ui 211 / 03.23

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an alle Haushalte Das Heimatmagazin aus Hauzenberg 211 / 03.23

Fr. 17.03.2023

19.30 Uhr | Einlass: 18.30 Uhr

HAUZENBERG

Adalbert-Stifter-Halle

Tickets unter www.oskar-konzerte.de

Eintritt: 26,50 € (zzgl. Servicegebühr)

2 EINTRITTS KARTEN ZULösenGEWINNEN

Sie eines unserer Rätsel hier in dieser ui Ausgabe auf Seite 18+19

„BAVARIAN INFLUENCER“

Helmut A. Binser ist ein Original der bayerischen Kabarettszene und wer ihn und sein neuestes Solo-Programm „Bavarian Influencer“ noch nicht kennt (what???) sollte dies schleunigst nachholen.

Fr. 17.03.2023

20.00 Uhr | Einlass: 19.00 Uhr

FREYUNG

Kurhaus Freyung

Tickets unter www.oskar-konzerte.de

Eintritt: 28,50 € (zzgl. Servicegebühr)

WWW.OSKAR-KONZERTE.DE

HELMUT A. BINSER HERBERT & SCHNIPSI

Ersatztermin für 21.10.2022

Fr. 12.05.2023

19.30 Uhr | Einlass: 18.30 Uhr

PASSAU Redoute

Tickets unter www.oskar-konzerte.de

Foto: © Gregor Wiebe www. HUCKLEBERRYKING .com
„BEST OF: ZEITREISE MIT SCHLAGLÖCHERN“

FASTENZEIT

Aschermittwoch, politisches Kabarett-Spektakel einerseits und Beginn der vierzigtägigen Fastenzeit bis Ostern. Massenaufmarsch bei deftiger Brotzeit, Bier und viel Getöse hier, und Aschekreuz auf die Stirn, um an die Vergänglichkeit des Lebens zu erinnern, dort. Widersprüchlicher könnte sich unser Lebensalltag innerhalb eines Tages nicht präsentieren. Analog dazu die Vermarktung und Kommerzialisierung unserer Ernährung. Überboten sich von Advent über die Festtage bis weit ins Neue Jahr die Publikationen, Werbeaufrufe und Verkaufspräsentationen mit Vielem, was viel zu süß, viel zu fett, und vor allem, was viel zu viel von Allem ist, so gilt ab Aschermittwoch der gesunden Ernährung das volle Interesse, und Diäten und Ernährungsratschläge füllen die Spalten der Gazetten. Ostern wird sich das wieder ändern und die leckersten Festbraten-Rezepte werden Diät-Shakes und Low-Carb-Rezepte ablösen. Der Konsum, die Werbung, hat sich unserer Ernährung bemächtigt und bestimmt so in vielen Bereichen und Lebenszeiten, was wir essen und stellt die erforderlichen Lebensmittel dafür in die Regale und Auslagen. Das hängt mit unserem Wohlstand zusammen, ist beileibe nicht weltweit so, und war früher auch bei uns nicht üblich und möglich.

Wir haben uns in der Vorbereitung auf diese ui-Märzausgabe natürlich auch mit dem Fasten beschäftigt. Das ist im Frühjahr jährlicher Redaktionsalltag und hat uns vor sechs Jahren schon mal kollektiv in eine zuckerlose Zeit gedrängt (ui 145|03.17). Dieses Jahr wollten wir das Thema einmal ganz anders angehen und uns dem traditionellen, religiösen Fasten widmen, wie es ich und einige aus der Redaktion noch aus der Kindheit kennen. Im Wesentlichen ist mir der Freitag als beständig fleischloser Tag, als

„Fostdog“, in Erinnerung geblieben. Dieses „Freitagsfasten“ hat in der katholischen Kirche eine bis ins Mittelalter zurückreichende Tradition und ist ein Tag des Gedenkens an das Leiden und Sterben Jesu Christi. Der Freitag, ein Tag um die eigene Spiritualität zu stärken, Buße zu tun und sich auf das Wesentliche im Leben zu besinnen. Deshalb wurde an Freitagen auf Fleisch verzichtet, da Fleisch als „Luxusnahrungsmittel“ angesehen wurde und als Symbol für weltliche Freude und Vergnügen stand. Stattdessen wurden einfache und bescheidene Speisen, wie Fisch, Gemüse, Suppe und Brot, oder eine der vielen „Mehlspeisen“, gegessen. Mehlspeisen waren besonders beliebt. Bei uns Kindern, weil sie oft sehr süß und überaus schmackhaft sind, in der Küche, weil die Hauptzutaten – Kartoffel, Mehl, Eier –regional vorrätig und einfach, aber auf die vielfältigsten Arten zuzubereiten waren. Eine wunderbare regionale Küche, wie wir sie uns heute kaum noch vorstellen können. „Diätisch“ sind und waren diese Mehlspeisen aber nie. Das war auch nicht ihr Sinn, sollten sie doch den Hunger stillen und genügend Energie für die oft schwere körperliche Arbeit liefern. Auch wenn viele Mehlspeisen also wahre Kalorienbomber sind – wir sollten uns ihnen nicht gänzlich verweigern. Wir müssen sie ja nicht jeden Freitag essen, aber ab und zu können sie unseren Essensalltag gewaltig bereichern. Abgesehen davon, ein fleischloser Tag die Woche wäre auch in unseren Zeiten wünschenswert, nicht aus wirtschaftlicher Not oder nur religiöser Überzeugung, aus reiner Vernunft für Mensch und Umwelt. Mit Apfelstrudel und Omas Fostdog laden wir Sie in dieser Ausgabe zu einer kulinarischen Zeitreise ein und wünschen viel Lesespaß und „Guten Appetit“.

Impressum

»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.

herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH

Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg

Telefon (0 85 86) 97 94 23

Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de

redaktion / inhalt

für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)

amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)

text, fotos und illustration

Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben)

titelfoto

Josef Schmid

anzeigen werbung@ui-hauzenberg.de

grafische gestaltung

Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern

druck

PASSAVIA, Passau www.passavia.de

auflage

6.000 Stück

verteilung

Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 04. April 2023

anzeigenannahmeschluss 24. März 2023

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ui | Editorial von Manfred Sommer

Hale Sassi

Nach zwei Jahren Corona-Pause ist der Fasching zurück. Vom famosen „Pemperlzug“ zum Start ins närrische Wochenende am Freitag in Haag, bis zum Kehraus-Straßenfest in Germannsdorf vergnügten sich die Faschingsfreunde bei unzähligen Veranstaltungen und Umzügen in Hauzenberg und den Nachbargemeinden.

Traditioneller Höhepunkt der Umzüge in der Gemeinde Hauzenberg war immer, und sollte eigentlich auch sein, der Zug durch das Gemeindezentrum, der Hauzenberger Innenstadt. Die Voraussetzungen hätten eigentlich nicht besser sein können: Bei strahlendem Himmel und geänderter Zugrichtung ging es durch die Innenstadt. Die Mädels der neuen Prinzengarde begeisterten die Zuschauer mit gekonnten Showeinlagen und die Stadtkapelle eroberten als wilde Wikinger zum 25. Mal in Folge die musikalischen Herzen. Eine schöne Tradition, die sie mit den Faschingsaktivisten aus Haag teilen, deren zahlreiche Gruppen den Zug belebten. Schmerzlich vermisst wurden nur die Gruppen aus Germannsdorf. Die fuhren, wie man hört, lieber nach Waldkirchen. Schade, ein bisschen mehr Zusammenhalt und Gemeinsamkeit wäre schön. Aber am Ende kamen ja doch wieder alle zusammen, um in Germannsdorf den Fasching zu Grabe zu tragen. Fasching ist eine schöne Zeit und ihn zu feiern eine wirklich Schöne-Heimat-Seite!

4 ui | Schöne Heimat Seite
5 ui | Faschingszug
Hauzenberg 2023
Mehr Fotos auf facebook.de/ui-hauzenberg Fotos: Ludwig Wagner, Manfred Sommer

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Da Fostdog von da Oma

Jeden Freitag stand er fest auf dem Speiseplan – da „Fostdog“ – so nannte man den wöchentlich wiederkehrenden „Fastentag“ an dem ausschließlich eine fleischlose Mehlspeise auf den Tisch kam. Den christlichen Brauch an Freitagen kein Fleisch zu essen gibt es zwar noch, aber längst hat dieser an Strenge und Bedeutung verloren, er ist aus dem wöchentlichen Speiseplan verschwunden und Fastentage schauen heute ohnehin ganz anders aus. Leider ist damit aber auch das Wissen über die traditionellen Rezepte dieser Mehlspeisen ebenso in Vergessenheit geraten wie deren kulinarische Genüsse. Das ui-Redaktionsteam hat sich an einem Freitag im Februar auf Spurensuche begeben und Kati Deák und Reinhold Korbl haben in der Redaktionsstube mit Zwetschgenknödel und Mohnnudeln den Fostdog von da Oma wieder aufleben lassen. Unbeschreiblich gut.

Viele Mehlspeisen wurden mit Kartoffeln als günstiges und in jedem Haushalt meist zentnerweise vorrätiges Grundnahrungsmittel verarbeitet. Vorbereitung und Verarbeitung sind einfach und bieten große Abwechslungsmöglichkeiten. Süßes oder Deftiges, Hauptspeise oder Beilage, die Palette ist endlos. Auf den folgenden Seiten beschreiben wir einige Rezepte von Klassikern –auch „unsere“ Zwetschgenknödel und Mohnnudeln – die auf der Basis eines Kartoffelteiges zubereitet werden. Vergessen Sie für einen Moment Diätplan und Zuckerproblematik und genießen Sie mit uns einen Fastentag, wie man ihn früher einmal verstanden hat.

7 ui | Fastentage anno dazumal

Leckere Erdäpfel-Mehlspeisen sind keine Hexerei

Grundrezept Kartoffelteig

Zutaten

1 kg mehlige Kartoffeln gedämpft

100 – 200 g Mehl, je nach Bedarf Salz, evtl. etwas Muskat

1 – 2 Eier

Wespennester

Zutaten für d I e f üllung Kartoffelteig nach Grundrezept

1 kg Äpfel

100 g Rosinen (oder nach Belieben)

Zimt, Zucker, Sahne (nach Belieben auch Sauerrahm)

reichlich zerlassene Butter zum Bestreichen des Teiges und Ausfetten der Backform;

die Äpfel schälen, mit einem Küchenhobel dünne Scheiben schneiden und mit den Rosinen, Zimt und Zucker je nach Geschmack verfeinern

Wenn Sie nicht schon Erfahrung mit derlei Mehlspeisen haben, versuchen Sie es. Es lohnt sich! Sie werden begeistert sein und überrascht, wie relativ unspektakuläre Zutaten ein leckeres Gericht ergeben. Für den Teig der folgenden Mehlspeisen gibt es ein einfaches Grundrezept. Dieses Rezept bietet mannigfache Möglichkeiten, sowohl für salzige als auch für süße Gerichte, Beilagen und Hauptspeisen, mit mehr Mehl, etwas Grieß oder ohne Eier, alternativ dazu etwas Butterschmalz oder Öl, alles gängige Varianten. Den eigenen Favoriten wird jeder selbst für sich entdecken. Wichtig ist, den Kartoffelteig erst unmittelbar vor der Verarbeitung herzustellen und nicht unnötig zu kneten. Ein bewährter Tipp dazu: Die Kartoffeln für den Teig schon am Vortag kochen. Viel Spass und guten Appetit!

Nachdem wir unseren Kartoffelteig zu einem festen Teig geknetet haben, teilen wir ihn in zwei oder drei Portionskugeln, die der Reihe nach verarbeitet werden. Auf der gut bemehlten Arbeitsfläche walzen wir den Kartoffelteig aus und bestreichen ihn mit der nur leicht warmen, zerlassenen Butter. Darüber verteilen wir gleichmäßig die vorbereitete Apfel-Rosinen-Mischung und rollen das Ganze zusammen. Diese Rolle wird jetzt in etwa fünf Zentimeter große Teilstücke zerschnitten, die wir dann aufgestellt in die gut ausgefettete Backform setzen. Wenn so alle „Nester“ in unserem Backreindl sind, schieben wir sie bei 180 Grad (Umluft) für etwa 45 Minuten in den Ofen. Kurz vor Ende der Backzeit – die Ränder haben sich schon leicht knusprig braun verfärbt – gießen wir noch etwas Butter und den Becher Sahne über unsere süße Kartoffelspeise und lassen sie zugedeckt noch etwa 10 Minuten im Bratrohr. Pur mit einem Glas Milch, Joghurt, Dickmilch, oder wie es früher hieß „Söbern“, ge nießen.

Zutaten

Kartoffelteig nach Grundrezept

Zwetschgen oder Marillen, alternativ Marmelade

Semmelbrösel

Zucker, Zimt oder Kakao, Puderzucker

Zwetschgen entsteinen und mit einem Zuckerstückchen füllen. Aus dem Teig eine Rolle formen und gleich große Stücke (5 × 5 cm) schneiden oder ausrollen und in gleiche, etwa 10 cm große Quadrate schneiden. Zwetschgen oder Marille in dünne Teigschicht einhüllen oder einen Klecks Pflaumenmarmelade in die Mitte geben und anschließend vorsichtig zu Knödeln formen. So verschließen, dass die Marmelade nicht austreten kann.

Anschließend die Knödel in kochendes gesalzenes Wasser einlegen und etwa 5 Minuten leicht ziehen lassen, wenn die Knödel aufschwimmen, dauert es noch etwa 3 Minuten, bis sie fertig sind. Mit einem Sieb herausnehmen und in der vorbereiteten Semmelbröselmischung (mit Zucker, Zimt, ...) wenden. Wenn alle Knödel gekocht bzw. fertig „gewutzelt“ sind, empfehlen wir, die Zwetschgenknödel in einer gebutterten Reindl im Backrohr noch etwas anzurösten und warm zum servieren.

Mohnnudeln

Zutaten

Kartoffelteig nach Grundrezept

250 g Mohn

200 g Zucker

alles zusammen im Mixer zerkleinern

Den Kartoffelteig ausrollen und in Streifen schneiden, diese rund formen und in etwa 5 cm lange Abschnitte schneiden. Wie oben beschrieben kochen und die Nudeln, wenn sie auf geschwommen sind mit einer Siebkelle herausnehmen. In eine Schüssel bodenbedeckt etwas von der Mohnmasse einfüllen, dann die abgetropften heißen Nudeln daraufle gen, mit einer Schicht Mohn bedecken und diesen Vorgang schichtweise fortsetzen.

