Recht 02 - SV

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Merkmale eines Rechtsstaates

In den bisherigen Kapiteln haben wir vorwiegend betriebswirtschaftliche Fragestellungen aus dem ökonomischen System bearbeitet. Als Nächstes ­befassen wir uns nun mit den Grundlagen unseres Rechtssystems. Damit rückt das soziale System in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen. Zunächst stellen wir kurz die schweizerische Staatsstruktur dar. Wie funktioniert unser Staatswesen? Wie sind Bund, Kantone und Gemeinden aufgebaut? Danach zeigen wir auf, wie demokratische Staaten grundsätzlich strukturiert sind und welche Rechte – und Pflichten – den Bürgerinnen und Bürgern in einem Rechtsstaat zustehen.

Theorie 1 2 3 4

Übungen

Die demokratische Ordnung der Schweiz .............................................................. Freier Mensch und souveräner Staat ..................................................................... Demokratie als bevorzugte Regierungsform .......................................................... Merkmale des Rechtsstaates ................................................................................. Das haben Sie gelernt............................................................................................ Diese Begriffe können Sie erklären ........................................................................

2 12 20 24 26 27

1 2 3 4 5

Die demokratische Ordnung der Schweiz............................................................... Die Volksrechte auf Bundesebene.......................................................................... Freier Mensch und souveräner Staat...................................................................... Der freie Mensch und seine Rechte ....................................................................... Demokratie als bevorzugte Regierungsform...........................................................

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Aufgaben 1 2 3 4

Brennpunkt Recht / Gesellschaft

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Merkmale eines Rechtsstaates

Stefan Gärtner und das Sportobligatorium............................................................. Abstimmungswochenende.................................................................................... Darf der Lehrer das Handy zurückbehalten?........................................................... Meinungsfreiheit und Abstimmungsplakate...........................................................

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Brennpunkt Recht / Gesellschaft

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Merkmale eines Rechtsstaates

Die demokratische Ordnung der Schweiz

■ Die politische Gliederung der Schweiz Die Schweiz ist ein Bundesstaat, der aus 26 Kantonen besteht. «Bund» ist der bei uns übliche Begriff für den Staat; der andere, häufig gebrauchte Ausdruck ist «Eidgenossenschaft». Bund und Kantone verfügen über eigene staatliche Strukturen und teilen sich zusammen mit den knapp 2300 Gemeinden der Schweiz die staatlichen Aufgaben. Alle drei Staatsebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – sind nach ­demokratischen Prinzipien aufgebaut. Die Die Schweiz: ein Bundesstaat aus 26 Kantonen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können Regierungsvertreter, Parlamentarierinnen und Parlamentarier wählen oder sich selber wählen lassen und bei Abstimmungen zu Sachfragen Stellung nehmen. Die demokratische Staatsordnung der Schweiz weist einige Besonderheiten auf, die sie von den demokratischen Systemen in anderen Ländern unterscheidet. Prägendes Element ist dabei das starke Gewicht, das dem Stimmvolk im politischen Prozess zukommt. Statt vom Stimmvolk ist in politischen Diskussionen manchmal auch vom Souverän die Rede. Damit wird die oberste politische Instanz eines Landes bezeichnet. Die Schweiz hat sich historisch aus selbstständigen Staaten (den Kantonen) heraus entwickelt. In der ersten Bundesverfassung von 1848 wurde die Souveränität der Kantone zwar bestätigt, gleichzeitig aber der staatlichen Souveränität der Eidgenossenschaft untergeordnet. Dieses Grundprinzip prägt seither unser Staatsverständnis und wird als Föderalismus bezeichnet. In föderalistisch organisierten Staaten kommt den einzelnen Teilstaaten (Kantonen) eine starke Stellung zu. Viele staatliche Aufgaben werden weiterhin von diesen gelöst. Der Bund kommt nur dann zum Zuge, wenn eine einheitliche Regelung sinnvoll erscheint. SCHAFFHAUSEN

BASELSTADT

THURGAU

JURA

BASEL LAND ZÜRICH AARGAU SO LOT H U RN ZUG

LUZERN

N E U C H ÂT E L

BERN

VA U D

SCHWYZ

NIDWALDEN OBWALDEN

GLARUS

GRAUBÜNDEN

URI

FRIBOURG

APPENZELL AUSSERRHODEN APPENZELL INNERRHODEN S T. G A L L E N

TICINO

GENÈVE

VA L A I S

■ Die Bundesbehörden Das Volk wählt alle vier Jahre ein neues Parlament. Das Parlament ist die gesetzgebende Behörde eines Landes (= Legislative); seine Hauptaufgabe ist die Ausarbeitung von Gesetzen, bevor diese zur Volksabstimmung kommen. Das Schweizer Parlament tagt im Bundeshaus in Bern und teilt sich in zwei «Kammern» (= Räte): den Nationalrat und den Ständerat. Beide Kammern sind Volksvertretungen, die nach unterschiedlichen Regeln gewählt werden.

