Offenblatt 03/2022

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Stadt Offenburg ∙ Unser Amtsblatt

Nr. 3, 29. Januar 2022

www.offenburg.de Der Verkehrsausschuss begrüßt die Schaffung unterirdischer Fahrradabstellplätze. Die Stadt rechnet mit hohem Zuschuss.

Was ist eine Grundschulförderklasse und welche Kinder kommen für den Besuch dieser staatlichen Einrichtung in Frage?

Interview mit dem Geschäftsführer der Offenburger City Partner, Achim Kirsche, zur Situation des lokalen Einzelhandels.

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Zwingerpark in neuem Glanz Mit großer Sorgfalt laufen die Umgestaltungsarbeiten durch einen Saugbagger

Bürgermeister Oliver Martini hat Mitglieder des Planungsausschusses am Mittwoch vor der Sitzung zu einem Vor-Ort-Termin in den Zwingerpark gebeten, um eine gemeinsame Vorgehensweise festzulegen. Vorausgegangen waren Anträge von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und FDP zu Baumfällungen und Baufolgeabschätzung. Dabei geht es um die Umgestaltung von 47 Baumquartieren. Einen Einblick in die Arbeiten gaben Andreas Kollefrath, Fachbereichsleiter Hochbau/Grünflächen/Umweltschutz, Philip Denkinger, Abteilungsleiter Grünflächen und Umweltschutz, sowie Torsten Bär, TBO-Abteilungsleiter Baumschau, Natur- und Umweltschutz. Zufrieden zeigten sich alle mit der schonenden Vorgehensweise im Park.

Möblierung im Zwingerpark stand auf der Tagesordnung des jüngsten Planungsausschusses. Im Hintergrund des Bildes der gelbe Saugbagger. Foto: Walz

Sitzkomfort von 1400 Euro bei weniger Reparaturen als kostengünstiger erweise als die weniger hochwertige Holzbank aus dem Elsass. Das Modell sei auch in Form von Rundbänken, Tischen, Hockern und Loungemöbeln zu erweitern. Insgesamt sollen im ersten Bauabschnitt 24 Bänke fest installiert werden. Martin Ockenfuß (Grüne) freute sich, dass mit einer geraden Sitzflä-

che auch das Wickeln von Kleinkindern möglich sei. Ihm sei wichtig, dass es kein Tropenholz sei, erklärte Norbert Großklaus (Grüne). Gerhard Schröder (SPD) fand es schade, dass nur zwei Modelle zur Auswahl stehen, jedoch könne er mit dem Schweizer Modell gut leben. Mario Vogt (FWO) fragte, warum keine deutschen Firmen in Betracht gezogen wurden. Modelle deutscher Firmen passten leider nicht zu den Anforderungen des Zwingersparks, so Denkinger. Mit dem Start der Veranstaltungen der Heimattage Anfang Mai soll der Zwingerpark in neuem Glanz erstrahlen und zum Flanieren und Verweilen einladen.

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Seit November 2021 werden im gesperrten Zwingerpark die Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Grüngürtel-Neugestaltung ausgeführt. Baumfällungen, Pflegemaßnahmen am Uferrandstreifen und die Pflanzung von 47 Krimlinden entlang der drei Meter breiten Promenade stehen im ersten Bauabschnitt an. Philip Denkinger, Leiter der Abteilung Grünflächen und Umweltschutz, hat im Planungsausschuss am Mittwoch die ersten Möblierungsvorschläge präsentiert. Baubürgermeister Oliver Martini ist es wichtig, dass die Möblierungselemente mit besonderer Sorgfalt ausgesucht werden und die wurzelschonende Umgestaltung mit Hilfe eines Saugbaggers mit größter Vorsicht vonstatten gehe, wie er betonte. Philip Denkinger stellte zwei Banktypen vor: die klassische Parkbank mit gerader Sitzfläche, ein Schweizer Modell, und ein tiefer gelegtes Modell aus dem benachbarten Elsass. „Wir wollten einen einheitlichen Banktyp finden, der sich in jede Anlage harmonisch einfügt, sei es im Zwingerpark mit denkmalgeschützten Elementen, an der Gleispromenade oder im Rosengarten“, betonte er. Weiter waren der Sitzkomfort und eine langlebige Materialität für die Entscheidung ausschlaggebend. Altersgerechtes Sitzen sei bei einer geraden Sitzfläche mit Armund Rückenlehne optimal, so der Experte über den Favorit. Mit einer

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2 29.1.2022 Alles Gute zum Geburtstag

Hintergrund

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeister Marco Steffens folgenden Jubilaren: Rita Schneider (2. Februar) und Georg Czyzkowski (4. Februar) werden 90 Jahre alt. Auf 95 Lebensjahre können Hermine Tschiedel und Christa Venghaus (beide 3. Februar) zurückblicken. Herzlichen Glückwunsch!

Sonntags- und Nachtdienst der Apotheken 29.1. 30.1.

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Sitzungsplan 31.1. Gemeinderat 17 Uhr, Reithalle, Moltkestraße 31 Download unter ratsinfo.offenburg.de/buergerinfo/infobi.php Tagesordnung auf Seite 12.

Soll schöner werden. Das Trafohäuschen an der Zauberflötebrücke ist derzeit kein Hingucker. Das soll sich mit der Neugestaltung ändern. Foto: Stadt Offenburg

Gleispromenade am Start Während im Zwingerpark der Umbau aktuell bereits voranschreitet, steht der nächste Abschnitt im städtischen Projekt Grüngürtel schon in den Startlöchern: Der Bereich entlang des Bahngrabens zwischen Rée Carré und Grabenallee soll zur „Gleispromenade“ werden. Ein innenstadtnaher Ort für Spaziergänge im Grünen, Spielen mit Ausblick auf vorbeifahrende Züge und entspannte Treffen mit Freunden soll entstehen. Wie genau das aussehen soll? Dazu können sich alle Interessierten vom 2. bis 23. Februar auf dem städtischen Mitmach-Portal https://mitmachen.offenburg.de informieren. Bilder, Texte und Pläne geben Einblick in die aktuellen Ideen, Bürgerinnen und Bürger können ihre Anmerkungen dazu ganz einfach auf der Webseite einbringen. Neben dem digitalen Angebot

finden im Februar außerdem zwei Veranstaltungen vor Ort für Jugendliche und Familien mit Kindern statt: Am 4. Februar von 16 bis 19 Uhr erfahren Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren den aktuellen Planungsstand am Trafohäuschen. Dann heißt es, Fragen stellen, diskutieren und eigene Ideen einbringen, um einen eigenen Bereich für junge Menschen entstehen zu lassen. Und

mitmachen.offenburg.de auch für Getränke und Snacks ist gesorgt: Neben Popcorn wird es auch den „heißen Gürtel“ zum Aufwärmen geben. Am 18. Februar sind dann Familien mit Kindern eingeladen, sich zu dem künftigen Spielangebot in der Gleispromenade auszutauschen. Dabei sollen besonders die Kinder selbst ihre Ideen und Wünsche einbringen.