Kartoffel-Sterz

Zutaten

Kartoffelteig nach Grundrezept

Diesmal die Kartoffelmasse mit dem Salz und dem Mehl zu einer krümeligen Masse verkneten (das geht am besten mit den Händen). In einer Pfanne etwas Butterschmalz erhitzen und die Kartoffelmasse darin anbraten, den Sterz gut durch rösten bis dieser eine goldgelbe Farbe erhält, dabei die Bröselmasse immer wieder beim Wenden umstechen, zerstückeln. Mit Zucker bestreuen und mit Apfelmus oder einem Glas Mich servieren.

Zwetschgenknödel

Der sein kann so

Verzicht süß

Text: Andrea Windpassinger, Fotos: Josef Schmid

Es muss nicht immer Fleisch sein. Eine Maßgabe, die Helmuth (74) und Marianne (70) Saxinger aus Niederbrünst nicht nur am Aschermittwoch und Karfreitag beherzigen, sondern auch an den regulären Freitagen im Jahresverlauf. ui-Reporter Andreas Windpassinger und ui-Fotograf Josef Schmid haben das Ehepaar in der Küche besucht und bei der Produktion einer populären Mehlspeise am „Fasttag“ über die Schulter geschaut: dem Strudel.

„Den Text der Zeitungsseite muss man noch lesen können, wenn man den Strudelteig drüberlegt, oder das Tischtuchmuster muss man noch sehen können. So hauchdünn muss er sein“, verrät Marianne Saxinger das Geheimrezept Nummer Eins und ergänzt, dass der Teig aber auf gar keinen Fall zerreißen darf. Diesen mit bloßer Handarbeit gekonnt zu strecken, dass er sogar über die Tischkante drüber reicht, ist schon mal die halbe Miete. Die rüstige Rentnerin stammt aus einem Einödhof in Zwölfling in der Gemeinde Thyrnau-Kellberg, ist gelernte Friseurin und eine naturbegeisterte Nordic-Walkerin. Ihr Ehemann Helmuth ist gelernter Automechaniker, leidenschaftlicher Fischer und am Herd gelegentlich die Küchenhilfe und der „Einheizer“, also „Holz-Nachleger“.

Beim Strudelmachen sieht das dann so aus, dass er „Zucker-Wächter“ spielen darf, also ein wachsames Auge darauflegt, dass das Gericht hernach auch süß schmeckt. Die beiden sind seit über 50 Jahren verheiratet, haben drei Kinder und sechs Enkelkinder, und für diese hat es auch schon mal ein „Strudelseminar“ gegeben, damit das Wissen um die einfache, aber schmackhafte

Leibspeise aus dem Rohr auch weitergegeben wird. Marianne hat als Mädchen auf dem Hof übers Mithelfen und Hinschauen in der Küche viel für den späteren eigenen Herd mitnehmen können. Als sie als 18-Jährige auf den Hof nach Niederbrünst gekommen ist, hat ihr die Nachbarin, die bereits verstorbene Pauline Duschl, auch viel beigebracht und ihr Rezepte verraten. Sich Vieles selber zu machen, ist ohnehin ein Anspruch der Saxingers. Sie setzen sich den Most an, räuchern Fleisch, machen sich Blut- und Leberwürste und aus den gefangenen Fischen bereiten sie sich Krapferl zu. Für den Strudel werden die Äpfel aus dem heimischen Garten verarbeitet und die Heidelbeeren wurden in einem Wald nahe Hemerau im vergangenen Sommer gepflückt.

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Heidelbeeren aus dem Hemerauer Wald, die Äpfel aus dem Garten
ui | Traditions-Mehlspeise Apfelstrudel

Die Zutaten für den Teig sind überschaubar: Mehl, davon die Hälfe Grießmehl (Mariannes Geheimtipp Nummer Zwei), Salz, Eier, warmes Wasser und Öl, der für die Elastizität des Teigs sorgt. Das Ganze wird geknetet und ruht eine halbe Stunde unter einem übergestülpten Topf. Der Teig darf auf keinen Fall trocken werden. Die Füllung besteht aus Äpfeln und Heidelbeeren sowie aus Sauerrahm, Butter und Zucker. Die Rein für den Holzofen wird mit Butter bestrichen, sodass sich der Strudel später locker aus der Form nehmen lässt. Und da sind wir auch schon bei Geheimtipp Nummer Drei, dem Holzofen. „Vielleicht bildet man sich das auch nur ein, aber wir stellen halt einfach fest, dass der Schweinebraten, Mehlspeisen und viele andere Gerichte aus dem Holzofen einfach besser schmecken, im

Vergleich zum E-Herd“, betont Helmuth. Der Strudel weilt gut eine Stunde bei 200 Grad Celsius im Rohr, und zu Beginn wird heiße Milch in die Rein dazugegeben. „Früher hat es bei uns jeden Mittwoch und jeden Freitag eine Mehlspeise gegeben“, blickt Marianne zurück. Meist ist das auch heute noch so, dafür sorgen Bauernkrapfen, Erdäpfel- und Rohrnudeln, Wespennester und Pfannkuchen. Und weil eine Mehlspeise nicht so sättigt wie ein deftiges Fleischgericht, gibt’s bei ihr vorher meist eine Suppe. Am Fastenfreitag-Mittagstisch erzählten die Saxingers dann dem ui-Duo Anekdoten der Auswandererfamilie Saxinger, in der es viele nach Kanada verschlagen hatte, und was es mit dem Hausnamen „Staföneder“ auf sich hat. Ach ja: Die Rein ist restlos geleert worden. Der Verzicht kann so süß sein.

g rund m enge strudelte I g (für 4 Personen)

200 g Weizenmehl

60 ml Öl oder

50 g zerlassene Butter

125 ml Wasser

eine Prise Salz

11 ui |
Marianne Saxinger

GIFTPFLANZE DES JAHRES 2023

Gemeine Petersilie

Die Petersilie ist wohl eines der bekanntesten und beliebtesten Küchenkräuter und darf in keinem Gemüsegarten fehlen. Und ausgerechnet die vielseitig verwendete Petersilie ist zur Giftpflanze des Jahres 2023 gewählt worden. Aber deswegen muss man die Petersilie nicht aus der Küche verbannen, denn die Giftigkeit liegt im unteren Bereich und man müsste schon große Mengen verzehren.

beschre I bung

Die Wildform der Petersilie stammt aus dem Mittelmeerraum und gelangte mit den Römern auch in unsere Breitengrade. Die Petersilie gehört zur Familie der Doldenblüter und ist ein zweijähriges Kraut. Die Pflanzen bilden im ersten Jahr langgestielte, grundständige Blätter mit drei bis vierfach gefiederter Spreite und kann eine Wuchshöhe von bis zu einem Meter erreichen. In dieser Form wird Petersilie meist geerntet. Im zweiten Jahr bildet die Pflanze Blütenstängel mit kleinen, gelbgrünen Blüten, die in Dolden stehen. Es wurden verschiedene Zuchtformen ausersehen, die sich in Blattpetersilie und Wurzelpetersilie aufteilen.

Verwendung In der Küche …

Petersilie bringt frischen, würzigen Geschmack in viele Gerichte. Die glatte Petersilie hat gegenüber der krausen ein intensiveres und ausgewogeneres Aroma, weil die glatte Variante etwa 4mal mehr ätherische Öle hat. Deshalb ist die glatte Variante in der Küche deutlich beliebter geworden. Die krause Petersilie wird vorwiegend zur Dekoration genutzt. Petersilie sollte, wann immer möglich, frisch verwendet werden, und wird am besten zum Ende des Kochens hinzugefügt, denn diese sollte nicht lange erhitzt werden, um den hohen Gehalt an Vitamin C und ihr schönes Aroma nicht zu zerstören. Petersilie passt zu Suppen, Ragouts, Salaten, bei Kräuterquark uvm. Ein Petersilien-Pesto, das man vorzugsweise aus der glatten Petersilie mit zerkleinerten Pinien-

kernen und Pflanzenöl herstellt, ist eine hervorragende Alternative zum klassischen Basilikum-Pesto. Es gibt also unzählige Verwendungsmöglichkeiten für das Küchenkraut.

… als heIlmIttel finden die Wurzeln, Blätter und Früchte Verwendung. Die Petersilie kann man als Tee oder Tinktur anwenden, und ist auch Bestandteil von Fertigarzneien. Die Petersilie ist ein vorzüglicher Vitamin-C-Lieferant und hilft gegen die Frühjahrsmüdigkeit. Petersilie wirkt harntreibend, krampf- und schleimlösend. Vor allem wird die Pflanze bei Verdauungsstörungen, Appetitlosigkeit, Blähungen, Verstopfung sowie zur Anregung der Harnorgane eingesetzt.

gIftIgKeIt

Giftig hingegen wird es, wenn die zweijährige Pflanze anfängt zu blühen. Dann bildet der Doldenblütler 30 bis 70 Zentimeter hohe Blütenstiele aus. In den gelbgrün blühenden typischen Dolden entwickeln sich dann die Saatkörner. Die Samen sollten auf keinen Fall gegessen werden. Sie enthalten Petersilienöl, das zum Teil aus dem Giftstoff Apiol besteht. Bereits die Blüten enthalten Apiol, nach dem Abblühen ist der Gehalt auch in Stängeln und Blättern erhöht. Apiol kann besonders im Uterus großen Schaden anrichten. Deshalb sollen vor allem Schwangere beim Verzehr vorsichtig sein. Samen und ätherische Öle der Petersilie wurden früher für Schwangerschaftsabbrüche verwendet.

12 ui | ui Botanik
Petroselinum crispum
13 ui | Petersilie BOTANIK 1 2 3 4 7 5 6
1 Wurzel mit grundständigem Blatt 2 Blütenzweig 3 Blüte 4 Fruchtknoten 5 Frucht 6 Frucht, horizontaler Querschnitt 7 Frucht, vertikaler Querschnitt

Wildkräuterstub'n

Die Natur in ihrem Reichtum und ihrer Vielfalt zu begreifen, zu lieben und zu achten

Gleich am Ortseingang von Schaibing gibt es den kleinen Familienbetrieb, der von Christa und Alfred Reichart geführt wird. Die beiden haben auf ihrem Grundstück eine Garage geopfert und so zu einem Laden umgebaut, der den behördlichen Hygieneforderungen und sonstigen Reglementierungen genügt.

Motor des Kleinbetriebes ist der Kräuterpädagoge Alfred Reichart, der hauptberuflich seit 43 Jahren als Fabrikarbeiter tätig ist und auf Grund einer Erkrankung und dem Buch von Eva Aschenbrenner „Die Kräuter-Apotheke Gottes“ seine Liebe zu den Kräutern, Tees und Ölen entdeckt hat.

tailliert nach Fundort, Besonderheiten, Merkmalen und Heilwirkung beschreiben. Seine Pflanzen hat er getrocknet und gepresst und daraus ein ansehnliches Herbarium erstellt, das er nicht ohne Stolz präsentiert.

Für ihn war es schon immer wichtig, zu wissen, was da neben einer Brennnessel wächst. Die meisten Kräuter, die auf unseren Wiesen vorkommen sind essbar und können auch gegen so manches Zipperlein eingesetzt werden, ob als Tee, als Tinktur oder einfach als essbare Kräuter. Insgesamt zählt er etwa 130 Kräutertees, Gewürze und Öle in seinem Angebot.

WILDKRÄUTERSTUBN

Dorfstr. 6, 94107 Untergriesbach-Schaibing

Tel. 0 85 93 - 93 85 13

info@wildkraeuterstubn.de www.wildkraeuterstubn.de

Zertifikate von der Gundermann Schule aus Bad Heilbrunn weisen seine Qualifikation aus. Seit 2009 hatte er mit der Ausbildung begonnen und dann zunächst einmal über 13 Monate lang, quasi durchs Jahr hindurch die Wachstumsphasen verschiedener Pflanzen beobachtet und gelernt, wie man diese bestimmt. Alfred Reichart erklärt, dass er für die Prüfungsvorbereitung insgesamt 90 verschiedene Pflanzen sammeln musste. Davon musste er 30 Pflanzen ausarbeiten und de-

Einen Anbau betreibt er nur für den Eigenverbrauch, für den Verkauf muss alles gekauft sein, da jedes einzelne Produkt einer Lebensmittelkontrolle unterzogen sein muss. Von einem deutschen Großhändler bezieht er die Rohstoffe in Bio-Qualität und einem österreichischen Großhändler teilweise sogar in Apotheken-Qualität. Trotzdem darf die Ware nicht als „BIO“ verkauft werden, dazu bräuchte es eine eigene Zertifizierung, was sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen lässt.

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Text & Fotos: Reinhold Korbl
ui | Natur & Kräuter

Vor etwa 2000 Jahren schon haben Frauen viele heilende Kräuter in Wein und Schnaps angesetzt, um die Medizin ihren Männern schmackhaft zu machen. Mit einem Grinsen erzählt Alfred Reichart, dass den Männern ein Tee wohl damals nicht über die Lippen gekommen wäre.

Wasser, Öl und Alkohol sind Lösungsmittel, die für Kräuter je nach Einsatz verwendet werden. Bitterstoffe sind gut für den Magen und Gerbstoffe dienen der Galle, dem Darm und der Leber.

In Deutschland von Bodenmais bis Österreich nach Linz werden Märkte besucht und die Waren in einem kleinen Verkaufsanhänger angeboten. Erst kürzlich hat Alfred Reichart beim Hauzenberger Markt „Kleinstadtliebe“ seine Kräuter präsentiert. Sehr phantasiereiche Namen seiner Teekreationen verraten schon die Intention. „Innerlicher Frohsinn“ besteht aus neun verschiedenen Kräutern, der „Sängertee“ soll bei Hustenreiz helfen und bei Teesorten wie „Schlaf gut“, „Blütentraum für die Nacht“ oder „Betthupferl-Tee“ braucht man nicht viel Phantasie, wofür diese gedacht sind.

