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Verband
Podologie Schweiz 6 | 2020
Update Corona: Absage Jahreskongress, Aktuelles aus dem Verbandsgeschehen Yvonne Siegenthaler, Zentralvorstand/Fachredaktion
Wie so vieles in diesem Jahr ist nun auch der Jahreskongress des SPV der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen. Nach diversen Abklärungen und Gesprächen mit Ausstellern und dem Trafo in Baden hat der Zentralvorstand entschieden, diesen Anlass abzusagen. Die letzten Wochen und Monate waren für unseren Verband sehr ereignisreich und wir alle waren gefordert. Vieles ist aussergewöhnlich, so auch dieser Sommer. Entgegen bisheriger Hoffnungen verlangsamen hohe Temperaturen die Ausbreitung von Covid-19 nicht. Bei der Ausbreitung des Virus scheint neben der Temperatur auch die generelle geografische Lage keine Rolle zu spielen. Hingegen waren die Abstandsregeln (Social Distancing), Schulschliessungen und das Verbot von Massenveranstaltungen mit positiven Effekten verbunden. Obwohl Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis 1000 Personen im Moment wieder möglich sind, weiss niemand, wie die Situation im kommenden Herbst und Winter aussehen wird. Auch deshalb hat der Zentralvorstand nach intensiver Diskussion entschieden, den diesjährigen Jahreskongress vom 14. November im Trafo Baden abzusagen. Der Hauptgrund ist jedoch das finanzielle Risiko, da sich laut einer Umfrage erheblich weniger Aussteller angemeldet hätten und mit einer geringeren Anzahl Teilnehmenden gerechnet werden müsste. Auch die Umsetzung der Schutzkonzepte (mehr Räumlichkeiten, Anpassung Catering etc.) würde einen höheren Aufwand generieren. Somit wäre der Jahreskongress für den Verband defizitär ausgefallen. Infolge dieser unsicheren Situation sowie den An nullationsbedingungen im Trafo Baden musste der Entscheid zwingend Ende Juni gefällt werden. Der Zentralvorstand bedauert diese Absage sehr, doch ist er guter Dinge, dass der Kongress nächstes Jahr in den Räumlichkeiten des Trafo Baden wieder in gewohntem Rah-
men durchgeführt werden kann. R eservieren Sie sich das Datum bereits heute: Samstag, 6. November 2021. Die Ausschreibung erscheint im Sommer 2021. Masken und Schutzkonzept Als Sofortmassnahme zu Beginn der Coronakrise hatte der Bund verschiedenen Gross verbrauchern und Kantonen Masken zur Verfügung gestellt; diese stammten noch von der Pandemievorsorge von 2007. Nun wurden sie vom Bund vorsorglich zurückgerufen, da bei einem Untersuch Spuren von Pilzbefall festgestellt wurde. Alle diese Masken werden kostenlos ersetzt und es wird empfohlen, sie nicht mehr zu gebrauchen. Die Marktsitua tion für das Schutzmaterial hat sich mittlerweile weitgehend entspannt und die Praxen können wieder selbstständig Schutzmasken und andere Schutzmaterialien beschaffen. Die Versorgung des Gesundheitswesens ist aktuell sichergestellt. Um eine erneute Mangelsituation zu vermeiden, sind alle Einrichtungen des Gesundheitswesens aufgefordert, ihre Bestände an Schutzmaterialien zu überprüfen und, im Hinblick auf ein Wiederansteigen des Bedarfs, wo nötig aufzustocken. Zudem hat der der SPV basierend auf den weiteren Lockerungen des Bundesrates vom 19. Juni das «Schutzkonzept für den Betrieb einer Podologie-Praxis unter Covid-19» überarbeitet. Die neue Version und weitere Informationen zur aktuellen Situation finden Sie auf unserer Webseite.
Vernehmlassungsverfahren über die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung betreffend Zulassung der dipl. Podologinnen und dipl. Podologen HF als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und Spitalkostenbeitrag. Die Vorlage wird zurzeit mit juristischer Unterstützung analysiert. Die Stellungnahme wird durch den schweizerischen Dachverband Organisation Podologie Schweiz OPS erarbeitet werden. Die OPS besteht aus den drei Verbänden SPV, SSP (Société Suisse des Podologues) und UPSI (Unione Podologi della Svizzera Italiana). In den Erläuterungen zur Vorlage ist fälschlicherweise vermerkt, dass Podologinnen und Podologen SPV nicht über die Kompetenz zur Behandlung von Risikopatienten verfügen. Diese Aussage ist falsch und muss korrigiert werden. Podologinnen und Podologen SPV verfügen über die Kompetenz, Risikopatienten zu behandeln, dies wurde seitens des SPV überall immer so kommuniziert und festgehalten, basierend auf der Empfehlung der GDK vom 28.06.2005 und im Sinne der Besitzstandswahrung. Im weiteren wird in der neuen Verordnung über die berufliche Grundbildung ab 2021 die Besitzstandswahrung der Podologinnen und Podologen SPV festgehalten sein. Mit der Inkraftsetzung dieser Verordnung ist somit die Besitzstandswahrung der Podologinnen und Podologen SPV zusätzlich auf Bundesebene gesetzlich verankert. Der SPV wird sich darauf berufen und mit Nachdruck insistieren, dass in allen Unterlagen eine Richtigstellung erfolgt. Wir werden Sie dazu weiterhin auf dem Laufenden halten.