Das Projekt Grüngürtel: Als Grüngürtel werden die Grünflächen bezeichnet, die sich entlang der historischen Stadtmauer um die Offenburger Altstadt erstrecken. Diese sollen im Rahmen des Innenstadtprogramms GO OG umgestaltet werden, um die innenstadtnahen Möglichkeiten für Freizeit, Bewegung und Erholung zu verbessern sowie die Stadtmauer als Teil der Offenburger Stadtgeschichte erlebbar zu machen. Das Projekt Grüngürtel startete 2019 mit einem mehrstufigen, städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren und wird seitdem von einer kontinuierlichen Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. Im Oktober 2020 kürte das Preisgericht dann den Gewinner des Wettbewerbs: Helleckes Landschaftsarchitektur aus Karlsruhe. Der Entwurf des Büros wird aktuell in Zusammenarbeit mit den Fachleuten aus der Stadtverwaltung verfeinert. Im Fokus stehen zunächst die Abschnitte zum Zwingerpark und der nördlichen Gleispromenade. Im Zwingerpark startete der Umbau des ersten Bauabschnitts entlang des Hauptwegs im November 2021 und soll bis April 2022 fertiggestellt werden. Der Baubeginn für den nördlichen Bereich der Gleispromenade – von der Gustav-Rée-Anlage bis zum Lindenplatz – ist aktuell für das Frühjahr 2023 geplant und soll bis Ende 2023 fertiggestellt werden. Für den südlichen Abschnitt – vom Lindenplatz bis zur Grabenallee – liegt die Vorentwurfsplanung vor, der Zeitplan für die Umsetzung ist aktuell noch nicht festgelegt.

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Florian Würth Redaktion: Leitung: Gertrude Siefke, Telefon 07 81/822 572 • Marie-Christine Gabriel,

Telefon 07 81/822 333 • Christoph Lötsch, Telefon 07 81/822 200 • Anja Walz, Telefon 07 81/822 666, offenblatt@offenburg.de, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hauptstraße 90, 77652 Offen­burg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH, Marlener Straße 2, 77656 Offenburg, Anzeigenverkauf: Barbara Wagner, Telefon 07 81/95 50 45, Telefax 07 81/95 50 545, anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH, Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH, Flugstraße 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: ZSS, Zustell-Service-Schwarzwald GmbH, Auf Herdenen 44, 78052 Villingen-Schwenningen, Telefon 07721 9950 100, Telefax 07721 9950 110, info@zssw.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 515

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Niemand muss in der Kälte schlafen Eingespieltes Team: Stadt, Kreis und AGJ-Fachverband Wenn die Temperaturen nachts auf den Gefrierpunkt oder gar ins Minus rutschen, kann das Schlafen auf Parkbänken, unter Brücken oder in Hauseingängen für Wohnungs- und Obdachlose lebensgefährlich werden. Die Stadt Offenburg, der Ortenaukreis und der AGJ-Fachverband, Bereichsleitung Ambulante Hilfen für wohnungslose Menschen, bieten daher gemeinsam einen Erfrierungsschutz an. Neben der regulären Obdachlosenunterbringung bietet die Stadt Offenburg in Kooperation mit dem Ortenaukreis und dem AGJ-Fachverband jeden Winter von November bis April (je nach Witterungslage) ein niederschwelliges Angebot in Form des Erfrierungsschutzes an. Die Stadt stellt die Räumlichkeiten, der Kreis die finanziellen Mittel und der AGJFachverband sorgt für die Umsetzung des Angebots.

Abstände coronakonform Wer den nächtlichen Erfrierungsschutz nutzen will, kann sich bei den Mitarbeitenden der Ambulanten Hilfen für Wohnungslose anmelden. Obdachlose können dieses Angebot von Montag bis Freitag zwischen 17 und 8 Uhr und am Wochenende sogar rund um die Uhr in Anspruch nehmen. „Wir verfügen auch über ausreichend Flächen und Plätze, so dass Abstände coronakonform eingehalten werden können“, versichert Boris Klatt, Abteilungsleiter Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung. Das Team Gewerbe, Sicherheit und Ordnung („Ordnungsamt“) stellt über das ganze Jahr sicher, dass unfreiwillig obdachlose Menschen nicht auf der Straße leben müssen, wenn sie dies nicht möchten. „Grundsätzlich stehen immer ausreichend Unterkünfte zur Verfügung, sodass niemand aufgrund fehlender Plätze abgewiesen wer-

den muss. Hierzu werden städtische Liegenschaften genutzt, aber auch Räume angemietet. Unsere engste Partnerin ist hierbei die städtische Wohnbau“, erklärt Alexa Adelmann, Fachbereichsleiterin Bürgerservice.

Ganzjährig Derzeit verwaltet das Team insgesamt 86 Wohnungen und mit 164 Zimmer in zwölf Gemeinschaftsunterkünften. Die Unterkünfte sehen sehr verschieden aus. In den Gemeinschaftsunterkünften stehen Gemeinschaftsküchen, Duschen und Toiletten sowie Waschmaschinen zur Verfügung. Die Zimmer verfügen über Bett, Tisch, Stuhl, Schrank/Spind und Kühlschrank. Wie in einer Wohngemeinschaft teilen sich meist zwei Personen ein Zimmer. Für Frauen, auch mit Kindern, stehen Frauen-WGs bereit, die eine gegenseitige Unterstützung ermöglichen. In Corona-Zeiten wird versucht, die Belegung zu entzerren, wo dies möglich ist. Die Bewohner*innen müssen sich an bestimmte Regeln halten, damit das Zusammenleben gelingt. So sind Haustiere grundsätzlich aus Rücksicht vor und zum Schutz anderer Bewohner*innen sowie aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Besonders wichtig ist, dass in den Zimmern weder geraucht noch offenes Feuer entflammt wird. Die Bewohner*innen müssen sowohl ihre Zimmer als auch die Gemeinschaftsräume eigenverantwortlich sauber halten.

Spenden Wer sich für das Angebot des Erfrierungsschutzes finanziell einsetzen möchte, kann eine Spende an folgendes Konto richten: St. Ursula Heim – Volksbank Offenburg „Erfrierungsschutz“ IBAN DE24664900000000413925.

Künftige Bleibe. Dieses Nest bietet die Basis für das neue Zuhause. Foto: Siefke

Neue Dachwohnung Hoch oben auf einem Dach der Stadtbibliothek soll sich Oststadtstorch Hansi mit seiner Gemahlin Susi einnisten. Das Paar hatte lange Im Tannweg sein Nest, doch ein Teil der menschlichen Nachbarschaft störte sich an den Hinterlassenschaften. Daher beantragte „Storchenvater“ Kurt Schley beim Regierungspräsidium den Umzug aufs Kulturforum. Nach der Genehmigung aus Freiburg wurden am Freitag die Voraussetzungen für die neue Bleibe geschaffen. Der Standort sei ideal, so Schley: In rund 20 Metern Höhe, umgeben von einer großen Freifläche, stehe einer ungestörten Aufzucht des Nachwuchses nichts im Wege. Voraussetzung: Meister Adebar und seine Frau nehmen das neue Zuhause an. „Davon gehe ich ganz fest aus“, unterstreicht Schley, der sich seit über 30 Jahren um die

Störche in der Region kümmert. Er freut sich, dass die Stadt das Vorhaben unterstützt, den Platz zur Verfügung stellt und die Kosten für Hebebühne und Kran übernimmt, die Jan Lehmann vom Gebäudemanagement auf 350 Euro schätzt. Auch auf das Gebäude der alten Ortsverwaltung in Bohlsbach wurde ein Nest gesetzt. Mittels einer Webcam soll das Geschehen dort beobachtet werden. Jürgen Vogelbacher von der Vogelwarte Radolfzell, der die Beringung der Jungstörche übernehmen wird, Lehrer Raphael Martinec, „Storchenvater“ Kurt Schley von der Jugendhilfe Pegasus und Paul Dienemann von der Firma Zimmermann, die den Steiger stellt, haben sich zum Foto versammelt. Die Kinder sind von der Jugendhilfe und sollen namentlich nicht erwähnt werden.