Bei der Zubereitung eines Tees gibt es auch so einiges zu beachten, weiß Alfred Reichart. Etwa

dass manche Kräutertees effektiv bei 70 bis 80 Grad Celsius aufzubrühen sind. Der erste Aufguss dient dem Genuss, danach müssen die Teeblätter aber nicht weggeworfen werden, sondern können mit 100 Grad Celsius noch einmal für einen zweiten Aufguss verwendet werden, dann werden aber auch die Bitterstoffe gelöst und der Tee hat eine andere Wirkung.

Zu jedem Gewürz oder Kräuterlein weiß der Kräuterpädagoge kurzweilig etwas zu berichten, so etwa über den im heimischen Garten vorkommenden Giersch, der früher wie Spinat verwendet worden sei. Giersch eignet sich sehr gut zum Ansetzen einer Limonade und wenn man versucht, ihn auszureißen, wird das Wachstum angeregt. Über die Eberesche berichtet er, dass diese entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht giftig sei, die Blätter schmecken leicht nach Marzipan und haben sehr viele Vitamine. Nur kleine Kinder sollten halt die Beeren nicht essen, da sie sonst Bauchweh bekommen.

Brotaufstriche und Gelees, etwa ein besonders schmackhaf-

tes Erdbeer-Mädesüß-Gelee, Hanföl, Siebenfruchtessig oder Rosenkräutersalz und viele andere Produkte runden das Angebot ab. Frische farbig leuchtende Gewürze strahlen den Kunden aus den Regalen an.

Zum Angebot des Kräuterpädagogen gehören auch geführte Kräuterwanderungen, die etwa zwei Stunden dauern und idealerweise mit acht bis zehn Personen durchgeführt werden können. Hier lernen dann die Teilnehmer in der Natur die Bestimmung der Pflanzen und über die Heilkraft der Wildkräuter sowie ihre Verwendung in Küche und Hausapotheke.

Wer Näheres wissen will kann sich bei der Familie Reichart zu den Öffnungszeiten von Freitag von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr oder telefonisch unter 0 85 93 - 93 85 13 informieren.

15 ui |
Alfred Reichart

Veranstaltungen März

Mittwoch 08. März

stadt hauzenberg

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark

Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg bei jedem Wetter. Dazu sind Jedermann/-frau und Urlaubsgäste herzlich eingeladen.

Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Information unter Tel. 08586/3153

Donnerstag 09. März

Johannisstiftung

Vereinsabend

18:00 Uhr | Piazza

Freitag 10. März

s tadtbücherei h auzenberg

Vorlesestunde für Kinder mit Peter Weska

16:00 Uhr | Bücherei

Knappen K appelle Kropfmühl

Starkbierfest

19:00 Uhr | Zechensaal

wanderfreunde h auzenberg

Freitagswanderung

14:00 Uhr | ab Bürgerpark

Samstag 11. März

Knappen K appelle Kropfmühl

Starkbierfest

19:00 Uhr | Zechensaal

Dienstag 14. März

a ltenclub hauzenberg

Handarbeitsgruppe

14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

Tanz mit – bleibfit

Seniorentanz

14:30 + 16:30 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

Mittwoch 15. März

stadt hauzenberg

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark

Donnerstag 16. März

Johannisstiftung

Vereinsabend

18:00 Uhr | Gut Lichtenau

Freitag 17. März

wanderfreunde h auzenberg

Freitagswanderung

14:00 Uhr | ab Bürgerpark

a ltenclub germannsdorf

Sicherheit im Alltag und am Telefon

14:00 Uhr | Pfarrsaal Germannsdorf

Referent: Herr Hofmann, Polizei Passau

Samstag 18. März

Verein für g artenbau und landespflege hauzenberg e.V.

Baumschneidekurs

9:00 Uhr | Streuobstwiese b. Kaufland

Fach- und naturgerechter Obstbaumschnitt; Referent: Leo Hazod, 1. Vorsitzender GV Fürstenzell

f reiwillige f euerwehr Jahrdorf

Generalversammlung

19:00 Uhr | Gottesdienst Pfarrkirche

20:00 Uhr | Versammlung, Gasthaus Gottinger

Dienstag 21. März

a ltenclub hauzenberg

Bildervortrag von früheren Veranstaltungen +

Geburtstagsgratulation

14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

Mittwoch 22. März

stadt hauzenberg

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark

16 ui | Veranstaltungen

Donnerstag 23. März

Johannisstiftung

Vereinsabend

18:00 Uhr | Gasthaus Prager

Freitag 24. März

wanderfreunde h auzenberg

Freitagswanderung

14:00 Uhr | ab Bürgerpark

r ealschule hauzenberg

Tag der offenen Tür

15:30 – 18:00Uhr

Führungen in Kleingruppen durch das Schulgebäude von Mo. 27.03. bis Do. 30.03. um 14:00 und 15:00 Uhr möglich. Bitte vorab um Anmeldung per Email oder Telefon.

Samstag 25. März

h eimat- und Vol K strachten V erein d ' f reudenseer e.V.

Starkbierfest

19:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth

Knappenchor Kropfmühl

Jahreshauptversammlung

19:00 Uhr | Gasthof Höfler

f reiwillige f euerwehr stadt hauzenberg

Jahreshauptversammlung

19:00 Uhr | Gasthaus Stemplinger Hansl Bitte in Uniform erscheinen –soweit vorhanden

Sonntag 26. März

Passionssingen

15:30 Uhr | St. -Nikolaus-Kirche Haag

Mitwirkende: Sandbacher Dreigesang, Bründlmusikanten Witz -

mannsberg, Lydia Proksch & Gabi

Stockinger, Gruppe BaSt (Elisabeth & Hans Stemplinger, Alfons Bauer)

Sprecher: Hans Windpassinger

Dienstag 28. März

a ltenclub hauzenberg

Handarbeitsgruppe

14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

Tanz mit – bleib fit, Seniorentanz

14:30 + 16:30 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

Kreis J ugendring

Kleidertauschparty

16:00 Uhr | Jugendtreff Brennpunkt

1 Woche vorab kann Kleidung (Kind, Jugendliche. Erwachsene) in den Treff mitgebracht werden. Am Veranstaltungstag kann man sich dann im Gegenzug mit anderer Kleidung eindecken. Selbst wenn jemand nichts zu tauschen hat, darf man sich bedienen.

Mittwoch 29. März

stadt hauzenberg

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark

Donnerstag 30. März

Johannisstiftung

Vereinsabend

18:00 Uhr | Stemplinger Hansl

Freitag 31. März

a ltenclub h auzenberg

Palmbuschenbinden

13:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

wanderfreunde h auzenberg

Freitagswanderung

14:00 Uhr | ab Bürgerpark

h eimat- und Vol K strachten V erein

d ' f reudenseer e.V.

Vereinsabend

20:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth

Donnerstag 06. April

Johannisstiftung

Vereinsabend

März 2023

Tel. 08586 5923 pizza-drive-in

JEDEN

pizza-drive-in brauliebe hirz Eben 11 – 13 94051 Hauzenberg Tel. 08586 5923 Öffnungszeiten: täglich ab 17:00 Uhr Sonn- und feiertage zusätzlich von 11:00 – 13:30 Uhr Dienstag Ruhetag couponHappymonday Abtrennen Abgeben 10%RabattaufjedeabgeholtePizzaeinsacken

17 ui |
Bestellservice
Happy monday
18:00 Uhr | Beim Charly MONTAG IM MÄRZ AUF JEDE ABGEHOLTE PIZZA 10 % RABA NUR BEI VORLAGE DES COUPONS 10 % RABA AUF JEDE PIZZA ✺ BEI ABHOLUNG AM DRIVE-IN ✺ BEI VORLAGE DES COUPONS GÜLTIG VOM 01.03. BIS 31.03.2023 JEWEILS AN DEN MONTAGEN 06. | 13. | 20. | 27. MÄRZ 2023 GILT NICHT IM RESTAURANT

Stromspeicher (Kurzwort)

weißer Baustoff; Düngemittel

dt. Dichter (Heinrich von ...)

lächerlich, kindisch

spanisch: Hurra! Los!, Auf!

Visierteil Himmelsrichtung Sohn Abrahams im A. T.

Nahrungsbestandteil

belgischer Kurort

Teil des Buches Werbeposter

Dienststelle; Behörde

Südostasiat (ugs.)

Vorname Venturas Kartenspiel Rückbuchung

Figur bei Shakespeare

Hauptschlagader

Stadt in Oberitalien

sagenhafter griech. Sänger

wörtliche Wiedergabe

fachmännischer Mitarbeiter

Jurist zur Beurkundung

Fremdwortteil: unter

Berggruppe im Bayerischen Wald

Baumbestand an Flüssen

trockener Rotwein aus Piemont

kleine Geldspende Wasserfahrzeug englisch: auf; an höchste

Kultbild der Ostkirche

Luftrolle (Sport) Geliebte des Leander

ungekocht Bestand, tatsächlicher Vorrat

7 2

Fluss Landstreitkräfte altrömische Mondgöttin

Name Gottes im Islam gefallsüchtig; eingebildet

Bad an der Lahn

chem. Zeichen für Tantal eine Spielkartenfarbe

Ungeziefer, Parasit

1 5 3

Heerführer im 30-jährigen Krieg

gefüllter oder belegter Kuchen Gesangspaar Schubs, Anprall; Stapel spanisch: Fluss poetisch: Adler

9 10 18 ui | Rätsel & Unterhaltung

Göttin der Künste

6 4 8

w Lösungswort ort

z Kreu 1 5 3 7 2 6 4 8 9 10 Komm in unser Team und mach mit beim Heimatmagazin

Partner von Patachon zur Wolga edle Blume Zupfinstrument, Leier

7 9

Gewinn

Auflösung aus 210/1+2.2023

Kreuzworträtsel: EISBLUME

Sudoku: 814 825 418

Über den wunderschönen Blumenstrauß von Blumen Raab konnte sich Frau Brigitte Haas aus Raßberg freuen.

Wir gratulieren der Gewinnerin recht herzlich!

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erin ung

Einsend

Ihr Preis

Diesemal sorgen wir für einen kurzweiligen Abend. Es gibt einmal zwei Eintrittskarten für den Auftritt von Helmut Binser am 17. März in der AdalbertStifter-Halle zu gewinnen.

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Ihrer Lösung

Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Sonntag, 12.03.2023 mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Su do Rät

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19 ui | Rätsel & Unterhaltung
Lösung
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Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher

Ein Fitness-Programm für den Bären

„Hallo Bärtl – wie schaut's mit einem kleinen Hula-Hoop-Workout aus?“ ruft Maxi dem Bären zu und lässt den bunten Reifen dabei gekonnt und auffordernd um die kleine Maulwurfshüfte kreisen. „Muß das sein?“ antwortet Bärtl, der gerade ein wenig auf dem Sofa eingedöst war – die fünf Honig-Nuss-Brötchen liegen ihm noch schwer im Magen. „Ja, unbedingt – Winterschlaf ist in diesem Jahr nicht und wenn Du weiter so futterst und dich nicht bewegst, kommst Du bald nicht mehr durch Deinen Höhlenausgang!“ „Ist schon gut, ich komme ja schon“ brummelt der Bär, öffnet verschlafen die große Holzkiste im Eck seiner Wohnungshöhle und holt den Reifen aus der Truhe. Die Hula-Hoop-Reifen hatten Maxi und Bärtl zu Weihnachten bekommen und es war wirklich an der Zeit, endlich einmal den Hüftschwung zu wagen. Vorsichtig steigt Bärtl in den Ring, zieht ihn langsam hoch, quetscht ihn … ohhuu … stöhnend über den Po und bleibt mitten im Bauch damit stecken. Wie ein festgezurrter Hosengürtel umspannt der Reifen Bärtls Bauch und alles Rütteln, Schütteln, Hüpfen und Hüftkreisen entlockt dem Reifen kein einziges hula und auch kein hoop – festgeklemmt an Bärtls Bauch bewegt er sich keinen einzigen Millimeter.

„Ich glaube, der Reifen ist zu klein“ resümiert Bärtl, vom Hüpfen und Schütteln noch völlig außer Atem. „Oder Du bist zu dick“ antwortet Maxi lachend. „Papperlapapp – Bären sind nicht dick, Bären sind stark!“ antwortet Bärtl mit einem leicht beleidigten Unterton. „Und außerdem, Bären nehmen im Winter nicht zu, sondern, ganz im Gegenteil, sie verlieren gewaltig an Gewicht, Du kleiner Besserwisser!“

„Ja, aber nur, weil sie eine Winterruhe machen und monatelang nichts futtern. Das gilt nicht für Dich, nicht für Bären die durchmachen, Weihnachten feiern und Honigplätzchen, Zuckerhörnchen und Nussgebäck kiloweise verdrücken. Wir können ja mal die Gewichtsprobe machen, dann werden wir ja sehen, wieviel Du über die Wintermonate abgenommen hast“ antwortet Maxi lachend.

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ui | Kinderseite
Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred Sommer

Gesagt – getan. Bärtl hatte sich vor Jahren schon einmal eine echte Waage, eine Kodiak-Bärenwaage zugelegt. Diese Waagen sind die stärksten und besten Bärengewichtmesser, die es auf der ganzen Bärenwelt gibt und können bis zu eintausend Kilogramm anzeigen. So schwer könnte der weltgrößte Bär, der Kodiakbär an der Südküste Alaskas, werden. Davon ist natürlich unser Bärtl als europäischer Braunbär weit entfernt. In der Regel bringt er so rund einhundertfünfzig Kilogramm auf die Waage und nach einer monatelangen und futterlosen Winterruhe ist er auch schon einmal auf einhundert Kilogramm abgemagert. Was wird er wohl nach diesem erlebnis- und futterreichen Winter auf die Waage bringen?

Vorsichtig steigt Bärtl auf die Waage und verfolgt den unaufhaltsam und erbarmungslos nach oben kletternden Waagenzeiger. 50 … 75 … 100 … 125 ... 150 ... 175 „Halt, halt!“ schreit Bärtl und, als hätte die Waage die Aufforderung verstanden, bleibt der Zeiger bei zweihundertfünf Kilogramm und einem Pfund stehen. „Oh-ha“, überrascht und erstaunt betrachtet Bärtl die Waagenanzeige, kratzt sich nachdenklich am Kopf und sagt dann: „Maxi, ich glaube, ich muss da was machen – was hältst Du von einem kleinen Fitnessprogramm?“ „Du und Fitnessprogramm?“ antwortet Maxi verwundert, fügt aber schnell ein „ja, super, das machen wir!“ an - nicht, dass es sich Bärtl doch noch einmal anders überlegt.

