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FOTO: INGE ILLICH
MERKWÜRDIGES AUS DEM NATIONALPARK HOHE TAUERN
Artenvielfalt im Piffkar
ANSCHLAG AUF DEN STRENGEN SCHUTZ DER NATIONALPARK-KERNZONE Text: Dr. Winfrid Herbst Vorsitzender | naturschutzbund | Salzburg Mit Spitzer Feder Man kann als Nationalparkdirektor nicht „Everybody´s Darling“ sein, aber ausgerechnet in einem Nationalpark den Naturschutz nicht mit allen Mitteln zu verteidigen und sich dafür nicht alle denkbaren Verbündeten zu suchen, lässt Rückschlüsse auf taktische Mängel zu. Die in Salzburg u.a. für Naturschutz und Nationalpark zuständige, frisch gekürte Landesrätin Daniela Gutschi wird ein waches Auge auf die Direktion des Nationalparks in Mittersill richten müssen, um die Idee des „Inser Nationalpark“ nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Es wird ihren ganzen Einsatz erfordern, um einen neuen Anfang in der Diskussion zu setzen. Wichtig wird sein, das Kuratorium um eine kritische Stimme aus den Reihen der alpinen Vereine/Umweltorganisationen zu erweitern.
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Im Salzburger Nationalpark-Fondsbeirat wurde eine erhebliche Änderung der Grenzziehung zwischen Kern- und Außenzone im Salzburger Anteil des Nationalparks Hohe Tauern beschlossen – mit gravierenden Folgen und ohne dies innerhalb der Nationalparkverwaltungen Kärnten, Tirol und Salzburg oder mit Naturschutzorganisationen zu diskutieren. Der Naturschutzbund Salzburg hat dagegen protestiert, der Beschluss wurde vorerst ausgesetzt. Der Beschluss vom November 2020 sieht u.a. vor, dass die beiden Sonderschutzgebiete Piffkar“ (472 ha) im Fuschertal und das „Wandl“ (13 ha) im Rauriser Tal aufgelöst und der Außenzone zugeordnet werden. Sonderschutzgebiete sind besonders streng geschützt, jeder Eingriff in Natur und Landschaft ist dort untersagt. Preisgabe von 5.000 ha Kernzone 5.000 ha, vorwiegend Almflächen, sollen nach diesen Plänen aus der Kernzone herausgelöst und zur Außenzone umdeklariert werden. Im Gegenzug würden ca. 3.000 ha bisherige Außenzone dann der Kernzone zugeschlagen – zum Großteil Gletscher-, Fels- und Geröllflächen, aber auch Wald aus dem Besitz der Naturfreunde Österreich bzw. der Österreichischen Bundesforste. Diese recht konfliktfrei verwaltbaren Bereiche sollten die Bilanz wohl nicht allzu grausam erscheinen lassen. Ein Blick in das Salzburger Nationalparkgesetz zeigt jedoch die Richtung, in die die Kuh getrieben werden soll: In Sonderschutzgebieten ist jeder Eingriff in Natur und Landschaft untersagt. In der Kernzone sind Tätigkeiten im Rahmen der zeitgemäßen Landwirtschaft in gewissem Ausmaß zulässig. Doch in der Außenzone ist die Liste der bewilligungsfähigen Eingriffe nicht nur lang, sondern gibt vieles auch ohne Verfahren preis. Ungeahnte Möglichkeiten auf bislang strenger geschützten 5.000 ha Nationalparkfläche! Frühjahrsausgabe | natur&land | 107. JG. – Heft 1-2021