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Sprechstunde an der Gewerbeschule Die Gewerblich-Technische Schule Offenburg bietet für die Schularten „Technisches Gymnasium“, „Berufskolleg“, „Berufsfachschulen“, „Fachschulen für Technik“ sowie für den „Übergangsbereich“ virtuelle Informationsmöglichkeiten sowie Sprechstunden an. Am Samstag, 29. Januar, stellt das Technische Gymnasium ab 9 Uhr seine Profilfächer mittels virtueller Konferenzen und Chats vor. Gro-

ße Nachfrage erfährt auch die zweijährige Vollzeitweiterbildung in der Fachrichtung Elektrotechnik sowie die dreieinhalbjährige berufsbegleitende Fachrichtung Automatisierungstechnik/Mechatronik. Weitere Informationen sowie Zugang zu den virtuellen Sprechstunden gibt’s im Internet unter www.gs-offenburg.de, telefonisch 07 81/805-8300 und per E-Mail: info@gs-offenburg.de.

KURZ NOTIERT Digitaler Tag der offenen Tür der Krippe, des Kinderhauses und der Grundschule im Montessori Zentrum Ortenau e.V. findet am Samstag, 5. Februar, statt. Es besteht den ganzen Tag die Möglichkeit, mittels verschiedener Videos hinter die Kulissen zu schauen. Weitere Infos unter www.montessori-offenburg.de.

Kommunale Unterkünfte Der Haupt- und Bauausschuss hat dem Gemeinderat am Montag, 17. Januar, eine Satzungsänderung empfohlen, welche die Benutzung kommunaler Unterkünfte betrifft. Konkret geht es um eine Anpassung der Unterbringungsgebühren. Mit der neuen Gebührenkalkulation und der Satzungsanpassung verfolgt die Stadt das Ziel, einerseits den Vorgaben des Landesgebührengesetzes und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu entsprechen und die tatsächlichen kalkulatorischen Kosten der Stadt auch weitestgehend durch Gebühren zu decken. Gleichzeitig sollen die Gebühren jedoch inner-

halb der vom Leistungsträger zu leistenden Grenzen bleiben, sodass möglichst keine zusätzliche Belastung für die unterzubringenden Personen besteht. Letzteres unterstrich Bürgermeister HansPeter Kopp in der Sitzung. Der überwiegende Teil, knapp 90 Prozent der kommunal untergebrachten Personen, erhalte Sozialleistungen. Die Gebühr werde damit in der Praxis zumeist direkt vom Leistungsträger an die Stadt Offenburg beglichen. Die Stadt Offenburg unterhält derzeit insgesamt 65 Objekte mit 86 Wohnungen und zwölf Gemeinschaftsunterkünften mit 164 Zimmern.

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Die Satzung über die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten im Rahmen des Zensus 2022 soll der Gemeinderat beschließen, so die einhellige Empfehlung des Haupt- und Bauausschusses. Im Jahr 2022 wird es in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen Zensus, also eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung geben. Zur Durchführung des Zensus hat die Stadt Offenburg eine Erhebungsstelle eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht in der Erhebung einer Haushaltsstichprobe und der Vollerhebung von Sonderbereichen. Die Ergebnisse dienen der Neufestsetzung der amtlichen Einwohnerzahl und

bilden die Grundlage für zukünftige Planungen und Finanzzuweisungen. Die Gebäude- und Wohnungszählung ist ebenfalls Teil des Zensus, diese wird jedoch direkt vom statistischen Landesamt durchgeführt. Für die Befragung in rund 4900 Haushalten sowie in etwa 70 Sonderbereichen (Studierenden- und Seniorenwohnheime, Obdachlosenunterkünfte, Asylbewerberwohnheime) werden in Offenburg zirka 60 Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte, eingesetzt. Insgesamt werden für die Aufwandsentschädigungen Kosten in Höhe von etwa 60 000 Euro entstehen. Siehe auch Seite 6

Gutachterausschuss Seit 2019 bilden die Stadt Offenburg zusammen mit den Gemeinden Durbach, Hohberg und Ortenberg aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Künftig wird der Kreis noch größer: Es soll ein „Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal“ gebildet werden. Einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats gibt es bereits, zurzeit wird eine öffent-

lich-rechtliche Vereinbarung mit den aufzunehmenden Städten und Gemeinden verhandelt. Der Stand wurde dem Haupt- und Bauausschuss am 17. Januar präsentiert, am 31. Januar soll die Vereinbarung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Neben den 17 Städten und Gemeinden des Kinzigtals schließt sich auch Schutterwald dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal an.


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Ein Pilotprojekt mit Tiefgang Verkehrsausschuss begrüßt die Schaffung unterirdischer Fahrradabstellplätze/Hoher Investitionszuschuss Über ein spannendes Pilotprojekt hat der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am Montag zu entscheiden: Geht es nach dem Votum des Verkehrsausschusses, sollen in Offenburg automatische Fahrradtiefgaragen gebaut werden, die Platz für insgesamt 128 Drahtesel bieten. Während das Gesamtvorhaben begrüßt wurde, stieß der Standort vor der Polizei, Hauptstraße 98, auf Kritik, da der freie Blick auf den ehemaligen Königshof verbaut werde. Baubürgermeister Oliver Martini sicherte zu, die „Platzierung gerne nochmal mitzunehmen“ und am Montag einen Alternativvorschlag zu unterbreiten. Der Standort vor dem Technischen

Vorreiterrolle Rathaus wurde hingegen für gut befunden. Die Investitionskosten liegen bei rund 1,1 Millionen Euro. Das Land beteiligt sich voraussichtlich mit 900 000 Euro, da es sich um einen „innovativen Lösungsansatz“ handele und Offenburg eine Vorreiterrolle einnehme. Dem Förderantrag werde zugestimmt, wenn die Tiefgaragen bis Ende 2023 fertiggestellt und ab-

bereich und stellen ihr Rad auf der dafür vorgesehenen Schiene ab. Das Eingangstor öffnet analog der Radbreite, das Vorderrad wird bis zum Radanschlag eingeschoben. Wenn das Fahrrad korrekt eingelagert wurde, erfolgt eine Bestätigung auf der Textanzeige des Terminals. Das Fahrrad befindet sich in einem geschützten Bereich,

Bedienerfreundlich

Hauptstraße. Während die Idee der Tiefgarage von den Mitgliedern des Verkehrsausschusses begrüßt wurde, stieß der Standort auf Kritik. Montage: Stadt

gerechnet seien, heißt es aus dem Regierungspräsidium Freiburg. Der Bedarf an Abstellanlagen für Fahrräder könne derzeit nicht gedeckt werden, erklärte Marco Pastorini. Der Abteilungsleiter Verkehrsplanung verwies auf den Flächenmangel: „Wenn wir in die Tiefe gehen, ist der Verbrauch

deutlich geringer.“ Vorgesehen sind vier Etagen mit je 16 Abstellplätzen. Die Anlage hat einen Durchmesser von 7,20 Metern im Untergrund und eine Tiefe von 5,90 Metern. Der oberirdische Übergabebereich ist mit einem Bedientableau ausgestattet. Die Nutzer*innen betreten den Eingangs-

