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Ihre Stimme für eine stimmige Kirche

Im Juni können die Mitglieder der Katholischen Kirche im Kanton Zürich über die neue Kirchenordnung (KO) abstimmen. Seit der letzten Teilrevision von 2009 gab es Änderungen im Kirchengesetz und bei Erlassen. Ausserdem hat der Kanton Zürich sein Kirchengesetz 2018 geändert. Da die «Verfassung der Körperschaft» bereits seit zwölf Jahren besteht, wurde sie zudem gemäss den heutigen Anforderungen überarbeitet.

In einem Parlament mit 100 Synodalen über ein stark juristisches Regelwerk zu debattieren, war sicherlich eine Herausforderung. Da war einmal die grosse Zahl von Artikeln oder Paragrafen, die zu behandeln war. Es ging dabei nicht nur um die KO, sondern auch um die Teilrevisionen des Kirchgemeindereglements und des Reglements über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten.

Sehr geschätzt habe ich, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Synodalrat und der Geschäftsleitung offen, transparent und zielgerichtet war. Die Behandlung im Rat lief engagiert und «gesittet». Eindrücklich war auch die praktisch einstimmige Zustimmung des Parlaments zu allen drei Vorlagen. Die KO ist die Basis für die Tätigkeit in den Kirchgemeinden.

Deshalb ist es wichtig, dass diese von den Mitgliedern der Kirche auch getragen wird und die Abstimmung eine Mehrheit bekommt. Sie bringt wichtige strukturelle Erneuerungen und Voraussetzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens. Sie sorgt für mehr Gleichberechtigung, mehr Nachhaltigkeit, mehr Autonomie, Flexibilität und Gleichbehandlung bei den Kirchgemeinden und Synodalen.

Auch Frauen und nicht geweihte Männer können künftig aus dem pastoralen Seelsorgekapitel in den Synodalrat gewählt werden. Eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit, in der katholischen Kirche jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ausserdem beschloss die Synode eine Anpassung, die eine echte Gleichberechtigung der Geschlechter fordert und zu einer Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts mahnt. Die Synode will sich in wesentlichen Fragen mutiger in den gesellschaftspolitischen und sozialethischen Diskurs einbringen.

Die neue KO schafft Klarheit und Einheitlichkeit auf der staatskirchenrechtlichen Ebene. Sie justiert neu das Zusammenspiel im dualen System der katholischen Körperschaft, nimmt rele- vante gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig auf und versucht, mit gesellschaftlichen Exponenten aktiv in einen Dialog zu treten.

Die Kirchenordnung bildet die verfassungsmässige Grundlage für das Wirken der katholischen Kirche im Kanton Zürich. Die Körperschaft schafft dabei die notwendigen Voraussetzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens u.a. auf der Ebene der Kirchgemeinden sowie in der Unterstützung von sozialen, seelsorgerlichen und bildungsmässigen Aufgaben im In- und Ausland. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen der kirchlichen und der staatskirchenrechtlichen Seite und fördert die Ökumene und den interreligiösen Dialog.

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