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Der Nationalrat umfasst 200 Mitglieder und stellt ein Abbild der politischen Kräfte­verhältnisse in der Bevölkerung dar. Deshalb können Kantone mit einer grossen Bevölkerungszahl sehr viele Nationalrätinnen und Nationalräte nach Bern entsenden (z. B. der Kanton Zürich 34 Personen). Kleine Kantone müssen sich dagegen mit einem einzigen Vertreter oder einer Vertreterin begnügen (Kantone AI, AR, GL, NW, OW und UR). Gäbe es nur den Nationalrat, bestünde die Gefahr, dass die grossen Kantone ihren Willen ohne Rücksicht auf die kleinen durchsetzen würden. Deshalb setzt sich die kleinere Kammer, der Ständerat, aus jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertretern pro Kanton (= «Stand») zusammen; die sechs Halbkantone stellen jeweils einen Vertreter oder eine Vertreterin. Insgesamt besteht die zweite Parlamentskammer deshalb aus 46 Mitgliedern. Zur Wahl des Bundesrates sowie einiger anderer verfassungsmässiger Aufgaben Die eidgenössischen Räte kommen in der Regel schliessen sich die beiden Räte zur Vereinigim Frühling, Sommer, Herbst und Winter zu einer ten Bundesversammlung zusammen; dort je dreiwöchigen Session zusammen. haben alle National- und Ständeräte die gleiche Stimmkraft. Die sieben Mitglieder des Bundesrates bilden die Regierung und oberste Verwaltungsbehörde des Bundes. Der Bundesrat muss zusammen mit der Verwaltung die Gesetze umsetzen; wir bezeichnen die «ausführende Staatsgewalt» als Exekutive. Der Bundesrat versteht sich als Kollegialbehörde, was bedeutet, dass er alle Entscheidungen nach aussen als Einheit vertritt. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt aus den Mitgliedern des Bundesrates den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Diese Person leitet während eines Jahres die Bundesratssitzungen und übernimmt repräsentative Pflichten. Er (oder sie) verfügt also nur über wenige zusätzliche Kompetenzen und gilt deshalb als «Primus inter Pares» (Erster unter Gleichen). Wenn die Bundesversammlung neu gewählt wird, muss sich anschliessend auch der Bundesrat der Wiederwahl stellen. Häufig finden jedoch Wechsel im Bundesrat ausserhalb dieses Vierjahresrhythmus statt. Nicht nur die Ausgestaltung der Regierung als Kollegialbehörde ist eine schweizerische Eigenart. Die schweizerische Regierung ist grundsätzlich nach dem Konkordanz-Gedanken zusammengestellt. Dies bedeutet, dass die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates der Parteienstärke bei den Stimm- und Wahlberechtigten entsprechen soll. Dadurch sind in der Schweiz alle grösseren politischen Strömungen in der Regierung vertreten.


Brennpunkt Recht / Gesellschaft

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Merkmale eines Rechtsstaates

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Brennpunkt Recht / Gesellschaft

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Merkmale eines Rechtsstaates