„Saubere Grundlage“ als Basis Die Parkraumbewirtschaftung soll ausgeweitet und die Gebühr für die Bewohnerparkplätze erhöht werden: Ein entsprechendes Konzept soll ein externes Büro erstellen. „Es geht uns um eine saubere Grundlage“, erklärte Baubürgermeister Oliver Martini in der jüngsten Sitzung des Verkehrsausschusses. Geschaffen werden sollen mehr bewirtschaftete Flächen, von denen sich die Verwaltung zusätzliche Einnahmen verspricht. Auch führe die Bewirtschaftung zu mehr Kostengerechtigkeit im Verkehr und leiste einen Beitrag zur Verkehrswende, führte Verkehrsplaner Marco Pastorini aus. Aktuell

gibt es 42 Parkscheinautomaten. Weitere 35 sind vorgesehen. Die neuen Tarife liegen je nach Zone bei 50 bis 80 Cent pro angefangenen 30 Minuten, das Tagesticket würde 4 bis 5 Euro kosten. Derzeit werden die Zeiteinheiten enger gefasst (pro angefangener Stunde). Das externe Büro soll unter anderem ausarbeiten, welche weiteren Flächen für die verschiedenen Arten der Bewirtschaftung vorzusehen sind: Parkscheibe oder Parkschein, Beschäftigten-Parken und Bewohnerparken. Für die Bewohnerparkausweise erhebt die Stadt aktuell eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro pro Jahr. Bisher war diese Gebühr bun-

desweit auf einen jährlichen Betrag von 30,70 Euro gedeckelt. Dieser Betrag ist seit 1993 konstant und wurde lediglich auf Euro umgerechnet. Die am 4. Juli 2020 in Kraft getretene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eröffnet jetzt einen größeren Gestaltungsspielraum. Die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder sonstiger Nutzen für die Bewohner*innen könnten angemessen berücksichtigt werden, heißt es in der Vorlage. Neben der einstufigen Gebührenerhöhung sei zu prüfen, ob eine zeitlich gestaffelte Erhöhung möglich sei, um das Mobilitätsverhalten anzupassen.

fremde Zugriffe und Beschädigungen sind auszuschließen. „Es handelt sich um eine sehr bedienerfreundliche Sache“, so Pastorini. Bei den neu geplanten Anlagen soll dieselbe Buchungsplattform www. fahrradparken-in-offenburg.de eingesetzt werden, die in der Rammersweierstraße am Ostausgang des Bahnhofs eingeführt wurde. Einzelne Abstellplätze können pro Tag (2 Euro), pro Woche (6 Euro), pro Monat (10 Euro) oder pro Jahr (90 Euro) gemietet werden. Es wird davon ausgegangen, dass mit den Einnahmen die jährlich anfallenden Wartungskosten gedeckt werden können. Um die Tiefgarage zu nutzen, muss man sich entsprechend registrieren lassen. Bargeld wird nicht angenommen.

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VERLÄNGERUNG Gurs 1940. Aufgrund des anhaltend großen Interesses wird die aktuelle Sonderausstellung im Museum im Ritterhaus um drei Monate bis 1. Mai verlängert. Die vom Haus der Wannsee-Konferenz konzipierte Ausstellung befasst sich mit der Deportation von mehr als 6500 Juden aus Baden, dem Saarland und der Pfalz im Oktober 1940 in das Lager Gurs im Süden Frankreichs. Es finden regelmäßig öffentliche Führungen statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon 07 81 82-2460. Foto: Klettner

Familie werden und sein Im Rahmen von „Familie werden, Familie sein“, der Themenreihe für junge Paare und Familien gibt es noch freie Plätze für folgende online-Veranstaltungen: Am Dienstag, 1. Februar, 19 Uhr, gibt Jessica Singler, Fachanwältin für Arbeitsrecht, einen kurzen Einblick in verschiedene Bereiche des Arbeitsrechts, insbesondere zu Wissenswertem zum Thema Arbeitsrecht für werdende Mütter und Väter. Am Montag, 7. Februar, 19 Uhr, informieren Sandra Siehl und Maren Kiel darüber, wie die Frühen Hilfen im Ortenaukreis Mütter und Väter von Säuglingen und Kleinkindern von Anfang an un-

terstützen. Anmeldung: www.vhsoffenburg.de/programm/familiewerden-familie-sein/ unter E-Mail: anmeldung@vhs-offenburg.de oder telefonisch unter 07 81 93 64-200. Nach der Anmeldung wird der Link zur Veranstaltung zugesendet. Die Veranstaltungen ist kostenfrei. Die „Eltern-VHS“ ist ein Angebot in Kooperation mit der Volkshochschule Offenburg, dem Verein Sambucus und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Offenburg. Ermöglicht werden soll, kompakt und flexibel wichtigen Informationen zu erhalten sowie einfach und direkt mit Fachkräften in Kontakt zu treten.

Erhebungsstelle sagt „Danke!“ Die Suche nach ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten für den Zensus 2022 konnte bereits jetzt erfolgreich abgeschlossen werden. „Das große Interesse, beim Zensus mitzuwirken, hat mich positiv überrascht“, sagt Michael Heizmann, der Leiter des Zensus für die Stadt Offenburg. Die städtische Erhebungsstelle nimmt dem-

entsprechend ab sofort keine Erhebungsbeauftragten mehr auf, verweist jedoch auf die Möglichkeit, dass beim Landratsamt noch Plätze frei sind. Zur Weitervermittlung oder bei Fragen zum Zensus 2022 steht das Team der ZensusErhebungsstelle unter E-Mail: zensus@offenburg.de oder Telefon 07 81 82-26 60 zur Verfügung.


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Optimale Unterstützung als Ziel Was ist eine Grundschulförderklasse und wer kommt für den Besuch dieser staatlichen Einrichtung in Frage? Seit dem Schuljahr 2019/2020 bieten die beiden Grundschulförderklassen ihr pädagogisches Angebot an der Weingartenschule in Offenburg-Zell-Weierbach an. Der jährliche Informationsabend für Eltern und Interessierte im Januar kann pandemiebedingt in diesem Jahr nicht stattfinden, weshalb die Schule über ihr Angebot in einer Pressemitteilung informiert. Zum Einzugsgebiet der Grundschulförderklassen am Standort Zell-Weierbach gehören die Weingartenschule, Georg-Monsch-, Astrid-Lindgren und Anne-FrankSchule, die Lorenz-Oken-Schule in Bohlsbach, die Sommerfeldschule in Windschläg, die Grundschule in Griesheim sowie die Grundschulen in Rammersweier und in Fessenbach.

Ganzheitlicher Ansatz Die Grundschulförderklasse ist eine staatliche Einrichtung. Sie hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Eine Zurückstellung ist dann sinnvoll, wenn das Kind das Schulalter, nicht aber die Schulfähigkeit, erreicht hat. Gründe dafür können eine allgemeine Entwicklungsverzögerung, Schwierigkeiten in Motivation, Konzentration und Durchhaltevermögen sowie leichte Auffälligkeiten in der sprachlichen oder der sozial-emotionalen Entwicklung sein.

Leitungs-Team. Monika Frankenbach (links) und Bianca Panter von der Weingartenschule.

