Konsultation der EU-Kommission zum Digital Services Act

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BDI Stellungnahme zum Digital Services Act

5.

Innovationsfreundlichen und europaweit einheitlichen Rechtsrahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte schaffen

Mit der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (E-Commerce-Richtlinie) aus dem Jahr 2000 wurde das Fundament für die erfolgreiche Entwicklung des Online-Handels und der Plattformwirtschaft in Europa gelegt und die Meinungsfreiheit im Internet sichergestellt. Die nunmehr seit 20 Jahren geltenden europaweiten Grundregeln der ECommerce-Richtlinie haben Unternehmen zu starkem Wachstum verholfen, neue Geschäftsfelder im Internet entstehen lassen und Verbrauchern eine größere Auswahl ermöglicht. Dies hat folglich einen großen Beitrag zur europäischen Wirtschaftstätigkeit geleistet. Damit der stark zunehmenden gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung von Internet-diensten weiterhin begegnet werden kann, gilt es, bei der geplanten Gesetzesnovelle mit Blick auf die Haftungsfragen, den Rechtsrahmen für die Bekämpfung illegaler als auch schädlicher Inhalte innovationsfreundlich und europaweit einheitlich weiterzuentwickeln, sodass eine echte Harmonisierung ohne Parallelentwicklungen erreicht wird. Wir unterstützen daher den Plan der EUKommission, eine Nachbesserung und begriffliche Aktualisierung in Bereichen vorzunehmen, in denen die E-Commerce-Richtlinie nicht mehr mit den neuen technischen Entwicklungen Schritt halten kann und dementsprechend auch das Notice-and-take-down-Verfahren zu verbessern. Gleichzeitig gilt es aber auch, an den bewährten Regulierungsprinzipien der E-Commerce-Richtlinie festzuhalten.

5.1.

Allgemeine Regulierungsprinzipien beibehalten

Die Haftung von Online-Vermittlern ist ein besonders wichtiger Bereich des Internetrechts weltweit. Ohne harmonisierte Haftungsausschlüsse – das sog. Haftungsprivileg, das Herkunftslandprinzip und das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht – die für Online-Vermittler im Binnenmarkt gelten, hätte sich die Internetwirtschaft mit großer Wahrscheinlichkeit nicht so entwickeln und etablieren können, wie wir es heute erleben. Auch künftig werden diese Grundprinzipien zum Erfolg des Internets und seiner digitalen Dienste beitragen. Daher ist an diesen Regulierungsprinzipen trotz und gerade wegen der neuen politischen Herausforderungen, die mit der gestiegenen Rolle und Verantwortung von Diensten der Informationsgesellschaft einhergehen, festzuhalten.

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