DasAmtsblatt
der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg
Jahrgang 50.02
7. März 2023
20 Standesamt
Amtliche Bekanntmachungen
21 Bekanntmachung der Absicht zur Teileinziehung des öffentlichen Feldund Waldweges Flur-Nr. 27 Gemarkung Windpassing bei Windpassing
21 Vollzug der Wassergesetze
22 Änderung des Bebauungsplans „GE-Jahrdorf“ mit Deckblatt Nr. 1
22 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 107 (Solarpark Kinatöd II)
23 Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Kinatöd II“
24 2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Renfting
24 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120 (Solarpark Petzenberg-Stockländer)
25 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Solarpark Petzenberg-Stockländer“
26 Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverandes Hauzenberg (Turnhallensatzung) vom 16.02.2023
28 Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren für die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung)
29 Satzung über die Benutzung der städtischen Turnhallen (Turnhallensatzung) vom 15.01.2023
30 Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren für die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung)
Informationen aus dem Sitzungsdienst
32 Stadtrat, Sitzung vom 23.01.2023
32 Bauausschuss, Sitzung vom 23.01.2023
32 Bauausschuss, Sitzung vom 06.02.2023
32 Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 09.02.2023
32 Antragsfristen für Sitzungen Informationen 33
19
Jahreshauptversammlungen
Nächster Rentensprechtag
ILE-Abteiland
Fahrplan
die nächsten Jahre 34 Digitaler Bauantrag
Parken mit der Parkster-App
Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen
Straßensperrung wegen Sanierungsarbeiten 36 Zeitumstellung 36 Wochenmarkt
Seniorenbeirat
vhs-Hauzenberg, Kurse März
Kreisjugendring Passau
Privater Stellenmarkt
Adressen & Öffnungszeiten
Jagdgenossenschaften 34
34
verabschiedet
für
34
35
36
36
37
37
37
38
Geburten 19.12.2022
Moritz Kloiber
Nicole und Stephan Kloiber
Aubach 25, Hauzenberg
23.01.2023
Nina Feßl
Sabine und Tobias Feßl
Egerstraße 19, Hauzenberg
28.12.2022
Ferdinand Franz Resch
Corinna Resch und Marcus Url
Furtstraße 14 A, Hauzenberg
29.01.2023
Marie Anetzberger
Andrea Anetzberger
Kollersberger Straße 62, Hauzenberg und Thomas Merkl Haselberg 51, Sonnen
b und fürs
Leben wir trauern
03.02.2023
Stefanie WimmerSchäffner und Christoph Saxinger
Am Kalvarienberg 16, Hauzenberg
11.02.2023
Kathrin Kinateder und Ulrich Weissbach
Sonneneck 10, Hauzenberg
21.12.2022
Irmgard Pauli
Kusserstraße 14, Hauzenberg
85 Jahre
14.01.2023
Lidwina Krinninger
Innerhartsberg 30, Hauzenberg
73 Jahre
02.02.2023
Theresia Kronawitter
Rothmahd 7, Hauzenberg
85 Jahre
h I nwe I s
27.12.2022
Theresia Wachtfeitl
Weiherfeldstraße 39, Hauzenberg
86 Jahre
17.01.2023
Josef Stemplinger
Garham 1 A, Hauzenberg
85 Jahre
03.02.2023
Ludwig Pilsl
Kusserstraße 14, Hauzenberg
85 Jahre
05.01.2023
Leni Heindl
Nadine und Christian Heindl
Tiessenhäusl 4, Hauzenberg
09.01.2023
Magdalene Anna Ritzer
Katharina und Josef Ritzer
Büchlberger Straße 3, Hauzenberg
04.01.2023
Ludwig Pilsl
Heckenweg 10, Hauzenberg
91 Jahre
17.01.2023
Therese Url
Steinberg 13, Hauzenberg
87 Jahre
06.02.2023
Therese Reischl
Kusserstraße 14, Hauzenberg
86 Jahre
10.01.2023
Rosa Rauscher
Färberstraße 9, Hauzenberg
75 Jahre
28.01.2023
Manuel Baumgartner Watzlikweg 5, Hauzenberg
33 Jahre
07.02.2023
Josef Schätzl
Tiessenhäusl 52 A, Hauzenberg
68 Jahre
Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.
20 Amtsblatt | 50.02 Standesamt
07.02.2023
Paula Beisel
Staffelstraße 19, Hauzenberg
90 Jahre
20.02.2023
Brunhilde Kinateder
Aubach 22, Hauzenberg
65 Jahre
b ekanntmachun G en
b e K anntmachung der a bs I cht Z ur t e I le I n ZI ehung des öffentl I chen f eldund w aldweges f lur- n r. 27 g emar K ung wI ndpass I ng be I wI ndpass I ng nach a rt. 8 a bs. 2 b ay s tr wg
Die Stadt Hauzenberg beabsichtigt, einen Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur-Nr. 27 Gemarkung Windpassing einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist nach Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßenund Wegegesetz (BayStrWG) drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 beschlossen, die Einziehung einer Teilfläche aus dem Wegegrundstück Flur-Nr. 27 Gemarkung Windpassing durchzuführen. Die Stadt Hauzenberg als Straßenbaubehörde für gemeindliche Wege ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Einziehung. Daran schließt sich die Einziehung durch Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung mit erneuter Bekanntmachung an.
Beabsichtigt ist die Einziehung folgender Wege-Teilfläche:
Beginn: Südliche Grundstücksgrenze Flurnummer 27 bei Flurnummer 30, jeweils Gemarkung
Windpassing Ende: Höhe südliche Grundstückszufahrt zur Flurnummer 29 Gemarkung Windpassing
08.02.2023
Thomas Holländer
Tiemostraße 31, Hauzenberg
61 Jahre
08.02.2023
Hermann Knödlseder
Kusserstraße 14, Hauzenberg
87 Jahre
11.02.2023
Erna Bogner
Kusserstraße 14, Hauzenberg
93 Jahre
(mittig von Anwesen auf Flurnummer 28 Gemarkung Windpassing)
Länge: ca. 30 m
Begründung: Die Wegefläche für öffentliche Zwecke wird im südlichen Bereich des Weges nicht mehr benötigt.
Weg Flur-Nr. 27 Gemarkung Windpassing (blaue Markierung):
am 07.03.2023 während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, für die Dauer von drei Monaten (bis einschl. 07.06.2023) aus und können in dieser Zeit eingesehen werden. Während der Dauer der Auslegung können auch Anregungen und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Nach Abschluss der Auslegung ist die Einziehung vorgesehen.
Stadt Hauzenberg, 26.01.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Voll Z ug der w assergeset Z e; Antrag von Frau Ingrid Gölzhäuser auf Beschneiung am Geiersberg und Ableiten von Wasser für die Beschneiung
Geplante Einziehung Teilbereich Flur-Nr. 27 Gemarkung Windpassing:
Die Pläne und Unterlagen zur Einziehung liegen mit Erscheinen des Amtsblattes
Mit Bescheid vom 20.01.2023 erteilt das Landratsamt Passau die Genehmigung für die Beschneiung am Geiersberg und die beschränkte Erlaubnis für das Ableiten von Wasser für die Beschneiung. Der diesbezügliche Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Fertigung der genehmigten Planunterlagen liegen gem. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i.V.m. Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) zwei Wochen in der Zeit vom 15.03.2023 bis 28.03.2023 im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
21 Amtsblatt |
Bekanntmachungen
50.02 Amtliche
wir trauern
Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bescheid auch gegenüber denjenigen Beteiligten als zugestellt, die im Verlauf des Verfahrens keine Einwendungen erhoben haben.
Änderung des b ebauungsplans „ ge -Jahrdorf“ m I t d ec K blatt n r. 1 hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
werden, außerdem ist eine zusätzliche Zufahrt zur Kreisstraße geplant. Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des März-Amtsblattes in der Zeit bis 31.03.2023. Der Entwurf des Bebauungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 04.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „GE Jahrdorf“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 1. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans entlang der Kreisstraße PA40 weist im Westen eine Ausgleichsfläche als Streuobstwiese aus, im Norden eine Ortsrandeingrünung. Mit der Änderung soll insbesondere die Grünordnung überplant und anschließend auch umgesetzt
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 08.02.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des f l Ä chennut Z ungsplanes m I t d ec K blatt n r. 107 ( s olarpar K K I natöd II); Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB
Der Stadtrat hat am 17.01.2022 das Deckblatt Nr. 107 zum Flächennutzungsplan der Stadt Hauzenberg festgestellt. Das
Deckblatt Nr. 107 zum Flächennutzungsplan ist Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kinatöd II“ auf den Grundstücken FlurNrn. 1350 und 1350/1 jeweils Gemarkung Germannsdorf. Das Landratsamt Passau genehmigte das Deckblatt mit Bescheid vom 01.02.2023.
Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Das Deckblatt Nr. 107 zum Flächennutzungsplan liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbe -
22 Amtsblatt | 50.02 Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Hauzenberg, 26.01.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
teiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadtverwaltung im Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Hauzenberg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Stadt Hauzenberg, 23.02.23
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
a ufstellung des b ebauungsplans
„ s olarpar K K I natöd II“
Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
chen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Hauzenberg, Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der bekannten Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft geben. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind.
Nach Durchführung Beteiligungsverfahren mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 10.10.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Solarpark Kinatöd-II“ als Satzung. Das Deckblatt Nr. 107 zum Flächennutzungsplan wurde mit Bescheid vom 01.02.2023 genehmigt.
Der Satzungsbeschluss § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus wel -
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
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Amtsblatt | 50.02 Amtliche Bekanntmachungen
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begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Stadt Hauzenberg, 23.02.23 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
2. e rwe I terung der o rtsabrundungssat Z ung
r enft I ng; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht, die Öffentlichkeit wird nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Erweiterung betrifft unmittelbar die Grundstücke bzw. Teilflächen von den Flur-Nrn. 1500/1 und 1500 jeweils Gemarkung Jahrdorf im Süden von Renfting.
Das Verfahren zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf der Satzung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 15.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.
Die Verfahrensunterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen – Bauleitplanung“ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden.
änderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
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Stadt Hauzenberg, 16.02.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des
f l Ä chennut Z ungsplanes m I t d ec K blatt n r. 120 ( s olarpar K p et Z enbergs toc K l Ä nder)
hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 19.09.2022 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Renfting zu erweitern. Der
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplan -
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Der Stadtrat hat am 07.11.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nahe Petzenberg den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Mit der Bauleitplanung soll südlich von Petzenberg die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1340 und 1341 jeweils Gemarkung Windpassing. Der Gesamtflächenbedarf einschließlich Eingrünung beträgt ca. 7,4 ha.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Amtsblattes in der Zeit bis 07.04.2023. Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan kann bis zu die -
Sparkasse Passau
sem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 23.02.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
a ufstellung des
V orhabenbe Z ogenen
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„ s olarpar K p et Z enbergs toc K l Ä nder“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat hat am 07.11.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks bei Petzenberg den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120. Mit der Bauleitplanung soll südlich von Petzenberg die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn. 1340 und 1341 jeweils Gemarkung Petzenberg. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen beträgt ca. 7,4 ha, die Solarfläche voraussichtlich ca. 5,8 ha.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Amtsblattes in der Zeit bis 07.04.2023. Der Entwurf des Bebauungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3
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Stadt Hauzenberg, 23.02.2023
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
s at Z ung über d I e
b enut Z ung der t urnhallen
des s chul V erandes
h au Z enberg
( t urnhallensat Z ung)
V om 16.02.2023
Der Schulverband Hauzenberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) i.V.m. Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung:
§ 1 g eltungsbere I ch
(1) Diese Satzung regelt die Benutzung der Turnhallen im Eigentum des Schulverbandes Hauzenberg.
(2) Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg sind die Sportmittelschulturnhalle Hauzenberg und die Dreifachturnhalle Hauzenberg.
§ 2 Zwec K best I mmung
(1) Die Turnhallen dienen der Gesundheitsvorsorge und der körperlichen Ertüchtigung. Sie dienen in erster Linie Zwecken des Schulsports. Dieser Nut-
zungszweck geht allen weiteren Nutzungen vor.
(2) Soweit sie nicht für schulische Zwecke benötigt werden, können sie nach Maßgabe dieser Benutzungssatzung im Rahmen eines Belegungsplanes auch Vereinen und sonstigen Organisationen für deren Übungs- bzw. Spielbetrieb sowie auf schriftlichen Antrag für Turnier- und sonstige Veranstaltungen überlassen werden.
§ 3 ü berlassung der h allen
(1) Die Benutzung der Hallen durch die Schulen bedarf im Rahmen des lehrplanmäßigen Turn- und Sportunterrichts keiner besonderen Erlaubnis. Die Schulleitungen stellen vor Beginn eines jeden Schuljahres im Einvernehmen mit dem Schulverband Hauzenberg einen Plan für die Benutzung der Hallen durch die Schulen auf. Jede langfristige Stundenplanänderung in Bezug auf die Benutzung der Hallen ist dem Schulverband schriftlich mitzuteilen.
(2) Die Benutzung der Hallen durch die Vereine und sonstigen Organisationen für deren Übungs- bzw. Spielbetrieb geschieht im Rahmen eines Belegungsplanes. Dieser Plan wird vom Schulverband Hauzenberg im Benehmen mit den Beteiligten aufgestellt. Er ist für alle verbindlich und einzuhalten. Aus der Aufnahme in den Belegungsplan ergibt sich kein Anspruch auf eine dauerhafte Belegung der Turnhalle. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Belegungsplan entscheidet der Schulverband Hauzen -
berg. Die Zuteilung von Übungszeiten im Rahmen dieses Planes gilt als Benutzungserlaubnis.
(3) Anträge auf Überlassung der Hallen für Turnier- und sonstige Veranstaltungen sind spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Hauzenberg zu stellen. Die Anträge müssen genaue Angaben über den Veranstalter, die Art und die Zeitdauer der Veranstaltung enthalten.
(4) Die Benutzungsgenehmigung endet generell um 22:00 Uhr. Das Duschen und Umkleiden kann außerhalb der Belegungszeiten erfolgen. Turnhalle und Nebenräume sind bis spätestens 22:30 Uhr zu verlassen. Die Turnhalle darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunde betreten werden und muss spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Übungsstunde verlassen werden.
(5) Aus wichtigem Grund kann die Benutzungserlaubnis zurückgenommen oder eingeschränkt werden; dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung, bei Notfällen oder außergewöhnlichen Anlässen, bei dringendem Eigenbedarf sowie bei einer vorübergehenden ganzen oder teilweisen Schließung der Halle aus Gründen der Pflege und Unterhaltung.
(6) Benutzer, die wiederholt gegen diese Benutzungsordnung erheblich verstoßen, können von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden.
(7) Maßnahmen gemäß Absätzen 5 und 6 führen zu keiner Entschädigungsverpflichtung. Für einen evtl. Einnahmeausfall wird keine Haftung übernommen.
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26 Amtsblatt | 50.02 Amtliche Bekanntmachungen Stellen Markt
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(8) Soweit zu einzelnen Veranstaltungen zusätzliche Anmeldungen, Genehmigungen usw. erforderlich sind, hat dies der Veranstalter auf seine Kosten und auf seine Verantwortung zu veranlassen. Der Veranstalter ist insbesondere für die Erfüllung aller die Benutzung betreffenden feuer-, sicherheits- sowie ordnungs- und verkehrspolizeilichen Vorschriften verantwortlich.
§ 4 b enut Z ung
(1) Die Benutzung der Turnhallen im Rahmen des Belegungsplanes ist den Vereinen und sonstigen Organisationen nur bei dauernder Anwesenheit eines aufsichtsführenden Übungsleiters gestattet. Die jeweiligen Übungsleiter sind dem Schulverband Hauzenberg bekannt zu geben; ein Wechsel ist anzuzeigen.
(2) Bei Turnier- und sonstigen Veranstaltungen in den Turnhallen muss eine aufsichtsführende Person dauernd anwesend sein. Die Übungsleiter bzw. aufsichtsführenden Personen sind für die Einhaltung der Turnhallenordnung verantwortlich.
(3) Die gebuchten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass nachfolgende Gruppen die jeweilige Halle pünktlich übernehmen können.
(4) Nach gebuchten Zeiten sind alle benutzten Räume besenrein zu übergeben.
