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Percha, St. Lorenzen und Bruneck: Drei Gemeinden – ein gemeinsames Ziel
Ob der räumlichen Nähe und bereits bestehender Verflechtungen in diversen Bereichen, fanden sich die drei Gemeinden auf der Grundlage des Gesetzes „Raum und Landschaft“ in einer funktionalen Koalition wieder. Die Zusammenarbeit soll auch bei der Erstellung des Gemeindeentwicklungsplanes vorangetrieben werden. Die jeweiligen Gemeinden haben die Weichen bereits gestellt. Die Landesverwaltung muss noch bei den Durchführungsbestimmungen nachbessern.
Von einem halben Dutzend Journalisten eskortiert trafen die Bürgermeister von St. Lorenzen, Martin Ausserdorfer, von Percha, Martin Schneider, sowie der Assessor für Urbanistik der Gemeinde Bruneck, Reinhard Weger, gegen elf Uhr des 9. Juli am Kronplatzplateau ein, um anschließend in der Kron Lounge eine Pressekonferenz zur funktionalen Zusammenarbeit zwischen den genannten Gemeinden abzuhalten. Mit von der Partie war außerdem Matthias Plaikner, der Leiter des Stadtamtes für Urbanistik und Bauwesen; ihn lobte Bürgermeister Ausserdorfer als hervorragenden Bau-Experten und als gewieften Interpreten der alten und neuen Bauordnung. Es war denn auch Plaikner, der nach der Begrüßung durch Reinhard Weger den
Martin Außerdorfer, Reinhard Weger, Martin Schneider und im Hintergrund die Gemeinden. wpz
Anwesenden die markantesten Unterschiede zwischen dem früheren Landesraumordnungsgesetz (LEROP) und dem neuen Gesetz für „Raum und Landschaft“, das mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, erklärte.
DAS NEUE URBANISTIKGESETZ
Das neue Gesetz war von seiner Geburt an (2018) ob diverser Zusätze, Streichungen und sonstiger Änderungen immer wieder kritisiert und zwischendurch sogar als Flickenteppich bezeichnet worden. Einzelne Mängelbeseitigungen wurden übrigens auch am Kronplatz vom Präsidium des gemeindeübergreifenden Koordinierungsausschusses (Weger, Ausserdorfer, Schneider) eingefordert. Die Nachbesserungen, so riet St. Lorenzens Bürgermeister, seien in die Durchführungsverordnung zu packen, deren schleppender Erlass von Weger seinerseits kritisiert wurde. „Ohne diese Bestimmungen, die seit Mai überfällig sind, fehlen uns die weiteren Instrumente, um die Organisation der funktionalen Zusammenarbeit in die nächste Ebene einzuläuten. Das gilt ganz besonders für das Gemeindeentwicklungskonzept“, so Weger.
FUNKTIONALE ZUSAMMENARBEIT
Funktionale Zusammenarbeit, das also war das Stichwort, worum es in der Konferenz in der Hauptsache ging. „Es mag irgend- >>
Bei der Pressekonferenz am Kronplatz: Matthias Plaikner, Reinhard Weger, Martin Ausserdorfer und Martin Schneider. wpz
wie sonderbar erscheinen“, so Perchas Bürgermeister Schneider, „dass drei so unterschiedliche Gemeinden sich zusammentun, um Möglichkeiten des gemeinsamen Schaffens auszuloten, dieses auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und im Interesse aller drei Gebietsverwaltungen umzusetzen.“ Diesbezüglich eine wichtige Funktion fällt der GEP-Koordinierungsgruppe (GEP = Gemeindeentwicklungsprogramm – Anm. d. Red.) zu, in der Reinhard Weger für Bruneck, Martin Ausserdorfer für St. Lorenzen und Martin Schneider für Percha das Wort führen. Diesem Gremium nachgesetzt sind diverse von der jeweiligen Gemeinde zu bildende Unter- und Arbeitsgruppen, deren Auftrag es ist, ihrerseits wichtige Themenbereiche zu eruieren und das Ergebnis hierauf ins Entwicklungskonzept der „Funktionalen Union“ zwecks Umsetzung einfließen zu lassen. Die „Funktionale Union“, ob der räumlichen Nähe der drei Gemeinden geboren, verkörpert ob der darin gebetteten Teilbereiche (Bau, Land- u. Forstwirtschaft, Wirtschaft und Soziales, Raumplanung, Landschaftsschutz, Naturgefahren) ein interkommunalorganisatorisches Gebilde zur Prozessoptimierung insbesondere im Bauwesen.
