Offfenblatt 2021/43

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Nr. 43, 11. Dezember 2021

Amtsblatt der Stadt Offenburg

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Sportpark im Wettbewerb

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GEEHRT

Zeitplan immer konkreter/Flächenerwerb laut Bürgermeister Martini „gut gestartet“ Der Zeitplan für den Sportpark Süd wird immer konkreter. Ein maßgeblicher Faktor ist dabei der Bau einer neuen Sportstätte für den Offenburger FV, dessen Karl-Heitz-Stadion bekanntermaßen für die Landesgartenschau 2032 weichen wird. Am Montag gaben Michèl Elsté und Katrin Helmchen von der Stadtverwaltung den Mitgliedern des Haupt- und Bauausschusses einen Zwischenbericht. Oberbürgermeister Marco Steffens sprach von einem „großen, wichtigen und wegweisenden Projekt für die Entwicklung der Sportstätten“. 42 betroffene Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Bürgermeister

Verkaufsbereitschaft Oliver Martini berichtete, der Flächenerwerb sei „gut gestartet“. Die Besitzer*innen von fünf Hektar Fläche hätten bereits Verkaufsbereitschaft signalisiert, das entspreche etwa einem Viertel der Gesamtfläche. Da es sich bei 62 Prozent ohnehin um städtische Liegenschaften handelt, müssen nun noch 13 Prozent in Gesprächen geklärt werden. Das Angebot an die Eigentümer*innen läuft bis Februar 2022. Im selben Monat, so Martini, wird die artenschutzrechtliche Kartierung fertig sein. Michèl Elsté, Abteilungsleiter Schulen und Sport, sprach über den Grundwasserschutz, denn das Plangebiet befindet sich zu Teilen in den Wasserschutzzonen II und III. Die Betrachtung der gesamten Fläche und die Absprache mit den für den Wasser- bzw. Umweltschutz zuständigen Ämtern des Landratsamtes Ortenau sowie der Offenburger Wasserversorgung (OWV) hätten ergeben, dass die Pläne im Wesentlichen reali-

Wolfgang Schäuble erhält die Ehrenbürgerwürde der Stadt Offenburg. Die Verleihung ist im Rahmen der Heimattage im Mai vorgesehen. ❚ Seite 3 GESTORBEN

Alt-OB Martin Grüber, der von 1975 bis 1989 die Geschicke der Stadt Offenburg lenkte, ist am Nikolaustag im Alter von 84 Jahren gestorben. ❚ Seite 5

Plangebiet. So sieht der Vorschlag aus.

sierbar seien, es aber gewisse Anforderungen gebe, so Elsté. Die Ergebnisse der Gespräche sollen in die Auslobung des Planungswettbewerbs einfließen. Der Gemeinderat wird voraussichtlich in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am kommenden Montag, 20. Dezember, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sportpark Süd“ fassen. Am vergangenen Montag empfahl

Beschluss am 20.12. der Ausschuss dem Gemeinderat zudem, den landschaftsplanerisch-hochbaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Teilnahmeverfahren im Jahr 2022 durchzuführen. Auch dieser Beschluss soll am 20. Dezember gefasst werden. Projektleiterin Katrin Helmchen erklärte den Modus für den Wettbewerb, der von September

Plan: Stadt

2022 bis März 2023 stattfinden soll. Beteiligen sollen sich Teams aus Hochbau- und Landschaftsarchitekten, empfohlen wird zudem die Einbindung von Straßenbzw. Sportanlagenplanern. Fünf Büros sind gesetzt, außerdem werden 20 weitere Bewerbungen zur Teilnahme zugelassen. Nicht nur das Projekt, sondern auch der Zeitplan sei sportlich, meinte Helmchen. Einige ausgewählte Daten: Sommer 2024 Baubeschluss, Ende 2025 Baubeginn des Stadions, Mitte 2027 Eröffnung des Stadions. Die betroffenen Vereine sind über die Lenkungsgruppe eingebunden, außerdem ist für die geplanten öffentlichen Sportparkelemente eine Bürgerbeteiligung beabsichtigt. Eine weitere potenzielle Partnerin für eine zukünftige Einbindung ist die Hochschule, die seit etwa einem Jahr über einen Bereich „Sport- und Bewegungsbiomechanik“ verfügt.

VEREINT Ein Mikroprojekt im Sanierungsgebiet bringt psychisch erkrankte Menschen, Jugendliche und Künstler zusammen. Im Vordergrund steht der Inklusionsgedanke. ❚ Seite 9 Ein Abend! Ein Konzert! Eine einzigartige Show! Samstag, 19. Dezember 2021 in der Reithalle Offenburg 19 Uhr Karten und Infos unter www.unikat-heuberger.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

+Freunde

Mit freundlicher Unterstützung von:


2 11.12.2021

Grünes Licht Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat dem Antrag des Ortenaukreises nach weiteren Impfzentren zugestimmt. Bei der Festlegung der Standorte wurde darauf geachtet, dass örtliche Infrastruktur genutzt werden kann und auch die verkehrliche Anbindung gegeben ist. Zur optimalen Abdeckung des Ortenaukreises werden die Kreisimpfzentren in Haslach, Lahr, Oberkirch und Offenburg eingerichtet. In Offenburg entsteht ein Kreisimpfzentrum mit 18 Impfstraßen und einem ZehnStunden Betrieb in der Halle 1. „Die Standorte sind aktuell bis Ende Januar 2022 gesichert“, informiert Diana Kohlmann, Projektleiterin Impfen im Ortenaukreis. Benötigt werde zusätzliches Personal für alle Standorte. Gesucht wird vor allem Verwaltungspersonal für die Registrierung und den Ablauf im Impfzentrum, so Kohlmann. Das medizinische Personal soll von den bisherigen Partnern Maltester und Deutsches Rotes Kreuz gestellt werden. In denImpfzentren werden Erst-, Zweitund Auffrischungsimpfungen angeboten. Es wird mit den beiden mRNA-Impfstoffen Biontech und Moderna geimpft. Der Impfstoff Biontech ist Impfwilligen unter 30 Jahren vorbehalten. Die Mobilen Impfteams werden weiterhin im Einsatz sein. Infos unter www.ortenaukreis.de/corona. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 11.12. 12.12. 13.12.

Apotheke Zunsweier Am Kirchberg 2 Apotheke Haaß Schillerplatz Marienapotheke

Viel Spielraum Stefan Berndt leitet seit November das SFZ am Mühlbach Seit November 2021 ist Stefan Berndt Leiter des Stadtteil- und Familienzentrums am Mühlbach. Der 56-Jährige war zuvor Sachgebietsleiter für die sozialpädagogischen Angebote an Schulen und folgt Simone Müller nach. Was ihn zu dem Wechsel bewogen hat und was seinen neuen Arbeitsbereich prägt, wollte die OFFENBLATT-Redaktion von dem Sozialpädagogen wissen. Herr Berndt, Glückwunsch zur neuen Stelle – wie waren die ersten Wochen? Stefan Berndt: Auch wenn ich noch mittendrin in der Anfangsphase bin – die ersten Eindrücke waren sehr positiv. Ich bin auf viele motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen und Sieht das SFZ am Mühlbach gut vernetzt: Stefan Berndt. Foto: Stadt

durfte auch bereits Menschen begegnen, die sich ehrenamtlich im SFZ oder im Bürgerverein engagieren oder die mit ihren Gruppen die Räume nutzen. Leider finden manche Begegnungen coronabedingt nicht oder – wie beispielsweise im Stadtteilteam – nur online statt. Aber die Arbeit macht mir Spaß und ich habe das Privileg, als „Neuer“ viele Fragen stellen und den Stadtteil in all seinen Facetten kennenlernen zu dürfen.

(Hauptstraße 73, Schutterwald)

14.12. 15.12. 16.12. 17.12. 18.12. 19.12.

Löwenapotheke Wilhelmstraße 9 Stadtapotheke Hauptstraße 43 Apotheke Haaß Ortenberger Straße 13 Schwarzwaldapotheke Hauptstraße 19 Staufenbergapotheke (Kirchplatz 2, Durbach) Sonnenapotheke Caunes Marlener Straße 11

Was hat Sie bewogen, sich auf die SFZ-Leitung zu bewerben? Berndt: Ich hatte schon einige Zeit den Wunsch, mich zu verändern und als Einrichtungsleitung die Verantwortung für ein Team, eine Vielfalt an Konzepten und ein Haus zu übernehmen. Außerdem wollte ich wieder verstärkt direkt mit den Menschen, mit denen wir in den Arbeitsfeldern zusammenarbeiten, zu tun haben. Und dann kam der Stellenwechsel von Frau

Müller und die Ausschreibung der Leitungsstelle im SFZ am Mühlbach … Was macht das SFZ am Mühlbach aus? Berndt: Besonders ist, dass die Kindertagesstätte als Teil der Einrichtung nicht städtisch ist, sondern sich in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde St. Ursula befindet. Ansonsten ist das SFZ über die Gemeinwesenarbeit sehr gut im Stadtteil vernetzt und stellt im Schulzentrum Nordwest eine wichtige Schnittstelle zu den Schulen am Standort dar. Das hängt natürlich auch mit der Mensa zusammen, die eine zentrale Rolle spielt und eben einer der zahlreichen Räume ist, für die das SFZ die Verantwortung hat. Personell eine große Rolle spielen im SFZ auch die schulbezogenen Angebote wie die Ganztagsschulbetreuung, die soziale Gruppenarbeit oder die Schulsoziarbeit an der Astrid-Lindgren-Schule und die Schulsozialarbeit an der Theodor-Heuss-Realschule. Das Jugendarbeitsteam Mitte/Nord rundet das wirklich vielfältige Portfolio des SFZ ab. Wie groß ist Ihr Gestaltungsspielraum? Berndt: Groß. Aber er ist nachvollziehbarerweise begrenzt durch die Konzeptionen für die Arbeitsbereiche und deren Ziele, durch die personellen und finanziellen Ressourcen von uns und die der Kooperationspartner und durch andere gesetzte Bedingungen und Vorgaben. Innerhalb dieses Rahmens gibt es aber viele Möglichkeiten, eigene Entscheidungen zu treffen und verschiedene Wege in Richtung der gesetzten Ziele zu gehen. Was wünschen Sie sich für die nächsten Monate? Berndt: Weiterhin soviel Offenheit in den Gesprächen, wie sie mir bisher begegnet ist, und Geduld und Nachsicht, vor allem wenn ich noch nicht alle Namen und Abläufe kenne.

SITZUNGSPLAN 13.12. Schul- und Sportausschuss 18 Uhr, Konferenzraum 1+2, Messe Offenburg, Schutterwälder Straße 3 Download unter ratsinfo.offenburg. de/buergerinfo/infobi.php Tagesordnung auf Seite 16.

