur Beurkundung

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Eliane Kaiser Eliane Kaiser Verkauf WerdenbergVerkauf WerdenbergSarganserland Eliane Kaiser Sarganserland 081 566 77 81 Verkauf Werdenberg081 566 77 81 Sarganserland 081 566 77 81

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HEV Verwaltungs AG HEV Verwaltungs Poststrasse 10 AG Poststrasse 10 AG HEV Verwaltungs 9001 St. Gallen 9001 St. Gallen Poststrasse 10 9001 St. Gallen

071 227 42 60 071 227 42 60 info@hevsg.ch info@hevsg.ch 071 227 42 60 www.hevsg.ch www.hevsg.ch info@hevsg.ch www.hevsg.ch

| St. Gallen St. Gallen || Rapperswil || Rapperswil St. Gallen Wattwil || Wattwil Rapperswil | Wattwil

| Wil Wil || Buchs || Buchs Wil Goldach || Goldach Buchs | FebruarGoldach | 2022


Verwaltungs AG

Liegenschaften

Einfamilienhäuser n Eggersriet, St.Gallerstrasse 14b 5.5-Zi. Doppeleinfamilienhaus mit TG-Platz CHF 720 000 n Flawil, Ruhbergstrasse 5 6.5-Zi. Einfamilienhaus auf Anfrage n Gossau SG, Geissbergstrasse 10a Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung CHF 1 850 000 n Hoffeld, Hoffeldstrasse 9 Grosses Wohnhaus mit Werkstatt und Lagerräumen CHF 450 000 n Mels, Ringstrasse 26 6-Zi. Einfamilienhaus Auf Anfrage n Mörschwil, Lantschenstrasse 4a 5.5-Zi. Einfamilienhaus CHF 1 150 000 n Mörschwil, Schöntalstrasse 2 Einfamilienhaus Auf Anfrage n Sargans, Quaderenweg 3 7.5-Zi. Einfamilienhaus CHF 1 650 000 n Schänis, Hartmannsgüetli Einfamilienhaus CHF 1 090 000 n Sevelen, Töbeli 905 Einfamilienhaus CHF 1 450 000 n St.Gallenkappel, Gwadt Einfamilienhaus CHF 1 380 000 n Walenstadt, Tscherlerweg 11a 7.5-Zi. Einfamilienhaus mit Pool Auf Anfrage n Weinfelden, Thomas-Bornhauserstrasse 17 10-Zi. Einfamilienhaus CHF 1 650 000 n Wolfhalden, Kronenstrasse 65 7-Zi. Bauernhaus mit Scheunenanbau CHF 920 000 n Zuzwil, Auf Anfrage 4-Zi. Einfamilienhaus CHF 1 150 000

Eigentumswohnungen n Algetshausen, Auf Anfrage 4.5-Zi. Dach-Maisonette-Wohnung CHF 835 000

n Buchs, Grofstrasse 1 4.5-Zi. Neubau-Wohnung im 1.OG CHF 890 000 n Buchs, St.Gallerstrasse 10 5.5-Zi. Wohnung im 2. OG mit Carport CHF 850 000 n Bütschwil, Landstrasse 28 3.5-Zi. Wohnung im 1. OG CHF 470 000 n Degersheim SG, Hauptstrasse 134 5.5-Zi. Maisonette-Wohnung CHF 750 000 n Engelburg, Höhenstrasse 6 4.5-Zi. Wohnung im 1. OG CHF 380 000 n Gebertingen, Schulstrasse 9 4.5-Zi. Wohnung CHF 720 000 n Herisau, Gibelhalde 17a 4.5-Zi. Wohnung im Sockelgeschoss CHF 695 000 n Siebnen, Schorrenstrasse 1 3.5-Zi. Dachwohnung CHF 1 510 000 n Speicher, Buchenstrasse 31, Nr. 3 4.5-Zi. Wohnung im 1. OG CHF 950 000 n Speicher, Buchenstrasse 31, Nr. 5 3.5-Zi. Wohnung im DG CHF 920 000 n St.Gallen, Achslenstrasse 11 4.5-Zi. Wohnung im 8. OG CHF 550 000 n St.Gallen, Lehnstrasse 40a Neubau: 5.5 bis 6.5-Zi. Wohnung im EG/OG CHF 1 290 000 n St.Gallen, Oberstrasse 212 4.5-Zi. Wohnung CHF 560 000 n St.Gallen, Redingstrasse 3 7.5-Zi. Attikawohnung CHF 2 330 000 n Wagen, Rösslistrasse 42 3.5-Zi. Wohnung im 2. OG CHF 465 000 n Weite, Alte Gasse 4 5.5-Zi. Wohnung im OG mit Disponibelraum CHF 780 000 n Wil SG, Meisenweg 26 Attikawohnung CHF 2 710 000

