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Umwelttage in Olang: Das Olympia-Gespenst

Droht der Verkehrskollaps?

Mobilität war das Thema der Umwelttage, die am 5. und 6. November in Olang stattfanden. Ergebnis ist das Bewusstsein, was für Belastung für Mensch und Natur der ausufernde Autoverkehr darstellt und dass nur die Veränderung des persönlichen Mobilitätsverhaltens Abhilfe schaffen kann. Eine Ausstellung des Fotografen Volker Repke dokumentiert bildhaft Realität und will Anstoß zur Besserung geben. Seine Fotoausstellung im Gemeindehaus bleibt noch bis Mai kommenden Jahres zugänglich.

Für Auflockerung der sonst trockenen Kost an Vorträgen zur hypermobilen Wirklichkeit sorgten am Samstag die „Tanzhausgeiger“ im Rahmen des Bio- und Nachhaltigkeitsmarktes im Park von Mitterolang. Bei strahlendem Spätherbstwetter konnten sich Olanger und Gäste davon überzeugen, dass es nicht notwendig wäre, weite Strecken zu fahren, um gesund einzukaufen. Auch Freizeit im eigenen Dorf zu verbringen, könne reizvoll sein. Die Vorträge, sei es der am Freitag mit Hans Peter Niederkofler im Gemeindehaus, sowie die beiden am Samstag im Kongresshaus mit Lisa Kreft und Philip Kleewein, können interessierte Personen auf der Facebook-Seite des Umweltrings nachhören.

„Radio ist das Begleitmedium Nr. 1 und damit mitten unter uns!“

Albert Dejaco (Radiomoderator)

MOBILILITÄT UND VERKEHR ALS MISSVERSTÄNDNIS

Hans Peter Niederkofler, landesweit bekannter Berater im Bereich öffentlicher Verkehr, hielt Freitag Abend einen Vortrag zum Missverständnis, wonach die Begriffe Mobilität und Verkehr ständig gleichgesetzt würden. Mobilität sei die Anzahl der Wege, die der Mensch zurücklegt, während Verkehr die darauf zurückgelegten Strecken bedeute. Das eine mit dem andern gleichzusetzen, sei bezeichnend für die Konfusion in den Diskussionen dazu. Der Glaube, wir würden mit dem ständigen Ausbau des Straßennetzes Zeit sparen, sei nachweislich ein Trugschluss. Das Gegenteil sei wahr: Wir legen immer längere Strecken zurück und verbrauchen dabei

Eine musikalische Einlage zur Pause.

Ressourcen, die nicht mehr reichen. Der Mensch müsse einsehen, dass sein Verhalten an Grenzen gestoßen ist.

STRASSEN FÜR MENSCHEN WERDEN GEBRAUCHT

Lisa Kreft, Mitarbeiterin am Projekt „Straßen für Menschen“ in Berlin, war mit ihrem Referat über Flächengerechtigkeit, Stadtentwicklung und Mobilität am Samstag im Kongresshaus online zugeschaltet. Durchschnittlich 23 Stunden am Tag stehe ein PKW herum und beanspruche dabei 12 qm Platz, die Größe etwa eines Kinderzimmers. Die Berliner Mobilitätsexpertin stellte erfolgreiche Projekte in Deutschland vor, wie eine gerechte Umverteilung von Flächen unter den Verkehrsteilnehmern gelinge und öffentlicher Raum menschenfreundlich umgestaltet werden könne. Es waren gute Beispiele darunter, wie auch der Einzelhandel davon profitiere. Partizipation und Experimentierfreudigkeit seien unabdingbare Voraussetzungen dafür.

Philip Kleewein, ebenfalls Experte für Mobilitätsfragen, untermauerte die Beobachtungen, die wir alle vor Augen haben, mit Daten und Fakten. In Südtirol herrsche gemessen an der Einwohnerzahl ein unverhältnismäßig hohes Verkehrsaufkommen. Sein Fazit: einsehen und lokal handeln! Mutig sein und ausprobieren, das rät er den Verantwortlichen in den Gemeinden.