(5) Das Betreten der sog. ,,Turnschuhgänge“ und der Turnhallenbeläge ist nur mit sauberen, nicht färbenden Hallensportschuhen gestattet. Dies gilt auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltun -
gen. Sportschuhe, für die Sportausübung in den Hallen dürfen erst in den Umkleidekabinen angezogen werden.
(6) Der Zutritt zu den Umkleideräumen sowie zu den Wasch- und Duschräumen ist nur den am Sport beteiligten Personen gestattet. Sie sind stets sauber zu halten.
(7) Grundsätzlich dürfen für den Turn-, Trainings- und Sportbetrieb alle verfügbaren und benötigten Geräte nur unter fachkundiger Aufsicht und bestimmungsgemäß benutzt werden.
(8) Matten dürfen nicht geschleift, sondern nur getragen bzw. mit dem Mattenwagen befördert werden.
(9) Der Auf- und Abbau der Geräte hat jeweils unter Anleitung einer Aufsichtsperson (Lehrer, Übungsleiter} zu erfolgen.
(10) Nach Benutzung und Abbau der Geräte sind diese unverzüglich zur jeweiligen Aufbewahrungsstelle zurückzubringen und zu verstauen.
(11) Bei sportlichen Veranstaltungen mit Zuschauern sind die Bestimmungen des Brandschutzes zu beachten. Es sind außerdem ausreichend Ordner einzusetzen, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.
§ 5 s chlüsselgewalt
(1) Die Schlüsselgewalt für die Turnhallen wird für den außerschulischen Sport auf die jeweiligen Benutzer (Vereine, sonstige Organisationen, etc.) übertragen.
(2) Den berechtigten Benutzern werden vom Schulverband Hauzenberg Schlüssel/Transponder zu den Turnhallen
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gegen Unterschrift und Hinterlegung eines Pfands ausgehändigt.
(3) Bei Beschädigung oder Verlust des Schlüssels/Transponders ist der Schulverband Hauzenberg unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung bzw. die Wiederherstellung der Sicherheit der Schließanlage sind vom jeweiligen Benutzer zu tragen.
(4) Die Benutzer der Turnhalle sind für das zuverlässige Auf- und Absperren der Turnhallen verantwortlich. Sie haben sich nach Beendigung der Nutzung zu vergewissern, dass das Licht in allen Räumen aus, Wasserhähne und Duschen abgedreht und alle Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind.
(5) Bei Erlöschen der Benutzungserlaubnis einer Turnhalle ist der Schlüssel/ Transponder unverzüglich ohne Aufforderung vom jeweiligen Benutzer dem Schulverband Hauzenberg zurückzugeben.
(6) Der Zugang ist nur während der genehmigten Benutzungszeiten und unmittelbar vor- und nachher gestattet .
§6 h aftung
(1) Die Sportanlagen, Hallen, ihre Nebenräume, Einrichtungen und Geräte werden dem Benutzer in dem Zustand überlassen, in dem sie sich befinden. Der Benutzer bzw. sein jeweils verantwortlicher Leiter ist verpflichtet, die Geräte jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen; er hat
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sicherzustellen, dass schadhafte Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden.
(2) Der Schulverband Hauzenberg übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungsstücken, Wertgegenständen usw.).
(3) Der Benutzer stellt den Schulverband Hauzenberg vor etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Einrichtungen und Geräten sowie den Zugängen zu den Räumen und Einrichtungen stehen.
(4) Der Benutzer verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Schulverband Hauzenberg und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadtverwaltung oder Beauftragten.
(5) Der Benutzer hat vor der Erteilung der Benutzungserlaubnis nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.
(6) Die Haftung des Schulverbandes Hauzenberg als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand der Turnhallen gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.
(7) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die dem Schulverband Hauzenberg an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen, den Einrichtungen und den Geräten durch die Benutzung entstehen.
§ 7 In K raftreten
Diese Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallensatzung) tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hauzenberg, den 16.02.2023 SCHULVERBAND HAUZENBERG
Gudrun Donaubauer
. Vorsitzende des Schulverbandes Hauzenberg
s at Z ung über d I e e rhebung V on h allenbenut Z ungsgebühren für d I e b enut Z ung der t urnhallen des s chul V erbandes h au Z enberg ( t urnhallengebührensat Z ung)
Der Schulverband Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung:
§ 1 Kostenfre I e n ut Z ung
(1) Die Benutzung der Turnhallen für den Trainings- und Spielbetrieb im Zeitraum von 01.04. bis 30.09. eines Kalenderjahres ist kostenfrei.
§ 2 b enut Z ungsgebühr
(1) Im Zeitraum von 01.10. bis 31.03. wird für den Trainings- und Spielbetrieb eine Benutzungsgebühr pro Hallenteil in Höhe von 5 € pro 45 Minuten erhoben.
(2) Mit der Benutzungsgebühr sind alle Betriebskosten abgegolten.
(3) Die Benutzungsgebühr kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden (z.B. für Wohltätigkeitsveranstaltungen).
(4) Die Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen sowie für evtl. zusätzlich erforderlich werdende Markierungen oder Einrichtungen sind von den Benutzern zu tragen. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Bei Turnier- oder sonstigen Veranstaltungen wird ganzjährlich eine Benutzungsgebühr pro Hallenteil wie folgt erhoben:
a. Tagespauschale (Nutzungsdauer bis 18:00 Uhr: 50 €
b. Halbtagespauschale (als halber Tag gilt jeweils die Belegung bis 13:00 Uhr, von 13:00 – 18:00 Uhr und ab 18:00 Uhr: 25 €
(6) Die Benutzungsgebühr unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Sollte seitens des Schulverbandes Hauzenberg oder der Finanzbehörde festgestellt werden, dass die Benutzungsgebühr umsatzsteuerrelevant
ist, ist der Schulverband Hauzenberg berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer auch nachträglich zu erheben.
§ 3 e ntstehung und fÄ ll I gK e I t der b enut Z ungsgebühr
(1 ) Die Gebührenschuld für den Trainingsund Spielbetrieb entsteht mit der Aufnahme in den Belegungsplan und wird fällig, wenn nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Zeit eine schriftliche Absage beim Schulverband Hauzenberg eingeht. Die Gebührenschuld wird im zweiten Quartal eines jeden Kalenderjahres für den zurückliegenden Zeitraum (01.10. – 31.03.) abgerechnet.
(2) Die Gebührenschuld für Turnier- oder sonstige Veranstaltungen entsteht mit der Buchung der Turnhallen beim Schulverband Hauzenberg und wird fällig, wenn nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Zeit eine schriftliche Absage beim Schulverband Hauzenberg eingeht. Die Gebührenschuld wird vor der Veranstaltung abgerechnet.
§ 4 In K rafttreten
Diese Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren für die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung) tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hauzenberg, den 16.02.2023 SCHULVERBAND HAUZENBERG
Gudrun Donaubauer Vorsitzende des Schulverbandes Hauzenberg
28 Amtsblatt | 50.02 Amtliche Bekanntmachungen
s at Z ung
über d I e b enut Z ung der st Ä dt I schen t urnhallen ( t urnhallensat Z ung)
V om 15.01.2023
Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) folgende Satzung:
§ 1 g eltungsbere I ch
(1) Diese Satzung regelt die Benutzung der Grundschulturnhallen im Eigentum der Stadt Hauzenberg.
(2) Grundschulturnhallen der Stadt Hauzenberg sind die Turnhallen der Grundschulen Hauzenberg, Germannsdorf und Haag.
§ 2 Zwec K best I mmung
(1) Die Turnhallen dienen der Gesundheitsvorsorge und der körperlichen Ertüchtigung. Sie dienen in erster Linie Zwecken des Schulsports. Dieser Nutzungszweck geht allen weiteren Nutzungen vor.
(2) Soweit sie nicht für schulische Zwecke benötigt werden, können sie nach Maßgabe dieser Benutzungssatzung im Rahmen eines Belegungsplanes auch Vereinen und sonstigen Organisationen für deren Übungs- bzw. Wettkampfbetrieb sowie auf schriftlichen Antrag für sonstige Sportveranstaltungen überlassen werden.
§ 3 ü berlassung der h allen
(1) Die Benutzung der Hallen durch die Schulen bedarf im Rahmen des lehrplanmäßigen Turn- und Sportunterrichts keiner besonderen Erlaubnis. Die Schulleitungen stellen vor Beginn eines jeden Schuljahres im Einvernehmen mit der Stadt Hauzenberg einen Plan für die Benutzung der Hallen durch die Schulen auf. Jede langfristige Stundenplanänderung in Bezug auf die Benutzung der Hallen ist der Stadt schriftlich mitzuteilen.
