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I nf o N r . 6 | 2017
Planen Sie den Kauf einer Immobilie? Die richtige Beratung beim Kauf einer Immobilie ist die halbe Miete! Was müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie dies ohne Mithilfe der Fachleute durchführen. Wie Sie auch immer zum Angebot gelangen, sollten Sie spätestens vom Verkäufer eine schriftliche Verkaufsofferte mit den wichtigsten Angaben zum Objekt erhalten. Diese Unterlagen sollten über folgende Informationen verfügen: Grundbuchnummer, Amtlichen Wert und Eigenmietwert, Baujahr, Beschrieb, Nebenkosten, Wohnfläche, Wertquoten, vorhandene Schuldbriefe, Grundrisse, Lageplan, bei Häusern zusätzlich: Gebäudeversicherungswert, Kubatur, Parzellenhalt. Sie haben Ihr Objekt gefunden und haben das Objekt besichtigt. Die Finanzierung steht? Wenn nicht, sollten Sie spätestens jetzt mit Ihrer Hausbank den Kontakt suchen um auch hier eine Offerte zu erhalten. Die Bank prüft in erster Line die Finanzierungskraft und nicht Ihr Objekt. Daher sollten Sie weitere Unterlagen anfordern und die Liegenschaft ein zweites evtl. sogar ein drittes Mal besichtigen. Schlussendlich kaufen Sie eine Liegenschaft, nicht ein Stück Brot, denn die Gewährleistung (Mängelhaftung) wird beim Kauf einer Immobilie üblicherweise, so weit gesetzlich zulässig, weg bedungen. Das heisst im Klartext: Sie kaufen eine Immobilie wie besichtigt und erhalten dafür keine Garantien ausser das Eigenheim sei neu erbaut worden. Ist das Objekt etwas älter, so wäre es auch hier von Vorteil bei einer der Besichtigungen einen Bauchfachmann mit zu nehmen. Folgende zusätzlichen Unterlagen sollten Sie nun vom Verkäufer erhalten haben: Grundbuchauszug, Stockwerkbegründung und Verwaltungsreglement, Nebenkostenaufstellung, letzte Protokolle der Stockwerkversammlung und allfällige Baurechtsverträge, SINA. Auch der Kauf von Neubauten kann Tücken haben, denn eine Garantie nützt nichts, wenn sich ein Handwerker weigert diese Garantiearbeiten auszuführen. Zudem ist nicht jeder
Fehler ein Mangel, sondern es kann auch aus Toleranzgründen kein Mangel sein. Auch muss ein Käufer den Beweis eines Mangels erst vollbringen und erst dann muss ein Handwerker diesen auch auf Garantie ausführen. Wie heisst es so schön, «Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche!» Im Weiteren sollte ein Mangel nur dann eingeklagt werden, wenn dieser auch ein erheblicher Schaden darstellt. Also für kleinere Mängel, welche nicht ausgeführt werden, haben Sie als Käufer beim Neubau auch wieder das Nachsehen. Wie Sie sicherlich bemerkt haben, ist der Kauf einer Immobilie nicht ganz einfach – daher ist es ein Vorteil, wenn Sie ein Objekt über einen Fachmann erwerben, denn dieser wird Ihnen bei der Kaufabwicklung helfen und kann Sie zusätzlich über weitere sehr wichtige Themen informieren wie Verkaufsnebenkosten oder steuer- und erbrechtliche Aspekte.
Daniel Capelli Geschäftsführer Martha Ruf Immobilientreuhand AG 3800 Unterseen Telefon 033 822 69 55 info@martharuf.ch www.martharuf.ch
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