Marktverlegung Aufgrund der Weihnachtsfeiertage und Neujahr wird der Offenburger Wochenmarkt an zwei Terminen verlegt. So findet er nicht an den Samstagen, sondern jeweils bereits einen Tag früher am Freitag, 24. Dezember, und am Freitag, 31. Dezember, statt.

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Impressum

Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Florian Würth Redaktion: Leitung: Gertrude Siefke, Telefon 07 81/822 572 Marie-Christine Gabriel, Telefon 07 81/822 333 Christoph Lötsch, Telefon 07 81/822 200 Anja Walz, Telefon 07 81/822 666 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH Flugstraße 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: ZSS Zustell-Service-Schwarzwald GmbH Auf Herdenen 44 78052 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 9950 100 Telefax 07721 9950 110 info@zssw.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 515

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11.12.2021 3

Ehrenbürgerwürde für Schäuble Verleihung anlässlich der Neueröffnung des Salmen im Mai 2022/OB Steffens: „Parlamentsgeschichte geschrieben“ Offenburg bekommt einen neuen Ehrenbürger: Der Ältestenrat schlug dem Gemeinderat dafür Wolfgang Schäuble, den ehemaligen Präsidenten des deutschen Bundestages vor, der in Offenburg wohnt. Zur Begründung sagte Oberbürgermeister Marco Steffens: „Wolfgang Schäuble dient unserem Land und unserer Heimat, Offenburg und der Ortenau, seit nunmehr fast 50 Jahren als Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Damit hat er Parlamentsgeschichte geschrieben und wäre allein schon deshalb ein würdiger Ehrenbürger der Freiheitsstadt Offenburg. Sie hat Demokratiegeschichte gemacht, als 1847 die entschiedenen Freunde der Verfassung im Salmen den ersten Grundrechtekatalog in deutscher Sprache verabschiedet und darin auch ein frei gewähltes, demokratisches Parlament gefordert haben.

Zu den herausragenden Leistungen Schäubles für Offenburg gehört die Partnerschaft Offenburgs mit der thüringischen Stadt Altenburg. Auf höchster Ebene beim damaligen Staatsratsvorsitzenden der DDR, Erich Honecker, hat er die Tür geöffnet und diese letzte Städtepartnerschaft zwischen der DDR und der Bundes-

Verwurzelt in der Region

Einsatz für Gemeinwohl Wolfgang Schäuble hat sich in all den Jahren für das Gemeinwohl in besonderer Art und Weise eingesetzt. Er ist Träger einer Vielzahl an Auszeichnungen, wie dem Bundesverdienstkreuz sowie der Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg. Im Jahr 1990 war Wolfgang Schäuble maßgeblich an der Gestaltung des Einigungsvertrages zur Deutschen Einheit beteiligt. Auch galt sein Engagement schon in jungen Jahren der Versöhnung in Europa und der Partnerschaft

Künftiger Ehrenbürger. Wolfgang Schäuble 2020 im Salmen.

mit Frankreich. Der Ausbau der deutsch-französischen Freundschaft lag ihm gerade hier in Offenburg am Herzen, wo er sich für Versöhnung zwischen den beiden Staaten sowie die Annäherung zwischen Baden und dem Elsass eingesetzt hat. Wir kennen Herrn Schäuble als leidenschaftlichen Europäer und Offenburger aus Überzeugung. Ich freue mich deshalb besonders, dass wir ihm im Heimattagejahr

Negativ-Test bei Klinikbesuch Das Ortenau Klinikum hat seine Besucherregelung für ambulante Patienten aktualisiert. Ab sofort müssen alle Patienten, die für eine ambulante Behandlung die Häuser des Klinikverbunds aufsuchen, unabhängig von ihrem Immunstatus, einen negativen Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest darf nicht länger als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht länger als 48 Stun-

den zurückliegen. Notfallpatienten sind von der Regelung ausgenommen. Sie benötigen generell keinen Nachweis über ihren Immunstatus oder ein negatives Testergebnis. Für Besucher des Ortenau Klinikums gilt weiterhin die 2G Plus-Regelung zu den derzeit geltenden Besuchszeiten zwischen 15 und 18 Uhr, letzter Einlass ist 17.30 Uhr.

Foto: Siefke

die Ehrenbürgerwürde verleihen dürfen. Es ist dies auch eine Ehre für unsere Stadt.“ Der künftige Ehrenbürger erklärte dazu am Dienstagnachmittag in Berlin: „Ich freue mich sehr über diese große Ehre. Meine Heimat in Offenburg und in der Ortenau – mitten in Europa – hat mir immer die in der Demokratie unverzichtbare Bindung zum Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, gegeben.“

republik von seiner Position in Bonn für Offenburg mitbegleitet. Sein Mitwirken in Berlin hatte entscheidenden Einfluss, dass der Bahntunnel in Offenburg realisiert und finanziert werden kann. Trotz des intensiven Engagements auf bundes-, europa- und weltpolitischer Bühne war und ist Wolfgang Schäuble stets im Wahlkreis präsent und erreichbar. Sein persönliches Engagement zeigte er unter anderem bei mehreren Salmengesprächen, politischen Veranstaltungen und Diskussionen, Empfängen, Ehrungen, Jubiläen. Wolfgang Schäuble ist immer auch der engagierte Wahlkreisabgeordnete geblieben, als der er seine bundespolitische Laufbahn begonnen hat. Die Menschen kennen ihn. Er kennt die Menschen. Er ist in der Region und in Offenburg tief verwurzelt. Wie kein anderer verkörpert er das Motto der Heimattage 2022: Heimat – Freiheit – Europa! Die Verleihung der Offenburger Ehrenbürgerwürde wird anlässlich der Neueröffnung des Salmen im Mai 2022 vollzogen.

KURZ NOTIERT

Sitzung des Stiftungsrats der Kulturstiftung Am Mittwoch, 15. Dezember 2021, 17.30 Uhr, findet im Foyer im Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10, die Jahressitzung des Stiftungsrats der Kulturstiftung Offenburg statt. Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung beinhaltet die Feststellung des Jahresabschlusses 2020, einen Bericht über geförderte Maßnahmen der vergangenen Jahre, die Vorschau auf geplante Förderungen 2022 sowie den Beschluss des Haushaltes 2022. Es gelten die jeweils aktuellen Corona-Regeln des Bundes und des Landes Baden Württemberg.


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Kultur: Alarmstufe II wird umgesetzt Derzeit gilt in Baden-Württemberg Corona-Alarmstufe II. Auch für die Kultureinrichtungen gelten damit neue Regeln. Veranstaltungen des Kulturbüros: Für „Geboosterte“ und Personen, deren letzte Impfung weniger als ein halbes Jahr zurückliegt, gilt 2G. Den tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test brauchen geimpfte oder genesene Personen, deren Immunisierung mehr als sechs Monate zurückliegt. Dieselben Regeln gelten fürs Museum im Ritterhaus. Das Archiv ist ebenfalls weiterhin mit Anmeldung zugänglich. Auch für die Stadtbibliothek gelten die 2G Plus-Regeln. Das Abholen und Zurückgeben von Medien bleibt aber auch weiterhin ohne Nachweis möglich.

Abholservice: Bereits jetzt bietet die Stadtbibliothek an, gegen eine geringe Aufwandsentschädigung verfügbare Medien zu bestellen und an der Theke abzuholen. Ab dem 12. Dezember 2021 läuft in der Städtischen Galerie eine neue Ausstellung mit überlebensgroßen Objekten des Leipziger Bildhauers Matthias Garff. 2G+ gilt innerhalb der Ausstellungsräume. Ein Teil der Ausstellung ist im Freien vor dem Gebäude. Hierfür ist keinerlei Nachweis erforderlich. Die Nachweise müssen in digital auslesbarer Form, also mit QR-Code, vorgelegt werden. Wer kein Mobiltelefon hat, kann sich in der Apotheke eine digital auslesbare Immunkarte ausstellen lassen.

Wasser und die Renaturierung Seminarkurs zu Gast bei Baubürgermeister Oliver Martini

Interessiert verfolgten die Schüler*innen des Seminarkurses die Präsentation von Bürgermeister Oliver Martini (rechts vorne). Foto: Gabriel

Bitte n Sie beachte llen e die aktu naoro ÖPNV-C . Regeln

Mit Bus und Bahn in die Adventszeit! Mit den günstigen Tagesfahrkarten der TGO fahren Sie bequem durch die Adventszeit. Ortenaukarte ab 5,- € (für bis zu 5 Personen lösbar) EUROPASS für 9,60 € (1 Person) EUROPASS-Family für 14,50 € (2 Personen) Auch als E-Tickets über den DB Navigator oder DB-FahrkartenShop online erhältlich! Mehr Infos unter: www.ortenaulinie.de/navigator

Wenn ein Seminarkurs unter dem Thema „Wasser und die Renaturierung von Gewässern“ steht, ist Offenburg als Austragungsort der Landesgartenschau 2032 als Anschauungsbeispiel geradezu prädestiniert. Bürgermeister Oliver Martini ließ es sich deshalb nicht nehmen, Schüler*innen der 12. Klasse des Schillergymnasiums zu empfangen und mit ihnen über Wasser im Allgemeinen und die Offenburger Gegebenheiten und Pläne im Besonderen zu sprechen. Dass Offenburg nur einen Brunnen, also nur eine Quelle hat, aus der Wasser kommt, dürfte den wenigsten bekannt sein. Wie sich das auf den Wasserkreislauf einer großen Kreisstadt auswirkt und welche Folgen das auf Bebauung und Schaffung von Rückstaumöglichkeiten hat, war eines der Themen, die der Bau-

bürgermeister beleuchtete. Wie es um die Qualität des hiesigen Trinkwassers bestellt ist – nämlich hervorragend – ein weiteres. Martini erläuterte ebenfalls die Pläne zur Renaturierung der Kinzig im Rahmen der Arbeiten zur LGS 2032 und gab einen Einblick in die Machbarkeitsstudie. Beispiele für die Erlebbarkeit gibt es in Offenburg bereits – der grüne Strand am Mühlbach ist eines davon. Wie Wasser als Gestaltungselement fungieren kann, zeigte Martini ebenfalls an Beispielen anderer Kommunen, wie dem Platz der alten Synagoge in Freiburg. Wenn 2032 die Landesgartenschau eröffnet wird, sehen die Schüler*innen dieses Seminarkurses die eine oder andere Baumaßnahme nicht nur mit den Augen der Besucher*innen, sondern haben auch etwas Hintergrundwissen dazu.


11.12.2021 5

NACHRUF Die Stadt Offenburg trauert um

Martin Grüber

Oberbürgermeister a.D.

der am 6. Dezember 2021 im Alter von 84 Jahren verstorben ist.