ZUSAMMENARBEIT IST WICHTIG
Wie wichtig eine Zusammenarbeit diesbezüglich sei, machte Bürgermeister Ausserdorfer anhand der Industriezone BruneckWest und St. Lorenzen-Ost deutlich, welche augenscheinlich eine geschlossene Einheit bildet, im Übrigen aber zweigeteilt ist. Es gibt sie natürlich die Gemeindegrenze zwischen Bruneck und St. Lorenzen; doch wo diese verläuft, das wissen die allerwenigsten. Ein sinnvoller Entwicklungsplan könne angesichts der bestehenden Situation am besten im Einvernehmen beider Gemeinden erstellt werden. Diesbezüglich als besonders begrüßenswerte Errungenschaft bezeichnete Urbanistik-Assessor Weger die neu aus der Taufe gehobene und von allen drei Gemeinden mitgetragene Baukommission. „Eine starke gegenseitige Bindung“, wie Weger meinte. Die neue Baukommission setzt sich aus hoch qualifizierten Vertretern di-
Die Industriezone Bruneck-West/ St. Lorenzen-Ost ist mittlerweile zur Einheit verschmolzen. wpz
verser Sparten zusammen. In ihrer Zusammensetzung gehe sie weit über die vom Urbanistikgesetz geforderte namensgleiche Mindestbesetzung von drei Einheiten hinaus, weil – mit Ausnahme des italienischsprachigen Vertreters in Bruneck - alle anderen identisch sind. Auch andere Pustertaler Gemeinden wollen diesem Beispiel folgen. Bleibt noch zu erwähnen, dass die übergemeindliche Zusammenarbeit im Zuge des Gemeindeentwicklungskonzeptes von der Provinz auch bezuschusst wird – allerdings fehlen auch diesbezüglich noch die klärenden Durchführungsbestimmungen.
LOKALE VERANKERUNG DER MENSCH IM MITTELPUNKT
Da wird so manchem ein Stein vom Herzen fallen. Denn die frühere Bewohnbarkeitsbewilligung artete da und dort schon mal zur puren Schikane aus. Anders kann man das wohl nicht sagen, wenn im Wissen der Gemeindeaufsichtsbehörde, im Wissen der zuständigen Spitzen der Provinzpolitiker, im Wissen der Rechtsabteilung bei der Provinz, eine Bewohnbarkeit – trotz wiederholter Vorsprachen und Anzeigen - nach mehr als einem Jahrzehnt immer noch auf sich warten lässt! Dabei und allein deswegen sind dem betroffenen Bauern anerkannte Förderbeiträge nicht ausbezahlt worden und seine Zimmer für Ferien auf dem Bauernhof konnte er in seinem neuen Häuschen natürlich auch nicht vermieten. Selbst die Zufahrt wurde dem Unglücklichen anscheinend vom Wegeprogramm der Provinz gestrichen. Der geschilderte Fall hat sich jedoch nicht in Bruneck zugetragen.
Dennoch ist das kein guter Aspekt von Südtirols viel gepriesener Bergbauernpolitik! Bleibt nur zu hoffen, dass nach LEROP und LEPS den Menschen reiner Wein eingeschenkt wird. Die Weichen wurden in Bruneck, St. Lorenzen und Percha schon mal gestellt. // wp
Dass in der neuen Baukommission durch die Besetzung von Fachleuten die politisch-lokale Komponente abhandenkommen würde, ließen die Gemeindevertreter deswegen nicht gelten, weil das Gesetz den Bürgermeistern bzw. zuständigen Assessoren ein Mitspracherecht einräumt. Durch die neue Regelung werden darüber hinaus die Abläufe harmonisiert und . Unter den Vorteilen gegenüber der alten Ordnung bleibt schließlich auch zu erwähnen, dass die frühere Baukonzession durch die Baugenehmigung, durch die zertifizierte Meldung bzw. die beeidigte Meldung des Baubeginns ersetzt wird. Damit werden die Bautechniker einerseits mehr in die Verantwortung genommen, während andererseits der Genehmigungsprozess entbürokratisiert und wohl auch verbilligt wird. Dem Bauende wird der Planer die Bezugsfertigstellung der Gemeinde melden, womit das Haus prompt dem Zweck entsprechend genutzt werden darf.