(2) Die Benutzung der Hallen durch die Vereine und sonstigen Organisationen für deren Übungs- bzw. Wettkampfbetrieb geschieht im Rahmen eines Belegungsplanes. Dieser Plan wird von
der Stadt Hauzenberg im Benehmen mit den Beteiligten aufgestellt. Er ist für alle verbindlich und einzuhalten. Aus der Aufnahme in den Belegungsplan ergibt sich kein Anspruch auf eine dauerhafte Belegung der Turnhalle. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Belegungsplan entscheidet die Stadt Hauzenberg. Die Zuteilung von Übungszeiten im Rahmen dieses Planes gilt als Benutzungserlaubnis.
(3) Anträge auf Überlassung der Hallen für sonstige Sportveranstaltungen sind spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Hauzenberg zu stellen. Die Anträge müssen genaue Angaben über den Veranstalter, die Art und die Zeitdauer der Veranstaltung enthalten.
(4) Die Benutzungsgenehmigung endet generell um 22:00 Uhr. Das Duschen und Umkleiden kann außerhalb der Belegungszeiten erfolgen. Turnhalle und Nebenräume sind bis spätestens 22:30 Uhr zu verlassen. Die Turnhalle darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunde betreten werden und muss spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Übungsstunde verlassen werden.
(5) Aus wichtigem Grund kann die Benutzungserlaubnis zurückgenommen oder eingeschränkt werden; dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung, bei Notfällen oder außergewöhnlichen Anlässen, bei dringendem Eigenbedarf sowie bei einer vorübergehenden ganzen oder teilweisen Schließung der Halle aus Gründen der Pflege und Unterhaltung.
(6) Benutzer, die wiederholt gegen diese Benutzungsordnung erheblich verstoßen, können von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden.
(7) Maßnahmen gemäß Absätzen 5 und 6 führen zu keiner Entschädigungsverpflichtung. Für einen evtl. Einnahmeausfall wird keine Haftung übernommen.
(8) Soweit zu einzelnen Veranstaltungen zusätzliche Anmeldungen, Genehmigungen usw. erforderlich sind, hat dies der Veranstalter auf seine Kosten und auf seine Verantwortung zu veranlas-
sen. Der Veranstalter ist insbesondere für die Erfüllung aller die Benutzung betreffenden feuer-, sicherheits- sowie ordnungs- und verkehrspolizeilichen Vorschriften verantwortlich.
§ 4 b enut Z ung
(1) Die Benutzung der Turnhallen im Rahmen des Belegungsplanes ist den Vereinen und sonstigen Organisationen nur bei dauernder Anwesenheit eines aufsichtsführenden Übungsleiters gestattet. Die jeweiligen Übungsleiter sind der Stadt Hauzenberg bekannt zu geben; ein Wechsel ist anzuzeigen.
(2) Bei sonstigen Veranstaltungen in den Turnhallen muss eine aufsichtsführende Person dauernd anwesend sein.
(3) Die Übungsleiter bzw. aufsichtsführenden Personen sind für die Einhaltung der Turnhallenordnung verantwortlich.
(4) Die gebuchten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass nachfolgende Gruppen die jeweilige Halle pünktlich übernehmen können.
(5) Nach gebuchten Zeiten sind alle benutzten Räume besenrein zu übergeben.
(6) Das Betreten der sog. ,,Turnschuhgänge" und der Turnhallenbeläge ist nur mit sauberen, nicht färbenden Hallensportschuhen gestattet. Dies gilt auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen. Sportschuhe, für die Sportausübung in den Hallen dürfen erst in den Umkleidekabinen angezogen werden.
(7) Der Zutritt zu den Umkleideräumen sowie zu den Wasch- und Duschräumen ist nur den am Sport beteiligten Personen gestattet. Sie sind stets sauber zu halten.
(8) Grundsätzlich dürfen für den Turn-, Trainings- und Sportbetrieb alle verfügbaren und benötigten Geräte nur unter fachkundiger Aufsicht und bestimmungsgemäß benutzt werden.
(9) Matten dürfen nicht geschleift, sondern nur getragen bzw. mit dem Mattenwagen befördert werden.
(10) Der Auf- und Abbau der Geräte hat jeweils unter Anleitung einer Auf -
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29 Amtsblatt
sichtsperson (Lehrer, Übungsleiter) zu erfolgen.
(11) Nach Benutzung und Abbau der Geräte sind diese unverzüglich zur jeweiligen Aufbewahrungsstelle zurückzubringen und zu verstauen.
(12) Bei sportlichen Veranstaltungen mit Zuschauern sind die Bestimmungen des Brandschutzes zu beachten. Es sind außerdem ausreichend Ordner einzusetzen, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.
§ 5 s chlüsselgewalt
(1) Die Schlüsselgewalt für die Turnhallen wird für den außerschulischen Sport auf die jeweiligen Benutzer (Vereine, sonstige Organisationen, etc.) übertragen.
(2) Den berechtigten Benutzern werden von der Stadt Hauzenberg Schlüssel/Transponder zu den Turnhallen gegen Unterschrift und Hinterlegung eines Pfands ausgehändigt.
(3) Bei Beschädigung oder Verlust des Schlüssels/Transponders ist die Stadt Hauzenberg unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung bzw. die Wiederherstellung der Sicherheit der Schließanlage sind vom jeweiligen Benutzer zu tragen.
(4) Die Benutzer der Turnhalle sind für das zuverlässige Auf- und Absperren der Turnhallen verantwortlich. Sie haben sich nach Beendigung der Nutzung zu vergewissern, dass das Licht in allen Räumen aus, Wasserhähne und Duschen abgedreht und alle Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind.
(5) Bei Erlöschen der Benutzungserlaubnis einer Turnhalle ist der Schlüssel/Transponder unverzüglich ohne Aufforderung vom jeweiligen Benutzer an die Stadt Hauzenberg zurückzugeben.
(6) Der Zugang ist nur während der genehmigten Benutzungszeiten und unmittelbar vor- und nachher gestattet.
§ 6 h aftung
(1) Die Sportanlagen, Hallen, ihre Nebenräume, Einrichtungen und Geräte werden dem Benutzer in dem Zustand überlassen, in dem sie sich befinden. Der Be-
nutzer bzw. sein jeweils verantwortlicher Leiter sind verpflichtet, die Geräte jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen; er hat sicherzustellen, dass schadhafte Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden.
(2) Die Stadtverwaltung übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungsstücken, Wertgegenständen usw.).
(3) Der Benutzer stellt die Stadtverwaltung vor etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Einrichtungen und Geräten sowie den Zugängen zu den Räumen und Einrichtungen stehen.
(4) Der Benutzer verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadtverwaltung und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadtverwaltung oder Beauftragten.
(5) Der Benutzer hat vor der Erteilung der Benutzungserlaubnis nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.
(6) Die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand der Turnhallen gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.
(7) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen, den Einrichtungen und den Geräten durch die Benutzung entstehen.
§ 7 In K rafttreten
(1) Die Satzung über die Benutzung der städtischen Turnhallen (Turnhallensatzung) tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Turnhallensatzung vom 09.11.2022 wird aufgehoben.
Hauzenberg, den 15.01.2023 STADT HAUZENBERG
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
s at Z ung über d I e e rhebung V on h allenbenut Z ungsgebühren für d I e
b enut Z ung der t urnhallen des s chul V erbandes h au Z enberg ( t urnhallengebührensat Z ung
Der Schulverband Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung:
§ 1 Kostenfre I e n ut Z ung
(1) Die Benutzung der Turnhallen für den Trainings- und Spielbetrieb im Zeitraum von 01.04. bis 30.09. eines Kalenderjahres ist kostenfrei.
§ b enut Z ungsgebühren
(1) Im Zeitraum von 01.10. bis 31.03. wird für den Trainings- und Spielbetrieb eine Benutzungsgebühr pro Hallenteil in Höhe von 5 € pro 45 Minuten erhoben.
(2) Mit der Benutzungsgebühr sind alle Betriebskosten abgegolten.
(3) Die Benutzungsgebühr kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden (z. B. für Wohltätigkeitsveranstaltungen).
(4) Die Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen sowie für evtl. zusätzlich erforderlich werdende Markierungen oder Einrichtungen sind von den Benutzern zu tragen. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Bei Turnier- oder sonstigen Veranstaltungen wird ganzjährlich eine Benutzungsgebühr pro Hallenteil wie folgt erhoben:
a. Tagespauschale (Nutzungsdauer bis 18:00 Uhr: 50 €
b. Halbtagespauschale (als halber Tag gilt jeweils die Belegung bis 13:00 Uhr, von 13:00 – 18:00 Uhr und ab 18:00 Uhr: 25 €
(6) Die Benutzungsgebühr unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Sollte seitens des Schulverbandes Hauzenberg oder der Finanzbehörde festgestellt werden, dass die Benutzungsgebühr umsatzsteuerrelevant
30 Amtsblatt | 50.02 Amtliche Bekanntmachungen
ist, ist der Schulverband Hauzenberg berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer auch nachträglich zu erheben.
§ 3 e ntstehung und fÄ ll I g K e I t der b enut Z ungsgebühren
(1) Die Gebührenschuld für den Trainingsund Spielbetrieb entsteht mit der Aufnahme in den Belegungsplan und wird fällig, wenn nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Zeit eine schriftliche Absage beim Schulverband Hauzenberg eingeht. Die Gebührenschuld wird im zweiten Quartal eines jeden Kalenderjahres für den zurückliegenden Zeitraum (01.10. – 31.03.) abgerechnet.
(2) Die Gebührenschuld für Turnier- oder sonstige Veranstaltungen entsteht mit der Buchung der Turnhallen beim Schulverband Hauzenberg und wird fällig, wenn nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Zeit eine schriftliche Absage beim Schulverband Hauzenberg eingeht. Die Gebührenschuld wird vor der Veranstaltung abgerechnet.
§ 4 In K rafttreten
Diese Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren für die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung) tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hauzenberg, den 15.01.2023
STADT HAUZENBERG
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
informationen
aus dem sitzun G sdienst
s tadtrat, sI t Z ung V om 16.01.2023
Änderung des Bebauungsplanes „Mühlberg“; Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen
Der Bebauungsplan „Mühlberg“ mit Geltungsbereich über die Ortsstraßen Ringstraße, Bergweg, Am Steig, Am Hang; Steinweg und Teile der Mühlstraße, Schröckstraße und Edwiese, soll auf Antrag von Dr. Manuel Oberneder geändert werden. Folgende Änderungen sollen für die FlNrn. 1168/9, 1168/10, 1168/11 (unbebaut) und 1168/8, 1186/3 (bebaut) Gemarkung Jahrdorf in der Straße „Am Hang“ vorgenommen werden: Zusätzlich zugelassene Dachform Pultdach; Änderung des festgesetzten Dachüberstandes; Änderung der Baugrenzen/des Garagenstandortes auf der Flur-Nr. 1168/10 Gemarkung Jahrdorf. Die Änderung des Bebauungsplanes „Mühlberg“ wurde wie beantragt beschlossen.
Integrales Sturzflutenkonzept; Erweiterung – einstimmig beschlossen
Für die Bereiche Raßreuth, Mühlberg und Germannsdorf wurde bereits ein Sturzflutenkonzept erstellt. Mit der RZWas2021 wurde nun aus dem Sonderförderprogramm eine Regelförderung. Daher beschloss der Bauausschuss das beauftragte Integrale Konzept zum Sturzflutenrisikomanagement auf weitere Ortsteile auszuweiten. Der zu untersuchende Bereich ist somit neu festzulegen. Aus Sicht der Verwaltung sollten alle gefährdeten Bereiche untersucht werden, soweit sie nicht bereits im fertigen Sturzflutenkonzept enthalten sind. Die Erstellung eines Integralen Konzeptes zum Sturzflutenmanagement und die Untersuchung weiterer Bereiche, die durch Gewässer oder wild abfließendes Oberflächenwasser gefährdet sind, wurde beschlossen.
Sanierung der Pfarrstraße; Vergabe der Beleuchtung – einstimmig beschlossen
Die Beleuchtung der Pfarrstraße wurde öffentlich ausgeschrieben. Ein Angebot wurde abgegeben. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Bayernwerk Netz GmbH, Regensburg, mit einer Angebotssumme in Höhe von 107.396,33 €.
Haushaltsüberschreitung 2022; Bauamt – einstimmig beschlossen Nach Prüfung der Ausgaben des Jahres 2022 wurde ersichtlich, dass diverse Haushaltsansätze überschritten wurden. Für folgende Maßnahmen wurden weitere Haushaltsmittel benötigt.
Dorferneuerung WL Aubach –Mittelbereitstellung 61.180 € Wasserversorgung Allgemein –Mittelbereitstellung 145.900 € Hochbehälter Duschlberg –Mittelbereitstellung 20.850 € Baugebiet Haag, Kirchhofweg –Mittelbereitstellung 40.050 € Erschließung Schröck II –Mittelbereitstellung 15.137 € Sturm Kolle 2022 –Mittelbereitstellung 175.920 € Haag, Lindenstraße –Mittelbereitstellung 29.797,65 € Sanierung der Pfarrstraße –Mittelbereitstellung 190.282 € Die Haushaltsüberschreitungen für das Jahr 2022 wurden vom Stadtrat genehmigt.
Mittelbereitstellung für den Erwerb der Grundstücke im Baugebiet Germannsdorf West II – einstimmig beschlossen
Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates erwarb die Stadt Hauzenberg die Grundstücke Fl.Nr. 127/4 – 6, Gmkg Germannsdorf. Für den Erwerb der Grundstücke war keine Mittelbereitstellung vorgesehen, da durch die geplanten Verkäufe eine Deckung erreicht werden sollte. Bisher wurde ein Grundstück veräußert, für die verbliebenen beiden Grundstücke steht der Verkauf in 2023 unmittelbar bevor. Es wurde beschlossen, dass die Mittel für den Erwerb der Grundstücke Fl.Nr. 127/4 – 6 Gmkg Germannsdorf in Höhe
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Informationen
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b auausschuss, sI t Z ung V om 23.01.2023
Teileinziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges in Windpassing; FlNr. 27, Gemarkung Windpassing – einstimmig beschlossen
Das Grundstück FlNr. 27, Gmkg Windpassing, ist als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Beabsichtigt wird die Auflassung eines Teilbereiches des öffentlichen Feld- und Waldweges. Die Eigentümerin des angrenzenden Grundstückes (FlNr. 29 Gmkg Windpassing) beabsichtigt, die Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges zu erwerben. In dem Bereich des Grundstücks befindet sich eine öffentliche Mischwasserleitung, beim Verkauf sind erforderliche Leitungsrechte entsprechend einzutragen. Es wurde beschlossen, den südlichen Teil des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg FlNr. 27 Gmkg Windpassing einzuziehen und das Verfahren einzuleiten.
b auausschuss, sI t Z ung V om 06.02.2023
Änderung Bebauungsplan Röhrenwiesen mit Deckblatt Nr. 12; Abwägung und erneute Beteiligung –einstimmig beschlossen
Mit der Änderung des Bebauungsplanes Röhrenwiesen sollen für einen Teilbereich an Knappenweg/Kollersberger Straße Änderungen zur Nachverdichtung erfolgen. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die Anpassung der Planung sowie die erneute Beteiligung mit verkürzter Frist zu den geänderten Teilen der Planung.
Breitbandausbau für den Ortsteil Windpassing –einstimmig beschlossen
In Windpassing wurden im Zuge der Dorferneuerung Breitbandleerrohe mitverlegt. Die Telepark Passau GmbH beantragte den eigenwirtschaftlichen Ausbau in Windpassing und die damit verbundene
Nutzung der Leerrohrinfrastruktur. Im Zuge dessen sollen 21 Gebäude in Windpassing an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Dem Antrag der Telepark Passau GmbH auf eigenwirtschaftlichen Ausbau in Windpassing wurde zugestimmt.
h aupt- und fI nan Z ausschuss, sI t Z ung V om 09.02.2023
Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2022 – einstimmig beschlossen
Bürgerbüro 2022 im Bereich Ausweise/ Pässe – Mittelbereitstellung 15.700 € Bauamt Stromverbrauch Straßenbleuchtungen 2022 –Mittelbereitstellung 35.031 € Gewerbesteuerumlage 2022 –Mittelbereitstellung 58.904 € Wirtschaftsförderung Ausbildungsmesse 2022 –
Mittelbereitstellung 16.000 € Die genannten Mittelbereitstellungen konnten durch Mehreinnahmen bei anderen HH-Stellen gedeckt werden. Kindergarten Germannsdorf 2022 für Umbau der Fluchtwege – Mittelbereitstellung 14.865 €. Die Deckung erfolgte durch Minderausgaben bei anderer HH-Stelle.