Martin Grüber lebt nicht mehr Ex-Oberbürgermeister starb am 6. Dezember in Offenburg

Martin Grüber war von 1975 bis 1989 Oberbürgermeister der Stadt Offenburg. Offenburg hat ihm viel zu verdanken. Wichtige Projekte während seiner Amtszeit waren die Innenstadt-Sanierung mit Schaffung der Fußgängerzone und die Entwicklung der Gewerbegebiete Waltersweier und Elgersweier. Besonders am Herzen lagen ihm die soziale Stadt und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Im Ruhestand lebte er wieder in Offenburg und nahm rege und interessiert am Stadtgeschehen teil. Die Menschen brachten ihm Hochachtung entgegen. Wir sind dankbar für sein langjähriges Engagement im Dienste der Allgemeinheit und werden Martin Grüber in guter Erinnerung behalten. Für den Gemeinderat und die Stadtverwaltung Marco Steffens

Oberbürgermeister

Martin Grüber (1937-2021). Im Salmen an seinem 80. Geburtstag.

Kita-Platz bis Ende Januar vormerken Wer sein Kind im Kita-Jahr 2022/2023 in einer Kindertageseinrichtung betreut wissen möchte, sollte bis zum 31.1.2022 die Kita Online-Vormerkung erstellen. Die lange Vorlaufzeit erklärt sich dadurch, dass ab Februar 2022 bereits das ganze Kindergartenjahr bis 31.8.2023 geplant wird. Informationen und Link zur Kita Online-Vormerkung sowie eine Übersicht über das gesamte vorhandene Angebot der Kindertageseinrichtungen sind auf der

Internetseite der Stadtverwaltung Offenburg unter www.offenburg. de/kinderbetreuung erhältlich. Für die Hortanmeldung gilt weiterhin die Anmeldung in Papierform. Diese ist im Hort erhältlich. Auskünfte erteilt der i-punkt Kinderbetreuung, Zimmer 215 im Salzhaus, Telefon 07 81/82-25 87, E-Mail: ipunkt.kita@offenburg. de, Beratungszeiten: Dienstag von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 13 bis 18 Uhr und nach Terminvereinbarung.

14 Weihnachtsmarktstände bleiben Aufgrund der Pandemie-Entwicklung hat die Landesregierung zum Samstag vergangener Woche den Betrieb von Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg in der derzeit herrschenden Alarmstufe II untersagt. Dies hat die Stadt Offenburg umgesetzt – wie auch alle Vorgaben, die bislang Gültigkeit hatten. Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Schließung hat die Stadt beschlossen, den Marktbeschickerinnenund-beschickern die Standgebühren zu erlassen. Einige der Stände, an denen

kein Verzehr stattfindet, konnte die Stadt ermöglichen, für die geplante Zeit des Weihnachtsmarkts und im Rahmen der Öffnungszeiten des Einzelhandels weiter geöffnet zu bleiben (mit 2G-Regel). Es handelt sich um 14 Stände. Diese verbleiben größtenteils bis zum 21., manche bis zum 23. Dezember. Zudem hat die Stadt den Erhalt der Eisbahn auf dem Marktplatz beschlossen: Sie steht noch bis zum 26. Dezember zur Verfügung; hier gilt die 2G-plus-Regel.

Martin Grüber ist tot. Der AltOberbürgermeister verstarb am vergangenen Montag in Offenburg im Alter von 84 Jahren. „Der Tod von Martin Grüber macht mich betroffen“, sagte Oberbürgermeister Marco Steffens. „Ich habe ihn als sehr offenen Menschen gekannt und geschätzt. Da er am Stadtgeschehen nach wie vor beteiligt war, sind wir uns auch noch regelmäßig begegnet, zum Beispiel immer wieder auf dem Wochenmarkt.“ Martin Grüber wurde im Jahr 1975 zum ersten sozialdemokratischen Oberbürgermeister der Stadt Offenburg gewählt. Das Amt übte er nach seiner Wiederwahl 1983 noch bis 1989 aus. Danach wechselte er als Kämmerer zur Stadt Frankfurt am Main.

Goldmedaille für Radwege In seine Amtszeit fiel die Sanierung der Innenstadt mit der Schaffung der Fußgängerzone und der Belebung durch den Weihnachtsmarkt und andere Feste. Für das Radwegeprogramm erhielt Offenburg als „Fahrradfreundlichste Stadt“ in Baden-Württemberg 1984 eine Goldmedaille. Engagiert widmete sich Martin Grüber der Entwicklung der Wirtschaft. Die Stadtverwaltung erhielt

Foto: Bode

ein Referat für Wirtschaftsförderung. Im Fokus standen die Gewerbegebiete Waltersweier und Elgersweier sowie die Gründung des Technologieparks. Letzte Amtshandlung als Offenburger OB war die Einweihung des Museums im Ritterhaus nach der Renovierung im September 1989 – „auf den Tag genau 300 Jahre nach dem großen Brand von Offenburg“, wie er sich anlässlich seines 80. Geburtstags erinnerte. Geboren wurde Martin Grüber am 25. März 1937 im nordbadischen Neckarelz als Pastorensohn. Dem Abitur in Ettlingen folgte das Jura- und Volkswirtschaftsstudium in Heidelberg, Tübingen, München und Freiburg. Prägend nach dem Beitritt zur SPD war für ihn die Bekanntschaft mit Fritz Erler, einer der herausragenden Gestalter der Nachkriegszeit. Vor dem Wechsel nach Offenburg war er u.a. als Referent der hessischen Landesregierung sowie als Büroleiter des Frankfurter OB Rudi Arndt tätig. Als Pensionär kehrte Martin Grüber 2007 nach Offenburg zurück und nahm lebhaft Anteil an den Entwicklungen in seiner vormaligen Wirkungsstätte. Oft sah man ihn als Boule-Spieler auf dem Kulturforum. Außerdem war er leidenschaftlicher Imker.


6 11.12.2021

Premiere: Patin für Offenburgs Weihnachtsbaum

Glänzende Lichter, glänzende Augen. Weihnachtsbaum vor dem Rathaus, Baumpatin Sabine Meier (Bild rechts).

Sabine Meier aus Sinzheim bei Baden-Baden ist Offenburgs erste Weihnachtsbaum-Patin. Den Titel erspielte sie sich in einer gemeinsamen Aktion der Stadt und des Senders Hitradio OHR. Als Patin

war sie beim Schlagen der elf Meter hohen Tanne in Rammersweier dabei und durfte auch beim Schmücken Hand anlegen. Ihre Gutscheine für den Weihnachtsmarkt hat Sabine Meier

noch rechtzeitig eingelöst. Im Januar des kommenden Jahres bekommt sie den Baum dann ins Haus geliefert, in handliche Stücke zerlegt als Brennmaterial für den heimischen Holzofen.

Fotos: Lötsch/privat

Für Freud*innen heimatkundlichen Spezialwissens: Sinzheim liegt im Landkreis Rastatt und nicht im Ortenaukreis. Es zählt aber zur Weinregion wie auch zur historischen Region Ortenau.

„Aktion Wunschbaum“

Parkplatz Am Unteren Mühlbach

Anfahren, parken und in wenigen Gehminuten in der City entspannt einkaufen. Parkangebote der TBO. Einfacher geht es nicht. 24 h / 7 Tage geöffnet 200 Stellplätze

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Leuchtende Augen in der Weihnachtszeit: Das soll auch solchen Kindern und Jugendlichen vergönnt sein, die sonst nicht übermäßig vom Schicksal verwöhnt sind. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung haben deshalb die „Aktion Wunschbaum“ ins Leben gerufen. Die beiden Einrichtungen „Haus des Lebens“ und „Offenburger Tafel“ haben Wunschzettel gesammelt, die nun die Weihnachtsbäume im Technischen und im Historischen Rathaus schmücken. Die Mitarbeitenden können sich einen oder mehrere Zettel aussuchen, das gewünschte Geschenk besorgen, verpacken und beim Stadtmarketing hinterlegen. Die Bescherung erfolgt in der Weihnachtswoche in den beteiligten Einrichtungen. „Gerade die sozial benachteiligten Kinder benötigen unsere Aufmerksamkeit und unsere Hilfe“, heißt es in dem Aufruf, der augenscheinlich erfolgreich ist, denn der Großteil der Wunschzettel ist bereits „in Bearbeitung“.

Voller Wünsche. Der Baum im Historischen Rathaus. Foto: Lötsch


11.12.2021 7

Büroneubau mit Signalwirkung Bürogebäude als erster Baustein auf Schlachthofareal setzt Maßstab/Voraussichtlicher Baubeginn im April 2022 Viel Lob erntete im Gestaltungsbeirat am 2. Dezember die überarbeitete Präsentation des geplanten Büroneubaus im nordöstlichen Bereich des Schlachthofquartiers von Bauherr Hurrle Immobilien GmbH & Co. KG aus Oberkirch. Im nordöstlichen Quartiersbereich des ehemaligen Schlachthofareals soll im Eckbereich der Straßen „Im Unteren Angel“ und „Am Unteren Mühlbach“ bereits kurzfristig ein erster wichtiger Baustein (konkret: Cluster 11) des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Canvas+ umgesetzt werden. Geplant ist die Errichtung eines viergeschossigen Bürogebäudes zur Etablierung eines stark expandierenden Offenburger Softwareentwicklers. Der Baubeginn für den ersten Neubau ist voraussichtlich Ende April 2022. Mit dem geplanten Bauanfang für den Cluster 11 entfällt ungefähr die Hälfte der Fläche des bestehenden temporären Pendlerparkplatzes „Am Unteren Mühlbach“. Das Bürogebäude auf dem Areal Canvas+ soll als energieeffizientes Haus in Holz-Hybrid-Konstruktion gebaut werden. „Uns ist wichtig, dass die Materialien von hier kommen, nachhaltig und weitestgehend recyclingfähig sind“, betonte Architekt Matthias Stippich vom

Wertigkeit: Die Ansicht zeigt das erste neue Gebäude auf dem Schlachthofareal.

Visualisierung: Link 2D, Freiburg

standteil des Gebäudes angelegt werden, so Stippich. Der Baukörper als erstes neues Gebäude im Schlachthofquartier hat daher Signalwirkung für die weitere Entwicklung des Areals. „Der Neubau wird den Maßstab setzen auf dem Areal“, brachte es Bärbel Hoffmann als Vorsitzende des Gestaltungsbeirats auf den Punkt. „Sie haben die Anregungen aus der letzten Sitzung gut aufgegriffen und weiterentwickelt“, freute sich Dea Ecker, Mitglied des Gestaltungs-

beirats. Als „adäquates Kleid“ bezeichnete sie die neu gestaltete Metalloberfläche. Die grünen Felder in der Fassade seien ein besonderes Element, so Ecker. Auch für die funktionale Konzeption gab es viel Lob seitens des Beirats. Als qualitätvolle Räume mit einer angenehmen Arbeitsatmosphäre bezeichnete Ecker das Entwurfsprinzip der Arbeitslandschaft. Ihre einzige Bitte sei, mehr zenitales Licht sowohl für den Innenraum als auch für außen.