DIE MITGLIEDER DER BAUKOMMISSION
Mitglied Ersatzmitglied Zuständige für Gemeinde
Vorsitzender
Sachverständiger für Landschaftsschutz
Reinhard Weger Martin Ausserdorfer Martin
Arch. Robert Folie Antonio Bovenzi
Bruneck St. Lorenzen Percha
Arch. Christof Vinatzer Bruneck, St. Lorenzen und Percha
Sachverständiger für Raumplanung
Arch. Stefan Gamper Arch. Johanna Röck Bruneck, St. Lorenzen und Percha
Sachverständiger für Naturgefahren
Sachverständiger für Baukultur
Dr. Marion Irschara
Arch. Andreas Gruber Dr. Sonja Pircher Bruneck, St. Lorenzen und Percha
Arch. Angelika Margesin Bruneck, St. Lorenzen und Percha
Sachverständiger für Land- und Forstwirtschaft
Sachverständiger für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Dr. Johann Wild
Dott. Roberta Micheli Dr. Andreas Kronbichler Bruneck, St. Lorenzen und Percha
Dott. Chiara Bombardelli Bruneck
PÄCHTER GESUCHT
Anfangs vergangener Woche (5. Juli) war der Präsident der Autonomen Provinz Bozen, Dr. mag iur. Arno Kompatscher (siehe Foto), nach Wien gereist, wo er tags darauf vom Präsidenten der Bundesrepublik Österreich, Alexander Van der Bellen, vom Präsidenten des Nationalrates, Wolfgang Sobotka, sowie von Alexander Schallenberg, dem Außenminister, zu Gesprächen empfangen wurde; das Treffen mit Bundeskanzler Sebastian Kurz kam nicht zustande. Laut einer Mitteilung des Presseamtes wurde es aufgrund von Covid- Sicherheitsmaßnahmen abgesagt. Wien nahm seine Schutzfunktion gegenüber Südtirol und diesmal virusbezogen auch gegenüber dessen höchsten politischen Repräsentanten konsequent wahr. Und um was ging’s bei den Gesprächen in der Hauptsache? Kompatscher reklamierte Rom gegenüber die Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen in Bezug auf die Verwendung der Mittel, welche ihr aus dem Topf des „Corona-Recovery-Fonds“ anteilsmäßig gebührten. Bekanntlich erhält Italien von der EU insgesamt in etwa 230 Milliarden Euro an Pandemie-Hilfsgeldern, davon rund 80 Milliarden à fonds perdu und 127 Milliarden in Form von Darlehen. Die erste Tranche in Höhe von ca. 20 Milliarden soll noch im Juli in der Stadt am Tiber eintreffen. Insgesamt ein wahrlich verlockender Patzen Geld! Und darüber, gemeint ist die Mittelverwendung, möchte Südtirols Regierung autonom, also ohne römischen Dirigismus hinsichtlich des Umfangs, der Priorität und der zeitlichen Verwirklichung der Vorhaben entscheiden. Die Forderung wurde schon vor ein paar Monaten Rom gegenüber so formuliert, doch eine verbindliche, dem Bozner Ansinnen entsprechende Antwort blieb bislang aus. Dass die Anwendung des vielbesungenen Subsidiaritätsprinzips von den autonomen Provinzen und nicht minder von den Regionen mit Normalstatut beinhart eingefordert wird, ist bei so großem Geldsegen bei Gott nicht verwunderlich. In der Hauptsache deswegen und nicht wegen der Impf- und Transitfrage oder gar wegen der Paketfeiern im nächsten Jahr ist Kompatscher nach Wien gereist. Er macht im Verhalten Roms eine Untergrabung der Autonomie aus; er ist darüberhinaus überzeugt, dass die Provinzverwaltung alle Voraussetzungen erfüllte, um die ihr aus
Nach der Fraktion Gais/Ort ist Uttenheim mit knapp über 1.000 Einwohnern die größte der insgesamt fünf Fraktionen der Gemeinde dem Corona-Recovery-Fonds zustehenden Finanzmittel gemäß den EU-Richtlinien einsetzen zu können. Hierzu hat Bozen in Rom schon mal ein Verzeichnis von 47 Vorhaben deponiert, welche zusammen ein Investitionsvolumen von 2,4 Milliarden Euro ergäben. Österreich soll’s nun richten, zumal Südtirols politische Vertretung in Rom seit der Ablöse von Giuseppe Conte durch Mario Draghi an der Regierungsspitze mächtig an Macht und Kraft verloren hat. Und die direkten Vorstöße seitens Südtirols Machthaber waren bisher ebenso wenig imstande, den angepeilten Erfolg nach Hause zu fahren, weshalb Montecitorio nun von Schallenberg beschallt werden soll. Gelingt es ihm, ein positives Echo zu produzieren und es nach Bozen zu vermitteln, so träfe es dort vor dem Palace Widmann die versammelten Bürgermeister, denn diese fordern ihrerseits einen nicht zu klein dimensionierten Saugschlauch ins Covid-Geldbecken versenken und s’Angesaugte auf die eigene Mühle und Entscheidungsebene lenken zu dürfen. Subsidiarität! // wp
