Europas Zukunft sichern
Forderungen des BDI
▪ Die Vollendung des Binnenmarktes in allen Bereichen muss zu einem zentralen Zukunftsprojekt der EU mit höchster politischer Priorität werden. ▪ Die EU-Kommission sollte eine ambitionierte Zukunftsvision für die Vollendung des Binnenmarkts ausarbeiten, die die individuellen Politikstrategien ressortübergreifend zusammenschließt. Der Binnenmarkt darf dabei nicht künstlich in “analog” und “digital” getrennt werden. Ein holistischer Ansatz ist notwendig, der auch der steigenden Bedeutung der „Servitisierung“ der Industrie (d.h. der Kombination aus Produktion und Dienstleistungen) Rechnung trägt. ▪ Die Priorisierung auf den Binnenmarkt muss sich auch im Aufbau und in den Arbeitsweisen der EUKommission widerspiegeln. Binnenmarktpolitik darf nicht die Aufgabe einer einzelnen Generaldirektion sein, sondern muss ein zentrales Policy-Prinzip aller Kommissionsdienste werden. ▪ Die Vollendung des Binnenmarktes muss Kerngedanke im Bestreben nach strategischer Autonomie der EU werden. Der Binnenmarkt ist Europas größtes Asset und maßgebliche Bedingung für Europas Souveränität und internationalen Einfluss. ▪ Auf Basis der neuen Zukunftsvision sollten die EU-Institutionen einen gemeinsamen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, genauen Zielsetzungen und einem klar definierten Zeitrahmen für die weitere Integration des Binnenmarkts erarbeiten. ▪ Die EU sollte sich neben dem Klimaziel auch ein Binnenmarktziel bis 2030 setzen. Dieses sollte vorsehen, durch die Vertiefung des Binnenmarkts in allen Bereichen, bis 2030 ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von mindestens zwei Prozent EU-BIP zu generieren. ▪ Die Mitgliedsstaaten dürfen (vermeintliche) nationale Befindlichkeiten in ihren Märkten nicht länger als Vorwand nutzen, die Vertiefung des Binnenmarkts zu blockieren. Die wiederholten politischen Bekenntnisse im Rat zur Öffnung nationaler Märkte müssen endlich auch auf Arbeitsebene in die Tat umgesetzt werden. ▪ Für die Öffnung und Reform der nationalen Märkte sollten die länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission als Grundlage dienen. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sind auf optimal harmonisierte Regeln angewiesen, um eine faire Behandlung innerhalb des Binnenmarktes zu garantieren. Wo eine vollständige Harmonisierung nicht möglich ist, muss das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gelten. ▪ Begleitend muss die EU-Kommission stärker gegen mangelhafte Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten vorgehen. Politische Erwägungen sollten dabei keine Rolle spielen. Zur Bekämpfung von EU-Rechtsverstößen sollte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren weiter konsequent nutzen.
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