Architekturbüro Müller + Huber aus Oberkirch. Dabei solle die Architektur nicht zu spektakulär sein, so dass spätere Eingriffe unproblematisch umgesetzt werden

Integriertes Grün können, erklärte Stippich. Über dem zweigeschossigen Atrium soll eine Dachterrasse entstehen. Die Fassadengestaltung sieht schräge Metallelemente vor, die Fassadenbegrünung soll als integraler Be-

Studentisches Wohnen

Pflegeheim „Am Feuerbach“

Im Gestaltungsbeirat am 2. Dezember hat das Studierendenwerk Freiburg die drei Baukörper mit Freiraumplanung für studentisches Wohnen in der Sankt-Martin-Straße ein zweites Mal in überarbeiteter Form vorgestellt. Danach sollen drei Gebäude, ein viergeschossiges im Süden und die beiden dreigeschossigen Baukörper im Norden, in einer Höhenstaffelung entstehen, die vermitteln soll, wie Jeremia Blum vom Architekturbüro MBPK, Freiburg, betonte. Zwischen den einzelnen Gebäuden soll viel Freiraum mit Liegewiese und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Im viergeschossigen Gebäude soll

Der Neubau eines Pflegeheims Am Feuerbach 44 war das dritte Projekt, das dem Gestaltungsbeirat am 2. Dezember zur Beurteilung vorlag. Stefan Ringwald vom gleichnamigen Architekturbüro, übernahm die Vorstellung: Das Gebäude hat eine Länge von 39 Metern und eine Breite von 26 Metern mit vier Vollund einem Kellergeschoss. Die 52 Plätze sind auf vier Wohngruppen á 13 Pflegeplätze aufgeteilt. Zimmer-, Bad- und Flurgröße seien von der Landesheimbau-Verordnung vorgegeben. Kai Bierich, Mitglied des Gestaltungsbeirats, monierte, dass neben dem eingeschossigen Kindergarten das Projekt zu domi-

es 54 Wohnplätze, in den dreigeschossigen jeweils 37 geben. Die Fassadengestaltung sieht eine vertikale Gliederung mit bodentiefen Fenstern vor. Im nördlichen Bereich der Freianlage besteht ein Biotop, das erhalten werden soll. Lob gab es von Bärbel Hoffmann, Vorsitzende des Gestaltungsbeirats, für die fächerartige Bauweise. Im südlichen Hof schlug sie weniger versiegelte Fläche im Hinblick auf den Klimaschutz vor. Weiter wünschte sie sich, dass die tiefen Grundrisse etwas in ihrer Massivität zurückgenommen werden. Eine Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat sahen die Mitglieder nicht vonnöten.

nant sei. Außerdem gebe es zu wenig Seitenlicht, so Bierich. Durch eine Fraktionierung können kleinere Teilbereich entstehen, schlug er vor. Der Lichteinfall sei wie im Marienhaus, man brauche kurze Flure für kurze Dienstwege. Wenn die Baumasse größer werde, sei die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben, so Dirk Döbele, Geschäftsführer der Vinzentiushaus Offenburg GmbH, die als Bauherrin auftrat. Vermittelnd schlug Bürgermeister Oliver Martini vor, dass sich Stadt und Vinzentiushaus nochmals zusammensetzen, um das Raumprogramm städtebaulich in Einklang zu bringen.


8 11.12.2021

Abwasserzweckverband: keine Gebührenerhöhung geplant

RECYCLING-VÖGEL

Abfallprodukte. Das ist das Rohmaterial, aus dem der in der Schweiz gebürtige Leipziger Künstler Matthias Garff (M.) seine überdimensionalen Skulpturen formt – Vögel, Insekten und vereinzelt Säugetiere. Zu sehen sind die bizarren Wesen ab Sonntag, 12. Dezember, in und vor der Städtischen Galerie auf dem Kulturforum. Es gelten die aktuellen Corona-Verordnungen. Viel Spaß beim Aufbauen haben bis dahin Galeriechefin Patricia Potrykus (l.) und FSJ-lerin Jenny Kiep, die für die Mikrosekunde der Fotoaufnahme ihre Schutzmasken ablegten. Foto: Lötsch

Der Technische Ausschuss hat den Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Offenburg am 1. Dezember vorberaten und empfahl dem Gemeinderat einstimmig, den Wirtschaftsplan 2022 zu beschließen. Der Erfolgsplan weist einen erwarteten Ertrag von 9,486 Millionen Euro aus. Auf der Aufwandseite stehen Ausgaben in Höhe von 8,379 Millionen Euro. Zusammen mit den Finanzaufwendungen von 1,143 Millionen Euro ergibt sich ein betriebliches Jahresergebnis von -36 000 Euro. Die vorgesehene Kreditaufnahme ist geplant mit 1,439 Millionen Euro. Auf Nachfrage von Stadtrat Willi Wunsch (CDU), ob denn mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen sei, antwortete AZV-Chef Ralph-Edgar Mohn mit einem klaren Nein. Keine großen Verschiebungen habe es bei der Höhe der Einnahmen von Schmutz-, Ab-

wasser- und Niederschlagswassergebühren gegeben, informierte Mohn weiter. Die Investitionen beinhalten Kanalsanierungen in Höhe von 500 000 Euro und Einzelmaßnahmen durch den Neubau von Ka-

Sanierung der Netze nälen und Investitionen in Höhe von 1,155 Millionen Euro. Die Investitionen dienen in den Folgejahren der Erweiterung und der Sanierung der Ortsnetze. Für die Jahre 2022 bis 2026 wird ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 14,465 Millionen Euro geplant. Die Gesamtausgaben von 22,064 Millionen Euro werden über eigene Mittel in Höhe von 10 219 000 Euro (46 Prozent) und fremde Mittel 11 845 000 Euro (Kreditaufnahme 54 Prozent) finanziert.

Jahresabschluss Stadtentwässerung Bauen und Wohnen in Offenburg

Für kleine und große Lebens(t)räume ...

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis genommen vom Jahresabschluss der Stadtentwässerung Offenburg für das Wirtschaftsjahr 2020, dem Prüfbericht der Revision der Stadt Offenburg für das Wirtschaftsjahr 2020 und der Nachkalkulation 2020. „Das Geschäftsjahr 2020 konnten wir mit einem positiven Ergebnis von 411 000 Euro abschließen“, freute sich Matthias Mättler, der stellvertretende Geschäftsführer des Abwasserzweckverbands

(AZV). Die Abwassermenge habe sich im Vergleich zum Vorjahr etwas erhöht, informierte Mättler weiter. Das Gremium empfahl dem Gemeinderat einstimmig, den Jahresabschluss 2020 der Stadtentwässerung Offenburg festzustellen. Der Gemeinderat wird weiterhin gebeten zu beschließen, den Jahresgewinn in Höhe von 411 832,86 Euro zu dem vorgetragenen Ergebnis der Vorjahre zu übertragen.

TBO-Betriebssatzung überarbeitet

Solide im Bau. Stark im Service. Sicherheit und Verlässlichkeit beim Bauen und Wohnen in Offenburg Franz-Ludwig-Mersy-Str. 5 · D-77654 Offenburg · Tel. 0781 9326610 E-Mail: kontakt@stadtbau.de · Mehr Infos im Web:www.stadtbau.de

Der Technische Ausschuss empfahl in seiner Sitzung am 1. Dezember dem Gemeinderat, die Änderungssatzung der Betriebssatzung der Technischen Betriebe Offenburg (TBO) zu beschließen. Die letzte größere Überarbeitung gab es im Jahr 2014, sodass nunmehr eine umfangreichere Änderung der Betriebssatzung erforderlich wurde. Dazu wurden von der Betriebsleitung der TBO als auch der Stadt Offenburg Vorschläge

und Anregungen gesammelt, die der praktischen Arbeit mit den Vorschriften entstammen. Diese Punktesammlung wurde zu einem Vorschlag für eine Änderungssatzung zusammengefasst. Des Weiteren wurden redaktionelle sowie sprachliche Ungenauigkeiten und Schreibfehler korrigiert. Darüber hinaus wurde die Benennung der TBO in der Betriebssatzung in „Technische Betriebe Offenburg“ vereinheitlicht.


11.12.2021 9

Verzauberung im Vorübergehen Mikroprojekt im Sanierungsgebiet bringt psychisch erkrankte Menschen, Jugendliche und Künstler zusammen Eine Idee und viele Akteure fanden im Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof zusammen. Eine zuvor weiße Mauer entlang des Grundstückes Okenstraße/ Pfählerpark der Familie Morstadt strahlt nun in bunten Farben und Motiven. Psychisch erkrankte Menschen haben zusammen mit Pfadfindern des Stammes Martin Bucer der evangelischen Stadtkirchengemeinde das Kunstprojekt umgesetzt. Stadträtin Angi Morstadt (Freie Wähler) hatte den Vorschlag gemacht, die Mauer freizugeben. Schnell waren die Fäden geknüpft und mit der Gesellschaft zur Förderung psychisch Kranker mbH ein Träger für das Mikroprojekt gefunden. Bezuschusst wurde es durch die Mikroprojektförderung der Stadt Offenburg im Rahmen des Sanierungsgebietes Schlachthof-Bahnhof. Im Vordergrund des Projektes stand der Inklusionsgedanke. Nämlich psychisch erkrankte Menschen in Kontakt zu bringen mit Jugendlichen und Künstlern. Yvonne Matthes, freischaffende Künstlerin aus Zell-Weierbach, konnte als Gruppenleiterin ihre Pfadis im Alter von elf bis 18 Jahren zum Mitmachen motivieren. Der Offenburger Künstler Klaus Wörner hat die Malaktion moderiert. Und bei Christine Gloning von der Reha Offenburg liefen die Fäden zusammen. Beworben wurde das Projekt durch die städtische Jugendarbeit. Ganz zu Beginn hatte Quartiersmanagerin Gianna Braun mit Unterstützung des Fachbereichs Kultur die Offenburger Künstler über ihre Ateliers an-

Eine Auswahl der Akteure. Der Inklusionsgedanke stand im Vordergrund.