Gais. Uttenheim erfreut sich eines rührigen Vereinslebens. So hat es beispielsweise eine eigene Musikkapelle, einen Pfarrchor, eine Schützenkompanie und eine Feuerwehr sowieso. Aber auch auf sportlicher Ebene tut sich in Uttenheim einiges, im Fußball speziell und hier insbesondere im Jugendbereich. Die erste Mannschaft schlug sich zu Vor-Corona-Zeiten in der 3. Amateurliga gut. Dieselbe Meisterschaft wurde zum Leidwesen der Fußballer dann 2020/021 wegen der Pandemie nicht ausgetragen. Das war mit ein Grund, warum der Ausschank im funkelnagelneuen und gut ausgestatteten Clubhaus immer noch nicht aufgenommen werden konnte. Während alle übrigen Lokale seit der Fertigstellung des Neubaus vor drei Jahren vom ASV Uttenheim genutzt werden, trifft das auf den gastgewerblichen Bereich mangels Pächter/-in eben nicht zu, obschon das Haus hierfür überdurchschnittlich gut ausgestattet ist. Falls die Pandemie das Feld endlich so weit räumt, dass Mannschaftssport sowie gesellschaftliches Zusammentreffen ganz allgemein wiederum ohne jedwede Einschränkungen möglich sind, dürfte sich auch ein/e Pächter/-in des Ausschanks finden. Das Clubhaus, zwischen der Taufer-Straße und dem Radweg durchs Toul gelegen, ist für Fußgänger, Radler und Autofahrer leicht erreichbar. Ausreichend Parkraum ist vorhanden. Zudem, so Vizebürgermeister Alex Dariz, soll der Sportpark demnächst um eine echte Attraktion – und zwar um einen Fußballkäfig – bereichert werden, deren Installation auf dem Areal des alten und mittlerweile ungenutzten Tennisplatzes geplant ist. // wp
In einer der jüngsten Ausgaben hatten wir an dieser Stelle über den prekären Zustand der Leitplanken entlang der Straße, die über Stefansdorf hinauf zum Almdorf Haidenberg führt, berichtet. Seither ist etwas mehr als ein Monat vergangen, und siehe da, beim jüngsten Lokalaugenschein vor 10 Tagen (3a) präsentierte sich die Situation völlig anders. Die stählernen Schutzbegrenzungen waren auf der gesamten beanstandeten Strecke pikobello repariert bzw. neu gesetzt. „Das so zu machen, das hatten wir schon beschlossen, noch bevor die PZ darüber geschrieben hat und zum Erscheinungsdatum der entsprechenden Ausgabe waren die Reparaturarbeiten bereits im Gange“, ließ Bürgermeister Dr. Martin Ausserdorfer (3b) den Au-
AKTUELLES
3b.)
3a.) tor des Berichts bei einem zufälligen Zusammentreffen im Nachhinein wissen.“ Passt! Dazu sei lediglich klargestellt, dass die in diesem Zusammenhang in der PZ Nr. 11 v. 3. Juni veröffentlichten Fotos am 27. Mai 2021 geschossen worden waren. // wp
ENDE GUT – ALLES GUT
Die Europameisterschaften im Fußball sind Geschichte. Sie gipfelten im Endspiel in Wimbledon am vergangenen Sonntag mit einem Sieg Italiens über England (4:3 n. 11-Meter-Schießen). Trotzdem die meisten Spiele coronabedingt vor schwach besetzten oder gar leeren Rängen ausgetragen werden mussten, war der Wettbewerb insgesamt ein großer Erfolg, getragen von mehrheitlich interessanten und vereinzelt sogar mitreißenden Begegnungen. Das vorzeitige Ausscheiden von Frankreich, Deutschland, Portugal, Spanien und Belgien, im Vorfeld von den „Experten“ als Favoriten auf den Endsieg genannt, mag für viele zwar bedauerlich gewesen sein, doch die Attraktivität des Wettbewerbs hat darunter nicht sonderlich gelitten. Österreich schied gegen den späteren Finalisten Italien aus. Das Team durfte aufgrund der guten Leistungen erhobenen Hauptes nach Hause fahren. Spannend waren die Wettkämpfe allemal. Und sie wurden von Abermillionen Menschen auf der ganzen Welt über alle möglichen Kanäle verfolgt. Nächstes Jahr steht uns mit den Weltmeisterschaften in Katar das prestigeträchtigste Turnier überhaupt ins Haus. Italien tritt als Europameister an; Deutschland muss sich, genauso wie Österreich, erst noch qualifizieren, während dem schweizerischen Team die Flugkarte nach Katar eigentlich niemand mehr echt streitig machen kann. // wp
Ende Oktober 2018 fegte ein Windsturm übers Land. Ganze Waldgebiete, insgesamt um die 6.000 Hektar, waren davon betroffen. Die Forstverwaltung bezifferte das Schadholz mit 1,6 Millionen Kubikmeter. Damit nicht genug. Ein Jahr später, im November 2019, fiel durch Schneedruck noch einmal eine Million Kubikmeter Schadholz an. Die Aufräumarbeiten sind noch nicht abgeschlossen; bis alles Schadholz aufgearbeitet und abtransportiert, Wege und Pfade frei-
5b.)