Ziel ist eine optimale Förderung der Kinder, so dass sie nach einem Jahr ihre Grundschulfähigkeit erreicht haben. In den meisten Fällen gelingt eine Aufnahme in die erste Klasse nach einem Jahr intensiver kindgerechter und gezielter Förderung. Pro Grundschulförderklasse lernen 15 bis maximal 20 Kinder miteinander. Die Förderklasse arbeitet ganzheitlich und stellt eine Übergangsform vom spielerischen Lernen in der Kindertagesstätte zum struk-

turierten Lernen in der Grundschule dar. Inhaltliche Schwerpunkte liegen im sozialen Lernen, der Sprachförderung, dem mathematischen Grundverständnis, Fertigkeiten im kreativen Gestalten, Erleben von Sport und Spiel. Eingeübt wird auch ein strukturierter Tagesablauf, der dann in der Grundschule praktiziert wird. Die Kooperation zwischen der Grundschulförderklasse und der Grundschule, den Eltern und anderen Fördereinrichtungen wie Logopä-

Foto: privat

den, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten, Frühförderstellen spielt eine große Rolle. Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch die Schulverwaltung festgestellt wird, werden nicht in einer Grundschulförderklasse aufgenommen. Ebenso Kinder, welche Schwierigkeiten ausschließlich im Beherrschen der deutschen Sprache haben.

Klinikum Offenburg: Handchirurgie ausgezeichnet Die Handchirurgie ist ein besonderer Schwerpunkt der Unfallklinik am Ortenau Klinikum Offenburg-Kehl. Erst kürzlich hat die Fachklinik ihre Kompetenz und Qualität erneut unter Beweis gestellt. Nach einem umfangreichen Prüfverfahren wurde die Fachklinik vom Dachverband der europäischen handchirurgischen Gesellschaften, die „Federation of European societies for surgery of

the hand“ (FESSH) als „Hand Trauma and Replantation Center“ zertifiziert. „Die Zertifizierung bestätigt erneut, dass wir in Offenburg zu den großen Handchirurgien in Deutschland zählen“, so Chefarzt Eike Mrosek. Der leitende Handchirurg der Klinik, Wolf Rüdiger Warncke, ergänzt: „Weil die Hand anatomisch sehr komplex und ein so immens wichtiger Teil unseres Bewegungsapparates

ist, ist für die Behandlung schwerwiegender Handverletzungen eine hohe fachliche Kompetenz und Spezialisierung erforderlich.“ Die Fachklinik war bisher schon als „Hand Trauma Center“ des Europäischen Dachverbandes FESSH zertifiziert. Dieser hat nun die Modalitäten geändert und die Zertifizierung „Hand Trauma and Replantation Center“ als höchste Stufe der Auszeichnung einge-

führt. „Eine höhere Zertifizierung als die gegenwärtig erreichte, ist nicht möglich“, so Warncke. Zentren, die sich nach den Richtlinien der FESSH zertifizieren lassen wollen, müssen unter anderem eine qualifizierte Rund-um-dieUhr-Versorgung für Akutverletzungen bieten und eine hohe Anzahl handchirurgischer Eingriffe einschließlich mikrochirurgischer Versorgungen nachweisen.


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Kurz notiert Klosterschulen: Die Klosterschulen Offenburg haben Realschule, Aufbaugymnasium und G8 zu bieten. Die Bildungseinrichtung wird geprägt vom christlichen Profil und der Atmosphäre einer Mädchenschule. Infoabende finden am Montag, 7. Februar, 19 Uhr (Realschule) und Dienstag, 8. Februar, 19 Uhr (G8 und Aufbaugymnasium) statt. Alles weitere unter www. klosterschulen.offenburg.de. Grimmels: Termine zur Schulhausführung in kleinen Gruppen bietet die Schule am 9., 16. und 19. Februar für Familien mit Viertklässlern. Die Anmeldetage sind Mittwoch, 9. März sowie Donnerstag, 10. März, davor schriftlich per E-Mail oder Brief. Weitere Infos und Formulare unter www.grimmelshausen-gymnasium.de.

JAZZRAUSCH BIGBAND 16-köpfiges Kollektiv. Mit im Schnitt 120 Konzerten im Jahr gehört das Ensemble zu den meist beschäftigten Bigbands Europas. Am Samstag, 29. Januar, 20 Uh, treten die Musiker*innen in der Reithalle auf. Mit dabei

sind auch zwei Offenburger Profis: Der Schlagzeuger Marco Dufner aus Zell-Weierbach und der aus Fessenbach stammende Trompeter Julius Braun. Karten im Bürgerbüro und www.reservix.de. Foto: Wilhelm

Mobiles Endgerät: Hilfe Bauen und Wohnen in Offenburg

Für kleine und große Lebens(t)räume ...

Bei digitalen Fragen zum eigenen Smartphone, Tablet oder Laptop bietet die Stadt Offenburg seit Dezember einen InterNetten Treff im Jugendbüro/Mehrgenerationenhaus in der Glaserstraße 8, Zugang über Bäckergasse, an. Im Februar und März 2022 findet der Treff jeden Mittwoch von 15 bis 17 Uhr statt. Weitere Termine folgen. Isabel Kolloch, Bundesfreiwilligendienstlerin im Seniorenbüro, und Yannick Hiljanen, Freiwilliges Soziales Jahr im Jugendbüro/ MGH – beide Stadt Offenburg –

unterstützen bei unterschiedlichen Anliegen rund um das eigene mobile Endgerät. Das Angebot ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Tragen einer FFP2-Maske sowie die 2 Gs (geimpft oder genesen) sind Voraussetzung. Das Angebot wird unter den jeweils gültigen Coronavorgaben durchgeführt. Bei Fragen zum InterNetten Treff ist das Seniorenbüro telefonisch erreichbar. Kontakt: Isabel Kolloch, Telefon 0781/82–22 35.

Wechseljahre: Selbsthilfegruppe

Solide im Bau. Stark im Service. Sicherheit und Verlässlichkeit beim Bauen und Wohnen in Offenburg Franz-Ludwig-Mersy-Str. 5 · D-77654 Offenburg · Tel. 0781 9326610 E-Mail: kontakt@stadtbau.de · Mehr Infos im Web:www.stadtbau.de

Die Selbsthilfegruppe für Frauen in den Wechseljahren im Ortenaukreis startet nach der coronabedingten Pause neu und bietet ab Donnerstag, 3. März wieder monatlich die Gelegenheit zum Austausch. „Für jede Frau ist es irgendwann soweit – die Wechseljahre melden sich mit tiefgreifenden hormonellen Veränderungen. Nicht allen Frauen geht es dabei gut“, erklärt Stefanie Mack von der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen des

Ortenaukreises. Die wieder aktivierte Frauenselbsthilfegruppe gibt Halt und ermöglicht den Erfahrungsaustausch in dieser besonderen Lebensphase. Angesprochen werden nicht allein die „akut Betroffenen“, sondern insbesondere auch diejenigen, die die Folgebeschwerden der Wechseljahre bereits überwunden haben. Weitere Informationen bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen unter Telefon 07 81/80597 71.


29.1.2022 9

„Stimmung besser als Corona-Lage“ Hoffnung ruht auf Heimattagen: City-Partner-Geschäftsführer Achim Kirsche zur Situation im lokalen Einzelhandel Achim Kirsche ist Geschäftsführer der City Partner Offenburg, einem Zusammenschluss von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben sowie Institutionen, darunter auch die Stadt Offenburg. Im OFFENBLATTInterview beleuchtet er die Perspektiven des Einzelhandels. Achim Kirsche: „Einzelhandel trägt nicht negativ zur Pandemie-Entwicklung bei!“ Foto: Lötsch

Herr Kirsche, ein weiteres Coronajahr liegt hinter uns. Welche Rückmeldungen erhalten Sie vom Offenburger Einzelhandel? Achim Kirsche Die Offenburger Einzelhändler und Gastronomen haben ein weiteres sehr herausforderndes Jahr hinter sich gebracht. Das ging bei vielen an die wirtschaftliche und persönliche Substanz. Wegbrechende unternehmerische Erfolge bei stark erhöhtem Aufwand zur Bewältigung vieler bürokratischen Herausforderungen sind zermürbend. Positiv ist jedoch auf jeden Fall: Es gab auch im zweiten Jahr der Pandemie in Offenburg keine durch die Krise bedingten Geschäftsaufgaben. Der Kampf geht 2022 weiter. Wie ist die Stimmung für das neue Jahr?