geschrieben. Das Motto „Gemeinsam sind wir stark“ war schnell gefunden und weist am Anfang der Mauer den Weg. Die Gruppe traf sich im April erstmals im Atelier der Gesellschaft zur Förderung psychisch Kranker mbH. Nach und nach konnte jeder für sich seine Motive festlegen und auf Papier skizzieren. Wie ein Puzzle fügen sich jetzt die Bilder aneinander und bilden ein wunderschönes Ganzes, das nicht nur von Bewohnern sondern auch von Vorübergehenden Lob erhält. „Pfähler Park Galerie“ brachte es Stadträtin Angi Morstadt bei der Vernissage auf den Punkt. Früher nur Durchgangsstraße, „jetzt bleiben die Leute sogar stehen“, berichtet ein Anwohner. Auch Künstler Klaus Wörner zeigt sich begeistert „wie spannend es war zu sehen, mit welcher Dynamik die

unterschiedlichen Gruppen ihre Werke umgesetzt haben.“ Ihm oblag es beim ersten Termin vor Ort, die Claims abzustecken, in denen jeder sein Motiv anlegen konnte. Von der Reha waren sechs Personen beteiligt. Von den Pfadfindern waren rund 15 Kinder und Jugendliche am Werk. „Da war richtig Schwung in der Bude“, freuen sich die Künstler. Zuletzt wurde sogar bei nur vier Grad gearbeitet, manchmal abends noch mit dem Licht der Handys! Verwendet worden sind Fassadenfarben, also spezielle wetterfeste Farben. Und es gab nur die Grundfarben. Jeder der Akteure konnte also seine Farbwünsche selbst mischen. Kein leichtes Unterfangen, wie Teilnehmer Manfred berichtet. Auch gehört „ Mut dazu, mehr zu wagen“, sagt Peter, der ein wunderbares Landschaftsmotiv gezau-

Foto: suwa

bert hat. Denn es sei etwas anderes, auf einer Wand zu malen als auf Leinwand. Auch Yvonne Matthes lobt das Mikroprojekt. Es kam im richtigen Moment, um mit den Pfadfindern aktiv etwas zu gestalten. Ein Spruch auf der Wand bringt die Aktion auf den Punkt: „Das Ganze ist mehr als diese Summe seiner Teile.“ Denn sie hat Menschen zusammengeführt.

Anträge für zweite Runde Im kommenden Jahr geht die Mikroprojektförderung in die zweite Runde. Anträge können fortlaufend bei der Quartiersmanagerin Gianna Braun unter E-Mail gianna.braun@offenburg. de oder direkt in der Info-Tanke am Freiburger Platz eingereicht werden. Weitere Infos unter Telefon 07 81/82-25 62.

Anträge zur Entfernung von unerwünschten Graffiti bis Ende 2022 stellen Der Gemeinderat hat für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 25 000 Euro für die Beseitigung von Graffiti an privaten Gebäuden in den Haushalt eingestellt. Die Förderung wird als Zuschuss in Form einer Übernahme von 50 Prozent der Beseitigungskosten gewährt. Hierzu stehen

noch bis Ende 2021 Mittel zur Verfügung. Zum Ablauf: Betroffene können einen Antrag beim Fachbereich Bürgerservice stellen. Diesem Antrag fügen sie entweder direkt einen Kostenvoranschlag eines eingetragenen Malerfachbetriebs bei oder nutzen den Rundum-Service der Malerinnung, bei

dem die Stadt den Antrag an die Malerinnung weiterleitet. Ein Mitgliedsbetrieb der Innung setzt sich anschließend mit den Geschädigten direkt in Verbindung. Nach Prüfung des Antrags und der darauf folgenden Freigabe durch die Stadtverwaltung kann der Malerfachbetrieb mit den Beseitigungs-

maßnahmen beginnen. Sind die Arbeiten abgeschlossen und die Rechnung vorgelegt worden, erstattet die Stadt unkompliziert und rasch 50 Prozent der Beseitigungskosten an die Geschädigten. Das Antragsformular sowie weitere Infos sind unter www.offenburg.de/graffiti zu finden.


10 11.12.2021

Eine Geste des Dankes Briefe an die Helfer*innen der Offenburger Impfzentren von Stadt und Kreis/Gutscheine fürs Freizeitbad Stegermatt Als Geste des Dankes haben Oberbürgermeister Marco Steffens und Landrat Frank Scherer dieser Tage einen Brief an die Helferinnen und Helfer der Impfzentren in Offenburg geschickt. Zum Ende des Jahres 2020 wurden die Stadt Offenburg, das Landratsamt Ortenaukreis und die Messe Offenburg-Ortenau vor eine außergewöhnliche Herausforderung gestellt. Innerhalb weniger Wochen sollte ein Zentrales Impfzentrum (ZIZ) mit großem Einzugsgebiet aus dem Boden gestampft werden, daneben sollte mit nur kurzem zeitlichen Versatz ein Kreisimpfzentrum (KIZ) entstehen – eine Mammutaufgabe für Ärzteschaft, Hilfsorganisationen, Administration, Verwaltung und Messeleitung. Jedem der rund 1300 versendeten Briefe liegt ein Eintrittsgutschein für das Freizeitbad Steger-

Sagen Danke. OB Marco Steffens, Badchef Tim-Niklas Hockenjos und Diana Kohlmann vom Landratsamt.

matt bei. Die Gutscheine wurden vom Bad gestiftet. Geschäftsführer Tim-Niklas Hockenjos: „Es ist bemerkenswert, wie viele Menschen sich engagieren. Dies möchten wir

mit unserem Beitrag unterstreichen. Wir wünschen allen beim Besuch des Freizeitbads viel Freude.“ Nach der Schließung Anfang

Foto: Stadt

Oktober werden momentan wieder Impfzentren im Landkreis aktiviert, darunter in Offenburg. Auch hier werden wieder viele Helfer*innen benötigt. KURZ NOTIERT

Blutspendetermin

Am Dienstag, 21. Dezember, kann zwischen 14.30 und 19.30 Uhr in der Abtsberghalle in Zell-Weierbach Blut gespendet werden. Im Vorfeld muss unter terminreservierung.blutspende.de ein Termin reserviert werden. Es gilt die 3GRegel. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Als Dankeschön gibt es eine Mütze im DRK-Design. Weitere Infos unter www.blutspende.de/corona.

„NACHHALTIGKEIT IST UNSER NNT GEMEINSAMES WERK. ZUKUNFT BEGIN VOR ORT. MIT ENERGIE VON HIER.“

Berufsberatung

Erfahre mehr auf e-werk-mittelbaden.de

Eine französische Berufsberaterin aus Straßburg informiert am Donnerstag, 16. Dezember, im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit, Weingartenstraße 3, von 10 bis 16 Uhr über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in Frankreich. Es gilt die 2G-Regel. Termine können per E-Mail: offenburg.biz@arbeitsagentur.de vereinbart werden. Es wird darum gebeten, eine Telefonnummer anzugeben. Gute Französischkenntnisse sollten vorhanden sein.


11.12.2021 11 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung Bei der Stadt Offenburg, die ferner für vier Gemeinden die Aufgabe eines Gemeindeverwaltungsverbandes zu erfüllen hat, ist zum 01.07.2022 infolge Ablauf der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers die Stelle des/der Technischen Beigeordneten (m/w/d) – Bürgermeister/in – Beamter/ Beamtin auf Zeit – Dezernent/in neu zu besetzen. Bewerber/innen sollten grundlegende fachliche Kenntnisse im Baubereich besitzen. Das Dezernat umfasst derzeit folgende Fachbereiche: • Stadtplanung und Baurecht • Bauservice • Hochbau, Grünflächen und Umweltschutz • Tiefbau und Verkehr • Sowie zwei Eigenbetriebe Änderungen der Dezernatsverteilung und der Fachbereichsgliederung bleiben vorbehalten. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen des Landeskommunalbesoldungsgesetzes.

• fundierte EDV-Kenntnisse (MS-Office-Produkte, Internet etc.) • ein hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit • eine selbstständige, strukturierte, eigenverantwortliche und teamorientierte Arbeitsweise Wir bieten Ihnen: • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine zunächst bis zum 30.04.2023 befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 7 • eine Funktionszulage nach erfolgreicher Einarbeitung in Höhe von monatlich 150 € (bei Vollzeit) • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stadt Offenburg hat derzeit zwei Beigeordnete. Die Wahl der/des ersten Beigeordneten erfolgt nach der Wahl der beiden Beigeordneten im März 2022.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 07.01.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote.

Die Stadt Offenburg sucht eine dynamische verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die über mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung oder einer gleichartigen öffentlichen Verwaltung verfügt.

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung Ihren gewünschten Beschäftigungsumfang und -beginn an.

Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Frauen. Der jetzige Stelleninhaber beabsichtigt, sich erneut zu bewerben.

Weitere Informationen erhalten Sie von Abteilungsleiter Boris Klatt unter Telefon 07 81 82-22 20. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.02.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Oberbürgermeister Marco Steffens unter 07 81 82-22 12. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung Bei der Stadt Offenburg, die ferner für vier Gemeinden die Aufgabe eines Gemeindeverwaltungsverbandes zu erfüllen hat, ist zum 01.07.2022 infolge Ablauf der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers die Stelle des/der Beigeordnete/r für Finanzen, Schule, Sport, Soziales und Kultur (m/w/d) – Bürgermeister/in – Beamter/ Beamtin auf Zeit – Dezernent/in

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Bürgerservice zum nächstmöglichen Zeitpunkt teil- bis vollzeitbeschäftigte (19,5 bis 39 Std./Woche) Verwaltungsmitarbeiter/innen (m/w/d) im Team Bürgerbüro Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Erledigung aller Aufgaben im Pass- und Meldewesen • Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf soziale Leistungen (z. B. Familienpass) • Beratung zu Sehenswürdigkeiten, Veranstaltungen, Unterbringungsmöglichkeiten und allgemeinen Fragen zu Offenburg und Umgebung • Beratung zu und Verkauf von Kulturkarten • Verkauf von Fahrkarten im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs • Mitarbeit in einem sogenannten Mentorenbereich, d. h. Aneignung vertieften Wissens und Multiplikatorenfunktion für das Team des Bürgerbüros Die Stellen erfordern einen bedarfsorientierten Einsatz an wechselnden Arbeitsplätzen und im Rahmen eines wechselnden Dienstplans, orientiert an den Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder eine vergleichbare abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, idealerweise mit Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung • eine gute Kunden- und Dienstleistungsorientierung • idealerweise Fremdsprachenkenntnisse

neu zu besetzen. Das Dezernat umfasst derzeit folgende Fachbereiche: • Finanzen • Kultur • Familien, Schulen und Soziales • Bürgerservice (u. a. Bürgerbüro, Standesamt und Ausländerbüro) Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Die Stadt Offenburg hat derzeit zwei Beigeordnete. Die Wahl der/des ersten Beigeordneten erfolgt nach der Wahl der beiden Beigeordneten im März 2022. Die Stadt Offenburg sucht eine dynamische verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die über mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung oder einer gleichartigen öffentlichen Verwaltung verfügt. Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Frauen. Der jetzige Stelleninhaber beabsichtigt, sich erneut zu bewerben. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.02.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Oberbürgermeister Marco Steffens unter 07 81 82-22 12. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de