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Wohn- und Gewerbeliegenschaft Almendsberg 574, Walzenhausen Bestehend aus drei Gebäudekomplexen, 4-Zi. Maisonette und 3.5-Zi. Wohnung, Gewerberaum mit 202 m2, Gewerberaum mit 165 m2, Gewerberaum mit 84 m2. Gallus Hasler Tel. 071 227 42 63 | g.hasler@hevsg.ch www.hevsg.ch

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Verwaltungs AG

Mehrfamilienhäuser / Gewerbe / Gastro n Abtwil, Mühlenstrasse 65 Baulandparzelle Auf Anfrage n Ebnat-Kappel, Gieselbach Gebäudekomplex CHF 1 990 000 n Ebnat-Kappel, Kapplerstrasse 36 3-Familienhaus 590 000 n Flawil, St.Gallerstrasse 39 + 41 Wohn- & Geschäftsliegenschaft CHF 1 980 000 n Landquart, Untermühleweg 3 Mehrfamilienhäuser mit Nebenbauten Auf Anfrage n Laupen ZH, Am Bach 14 Mehrfamilienhaus CHF 1 190 000 n Schwarzenbach SG, Dörfli 3 Wohn- & Geschäftshaus CHF 3 750 000 n St.Gallen, Kräzernstrasse 108c Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten CHF 1 290 000 n St.Gallen, Krontalstrasse 18 Wohn- und Geschäftshaus auf Anfrage n St.Gallen, Schwanenstrasse 4/6 Tempelackerstrasse 24 Mehrfamilienhaus CHF 5 200 000 n Walzenhausen, Almendsberg 574 Wohn- und Geschäftshaus CHF 1 385 000 n Walzenhausen, Platz 236 Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen CHF 850 000 n Wil SG, Auf Anfrage Mehrfamilienhaus CHF 1 930 000 n Zürich, Schwamendingerstrasse 93 3 Familienhaus, sanierungsbedürftig Auf Anfrage

Mietobjekte n Ermenswil, Eschenbacherstrasse 6 4-Zi. Wohnung, 2. OG teilsaniert CHF 1450

n Ermenswil, Eschenbacherstrasse 6 4-Zi. Wohnung, 1. OG saniert Auf Anfrage n Gossau SG, Langfeldstrasse 10 Gewerbe-/Bürofläche (Neubau) Auf Anfrage n Gossau SG, Sommerau Ausstellungs-/Büroflächen (Neubau) Auf Anfrage n Gossau SG, St.Gallerstrasse 99 Verkaufsfläche mit 123 m² im EG CHF 200.00/m² n Gossau SG, St.Gallerstrasse 99 Gewerbe-/Bürofläche mit 210 m² im DG CHF 180.00/m² n Gossau SG, St.Gallerstrasse 99 Büro mit 60 m² im DG CHF 180.00/m² n Rapperswil, Marktgasse 15 Restaurant 1. OG Auf Anfrage n Rapperswil, Marktgasse 15 3-Zi. Wohnung CHF 1688 n Rapperswil, Marktgasse 15 1.5 Zi. Wohnung, 1. OG CHF 1149 n Rapperswil, Schmiedgasse 46 Geschäfts-/Verkaufsraum Auf Anfrage n Schwarzenbach SG, Dörfli 3 Gewerberäumlichkeiten CHF 1350 n Schwarzenbach SG, Dörfli 3 4.5-Zi. Maisonette-Wohnung CHF 2100 n Sevelen, Badstrasse 11a 5.5-Zi. Reiheneinfamilienhaus CHF 2700 n St.Gallen, Herisauer Strasse 84 3.5-Zi. Neubau-Wohnung 1. OG CHF 1670 n St.Gallen ,Lerchentalstrasse 19 Bürofläche mit 342 m² Auf Anfrage n St.Gallen, Rorschacher Strasse 292/294 Verkaufs-, Gewerbe-, Büro- und Lagerflächen Auf Anfrage n St.Gallen, Schachenstrasse 7 Büro-/ Gewerbefläche CHF 120.00/m²

