Schweizer Landtechnik 05/2022

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Focus

Die Massnahmen gegen Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln müssen ab 2023 umgesetzt werden. Beispielsweise müssen zwischen Parzelle und Wasserschächten grössere Abstände eingehalten werden. So wie hier in Form eines Grasstreifens. Bild: H. Röthlisberger

Kampf gegen Abdrift und Abschwemmung verschärft Landwirte müssen ab 2023 im ÖLN die Bestimmungen gegen Abdrift und Abschwemmung umsetzen. So will es der Bundesrat mit dem Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser. Im ersten Jahr werden bei Mängeln noch keine Direktzahlungen gekürzt. Heinz Röthlisberger Landwirte sind Profis. Sie sind bereit, all ihr berufliches Können einzusetzen, um bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Sorgfalt über das vorgeschriebene Mass hinaus anzuwenden. In den letzten Jahren wurden beträchtliche Mittel in Programme zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Hofdüngern, in Aus- und Weiterbildung sowie in die Beratung der Betriebe investiert. Nun müssen die Landwirte mit dem ersten Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft, das der Bundesrat Mitte April zur parlamentarischen Initiative (PI) 8

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19.475 kommuniziert hat, weitere Massnahmen umsetzen und Regeln befolgen. Erste Massnahmen treten per 1.1.2023 in Kraft, die umstrittensten Massnahmen per 2024 (siehe Seite 9). Im Folgenden wird hier der Fokus auf das Vermindern von Abdrift und Abschwemmung gelegt.

Verschärfung im ÖLN Im Bereich «Pflanzenschutzmittel» hat der Bundesrat für den Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN Folgendes beschlossen: Neu ist, dass ab dem 1. Januar 2023 keine Pflanzenschutzmittel mehr verwendet werden dürfen, deren Wirkstoffe ein

Verordnungsänderungen im Überblick Das Verordnungspaket zur Pa.Iv. 19.475 konkretisiert die Gesetzesänderungen in verschiedenen Verordnungen. Betroffen sind in einem ersten Schritt die Direktzahlungsverordnung (DZV), die Verordnung über die Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) und die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Die Massnahmen betreffen vor allem den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und neu geschaffene oder angepasste Produktionssystembeiträge. Die 2014 eingeführten Ressourceneffizienzbeiträge werden zum grössten Teil aufgegeben oder in Produktionssystembeiträge überführt. Agridea


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