5a.)
gelegt sind, werden noch Monate, wenn nicht gar Jahre vergehen. Der Wanderwege viele sind derzeit noch verlegt, stellenweise nicht oder nur sehr schwer begehbar (5a). Umgehungen von unpassierbaren Stellen sind da und dort zwar möglich, sollten jedoch nur mit äußerster Vorsicht begangen werden. Zu beachten und unbedingt zu vermeiden sind jedenfalls die von Holzfällern bzw. der Forstwache ob laufender Waldarbeiten ausgewiesenen Sperrzonen. Man kann in den Steillagen von zu Tale donnernden Baumstämmen, von losgestoßenen Steinen oder von Seilbahnlasten (5b) getroffen und schwerstens verletzt werden. // wp
UMSTRITTENE BERGESHÖHE
Vom Kronplatz ist soviel sicher, dass er weit unter den Wolken und hoch über dem Meere liegt. Wie hoch allerdings, das wurde immer wieder zur Diskussion gestellt. Während renommierte Verlage (Kompass, Tabacco, Freytag & Berndt, Joggl Tappeiner) die des Ber-
6a.)
ges Höhe übereinstimmend mit 2.273 m ü.d.M. führen, hat sich die Kronplatz-Marketingabteilung in all ihren Publikationen auf 2.275 m ü.d.M. festgelegt (6a). Wer liegt nun falsch? Beide! Das zumindest geht aus altem Kartenmaterial hervor (6b). Dieses lässt nämlich den Rückschluss zu, dass die Höhe von 2.273 m ü.d.M. beim alten AVS-Schutzhaus (heute Cron-Restaurant) genommen wurde. Des Kronplatzes höchster Punkt wird auf derselben Karte hingegen mit 2.277 m ü.d.M. angeschrieben. Die Kronplatzmanager entschieden sich kurzer Hand fürs Mittelmaß und ebneten das Plateau, wenn auch nur rein rechnerisch, auf 2.275 Meter ein. // wp
ERSITZUNG EINES GRUNDSTÜCKS
§Dr. Johannes Senoner Pircher Schramm Tschurtschenthaler Mall Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it
Jemand erhebt Ansprüche auf ein Grundstück, das in meinem Eigentum steht und behauptet, er habe dieses ersessen – ist dies möglich? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Das Eigentum ist das umfangreichste Recht an einer Sache und bleibt grundsätzlich auch zeitlich uneingeschränkt bestehen. Nicht selten geschieht es aber, dass der tatsächliche Eigentümer von seinem Recht nicht Gebrauch macht und andere seine Sache nützen – wie im Falle eines Grundstücks, das regelmäßig von einem Dritten gepflegt wird, anstatt vom Eigentümer selbst. Hier konfligieren also zwei Rechte: jenes des grundbücherlichen Eigentümers, der aber kein Interesse an der Ausübung seines Rechts zeigt und jenes des Dritten, der zwar nicht Eigentümer ist, sich jedoch wie ein solcher verhält, indem bspw. ausschließlich er das Grundstück bestellt und alle anderen hiermit verbundenen Rechte ausübt. Um nun dem Dritten einen gewissen Rechtsschutz angedeihen zu lassen, sieht die Rechtsordnung die Möglichkeit der Ersitzung vor, wobei allerdings einige Voraussetzungen zu beachten sind. Zunächst die Zeit: der Besitz an einer unbeweglichen Sache muss über einen Zeitraum von zwanzig Jahren ausgeübt werden, wie Art. 1158 ZGB festlegt. Wichtig hierbei ist, dass die Besitzhandlungen (bspw. Mähen, Bewirtschaften, etc.) nicht heimlich, sondern offenkundig zu erfolgen haben. Weiters muss der Besitz friedlich und ohne Gewalt ausgeübt und der Wille zum Ersitzen eines Realrechts klar zum Ausdruck gebracht werden. Nach Ablauf des zwanzigjährigen, öffentlich ausgeübten und friedlichen Besitzes kann der Dritte eine Ersitzungsklage vor Gericht einbringen. Dringt er mit seinem Klagsbegehren durch, erhält er ein Urteil, mit welchem er die erfolgte Ersitzung ins Grundbuch eintragen kann und somit zum „neuen“ Eigentümer wird – und dies übrigens, ohne dem vorherigen Eigentümer eine Entschädigung zahlen zu müssen. Wie kann sich der tatsächliche Eigentümer vor einer solchen Ersitzung schützen? Hier sieht das Zivilgesetzbuch mehrere Möglichkeiten vor. Zum einen kann er den Dritten an der Ausübung seiner Besitzhandlungen hindern – hierfür ist aber gemäß Art. 1167 ZGB eine einjährige Unterbrechung vonnöten. Andererseits wird die Ersitzung auch dann unterbunden, wenn der Dritte das Recht des grundbücherlichen Eigentümers anerkennt. Ferner – und dies ist das effektivste Mittel – verwehrt er dem Dritten durch erfolgreiches Einbringen einer Freistellungsklage die Ersitzung: außergerichtliche Aufforderungen zur Freistellung unterbrechen die Ersitzung hingegen nicht. Schlussendlich kann also festgehalten werden, dass Eigentümer einer Sache sich der möglichen Ersitzung durch andere bewusst sein sollten, um rechtzeitig handeln und eine solche verhindern zu können. //
NEUE STAATLICHE VERLUST-
BEITRÄGE
Gesetzesdekret
€„Sostegni-bis“
Mag. Johanna Wieser Angehende Steuerberaterin Aichner Steuerrecht GmbH www.aichner.biz
Mit dem Gesetzesdekret „Sostegni-bis“ (GD 73/2021) vom 25. Mai 2021 hat die italienische Regierung erneut einen Verlustbeitrag für Unternehmen und Freiberufler beschlossen, welcher in drei unterschiedlichen Varianten Anwendung findet.