Die Zusammensetzung des Bundesrates nach dem Konkordanz-Gedanken mit je zwei Sitzen für die CVP, die FDP und die SP sowie einem Sitz für die SVP war während gut 40 Jahren unverändert geblieben. Die als «Zauberformel» bezeichnete Verteilung leitete sich ursprünglich aus der Parteienstärke im Parlament ab. Nach den Wahlen im Herbst 2003 waren zunächst die SVP neu mit zwei und die CVP nur noch mit einem Sitz vertreten. Später erhielt die, gemessen an ihrem Wähleranteil, kleine BDP auf Kosten der SVP einen Sitz, sodass heute nicht mehr von einer Zauberformel gesprochen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zusammensetzung je nach politischen Kräften in Zukunft wieder ändern wird. Nach wie vor wird aber die Regierung durch die Konkordanz geprägt. In den meisten andern demokratisch regierten Ländern ist es dagegen üblich, dass die wählerstärkste Partei die Regierung stellt und die Wahlverlierer die Rolle der Opposition (Gegenpol zur Regierung) einnehmen. Die schweizerische Verfassung schreibt zudem vor, dass die verschiedenen Sprachregionen der Schweiz angemessen in der Regierung vertreten seien. In der Regel sind deshalb zwei bis drei Mitglieder des Bundes­rates französischer oder italienischer Muttersprache. Im Unterschied zu früher ist es aber heute möglich, auch mehrere Personen aus demselben Kanton in die Landesregierung zu wählen. Jeder Bundesrat und jede Bundesrätin leitet eine Abteilung der Bundesverwaltung, ­Departement genannt. Nach den Bundesratswahlen im Dezember 2018 setzte sich der BunDepartement desrat wie folgt zusammen: Departement

Vorsteher/in

Partei

Eidg. Departement des Innern (EDI)

Alain Berset

Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)

Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Ignazio Cassis

FDP. Die Liberalen (FDP)

Eidg. Departement für Umwelt, ­ ommunikation ­ erkehr, Energie und K V (UVEK)

Simonetta Sommaruga

Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)

Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Viola Amherd

Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP)

Eidg. Finanzdepartement (EFD)

Ueli Maurer

Schweizerische Volkspartei (SVP)

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

Karin Keller-Sutter

FDP. Die Liberalen (FDP)

Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Guy Parmelin

Schweizerische Volkspartei (SVP)

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Die Bundeskanzlei fungiert als Stabsstelle des Bundesrates. Der Bundeskanzler Walter Thurnherr (im Amt seit 2016) und seine zwei Stellvertreter bereiten die Regierungsgeschäfte vor und sorgen für deren ordnungsgemässen Ablauf. Sie führen an Bundesratssitzungen Protokoll und informieren die Öffentlichkeit in der Funktion eines Regierungssprechers. Der Bundeskanz­ler wird ebenfalls von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Die Judikative (= Rechtsprechung) ist neben der Legislative und der Exekutive die dritte Staatsgewalt. Die Rechtsprechung auf Bundesebene ist Sache des Bundesgerichts in ­Lausanne. Das Bundesstrafgericht hat seinen Sitz in Bellinzona, das Bundesverwaltungs­gericht sowie das Bundespatentgericht sind in St. Gallen. Die Bundesrichter werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Bei der Auswahl wird auf die fachliche Qualität der Mitglieder, deren regionale Herkunft sowie auf deren Parteizugehörigkeit geachtet. ■ Die Volksrechte auf Bundesebene Im Normalfall wird die politische Mündigkeit gleichzeitig mit der rechtlichen Mündigkeit erreicht. Auf eidgenössischer Ebene sind alle 18-jährigen Personen mit Schweizer Bürgerrecht stimm- und wahlberechtigt. Das sind im Jahr 2021 etwa 5,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger von rund 8,7 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern. In einzelnen Kantonen und Gemeinden besitzen auch niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer ein beschränktes Stimmrecht. Auf Bundesebene verfügen die Stimm- und Wahlberechtigten über das Recht, ■ die ­Mitglieder des Nationalrats zu wählen, ■ an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen, ■ Volksinitiativen zu lancieren und zu unterschreiben, ■ bei Gesetzesänderungen mit einem Referendum eine Volksabstimmung zu verlangen. Weil die Stimmberechtigten die genannten Rechte immer nur in Verbindung mit anderen Stimmberechtigten gebrauchen können, werden sie auch als Volksrechte bezeichnet. Vom Stimm- und Wahlrecht kann unterschiedlich Gebrauch gemacht werden. Der traditionelle Gang zur Urne am Abstimmungs- oder Wahlwochenende wird heute zunehmend durch die schriftliche Stimmabgabe ergänzt. Die schriftliche Stimmabgabe ist bereits vier ­Wochen vor dem eigentlichen Stimm- oder Wahltermin möglich und erfolgt nach einem festgeschriebenen Verfahren auf dem üblichen Postweg. In beschränktem Rahmen ist auch eine Stellvertretung möglich. So können im gleichen Haushalt lebende Personen füreinander abstimmen oder wählen. Aufgabe 1