E E 25136

Veranstaltungen

OFFENBURG

11. Dezember 2021 bis 16. Januar 2022

Überblick

Ohne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

SAMSTAG, 11.12. ➜ Konzert: Dinis Schemann, 20 Uhr, Oberrheinhalle ➜ Konzert: Thomas Blug‘s Rockanarchie, 20 Uhr, Reithalle (ursprünglicher Termin: 15.01.2021; bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit) SONNTAG, 12.12. ➜ R Führung zur aktuellen Ausstellung: Gurs 1940, 11 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. MITTWOCH, 15.12. ➜ Kurs für Kinder – Kunst im Blick: Garff, 15 Uhr, Städtische Galerie; Anmeldung unter Telefon 0781/822040 oder per E-Mail an galerie@offenburg.de erforderlich. ➜ Heinrich Del Core Comedy Club, 20 Uhr, Reithalle (ursprünglicher Termin: 15.12.2020; bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit.) FREITAG, 17.12. ➜ Ein Schauspiel von Henning Mankell: Theater 95 – Antilopen, 20 Uhr, Reithalle SAMSTAG, 18.12. ➜ The Essence of Irish & Scottish Christmas: The Outside Track, 20 Uhr, Reithalle

WICHTIGE HINWEISE

Liebe Leserinnen, liebe Leser, wegen der derzeit geltenden Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus können viele Veranstaltungen gar nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Wir geben hier einen Überblick über Veranstaltungen der kommenden beiden Wochen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Generell gelten die coronabedingten Hygiene- und Abstandsregelungen, die. 2G Plus-Regel sowie Maskenpflicht. Bitte bringen Sie einen geeigneten Mund- und Nasenschutz mit. Alle Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt aktueller Corona-Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich aktuell bei den Veranstaltern! Für den Besuch aller städtischen Kultureinrichtungen ist es inzwischen erforderlich, dass die Nachweise in digital auslesbarer Form, also mit QR-Code, vorgelegt werden. Dies kann mittels Mobiltelefon oder in Papierform geschehen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

SONNTAG, 19.12. ➜ Weihnachtliches Konzert des Kammerorchester Karl Rubi unter der Leitung von Konzertmeister Frank Schilli: Kammermusik im Advent, 11 + 17 Uhr, St. Andreas-Kirche ➜ R Führung in der stadtgeschichtlichen Dauerausstellung: Glas- & Emailleplakate aus Offenburg, 11 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. ➜ Vorweihnachtliches Kinderkonzert mit Unikat & Freunde, 15 – 16 Uhr, Reithalle ➜ Vorweihnachtliche Show mit Unikat & Freunde, 19 Uhr, Reithalle

SONNTAG, 26.12.

MITTWOCH, 22.12.

DONNERSTAG, 30.12.

➜ R Kurs für Kinder von 6 bis 9 Jahren: Apfel, Nuss und Mandelkern, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg. de erforderlich. ➜ piano.vocal: Winterzauber, 20 Uhr, Reithalle

➜ R Kurs für Kinder von 7 bis 12 Jahren: Glasmalerei, 15 – 17 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich.

DONNERSTAG, 23.12. ➜ Figurentheater nach der Erzählung von Selma Lagerlöf für Kinder ab 6 Jahren: Heilige Nacht, 16 – 17 Uhr, Reithalle

➜ Peter Oehler und Freunde, 18 Uhr, Reithalle, Moltkestraße 31 MITTWOCH, 29.12. ➜ R Kurs für Kinder von 6 bis 10 Jahren: SteinReich, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. ➜ Führung zur Ausstellung: Garff, 15 Uhr, Städtische Galerie, Amand-Goegg-Straße 2; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 20 40 oder per E-Mail an galerie@offenburg.de erforderlich.

DIENSTAG, 04.01. ➜ R Führung zur Provenienzforschung im Museum: Wie die Dinge ins Museum kamen, 13.30 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@ offenburg.de erforderlich.

➜ R Kurs für Kinder von 6 bis 9 Jahren: Auf Tour im Museum, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. MITTWOCH, 05.01. ➜ R Kurs für Kinder von 7 bis 12 Jahren: Glasmalerei, 15 – 17 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. SAMSTAG, 08.01. ➜ Der JahresROCKblick von Volkmar Staub und dem Badischen Sympathieorchester, 20 Uhr, Reithalle SONNTAG, 09.01. ➜ R Familienführung für Kinder ab 7 Jahren mit Erwachsenen: Glasmalerei, 15 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. MITTWOCH, 12.01. ➜ R Kurs für Kinder von 7 bis 11 Jahren: Auf Wolke 7. Der römische Götterhimmel, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 0781/822577 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. DONNERSTAG, 13.01. ➜ Kuratorinnenführung: Garff, 18.30 Uhr, Städtische Galerie; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 20 40 oder per E-Mail an galerie@offenburg.de erforderlich. ➜ Comedy: Patrizia Moresco – #LACH_MICH, 20 Uhr, Reithalle SONNTAG, 16.01. ➜ R Führung zur aktuellen Ausstellung: Gurs 1940, 11 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich.

STICHWORT Für die nächste Ausgabe des Veranstaltungskalenders am 15. Januar 2022 (Zeitraum: 15. Januar 2022 – 30. Januar 2022) benötigen wir Ihre Terminmeldungen bis spätestens Freitag, 7. Januar 2022. Redaktion OFFENBLATT Telefon 0781/82 23 33, Fax 0781/82 75 82 E-Mail: marie-christine.gabriel@ offenburg.de Foto Historisches Rathaus: Stadt Offenburg Foto Ausstellung Stadtgeschichte: Axel Bleyer


Überblick

Ohne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

KUNST Ab 12. Dezember 2021 Städtische Galerie Amand-Goegg-Straße 2

Garff

Öffnungszeiten: Mittwoch – Freitag:14 – 18 Uhr, Samstag/Sonntag: 11 – 17 Uhr Weitere Informationen: www.galerie-offenburg.de Bis 30. Januar 2022 Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10

Gurs 1940 Die Deportation und Ermordung von südwestdeutschen Jüdinnen und Juden Dauerausstellungen Museum im Ritterhaus

Offenburg in der Welt. Eine Stadt zwischen 800 und 1800.

Verdammt lang her! Archäologie in der Ortenau

Ein Fenster zur Welt. Die kolonialzeitliche Sammlung

Reise in die Erdgeschichte Wald-Land-Fluss

Zwischen Revolution und Wirtschaftswunder. Offenburg 1848-1970

Öffnungszeiten: Dienstag – Sonntag:10 – 17 Uhr, 1. Donnerstag im Monat: langer Donnerstag: 10 – 22 Uhr Weitere Informationen: www.museum-offenburg.de

MELODIEN

Rathaus-Glockenspiel Das Repertoire des Glockenspiels auf dem Rathausdach umfasst 140 Melodien. Im monatlichen Wechsel erklingen verschiedene traditionelle und volkstümliche Stücke. In der Vorweihnachtszeit sind täglich wechselnde Melodien zu hören. Im Dezember erklingen folgende Weisen: 11. Dezember 11.50 Uhr: Fröhliche Weihnacht überall 17.50 Uhr: Der Christbaum ist der schönste Baum 12. Dezember 11.50 Uhr: Es ist für uns eine Zeit angekommen 17.50 Uhr: Freu dich Erd- und Sternenzelt

13. Dezember 11.50 Uhr: Liebe Nachtigall, wach auf 17.50 Uhr: Schneeflöckchen, Weißröckchen 14. Dezember 11.50 Uhr: Als ich bei meinen Schafen wacht 17.50 Uhr: Ubi sunt gaudia 15. Dezember 11.50 Uhr: Inmitten der Nacht, als Hirten 17.50 Uhr: Dona nobis pacem 16. Dezember 11.50 Uhr Weihnacht, wie bist du schön 17.50 Uhr Der Christbaum ist der schönste Baum 17. Dezember 11.50 Uhr Den die Hirten lobten sehr 17.50 Uhr Wenn Weihnachten ist...

18. Dezember 11.50 Uhr Stern über Bethlehem 17.50 Uhr Vom Himmel hoch ihr Englein ... 19. Dezember 11.50 Uhr Vom Himmel hoch, da komm‘ ich her 17.50 Uhr Wir bringen Frieden für alle 20. Dezember 11.50 Uhr Maria durch ein Dornwald ging 17.50 Uhr Als ich bei meinen Schafen wacht 21. Dezember 11.50 Uhr Ihr Kinderlein kommet 17.50 Uhr Kommet Ihr Hirten 22. Dezember 11.50 Uhr Süßer die Glocken nie klingen 17.50 Uhr Leise rieselt der Schnee 23. Dezember 11.50 Uhr Morgen, Kinder, wird‘s was geben 17.50 Uhr Kling‘, Glöckchen ... 24. Dezember 11.50 Uhr Alle Jahre wieder 17.50 Uhr Stille Nacht 25. Dezember 11.50 Uhr Oh du fröhliche 17.50 Uhr Ich steh an deiner Krippe hier 26. Dezember 11.50 Uhr Am Weihnachtsbaum, die Lichter... 17.50 Uhr Oh Tannenbaum 27. Dezember 11.50 Uhr Der Heiland ist geboren 17.50 Uhr Was soll das bedeuten

28. Dezember 11.50 Uhr Jingle Bells 17.50 Uhr Herbei oh Ihr Gläubigen 29. Dezember 11.50 Uhr Josef, lieber Josef mein 17.50 Uhr Freu‘ dich Erd- und Himmelszelt 30. Dezember 11.50 Uhr Hört der Engel helle Lieder 17.50 Uhr Freut euch Ihr Christen alle 31. Dezember 11.50 Uhr Das alte Jahr vergangen ist 17.50 Uhr Nun lasst uns gehen und treten

Im Januar erklingen diese Melodien: täglich, 11.50 Uhr Hört, ihr Herrn, und lasst euch sagen Das Lieben bringt große Freud‘ täglich, 17.50 Uhr Und in dem Schneegebirge Guter Mond, du gehst so stille samstags, 9.50 Uhr Wem Gott will rechte Gunst erweisen Im Frühtau zu Berge

Weitere Informationen zum Glockenspiel und der Historie und eine Übersicht aller Lieder im Jahreslauf gibt es unter www.offenburg.de/glockenspiel