Für all jene, welche im Rahmen des Dekrets „Sostegni“ (GD 41/2021) im April 2021 den Verlustbeitrag erhalten haben, wurde dieser bereits automatisch in derselben Höhe erneut ausbezahlt. Hierfür musste auch kein eigener Antrag gestellt werden.
Alternativ bzw. ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, um einen Verlustbeitrag anzusuchen, welcher für die Berechnung den Umsatzrückgang im Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. März 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum heranzieht. Somit berücksichtigt dieser die für viele Betriebe wichtige verlorene Wintersaison besser. Berechtigt sind alle Unternehmen und Freiberufler mit einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro und einem durchschnittlichen monatlichen Umsatzrückgang von 30% im oben genannten Zeitraum. Die Höhe der gewährten Unterstützung ist abhängig von den Erlösen/Einnahmen des Jahres 2019 und beträgt 20% bis 60% des durchschnittlichen monatlichen Umsatzverlustes. Für jene Unternehmen und Freiberufler, die keinen Anspruch auf einen Beitrag aus dem Dekret „Sostegni“ hatten, nun aber aufgrund der neuen Kriterien berechtigt sind, wurden die Prozentsätze auf 30% bis 90% erhöht.
Sollte sich durch den geänderten Betrachtungszeitraum ein höherer Beitrag ergeben, muss allerdings ein neuer Antrag eingereicht werden. Wer bereits den automatischen Verlustbeitrag aus der ersten Variante erhalten hat, kann, falls vorteilhafter, in einem neuen Antrag um die Auszahlung der Differenz ansuchen. Der Antrag für diesen alternativen Verlustbeitrag kann vom 05. Juli 2021 bis zum 02. September 2021 eingereicht werden.
Die dritte Möglichkeit bezieht sich auf die Verminderung des wirtschaftlichen Ergebnisses 2020 gegenüber 2019. Vorausgesetzt wird hierbei eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung voraussichtlich bis zum 10. September 2021 sowie ein Rückgang des Geschäftsergebnisses 2020 im Vergleich zum Vorjahr. Die genauen Bestimmungen zur Durchführung dieser letzten Variante müssen jedoch noch festgelegt werden und zudem bedarf es noch der Ermächtigung durch die EU-Kommission.
Allen Beiträgen gemeinsam ist, dass sie zur Gänze von jeglicher Besteuerung (IRPEF, IRES, IRAP) befreit sind. Bei einer unrechtmäßigen Beanspruchung muss der Beitrag samt Strafen und Zinsen zurückgezahlt werden. Für Beiträge über 4.000,00 Euro gibt es auch strafrechtliche Konsequenzen. //
MEINEN INNEREN FRIEDEN FINDEN
Ich werde immer wieder von Belastungsgefühlen v.a. im Brustbereich heimgesucht. Es ist wie ein starkes inneres Ziehen. Anfangs dachte ich noch, es sei ein körperliches Problem, aber bereits seit vielen Jahren weiß ich, dass es etwas Psychisches ist. Ich habe mich stark damit befasst und praktiziere auch seit ein paar Jahren regelmäßig Meditation. Vor einem Monat ist mir ein Durchbruch gelungen und ich habe in der Meditation einen Zustand von Freude und Leichtigkeit erreicht, wie ich ihn nie zuvor wahrgenommen habe. Alle Beschwerden waren für ca. eine Woche verschwunden. Anschließend sind sie jedoch wieder aufgetaucht und das hat mich sehr frustriert! Gibt es keine Möglichkeit, dass ich dauerhaft in dem positiven Zustand verweilen kann, den ich erreicht hatte? Warum kann ich mich nicht endgültig davon befreien und meinen inneren Frieden finden? Kennen Sie vielleicht eine Möglichkeit, dies zu erreichen? (Mann, 29)
Dr. Egon Mair
Es ist völlig verständlich, dass Sie von Frustration sprechen. Nach dem erreichten Durchbruch hatten Sie vermutlich die Hoffnung, dass dieser positive Zustand dauerhaft bestehen bleiben würde und die Belastungsgefühle endgültig überwunden wären. Leider ist der Verlauf, den Sie beschreiben, bei solchen Erfahrungen eher die Regel, als die Ausnahme.
