2 minute read

Wichtige Punkte für die Wohnungsabnahme

(JN) Eine wichtige Zäsur im Prozess des Immobilienkaufs ist die Wohnungsabnahme. Ab jetzt beginnt auch die Gewährleistungsfrist. Fortan muss der Käufer nachweisen, dass der Bauträger für nachträglich festgestellte Mängel verantwortlich ist. Vor der Abnahme liegt die Nachweispflicht allein beim Bauträger. Experten sprechen hier von der Umkehrung der Beweislast.

Nicht nur deshalb ist die formelle Abnahme der Wohnung ein äußerst wichtiger Termin, auf den es sich perfekt vorzubereiten gilt. Unabhängig davon, von wem Sie Ihre neue Eigentumswohnung kaufen, verwenden Sie in jedem Fall ein schriftliches Wohnungsabnahmeprotokoll, welches sowohl von Ihnen als auch vom Verkäufer unterzeichnet wird. Rechtlich bedeutet die Wohnungsabnahme für Sie als Käufer, dass Sie die vom Bauträger erbrachten Leistungen als vertragsgerecht anerkennen. Einmal unterzeichnet, werden ausschließlich die Mängel beseitigt, die im Abnahmeprotokoll registriert sind. Zwar gibt es eine fünfjährige Gewährleistungspflicht, aufgrund der Umkehrung der Beweislast kann es jedoch anstrengend (und oft auch teuer) werden, nachzuweisen, wer die Mängel verursacht hat.

Parallel zur Abnahme Ihrer Neubau-Wohnung (dem Sondereigentum) gilt es in neuen Mehrfamilienhäusern, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen. Dieser Termin findet in der Regel mit allen Käufern statt. Auch hier ist es ratsam, einen

öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen hinzuzuziehen. Oft wird dieser von der Eigentümergemeinschaft beauftragt.

Fehler sind menschlich – auf dem Bau ebenso wie im wahren Leben. Die meisten Mängel bei Neubau-Wohnungen sind allerdings geringfügig und lassen sich in kurzer Zeit beheben. Wichtig ist dennoch, dass sie im Mängelprotokoll vermerkt sind. Demgegenüber stehen gravierende Mängel, wie ein Nichtfunktionieren der Heizung, nicht eingehaltene Grundrisse oder eine

kleinere Wohnungsgröße als in der Baubeschreibung angegeben. Auch diese gehören ins Abnahmeprotokoll, optimal, wenn sie durch Skizzen und Fotos dokumentiert werden.

Tipp: die Wohnung vor dem Abnahmetermin überprüfen

Besichtigen und überprüfen Sie die Wohnung bereits vor dem Abnahmetermin in aller Ruhe. Nehmen Sie sich hierfür ausreichend Zeit. Nicht alle Mängel sind offensichtlich und springen gleich ins Auge. Ein Tipp: Erstellen Sie eine vorläufige Mängelliste, auf der Sie alles, was Ihnen auffällt, notieren.

Falls Sie aus Ihrer Sicht einen erheblichen Mangel entdeckt haben (z.B. eine undichte Wasserleitung) oder Sie sich insgesamt unsicher fühlen, so beauftragen Sie einen Fachmann (Architekt, Bausachverständiger, Rechtsanwalt), der Ihnen bei der späteren Abnahme mit Rat und Tat zur Seite steht. Bausachverständige benötigen von Ihnen im Vorfeld des Termins Baupläne, Baubeschreibung und Bauträgervertrag ebenso wie die Baugenehmigung plus Anlagen, statistische Berechnungen und Wärmeschutznachweise.

This article is from: