1 minute read
Die «Rettung» war Diebstahl
Die Sanierung der Credit Suisse enthält alle Komponenten eines perfekten Verbrechens: Gesetzesbrüche, Transaktion gegen Willen und Recht der Eigentümer, Motiv, Täterschaft – alles versteckt hinter angeblicher Alternativlosigkeit und komplizierten Begriffen.
Von Christoph Pfluger
Advertisement
Ein grosses Rätselraten geht nach dem grossen Credit-Suisse-Schock durch das Land. Jeder muss seine Version erzählen, bis sich schliesslich eine gemeinsame Wahrnehmung bildet. Und dürfte nur lauten: Es war Diebstahl.
Zu einem Diebstahl gehört ein Gesetz, das gebrochen wird und eine Vermögensübertragung, die gegen den Willen der Besitzer vollzogen wird. Beide Bedingungen werden mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und die Garantien der Eidgenossenschaft und der Schweiz. Nationalbank erfüllt.
Zum perfekten Verbrechen gehört natürlich, dass es legal erscheint, die Täter nicht verdächtigt werden –weil sie nicht Nutzniesser sind – und die Auftraggeber, die von der Tat profitieren, im Dunkeln bleiben.
Aus Gefälligkeit werden weit mehr zu Schurken als aus schlechten Grundsätzen.
Johann Gottfried Seume
Alle diese Bedingungen werden im Fall der Credit Suisse erfüllt und zwar so perfekt, dass mindestens an ein oder zwei Stellen von langfristiger Planung ausgegangen werden muss. Einen Bundesrat kann man dann leichter überrumpeln oder zum Komplizen machen.
Zuerst zu den gesetzlichen Grundlagen: Die Credit Suisse ist eine systemrelevante Bank, mit der gemäss der too-big-to-fail-Gesetzgebung umgegangen werden müsste: Sicherstellung des Schweizer Geschäfts und der Konten der KMUs und der Einzelpersonen, Liquidierung des Auslandgeschäfts. Diese Gesetzesvorschrift hat der Bundesrat notrechtlich ausser Kraft gesetzt.
Stattdessen hat der Bundesrat im Verein mit der UBSSpitze die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS durchgesetzt und dabei das Aktienrecht doppelt ausser Kraft gesetzt. Geschädigt sind die Aktionäre der Credit Suisse, darunter nicht zuletzt die saudische Nationalbank und Investoren aus Katar. (Vielleicht nicht unwichtig: Die Beziehungen der beiden Länder zu den USA befinden sich derzeit in einem Prozess der Abkühlung.)
Widerrechtlich ins Risiko gezogen werden aber auch die Aktionäre der UBS, die eine marode Bank mit unbekannten Verpflichtungen übernehmen müssen und sich damit möglicherweise selber grössere Schwierigkeiten einbrocken. Auch sie wurden entgegen dem Aktienrecht von der Entscheidung ausgeschlossen.
Der Tatbestand ist also eindeutig: Übertragung von Vermögenswerten unter mehrfacher Verletzung gesetzlicher Vorschriften und ohne Zustimmung der alten und neuen Besitzer.
Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.
Tacitus