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Fischers Fritz fischt frische Fische

Das land oberösterreich sieht mehrere Formen der Fischereiförderung vor. Zuständig ist die abteilung land- und Forstwirtschaft. Die für die Fischereiförderung zuständige leiterin der arbeitsgruppe 1 ist maNuela kopecky, sie bringt einen überblick über die aktuellen Förderungen.

www. kremstalgarnelen.at

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Kremstal Garnelen

Fasziniert von der Idee, mitten im Herzen Österreichs Meeresgarnelen zu züchten, gründeten Ulrich Weiss, Günther Mörtenhuber und Andreas Reckenzain die Kremstal Garnelen OG. Finanziert mit Eigenmitteln, die durch eine Förderung der Leaderregion Alpenvorland aufgestockt wurden, ging es nach einer knapp zweijährigen Planungs- und Vorbereitungsphase los mit dem Aufbau des Betriebs. Unzählige Wochenenden, Schweiß und Hirnschmalz flossen in die Errichtung der Anlage in Kremsmünster. Jede Leitung, jede Steckdose, jedes Becken wurde selbst installiert. So kennen die Gründer ihren Betrieb nun besser als die eigene Westentasche. Getreu dem Spruch: „Fischers Fritz fischt frische Garnelen“ werden die Garnelen nach Bestellungseingang immer frisch abgefischt. Dadurch ist ein mit Tiefkühlware nicht zu vergleichendes, intensives Geschmackserlebnis gesichert. Möglich ist die Aufzucht dieses grundsätzlich im Meer zu findenden Tiers durch eine ökologisch nachhaltige Warmwasserkreislaufanlage, die mit Biofiltern ausgestattet ist. Diese Filter reinigen das zirkulierende Wasser auf natürliche Weise und stellen so ideale Lebensbedingungen für die Tiere sicher. Wer Garnelen konsumieren möchte, musste bisher auf tiefgefrorene Produkte aus Fernost oder Mittelamerika zurückgreifen. Die Tiger-Garnelen aus Kremsmünster wollen eine nachhaltige und fangfrische Alternative zu gefrorenen oder bereits gekochten Importshrimps sein. Die lokale Produktion im Herzen Oberösterreichs sichert für die Kunden absolute Spitzenqualität! Die drei Gründer verstehen sich als Binnenfischer, die moderne, innovative Landwirtschaft betreiben. Dadurch sind sie in der Lage, ein landwirtschaftliches Spitzenprodukt anzubieten, das in der Region unter Einhaltung hoher österreichischer Qualitätsstandards erzeugt wurde. i m Rahmen der „allgemeinen Fischereiförderung“ werden unter anderem wissenschaftliche Projekte, bestimmte Besatzmaßnahmen (z. B. zur Bestandsstützung oder Wiederansiedelung bestimmter Wassertierarten) und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums in natürlichen Gewässern gefördert, wobei der Fokus auf die Erhöhung der Biodiversität und fischökologisch wertvolle Maßnahmen gerichtet ist. Es soll dadurch insbesondere zur Erhaltung intakter Fisch-, Muschel- und Krebsbestände bzw. zur Wiederansiedelung von Arten und zur Verbesserung des aquatischen Lebensraums beigetragen werden.

Die Förderung „Bäuerliche Fischproduktion“

Diese sieht unter anderem die wirtschaftliche Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben und die Steigerung der Eigenversorgung mit heimischen Fischen vor. So wird z. B. die Neuerrichtung oder Sanierung von Fischteichen und Hälterungen sowie Einrichtungen für die

Foto: © Land OÖ

Erbrütung und Brutaufzucht heimischer Fischarten oder die Herstellung von Schutzeinrichtungen zur Abwehr fischfressender Tiere gefördert.

Es werden nur Anlagen gefördert, deren Produktivität 200 kg fischereilichen Jahresertrag nicht unterschreiten. Das entspricht einer Zulaufwassermenge von etwa 2 l/s bei Forellenteichen bzw. einer Teichfläche von 2000 m² bei Karpfenteichen. Zudem müssen die erforderlichen Bewilligungen für die Anlage nachgewiesen werden.

Präventionsmaßnahmen

Zur Abwehr fischfressender Prädatoren werden auch außerhalb der Bäuerlichen Fischproduktion gefördert. Als Förderwerber kommen Bewirtschafter von Teichen im Rahmen von Fischzuchtbetrieben/Aquakulturanlagen oder von sonstigen Teichanlagen, wenn die Maßnahme positive Auswirkungen auf Fließgewässer erwarten lässt, in Betracht.

Als Präventionsmaßnahmen werden unter anderem die Einzäunung von Teichen, Vergrämungs- und Abwehrmaßnahmen (akustische und visuelle