n Untereggen, Mötteli Schloss Sulzberg 2.5-Zi. Dachwohnung CHF 1390 n Uzwil, Lindenstrasse 5 2.5-Zi. Neubauwohnung mit 95 m² Wohnfläche CHF 1770 n Walzenhausen, Platz 236 3-Zi. Wohnung im DG Auf Anfrage

CHF 00.‘0 5‘200

Zusammengebautes Mehrfamilienhaus Schwanenstrasse 4,6 Tempelackerstrasse 24, St. Gallen 15 Wohneinheiten, vollvermietet, laufend renoviert, Toplage im Osten der Stadt St. Gallen (Kantonsspital), an wenig befahrener Strasse, nahe ÖV, Einkauf, Schule Silvia Sieber Tel. 071 227 42 85 | s.sieber@hevsg.ch www.hevsg.ch

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energieagentur Profil

st.gallen

Sie haben die Wahl zwischen erneuerbarer Energie oder mehr Belastung der Natur? Dann sollten Sie unbedingt auf eine Impulsberatung für Wohnbauten zugreifen. Erstens ist sie kostenlos und zweitens gewinnen Sie neue Entscheidungsgrundlagen. Auf unserer Website erhalten Sie Wissenswertes zum Thema erneuerbare Energie. Brennende Fragen werden Ihnen über unser Beratungstelefon unter 058 228 71 71 sofort beantwortet. www.energieagentur-sg.ch/impulsberatung Februar | 2022

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Profil

2000 und mehr Wärmepumpen Der Kanton St.Gallen hat sich zur Senkung der CO2-Emissionen ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Bis Ende 2023 sollen dank dem Förderprogramm in vier Jahren 6000 fossile Heizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden – ein Zwischenbericht.

Sie können die Effizienz Ihrer Wärmepumpe kontrollieren, indem Sie ein Messgerät einbauen. Leider gehört das Messgerät noch nicht zur Grundinstallation einer Wärmepumpe. Bestellen Sie es ausdrücklich zusammen mit der Wärmepumpe. Den gemessenen Stromverbrauch und Wärmeertrag können Sie – manuell oder automatisch – in das WP-Cockpit einlesen. Diese Online-Plattform vergleicht Ihre Daten mit denen einer vergleichbaren Referenzanlage. Als kostenlose Dienstleistung bekommen Sie die Effizienz Ihrer Wärmepumpe im Ampelsystem angezeigt.

Eine Wärmepumpe liefert Ihnen kostengünstig und platzsparend erneuerbare Energie.

Ein Heizungsersatz bietet die Chance, vermehrt erneuerbare Energien für die Heizung und die Wassererwärmung zu nutzen. Doch welche Heizung passt zu Ihrem Haus? Heizungsfachleute sind in den allermeisten Fällen die erste Kontaktperson. Mit einer «Impulsberatung» holen Sie sich das Wissen der Fachleute über wirtschaftliche und möglichst klimaverträgliche Heizungen ins Haus. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Einund Mehrfamilienhäusern bis sechs Wohneinheiten ist eine «Impulsberatung» dank des kantonalen Förderprogramms kostenlos. Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohneinheiten gibt es eine Beitragspauschale.