Budget Rathaus, Jahresbericht 2022 – einstimmig beschlossen
Für das Rathaus wurde für das Haushaltsjahr 2022 ein Budget von 184.500 € beschlossen. In diesem Budget waren unter anderem Sondermittel für den Austausch der bisherigen Front-Jalousien-Anlage durch Textilscreens, Reparatur- und Verkabelungsarbeiten sowie des Austausches Lüftungsanlagenmotors eingeplant. Insgesamt betrugen die Ausgaben im Bereich Rathaus 201.091,20 €. Die einzelnen Positionen wurden ausführlich erläutert.
den damit verbundenen Preissteigerungen ist eine Anpassung vor allem im Bereich der Energieversorgung (Strom- und Heizkosten) notwendig. In der Sitzung wurde ein Budget in Höhe von 216.000 € (Vorjahr 184.500 €) vorgeschlagen und in der Sitzung vom Stadtrat genehmigt.
Beratung des Verwaltungshaushaltes für das Jahr 2023 –einstimmig beschlossen Von der Verwaltung wurde ein vorläufiger Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2023 ausgearbeitet. Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf ca. 30,26 Mio. € und sind damit etwa 2,22 Mio. € höher als im Vorjahr. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei ca. 3,42 Mio. € und ist damit um ca. 390.000 € niedriger als im Vorjahr. Zudem wurden die wichtigsten Einnahmen- und Ausgaben in der Sitzung erläutert. Beschlossene Änderungen werden noch eingearbeitet. Die Empfehlung an den Stadtrat, den Verwaltungshaushalt 2023 in der überarbeiteten Form zu verabschieden, wurde beschlossen.
a ntragsfr I sten für sI t Z ungen
— Am 15.03. für die Sitzung des Stadtrates am 27. März 2023
— Am 04.04. für die Sitzung des Bauausschusses am 17. April
Budget für das Jahr 2023 –einstimmig beschlossen
Für das Haushaltsjahr 2023 ist das Budget neu zu erstellen. Auf Grund der angespannten Lage am Energiemarkt und
32 Amtsblatt | 50.02 Informationen aus dem Sitzungsdienst
Jagdgenossenschaft h au Z enberg
Am Dienstag, 21. März 2023 findet um 19.00 Uhr im Gasthaus „Gottinger“, Am Rathaus 5 in Hauzenberg, die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hauzenberg statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Jagdversammlung
2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung
3. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers
4. Kassenbericht
5. Bericht der Rechnungsprüfer
6. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
7. Bericht des Jagdpächters
8. Verwendung des Jagdpachtschillings
9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Alle Jagdgenossen sind zu dieser Versammlung mit anschließendem Jagdessen herzlich eingeladen.
Hauzenberg, den 12. Februar 2023
Alois Eder, Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft
Jahrdorf
Am Samstag, 11.03.2023, um 19:30 Uhr im Gasthaus Höfler, Germannsdorf Jahreshauptversammlung
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers
2. Verlesung des letzten Protokolls
3. Kassenbericht
4. Kassenprüferbericht mit Entlastung von Vorstandschaft und Kassier
5. Bericht der Jagdpächter
6. Verwendung des Pachtschillings
7. Wünsche und Anträge Herzlich eingeladen sind alle Jagdgenossen mit Partnern und Altenteiler
Die Vorstandschaft
Jagdgenossenschaft
Kr I nn I ng- g e I ersberg Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Krinning-Geiersberg am Donnerstag den 23.März 2023 um 19.30 Uhr im Gasthaus Sonnenalm in Geiersberg.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Verlesung des Protokolls über die letzte Versammlung
4. Bericht des Kassenverwalters und Rechnungslegung
5. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassenverwalters
6. Bericht des Jagdpächters
7. Verwendung des Jagdpachtschillings
8. Wünsche und Anträge
Alle Jagdgenossen mit Ehefrauen sowie die Altenteiler sind herzlich eingeladen.
Geiersberg, den 10.02.2023
Die Vorstandschaft
Johann Ledermüller, Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft r assberg
Am Samstag, 01. April 2023 findet um 19:30 Uhr im Gasthaus Ritzer in Oberkümmering die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Raßberg statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstands
3. Kassenbericht
4. Kassenprüfbericht
5. Bericht des Jagdpächters
6. Verwendung des Jagdpachtschillings
7. Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft
NEU! Bitte beachten!
Das Frauenkränzchen der Jagdgenossenschaft Raßberg findet zur gleichen Zeit ebenfalls am Samstag, 01. April 2023 um 19:30 Uhr im Gasthaus Ritzer in Oberkümmering statt. Es ergeht hiermit die herzliche Einladung. Die Vorstandschaft
Jagdgenossenschaft
wI ndpass I ng
Am Freitag, den 17. März 2023 um 19:00 Uhr findet im Gasthof Waldbauer in Haag die nichtöffentliche Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Windpassing statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers
2. Rückblick auf die letzte Jahreshauptversammlung durch die Schriftführerin
3. Kassenbericht durch die Kassenverwalterin
4. Kassenprüfbericht und Entlastung des Jagdvorstandes sowie der Kassenverwalterin
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung
6. Bericht des Jagdpächters
7. Wünsche und Anträge
Alle Jagdgenossen und deren Senioren sowie die Jäger sind zur nichtöffentlichen Versammlung herzlich eingeladen.
Jagdgenossenschaft w ot Z dorf
lädt ein zur Jahreshauptversammlung am Samstag, 25.März 2023, um 19.30 Uhr im Gasthaus Prager in Bauzing
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Schriftführers
3. Jahresbericht des Jagdvorstehers
4. Bericht der Jagdpächter
5. Kassenbericht und Entlastung
6. Verwendung des Jagdpachtschillings
7. Wünsche und Anträge
Anschließend Rehragout-Essen Hauzenberg, den 17.02.2023 Die Vorstandschaf
33 Amtsblatt | 50.02 Informationen informationen
nÄ chster
r entensprechtag
Das staatliche Versicherungsamt Passau wird am Montag, den 20.03.2023 von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Fragen der Bürger zum Rentenrecht beantworten.
Das Versicherungsamt erteilt Auskunft zu allen Fragen aus dem Rentenversicherungsrecht; z. B. zu Rentenauskünften, zu Regelungen der Mini- und Midi-Jobs, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungsrente, Versicherungspflicht von Selbständigen und Handwerkern, zwischenstaatlichen Regelungen, Voraussetzungen für eine Rente usw.
Die ratsuchenden Bürger werden gebeten, im Rathaus (Bürgerbüro, Zimmer E.04) einen Termin zu vereinbaren und entsprechende Unterlagen zur Vorsprache mitzubringen. Bei der Stellung von konkreten Anträgen und persönlichen Auskünften ist aus Datenschutzgründen der Personalausweis und ggf. eine Vollmacht vorzulegen.
Ansprechpartner für Terminvereinbarung: Stadt Hauzenberg - BürgerbüroFrau Hartl Tel.: 08586/30-60, Frau Anetzberger Tel.: 08586/30-62 und Frau Stefan Tel.: 08586/30 -63
I le a bte I land
V erabsch I edet f ahrplan für d I e n Ä chsten Jahre Sonnen/Hauzenberg/Waldkirchen, 07.02.2023
Die zehn Kommunen der ILE Abteiland trafen sich gemeinsam mit Vertretern des Amts für Ländliche Entwicklung und der ILE zur ersten Arbeitssitzung des neuen Jahres. Dabei stand ein straffes Programm auf der Tagesordnung.