DIE AUSBAUPLÄNE IN HINBLICK AUF OLYMPIA 2026

Besonders bemerkenswert an den Olanger Umwelttagen war: die Sorge vieler im Publikum über die Ausbaupläne der Pustertaler Straße hin Hinblick auf die Olympischen Spiel 2026 in Cortina und damit in Antholz. Was hier an Plänen und Finanzierungsversprechen bekannt werde, laufe allen Beteue-

Die Ausstellung ist noch bis Mai zugänglich.

rungen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz zuwider. Mit einem Aufruf, wachsam zu bleiben und einem Dank an öffentliche wie private Förderer entließ Elisabeth Brunner, Vorsitzende des Umweltrings Pustertal die Teilnehmer im Saal und auf Facebook. Das Erlernte müsse jetzt angewandt werden, ermunterte sie. // Elisabeth Brunner

RaiffeisenFlash Digitale Zahlungsmethoden – Vorteile, Gefahren und Kontrolle

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Kredit- und Bankkarte: Verschaffen Sie sich einen Überblick! Der schnellste Weg, um seine Zahlungen mit der Kreditkarte zu verfolgen ist über die Homepage www.nexi.it bzw. über die App „Nexi Pay“ einzusteigen und dort seine Transaktionen zu verfolgen und überprüfen. Neben den aktuellen Bewegungen, Monatsauszügen sind nützliche Informationen und Anwendungen abrufbar. Über die Website kann man zudem eine nicht autorisierte Zahlung beanstanden. Zahlungen im Internet sind auch mittels einer normalen Bankkarte möglich, sofern diese im Online Banking für den Dienst E-Commerce aktiviert wurde. Nutzen Sie die vielen Vorteile dieser Online-Dienste. Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für Sie da. Hannes Hintner

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Moderne trifft auf Tradition

Dächer und Fassaden müssen besonders bei historischen Gebäuden nicht nur funktionalen, sondern auch ästhetischen Anforderungen entsprechen. Wie auch beim kürzlich abgeschlossenen modernen Zubau des Klosters Neustift. Dieser sollte sich perfekt in die Umgebung des Klosters einfügen, daher kam als Material lediglich das altbewährte und hochwertige Kupfer in Frage.

Architektonisch wurde der Korpus in Doppelstehfalztechnik und diagonaler Ausrichtung ummantelt, wobei Untersicht, Seitenwände und Dach sich an den Schnittstellen treffen mussten. Die besondere handwerkliche Herausforderung lag in den Schnittstellen, beim Übergang zur Fassade, der Einbaurinne am Dach und den Aussparungen der Fenster. Den letzten Feinschliff bekam das Kupfer durch das Auftragen eines speziellen Mittels und der daraus resultierenden Oxidation, die dem Material die bekannte intensive Patina verlieh.

DAS FAMILIENUNTERNEHMEN

Die Bauspenglerei Stampfl steht seit über 45 Jahren als Familienunternehmen für Innovation, Zuverlässigkeit und professionelle Abwicklung. Die motivierten Mitarbeiter bilden das Kernstück unseres aufstrebenden Betriebes, denn nur gemeinsam und mit einem guten Arbeitsklima lassen sich auch komplexe und abwechslungsreiche Projekte, wie z.B. Privat-Villen am Gardasee, moderne Hotelbauten und innovative Fassaden bei Industriebetrieben, realisieren. Um für zukünftige Projekte noch besser gewappnet zu sein, sind wir ständig auf der Suche nach motivierten Mitarbeitern, als Abdichtungsmonteure, Spengler, Lehrlinge oder ganz einfach als Quereinsteiger. Werde auch du Teil unseres Teams. Es erwartet dich eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit, ein motiviertes Team und eine leistungsgerechte Entlohnung. Weitere Informationen gibt es unter www.bausprenglerei-stampfl.it // PR-Info

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SCHADENERSATZ BEI VERKEHRSUNFÄLLEN

§Dr. Paul Maieron Schramm Tschurtschenthaler Mall Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it

Ein Verkehrsunfall kann zu schweren Personen- und Sachschäden führen. Laut ISTAT wurden in Italien im Jahr 2020 täglich 324 Unfälle verursacht; eine erschreckende Zahl, die jedoch aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens während der Epidemie um 20% niedriger ist als im Jahr 2019.

Der Grundsatz des Schadenersatzes bei einem Verkehrsunfall ergibt sich aus Art. 2043 BGB: „Jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung, die einem anderen einen rechtswidrigen Schaden zufügt, verpflichtet denjenigen, der sie begangen hat, den Schaden zu ersetzen“. Daher müssen laut Gesetz diejenigen, welche anderen einen Schaden zufügen, auch wenn dies ohne Absicht oder Willen, aber mit Fahrlässigkeit geschieht, diesen Schaden ersetzen. Daher (Art. 2054 BGB) ist der Lenker eines Fahrzeuges verpflichtet, den durch den Verkehr des Fahrzeuges an Personen oder Sachen verursachten Schaden zu ersetzen, wenn er nicht nachweist, alles Mögliche zur Vermeidung des Schadens getan zu haben.

Ein anderer Grundsatz im Fall eines Verkehrsunfalles ist die gesamtschuldnerische Haftung des Eigentümers des Fahrzeuges mit dem Lenker. Dies bedeutet, dass sowohl der Eigentümer als auch der Lenker, der den Unfall verursacht hat (wenn es sich nicht um dieselbe Person handelt), in vollem Umfang für den Schaden haftbar gemacht werden können.