Kirsche: Die Stimmung ist nach meiner Einschätzung bei den meisten Unternehmen besser als die aktuelle Corona-Lage. Wir haben in unserer Stadt durch die Heimattage 2022 eine sehr gute Chance, mit kleinen und großen Events über ein halbes Jahr hinweg viele Menschen in die Stadt zurückzubringen und daran zu erinnern, wie schön das Bummeln in unserer Innenstadt sein kann. Das wird allen einen positiven Schub bringen. Dieses Alleinstellungsmerkmal in Baden-Württemberg ist eine große Chance, die wir u.a. mit einem dritten verkaufsoffenen Sonntag im Mai wahrnehmen werden. Weitere Aktivitäten sind gemeinsam mit unserem Partner, dem Offenburger Stadtmarketing, in Vorbereitung. Kund*innen werden in jedem Geschäft neu auf Impfung oder Genesung geprüft. In Offenburg geht es einfacher. Was hat man sich einfallen lassen? Kirsche: Aufgrund der aktuellen Landesverordnung kommt kein Händler und kein Gastronom an einer Prüfung von Kunden und Gästen am Eingang seines Geschäftes vorbei. In Offenburg haben wir uns zur Beschleunigung der Kontrollabläufe für die Stempel-Variante entschieden. Jeder Kunde, der in einem teilnehmenden Geschäft geprüft wurde, bekommt einen Stempel auf den Handrücken. Bei Besuch des nächsten teilnehmenden Geschäftes gilt er hierdurch als geprüft und

kommt zügig hinein. Der Stempel gilt immer nur für den aktuellen Tag. Die Nachfrage nach Stempeln für die Geschäfte ist erfreulich hoch, sodass sich die Aktion zum Erfolg für die Innenstadt entwickeln wird. Erste Kundenrückmeldungen sind sehr positiv. Und darüber hinaus? Kirsche: Sehr wichtig war, dass unsere Landesregierung durch ein aktuelles Gerichtsurteil dazu gezwungen wurde, seit Mittwoch die Auflagen zum Zutritt der Geschäf-

Zum Jahresende 2021 haben einige Geschäfte geschlossen, insbesondere aus der Modebranche. Zwei Buchhandlungen standen auf der Kippe. Wie kann man die leer stehenden Räume wieder beleben? Kirsche: Erst einmal die positiven Nachrichten: Sehr erfreulich war, dass die Buchhandlungen „Alpha“ und „Akzente“ nun doch nicht zum Jahresende geschlossen haben, wie ursprünglich angekündigt. In der Steinstraße gibt es zumindest für einen Leerstand mit der Firma Asal bereits eine Nachfolgerin. In der Hauptstraße bekommen wir ein neues gastronomisches Angebot, der Laufsteg auf dem Marktplatz eröffnet neu. Diese Entwicklungen sprechen für unseren Standort. Die City Partner tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Unterstützung bei.

Einfach. Mit dem Stempel unkompliziert einkaufen. Foto: Lötsch

Ihr persönlicher Ausblick auf das begonnene Jahr 2022? Kirsche: Ich bedanke mich für den sehr guten Zusammenhalt bei allen unseren Partnern, im Schwerpunkt unserem sehr aktiven Vorstand und dem Stadtmarketing. Ich sende die besten Wünsche an alle, die unsere Stadt mit ihrer wirtschaftlichen Aktivität beleben und attraktiv machen – natürlich auch an alle Gäste der Stadt und die Kundinnen und Kunden unserer Geschäfte. Ich bin sicher, dass das Jahr 2022 ein viel besseres Jahr werden wird. Dass dies für Offenburg so sein wird, daran arbeiten wir täglich.

te von 2G auf 3G zu lockern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass getestete Menschen vom Einkauf ausgeschlossen werden. Der Einzelhandel trägt ja gar nicht negativ zur Pandemie-Entwicklung bei. Das ist erwiesen.

Erstberatung zu gewerblichen Schutzrechten Kreativität und Erfindergeist sind wesentliche Merkmale des Unternehmertums. Doch ist die pfiffigste Schöpfung wertlos, wird sie nicht vor Ideenklau und Nachahmung geschützt. Die IHK (Industrie- und Handelskammer) Südlicher Oberrhein bietet deshalb in Kooperation mit Patentanwälten aus dem Kammerbezirk regelmäßig kos-

tenlose Erstberatungen zu gewerblichen Schutzrechten an. In der Erfinderberatung erhalten die Ratsuchenden Informationen über die grundsätzliche Schutzfähigkeit von technischen Erfindungen, Marken und Designs. Außerdem veranschaulichen die Experten der IHK das konkrete Vorgehen für eine Schutzrechtsanmeldung und be-

leuchten wichtige Fallstricke. Möglichkeiten, Wege und Kosten zur Recherche von gewerblichen Schutzrechten werden aufgezeigt. Denn mithilfe von Patenten und Gebrauchsmustern, aber auch Marken und Designs, haben Erfinder vielfältige Möglichkeiten, sich von Wettbewerbern zu differenzieren und das eigene Knowhow zu schützen.

Derzeit bietet die Kammer für die kostenlose Erfinderberatung ausschließlich telefonische Termine an. Das sind im ersten Quartal 2022 noch die Donnerstage 3. Februar sowie 3. und 17. März. Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten. Kontakt: Petra Laumen, Telefon 07 61/38 58-262, E-Mail-Adresse: petra.laumen@ freiburg.ihk.de.


10 29.1.2022

Richtig sitzen Der VHS-Kurs „Alexander-Technik für Frauen: Richtig sitzen am Arbeitsplatz“ am Samstag, 2.Februar, von 14.30 bis 17.30 Uhr richtet sich an Frauen mit BüroArbeitsplatz. Die Teilnehmerinnen erlernen praktische Anregungen zum Ausprobieren und Mitnehmen. Die Übungen lassen sich auf den (Berufs-)Alltag übertragen. Anmeldung unter Telefon 0781/93 64 200, per E-Mail: anmeldung@vhs-offenburg.de oder über die Homepage www.vhs-offenburg.de.

Kunstvortrag MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG Musikbabys. Die Musikschule Offenburg/Ortenau bietet für Kinder ab acht Monaten bis hin zu den Vorschulkindern ein durchgängiges Angebot im Bereich der elementaren Musikpädagogik. Die neuen Kurse beginnen im Mai, Anmeldungen sind ab sofort möglich. Die

neuen Flyer liegen in der Musikschule aus und sind unter www.musikschule-offenburg.de erhältlich. Anmeldungen werden unter Telefon 0781/93 64-100, E-Mail: info@musikschule-offenburg.de oder übers Internet entgegengenommen. Foto: Krüger

Das Bildungszentrum Offenburg lädt ein zum Kunstvortrag am 14. Februar, 15 bis 16.45 Uhr. Kunsthistorikerin Barbara Memheld veranschaulicht an Hand vieler Bildbeispiele die Werke von Henri de Toulouse-Lautrec, Spross einer alten französischen Adelsfamilie, der aufgrund seines körperlichen Gebrechens die Künstlerlaufbahn einschlug, da ihm ein standesgemäßes Leben verwehrt war. Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro. Ort: Bildungszentrum Offenburg, Straßburger Straße 69, 77652 Offenburg. Es wird um Anmeldung bis 3. Februar gebeten unter Telefon 07 81/92 50 40, E-Mail: info@bildungszentrum-offenburg.de, www. bildungszentrum-offenburg.de.