Viele Meditationsformen, aus dem östlichen wie auch aus dem westlichen Kulturkreis, zielen u.a. auf die Erreichung eines Zustandes von innerem Frieden ab. Meditation fördert sicherlich die persönliche Entwicklung und ist sehr hilfreich um z.B. innere Ruhe, Achtsamkeit, Akzeptanz und das Loslassen von den sogenannten „Anhaftungen“ zu unterstützen. Im Zuge dieser persönlichen Entwicklung und mit entsprechender Erfahrung kann es gelingen, solch durchaus erstaunliche Zustände zu erreichen, wie Sie es beschrieben haben. Leider sind diese Zustände meist nicht von Dauer. Meiner Erfahrung nach sind v.a. zwei Faktoren dafür verantwortlich. Zum einen verläuft die Entwicklung eines Menschen in vielen Aspekten wellenförmig nach oben. Wenn folglich jemand den Gipfel einer Welle erreicht, ist es sehr wahrscheinlich, dass er sich anschließend wieder in Richtung eines Wellentals bewegt. Würde man allerdings über einen längeren Zeitraum eine gerade Linie durch die Wellen zeichnen, so würde sich diese Linie als nach oben ansteigend erweisen. Wurde ein besonderer Zustand, wie von Ihnen beschrieben, erreicht, so zeigt dies, dass ein solcher Zustand potentiell möglich ist – es vermutlich jedoch noch einiger Entwicklung bedarf, um ihn dauerhaft halten zu können. Zum anderen sollte bedacht werden, dass es zumindest einen Anteil in Ihnen gibt, der sich belastet fühlt und deshalb das von Ihnen beschriebene Belastungsgefühl verursacht. Hinter einem solchen Belastungsgefühl stehen häufig Emotionen wie Traurigkeit, Angst oder Wut. Irgendwann im Laufe des Lebens wurden diese Gefühle verursacht und Ihre Psyche hat einen Teil geschaffen, der diese Gefühle hält bzw. trägt. Dieser Teil wurde vom Ich-Bewusstsein verdrängt oder abgespalten und meist bleiben diese Teile während des Kindes- und Jugendalters latent. Sie zeigen sich häufig erst im Erwachsenenalter. Da es „belastende“ Gefühle sind, möchte Ihr Ich-Bewusstsein sich den Teil, der diese Gefühle trägt, weiterhin vom Leib halten. Dies wiederum vergrößert das Leiden des Teils selbst, da er sich abgelehnt und ausgegrenzt fühlt. Jeder Teil möchte angenommen und gefühlt werden, ansonsten verschafft er sich eben auf andere Weise Ausdruck (z.B. durch körperliche Beschwerden).
Wenn Sie folglich weiter an diesen Belastungsgefühlen arbeiten möchten, bestünde ein erster sinnvoller Schritt darin, Ihre Haltung zu diesen Gefühlen zu ändern. Dies ist oftmals ein schwieriger Schritt, aber er ist durchaus lohnenswert. In den allermeisten Meditationsformen ist Akzeptanz eine wesentliche Grundhaltung und oftmals auch der erste wesentlich Schritt um nachhaltige Veränderung überhaupt möglich zu machen. Sehen Sie diese Belastungsgefühle nicht mehr als Ihre Widersacher, die sie einfach los werden möchten, sondern als ein Kind, das auf sich aufmerksam macht. Fragen Sie sich: Wie fühlt sich dieses Kind innerlich? Welche Gefühle stehen wohl hinter diesen Belastungsgefühlen? Ist es ein Kind, das Angst hat oder traurig ist, oder beides? Was würde dieses Kind brauchen? Wenn ich der Vater dieses Kindes wäre, wie würde ich mit dem Kind umgehen? Würde ich es trösten – in die Arme nehmen?
Schritt für Schritt können Sie eine positive Beziehung zu dem Anteil aufbauen, der sich belastet fühlt. Dies ist für den Heilungsprozess sehr hilfreich. Auch Ihre Meditationserfahrung kann in diesem Prozess sehr nützlich und hilfreich sein. Sollten Sie zu irgend einem Zeitpunkt den Eindruck haben, eine fachliche Außenperspektive zu benötigen, können Sie sich an eine/n Psychotherapeutin/Psychotherapeuten wenden, um ggf. noch intensiver auf dieses Belastungsthema einzugehen.