Der Schadenersatz für die bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personen- und Sachschäden kann von jeder beteiligten Person geltend gemacht werden, sprich von den Lenkern bzw. Eigentümern der Fahrzeuge sowie von allen Dritten, beispielsweise Radfahrer, Fußgänger, usw. Der Schadenersatz kann aufgrund bestimmter Versäumnisse der Geschädigten (Nichtanlegen des Sicherheitsgurts oder des Helms bei Motorradfahrern, Nichtbefolgung der Straßenverkehrsregeln usw.) oder aufgrund eines etwaigen Mitverschuldens teilweise gemindert werden.

Für den Anspruch auf Schadenersatz muss die Verjährungsfrist von zwei Jahren eingehalten werden. Handelt es sich jedoch um eine Handlung, die vom Gesetz als strafbar angesehen wird und für die strafbare Handlung eine längere Verjährung festgesetzt ist, findet diese auch auf den zivilrechtlichen Klagsanspruch Anwendung. Dies ist der Fall bei fahrlässigen Körperverletzungen, bei welchen die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt. So können Geschädigte innerhalb dieser Fristen eine Entschädigung verlangen. //

PROBEZEIT BEI ARBEITSVERHÄLTNISSEN: Wozu dient sie und wie ist sie geregelt?

€Dr. Christoph Bachmann Knollseisen & Partners Bruneck – Innichen – Bozen www.knollseisen.com

Die Probezeit (lt. Art. 2096 ZGB) ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte (zeitlich begrenzte) Zeitraum am Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in welchem sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen können. Zweck der Probezeit ist es, auf der einen Seite dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben das Können und die Fähigkeiten des neuen Mitarbeiters in Bezug auf die auszuführende Tätigkeit zu überprüfen und auf der anderen Seite dem neuen Mitarbeiter die Gelegenheit zu geben die ihm zugewiesenen Aufgaben, die Arbeitsbedingungen und das neue Arbeitsumfeld kennenzulernen. Sollten diese nicht den Vorstellungen des Arbeitgebers, bzw. nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers entsprechen, so haben diese, wie bereits erwähnt, die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis in vereinfachter Form aufzulösen. Dem Arbeitnehmer muss von Seiten des Arbeitgebers die Möglichkeit gegeben werden, sich für die Tätigkeit, für welche er eingestellt werden soll, zu beweisen. Hierfür muss ihm ein ausreichender Zeitraum eingeräumt werden in welchem er seine fachliche Kompetenz unter Beweis stellen kann. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag angeführt sein muss, bzw. dass in diesem ein Verweis auf die entsprechende Beschreibung im Kollektivvertrag (sofern vorhanden) gemacht werden muss. Grundlegend für die Gültigkeit der Probezeit ist es, dass sie schriftlich und vor Beginn der Arbeitstätigkeit vereinbart wurde. Eine mündlich vereinbarte Probezeit oder eine nach Beginn der Arbeitstätigkeit vereinbarte Probezeit sind ungültig. Die Dauer der Probezeit wird zum einen per Gesetz geregelt, welches eine Höchstdauer von 6 Monaten für leitende Angestellte und eine Höchstdauer von 3 Monaten für alle anderen Kategorien vorsieht und zum anderen von den Kollektivverträgen, welche innerhalb dieser gesetzlichen Höchstgrenzen die Regelung im Detail vornehmen. Je nach Einstufung als Arbeiter oder Angestellter und je nach Kategorie werden von den verschiedenen Kollektivverträgen unterschiedlich lange Probezeiten festgelegt. Die im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Dauer der Probezeit kann gleich lang oder kürzer sein als die vom Kollektivvertrag festgelegte Höchstdauer, eine längere Probezeit als die vom Kollektivvertrag vorgesehene ist hingegen nicht erlaubt, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Für die Berechnung der Dauer ist die vom Mitarbeiter effektiv gearbeitete Zeit ausschlaggebend, bei Abwesenheiten wie Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, Ferien, Streik oder sonstigen Freistellungen wird die Probezeit unterbrochen (auch hier ist auf eine eventuelle spezifische Regelung durch den Kollektivvertrag zu achten). Es besteht natürlich auch die Möglichkeit auf eine Probezeit zu verzichten und folglich gar keine zu vereinbaren. Ein Arbeitsverhältnis mit vereinbarter Probezeit ist, abgesehen von der vereinfachten Auflösbarkeit, in allen Belangen einem Arbeitsverhältnis ohne Probezeit gleichgestellt. //

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