Schon am nächsten Morgen starten die beiden Freunde ihr Fitnessprogramm. Sie rennen und turnen, springen und hüpfen und haben viel Spaß miteinander. Am meisten mag Bärtl das Seilspringen, vielleicht auch, weil er einmal Kinder beobachtet hat, die beim gemeinsamen Seilspringen im Vers nach einem Teddybären gerufen haben. Das hat unserem Bären sehr gefallen und wenn er heute kunstvoll und mittlerweile auch sehr geschickt durch das Seil hüpft, singt er:

Teddybär, Teddybär, dreh dich um

Teddybär, Teddybär, mach dich krumm

Teddybär, Teddybär, bau ein Haus

Teddybär, Teddybär, spring hinaus.

Maxi muss dann immer lachen und reimt mit. Allerdings ersetzt er den Teddybär durch einen Maulwurf. Und so hüpfen und lachen, turnen und spielen beide gemeinsam und machen, was gute Freunde halt so machen, wenn sie zusammen sind und die Sonne scheint.

21
ui |
Maxi Scher

Sparkasse Passau Drei-Flüsse Invest

Die Natur im Herzen. Die Zukunft im Blick.

Anlagestrategie

Der Sparkasse Passau Drei-Flüsse Invest kombiniert die Ertragschancen der Aktienmärkte mit der höheren Stabilität der Rentenmärkte. Durch die ausgewogene Gesamtausrichtung der Fondsstrategie zielt die Anlagepolitik darauf ab, nachhaltig und langfristig Vermögen aufzubauen. Der Sparkasse Passau Drei-Flüsse Invest bietet eine nachhaltige Anlagealternative für Kunden der Sparkasse Passau. Dabei wird die Aktienquote innerhalb einer Bandbreite zwischen 25 % und 60 % gesteuert und flexibel an das aktuelle Kapitalmarktumfeld angepasst. In Renten können bis zu 75 % angelegt werden. Bis zu 49 % des Fonds können in Bankguthaben oder Geldmarktinstrumente angelegt werden.

Nachhaltigkeit bei der Sparkasse Passau

Seit fast 200 Jahren verfolgen wir den Zweck, den Menschen in der Region und der Region selbst zu dienen. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. Getreu dem Motto: „Aus der Region – Für die Region“. Der Sparkasse Passau Drei-Flüsse Invest steht für: Renditechancen mit einem klaren Nachhaltigkeitsgedanken.

Ein gutes Gefühl inklusive¹

Das Fondsvermögen wird überwiegend nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit investiert. Hierbei werden u. a. die Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsmerkmalen geprüft, wie z. B.:

 Menschenrechte  Kontroverse Waffen

 Arbeitsrechte  Fossile Brennstoffe

 Umweltverstöße  Rüstungsgüter

 kontroverse  Tabakproduktion

Wirtschaftspraktiken

Darüber hinaus werden nachteilige Auswirkungen berücksichtigt, z. B.

 Treibhausgasemissionen

 Biodiversität

 Soziales

Verantwortung

Die Sparkasse Passau investiert selbst in den Sparkasse Passau Drei-Flüsse Invest² und stellt Mitglieder für den Anlageausschuss des Fonds.

Sparkasse Passau Drei-Flüsse Invest bietet eine nachhaltige Anlagealternative für Kunden der Sparkasse Passau.

¹Weitere Informationen zu Nachhaltigkeit bei der LBBW Asset Management finden Sie unter https://www.lbbw-am.de/unser-ansatz/leitlinien

²Die Sparkasse Passau kann ihr Investment reduzieren oder beenden. Dadurch würde das Fondsvolumen sinken und es könnten erhöhte Kosten bei der Umsetzung der Anlagestrategie entstehen, welche die Rendite der Anleger schmälern könnte.

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DasAmtsblatt

der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg

Jahrgang 50.02

7. März 2023

20 Standesamt

Amtliche Bekanntmachungen

21 Bekanntmachung der Absicht zur Teileinziehung des öffentlichen Feldund Waldweges Flur-Nr. 27 Gemarkung Windpassing bei Windpassing

21 Vollzug der Wassergesetze

22 Änderung des Bebauungsplans „GE-Jahrdorf“ mit Deckblatt Nr. 1

22 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 107 (Solarpark Kinatöd II)

23 Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Kinatöd II“

24 2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Renfting

24 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120 (Solarpark Petzenberg-Stockländer)

25 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Solarpark Petzenberg-Stockländer“

26 Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverandes Hauzenberg (Turnhallensatzung) vom 16.02.2023

28 Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren für die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung)

29 Satzung über die Benutzung der städtischen Turnhallen (Turnhallensatzung) vom 15.01.2023

30 Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren für die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung)

Informationen aus dem Sitzungsdienst

32 Stadtrat, Sitzung vom 23.01.2023

32 Bauausschuss, Sitzung vom 23.01.2023

32 Bauausschuss, Sitzung vom 06.02.2023

32 Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 09.02.2023

32 Antragsfristen für Sitzungen Informationen 33

19
Jahreshauptversammlungen
Nächster Rentensprechtag
ILE-Abteiland
Fahrplan
die nächsten Jahre 34 Digitaler Bauantrag
Parken mit der Parkster-App
Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen
Straßensperrung wegen Sanierungsarbeiten 36 Zeitumstellung 36 Wochenmarkt
Seniorenbeirat
vhs-Hauzenberg, Kurse März
Kreisjugendring Passau
Privater Stellenmarkt
Adressen & Öffnungszeiten
Jagdgenossenschaften 34
34
verabschiedet
für
34
35
36
36
37
37
37
38

Geburten 19.12.2022

Moritz Kloiber

Nicole und Stephan Kloiber

Aubach 25, Hauzenberg

23.01.2023

Nina Feßl

Sabine und Tobias Feßl

Egerstraße 19, Hauzenberg

28.12.2022

Ferdinand Franz Resch

Corinna Resch und Marcus Url

Furtstraße 14 A, Hauzenberg

29.01.2023

Marie Anetzberger

Andrea Anetzberger

Kollersberger Straße 62, Hauzenberg und Thomas Merkl Haselberg 51, Sonnen

b und fürs

Leben wir trauern

03.02.2023

Stefanie WimmerSchäffner und Christoph Saxinger

Am Kalvarienberg 16, Hauzenberg

11.02.2023

Kathrin Kinateder und Ulrich Weissbach

Sonneneck 10, Hauzenberg

21.12.2022

Irmgard Pauli

Kusserstraße 14, Hauzenberg

85 Jahre

14.01.2023

Lidwina Krinninger

Innerhartsberg 30, Hauzenberg

73 Jahre

02.02.2023

Theresia Kronawitter

Rothmahd 7, Hauzenberg

85 Jahre

h I nwe I s

27.12.2022

Theresia Wachtfeitl

Weiherfeldstraße 39, Hauzenberg

86 Jahre

17.01.2023

Josef Stemplinger

Garham 1 A, Hauzenberg

85 Jahre

03.02.2023

Ludwig Pilsl

Kusserstraße 14, Hauzenberg

85 Jahre

05.01.2023

Leni Heindl

Nadine und Christian Heindl

Tiessenhäusl 4, Hauzenberg

09.01.2023

Magdalene Anna Ritzer

Katharina und Josef Ritzer

Büchlberger Straße 3, Hauzenberg

04.01.2023

Ludwig Pilsl

Heckenweg 10, Hauzenberg

91 Jahre

17.01.2023

Therese Url

Steinberg 13, Hauzenberg

87 Jahre

06.02.2023

Therese Reischl

Kusserstraße 14, Hauzenberg

86 Jahre

10.01.2023

Rosa Rauscher

Färberstraße 9, Hauzenberg

75 Jahre

28.01.2023

Manuel Baumgartner Watzlikweg 5, Hauzenberg

33 Jahre

07.02.2023

Josef Schätzl

Tiessenhäusl 52 A, Hauzenberg

68 Jahre

Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.

20 Amtsblatt | 50.02 Standesamt

07.02.2023

Staffelstraße 19, Hauzenberg

90 Jahre

20.02.2023

Brunhilde Kinateder

Aubach 22, Hauzenberg

65 Jahre

b ekanntmachun G en

b e K anntmachung der a bs I cht Z ur t e I le I n ZI ehung des öffentl I chen f eldund w aldweges f lur- n r. 27 g emar K ung wI ndpass I ng be I wI ndpass I ng nach a rt. 8 a bs. 2 b ay s tr wg

Die Stadt Hauzenberg beabsichtigt, einen Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur-Nr. 27 Gemarkung Windpassing einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist nach Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßenund Wegegesetz (BayStrWG) drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 beschlossen, die Einziehung einer Teilfläche aus dem Wegegrundstück Flur-Nr. 27 Gemarkung Windpassing durchzuführen. Die Stadt Hauzenberg als Straßenbaubehörde für gemeindliche Wege ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Einziehung. Daran schließt sich die Einziehung durch Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung mit erneuter Bekanntmachung an.

Beabsichtigt ist die Einziehung folgender Wege-Teilfläche:

Beginn: Südliche Grundstücksgrenze Flurnummer 27 bei Flurnummer 30, jeweils Gemarkung

Windpassing Ende: Höhe südliche Grundstückszufahrt zur Flurnummer 29 Gemarkung Windpassing

08.02.2023

Thomas Holländer

Tiemostraße 31, Hauzenberg

61 Jahre

08.02.2023

Hermann Knödlseder

Kusserstraße 14, Hauzenberg

87 Jahre

11.02.2023

Erna Bogner

Kusserstraße 14, Hauzenberg

93 Jahre

(mittig von Anwesen auf Flurnummer 28 Gemarkung Windpassing)

Länge: ca. 30 m

Begründung: Die Wegefläche für öffentliche Zwecke wird im südlichen Bereich des Weges nicht mehr benötigt.

Weg Flur-Nr. 27 Gemarkung Windpassing (blaue Markierung):

am 07.03.2023 während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, für die Dauer von drei Monaten (bis einschl. 07.06.2023) aus und können in dieser Zeit eingesehen werden. Während der Dauer der Auslegung können auch Anregungen und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Nach Abschluss der Auslegung ist die Einziehung vorgesehen.

Stadt Hauzenberg, 26.01.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Voll Z ug der w assergeset Z e; Antrag von Frau Ingrid Gölzhäuser auf Beschneiung am Geiersberg und Ableiten von Wasser für die Beschneiung

Geplante Einziehung Teilbereich Flur-Nr. 27 Gemarkung Windpassing:

Die Pläne und Unterlagen zur Einziehung liegen mit Erscheinen des Amtsblattes

Mit Bescheid vom 20.01.2023 erteilt das Landratsamt Passau die Genehmigung für die Beschneiung am Geiersberg und die beschränkte Erlaubnis für das Ableiten von Wasser für die Beschneiung. Der diesbezügliche Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Fertigung der genehmigten Planunterlagen liegen gem. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i.V.m. Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) zwei Wochen in der Zeit vom 15.03.2023 bis 28.03.2023 im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

21 Amtsblatt |
Bekanntmachungen
50.02 Amtliche
wir trauern

Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bescheid auch gegenüber denjenigen Beteiligten als zugestellt, die im Verlauf des Verfahrens keine Einwendungen erhoben haben.

Änderung des b ebauungsplans „ ge -Jahrdorf“ m I t d ec K blatt n r. 1 hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

werden, außerdem ist eine zusätzliche Zufahrt zur Kreisstraße geplant. Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des März-Amtsblattes in der Zeit bis 31.03.2023. Der Entwurf des Bebauungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 04.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „GE Jahrdorf“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 1. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans entlang der Kreisstraße PA40 weist im Westen eine Ausgleichsfläche als Streuobstwiese aus, im Norden eine Ortsrandeingrünung. Mit der Änderung soll insbesondere die Grünordnung überplant und anschließend auch umgesetzt

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 08.02.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des f l Ä chennut Z ungsplanes m I t d ec K blatt n r. 107 ( s olarpar K K I natöd II); Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB

Der Stadtrat hat am 17.01.2022 das Deckblatt Nr. 107 zum Flächennutzungsplan der Stadt Hauzenberg festgestellt. Das

Deckblatt Nr. 107 zum Flächennutzungsplan ist Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kinatöd II“ auf den Grundstücken FlurNrn. 1350 und 1350/1 jeweils Gemarkung Germannsdorf. Das Landratsamt Passau genehmigte das Deckblatt mit Bescheid vom 01.02.2023.

Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Das Deckblatt Nr. 107 zum Flächennutzungsplan liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbe -

22 Amtsblatt | 50.02 Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Hauzenberg, 26.01.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

teiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadtverwaltung im Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Hauzenberg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Stadt Hauzenberg, 23.02.23

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a ufstellung des b ebauungsplans

„ s olarpar K K I natöd II“

Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

chen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Hauzenberg, Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der bekannten Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft geben. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind.

Nach Durchführung Beteiligungsverfahren mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 10.10.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Solarpark Kinatöd-II“ als Satzung. Das Deckblatt Nr. 107 zum Flächennutzungsplan wurde mit Bescheid vom 01.02.2023 genehmigt.

Der Satzungsbeschluss § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus wel -

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel

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Amtsblatt | 50.02 Amtliche Bekanntmachungen
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begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Stadt Hauzenberg, 23.02.23 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

2. e rwe I terung der o rtsabrundungssat Z ung

r enft I ng; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht, die Öffentlichkeit wird nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Erweiterung betrifft unmittelbar die Grundstücke bzw. Teilflächen von den Flur-Nrn. 1500/1 und 1500 jeweils Gemarkung Jahrdorf im Süden von Renfting.

Das Verfahren zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Satzung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 15.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

Die Verfahrensunterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen – Bauleitplanung“ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden.

änderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 16.02.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des

f l Ä chennut Z ungsplanes m I t d ec K blatt n r. 120 ( s olarpar K p et Z enbergs toc K l Ä nder)

hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 19.09.2022 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Renfting zu erweitern. Der

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplan -

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Der Stadtrat hat am 07.11.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nahe Petzenberg den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Mit der Bauleitplanung soll südlich von Petzenberg die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1340 und 1341 jeweils Gemarkung Windpassing. Der Gesamtflächenbedarf einschließlich Eingrünung beträgt ca. 7,4 ha.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Amtsblattes in der Zeit bis 07.04.2023. Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan kann bis zu die -

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sem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 23.02.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a ufstellung des

V orhabenbe Z ogenen

b ebauungsplans

„ s olarpar K p et Z enbergs toc K l Ä nder“

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat hat am 07.11.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks bei Petzenberg den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120. Mit der Bauleitplanung soll südlich von Petzenberg die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn. 1340 und 1341 jeweils Gemarkung Petzenberg. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen beträgt ca. 7,4 ha, die Solarfläche voraussichtlich ca. 5,8 ha.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Amtsblattes in der Zeit bis 07.04.2023. Der Entwurf des Bebauungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

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BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 23.02.2023

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

s at Z ung über d I e

b enut Z ung der t urnhallen

des s chul V erandes

h au Z enberg

( t urnhallensat Z ung)

V om 16.02.2023

Der Schulverband Hauzenberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) i.V.m. Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung:

§ 1 g eltungsbere I ch

(1) Diese Satzung regelt die Benutzung der Turnhallen im Eigentum des Schulverbandes Hauzenberg.

(2) Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg sind die Sportmittelschulturnhalle Hauzenberg und die Dreifachturnhalle Hauzenberg.

§ 2 Zwec K best I mmung

(1) Die Turnhallen dienen der Gesundheitsvorsorge und der körperlichen Ertüchtigung. Sie dienen in erster Linie Zwecken des Schulsports. Dieser Nut-

zungszweck geht allen weiteren Nutzungen vor.

(2) Soweit sie nicht für schulische Zwecke benötigt werden, können sie nach Maßgabe dieser Benutzungssatzung im Rahmen eines Belegungsplanes auch Vereinen und sonstigen Organisationen für deren Übungs- bzw. Spielbetrieb sowie auf schriftlichen Antrag für Turnier- und sonstige Veranstaltungen überlassen werden.

§ 3 ü berlassung der h allen

(1) Die Benutzung der Hallen durch die Schulen bedarf im Rahmen des lehrplanmäßigen Turn- und Sportunterrichts keiner besonderen Erlaubnis. Die Schulleitungen stellen vor Beginn eines jeden Schuljahres im Einvernehmen mit dem Schulverband Hauzenberg einen Plan für die Benutzung der Hallen durch die Schulen auf. Jede langfristige Stundenplanänderung in Bezug auf die Benutzung der Hallen ist dem Schulverband schriftlich mitzuteilen.

(2) Die Benutzung der Hallen durch die Vereine und sonstigen Organisationen für deren Übungs- bzw. Spielbetrieb geschieht im Rahmen eines Belegungsplanes. Dieser Plan wird vom Schulverband Hauzenberg im Benehmen mit den Beteiligten aufgestellt. Er ist für alle verbindlich und einzuhalten. Aus der Aufnahme in den Belegungsplan ergibt sich kein Anspruch auf eine dauerhafte Belegung der Turnhalle. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Belegungsplan entscheidet der Schulverband Hauzen -

berg. Die Zuteilung von Übungszeiten im Rahmen dieses Planes gilt als Benutzungserlaubnis.

(3) Anträge auf Überlassung der Hallen für Turnier- und sonstige Veranstaltungen sind spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Hauzenberg zu stellen. Die Anträge müssen genaue Angaben über den Veranstalter, die Art und die Zeitdauer der Veranstaltung enthalten.

(4) Die Benutzungsgenehmigung endet generell um 22:00 Uhr. Das Duschen und Umkleiden kann außerhalb der Belegungszeiten erfolgen. Turnhalle und Nebenräume sind bis spätestens 22:30 Uhr zu verlassen. Die Turnhalle darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunde betreten werden und muss spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Übungsstunde verlassen werden.

(5) Aus wichtigem Grund kann die Benutzungserlaubnis zurückgenommen oder eingeschränkt werden; dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung, bei Notfällen oder außergewöhnlichen Anlässen, bei dringendem Eigenbedarf sowie bei einer vorübergehenden ganzen oder teilweisen Schließung der Halle aus Gründen der Pflege und Unterhaltung.

(6) Benutzer, die wiederholt gegen diese Benutzungsordnung erheblich verstoßen, können von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden.

(7) Maßnahmen gemäß Absätzen 5 und 6 führen zu keiner Entschädigungsverpflichtung. Für einen evtl. Einnahmeausfall wird keine Haftung übernommen.

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(8) Soweit zu einzelnen Veranstaltungen zusätzliche Anmeldungen, Genehmigungen usw. erforderlich sind, hat dies der Veranstalter auf seine Kosten und auf seine Verantwortung zu veranlassen. Der Veranstalter ist insbesondere für die Erfüllung aller die Benutzung betreffenden feuer-, sicherheits- sowie ordnungs- und verkehrspolizeilichen Vorschriften verantwortlich.

§ 4 b enut Z ung

(1) Die Benutzung der Turnhallen im Rahmen des Belegungsplanes ist den Vereinen und sonstigen Organisationen nur bei dauernder Anwesenheit eines aufsichtsführenden Übungsleiters gestattet. Die jeweiligen Übungsleiter sind dem Schulverband Hauzenberg bekannt zu geben; ein Wechsel ist anzuzeigen.

(2) Bei Turnier- und sonstigen Veranstaltungen in den Turnhallen muss eine aufsichtsführende Person dauernd anwesend sein. Die Übungsleiter bzw. aufsichtsführenden Personen sind für die Einhaltung der Turnhallenordnung verantwortlich.

(3) Die gebuchten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass nachfolgende Gruppen die jeweilige Halle pünktlich übernehmen können.

(4) Nach gebuchten Zeiten sind alle benutzten Räume besenrein zu übergeben.

(5) Das Betreten der sog. ,,Turnschuhgänge“ und der Turnhallenbeläge ist nur mit sauberen, nicht färbenden Hallensportschuhen gestattet. Dies gilt auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltun -

gen. Sportschuhe, für die Sportausübung in den Hallen dürfen erst in den Umkleidekabinen angezogen werden.

(6) Der Zutritt zu den Umkleideräumen sowie zu den Wasch- und Duschräumen ist nur den am Sport beteiligten Personen gestattet. Sie sind stets sauber zu halten.

(7) Grundsätzlich dürfen für den Turn-, Trainings- und Sportbetrieb alle verfügbaren und benötigten Geräte nur unter fachkundiger Aufsicht und bestimmungsgemäß benutzt werden.

(8) Matten dürfen nicht geschleift, sondern nur getragen bzw. mit dem Mattenwagen befördert werden.

(9) Der Auf- und Abbau der Geräte hat jeweils unter Anleitung einer Aufsichtsperson (Lehrer, Übungsleiter} zu erfolgen.

(10) Nach Benutzung und Abbau der Geräte sind diese unverzüglich zur jeweiligen Aufbewahrungsstelle zurückzubringen und zu verstauen.

(11) Bei sportlichen Veranstaltungen mit Zuschauern sind die Bestimmungen des Brandschutzes zu beachten. Es sind außerdem ausreichend Ordner einzusetzen, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.

§ 5 s chlüsselgewalt

(1) Die Schlüsselgewalt für die Turnhallen wird für den außerschulischen Sport auf die jeweiligen Benutzer (Vereine, sonstige Organisationen, etc.) übertragen.

(2) Den berechtigten Benutzern werden vom Schulverband Hauzenberg Schlüssel/Transponder zu den Turnhallen

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gegen Unterschrift und Hinterlegung eines Pfands ausgehändigt.

(3) Bei Beschädigung oder Verlust des Schlüssels/Transponders ist der Schulverband Hauzenberg unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung bzw. die Wiederherstellung der Sicherheit der Schließanlage sind vom jeweiligen Benutzer zu tragen.

(4) Die Benutzer der Turnhalle sind für das zuverlässige Auf- und Absperren der Turnhallen verantwortlich. Sie haben sich nach Beendigung der Nutzung zu vergewissern, dass das Licht in allen Räumen aus, Wasserhähne und Duschen abgedreht und alle Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind.

(5) Bei Erlöschen der Benutzungserlaubnis einer Turnhalle ist der Schlüssel/ Transponder unverzüglich ohne Aufforderung vom jeweiligen Benutzer dem Schulverband Hauzenberg zurückzugeben.

(6) Der Zugang ist nur während der genehmigten Benutzungszeiten und unmittelbar vor- und nachher gestattet .

§6 h aftung

(1) Die Sportanlagen, Hallen, ihre Nebenräume, Einrichtungen und Geräte werden dem Benutzer in dem Zustand überlassen, in dem sie sich befinden. Der Benutzer bzw. sein jeweils verantwortlicher Leiter ist verpflichtet, die Geräte jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen; er hat

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sicherzustellen, dass schadhafte Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden.

(2) Der Schulverband Hauzenberg übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungsstücken, Wertgegenständen usw.).

(3) Der Benutzer stellt den Schulverband Hauzenberg vor etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Einrichtungen und Geräten sowie den Zugängen zu den Räumen und Einrichtungen stehen.

(4) Der Benutzer verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Schulverband Hauzenberg und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadtverwaltung oder Beauftragten.

(5) Der Benutzer hat vor der Erteilung der Benutzungserlaubnis nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.

(6) Die Haftung des Schulverbandes Hauzenberg als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand der Turnhallen gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.

(7) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die dem Schulverband Hauzenberg an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen, den Einrichtungen und den Geräten durch die Benutzung entstehen.

§ 7 In K raftreten

Diese Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallensatzung) tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hauzenberg, den 16.02.2023 SCHULVERBAND HAUZENBERG

Gudrun Donaubauer

. Vorsitzende des Schulverbandes Hauzenberg

s at Z ung über d I e e rhebung V on h allenbenut Z ungsgebühren für d I e b enut Z ung der t urnhallen des s chul V erbandes h au Z enberg ( t urnhallengebührensat Z ung)

Der Schulverband Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung:

§ 1 Kostenfre I e n ut Z ung

(1) Die Benutzung der Turnhallen für den Trainings- und Spielbetrieb im Zeitraum von 01.04. bis 30.09. eines Kalenderjahres ist kostenfrei.

§ 2 b enut Z ungsgebühr

(1) Im Zeitraum von 01.10. bis 31.03. wird für den Trainings- und Spielbetrieb eine Benutzungsgebühr pro Hallenteil in Höhe von 5 € pro 45 Minuten erhoben.

(2) Mit der Benutzungsgebühr sind alle Betriebskosten abgegolten.

(3) Die Benutzungsgebühr kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden (z.B. für Wohltätigkeitsveranstaltungen).

(4) Die Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen sowie für evtl. zusätzlich erforderlich werdende Markierungen oder Einrichtungen sind von den Benutzern zu tragen. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Bei Turnier- oder sonstigen Veranstaltungen wird ganzjährlich eine Benutzungsgebühr pro Hallenteil wie folgt erhoben:

a. Tagespauschale (Nutzungsdauer bis 18:00 Uhr: 50 €

b. Halbtagespauschale (als halber Tag gilt jeweils die Belegung bis 13:00 Uhr, von 13:00 – 18:00 Uhr und ab 18:00 Uhr: 25 €

(6) Die Benutzungsgebühr unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Sollte seitens des Schulverbandes Hauzenberg oder der Finanzbehörde festgestellt werden, dass die Benutzungsgebühr umsatzsteuerrelevant

ist, ist der Schulverband Hauzenberg berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer auch nachträglich zu erheben.

§ 3 e ntstehung und fÄ ll I gK e I t der b enut Z ungsgebühr

(1 ) Die Gebührenschuld für den Trainingsund Spielbetrieb entsteht mit der Aufnahme in den Belegungsplan und wird fällig, wenn nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Zeit eine schriftliche Absage beim Schulverband Hauzenberg eingeht. Die Gebührenschuld wird im zweiten Quartal eines jeden Kalenderjahres für den zurückliegenden Zeitraum (01.10. – 31.03.) abgerechnet.

(2) Die Gebührenschuld für Turnier- oder sonstige Veranstaltungen entsteht mit der Buchung der Turnhallen beim Schulverband Hauzenberg und wird fällig, wenn nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Zeit eine schriftliche Absage beim Schulverband Hauzenberg eingeht. Die Gebührenschuld wird vor der Veranstaltung abgerechnet.

§ 4 In K rafttreten

Diese Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren für die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung) tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hauzenberg, den 16.02.2023 SCHULVERBAND HAUZENBERG

Gudrun Donaubauer Vorsitzende des Schulverbandes Hauzenberg

28 Amtsblatt | 50.02 Amtliche Bekanntmachungen

s at Z ung

über d I e b enut Z ung der st Ä dt I schen t urnhallen ( t urnhallensat Z ung)

V om 15.01.2023

Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) folgende Satzung:

§ 1 g eltungsbere I ch

(1) Diese Satzung regelt die Benutzung der Grundschulturnhallen im Eigentum der Stadt Hauzenberg.

(2) Grundschulturnhallen der Stadt Hauzenberg sind die Turnhallen der Grundschulen Hauzenberg, Germannsdorf und Haag.

§ 2 Zwec K best I mmung

(1) Die Turnhallen dienen der Gesundheitsvorsorge und der körperlichen Ertüchtigung. Sie dienen in erster Linie Zwecken des Schulsports. Dieser Nutzungszweck geht allen weiteren Nutzungen vor.

(2) Soweit sie nicht für schulische Zwecke benötigt werden, können sie nach Maßgabe dieser Benutzungssatzung im Rahmen eines Belegungsplanes auch Vereinen und sonstigen Organisationen für deren Übungs- bzw. Wettkampfbetrieb sowie auf schriftlichen Antrag für sonstige Sportveranstaltungen überlassen werden.

§ 3 ü berlassung der h allen

(1) Die Benutzung der Hallen durch die Schulen bedarf im Rahmen des lehrplanmäßigen Turn- und Sportunterrichts keiner besonderen Erlaubnis. Die Schulleitungen stellen vor Beginn eines jeden Schuljahres im Einvernehmen mit der Stadt Hauzenberg einen Plan für die Benutzung der Hallen durch die Schulen auf. Jede langfristige Stundenplanänderung in Bezug auf die Benutzung der Hallen ist der Stadt schriftlich mitzuteilen.