Brennpunkt Recht / Gesellschaft

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Merkmale eines Rechtsstaates

 Das haben Sie gelernt Die demokratische Ordnung sowie die politische Gliederung der Schweiz ­beschreiben Den historischen Hintergrund skizzieren, der zur Schaffung der Grundprinzipien unserer Staatsordnung führte Die Bundesbehörden charakterisieren Die Volksrechte auf Bundesebene beschreiben Das Verfahren von Proporz- und Majorzwahlen erläutern Wahlen und Abstimmungen unterscheiden

Die Unterschiede zwischen Initiative und Referendum erklären und die ­Bedingungen für das Zustandekommen von Initiative und Referendum nennen Den Staatsaufbau sowie die Aufgaben der Kantone beschreiben Regierungs- und Organisationsform auf Gemeindestufe erklären Den Zielkonflikt zwischen individuellen und kollektiven Bedürfnissen beschreiben Die Elemente für eine (traditionelle) Definition des Staates aufzählen

Die drei grundsätzlichen Möglichkeiten des Staatsaufbaus aufzählen, ­charakterisieren und je ein Beispiel nennen Die Notwendigkeit von Grundrechten begründen und deren Verankerung erläutern Drei Arten von Grundrechten unterscheiden Die Eigentumsgarantie beschreiben Die Meinungsfreiheit erläutern Die Staatsform der Monarchie von einer Republik unterscheiden Drei Formen der Monarchie aufzählen und je ein Beispiel nennen Die Merkmale einer Diktatur übersichtsmässig beschreiben Die Merkmale einer Demokratie charakterisieren Direkte und indirekte Form der Demokratie unterscheiden Die vier Merkmale des Rechtsstaates beschreiben

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Offene Fragen


 Diese Begriffe können Sie erklären Föderalismus

Bundesstaat

Bund

Zentralstaat

Kantone

Grundrechte

Gemeinden

Menschen- oder Freiheitsrechte

Subsidiaritätsprinzip

Eigentumsgarantie

Konkordat

Meinungsfreiheit

Vereinigte Bundesversammlung

Bürgerrechte

Nationalrat

Politische Rechte

Ständerat

Monarchie

Bundesrat

Absolut

Kollegialbehörde

Konstitutionell

Departement

Parlamentarisch

Zauberformel

Republik

Bundesgericht

Demokratie

Wahlrecht

Diktatur

Proporzverfahren

Mehrheitsprinzip

Majorzverfahren

Minderheitenschutz

Stimmrecht

Pluralismus

Initiative

Horizontale Gewaltenteilung

Obligatorisches Referendum

Legislative

Fakultatives Referendum

Exekutive

Regierungs- / Staatsrat

Judikative

Grosser Rat / Kantons- / Landrat

Vertikale Gewaltenteilung

Gemeindeautonomie

Direkte Demokratie

Milizsystem

Konkordanzsystem

Staat

Indirekte Demokratie

Staatsvolk

Repräsentative Demokratie

Staatsgebiet

Präsidiale Demokratie

Staatsgewalt

Legalitätsprinzip

Staatenbund Brennpunkt Recht / Gesellschaft

Unabhängiges Gerichtswesen 2

Merkmale eines Rechtsstaates

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Übung 3 Freier Mensch und souveräner Staat

FR

OR

a) … kommt nur zustande, wenn innerhalb von 100 Tagen genügend Unterschriften gesammelt werden. b) … muss ergriffen werden, damit eine G ­ esetzesänderung zur Abstimmung ­vor­gelegt wird. c) … verpflichtet eine Kantonsregierung dazu, auf Bundesebene eine Initiative einzureichen. d) … darf nur von Personen unterschrieben werden, die stimmberechtigt sind. e) … gilt als zustande gekommen, wenn innerhalb von 18 Monaten mehr als 100 000 Unterschriften ­gesammelt worden. f) … darf von jedermann unterschrieben werden.

SI

Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien. Petition

Fakultatives Referendum Obligatorisches Referendum Standes­ initiative

Welche Aussagen treffen für welche Volksrechte zu? Achtung: Mehrfachnennungen sind möglich.

Volksinitiative

Übung 2 Die Volksrechte auf Bundesebene

a) Menschliche Gemeinschaften schränken die Freiheit der einzelnen Mitglieder ein, wenn dies im Interesse gemeinsamer Ziele als zumutbar erscheint.