14 11.12.2021 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen I. Umlegungsbeschluss für das Gebiet „Spitalbühnd“ auf Gemarkung Waltersweier. Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat am 4.10.2021 gemäß §47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) im Bereich Nördlich der Freihofstraße, Westlich der bestehenden Bebauung „Weierstraße 4-20“, Südlich des Flurstücks 541, Östlich der Gewanne „Im Sandbühl“ und „Vordere Bühnd“ die Durchführung einer Umlegung beschlossen. In das Verfahren sind folgende Flurstücke der Gemarkung Waltersweier einbezogen: 118

Teilfläche von ca. 3208 m²

118/1

559/2 560

119

Teilfläche von ca. 2705 m²

561/1 Teilfläche von ca. 2386 m²

120/1

561/2

120/2

561/3 Teilfläche von ca. 2223 m²

120/3

562

120/4 120/5

Teilfläche von ca. 1 m² Teilfläche von ca. 1264 m²

563 Teilfläche von ca. 1645 m² 564/2 Teilfläche von ca. 95 m²

120/6

565

Teilfläche von ca. 87 m²

120/7

566/1 Teilfläche von ca. 350 m²

120/8

566/2 Teilfläche von ca. 382 m²

121

567

Teilfläche von ca. 390 m²

Teilfläche von ca. 321 m² Teilfläche von ca. 649 m²

568 569

Teilfläche von ca. 408 m² Teilfläche von ca. 448 m²

547

Teilfläche von ca. 883 m²

570

Teilfläche von ca. 470 m²

548

Teilfläche von ca. 801 m²

571

Teilfläche von ca. 540 m²

545 546

549

Teilfläche von ca. 865 m²

572/1 Teilfläche von ca. 497 m²

550

Teilfläche von ca. 861 m²

572/1 Teilfläche von ca. 527 m²

551

Teilfläche von ca. 943 m²

573/1 Teilfläche von ca. 635 m²

552 Teilfläche von ca. 1199 m² 554/1 Teilfläche von ca. 2107 m²

573/2 Teilfläche von ca. 641 m² 574 Teilfläche von ca. 711 m²

555

Teilfläche von ca. 1620 m²

574/1 Teilfläche von ca. 699 m²

556

Teilfläche von ca. 1157 m²

575/1 Teilfläche von ca. 686 m²

557

Teilfläche von ca. 883 m²

575/2 Teilfläche von ca. 670 m²

559

Teilfläche von ca. 906 m²

576

Teilfläche von ca. 597 m²

Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Spitalbühnd“. Das Umlegungsgebiet liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Spitalbühnd“. Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke erschlossen und neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die Bebauung oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

II. Durchführung Die Durchführung der Umlegung obliegt gemäß §3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs (BauGB-DVO) vom 2. März 1998 (GBl. S 185), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114) in Verbindung mit dem Anordnungsbeschluss des Gemeinderates vom 4.10.2021 dem Umlegungsausschuss „Spitalbühnd“.

III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastendem Recht, eines Anspruches mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen

Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstückes berechtigt oder den Verpflichtenden in der Benutzung des Grundstückes beschränkt, werden aufgefordert, innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an, ihre Rechte beim Umlegungsausschuss „Spitalbühnd“ der Stadt Offenburg anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer vom Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt. Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

IV. Verfügungs- und Veränderungssperren sowie Vorkaufsrecht der Gemeinde Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes dürfen nach § 51 BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle 1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstückes oder Grundstücksteiles eingeräumt wird oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden; 2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden; 3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Ein bei der Gemeinde eingereichtes Baugesuch gilt gleichzeitig als Antrag auf Genehmigung durch den Umlegungsausschuss. Nach § 24 Abs.1 Nr.2 BauGB steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

V. Vorarbeiten auf Grundstücken Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs.1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Verfahren zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen.

VI. Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses Der Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.

VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Umlegungsbeschluss kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Stadt Offenburg eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Umlegungsbeschluss angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwaltes bedienen muss (§ 222 Abs.3 BauGB).


11.12.2021 15 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses

im Technischen Rathaus der Stadt Offenburg, Wilhelmstraße 12, erstes Obergeschoss, Zimmer 1.13, öffentlich aus und können während der üblichen Dienststunden dort eingesehen werden.

Für die Grundstücke des Umlegungsgebietes wurden eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 BauGB gefertigt. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis liegen in der Zeit

Bürgermeister Oliver Martini Vorsitzender des Umlegungsausschusses „Spitalbühnd“

vom 20.12.2021 bis 20.1.2022

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16 11.12.2021 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum 01.04.2022 in Vollzeit (39 Std./Woche) eine/n Abteilungsleiter/in (m/w/d) Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung Die Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung umfasst die Arbeitsbereiche Jugendbeteiligung, Sicherstellung passgenauer Angebote für Seniorinnen und Senioren, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in allen Altersgruppen, Angebote des Mehrgenerationenhauses sowie Beratung im Pflegestützpunkt und zu Freiwilligendiensten. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Führen und Leiten der Mitarbeitenden • Schaffen und Erhalten optimaler Strukturen und Rahmenbedingungen für die Arbeitsbereiche der Abteilung • Sicherstellen der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Prozess „Älter werden in Offenburg“ • Gewährleisten passgenauer Angebote für Seniorinnen und Senioren Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • erziehungswissenschaftlicher oder (sozial-)pädagogischer Hochschulabschluss • nachgewiesene mehrjährige Leitungserfahrung • betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation • Berufserfahrung in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren • idealerweise systemische Zusatzqualifikation Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S 18 • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 06.01.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Informationen erhalten Sie von der Fachbereichsleiterin Martina Köllner unter Telefon 07 81 82- 24 63 . Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Einladung* Die nächste Sitzung des Schul- und Sportausschusses der Stadt Offenburg findet am Montag, 13.12.2021, um 18 Uhr im Konferenzraum 1+2 der Messe Offenburg, Schutterwälder Straße 3, statt. Tagesordnung: 1. Sachstand zu den Maßnahmen der Stadtverwaltung im Kontext der Corona-Pandemie 2. Sachstandsbericht Digitalisierung an Schulen 3. Ganztagsbetreuung in der Grundschule - Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 – Vorschlag zum weiteren Vorgehen 4. Sportentwicklungsplanung für die Stadt Offenburg – Prozessvorschlag und Projektstruktur 5. „Gut Schwimmen“ – 2. Sachstandsbericht 6. Anpassung der Sportförderrichtlinien sowie der Hallenentgeltrichtlinien im Rahmen IKO 2020

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg mit den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (Baugesetzbuch) Genehmigung und Wirksamkeit des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Baugesetzbuch) Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Offenburg mit den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald hat am 22.1.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern. Anlass für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ist der erforderliche Neubau eines Klinikums. Der geänderte Flächennutzungsplan wurde dem Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung vorgelegt und am 30.6.2021, AZ. 21-2511.1-5 genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter: https://www.offenburg.de/FNP aufgerufen werden. Außerdem können diese im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist es derzeit auf Grund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Telefon: 07 81- 82 30 00 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 8 – 17 Uhr, Freitag 8 – 13 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mund- und Nasenbedeckung vorgeschrieben ist. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 4 Abs.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hingewiesen. Offenburg, den 30.11.2021 Marco Steffens Oberbürgermeister

* Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen im Sinne der CoronaVO in Verbindung mit der jeweils zum Sitzungszeitpunkt gültigen Stufe.


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Bauen & Wohnen Hier bekommen Sie Tipps und Infos von Experten rund ums Bauen. Von „A“ wie Außenanlage bis „Z“ wie Zimmerei. Fotos: Fotolia (3)/3darcastudio/KB3/Erwin Wodicka

Was im Fußboden verborgen liegt Bei der Fußbodensanierung lohnt es sich, auf Bau- und Werkstoffe zu achten, die besonders emissionsarm sind Über 90 Prozent ihrer Zeit verbringen Nordeuropäer in geschlossenen Räumen – das sind mehr als 21 Stunden am Tag. Kein Wunder also, dass die Qualität der Raumluft eine wichtige Rolle spielt. Was viele nicht wissen: Die Luft in Wohnräumen ist mitunter bis zu fünfmal höher mit Schadstoffen belastet als die Außenluft. Dazu tragen die Bewohner selbst bei, indem sie kochen, putzen, atmen. Aber auch die verarbeiteten Werkstoffe belasten die Raumluft – oder eben nicht. Dabei lohnt sich auch ein Blick nach unten, auf den Boden. Durch seine große Fläche hat der Fußboden nämlich erheblichen Einfluss auf die Raumluft. Ein genauer Blick auf alle Baustoffe eines Bodensystems ist daher ratsam. Für ein gesundes Wohnumfeld ist es wichtig, bei Bauprodukten wie Klebstoffen oder Dämmsystemen auf die Inhaltsstoffe zu achten.

Baustoffe sollten unabhängig geprüft sein.

Da selbst Fachleute sich nicht mit allen chemischen Zusammensetzungen der Baumaterialien auskennen können, wurden Zertifizierungssysteme entwickelt, die es den Beteiligten erleichtern, die passenden Produkte zu finden. Wenn es um den Fußbodenaufbau geht, ist das Emicode-Zertifikat ein guter Wegweiser für Planer, Verarbeiter und Eigenheimbesitzer. Das unabhängige Qualitätssie-

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gel vergleicht weltweit Verlegewerkstoffe und dazu gehörende Bauprodukte nach ihrem Emis-

sionsverhalten. Das Zertifikat erhalten nur Baustoffe, die emissionsarm sind, strenge Grenzwerte einhalten und die unabhängig kontrolliert werden. Das gilt für Zementestriche und Spachtelmassen ebenso wie für Parkettklebestoffe oder Fugenmörtel. Je emissionsärmer diese sind, desto weniger gesundheitsbelastende flüchtige Stoffe werden während der Verarbeitung und der Raumnutzung ausgestoßen. Ist ein Produkt zertifiziert, findet sich der Emicode sichtbar auf dem Gebinde, sowie in den Technischen Merkblättern. Weitere Infos unter www.emicode.de. (txn)

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Alte Möbel in Eyecatcher verwandeln Statt die abgenutzte oder altmodische Einrichtung auszutauschen, reicht oft schon etwas Farbe und Kreativität Stil und Atmosphäre, Individualität und ein dezenter RetroCharme – der Trend zu minimalistisch gestalteten Wohnräumen hält weiter an, wird mittlerweile aber gern aufgelockert. Dafür kommen aufgearbeitete Möbel wie alte Kommoden, Stühle oder kleine Tische zum Einsatz. Auch Accessoires wie auffallend bemalte Blumentöpfe eignen sich hervorragend, um bewusste Highlights für die Wohnraumgestaltung zu schaffen. Das ist meist viel leichter, als vermutet. Denn mittlerweile kann für professionelle Ergebnisse auf den Pinsel verzichtet werden. Hochwertige Kreidefarben, die sich für die Umgestaltung optimal eignen, gibt es als Sprays, die es auch dem Laien sehr leicht machen, einwandfreie farbige Oberflächen zu erzielen. Der Farbauftrag funktioniert damit selbst bei schwierigen Untergründen wie dem aktuell beliebten Wiener Geflecht oder anderen Rattan- oder Korb-Flechtgeweben. So fällt es auch Einsteigern leicht, kreative Ideen in die Tat umzusetzen. Dafür bieten unterschiedliche Hersteller eine ganze Reihe wohngemütlicher Farbtöne. Besonders