(2) Die Benutzung der Hallen durch die Vereine und sonstigen Organisationen für deren Übungs- bzw. Wettkampfbetrieb geschieht im Rahmen eines Belegungsplanes. Dieser Plan wird von

der Stadt Hauzenberg im Benehmen mit den Beteiligten aufgestellt. Er ist für alle verbindlich und einzuhalten. Aus der Aufnahme in den Belegungsplan ergibt sich kein Anspruch auf eine dauerhafte Belegung der Turnhalle. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Belegungsplan entscheidet die Stadt Hauzenberg. Die Zuteilung von Übungszeiten im Rahmen dieses Planes gilt als Benutzungserlaubnis.

(3) Anträge auf Überlassung der Hallen für sonstige Sportveranstaltungen sind spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Hauzenberg zu stellen. Die Anträge müssen genaue Angaben über den Veranstalter, die Art und die Zeitdauer der Veranstaltung enthalten.

(4) Die Benutzungsgenehmigung endet generell um 22:00 Uhr. Das Duschen und Umkleiden kann außerhalb der Belegungszeiten erfolgen. Turnhalle und Nebenräume sind bis spätestens 22:30 Uhr zu verlassen. Die Turnhalle darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunde betreten werden und muss spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Übungsstunde verlassen werden.

(5) Aus wichtigem Grund kann die Benutzungserlaubnis zurückgenommen oder eingeschränkt werden; dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung, bei Notfällen oder außergewöhnlichen Anlässen, bei dringendem Eigenbedarf sowie bei einer vorübergehenden ganzen oder teilweisen Schließung der Halle aus Gründen der Pflege und Unterhaltung.

(6) Benutzer, die wiederholt gegen diese Benutzungsordnung erheblich verstoßen, können von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden.

(7) Maßnahmen gemäß Absätzen 5 und 6 führen zu keiner Entschädigungsverpflichtung. Für einen evtl. Einnahmeausfall wird keine Haftung übernommen.

(8) Soweit zu einzelnen Veranstaltungen zusätzliche Anmeldungen, Genehmigungen usw. erforderlich sind, hat dies der Veranstalter auf seine Kosten und auf seine Verantwortung zu veranlas-

sen. Der Veranstalter ist insbesondere für die Erfüllung aller die Benutzung betreffenden feuer-, sicherheits- sowie ordnungs- und verkehrspolizeilichen Vorschriften verantwortlich.

§ 4 b enut Z ung

(1) Die Benutzung der Turnhallen im Rahmen des Belegungsplanes ist den Vereinen und sonstigen Organisationen nur bei dauernder Anwesenheit eines aufsichtsführenden Übungsleiters gestattet. Die jeweiligen Übungsleiter sind der Stadt Hauzenberg bekannt zu geben; ein Wechsel ist anzuzeigen.

(2) Bei sonstigen Veranstaltungen in den Turnhallen muss eine aufsichtsführende Person dauernd anwesend sein.

(3) Die Übungsleiter bzw. aufsichtsführenden Personen sind für die Einhaltung der Turnhallenordnung verantwortlich.

(4) Die gebuchten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass nachfolgende Gruppen die jeweilige Halle pünktlich übernehmen können.

(5) Nach gebuchten Zeiten sind alle benutzten Räume besenrein zu übergeben.

(6) Das Betreten der sog. ,,Turnschuhgänge" und der Turnhallenbeläge ist nur mit sauberen, nicht färbenden Hallensportschuhen gestattet. Dies gilt auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen. Sportschuhe, für die Sportausübung in den Hallen dürfen erst in den Umkleidekabinen angezogen werden.

(7) Der Zutritt zu den Umkleideräumen sowie zu den Wasch- und Duschräumen ist nur den am Sport beteiligten Personen gestattet. Sie sind stets sauber zu halten.

(8) Grundsätzlich dürfen für den Turn-, Trainings- und Sportbetrieb alle verfügbaren und benötigten Geräte nur unter fachkundiger Aufsicht und bestimmungsgemäß benutzt werden.

(9) Matten dürfen nicht geschleift, sondern nur getragen bzw. mit dem Mattenwagen befördert werden.

(10) Der Auf- und Abbau der Geräte hat jeweils unter Anleitung einer Auf -

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29 Amtsblatt

sichtsperson (Lehrer, Übungsleiter) zu erfolgen.

(11) Nach Benutzung und Abbau der Geräte sind diese unverzüglich zur jeweiligen Aufbewahrungsstelle zurückzubringen und zu verstauen.

(12) Bei sportlichen Veranstaltungen mit Zuschauern sind die Bestimmungen des Brandschutzes zu beachten. Es sind außerdem ausreichend Ordner einzusetzen, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.

§ 5 s chlüsselgewalt

(1) Die Schlüsselgewalt für die Turnhallen wird für den außerschulischen Sport auf die jeweiligen Benutzer (Vereine, sonstige Organisationen, etc.) übertragen.

(2) Den berechtigten Benutzern werden von der Stadt Hauzenberg Schlüssel/Transponder zu den Turnhallen gegen Unterschrift und Hinterlegung eines Pfands ausgehändigt.

(3) Bei Beschädigung oder Verlust des Schlüssels/Transponders ist die Stadt Hauzenberg unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung bzw. die Wiederherstellung der Sicherheit der Schließanlage sind vom jeweiligen Benutzer zu tragen.

(4) Die Benutzer der Turnhalle sind für das zuverlässige Auf- und Absperren der Turnhallen verantwortlich. Sie haben sich nach Beendigung der Nutzung zu vergewissern, dass das Licht in allen Räumen aus, Wasserhähne und Duschen abgedreht und alle Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind.

(5) Bei Erlöschen der Benutzungserlaubnis einer Turnhalle ist der Schlüssel/Transponder unverzüglich ohne Aufforderung vom jeweiligen Benutzer an die Stadt Hauzenberg zurückzugeben.

(6) Der Zugang ist nur während der genehmigten Benutzungszeiten und unmittelbar vor- und nachher gestattet.

§ 6 h aftung

(1) Die Sportanlagen, Hallen, ihre Nebenräume, Einrichtungen und Geräte werden dem Benutzer in dem Zustand überlassen, in dem sie sich befinden. Der Be-

nutzer bzw. sein jeweils verantwortlicher Leiter sind verpflichtet, die Geräte jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen; er hat sicherzustellen, dass schadhafte Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden.

(2) Die Stadtverwaltung übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungsstücken, Wertgegenständen usw.).

(3) Der Benutzer stellt die Stadtverwaltung vor etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Einrichtungen und Geräten sowie den Zugängen zu den Räumen und Einrichtungen stehen.

(4) Der Benutzer verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadtverwaltung und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadtverwaltung oder Beauftragten.

(5) Der Benutzer hat vor der Erteilung der Benutzungserlaubnis nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.

(6) Die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand der Turnhallen gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.

(7) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen, den Einrichtungen und den Geräten durch die Benutzung entstehen.

§ 7 In K rafttreten

(1) Die Satzung über die Benutzung der städtischen Turnhallen (Turnhallensatzung) tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Die Turnhallensatzung vom 09.11.2022 wird aufgehoben.

Hauzenberg, den 15.01.2023 STADT HAUZENBERG

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

s at Z ung über d I e e rhebung V on h allenbenut Z ungsgebühren für d I e

b enut Z ung der t urnhallen des s chul V erbandes h au Z enberg ( t urnhallengebührensat Z ung

Der Schulverband Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung:

§ 1 Kostenfre I e n ut Z ung

(1) Die Benutzung der Turnhallen für den Trainings- und Spielbetrieb im Zeitraum von 01.04. bis 30.09. eines Kalenderjahres ist kostenfrei.

§ b enut Z ungsgebühren

(1) Im Zeitraum von 01.10. bis 31.03. wird für den Trainings- und Spielbetrieb eine Benutzungsgebühr pro Hallenteil in Höhe von 5 € pro 45 Minuten erhoben.

(2) Mit der Benutzungsgebühr sind alle Betriebskosten abgegolten.

(3) Die Benutzungsgebühr kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden (z. B. für Wohltätigkeitsveranstaltungen).

(4) Die Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen sowie für evtl. zusätzlich erforderlich werdende Markierungen oder Einrichtungen sind von den Benutzern zu tragen. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Bei Turnier- oder sonstigen Veranstaltungen wird ganzjährlich eine Benutzungsgebühr pro Hallenteil wie folgt erhoben:

a. Tagespauschale (Nutzungsdauer bis 18:00 Uhr: 50 €

b. Halbtagespauschale (als halber Tag gilt jeweils die Belegung bis 13:00 Uhr, von 13:00 – 18:00 Uhr und ab 18:00 Uhr: 25 €

(6) Die Benutzungsgebühr unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Sollte seitens des Schulverbandes Hauzenberg oder der Finanzbehörde festgestellt werden, dass die Benutzungsgebühr umsatzsteuerrelevant

30 Amtsblatt | 50.02 Amtliche Bekanntmachungen

ist, ist der Schulverband Hauzenberg berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer auch nachträglich zu erheben.

§ 3 e ntstehung und fÄ ll I g K e I t der b enut Z ungsgebühren

(1) Die Gebührenschuld für den Trainingsund Spielbetrieb entsteht mit der Aufnahme in den Belegungsplan und wird fällig, wenn nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Zeit eine schriftliche Absage beim Schulverband Hauzenberg eingeht. Die Gebührenschuld wird im zweiten Quartal eines jeden Kalenderjahres für den zurückliegenden Zeitraum (01.10. – 31.03.) abgerechnet.

(2) Die Gebührenschuld für Turnier- oder sonstige Veranstaltungen entsteht mit der Buchung der Turnhallen beim Schulverband Hauzenberg und wird fällig, wenn nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Zeit eine schriftliche Absage beim Schulverband Hauzenberg eingeht. Die Gebührenschuld wird vor der Veranstaltung abgerechnet.

§ 4 In K rafttreten

Diese Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren für die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung) tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hauzenberg, den 15.01.2023

STADT HAUZENBERG

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

informationen

aus dem sitzun G sdienst

s tadtrat, sI t Z ung V om 16.01.2023

Änderung des Bebauungsplanes „Mühlberg“; Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Der Bebauungsplan „Mühlberg“ mit Geltungsbereich über die Ortsstraßen Ringstraße, Bergweg, Am Steig, Am Hang; Steinweg und Teile der Mühlstraße, Schröckstraße und Edwiese, soll auf Antrag von Dr. Manuel Oberneder geändert werden. Folgende Änderungen sollen für die FlNrn. 1168/9, 1168/10, 1168/11 (unbebaut) und 1168/8, 1186/3 (bebaut) Gemarkung Jahrdorf in der Straße „Am Hang“ vorgenommen werden: Zusätzlich zugelassene Dachform Pultdach; Änderung des festgesetzten Dachüberstandes; Änderung der Baugrenzen/des Garagenstandortes auf der Flur-Nr. 1168/10 Gemarkung Jahrdorf. Die Änderung des Bebauungsplanes „Mühlberg“ wurde wie beantragt beschlossen.

Integrales Sturzflutenkonzept; Erweiterung – einstimmig beschlossen

Für die Bereiche Raßreuth, Mühlberg und Germannsdorf wurde bereits ein Sturzflutenkonzept erstellt. Mit der RZWas2021 wurde nun aus dem Sonderförderprogramm eine Regelförderung. Daher beschloss der Bauausschuss das beauftragte Integrale Konzept zum Sturzflutenrisikomanagement auf weitere Ortsteile auszuweiten. Der zu untersuchende Bereich ist somit neu festzulegen. Aus Sicht der Verwaltung sollten alle gefährdeten Bereiche untersucht werden, soweit sie nicht bereits im fertigen Sturzflutenkonzept enthalten sind. Die Erstellung eines Integralen Konzeptes zum Sturzflutenmanagement und die Untersuchung weiterer Bereiche, die durch Gewässer oder wild abfließendes Oberflächenwasser gefährdet sind, wurde beschlossen.

Sanierung der Pfarrstraße; Vergabe der Beleuchtung – einstimmig beschlossen

Die Beleuchtung der Pfarrstraße wurde öffentlich ausgeschrieben. Ein Angebot wurde abgegeben. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Bayernwerk Netz GmbH, Regensburg, mit einer Angebotssumme in Höhe von 107.396,33 €.

Haushaltsüberschreitung 2022; Bauamt – einstimmig beschlossen Nach Prüfung der Ausgaben des Jahres 2022 wurde ersichtlich, dass diverse Haushaltsansätze überschritten wurden. Für folgende Maßnahmen wurden weitere Haushaltsmittel benötigt.

Dorferneuerung WL Aubach –Mittelbereitstellung 61.180 € Wasserversorgung Allgemein –Mittelbereitstellung 145.900 € Hochbehälter Duschlberg –Mittelbereitstellung 20.850 € Baugebiet Haag, Kirchhofweg –Mittelbereitstellung 40.050 € Erschließung Schröck II –Mittelbereitstellung 15.137 € Sturm Kolle 2022 –Mittelbereitstellung 175.920 € Haag, Lindenstraße –Mittelbereitstellung 29.797,65 € Sanierung der Pfarrstraße –Mittelbereitstellung 190.282 € Die Haushaltsüberschreitungen für das Jahr 2022 wurden vom Stadtrat genehmigt.