P b) Der Staat zieht sich in den letzten Jahren aus immer mehr Lebensbereichen zurück, weil die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen von sich aus ­aktiv werden.

c) Im Zeitalter der Globalisierung muss jeder Staat für sich nach Möglichkeiten suchen, um seine Bürger vor den negativen Folgen einer grenzüber­ schreitenden, globalen Wirtschaft zu schützen.

d) Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts waren die Kantone weitgehend souverän und nur durch eine Vielzahl unterschiedlicher Bündnisse miteinander v­ erbunden.

g) … braucht keine Unterschriften. h) … ist erfolgreich, wenn die Mehrheit des Volkes und der Stände in der Abstimmung Ja sagt. i) … ist erfolgreich, wenn die Mehrheit des Volkes in der Abstimmung Nein sagt. j) … ist jenes Volksrecht, das in den meisten Demokratien vorgesehen ist. k) … kann auf Bundesebene weder eine Gesetzesänderung bewirken noch verhindern. l) … kann vom Bundesrat oder vom Parlament mit einem Gegenvorschlag versehen werden.

e) Ein Staat gilt dann als souverän, wenn er in der Lage ist, die internen ­Angelegenheiten zur Zufriedenheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu regeln.

f) Der Bund ist souverän, soweit seine Souveränität nicht durch Kantonsver­ fassungen beschränkt wird.

g) Die Schweiz ist heute ein Staatenbund souveräner Teilstaaten (Kantone).

m) … muss fristgerecht bei der Bundeskanzlei eingereicht werden.

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Merkmale eines Rechtsstaates

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Aufgabe 2

Merkmale eines Rechtsstaates

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Abstimmungswochenende

In der Schweiz gibt es mehrere Wochenenden pro Jahr, an denen Abstimmungen oder Wahlen stattfinden. Um deren Zahl möglichst gering zu halten, werden manchmal am gleichen Wochenende Vorlagen von Bund, Kanton und Gemeinde zur Abstimmung gebracht. Für die Stimmberechtigten ist es gelegentlich schwierig, den Überblick zu behalten. Denn je nach Art der Wahl oder Abstimmung können unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen. In der Folge sehen Sie eine Auswahl von denkbaren Stimm- und Wahlzetteln sowie ­einen Auszug der daraus resultierenden Stimm- und Wahlergebnisse. a) Welche Unterschiede können Sie erkennen? Markieren Sie mit einem Highlighter die Art der Abstimmung und versuchen Sie auch, die Ergebnisse rechnerisch ­nachzuvollziehen.

Stimmzettel für die kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 Stimmen Sie dem Gesetz über die Spielautomaten, die Spiellokale und die Kursaalabgabe (Spielbetriebsgesetz) vom 9. Februar 2022 zu?

Stimmzettel für die Abstimmung vom 15. Mai 2022

Resultat: Mit «Ja» haben gestimmt:

36 541

Mit «Nein» haben gestimmt:

53 784

Stimmen Sie der Änderung der Verordnung über die Abwassergebühr vom 19. Januar 2022 zu? Handschriftlich ausfüllen! Resultat: Mit «Ja» haben gestimmt:

7521

Mit «Nein» haben gestimmt:

4351

«Leer» wurden eingelegt:

1251

Bemerkungen zum Stimmzettel 1

2215

1 Ja oder Nein

Damit wurde die Änderung der Verordnung über die Abwassergebühr angenommen.

Ja oder Nein

Handschriftlich ausfüllen!

«Leer» wurden eingelegt:

S TA D T Z I M M E R N

2

Bemerkungen zum Stimmzettel 2

Damit wurde das Gesetz über die Spielautomaten, die Spiellokale und die Kursaalabgabe abgelehnt.


3

SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT Stimmzettel für die Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Antwort

Wollen Sie die Änderung vom 4. März 2022 des Schweizerischen Strafgesetzbuches annehmen? Ergebnis Volk Ja 1 045 158

Stände Nein 970 076

Ja 10 2 / 2*)

Nein 10 4 / 2

Die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches ist damit angenommen.

*) 10 2 / 2 steht für 10 Ganz- und 2 Halbkantone; die analoge Erklärung gilt für 10 4 / 2.

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SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT Stimmzettel für die Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 1. Wollen Sie die Volksinitiative «für faire Krankenkassenprämien» annehmen?