V. l. n. r.: ulrich weiss, lR max hiegelsberger, günther mörtenhuber

Alpenkaviar

Was bereits den alten Griechen, den Phöniziern, den ägyptern und den russischen Zaren mundete, ist heute für Feinschmecker aus aller Welt eine höchst bekömmliche Delikatesse. Und auch heute noch gilt: je sorgsamer und qualitätsvoller Aufzucht und Ernte, desto besser schmeckt das „schwarze Gold“. Genau dieser Symbiose aus Genuss und Qualität haben sich Helmut Schlader und seine Familie in Steyrling, einer 500-Seelen-Gemeinde in den oberösterreichischen Kalkalpen, verschrieben. Seit 2012 werden dort sibirische Störe und Sterlets feinster Güte gehalten. Produziert wird sibirischer Stör-Kaviar, der in Dosengrößen von 30 bis 1.000 Gramm angeboten wird, und frisches, gefrorenes und geräuchertes Störfleisch. Mit seinem Alpenkaviar konnte Helmut Schlader bereits beachtliche Erfolge erzielen. Mittlerweile hat der Innovative auch den Sterlet (Acipenser ruthenus), der 2014 vom österreichischen Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz zum österreichischen Fisch des Jahres gekürt wurde, mit ins Programm aufgenommen. Und mit einer weiteren Rarität wartet Familie Schlader seit 2015 auf: Almas, auf Russisch Diamant, ist der Kaviar des besonders seltenen Albino-Stör. Die Perlen sind weiß-gelblich bis goldig und auch im Geschmack unvergleichlich exquisit: Sie haben eine äußerst dünne Haut und einen besonders cremig-sahnigen Geschmack. Pro Jahr werden nur wenige Kilogramm weltweit produziert, dementsprechend gilt der weiße Kaviar mit einem Kilopreis von bis zu 30.000 Euro als eines der teuersten Lebensmittel der Welt. Nicht nur der Alpenkaviar, auch das Fleisch des Störs, der zirka zwölf Jahre benötigt, um den begehrten Kaviar zu produzieren, ist überaus köstlich. Mit Exklusivität im Sinne von höchster Qualität und Genuss für alle jene, die ein Geschmackserlebnis der besonderen Art zu schätzen wissen, hat Helmut Schlader mit seinem Alpenkaviar noch große Pläne.

www. alpenkaviar. at

v. l. n. r.: lR max hiegelsberger,

ulrich weiss Foto: © Land OÖ

mag. manuela kopecky: informationen über die Fördervoraussetzungen und die antragstellung der einzelnen Förderungen sind auf der homepage des landes oberösterreich, abteilung land- und Forstwirtschaft, unter folgendem link abrufbar: www. land-oberoesterreich. gv.at/ foerderung_ lFw.htm Signale, Duftstoffe etc.), der Einsatz von Fluchtkörben, die Errichtung gesicherter Hälterungsanlagen (z. B. im Zusammenhang mit einer Trockenlegung der Teichanlage über den Winter) oder die Schaffung von Alternativnahrungsangeboten (Ablenkteiche) gefördert.

EMFAF 2021–2027

Beim EMFAF 2021–2027 (Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 2021-2027) handelt es sich um eine sogenannte „EU-kofinanzierte“ Förderung, d. h. die Fördermittel setzen sich aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zusammen. Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen bei der Erschließung des Markts und Etablierung der Aquakultur als nachhaltige Alternative zum Meeresfischfang. Das EMFAF-Programm leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der österreichischen Aquakulturproduktion.

Das genaue Programm befindet sich im Moment noch in der Genehmigungsphase. Eine vorläufige Antragstellung ist für folgende Maßnahmen bereits möglich: 1. Produktive Investitionen in die

Aquakultur, wie beispielsweise Neuerrichtung bzw. Erweiterung und/ oder Modernisierung bestehender

Aquakulturanlagen, Bruthäuser für

Setzlinge, technische Ausrüstung,

Verbesserung der Arbeits- und

Sicherheitsbedingungen, Verbesserung der Haltungsbedingungen und

Tiergesundheit sowie Sanierung bestehender bzw. Revitalisierung stillgelegter Fischteiche; 2. Investitionen zur Verringerung der negativen Auswirkungen oder zur

Steigerung der positiven Auswirkungen der Aquakulturanlagen auf die Umwelt, einschließlich

Erhöhung des Bio-Anteils in der

Aquakultur, Erhöhung der Ressourceneffizienz, Verbesserung der

Wasserqualität und der Qualität des

Abwassers (Reduktion von Chemikalien, Reduktion des Arzneimitteleinsatzes etc.); 3.Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel und für den Klimaschutz (CO2-Reduktion) sowie für einen nachhaltigen Energieeinsatz, z. B. durch Steigerung der

Energieeffizienz von Aquakulturbetrieben oder durch Förderung der Umstellung auf erneuerbare

Energiequellen; 4.Investitionen in den Bereichen Diversifizierung und Direktvermarktung, insbesondere Steigerung der Qualität der Aquakulturerzeugnisse, der

Diversifizierung der Aquakulturerzeugnisse (speziell im Hinblick auf die Auswirkung des Klimawandels),

Diversifizierung der Einkünfte von

Aquakulturunternehmen durch den

Aufbau ergänzender Tätigkeiten sowie Direktvermarktung (z. B.

Hofläden, online); 5.Innovation, z. B. Entwicklung neuer oder verbesserter Erkenntnisse in technischem, wissenschaftlichen oder organisatorischen Bereichen mit Fokus auf Umweltauswirkungen (Substitution von Fischmehl, etc), Ressourceneffizienz, Klimawandelanpassung, Tierschutz, nachhaltige Produktionsmethoden, nachhaltige Methoden zur Krankheitsbehandlung, neue Zuchtarten,

Verwaltungs- bzw. Organisationssysteme, Prüfung der technischen

Durchführbarkeit oder der Wirtschaftlichkeit von Innovationen,

Erzeugnissen oder Verfahren.

Die Antragstellung für andere Maßnahmen, wie zum Beispiel für die Verarbeitung und Vermarktung, wird voraussichtlich ab Jänner 2022 möglich sein.

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