Vive la France „NACHHALTIGKEIT IST UNSER GEMEINSAMES WERK. ZUKUNFT BEGINNT VOR ORT. MIT ENERGIE VON HIER.“ Erfahre mehr auf e-werk-mittelbaden.de

Am Donnerstag, 3. Februar, informiert eine französische Berufsberaterin aus Straßburg im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Offenburg, Weingartenstraße 3, in persönlichen Gesprächen von 10 bis 16 Uhr über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in Frankreich. Auf Grund der aktuellen Pandemie können die Gespräche persönlich vor Ort ausschließlich unter Beachtung der 2 G-Regeln stattfinden. Es besteht auch die Möglichkeit zu einem Gespräch per Telefon bzw. Video Call (zirka 45 Minuten). Schüler*innen können einen kostenlosen Beratungstermin per E-Mail vereinbaren: offenburg.biz@arbeitsagentur.de.


29.1.2022 11 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung der Stadt Offenburg über öffentliche Bekanntmachungen Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095) und des § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Dezember 2000 (GBl. 2001, S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870, 875) hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg in seiner Sitzung am 20.12.2021 beschlossen: §1 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Offenburg werden gem. § 1 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO), soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, auf der Internetseite der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Sprechzeiten im Historischen Rathaus, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg, kostenlos eingesehen werden. Die Bekanntmachungen werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. (2) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch durch Einrücken in das „Offenblatt“, Amtsblatt der Stadt Offenburg. In diesem Fall ist die öffentliche Bekanntmachung an dem Tag erfolgt, an dem der Bekanntmachungstext veröffentlicht ist. (3) In besonderen Fällen genügt eine Notbekanntmachung. Dies gilt insbesondere wenn: 1. in den Fällen des Absatzes 1 wegen technischer Störungen, eine rechtzeitige Bekanntmachung über das Internet nach Nr. 1 nicht möglich ist. 2. in den Fällen des Absatzes 2 eine rechtzeitige Bekanntmachung über das Offenblatt, Amtsblatt der Stadt Offenburg, nicht möglich erscheint. Die Notbekanntmachung erfolgt durch Anschlag an den Verkündigungstafeln des Historischen Rathauses, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg, auf die Dauer von mindestens einer Woche. Die Tage, an denen die Anschläge angebracht und abgenommen werden, sind auf der jeweiligen Bekanntmachung zu vermerken. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Tag der Anbringung der Anschläge an den Verkündungstafeln des Rathauses. Auf den Anschlag ist in geeigneter Form hinzuweisen, z.B. durch Internetmeldung, Rundfunk oder mit Handzetteln. Im Falle der Notbekanntmachung ist die öffentliche Bekanntmachung in der ordentlichen Form der öffentlichen Bekanntmachung zu wiederholen, sobald die Umstände es zulassen. §3 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 31.03.2022 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Stadt Offenburg über Öffentliche Bekanntmachungen vom 24. Juni 2002 außer Kraft. Offenburg, den 20.12.2021 Marco Steffens Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genann-

ten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jede*r diese Verletzung

Offenes Verfahren nach § 3 EU Vorhaben: Mietwohnungsbau im Seidenfaden BA II Gewerk 1: Gerüstarbeiten Vergabenummer: SOG_BS-2022-0006 Ausführungsfrist: 11.7.2022 bis 16.2.2024 Gewerk 2: Aufzug und Förderanlagen Vergabenummer: SOG_BS-2022-0007 Ausführungsfrist: 14.3.2022 bis 1.10.2023 Gewerk 3: Dachabdichtungsarbeiten Vergabenummer: SOG_BS-2022-0008 Ausführungsfrist: 27.6.2022 bis 1.3.2024 Gewerk 4: Heizungs- und Wassererwärmungsanlagen Vergabenummer: SOG_BS-2022-0009 Ausführungsfrist: 23.01.2023 bis 30.8.2024 Gewerk 5: Gas- und Wasserinstallationsarbeiten inkl. Lüftung Vergabenummer: SOG_BS-2022-0010 Ausführungsfrist: 23.1.2023 bis 30.8.2024 Angebotseröffnung: 10.2.2022 Gewerk 1: 10 Uhr Gewerk 2: 10.30 Uhr Angebotsöffnung: 22.2.2022 Gewerk 3: 10 Uhr Gewerk 4: 10.30 Uhr Gewerk 5: 11 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger http://www.submission.de/vergabe-magazin, im Subreport http://www.subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau http://www.wro.de/fuer-die-region/ausschreibungen.html auf der Homepage der Stadt Offenburg http://www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?& Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei, uneingeschränkt und vollständig über einen Downloadlink heruntergeladen werden. Angebote sind ausnahmslos in digitaler Form zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24, www.vergabe24.de, eingereicht werden. Angebote in Papierform müssen ausgeschlossen werden.

Bäume und Sträucher jetzt prüfen Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Bäume weder entfernt noch abgeschnitten werden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ortenaukreis hin. Ziel dieser bundesweit geltenden Regelung ist es, Lebensstätten unterschiedlichster Tierarten, insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit verschiedener Vogelarten, zu schützen. Deshalb empfiehlt das Landrats-

amt, notwendige Pflegemaßnahmen bis spätestens Ende Februar durchzuführen. Dieses Verbot gilt nicht für Bäume auf Grundstücken, die gärtnerisch genutzt und gepflegt werden. Hierzu zählen Haus- und Ziergärten, öffentliche und private Grünanlagen, Sportanlagen und Friedhöfe. Fragen beantwortet das Amt für Umweltschutz beim Landratsamt Ortenaukreis, Telefon 07 81/805-12 22.


12 29.1.2022 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 175 „Kirsch-Areal“ Gemarkung Offenburg nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 20.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 175 „Kirsch-Areal“ in Offenburg gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ziel der Planung Das ehemalige Betriebsgelände der Firma Kirsch soll einer neuen Nutzung aus Wohnbebauung mit untergeordneten gewerblichen Anteilen zugeführt werden. Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es, den überarbeiteten städtebaulichen Entwurf aus dem Wettbewerbsverfahren in einen Rechtsplan zu überführen und so die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Umnutzung der gewerblichen Konversionsfläche in der Oststadt Offenburgs zu schaffen.

Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist es derzeit auf Grund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Tel.: 0781- 82 3000 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mund- und Nasenbedeckung vorgeschrieben ist. Es gelten die derzeit gültigen Corona-Schutzmaßnahmen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@offenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht. Offenburg, den 25.01.2022 Marco Steffens Oberbürgermeister

Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst zusätzlich zum ehemaligen Firmengebäude das Schillergymnasium und Wohngebäude in der Carl-BlosStraße. Auf den übrigen Flächen wird der derzeitige Bestand im Bebauungsplan festgesetzt.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Stadt Offenburg findet am Montag, 31.1.2022, um 17 Uhr in der Reithalle, Moltkestraße 31, statt.