Zuerst galt es, letzte Details im Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre zu besprechen, das im sogenannten fortgeschriebenen ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) festgehalten wird. Es wurde beschlossen, das wichtige Thema „Nachhaltigkeit, Klima und Ressourcenschutz“ als Querschnittsthema aufzunehmen. Somit bleibt es bei den bestehen-
den fünf Handlungsfeldern „Verwaltungszusammenarbeit“, „Digitalisierung & Digitale Kompetenz“, „Innentwicklung & Daseinsvorsorge“, „Energie, Wasserverund Abwasserentsorgung“ sowie „Tourismus & Öffentlichkeitsarbeit“.
Ausführlich vorgestellt wurden die durch das Regionalbudget 2022 der ILE Abteiland geförderten Kleinprojekte (die PNP berichtete darüber bereits). Insgesamt 17 Projekte konnten so realisiert und je mit bis zu 10.000 € gefördert werden. Darunter war zum Beispiel die Anschaffung von Geräten zum Analysieren von Fauna und Flora an Gewässern für Kinder- und Jugendgruppen durch den Fischereiverein Hauzenberg, der „Baum der Dörfer“ in Untergriesbach, oder eine Radund Carrennbahn in Lackenhäuser bei Neureichenau. In Heindlschlag bei Jandelsbrunn wurde ein „Hortus Insectorum“ gefördert, und in Waldkirchen die Homepage www.seniorenag-waldkirchen.de, die übrigens auch für Senioren anderer Kommunen interessante und wichtige Informationen bereithält.
Auch die Budgetplanung für 2023 in Höhe von 208.000 € konnte einstimmig verabschiedet werden. In dieser sind neben Sach- auch Personalkosten für die bestehende Umsetzungsbegleitung enthalten. Ebenso sind die Aufwendungen für Fachbüros in den Handlungsfeldern „Innenentwicklung & Daseinsvorsorge“ und „Energie“ eingerechnet, die ab Frühsommer 2023 die ILE unterstützen sollen. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) wird die ILE Abteiland hierbei mit ca. 98.000 € fördern – der Rest wird von den Kommunen selbst getragen.
90.000 € stellt das ALE auch in 2023 über das Regionalbudget für Kleinprojekte zur Verfügung. Die ILE Kommunen stocken diesen Betrag mit 10.000 € auf, so dass insgesamt wieder 100.000 € verteilt werden können.
Hauzenberg, 07.02.2023
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
dI g I taler b auantrag; Voran K ünd I gung
Am Landratsamt Passau können Bauanträge ab dem 01. April 2023 auch digital eingereicht werden.
Es gibt keine Verpflichtung zur digitalen Antragseinreichung. Weiterhin können Anträge auch in Papierform gestellt werden.
Zudem ändert sich zum 01. April 2023 das bisherige Einreichungsverfahren: Nahezu alle Anträge sind zuerst im Landratsamt einzureichen.
Bei allen digital eingereichten Anträgen geschieht dies automatisch über das BayernPortal. Bei Papieranträgen erfolgt die Einreichung direkt über die Poststelle des Landratsamtes oder per Post an die allgemeine Adresse des Landratsamtes.
Stadt Hauzenberg, 23.02.2023
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
a b sofort mögl I ch: p ar K en m I t der p ar K ster- a pp Angebot jetzt auch in Hauzenberg installiert - Die „Semmeltaste"
gibt es auch digital
Autofahrer in Hauzenberg können ihre Parkscheine auf allen gebühren pflichtigen
34 Amtsblatt | 50.02 Informationen
Das Team der ILE Abteiland / Foto: Helmut Preus, PNP
kommunalen Parkplätzen ab sofort auch mit dem Smartphone aktivieren. Die Stadt hat nun das neue Angebot vorgestellt.
,,Die Digitalisierung macht das Leben in vie len Bereichen leichter, das gilt auch beim Parken", sagte Bürgermeisterin Gudrun Do naubauer am Freitag bei der Präsentation.
,,Wer seinen Parkschein per App löst, spart sich die Suche nach Kleingeld und Park scheinautomaten und kann die Parkzeit im Rahmen der zulässigen Höchstparkdauer be quem verlängern", erklärte sie weiter. Ab sofort sei das auf allen entsprechend markier ten Parkplätzen möglich.
In der Region gibt es das digitale Bezahlen des Parkscheins mit der Parkster-App neben Hauzenberg ebenfalls in Waldkirchen, Freyung und Passau.
Partner bei der App für das digitale Parken sei das Unternehmen Parkster, teilt die Stadt mit. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tou rismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesell schaft auch in Deutschland am Markt aktiv. So funktioniert's: Der Autofahrer braucht für das Lösen eines digitalen Parkscheins die App auf seinem Smartphone. Diese ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App-Store kostenlos zu ha ben. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Ein
Pluspunkt: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kehrt er früher zu sei nem Fahrzeug zurück, beendet er den Parkvorgang in der App vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.
In Hauzenberg gibt es auch die klassische „Semmeltaste" in der App, teilt die Stadtver waltung mit. Autofahrer können weiter für schnelle Besorgungen 30 Minuten kostenlos parken. Dafür aktiviere man den Parkschein in der App. Die Höchstparkdauer beträgt automatisch 30 Minuten und wird mit O EUR abgerechnet. Ein Verlängern ist dann nicht mehr möglich. Inhaber von Dauer-Parkausweisen, zum Beispiel im Parkhaus, sind künf tig nicht mehr verpflichtet ihren Parkausweis im Fahrzeug gut sichtbar zu hinterlegen. Al le Dauer-Parkausweise können in der Kontroll-App überprüft werden.
Mit der Parkster-App fallen auch keine höheren Parktarife an. Wer privat mit dieser App parkt, zahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus biete die App Zu satzdienste an, wie ein gemeinsames Familienkonto.
Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte.
Der Autofahrer erhält dazu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte.
Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 Euro inklusive Mehrwehrtsteuer pro Rechnung) erhalten will.
Wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster-App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitar beiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Parkticket aktiviert wurde und ob dieses noch gültig ist.
Parkster wurde 2010 im schwedischen Lund gegründet und zählt heute zu den meistge nutzten Park-Apps in Schweden und Deutschland. Seit 2021 ist das Unternehmen auch in Österreich aktiv. 2022 wurde Parkster zum dritten Mal in Folge in der Financial Times Liste der 1000 am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas aufgeführt. Parken mit dieser App ist heute in über 520 Städten in Deutschland und Österreich verfügbar.
h unde K ot auf öffentl I chen w egen und p l Ä t Z en Aufgrund verstärkter und berechtigter Beschwerden über Verunreinigungen der öffentlichen Wege und Plätze durch Hundekot appelliert das Ordnungsamt der Stadt Hauzenberg erneut an jeden Hundehalter, den Kot seines Hundes ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen.
Der Verstoß gegen diese Pflicht stellt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit i.S. des Abfallrechts dar (§18 I Nr. 1, 4 AbfG), wenn nicht die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nach § 326 I Nr. 1 StGB gegeben sind. Unabhängig davon können geschädigte Personen Schadenersatzansprüche geltend machen. Hundekot ist nicht nur für Tiere sondern auch für den Menschen wegen des Infektionsrisikos durch Parasiten gefährlich. Besonders gefährdet sind Kinder und abwehrgeschwächte Menschen.
Helfen Sie bitte mit, dass unser Luftkurort Hauzenberg sauber ist und bleibt, sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden.
Ihr Ordnungsamt
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s trassensperrungen wegen
s an I erungsarbe I ten
Die Arbeiten zur Sanierung der Pfarrstraße werden ab Montag, 27.02. fortgesetzt und dauern voraussichtlich bis 30.07. diesen Jahres. Dazu wird wie bereits im letzten Jahr die Zufahrt zur Marktstraße, zur Pfarrstraße und zum Bahnsteig gesperrt. Die Durchfahrt von der Poststraße in die Fritz-Weidinger-Straße erfolgt einspurig mittels Ampelregelung.
Dabei wird sichergestellt, dass jeder Anwohner, Geschäftsinhaber, Lieferant und Kunde trotz Sperrung der einzigen Zufahrt in das Zentrum nach wie vor ungehindert Zufahrt und Zugang zum Zentrum hat. Aus diesen Gründen wird:
Die Einbahnstraßenregelung im Zentrum (Marktstraße, Marktplatz, Am Rathaus) für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben und es wird die Zu- und Ausfahrt aus allen zentrumsnahmen Straßen (Matheisweg, Eichendorffweg, Posthalterweg und Am Rathaus) ermöglicht. Für die Anwohner „Alter Sportplatz“ und „Bahnsteig“ erfolgt die Zu- und Ausfahrt in der Brückenstraße, die Gehwegbeschränkung wird in diesem Bereich aufgehoben.