6000 Wärmepumpen bis 2023 Wärmepumpen sind praktisch überall einsetzbar, und sie liefern zuverlässig und kos3 21

Steht bei Ihrem Haus ein Heizungsersatz an? Dann nutzen auch Sie die Impulsberatung, überzeugen Sie sich von den Vorteilen einer Wärmepumpe und helfen Sie mit, unser gemeinsames Ziel von 6000 Wärmepumpen bis Ende 2023 zu erreichen. Wir sind auf gutem Weg. Alle Informationen finden Sie auf www.energieagentur-sg.ch

tengünstig erneuerbare Wärme. Sie beziehen einen Grossteil der benötigten Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Wasser. Die zusätzlich noch erforderliche elektrische Energie, vorzugsweise Naturstrom, setzen Wärmepumpen sehr effizient ein. Das sind gute Gründe, warum der Kanton St.Gallen den Ersatz von fossilen Heizungen durch Wärmepumpen finanziell unterstützt. Und es sind gute Gründe, warum immer mehr St.Gallerinnen und St.Galler erneuerbar heizen. Eine Grafik auf der Website der Energieagentur St.Gallen bildet alle seit Januar 2020 geförderten Wärmepumpen und die dazugehörende Klimawirkung ab. Kürzlich wurde die 2000er Marke geknackt.

Energieagentur St.Gallen GmbH Vadianstrasse 6 9000 St.Gallen Telefon 058 228 71 61 info@energieagentur-sg.ch www.energieagentur-sg.ch

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Profil

Wie oft hat Beat Hürlimann, technischer Berater bei der Firma Weishaupt AG, gegenüber seinen Kunden erwähnt: «Mit dem Kauf dieser Wärmepumpe tragen Sie dazu bei, die Umwelt zu schonen.»? Jetzt lebt er es selber vor, denn er und seine Frau liessen in ihrem 1963 erstellten Haus die Ölheizung sanieren. Diese stammte aus dem Hause Weishaupt und verbrauchte rund 2000 Liter Öl im Jahr.

«Nutze Umgebungsluft als Energiequelle.» Dank der Luft-/Wasserwärmepumpe «WWP L 12 ID» von Weishaupt generiert Familie Hürlimann zukünftig aus einem Kilowatt Strom das Drei- bis Vierfache an Heizenergie.

Auf umweltfreundliches Heizsystem gewechselt «Die Luft/Wasser-Wärmepumpen unserer Unternehmung machen sich die kostenlose Umgebungsluft als Energiequelle zunutze und sind dabei hocheffizient und leistungsstark. Und da die Wärme ja bereits in der Luft liegt, ist der bauliche Aufwand beim Einsatz dieser Luft/Wasser-Wärmepumpen überschaubar», begründet er seine Überlegungen, auf ein umweltfreundliches Heizsystem zu wechseln. Die neue Wärmepumpe «WWP L 12 ID» spart nicht nur teure Heizkosten, sondern benötigt auch wenig Stellfläche im Heizraum. Bei einer Höhe von bloss 156 cm, einer Breite von 96 cm und einer Tiefe von 78 cm findet sie in jedem Kellerraum spielend Platz.

Das Drei- bis Vierfache an Energie generieren Beat Hürlimann erläutert: «Bei uns wird die Luft über einen neuen Lichtschacht angesaugt und über einen ebenfalls neuen Lüftungsaustritt beim Kellerabgang wieder entlassen. Aus einem Kilowatt Strom macht eine Weishaupt Luft/Wasser-Wämepumpe das Drei- bis Vierfache an Heizenergie. Selbst bei Minusgraden von bis zu -20 °C produziert sie Wärme.» Das Warmwasser erzeugt die Familie mit einem separaten 300 Liter Wärmepumpenboiler derselben Unternehmung. Was ihn aus der Praxis ebenfalls überzeugt 1 23

Die innen aufgestellte Wärmepumpe saugt die Aussenluft über einen Luftkanal an, der in einem neu gebauten Lichtschacht verläuft.

hat: «Dank hochwertigen Materialien, robuster Bauweise und bewährter Technik ist der langjährige und zuverlässige Betrieb der Anlage gesichert.»

Dank hoher Effizienz Fördermittel beantragen Weishaupt bietet neben den Wärmepumpen auch das komplette Zubehör an. «Dadurch profitieren die Nutzer über viele Jahre von einer zuverlässigen und sparsamen Wärmepumpenheizung», äussert sich Beat Hürlimann. Und da gibt es noch ein weiteres Argument: «Da die Weishaupt-Wärmepumpen hocheffizient arbeiten, erfüllen sie die Kriterien der Schweizer Energieförderprogramme und

WPSM. Mehr darüber findet man im Netz unter www.energiefranken.ch. Selbstverständlich gebe ich meinen Kunden auch direkt Auskunft.» Seine eingebaute Anlage entspricht nun zu 100 % den Muken-Vorschriften des Kantons Thurgau. Und somit redet er nicht nur jeden Tag bei der Kundschaft darüber, sondern geht mit gutem Gewissen beispielhaft voran.