Geltungsbereich

Tagesordnung:

Ebertplatz

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Moltkestraße

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Der geplante Geltungsbereich umfasst die Grundstücke des ehemaligen Firmengeländes westlich der Moltkestraße sowie die Grundstücke des westlich angrenzenden Schillergymnasiums und der bestehenden Wohnhäuser entlang der CarlBlos-Straße zwischen Schillerstraße und ehemaligem Firmengelände. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Entwurf des städtebaulichen Konzeptes und die zugehörigen Unterlagen können in der Zeit

Einladung

Beratung: 1. Fragestunde 2. Ausscheiden und Verabschiedung des Stadtrats Herr Wolfgang Böhringer aus dem Gemeinderat der Stadt Offenburg, Nachrücken von Herrn Mathias Renner 3. Überprüfen von Hinderungsgründen gemäß § 29 der GemO bei dem nachrückenden Bewerber, Herrn Mathias Renner 4. Verpflichtung des in den Gemeinderat nachrückenden Bewerbers Herrn Mathias Renner 5. Ausscheiden von Herrn Kurt Augustin aus dem Amt des Ortsvorstehers der Ortschaft Elgersweier 6. Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers der Ortschaft Elgersweier 7. Sachstandsbericht Innenstadtprogramm GO OG 8. Bestellung von Mitgliedern in den Seniorenbeirat Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 GemO 9. Aufruf: 10. Änderung bei der Besetzung verschiedener Ausschüsse 11. Zensus 2022: Satzung über die Entschädigung von Erhebungsbeauftragten 12. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von benachbarten Gemeinden auf die Stadt Offenburg und Bildung „Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal“ 13. Änderung der Satzung über die Benutzung kommunaler Unterkünfte 14. Bebauungsplan Nr. 166 „Freiburger Straße / Vogesenstraße“ - Offenlagebeschluss 15. Bebauungsplan Nr. 170 „Hausgruppe Rammersweierstraße 102-112“ - Satzungsbeschluss 16. Konzeption der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung der Gebühr für Bewohnerparken im Rahmen von IKO 2020 17. Sicheres Fahrradparken in der Innenstadt: automatische Fahrrad­ tiefgaragen 18. Fahrradförderprogramm V+: Maßnahmenachsen 1 (Moltkestraße) und 8a Ost (Weingartenstraße), Ziele und Prioritäten Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen im Sinne der CoronaVO in Verbindung mit der jeweils zum Sitzungszeitpunkt gültigen Stufe.

vom 31.01.2022 bis einschließlich 04.03.2022 (Auslegungsfrist) im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/ offenlage aufgerufen werden.

www.offenblatt.de


29.1.2022 13 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Finanzen, Abteilung Stadtkasse, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teil- oder Vollzeit (24,5 bis 39 Std./Woche) eine/n Verwaltungsfachangestellte/r als Sachbearbeiter/in Beitreibung (m/w/d) Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Vorbereitung, Erstellung und Nachbearbeitung von Vollstreckungsmaßnahmen über die Vollstreckungssoftware bzw. Beantragung eines Mahnbescheides beim Vollstreckungsgericht • Ermittlung der Vollstreckungsmöglichkeiten • Erfassung und Verarbeitung von Amtshilfeersuchen • Zahlungseingänge registrieren, zuordnen und bei Fremdforderungen weiterleiten • Vereinbarung von Ratenzahlungen und deren Überprüfung • Vorbereitung, Erstellung und Nachbearbeitung von außergerichtlichen/gerichtlichen Vergleichen • Antrag auf Eröffnung der Insolvenz und Nachbearbeitung von Insolvenzverfahren • Anmeldungen und Nachbearbeitung im Zwangsversteigerungsverfahren Zwangsversteigerungsbeitritte, Eintragung von Sicherungshypotheken • Anweisen von Gerichts- und Insolvenzverfahrenskosten • Niederschlagung, Erlass und Erzwingungshaft • Schriftverkehr mit Zahlungspflichtigen bzw. deren Vertretern • Ausstellen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) • idealerweise Erfahrungen im Umgang mit Buchhaltungssystemen sowie Kenntnisse des Gemeindewirtschaftsrechts und des Abgabenrechts • fundierte EDV-Kenntnisse (MS Office-Produkte) • Kenntnisse mit dem Vollstreckungsprogramm AVVISO wünschenswert • soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick auch in schwierigen Situationen Wir bieten Ihnen: • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine zunächst bis zum 29.02.2024 befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a. Eine befristete, interne Umsetzung in den Fachbereich Finanzen berührt Ihr gegebenenfalls unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht. • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 17.02.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Informationen erhalten Sie von Abteilungsleiter Bert Höhne unter Telefon 07 81 82- 22 26 . Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Bauservice zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n teilzeitbeschäftigte/n (derzeit 19,5 Wochenstunden) Verwaltungsmitarbeiter/in (m/w/d) für das Sekretariat der Abteilung Brand- und Zivilschutz. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • allgemeine Sekretariatsarbeiten sowie Mitarbeit in den Bereichen „Abteilungssekretariat“ und „Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr“ • diverse Erfassungsarbeiten (Brandschutz, Entschädigungen usw.) • Rechnungswesen Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)

• oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung verbunden mit der Bereitschaft sich über einen Verwaltungslehrgang weiter zu qualifizieren, idealerweise mit Berufserfahrung im kommunalen Bereich • fundierte EDV-Kenntnisse (MS Office-Produkte, SAP/Finanzwesen u. a.) • eine selbstständige, eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise • Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke und Konfliktfähigkeit Wir bieten Ihnen: • eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TV D) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5; es ist beabsichtigt, die neu strukturierte Planstelle nach Besetzung und Einarbeitung zu bewerten. • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 16.02.2022 unter www. offenburg.de/stellenangebote. Weitere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Abteilungsleiter Peter Schwinn unter Telefon 0781 91934-118. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum 01.04.2022 in Teilzeit (10 Std./Woche) eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für das Sekretariat des Stadtteil- und Familienzentrums Stegermatt Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • allgemeine Sekretariatsaufgaben • Ansprechpartner/in (m/w/d) für den gesamten Publikumsverkehr • Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Finanzen/Rechnungswesen sowie Personal und Veranstaltungen • organisatorische Dienstleistungen innerhalb des Stadtteil- und Familienzentrums (z. B. Raumvergabe und Raumvermietung) Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder eine abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich • sichere Anwendung von Word, Outlook und SAP Finanzwesen • eine selbstständige, eigenverantwortliche und teamorientierte Arbeitsweise • offenes und souveränes Auftreten • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick und interkulturelle Kompetenz Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungsvolle Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 10.02.2022 unter www. offenburg.de/stellenangebote. Weitere Informationen erhalten Sie von der Leiterin des Stadtteil- und Familien­ zentrums Stegermatt, Simone Krippl-Ketter, unter Telefon 07 81 20- 45 11. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de


14 29.1.2022

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29.1.2022 15

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Die Volkshochschule ist das kommunale Weiterbildungszentrum in Offenburg und führt jährlich mit ca. 400 Kursleiter/innen für 35.000 Besucher/innen Kurse und Veranstaltungen durch. Als Teil des Vereins „Volkshochschule Offenburg e. V“. sichert sie ein stetiges kulturelles Bildungsangebot in den Bereichen Allgemeinbildung, Kultur & Gestalten, Gesundheitsbildung, Sprachenschule, Arbeit & Beruf sowie Grundbildung.

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