Wenn Sie eine Frage stellen möchten, können Sie diese anonym schriftlich oder telefonisch an unsere Redaktion richten oder Sie deponieren Ihre Frage direkt bei
Dr. Egon Mair
Psychologe - Psychotherapeut - Coach - Supervisor Stadtgasse Nr. 53, 39031 Bruneck; Tel.: 340/4026948 • www.psychologie.it
MEIN HAUSTIER
HAUTERKRANKUNGEN BEI HAUSTIEREN SYMPTOME UND URSACHEN RICHTIG EINSCHÄTZEN
Die Haut und das Fell unserer Vierbeiner sollten glänzend, dicht und widerstandsfähig sein, keine Schuppen oder kahle Stellen zeigen. Die Ernährung spielt – unter anderem – auch eine wichtige Rolle.
Hauterkrankungen bei unseren Hunden und Katzen sind häufig die Folge einer falschen Ernährung, haben psychisch bedingte Ursachen, können durch hormonelle Störungen (z. B. Schilddrüsenunterfunktion), einen Parasitenbefall oder durch Infektionen mit Bakterien oder Pilzen verursacht werden. Eine gründliche Anamnese, gerade in Bezug auf die Futterart und -qualität, sowie die Lebensumstände, ist bei Erkrankungen der Haut sehr wichtig. Es reicht nicht, die Symptome zu bekämpfen und an der Ursache nichts zu ändern. Permanenter Juckreiz, trockene Haut, stumpfes, brüchiges und schuppiges Fell sind meist die ersten Symptome, die sich zeigen. Die Haut fühlt sich zudem talgig an und hinterlässt beim Streicheln einen schmierigen Belag auf den Fingerkuppen. Teilweise kommt es auch zu einem Pigmentverlust in der Haut und die Tiere bekommen helle Flecken an einzelnen Stellen. Im fortgeschrittenen Stadium treten dann häufig Ekzeme, Verhornungen und Hot-Spots auf. Neben Unverträglichkeiten von einzelnen Inhaltsstoffen im Futter können Hauterkrankungen auch verursacht werden durch: •zu wenig Omega-3 und Omega-6-Fettsäuren im Futter •Mineralstoff- und Vitaminmangel •minderwertige Qualität und schlechte Verdaulichkeit des Eiweiß im Futter
Um hier Klarheit zu bekommen, bedarf es einer genauen Analyse der aktuellen Futterzusammensetzung, einer Abklärung des Gesundheitszustandes der einzelnen Organe und einer gründlichen Untersuchung von Haut und Fell. Sind organische Probleme und ein Parasitenbefall ausgeschlossen, sollte eine Ausschlussdiät über einen Zeitraum von mindestens sieben bis acht Wochen gemacht werden. Stress in diesem Fall kann zum Beispiel sein: • fehlende Ruhephasen durch Überforderung • Vereinsamung durch Unterforderung • fehlende soziale Strukturen im Rudel bzw. in der Familie
Medikamente und äußerlich aufgetragene Salben können zwar kurzfristig die Symptome lindern. Wird jedoch die Ursache nicht beseitigt, wird man die Erkrankungen der Haut nicht in den Griff bekommen.
Michaela Olbert
Ernährungsberaterin für Hunde und Katzen
Die tolle Geschenksidee: ein PZ-Abo
Sind im tagtäglichen Futter zum Beispiel zu wenig ungesättigte Fettsäuren enthalten, können Schuppen und ein glanzloses Fell die ersten Symptome sein. Bei einem Zink- und Jodmangel verliert das Tier ständig Haare. Diese Aufzählung könnte man noch endlos weiterführen, da sich fehlende Nährstoffe im Futter hier unterschiedlich negativ auf die Gesundheit der Haut auswirken. Zu berücksichtigen bei der Ursachenforschung ist aber auch, dass mancher Nährstoffmangel die Aufnahme von weiteren Nährstoffen behindert. Passt zum Beispiel der Kalziumgehalt im Futter nicht, wird auch die Verwertung von Zink im Futter negativ beeinflusst, obwohl ausreichend Zink in der Futterration vorhanden ist.
PSYCHISCH BEDINGTE URSACHEN
Hauterkrankungen können auch psychisch bedingte Ursachen haben. So kann man häufig feststellen, dass Tiere, die permanent Stress ausgesetzt sind, meist auch Erkrankungen der Haut zeigen.
PZ Auslands-ABO: 140,00 Euro PZ Italien-Abo (außerhalb Südtirol): 55,00 Euro
Pustertaler Medien GmbH Sitz: 39031 Bruneck - Oberragen, 18 • Tel. 0474 550830 Fax 0474 410141 • info@pz-media.it • www.pz-media.it