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Wärmepumpen: Gut für Wohnhäuser, gut für Industriegebäude Mit der strombetriebenen Wärmepumpen kann die Umge­ bungswärme gezielt genutzt werden. Naturwärme ist eine kostensparende Alternative zu fossilen Brennstoffen. Und mittels einer Wärmepumpe können bis zu 80 Prozent des Gesamtenergiebedarfs aus der Natur besonders effektiv und umweltschonend genutzt werden.

Bei Wohngebäuden sind diese Anlagen in der Schweiz mittlerweile weit verbreitet: Nach Angaben des Bun­ desamtes für Energie wird heute etwa jedes fünfte Haus damit beheizt. Bei Neubauten liegt der Anteil so­ gar bei rund 90 Prozent.

Stephan Ziegler Chefredaktor MetroComm AG

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Kantonalverband

Um die Effizienz von Wärmepumpen noch mehr zu steigern, probieren die Hersteller verschiedene Kombi­ nationen aus. Wenn etwa eine Wärmepumpe mit einer Photovoltaik- und Solaranlage verbindet, lässt sich das Haus effizient mit Energie versorgen. Optimal ist fol­ gendes Szenario: Die Solarthermie-Anlage bereitet das nötige Warmwasser auf und entlastet damit die Wärme­ pumpe. Wenn diese mit der Photovoltaik kombiniert wird, kann ein grosser Teil des Strombedarfs eigen­ ständig gedeckt werden.

Wärmepumpen eignen sich hervorragend für Neubau­ ten, muss doch das Gebäude, in dem sie eingesetzt wer­ den, gute energetische Eigenschaften aufweisen. Aber auch in älteren Gebäuden lassen sie sich im Zuge einer Sanierung einbauen. Wie bei anderen Neuerungen ist auch hier in einem ersten Schritt mit höheren Anschaf­ fungskosten zu rechnen. Im Nachhinein sichern jedoch Wärmepumpen niedrigere Heizkosten und brauchen nicht viel Wartung.

Was ist mit Öl und Gas? Heizen mit Öl ist verhältnismässig unkompliziert. Für die Umwelt bringt der fossile Brennstoff jedoch viel stärkere Belastungen als etwa Erdgas oder Umgebungswärme. Mehr als 50 Prozent der Haushalte in der Schweiz setzen derzeit noch auf Heizöl. Bei Neubauten werden allerdings nur noch sehr selten Ölheizungen eingebaut; ihr Anteil beträgt derzeit weniger als fünf Prozent. Im Vergleich zum Heizöl setzt Erdgas beim Verbrennen gut 25 Prozent weniger CO2 frei. Erdgas ist zwar kein erneuerbarer Energieträger, dennoch kann sein Einsatz beim Heizen die Schadstoffbilanz spürbar verbessern. Die niedrigeren Anschaffungskosten liefern ein gutes Argument für die Umstellung auf Erdgas. Und: Die Einbindung einer gasbetriebenen Heizanlage in das hausinterne Leitungssystem erweist sich meist als ziemlich einfach.

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Kantonalverband

Dampfbaden als Voraussetzung für besseren Schlaf Der heisse Dampf lässt die Poren der Haut «atmen». Gleichzeitig werden abgestorbene Hautzellen entfernt. Gute Wirkung spürt man, wenn man das Dampfbad mit einer kalten bis lauwarmen Dusche im Anschluss kombiniert. So wird der Effekt intensiviert.

Moderne Dampfduschen sind mit kraftvollen Dampfge­ neratoren ausgestattet, sodass die Aufheizzeit kurz ausfällt. Das integrierte Drainage-System verhindert Ablagerungen, weil nach jeder Dampfsitzung das Rest­ wasser abgelassen werden kann. Ins Dampfbad geht man mit feuchter Haut, deswegen soll man vorher eine warme Dusche nehmen. Darauf­ hin kann man zwischen zehn bis 15 Minuten in der Kabine verbringen. Gleich danach begiesst man sich unter der Dusche mit kaltem bis lauwarmem Wasser, noch bevor die Poren geschlossen sind. Das regt die Blutzirkulation an. Die Temperatur kann von 25 °C bis 60 °C variieren. Eine Anwendung – normalerweise drei Dampfgänge – dauert zwischen 50 und 60 Minuten.