In diesem Zusammenhang darf an den obersten Grundsatz im Straßenverkehr erinnert werden, nämlich die gegenseitige Rücksichtnahme. Auch der Hinweis auf den „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ mit Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit spielt bei einigen Engstellen und eventuellem Gegenverkehr eine wichtige Rolle. Aufgrund von Gegenverkehr und beengter Straßenverhältnisse wird um eine gute Parkmoral gebeten.
Ze I tumstellung
Für die Sommerzeit gilt: Die Zeitumstellung findet am letzten Sonntag im März statt, also im Jahr 2023 am 26. März.
Dabei wird um 2:00 Uhr die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Das bedeutet: „Die Nacht ist um eine Stunde kürzer!“
w ochenmar K t Jeden Dienstag von 8:00 – 12: Uhr, Zentrum Hauzenberg
Jahreshaupt V ersammlung der f re I w I ll I gen f euerwehr r assberg
Am Samstag, 25. März 2023 findet die Jahreshauptversammlung der FF Raßberg statt. Beginn: 20:00 Uhr, im Gasthaus Gut Lichtenau Vor Beginn der JHV um 19:00 Uhr gemeinsamer Gedenk-Gottesdienst für verstorbene Mitglieder in der Kirche Wolkar.
Johannes Hirsch, 1. Vorsitzender der FF Raßberg
s en I orenbe I rat
Telefonsprechstunde
jeden 1.Dienstag im Monat von 9-11 Uhr
07.März: Erich Matthei Tel.4644
04.April: Gabi Skiba-Mautschke Tel.1457
36 Amtsblatt
50.02 Informationen aus
Sitzungsdienst
|
dem
Rathaus Granit Zentrum Bürgerpark Nur Anlieger Fußweg Bürgerpark 10 min. Nur Anlieger
Fritz-Weidinger-Straße Poststraße Marktstraß e Pfarrstraße Pfarrstraße H a f n e t a ß e Matheisweg Bahnstei g Im Tränental Carossaweg JulianeRuckStraße Marktplatz Badweg Posthalterweg Eichendorffweg Brückenstraße Passauer Straße AmRathaus Schulstraße Bräugasse Nussbaumweg Ein- und Ausfahrt VOLLSPERRUNG Pfarrstraße Marktstraße Bahnsteig DURCHFAHRT Poststraße – Fritz-Weidinger-Straße einspurig mit Ampelregelung BRÄUGASSE Nur für Anlieger
Fritz-Weidinger-Straße
vhs hauzenber G kurse m ärz
13.03. Smovey® Training mit Smoveyringen
Mo, 19:00 - 20:00 Uhr, 5 x
14.03. Android-Smartphone
Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x
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14.03. Seniorentanz
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14.03. Aikido - japanische Kampfkunst
für Anfänger
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15.03. HIIT mit coolen Beats
Mi, 17:45 - 18:45 Uhr, 9 x
15.03. Bauch - Beine - Po
Mi, 19:00 - 20:00 Uhr, 9 x
16.03. Spanisch A1.1 „Perspectivas
¡Ya! A1, ab Lekt. 1
Do, 18:00 + 19:30 Uhr, 10 x
17.03. Einfach abnehmen mit Dr. Tunali
Fr, 16:30 - 17:30 Uhr, 8
17.03. Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen
Fr, 17:30 - 19:00 Uhr, 6 x
21.03. WhatsApp für Senioren
Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x
23.03. ZEN-Meditation - Einführungskurs
Do, 19:00 - 21:00 Uhr, 5 x
24.03. Wirkung und Anwendung von ätherischen Ölen
Fr, 18:00 - 20:00 Uhr, 1 x
27.03. Wenn bloß die anderen nicht wären – der Umgang mit schwierigen Menschen
Mo, 18:00 - 19:30 Uhr, 1 x
28.03. iPhone Grundlagen
Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x
Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet:
www.vhs-passau.de
Info und Anmeldung 0 85 86/57 98
oder per E-mail:
info-hauzenberg@vhs-passau.de
Kre I s J ugendr I ng p assau –s p I ele w er K statt
Der Kreisjugendring Passau lädt alle Ehrenamtlichen und Fachkräfte aus Jugendarbeit und Schule ein zur SPIELE-WERKSTATT.
In der SPIELE-WERKSTATT werden gemeinschaftsfördernde Übungen und Methoden sowie kooperative Abenteuerspiele vorgestellt, miteinander praktisch durchgeführt und reflektiert. Nach dem Workshop werdet ihr in der Lage sein einen ganzen Tag mit kooperativen Abenteuerübungen für eure Gruppen zu gestalten.
Die SPIELE-WERKSTATT steht ganz im Zeichen von Gemeinschaft fördern – Ausgrenzung verhindern, um somit Rassismus und Diskriminierung vorbeugend begegnen zu können.
Termin: Montag, 21. März 2023, 9.00 – 16.30 Uhr
Ort: Ev. Gemeindezentrum Fürstenzell, Kirchenweg 18a, 94081 Fürstenzell
Anmeldung: Bis 15.03.2023 per Email an kathrin.behringer@kjr-passau.de
Kosten: Keine. Alle Kosten trägt der Kreisjugendring Passau.
Veranstalter: Kreisjugendring Passau, Nicole Roth und Kathrin Behringer
Für Getränke und Snacks ist gesorgt. Für die Mittagspause stehen fußläufig diverse Einkaufs- und Gastronomieangebote zur Verfügung.
Die SPIELE-WERKSTATT ist eine Veranstaltung im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023.
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37 Amtsblatt | 50.02 Informationen
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Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr
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jeden letzten Samstag im Monat
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b egegnungsterm I n der
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14:00 Uhr, Gasthaus Falkner
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Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr
Mi: offener Jugendtreff für alle
Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr
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Telefon: 0 85 86/976033-31
Fachstelle für pflegende Angehörige:
Beratung und Entlastung Pflegender
Telefon: 08586/976033-35
Tagesbetreuung
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Sozialberatung
Telefon 0851/5018-762
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dI ö Z ese p assau
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Tel. 08592/1888
Mobil: 0160/4532412
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Das Hallenbad ist geöffnet:
Di. + Fr.: 17:00 – 20:00 Uhr
Sa.: 14:00 – 17:00 Uhr
Kf Z -Zulassungstelle/ Bahnhofstraße 18
Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:30 Uhr
Fr: 07:30 – 11:30 Uhr
Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722
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Telefon: 08586/9 10 47
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Telefon: 08586/96050
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Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr
Sa: 07:30 – 13:00 Uhr
Telefon: 08586/97626614
r athaus h au Z enberg
Marktplatz 10
Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120
E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de
s tadtbüchere I h au Z enberg
Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080
Mo 16:00 – 18:30 Uhr
Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr
Sa 10:00 – 11:30 Uhr
E-Mail: buecherei@hauzenberg.de
t tü V- p rüfstelle
Fritz-Weidinger-Straße 38
Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr
Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr
Telefon: 08586/91557
w aldbauerngenossenschaft
s te I nberg
Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95
Mobil +49 (0)151-20 16 09 73
w ertstoffhof
Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408
Di, Mi + Fr 09:00 – 16:00 Uhr,
Sa: 09:00 – 12:00 Uhr
Ab Beginn der Sommerzeit ab 27.03. geänderte Öffnungszeiten:
Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr,
Sa: 09:00 – 14:00 Uhr
s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.09)
Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:
g esundhe I tsamt p assau –s o ZI aler b eratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841
V dK- s prechstunde Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828
b KK Z f + p artner Tel. 0851/213733-2010
Fax 0851/213733-222010
b eratung für w aldbes I t Z er Telefon: 08586/3090
Mobil: +49 (0)162/1316070 per E-Mail:
Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de
b eratungsstelle der l ebensh I lfe p assau für m enschen m I t
b eh I nderung e.V. Telefon: 08 51/949 94-710
s prechtag des s en I orenbe I rat Sprechstunde immer am 1. Dienstag im Monat von 9.00 – 11.00 Uhr
07. März: Erich Matthei, Tel 4644
04. April: Gabi Skiba-Mautschke, Tel. 1457
38 Amtsblatt | 50.02Adressen & Öffnungszeiten a s b h p c k w r