Abklebeband und Farbe – mehr ist nicht nötig, um einen alten Blumenhocker neu in Szene zu setzen.

beliebt sind Kreidefarben Sprays in den aktuellen Trendfarben Kupfer, Bronze sowie Grau. Die Klassiker Schwarz und Weiß sind natürlich auch immer universell einsetzbar. Für mehr Komfort beziehungsweise Flexibilität in der Anwendung empfiehlt es sich zudem, bei der Produktauswahl einen Blick auf den Sprühkopf zu werfen. Manche Marken verfügen nämlich über zwei Sprühköpfe, sodass sowohl mit einem breiten als auch mit einem runden Sprühstrahl gearbeitet werden kann. Auf das Ergebnis eines fertigen Projekts braucht niemand lange zu warten: Nach einer Stunde sollte die Farbe komplett durchgetrocknet sein. (txn)

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Bollwerk gegen drückendes Wasser im Erdreich Sorgt drückendes Wasser aus dem nierungsnetzwerk Getifix. „Dringt umliegenden Erdreich für feuchte das Wasser aufgrund einer manKellerwände, sollten professionel- gelhaften oder nicht vorhandenen le Sanierungsverfahren zum Ein- Kellerabdichtung in das Bauwerk satz kommen. Denn eine unzurei- ein, wird die Kellerwand feucht. chende vertikale Abdichtung lässt Schimmel und weitere Schäden Wasser in die Kellerwände ein- drohen dann. Eine nachträgliche dringen – die Wand durchfeuchtet Abdichtung des Mauerwerks ist und Schimmelbildung droht. Eine daher eine recht häufige SanieVertikalsperre bildet ein Bollwerk rungsmaßnahme“, erklärt der Exgegen eindringendes Wasser und perte. sorgt somit nachhaltig für den ErSpätestens wenn aus den Kellerhalt von Gesundheit und Bausub- räumen zusätzlicher Wohn- oder stanz. Arbeitsraum werden soll, ist es Kellerwände werden unter an- Zeit, für eine professionelle Bauderem durch drückendes Wasser werksabdichtung zu sorgen und feucht: Wenn das Erdreich um ein die Feuchtigkeit endgültig auszuGebäude nicht durchlässig genug sperren. Da die Freilegung eines ist und Wasser aufgrund der Bo- Gebäudes meist kostenintensiv denbeschaffenheiten oder einer unzureichenden Drainage nicht Abdichtunsmethoden schnell genug abgeführt wird, staut es sich auf und übt seitlichen und in vielen Fällen weder gewollt Druck auf die Kellerwände aus. noch möglich ist, stellt die verti„Wir sprechen in solchen Fällen kale Innenabdichtung eine bevon drückendem Wasser“, erläu- währte Alternative zur klassischen tert Olaf Händeler aus Schutter- Außenabdichtung dar. Eine solche wald. Der Fachmann gehört mit Vertikalsperre kann nachträglich seinem Unternehmen Händeler vorgenommen werden und trotzt Abdichtungstechnik + Schimmel- dem seitlich einwirkenden Wasser. sanierung zum bundesweiten Sa- „Es gibt verschiedene Verfahren,

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Außenarbeiten im Erdreich sind arbeits- und kostenintensiv. Mit einer vertikalen Innenabdichtung kann man sie jedoch vermeiden. Foto: Getifix GmbH

die wir nutzen, um die Außenwand von innen vor dem Eindringen der umliegenden Feuchtigkeit zu schützen“, berichtet Olaf Händeler. Bei stark durchfeuchtetem Mauerwerk haben sich unter anderem Injektionsverfahren bewährt. Hierbei wird ein genau geplantes Raster aus versetzten Bohrlöchern angelegt, über welche anschließend viskoelastisches Hydro-Gel injiziert wird. Unterschieden werden hier die Schleierinjektion und die Flächeninjektion. Bei Schleierinjektionen sollte aufgrund des direkten Kontaktes von Gel und Baugrund zum Schutz der Umwelt zwingend ein zugelassenes Hydro-Gel eingesetzt werden. Bei fachmännischer Vorgehensweise kann das eindrückende Wasser zukünftig nicht mehr eindringen und der Keller bleibt lang-

fristig hochwertig nutzbar. „Welche Art der Abdichtung im Keller vorgenommen werden sollte, ist keine Frage der Präferenz, sondern abhängig von der exakten Ursache der Feuchtigkeit und Schimmelbildung“, legt Olaf Händeler dar. „Wer bei sich im Haushalt nasse Wände oder bereits

Auf Experten setzen Schimmelpilz entdeckt, sollte den Ursprung unbedingt durch einen Fachbetrieb identifizieren lassen. Wir stellen eine genaue Diagnose, empfehlen darauf basierend auch die geeignete Maßnahme und können einschätzen, was eine Vertikalsperre kosten wird.“ Weitere Informationen zu den Themen Abdichtungstechnik und Schimmelsanierung finden Sie unter www.getifix.de/haendeler


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20 11.12.2021 ANZEIGE

Wie man ein behagliches Raumklima schafft Ob man sich in einem Raum wohlfühlt, wird im Wesentlichen durch drei äußere Faktoren bestimmt: die Raumtemperatur, die Oberflächentemperatur der umgebenden Flächen und die Luftfeuchtigkeit. Spielen diese Komponenten optimal zusammen, entsteht Behaglichkeit. Dazu gibt es intelligente Baustoffe, die ein gesundes und angenehmes Wohnen unterstützen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Bedingungen, die ein angenehmes Raumklima verhindern. Nachfolgend haben wir die häufigsten „Stolpersteine“ dazu aufgelistet – und schließlich noch einen Produkt-Tipp, der für gutes Raumklima sorgt. Stolperstein 1: Wärmebrücken Verfügen Gebäude über eine unzureichende Dämmung, entweicht die Wärme unkontrolliert aus dem Inneren nach außen. Das strapaziert den Geldbeutel durch hohe Heizkosten. Vor allem aber kühlen die Wandinnenflächen aus. Solche baulichen Wärmebrücken entstehen beispielsweise an Gebäudeaußenecken. Hier kann besonders viel Wärme abfließen. Die Folge: Im Inneneckbereich entsteht die kälteste Stelle des

Joachim Hug

Foto: ISOTEC

Raums. Diese ist dann besonders anfällig für Schimmelpilzbefall. Einen weiteren baulichen Knackpunkt bilden ins Freie herausragende Betonteile wie etwa schlecht gedämmte Balkonplatten. Stolperstein 2: erhöhte Luftfeuchtigkeit im Innenraum Eine zweite Schwachstelle ist die erhöhte Luftfeuchtigkeit, die durch atmen, waschen, kochen, duschen oder schwitzen entsteht. „Durch die Atemluft des Menschen kommen 50 Gramm pro

Vorher und nachher: Feuchtigkeit und Schimmel haben nach der Sanierung keine Chance mehr.

Stunde und Person, durch Kochen rund 2.000 Gramm pro Tag und durch Baden und Duschen 1.000 Gramm pro Tag und Person zusammen“, erklärt Joachim Hug, Sanierungsfachmann von ISOTEC aus Hohberg, der sich in der Ortenau und dem Stadt-/Landkreis Baden-Baden/Rastatt auf die Sanierung von Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden spezialisiert hat. An kalten Wandflächen und insbesondere im Inneneckbereich kann es dann zur Bildung von Kondenswasser und nachfolgend auch zu Schimmelpilzbefall kommen.“ Stolperstein 3: falsches Lüften Die Spaltlüftung über gekippte Fenster ist die beliebteste, dabei aber die schlechteste Variante. Laut einer repräsentativen Umfrage von tsn Emnid, lüften über 30 Prozent der Befragten ihr Zuhause nur über gekippte Fenster – und damit falsch. Besser geeignet ist die sogenannte Stoßlüftung. Dabei wird das Fenster kurzzeitig geöffnet. Der Luftaustausch ist im gleichen Zeitraum 30-mal höher als bei der Spaltlüftung. Die optimale Variante stellt die Querlüftung – einfach auch Durchzug genannt – dar, die mehrmals am Tag zwei bis fünfmal durchgeführt werden sollte. Der Raumluftaustausch erfolgt dadurch schneller und der Energiebedarf für das Wiederaufheizen der Raumluft wird nochmals verringert.

Klimaplatten als intelligenter Problemlöser Eine clevere Lösung für die Schaffung eines gesunden Raumklimas bietet die Dämmung mit ISOTECKlimaplatten. Sie erhöhen die Temperatur der Wandoberfläche um zwei bis drei Grad. Das hört sich gering an, ist aber für die Vermeidung von Schimmelpilzbefall erheblich. Vor allem nehmen die Klimaplatten automatisch überschüssiges Kondenswasser auf – was z. B. durch kochen, duschen und atmen entsteht – und speichern es in ihren Poren. „In der Heizperiode gibt die Klimaplatte die gespeicherte Feuchtigkeit bei Bedarf wieder an die Raumluft ab“, unterstreicht Hug. Die ISOTECKlimaplatte ist somit ein intelligenter Baustoff, der einen perfekt klimaregulierenden Kreislauf erzeugt, Behaglichkeit schafft und

Foto: ISOTEC

dauerhaft vor Schimmelpilzbefall schützt. Steuertipp Sollte der Steuerbonus für Handwerkerleistungen, maximal 1.200 Euro, im laufenden Jahr noch nicht ausgeschöpft sein, besteht die Möglichkeit einer Anzahlung auf Leistungen, welche im darauffolgenden Jahr durchgeführt werden, um den „Sanierungsbonus“ für das laufende Jahr in der Steuererklärung geltend zu machen. Bei nicht Inanspruchnahme verfällt dieser ersatzlos. Weitere Informationen und Beratung zu Feuchteschäden und der fachgerechten Beseitigung von Schimmelpilzbefall erhalten Sie bei Ihrem ISOTEC-Fachbetrieb: Abdichtungstechnik Joachim Hug, Alte Landstraße 40, 77749 Hohberg. Telefon: 0 78 08 / 91463-0 oder E-Mail: hug@isotec.de/hug

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Immobilien Von Haus- und Wohnungskauf über Vermietungen bis zur Sanierung: Es lohnt sich immer, mit Profis zu sprechen! Offenblatt / 11.12.2021

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