Auch Hydromassagen dienen der Gesundheit Die gesundheitsfördernde Wirkung der Hydromassage wird mithilfe einer Mischung von Wasser und Luft er­ reicht. Dadurch werden Kreislauf, Durchblutung und Zellstoffwechsel stimuliert. Während sich die Körper­ temperatur beim Baden erhöht, sinkt der Blutdruck. Der Kreislauf beschleunigt sich und so werden die Zel­ len mit viel mehr Sauerstoff und Nährstoffen versorgt als üblich. Für die Atemwege ist ein Dampfbad wie Balsam. Da sie sich dabei öffnen und man freier atmet, kann man sich bei Erkältungen gegebenenfalls die Einnahme von Me­ dizin ersparen. Körperlich sehr Aktive sind, können vom Dampfbaden besonders profitieren, weil sich die Muskeln dabei schneller lockern. Nicht zuletzt ist der Schlaf nach so einer Entspannung tiefer.

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Ausgezeichnete Wasserqualität sollte kein Luxus, sondern eine Selbstverständlichkeit sein. Reines Wasser ist eine essenzielle Zutat für unsere Gesundheit, tägliches Wohlbefinden, Fitness und Lebensfreude.

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Auch nach einer Hydromassage weiten sich die Haut­ poren. Durch das warme Wasser entspannen sich die Muskeln schneller. Angespannte Muskeln werden gelo­ ckert und die Produktion von Endorphinen, wie die na­ türlichen Schmerzmittel des Körpers heissen, wird an­ gekurbelt.

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Sektionen und Mitgliederleistungen Kontaktieren Sie die Rechtauskunft erst dann, wenn Sie die Antwort auf der Homepage des Kantonalverbands nicht finden.

Degersheim Flawil Uzwil Goldach Gossau Linthgebiet Oberrheintal Rheineck/Thal Rorschach Sarganserland St.Gallen Toggenburg Unterrheintal Werdenberg Wil

Gewisse Fragen werden in der Rechtsberatung häufig gestellt. Darauf gibt es, als neue Dienstleistung des HEV Kanton St.Gallen, auch online Auskunft. Prüfen Sie deshalb zunächst auf der Homepage, ob Ihr Problem zu diesen Fragen gehört unter www.hev-sg.ch/hev-ratgeber/ hev-ratgeber-fuer-mitglieder/

Sektion

Mail/Webseite

Rechtsauskunft

Goldach

Tel. 071 860 00 08 info@hev-goldach.ch www.hev-goldach.ch

Lic. iur. Cyrill Zumbühl, HEV-Geschäftsstelle St. Gallen, berät in Rechtsfragen und erteilt telefonische Rechtsauskünfte an Sektionsmitglieder von Mo – Do von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 16.15 Uhr unter Tel. 071 227 42 44. Besprechungen nach Vereinbarung.

Gossau

Tel. 071 380 07 50 info@hev-gossau.ch www.hev-gossau.ch

Rechtsanwalt Dr. Martin Looser, Küng Rechtsanwälte & Notare AG, Haldenstrasse 10, 9200 Gossau, Tel. 071 380 07 50, looser@kueng-law.ch erteilt Rechtsauskünfte an Sektionsmit­glieder täglich von 08.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr

Degersheim

Tel. 071 380 07 50 info@hev-degersheim.ch www.hev-degersheim.ch

Flawil-Uzwil

Tel. 071 951 66 77 info@hev-rfu.ch www.hev-rfu.ch

Andreas Gantenbein, Immobilientreuhänder, Sekretariat HEV Region Flawil-Uzwil, Wilerstr. 2, 9242 Oberuzwil, Ruedi Galli, eidg. dipl. Immobilientreuhänder, Tel. 071 929 20 60, info@gantenbein-immo.ch, www.hev-rfu.ch erteilen von Dienstag bis Freitag von 14.30 bis 17.00 Uhr telefonische Rechtsauskünfte / Besprechungen nach Vereinbarung

Linthgebiet

Tel. 055 220 59 59 info@hev-linthgebiet.ch www.hev-linthgebiet.ch

Die Geschäftsstelle des HEV Linthgebiet erteilt Rechtsauskünfte an Sektionsmitglieder: Mo, Mi und Fr, von 08:30 – 11:30 Uhr unter Tel. 055 220 59 52. Besprechungen nach Vereinbarung.

