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05. Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung verzahnen

Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung verzahnen

Im Vergleich zu anderen OECD- sowie nicht OECD-Mitgliedern verlieren deutsche Unternehmen den internationalen Wettbewerb um Aufträge. Eine intelligente Verzahnung von Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung ist daher dringend geboten.

24 05

Für eine nachhaltige, entwicklungsorientierte Partnerschaft mit Afrika bedarf es einer ernsthaft gelebten Verzahnung von Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Eine verbesserte Abstimmung zwischen den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungspolitik schafft einen Mehrwert für die deutsche Wirtschaft, beispielsweise durch die Diversifizierung von Lieferketten und durch die Erschließung neuer Absatzmärkte für deutsche Firmen. Gleichzeitig profitieren die Partnerländer in Afrika beispielsweise, indem Arbeitsplätze geschaffen werden und die Infrastruktur ausgebaut wird (siehe Kapitel 6). Die bestehende Trennung zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung muss aufgebrochen werden. Darüber hinaus kann auch das Auswärtige Amt Unternehmen vor Ort begleiten und Geschäftsanbahnungen flankieren.

Einige Initiativen der Bundesregierung wie der „Compact with Africa“ oder das Wirtschaftsnetzwerk Afrika gehen hier in eine richtige Richtung. Andere Vorhaben, wie zum Beispiel das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, bergen die Gefahr, dass afrikanische Lieferanten aus Risikoländern gemieden werden.17 Dies könnte auch negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Subsahara-Afrika haben.

Die Bemühungen zur Verzahnung von Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungspolitik haben in unterschiedlichen OECD-Ländern zugenommen. In Mitgliedsländern wie Dänemark, Großbritannien und den USA wird eine stärkere Verzahnung bereits praktiziert und das Engagement der Wirtschaft in der Entwicklungszusammenarbeit stärker genutzt. Im Vergleich zu anderen OECD-Ländern profitieren deutsche Unternehmen in sehr viel geringerem Ausmaß von den staatlich finanzierten Programmen und Projekten in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Während in Österreich und Frankreich laut einer OECD-Studie mehr als 75 Prozent des Volumens der nationalen Entwicklungszusammenarbeit an heimische Unternehmen vergeben werden, liegt dieser Anteil in Deutschland bei gerade einmal 25 Prozent.18 In den letzten Jahren hat der Bund einen Schwerpunkt auf die Investitions- und Exportkreditgarantien für Afrika gelegt. Im Jahr 2021 hat der Bund Investitionsgarantien in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für Projekte in elf Ländern übernommen. Hiervon entfiel mit 50 Prozent der Großteil der Garantien auf Projekte in Asien und 37 Prozent auf Projekte in Afrika (Ägypten, Kenia, Nigeria, Südafrika und Tunesien).19 Im Bereich der Exportkreditgarantien hat der Bund für Lieferungen und Leistungen nach Afrika Absicherungen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro übernommen (2020: 1,2 Milliarden Euro).20 Der Bund hat punktuell Anreize für Exportkreditgarantien für Exporte nach Afrika geschaffen. Allerdings haben deutsche Exporteure im internationalen Vergleich häufig das Nachsehen, da sie mit asiatischen Finanzierungskonditionen nicht konkurrieren können.

Die deutsche Industrie ist Teil der Lösung globaler Herausforderungen, benötigt aber dazu einen funktionsfähigen und praktischen Baukasten mit den Hermesbürgschaften und darüber hinaus einer europäischen Finanzierungsfazilität. China als nicht OECD-Mitglied sowie andere Akteure innerhalb der OECD sind hier über eine Bündelung verschiedener Förderinstrumente schon weiter. Es braucht innovative, kreative und flexible Lösungen, welche die deutschen Exporteure zielgerichtet unterstützen.

Fällt die deutsche Wirtschaft gegenüber der internationalen Konkurrenz weiter zurück, verliert sie an Wertschöpfungskraft im Inland und Marktanteile in Deutschland. Wir brauchen deshalb eine gemeinsame Anstrengung hin zu innovativen, zeitgemäßen und flexiblen Lösungen, welche die deutschen Exporteure zielgerichtet unterstützen.

17 Vgl. German Institute for Global and Area Studies (2022) 18 Vgl. OECD (2022) 19 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2021) 20 Ebenda

Mary Ngechu

CEO von Line Plast Group of Companies und Member of the Board of Directors East African Business Council

„African manufacturers are strong partners for German companies. The African and German governments should support us by creating the right framework conditions as well as funding instruments.“

Handlungsempfehlungen

.Die Bundesregierung sollte ihr Engagement in der Entwicklungsfinanzierung, insbesondere bei Infrastrukturprojekten in Afrika, ausbauen und ihre Finanzierung an die Bedingung angemessener Anteile deutscher und lokaler Wertschöpfung knüpfen. Mit Blick auf Afrika sollten die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung für die Region Subsahara-Afrika gestärkt werden.

.Der BDI fordert von der Bundesregierung den Paradigmenwechsel von

Schenkung (Soft Loan) hin zu „Quality Aid“ zügig anzugehen.

.Die Bundesregierung muss die Reform des OECD-Konsensus weiter entschieden vorantreiben.

.Die Bundesregierung sollte sich für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union bei der Finanzierung von großen Infrastrukturprojekten durch die Errichtung einer kapitalstarken EU-Finanzierungsinstitution einsetzen. Eine solche Finanzierungsinstitution sollte über das Mandat verfügen, europäische Entwicklungskredite mit Exportfinanzierungen und Ausfuhrgarantien der EU-Mitgliedstaaten zu kombinieren, um damit ähnlich attraktive Finanzierungspakete wie asiatische und US-amerikanische Finanzierungsinstitutionen zu strukturieren.

.Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklungspolitik ist es dringend geboten, bei Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit einen fairen und auf Qualität abzielenden Ausschreibungswettbewerb herzustellen. Nachhaltige Ausschreibungsverfahren müssen verbindlich vereinbart werden.

.Der BDI fordert eine regelmäßige Überprüfung zur Vereinfachung der

Visaangelegenheiten durch die Bundesregierung. Des Weiteren plädiert die deutsche Wirtschaft für Visaerleichterungen für afrikanische Geschäftsleute, z. B. durch die Vergabe von Ein- und Mehrjahresvisa.

.Vertragsgestaltung im Rahmen der Internationalen Zusammenarbeit muss so ausgestaltet sein, dass Risiken für Unternehmen möglichst geringgehalten werden. In Ausschreibungen und Vergaben sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen in den Projekten vorab klar definiert sein.

Ebenso sollte es Rückfallklauseln geben, für den Fall, dass Auftraggeberstrukturen vor Ort ausfallen (vgl. Aussetzung der Zusammenarbeit mit Afghanistan).

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