Mittelbereitstellung für den Erwerb der Grundstücke im Baugebiet Germannsdorf West II – einstimmig beschlossen

Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates erwarb die Stadt Hauzenberg die Grundstücke Fl.Nr. 127/4 – 6, Gmkg Germannsdorf. Für den Erwerb der Grundstücke war keine Mittelbereitstellung vorgesehen, da durch die geplanten Verkäufe eine Deckung erreicht werden sollte. Bisher wurde ein Grundstück veräußert, für die verbliebenen beiden Grundstücke steht der Verkauf in 2023 unmittelbar bevor. Es wurde beschlossen, dass die Mittel für den Erwerb der Grundstücke Fl.Nr. 127/4 – 6 Gmkg Germannsdorf in Höhe

31 Amtsblatt |
Informationen
Sitzungdienst
50.02
aus dem
e nde der a mtl I chen b e K anntmachungen

von 205.211,22 € bereitgestellt werden.

b auausschuss, sI t Z ung V om 23.01.2023

Teileinziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges in Windpassing; FlNr. 27, Gemarkung Windpassing – einstimmig beschlossen

Das Grundstück FlNr. 27, Gmkg Windpassing, ist als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Beabsichtigt wird die Auflassung eines Teilbereiches des öffentlichen Feld- und Waldweges. Die Eigentümerin des angrenzenden Grundstückes (FlNr. 29 Gmkg Windpassing) beabsichtigt, die Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges zu erwerben. In dem Bereich des Grundstücks befindet sich eine öffentliche Mischwasserleitung, beim Verkauf sind erforderliche Leitungsrechte entsprechend einzutragen. Es wurde beschlossen, den südlichen Teil des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg FlNr. 27 Gmkg Windpassing einzuziehen und das Verfahren einzuleiten.

b auausschuss, sI t Z ung V om 06.02.2023

Änderung Bebauungsplan Röhrenwiesen mit Deckblatt Nr. 12; Abwägung und erneute Beteiligung –einstimmig beschlossen

Mit der Änderung des Bebauungsplanes Röhrenwiesen sollen für einen Teilbereich an Knappenweg/Kollersberger Straße Änderungen zur Nachverdichtung erfolgen. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die Anpassung der Planung sowie die erneute Beteiligung mit verkürzter Frist zu den geänderten Teilen der Planung.

Breitbandausbau für den Ortsteil Windpassing –einstimmig beschlossen

In Windpassing wurden im Zuge der Dorferneuerung Breitbandleerrohe mitverlegt. Die Telepark Passau GmbH beantragte den eigenwirtschaftlichen Ausbau in Windpassing und die damit verbundene

Nutzung der Leerrohrinfrastruktur. Im Zuge dessen sollen 21 Gebäude in Windpassing an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Dem Antrag der Telepark Passau GmbH auf eigenwirtschaftlichen Ausbau in Windpassing wurde zugestimmt.

h aupt- und fI nan Z ausschuss, sI t Z ung V om 09.02.2023

Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2022 – einstimmig beschlossen

Bürgerbüro 2022 im Bereich Ausweise/ Pässe – Mittelbereitstellung 15.700 € Bauamt Stromverbrauch Straßenbleuchtungen 2022 –Mittelbereitstellung 35.031 € Gewerbesteuerumlage 2022 –Mittelbereitstellung 58.904 € Wirtschaftsförderung Ausbildungsmesse 2022 –

Mittelbereitstellung 16.000 € Die genannten Mittelbereitstellungen konnten durch Mehreinnahmen bei anderen HH-Stellen gedeckt werden. Kindergarten Germannsdorf 2022 für Umbau der Fluchtwege – Mittelbereitstellung 14.865 €. Die Deckung erfolgte durch Minderausgaben bei anderer HH-Stelle.

Budget Rathaus, Jahresbericht 2022 – einstimmig beschlossen

Für das Rathaus wurde für das Haushaltsjahr 2022 ein Budget von 184.500 € beschlossen. In diesem Budget waren unter anderem Sondermittel für den Austausch der bisherigen Front-Jalousien-Anlage durch Textilscreens, Reparatur- und Verkabelungsarbeiten sowie des Austausches Lüftungsanlagenmotors eingeplant. Insgesamt betrugen die Ausgaben im Bereich Rathaus 201.091,20 €. Die einzelnen Positionen wurden ausführlich erläutert.

den damit verbundenen Preissteigerungen ist eine Anpassung vor allem im Bereich der Energieversorgung (Strom- und Heizkosten) notwendig. In der Sitzung wurde ein Budget in Höhe von 216.000 € (Vorjahr 184.500 €) vorgeschlagen und in der Sitzung vom Stadtrat genehmigt.

Beratung des Verwaltungshaushaltes für das Jahr 2023 –einstimmig beschlossen Von der Verwaltung wurde ein vorläufiger Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2023 ausgearbeitet. Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf ca. 30,26 Mio. € und sind damit etwa 2,22 Mio. € höher als im Vorjahr. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei ca. 3,42 Mio. € und ist damit um ca. 390.000 € niedriger als im Vorjahr. Zudem wurden die wichtigsten Einnahmen- und Ausgaben in der Sitzung erläutert. Beschlossene Änderungen werden noch eingearbeitet. Die Empfehlung an den Stadtrat, den Verwaltungshaushalt 2023 in der überarbeiteten Form zu verabschieden, wurde beschlossen.

a ntragsfr I sten für sI t Z ungen

— Am 15.03. für die Sitzung des Stadtrates am 27. März 2023

— Am 04.04. für die Sitzung des Bauausschusses am 17. April

Budget für das Jahr 2023 –einstimmig beschlossen

Für das Haushaltsjahr 2023 ist das Budget neu zu erstellen. Auf Grund der angespannten Lage am Energiemarkt und

32 Amtsblatt | 50.02 Informationen aus dem Sitzungsdienst

Jagdgenossenschaft h au Z enberg

Am Dienstag, 21. März 2023 findet um 19.00 Uhr im Gasthaus „Gottinger“, Am Rathaus 5 in Hauzenberg, die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hauzenberg statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Jagdversammlung

2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung

3. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers

4. Kassenbericht

5. Bericht der Rechnungsprüfer

6. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

7. Bericht des Jagdpächters

8. Verwendung des Jagdpachtschillings

9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Alle Jagdgenossen sind zu dieser Versammlung mit anschließendem Jagdessen herzlich eingeladen.

Hauzenberg, den 12. Februar 2023

Alois Eder, Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft

Jahrdorf

Am Samstag, 11.03.2023, um 19:30 Uhr im Gasthaus Höfler, Germannsdorf Jahreshauptversammlung

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers

2. Verlesung des letzten Protokolls

3. Kassenbericht

4. Kassenprüferbericht mit Entlastung von Vorstandschaft und Kassier

5. Bericht der Jagdpächter

6. Verwendung des Pachtschillings

7. Wünsche und Anträge Herzlich eingeladen sind alle Jagdgenossen mit Partnern und Altenteiler

Die Vorstandschaft

Jagdgenossenschaft

Kr I nn I ng- g e I ersberg Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Krinning-Geiersberg am Donnerstag den 23.März 2023 um 19.30 Uhr im Gasthaus Sonnenalm in Geiersberg.

Tagesordnung

1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher

2. Bericht des Jagdvorstehers

3. Verlesung des Protokolls über die letzte Versammlung

4. Bericht des Kassenverwalters und Rechnungslegung

5. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassenverwalters

6. Bericht des Jagdpächters

7. Verwendung des Jagdpachtschillings

8. Wünsche und Anträge

Alle Jagdgenossen mit Ehefrauen sowie die Altenteiler sind herzlich eingeladen.

Geiersberg, den 10.02.2023

Die Vorstandschaft

Johann Ledermüller, Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft r assberg

Am Samstag, 01. April 2023 findet um 19:30 Uhr im Gasthaus Ritzer in Oberkümmering die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Raßberg statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Vorstands

3. Kassenbericht

4. Kassenprüfbericht

5. Bericht des Jagdpächters

6. Verwendung des Jagdpachtschillings

7. Wünsche und Anträge

Die Vorstandschaft

NEU! Bitte beachten!

Das Frauenkränzchen der Jagdgenossenschaft Raßberg findet zur gleichen Zeit ebenfalls am Samstag, 01. April 2023 um 19:30 Uhr im Gasthaus Ritzer in Oberkümmering statt. Es ergeht hiermit die herzliche Einladung. Die Vorstandschaft

Jagdgenossenschaft

wI ndpass I ng

Am Freitag, den 17. März 2023 um 19:00 Uhr findet im Gasthof Waldbauer in Haag die nichtöffentliche Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Windpassing statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers

2. Rückblick auf die letzte Jahreshauptversammlung durch die Schriftführerin

3. Kassenbericht durch die Kassenverwalterin

4. Kassenprüfbericht und Entlastung des Jagdvorstandes sowie der Kassenverwalterin

5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung

6. Bericht des Jagdpächters

7. Wünsche und Anträge

Alle Jagdgenossen und deren Senioren sowie die Jäger sind zur nichtöffentlichen Versammlung herzlich eingeladen.

Jagdgenossenschaft w ot Z dorf

lädt ein zur Jahreshauptversammlung am Samstag, 25.März 2023, um 19.30 Uhr im Gasthaus Prager in Bauzing

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Schriftführers

3. Jahresbericht des Jagdvorstehers

4. Bericht der Jagdpächter

5. Kassenbericht und Entlastung

6. Verwendung des Jagdpachtschillings

7. Wünsche und Anträge

Anschließend Rehragout-Essen Hauzenberg, den 17.02.2023 Die Vorstandschaf

33 Amtsblatt | 50.02 Informationen informationen

nÄ chster

r entensprechtag

Das staatliche Versicherungsamt Passau wird am Montag, den 20.03.2023 von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Fragen der Bürger zum Rentenrecht beantworten.

Das Versicherungsamt erteilt Auskunft zu allen Fragen aus dem Rentenversicherungsrecht; z. B. zu Rentenauskünften, zu Regelungen der Mini- und Midi-Jobs, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungsrente, Versicherungspflicht von Selbständigen und Handwerkern, zwischenstaatlichen Regelungen, Voraussetzungen für eine Rente usw.

Die ratsuchenden Bürger werden gebeten, im Rathaus (Bürgerbüro, Zimmer E.04) einen Termin zu vereinbaren und entsprechende Unterlagen zur Vorsprache mitzubringen. Bei der Stellung von konkreten Anträgen und persönlichen Auskünften ist aus Datenschutzgründen der Personalausweis und ggf. eine Vollmacht vorzulegen.

Ansprechpartner für Terminvereinbarung: Stadt Hauzenberg - BürgerbüroFrau Hartl Tel.: 08586/30-60, Frau Anetzberger Tel.: 08586/30-62 und Frau Stefan Tel.: 08586/30 -63

I le a bte I land

V erabsch I edet f ahrplan für d I e n Ä chsten Jahre Sonnen/Hauzenberg/Waldkirchen, 07.02.2023

Die zehn Kommunen der ILE Abteiland trafen sich gemeinsam mit Vertretern des Amts für Ländliche Entwicklung und der ILE zur ersten Arbeitssitzung des neuen Jahres. Dabei stand ein straffes Programm auf der Tagesordnung.

Zuerst galt es, letzte Details im Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre zu besprechen, das im sogenannten fortgeschriebenen ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) festgehalten wird. Es wurde beschlossen, das wichtige Thema „Nachhaltigkeit, Klima und Ressourcenschutz“ als Querschnittsthema aufzunehmen. Somit bleibt es bei den bestehen-

den fünf Handlungsfeldern „Verwaltungszusammenarbeit“, „Digitalisierung & Digitale Kompetenz“, „Innentwicklung & Daseinsvorsorge“, „Energie, Wasserverund Abwasserentsorgung“ sowie „Tourismus & Öffentlichkeitsarbeit“.

Ausführlich vorgestellt wurden die durch das Regionalbudget 2022 der ILE Abteiland geförderten Kleinprojekte (die PNP berichtete darüber bereits). Insgesamt 17 Projekte konnten so realisiert und je mit bis zu 10.000 € gefördert werden. Darunter war zum Beispiel die Anschaffung von Geräten zum Analysieren von Fauna und Flora an Gewässern für Kinder- und Jugendgruppen durch den Fischereiverein Hauzenberg, der „Baum der Dörfer“ in Untergriesbach, oder eine Radund Carrennbahn in Lackenhäuser bei Neureichenau. In Heindlschlag bei Jandelsbrunn wurde ein „Hortus Insectorum“ gefördert, und in Waldkirchen die Homepage www.seniorenag-waldkirchen.de, die übrigens auch für Senioren anderer Kommunen interessante und wichtige Informationen bereithält.

Auch die Budgetplanung für 2023 in Höhe von 208.000 € konnte einstimmig verabschiedet werden. In dieser sind neben Sach- auch Personalkosten für die bestehende Umsetzungsbegleitung enthalten. Ebenso sind die Aufwendungen für Fachbüros in den Handlungsfeldern „Innenentwicklung & Daseinsvorsorge“ und „Energie“ eingerechnet, die ab Frühsommer 2023 die ILE unterstützen sollen. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) wird die ILE Abteiland hierbei mit ca. 98.000 € fördern – der Rest wird von den Kommunen selbst getragen.

90.000 € stellt das ALE auch in 2023 über das Regionalbudget für Kleinprojekte zur Verfügung. Die ILE Kommunen stocken diesen Betrag mit 10.000 € auf, so dass insgesamt wieder 100.000 € verteilt werden können.

Hauzenberg, 07.02.2023

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

dI g I taler b auantrag; Voran K ünd I gung

Am Landratsamt Passau können Bauanträge ab dem 01. April 2023 auch digital eingereicht werden.

Es gibt keine Verpflichtung zur digitalen Antragseinreichung. Weiterhin können Anträge auch in Papierform gestellt werden.

Zudem ändert sich zum 01. April 2023 das bisherige Einreichungsverfahren: Nahezu alle Anträge sind zuerst im Landratsamt einzureichen.

Bei allen digital eingereichten Anträgen geschieht dies automatisch über das BayernPortal. Bei Papieranträgen erfolgt die Einreichung direkt über die Poststelle des Landratsamtes oder per Post an die allgemeine Adresse des Landratsamtes.

Stadt Hauzenberg, 23.02.2023

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a b sofort mögl I ch: p ar K en m I t der p ar K ster- a pp Angebot jetzt auch in Hauzenberg installiert - Die „Semmeltaste"

gibt es auch digital

Autofahrer in Hauzenberg können ihre Parkscheine auf allen gebühren pflichtigen

34 Amtsblatt | 50.02 Informationen
Das Team der ILE Abteiland / Foto: Helmut Preus, PNP

kommunalen Parkplätzen ab sofort auch mit dem Smartphone aktivieren. Die Stadt hat nun das neue Angebot vorgestellt.

,,Die Digitalisierung macht das Leben in vie len Bereichen leichter, das gilt auch beim Parken", sagte Bürgermeisterin Gudrun Do naubauer am Freitag bei der Präsentation.

,,Wer seinen Parkschein per App löst, spart sich die Suche nach Kleingeld und Park scheinautomaten und kann die Parkzeit im Rahmen der zulässigen Höchstparkdauer be quem verlängern", erklärte sie weiter. Ab sofort sei das auf allen entsprechend markier ten Parkplätzen möglich.