«Ja» oder «Nein»

2. Wollen Sie den Gegenentwurf der Bundesversammlung vom 3. März 2018 annehmen?

«Ja» oder «Nein»

3. Stichfrage: Falls sowohl die Volksinitiative «für faire Krankenkassenprämien» als auch der Gegenentwurf von Volk und Ständen angenommen werden: Soll die Volksinitiative oder der Gegenentwurf in Kraft treten?

Gewünschtes im betreffenden Feld ankreuzen. GegenInitiative entwurf

Bemerkungen zum Stimmzettel 3 Die Fragen 1 und 2 können beide mit «Ja» oder «Nein» beantwortet werden. Bei Frage 3 darf nur ein Feld angekreuzt werden, sonst gilt die Frage als nicht beantwortet. Ergebnis Initiative Volk

Ergebnis Gegenvorschlag Volk

Stände

Stände

Ja

Nein

Ja

Nein

Ja

Nein

Ja

Nein

636 848

1 364 751

0

20 6 /2

1 055 977

922 481

5 1/2

15 5 /2

Damit wurden sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag abgelehnt.

Bemerkungen zum Stimmzettel 4

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Merkmale eines Rechtsstaates

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Merkmale eines Rechtsstaates

S TA D T Z I M M E R N

Wahl des Stadtrats für die Amtsperiode 2023 bis 2026

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Bemerkungen zum Resultat des 1. Wahlgangs

1. Wahlgang vom 4. September 2022 1. 2. 3. 4. 5. Handschriftlich ausfüllen!

Bemerkungen zum Wahlzettel 5 Stimmen erhalten:

Resultat des 1. Wahlgangs: Zahl der Stimmberechtigten Zahl der eingelegten Stimmzettel 13 452

5 = Stimmen

Zahl der leeren Stimmen Zahl der ungültigen Stimmen Zahl der gültigen Stimmen Absolutes Mehr

100 % 62,42 %

21 552 13 452 67 260 20 152 837 46 271 4628

gewählt:

Heinz Moser

6722

ja

Trudi Gerber

5792

ja

Peter Wüthrich

4371

nein

Verena Schmid

3009

nein

Kurt Winzeler

8574

ja

Baptist Schmid

7671

ja

Claire Waser

4531

nein

Vereinzelte

5601

Bemerkungen zum Ergebnis

Damit sind Heinz Moser, Trudi Gerber, Kurt Winzeler und Baptist Schmid für die nächste Amtsperiode gewählt. Zur Besetzung des fünften Sitzes findet am 30. September ein zweiter Wahlgang statt.


S TA D T Z I M M E R N

Wahl des Stadtpräsidenten für die Amtsperiode 2023 bis 2026

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2. Wahlgang vom 2. Oktober 2022

Hinweis: Neben der Wahl des Stadtrates in der Stadt Zimmern findet gleichzeitig auch die Wahl ins Stadtpräsidium statt. Voraussetzung zur Wahl als Stadtpräsident bzw. -präsidentin ist die Wahl in den Stadtrat. Deshalb treten beim zweiten Wahlgang (im ersten hat niemand das absolute Mehr erreicht) nur drei Personen an, die schon im ersten Wahlgang in den Stadtrat gewählt wurden.

Bemerkungen zum Wahlzettel 6 sowie zum Ergebnis

Handschriftlich ausfüllen!

Resultat des 2. Wahlgangs: Zahl der Stimmberechtigten

21 554

Zahl der eingelegten Stimmzettel

12 137

Zahl der leeren Stimmen

1571

Zahl der ungültigen Stimmen

212

Zahl der gültigen Stimmen

10 354

Stimmen erhalten:

gewählt:

Heinz Moser

4132

ja

Trudi Gerber

3852

nein

2311

nein

Baptist Schmid Vereinzelte

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Brennpunkt Recht / Gesellschaft

Damit ist Heinz Moser für die nächste Amtsperiode zum Stadtpräsidenten gewählt.

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Merkmale eines Rechtsstaates

Seite 37


Brennpunkt Recht / Gesellschaft

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Merkmale eines Rechtsstaates

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b) Ergänzen Sie die folgende Übersicht über die sechs Volksentscheide. Stimmzettel 1 Auf welcher staatlichen Ebene wird abgestimmt?

Worüber wird ­abgestimmt?

Wie heisst die mass­ gebende Mehrheit?

Stimmzettel 2

Stimmzettel 3

Stimmzettel 4

Wahlzettel 5

Wahlzettel 6


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