GEMEINDEINFORMATIONEN
Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung In der Gemeinde Spiez werden seit dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine ausgestellt – ein Rückblick auf die ersten Monate der Umsetzung. Im Juni 2019 hat der Grosse Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde sich am Betreuungsgutscheinsystem für familienergänzende Betreuung beteiligen soll. Seit dem 1. August 2020 werden in der Gemeinde Spiez Betreuungsgutscheine ausgestellt. Im November 2019 fand zur Einführung ein Informationsabend statt. Die gut besuchte Veranstaltung informierte die Anwesenden über den Ablauf (siehe Grafik) und über die Fristen, die eingehalten werden müssen. Zudem wurde auch erwähnt, welche Dokumente einem Antrag zwingend beigelegt werden müssen. Bei der Abteilung Bildung, die für das Prüfen und Verfügen der Betreuungsgutscheine zuständig ist, sind bis am 31. Juli 2020 insgesamt 120 Gesuche eingegangen, wovon nur gerade deren zwei in Papierform. Die restlichen Anträge wurden elektronisch via kiBon gestellt. Das Online-Programm «kiBon» führt die Antragssteller Schritt für Schritt durch den Antragsprozess, was das Online Ausfüllen wesentlich einfacher macht als das mühsame Zusammentragen sämtlicher papierigen Unterlagen. Den Antragsstellenden wird am Schluss aufgelistet, welche Dokumente sie für den Antrag einreichen müssen. In jedem Fall muss eine Bestätigung eingereicht werden, in der das Arbeitspensum in Prozenten bestätigt wird. Die aktuellen Lohnausweise und ein Dokument, auf dem das Vermögen ausgewiesen wird, gehören ebenso zu den Pflichtbeilagen. Letzteres ist am einfachsten mit der Steuererklärung zu belegen, da hier alle notwendigen Angaben ersichtlich sind.
Ein Antrag ist vollständig, wenn:
• die Freigabequittung unterschrieben bei der Abteilung Bildung eingereicht ist. • alle Unterlagen beigelegt oder hochgeladen sind.
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SpiezInfo | Oktober 2020
Erst wenn die Abteilung Bildung die Freigabequittung eingelesen hat, erhält sie auch Einsicht in den Antrag. Danach werden alle Angaben von der Abteilung überprüft. Wo noch etwas fehlt, wird bei den Antragsstellenden nachgefragt und werden fehlende Dokumente eingeholt. Sobald alles vollständig ist, wird der Antrag verfügt. Auf der Verfügung ist ersichtlich, welchen Betrag die Antragsstellenden zugute haben. Dieser Betrag wird nicht, wie fälschlicherweise manchmal angenommen, den Beantragenden überwiesen und es gibt auch keinen «Gutschein». Der verfügte Betrag wird von den jeweiligen Leistungserbringenden (Kita, Tageselternverein) bei den Eltern in der Monatsrechnung abgezogen. Auf der nebenstehenden Grafik wird der Antragsprozess für Betreuungsgutscheine noch einmal dargestellt und stichwortartig erklärt.