Oberrheintal

Tel. 071 757 11 20 info@hev-oberrheintal.ch www.hev-oberrheintal.ch

Daniel Mosch, c/o RT Immobilien Treuhand AG, Elsenackerstrasse 19, Postfach 441, 9450 Altstätten, Tel. +41 71 757 11 20, Fax +41 71 757 11 29, daniel.mosch@rtag.ch

Rheineck/Thal

Tel. 071 855 32 32 info@hev-rheineck-thal.ch www.hev-rheineck-thal.ch

Urs Huser, c/o Huser Immobilien AG Hauptstrasse 22, 9422 Staad, Tel. 071 855 32 33, Fax 071 855 32 31, info@hev-rheineck-thal.ch, erteilt Rechtsauskünfte an Sektionsmitglieder täglich von 08.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr. Besprechungen nach Vereinbarung.

Rorschach

Tel. 071 841 11 64 info@hev-rorschach.ch www.hev-rorschach.ch

Das Sekretariat des HEV Rorschach erteilt von Mo bis Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr unter Tel. 071 841 11 64 Rechts­auskünfte an Sektionsmitglieder. Für spezielle Fragen steht Rechts­anwalt lic. iur. HSG, Reto Diggelmann zur Verfügung. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden an info@hev-rorschach.ch. Besprechungen nach Vereinbarung. HEV Rorschach und Umgebung, c/o Hutter & Partner Immobilientreuhand AG.

Sarganserland

Tel. 081 566 77 88 info@hev-sarganserland.ch www.hev-sarganserland.ch

Dr. iur. Jakob Rhyner, St. Gallerstrasse 46, Haus am See, 9470 Buchs, Tel. 081 750 02 80 Besprechungszeiten: Mo – Do, von 14.00 – 17.00 Uhr

St.Gallen

Tel. 071 227 42 42 info@hev-stgallen.ch www.hev-stgallen.ch

Lic. iur. Cyrill Zumbühl, HEV-Geschäftsstelle St. Gallen, berät in Rechtsfragen und erteilt telefonische Rechtsauskünfte an Sektionsmitglieder von Mo – Do von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 16.15 Uhr unter Tel. 071 227 42 44. Besprechungen nach Vereinbarung.

Toggenburg

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Thomas Döbeli, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder, Zoller Partner AG, Wattwil, Tel. 071 987 77 52 Adrian Gmür lic.iur. HSG, Marty Gmür Galbier Rechtsanwälte, Obere Bahnhofstrasse 11, 9500 Wil, Tel. 071 911 38 21, info@anwaelte-wil.ch erteilen telefonische Auskünfte an Sektionsmitglieder täglich von 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.30 Uhr, Besprechungen nach Voranmeldung.

Unterrheintal

Tel. 071 737 90 70 info@hev-unterrheintal.ch www.hev-unterrheintal.ch

Rechtsberatung: Alexander Bartl, Unterdorfstrasse 88e, 9443 Widnau, Tel. 071 727 08 08

Werdenberg

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Dr. iur. Jakob Rhyner, Rechtsanwalt St.Gallerstrasse 46/Haus am See, 9470 Buchs, Tel. 081 750 02 80, erteilt telefonische Auskünfte von Mo bis Do, von 14.00 – 17.00 Uhr. Besprechungen nach Vereinbarung.

Wil

Tel. 071 914 71 75 info@hev-wil.ch www.hev-wil.ch

Barbara Nadler, Juristin Geschäftsstelle c/o, Credor AG Wil, telefonische Rechtsauskünfte werden erteilt von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr, Fragen können auch per E-mail gestellt werden. Besprechungen nach Vereinbarung unter Tel. 071 914 71 75, Fax 071 914 71 79, info@hev-wil.ch

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