In der Region gibt es das digitale Bezahlen des Parkscheins mit der Parkster-App neben Hauzenberg ebenfalls in Waldkirchen, Freyung und Passau.

Partner bei der App für das digitale Parken sei das Unternehmen Parkster, teilt die Stadt mit. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tou rismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesell schaft auch in Deutschland am Markt aktiv. So funktioniert's: Der Autofahrer braucht für das Lösen eines digitalen Parkscheins die App auf seinem Smartphone. Diese ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App-Store kostenlos zu ha ben. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Ein

Pluspunkt: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kehrt er früher zu sei nem Fahrzeug zurück, beendet er den Parkvorgang in der App vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

In Hauzenberg gibt es auch die klassische „Semmeltaste" in der App, teilt die Stadtver waltung mit. Autofahrer können weiter für schnelle Besorgungen 30 Minuten kostenlos parken. Dafür aktiviere man den Parkschein in der App. Die Höchstparkdauer beträgt automatisch 30 Minuten und wird mit O EUR abgerechnet. Ein Verlängern ist dann nicht mehr möglich. Inhaber von Dauer-Parkausweisen, zum Beispiel im Parkhaus, sind künf tig nicht mehr verpflichtet ihren Parkausweis im Fahrzeug gut sichtbar zu hinterlegen. Al le Dauer-Parkausweise können in der Kontroll-App überprüft werden.

Mit der Parkster-App fallen auch keine höheren Parktarife an. Wer privat mit dieser App parkt, zahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus biete die App Zu satzdienste an, wie ein gemeinsames Familienkonto.

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte.

Der Autofahrer erhält dazu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte.

Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 Euro inklusive Mehrwehrtsteuer pro Rechnung) erhalten will.

Wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster-App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitar beiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Parkticket aktiviert wurde und ob dieses noch gültig ist.

Parkster wurde 2010 im schwedischen Lund gegründet und zählt heute zu den meistge nutzten Park-Apps in Schweden und Deutschland. Seit 2021 ist das Unternehmen auch in Österreich aktiv. 2022 wurde Parkster zum dritten Mal in Folge in der Financial Times Liste der 1000 am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas aufgeführt. Parken mit dieser App ist heute in über 520 Städten in Deutschland und Österreich verfügbar.

h unde K ot auf öffentl I chen w egen und p l Ä t Z en Aufgrund verstärkter und berechtigter Beschwerden über Verunreinigungen der öffentlichen Wege und Plätze durch Hundekot appelliert das Ordnungsamt der Stadt Hauzenberg erneut an jeden Hundehalter, den Kot seines Hundes ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen.

Der Verstoß gegen diese Pflicht stellt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit i.S. des Abfallrechts dar (§18 I Nr. 1, 4 AbfG), wenn nicht die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nach § 326 I Nr. 1 StGB gegeben sind. Unabhängig davon können geschädigte Personen Schadenersatzansprüche geltend machen. Hundekot ist nicht nur für Tiere sondern auch für den Menschen wegen des Infektionsrisikos durch Parasiten gefährlich. Besonders gefährdet sind Kinder und abwehrgeschwächte Menschen.

Helfen Sie bitte mit, dass unser Luftkurort Hauzenberg sauber ist und bleibt, sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden.

Ihr Ordnungsamt

35 Amtsblatt | 50.02 Informationen

s trassensperrungen wegen

s an I erungsarbe I ten

Die Arbeiten zur Sanierung der Pfarrstraße werden ab Montag, 27.02. fortgesetzt und dauern voraussichtlich bis 30.07. diesen Jahres. Dazu wird wie bereits im letzten Jahr die Zufahrt zur Marktstraße, zur Pfarrstraße und zum Bahnsteig gesperrt. Die Durchfahrt von der Poststraße in die Fritz-Weidinger-Straße erfolgt einspurig mittels Ampelregelung.

Dabei wird sichergestellt, dass jeder Anwohner, Geschäftsinhaber, Lieferant und Kunde trotz Sperrung der einzigen Zufahrt in das Zentrum nach wie vor ungehindert Zufahrt und Zugang zum Zentrum hat. Aus diesen Gründen wird:

Die Einbahnstraßenregelung im Zentrum (Marktstraße, Marktplatz, Am Rathaus) für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben und es wird die Zu- und Ausfahrt aus allen zentrumsnahmen Straßen (Matheisweg, Eichendorffweg, Posthalterweg und Am Rathaus) ermöglicht. Für die Anwohner „Alter Sportplatz“ und „Bahnsteig“ erfolgt die Zu- und Ausfahrt in der Brückenstraße, die Gehwegbeschränkung wird in diesem Bereich aufgehoben.

In diesem Zusammenhang darf an den obersten Grundsatz im Straßenverkehr erinnert werden, nämlich die gegenseitige Rücksichtnahme. Auch der Hinweis auf den „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ mit Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit spielt bei einigen Engstellen und eventuellem Gegenverkehr eine wichtige Rolle. Aufgrund von Gegenverkehr und beengter Straßenverhältnisse wird um eine gute Parkmoral gebeten.

Ze I tumstellung

Für die Sommerzeit gilt: Die Zeitumstellung findet am letzten Sonntag im März statt, also im Jahr 2023 am 26. März.

Dabei wird um 2:00 Uhr die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Das bedeutet: „Die Nacht ist um eine Stunde kürzer!“

w ochenmar K t Jeden Dienstag von 8:00 – 12: Uhr, Zentrum Hauzenberg

Jahreshaupt V ersammlung der f re I w I ll I gen f euerwehr r assberg

Am Samstag, 25. März 2023 findet die Jahreshauptversammlung der FF Raßberg statt. Beginn: 20:00 Uhr, im Gasthaus Gut Lichtenau Vor Beginn der JHV um 19:00 Uhr gemeinsamer Gedenk-Gottesdienst für verstorbene Mitglieder in der Kirche Wolkar.

Johannes Hirsch, 1. Vorsitzender der FF Raßberg

s en I orenbe I rat

Telefonsprechstunde

jeden 1.Dienstag im Monat von 9-11 Uhr

07.März: Erich Matthei Tel.4644

04.April: Gabi Skiba-Mautschke Tel.1457

36 Amtsblatt
50.02 Informationen aus
Sitzungsdienst
|
dem
Rathaus Granit Zentrum Bürgerpark Nur Anlieger Fußweg Bürgerpark 10 min. Nur Anlieger
Fritz-Weidinger-Straße Poststraße Marktstraß e Pfarrstraße Pfarrstraße H a f n e t a ß e Matheisweg Bahnstei g Im Tränental Carossaweg JulianeRuckStraße Marktplatz Badweg Posthalterweg Eichendorffweg Brückenstraße Passauer Straße AmRathaus Schulstraße Bräugasse Nussbaumweg Ein- und Ausfahrt VOLLSPERRUNG Pfarrstraße Marktstraße Bahnsteig DURCHFAHRT Poststraße – Fritz-Weidinger-Straße einspurig mit Ampelregelung BRÄUGASSE Nur für Anlieger
Fritz-Weidinger-Straße

vhs hauzenber G kurse m ärz

13.03. Smovey® Training mit Smoveyringen

Mo, 19:00 - 20:00 Uhr, 5 x

14.03. Android-Smartphone

Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x

14.03. Seniorentanz

Di, 14:30 - 16:00 Uhr, 10 x

14.03. Seniorentanz

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14.03. Aikido - japanische Kampfkunst

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Mi, 17:45 - 18:45 Uhr, 9 x

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16.03. Spanisch A1.1 „Perspectivas

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17.03. Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen

Fr, 17:30 - 19:00 Uhr, 6 x

21.03. WhatsApp für Senioren

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24.03. Wirkung und Anwendung von ätherischen Ölen

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27.03. Wenn bloß die anderen nicht wären – der Umgang mit schwierigen Menschen

Mo, 18:00 - 19:30 Uhr, 1 x

28.03. iPhone Grundlagen

Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x

Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet:

www.vhs-passau.de

Info und Anmeldung 0 85 86/57 98

oder per E-mail:

info-hauzenberg@vhs-passau.de

Kre I s J ugendr I ng p assau –s p I ele w er K statt

Der Kreisjugendring Passau lädt alle Ehrenamtlichen und Fachkräfte aus Jugendarbeit und Schule ein zur SPIELE-WERKSTATT.

In der SPIELE-WERKSTATT werden gemeinschaftsfördernde Übungen und Methoden sowie kooperative Abenteuerspiele vorgestellt, miteinander praktisch durchgeführt und reflektiert. Nach dem Workshop werdet ihr in der Lage sein einen ganzen Tag mit kooperativen Abenteuerübungen für eure Gruppen zu gestalten.

Die SPIELE-WERKSTATT steht ganz im Zeichen von Gemeinschaft fördern – Ausgrenzung verhindern, um somit Rassismus und Diskriminierung vorbeugend begegnen zu können.

Termin: Montag, 21. März 2023, 9.00 – 16.30 Uhr

Ort: Ev. Gemeindezentrum Fürstenzell, Kirchenweg 18a, 94081 Fürstenzell

Anmeldung: Bis 15.03.2023 per Email an kathrin.behringer@kjr-passau.de

Kosten: Keine. Alle Kosten trägt der Kreisjugendring Passau.

Veranstalter: Kreisjugendring Passau, Nicole Roth und Kathrin Behringer

Für Getränke und Snacks ist gesorgt. Für die Mittagspause stehen fußläufig diverse Einkaufs- und Gastronomieangebote zur Verfügung.

Die SPIELE-WERKSTATT ist eine Veranstaltung im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023.

privater ste LL enmarkt

Zu V erl Ä ss I ge h aushaltsh I lfe für p r IV athaushalt I m r aum h au Z enberg gesucht.

8–12 Stunden pro Woche, bei flexibler Zeiteinteilung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Telefonnummer 0 170 - 9 90 69 92

37 Amtsblatt | 50.02 Informationen

ao K

Posthalterweg 7

Telefon: 08586/9687-18

Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr

Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr

Do: 8.30 – 17.30 Uhr

b auhof Jahrdorf

Industriestraße 9

Telefon: 08586/3055

Telefax: 08586/30-155

Wasserwart: 0171/7374332

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rige • Essen auf Rädern • Hausnotruf

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jeden letzten Samstag im Monat

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Telefon: 08586/970-93

Mobil: 0176/10222044

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b egegnungsterm I n der

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s ehbeh I ndertenbundes e.V.

Jeden letzten Samstag im Monat ab

14:00 Uhr, Gasthaus Falkner

Leitung: Egid Mühlberger

Telefon: 08584/638

b rennpun K t –

offener Jugendtreff

Pfarrstraße 3

Leitung: Jugendpflegerin

Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707

Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr

Mi: offener Jugendtreff für alle

Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr

c ar I tas

Eckhofkeller 6

• Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen

auf Rädern • Kranken-Pflegekurse

Telefon: 0 85 86/976033-31

Fachstelle für pflegende Angehörige:

Beratung und Entlastung Pflegender

Telefon: 08586/976033-35

Tagesbetreuung

Telefon 08586/976033-60

Sozialberatung

Telefon 0851/5018-762

f lÄ ndl I cher f am I l I end I enst

dI ö Z ese p assau

Leitung Maria Eder

Tel. 08592/1888

Mobil: 0160/4532412

h allenbad h au Z enberg ( e c K mühlstr. 28)

Das Hallenbad ist geöffnet:

Di. + Fr.: 17:00 – 20:00 Uhr

Sa.: 14:00 – 17:00 Uhr

Kf Z -Zulassungstelle/ Bahnhofstraße 18

Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr

13:00 – 15:30 Uhr

Fr: 07:30 – 11:30 Uhr

Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722

Kre I smus IK schule

Telefon: 08586/9 10 47

p ol IZ e II nspe K t I on

Florianstraße 8

Telefon: 08586/96050

p ostagentur – fI l I ale h au Z enberg

Pfarrer-Zellbeck-Weg 4

Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr

Sa: 07:30 – 13:00 Uhr

Telefon: 08586/97626614

r athaus h au Z enberg

Marktplatz 10

Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120

E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de

s tadtbüchere I h au Z enberg

Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080

Mo 16:00 – 18:30 Uhr

Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr

Sa 10:00 – 11:30 Uhr

E-Mail: buecherei@hauzenberg.de

t tü V- p rüfstelle

Fritz-Weidinger-Straße 38

Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr

Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr

Telefon: 08586/91557

w aldbauerngenossenschaft

s te I nberg

Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95

Mobil +49 (0)151-20 16 09 73

w ertstoffhof

Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408

Di, Mi + Fr 09:00 – 16:00 Uhr,

Sa: 09:00 – 12:00 Uhr

Ab Beginn der Sommerzeit ab 27.03. geänderte Öffnungszeiten:

Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr,

Sa: 09:00 – 14:00 Uhr

s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.09)

Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:

g esundhe I tsamt p assau –s o ZI aler b eratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841

V dK- s prechstunde Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828

b KK Z f + p artner Tel. 0851/213733-2010

Fax 0851/213733-222010

b eratung für w aldbes I t Z er Telefon: 08586/3090

Mobil: +49 (0)162/1316070 per E-Mail:

Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de

b eratungsstelle der l ebensh I lfe p assau für m enschen m I t

b eh I nderung e.V. Telefon: 08 51/949 94-710

s prechtag des s en I orenbe I rat Sprechstunde immer am 1. Dienstag im Monat von 9.00 – 11.00 Uhr

07. März: Erich Matthei, Tel 4644

04. April: Gabi Skiba-Mautschke, Tel. 1457

38 Amtsblatt | 50.02Adressen & Öffnungszeiten a s b h p c k w r

Sabo

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Als ihr Elektronik-Partner vor Ort stehen wir Ihnen kompetent und leistungsbereit zur Verfügung. Tagtäglich sind wir unterwegs, um die vielfältigen Wünsche, Aufgaben und Probleme unserer Kunden zu lösen und abzuarbeiten. Das erfordert Zeit, und so ist es nicht immer möglich, aktuelle Probleme sofort – von „Jetzt auf Gleich“ – zu erledigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

WIR KÜMMERN UNS UM IHRE WÜNSCHE, ABER SERVICE BRAUCHT AUCH ZEIT!

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Inh. Andreas Sabo, 94051 Hauzenberg, Im Tränental 8

Telefon: 08586 9795480, E-Mail: info@ep-sabo.com www.ep-sabo.de

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